Steuerbegünstigt sanieren mit dem Superbonus
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Steuerbegünstigt sanieren mit dem Superbonus
06.10.2020
Seit 1. Juli ist der sogenannte „Superbonus
110 %“ in Kraft, der die italienische Wirtschaft
ankurbeln soll. Vizedirektor und Leiter der Filiale Bozen Herbert Fill erklärt.
Welche baulichen Maßnahmen
sind vom Superbonus betroffen?
Herbert Fill: Es geht erstens um
verschiedene energetische Sanierungsmaßnahmen,
zweitens um
Maßnahmen zur Verbesserung der
Erdbebensicherheit von Gebäuden,
drittens um die Installation
von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen
und viertens um die
Installation von Ladestationen für
Elektrofahrzeuge. Punkt drei und
Punkt vier sind nur in Verbindung
mit Punkt eins oder zwei förderfähig,
die ersten zwei können
unabhängig voneinander auf den
Bonus der 110 % zugreifen.
Wer sind die Begünstigten?
Herbert Fill: Den Superbonus
beanspruchen können natürliche
Personen, die eine Immobilie
besitzen oder innehaben, Mehrfamilienhäuser
(„Kondominien“),
Institute für den sozialen Wohnbau
(WOBI), Wohnbaugenossenschaften
mit ungeteiltem Eigentum
und ehrenamtliche Vereine.
Voraussetzung ist, dass die Energieklasse
durch die energetische
Baumaßnahme um mindestens
zwei Stufen verbessert wird. Der
Superbonus zielt hauptsächlich
auf Mehrfamilienhäuser ab:
Sieben von zehn Bürgerinnen und
Bürgern in Italien leben in solchen
Immobilien.
Wie können Menschen diesen
Superbonus beanspruchen?
Herbert Fill: Bauwillige melden
sich bei technischen Fachleuten
wie Geometern oder Architekten,
Seit 1. Juli ist der sogenannte „Superbonus
110 %“ in Kraft, der die italienische Wirtschaft
ankurbeln soll. Mit dem „Decreto
Rilancio“ ermöglicht der Staat Eigentümerinnen
und Eigentümern von Ein- und
Mehrfamilienhäusern, gemeinnützigen
Einrichtungen, Wohnbaugenossenschaften
und Wohnbauinstituten eine Steuerabschreibung
von 110 % für bestimmte Eingriffe:
Es geht darum, die Energieeffizienz
von Gebäuden zu erhöhen, Erdbebenschutzmaßnahmen
zu treffen und regenerative
Energie zu gewinnen. Die Nachfrage
ist groß, die Zeitspanne kurz.
planen mit ihnen die Bauarbeiten,
führen sie mit qualifizierten Unternehmen
durch und bezahlen die
getätigten Maßnahmen. Wollen
sie das Guthaben abtreten, muss
die gesamte Dokumentation von
einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
zertifiziert werden. Das
alles muss innerhalb 31. Dezember
2021 abgeschlossen sein.
Die Zeit ist kurz.
Herbert Fill: Ja, es kann zwar sein,
dass diese steuerliche Maßnahme
verlängert wird, wie der italienische
Staat das in vielen anderen
Fällen auch getan hat. Nach heutigem
Stand müssen die Arbeiten
aber innerhalb 31. Dezember 2021
durchgeführt und bezahlt werden.
Techniker wissen, welche Maßnahmen
in das Steuerpaket fallen
und kennen die Höchstbeträge für
die einzelnen Maßnahmen. Sie
unterstützen die Bauherren bei
den vorgeschriebenen Meldungen,
wie zum Beispiel an ENEA, die
nationale Agentur für neue Technologien,
Energie und nachhaltige
wirtschaftliche Entwicklung.
Wann kommt die Bank ins Spiel?
Herbert Fill: Die Raika Ritten kann
beim Superbonus drei Aufgaben
übernehmen: bei der Vorfinanzierung,
bis das Steuerguthaben
entsteht; beim Begleiten der
Zahlungen und beim Abtreten des
angereiften Steuerguthabens.
Wie funktioniert das Abtreten?
Herbert Fill: Im Normalfall bezahlen
Bauherren die Unternehmen
für deren geleistete Tätigkeit. Das
angereifte Steuerguthaben im Ausmaß
von 110 % der Kosten kann
von den Kundinnen und Kunden
in 5 Jahren mit der geschuldeten
Einkommenssteuer selbst verrechnet
werden. Wenn aber die
jährliche Steuerschuld nicht groß
genug ist, um das Steuerguthaben
selbst zu verrechnen, kann das
Steuerguthaben an die Raika Ritten
abgetreten werden. Als Bank
zahlen wir den Kundinnen und
Kunden den vereinbarten Anteil
aus und verrechnen ihn mit dem
Staat. Eines möchte ich betonen:
Das Risiko liegt bei den Bauherren
und Bauherrinnen. Sie müssen
alle steuerrechtlichen Vorschriften
einhalten.
Wer sind die Partner beim
Steuerbonus?
Herbert Fill: In erster Linie sind
das technische Fachleute wie
Geometer oder Architekten und
Baufirmen, dann unter Umständen
auch Wirtschaftsprüfer und
die Bank. Wichtig ist, dass das
gesamte Verfahren von Fachleuten
begleitet wird, weil viele Vorgaben
einzuhalten sind.