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auf der Homepage der Raiffeisenkasse Ritten. Hier finden Sie alle Informationen über unsere Dienstleistungen, unsere Konditionen und über die Bank im Allgemeinen.
Informieren Sie sich über unser umfangreiches Remote-Banking Angebot, vom I-Banking bis SMS-Banking oder beziehen Sie alle notwendigen Details aus unseren Informationsblättern, die vollständig online verfügbar sind!

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News
02.05.2012
Am Freitag, den 27. April 2012 fand im Vereinshaus "Peter Mayr" in Lengmoos die 121. ordenltiche Vollversammlung der Raika Ritten statt.Heuer fand in diesem Rahmen auch die Neuwahl des Verwaltungs- und Aufsichtsrates statt.
22.03.2012
Die Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft mit Sitz in Ritten, Klobenstein, Dorfstraße 7, gibt bekannt, dass bei ihr seit mehr als zehn Jahren nicht bewegte Bankverbindungen bestehen, die laut V.P.R. Nr. 116/2007 als schlafende Geschäftsverbindungen einzustufen sind. Die besagten Geschäftsverbindungen werden innerhalb 31.03.2012 dem Wirtschafts- und Finanzministerium und der CONSAP S.p.A., Rom, gemeldet, welche sie auf der Internetseite www.consap.it veröffentlichen wird. Sollten die Berechtigten ihre Rechte auf die entsprechenden Beträge nicht innerhalb 31.05.2012 geltend machen, werden diese dem Fonds zugeführt, der beim Wirtschafts- und Finanzministerium eingerichtet wurde.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Raiffeisenkasse Ritten zur Verfügung.
23.02.2012
2. Verlängerung des Aufschubs der Darlehensraten für Familien
Wir teilen unseren Kunden mit, dass die Raiffeisenkasse Ritten dem Abkommen vom 9.02.2012 zwischen italienischem Bankenverband (ABI) und Konsumentenvereinigung zur 2. Verlängerung der Aufschiebung der Dahrlehensraten für Familien beigetreten ist.
01.02.2012
Die Festgeldanlage eignet sich besonders für Anleger, die ihr Geld sicher und flexibel anlegen wollen.
07.12.2011
Regelung der Überbringer-Sparbücher mit einem Saldo von Euro 1.000,00 oder höher
Mit dem Sparpaket der Regierung Monti wurde der neue Höchstwert für Überbringersparbücher auf maximal Euro 999,99 festgelegt. Gemäß Sparpaket der Regierung Monti müssen nun bestehende Überbringersparbücher, welche ein Guthaben von Euro 1.000 und mehr aufweisen, bis spätestens 31. März 2012 durch die Umwandlung in ein Namenssparbuch geregelt werden. Wir verweisen darauf, dass die Regelung der Überbringer-Sparbücher nach dem 31. Dezember 2011 erhebliche Verwaltungsgeldbußen vorsieht (Art. 58, Ges. 231/2007).
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.