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auf der Homepage der Raiffeisenkasse Ritten. Hier finden Sie alle Informationen über unsere Dienstleistungen, unsere Konditionen und über die Bank im Allgemeinen.
Informieren Sie sich über unser umfangreiches Remote-Banking Angebot, vom I-Banking bis SMS-Banking oder beziehen Sie alle notwendigen Details aus unseren Informationsblättern, die vollständig online verfügbar sind!

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News
01.02.2012
Die Festgeldanlage eignet sich besonders für Anleger, die ihr Geld sicher und flexibel anlegen wollen.
07.12.2011
Regelung der Überbringer-Sparbücher mit einem Saldo von Euro 1.000,00 oder höher
Mit dem Sparpaket der Regierung Monti wurde der neue Höchstwert für Überbringersparbücher auf maximal Euro 999,99 festgelegt. Gemäß Sparpaket der Regierung Monti müssen nun bestehende Überbringersparbücher, welche ein Guthaben von Euro 1.000 und mehr aufweisen, bis spätestens 31. März 2012 durch die Umwandlung in ein Namenssparbuch geregelt werden. Wir verweisen darauf, dass die Regelung der Überbringer-Sparbücher nach dem 31. Dezember 2011 erhebliche Verwaltungsgeldbußen vorsieht (Art. 58, Ges. 231/2007).
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
06.12.2011
Seit 6. Dezember gelten verschärfte Bestimmungen für die Verwendung von Bargeld, Schecks, Überbringerpapieren und Überbringersparbüchern mit dem Ziel, die Geldwäsche einzudämmen.
05.12.2011
Mitarbeiter für den Schalter gesucht
Ihr Profil: sie haben Reifediplom der Handelsoberschule, verfügen über gute Kenntnisse der deutschen und italienischen Sprache und verfügen über gute EDV-Kenntnisse. Bewerber/innen mit Bankerfahrung werden bevorzugt. Sie sind außerdem gerne mit Menschen in Kontakt, haben ein sicheres und freundliches Auftreten.
Ihre Bewerbung: Senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf mit beruflichem Werdegang, Lichtbild, Zeugniskopien) innerhalb 10. Dezember 2011
an die Direktion der
Raiffeisenkasse Ritten Gen.
Dorfstrasse 7, 39054 Klobenstein
02.12.2011
Das Ministerium für Infrastrukturen und Transporte verpflichtet mit seinem Dekret vom 02.02.2011 alle Eigentümer von Leichtmotorrädern, die vor dem 14.07.2006 aufgrund der Bescheinigung über die technische Fahrtauglichkeit (“alter” Fahrzeugbrief und Id-Plakette) zugelassen wurden, zur Beantragung der Wiederzulassung und damit zur Einholung des neuen Fahrzeugbriefes und der neuen Kenntafel.
01.12.2011