Die Bankengruppe Cassa Centrale informiert gemäß ihren Prinzipien der Kundennähe und Transparenz, dass sie ab dem 1. Januar 2021 die
neuen europäischen Regeln zur Klassifizierung von Gegenparteien, die in Bezug auf eine Verbindlichkeit gegenüber der Bank in Verzug sind, anwenden wird (EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition
gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Delegierten Verordnung Nr. 171 der Europäischen Union vom 19. Oktober 2017).
Die neuen Vorschriften, die als "Neue Definition des Zahlungsausfalls" bekannt sind, führen neue Kriterien für die Bank ein, um die Verzugstage bei Rückzahlungen von Kreditpositionen zu identifizieren, die auch für die Zwecke der Berichterstattung gegenüber der Risikozentrale der Banca d'Italia zur Anwendung kommen.
Infolge der Anwendung der neuen regulatorischen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2021, kann Ihre Schuldposition - sofern diese Rückstände aufweist, welche für mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage die von den Vorschriften festgelegten Limits überschreiten - der Risikozentrale der Banca d'Italia als gefährdete Kredite gemeldet werden, wodurch der Zugang zu Krediten und die Aufnahme neuer Kredite erschwert wird.
Die Raiffeisenkasse Ritten steht Ihnen voll und ganz zur Verfügung, um Sie in dieser wichtigen Phase des Wandels maximal zu unterstützen, Sie über die neuen Vorschriften aufzuklären und die Lösungen zu ermitteln, die Ihren Bedürfnissen am besten entsprechen.
Für weitere Informationen hat die Bank ein spezielles Informationsblatt erstellt, das auf
dieser Website (in italienischer Sprache) eingesehen werden kann.
Die vollständigen Leitlinien in Deutsch können auf der
Webseite der EBA abgerufen werden.