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                             KONSUMDARLEHEN


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung   der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Mit      dem      Vertrag    eines  Chirografardarlehens   für   den
  Konsumkredit    übergibt  die Bank dem Kunden als  Einzelperson (der
  aus    anderen  als  der  aus  eventuellen   unternehmerischen  oder
  professionellen    Tätigkeit    herrührenden  Zwecken   handelt  und
  folglich   als  Konsument  auftritt),  eine  Geldsumme,   wobei  der
  Kunde    sich    dazu    verpflichtet,    diese     mittels      der
  periodischen    Bezahlung  von  Raten,  die    Kapital   und  Zinsen
  beinhalten,        gemäß      bei    Vertragabschluss   vereinbartem
  Tilgungsplan zurückzuzahlen.
- Dem    Konsumenten  wird  der  jährliche   effektive  Globalzinssatz
  (JEGZ),    ein    Index,    der    die Gesamtkosten  zu  Lasten  des
  Konsumenten    in  Prozent  auf den gewährten Kredit  ausdrückt. Die
  Finanzierung kann Sicherstellungen aufweisen.
- Es    kann    eine  Versicherungspolice,  in  Form  eines Beitrittes
  oder    einer    anderen  Form  des  Abschlusses,  zur  Deckung  der
  Risiken    des    Todesfalles, des Verlustes des Arbeitsplatzes, des
  Unfalls    und  der  Arbeitsunfähigkeit  für  die   Rückzahlung  der
  Finanzierung herangezogen werden.
- Die    eventuelle  mittel-langfristige  Laufzeit  der   Finanzierung
  (über  18  Monate)  erlaubt,  von  den  von  der  Steuergesetzgebung
  vorgesehenen    Begünstigungen  Gebrauch  zu    machen.    Nicht  in
  diese    Gattung  von  Finanzierungen  fallen  jene,  deren   Betrag
  154,94    Euro    unter-  bzw.  30.987,41  Euro   überschreitet  und
  jene,      die      innerhalb    von  18  Monaten   in   einem   Mal
  zurückgezahlt werden können.
- Die      Inanspruchnahme      des     Konsumkredites   erlaubt   es,
  derzeitige  finanzielle  Grenzen  für  den  Ankauf  von  Gütern  und
  Dienstleistungen  zur  Befriedigung  von  Bedürfnissen,   die    das
  Privatleben      einer      physischen    Person   betreffen   (sog.
  Konsumgüter),    zu  überbrücken,  wobei   Investitionsgüter    oder
  jene,    die  für  die  professionelle  Tätigkeit  des  Verbrauchers
  bestimmt  sind,  wie  auch  die  Einräumungen  zwecks  Ankauf   oder
  Erhalt  des  Eigentumsrechtes  oder  Ausführung  von  Arbeiten    an
  einer Liegenschaft, ausgeschlossen sind.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Möglichkeit    der  Abänderung  der wirtschaftlichen Bedingungen  zu
  Ungunsten des Kunden, falls vertraglich vorgesehen.
- Möglichkeit    der  Zinserhöhung  in   Verhältnis  zum  anfänglichen
  Zinssatz.
- (im      Falle      eines    Darlehens  in  Fremdwährung)   Da   die
  Marktkonjunktur      auf      die    Bezugswährung,   in   der   das
  Chirografardarlehen    für  den  Konsumkredit    ausgedrückt    ist,
  Einfluss    hat,    kann    während    der  Geschäftsbeziehung  eine
  Kurssteigerung    dieser    Währung    im    Verhältnis   zum   Euro
  eintreten,    mit  der  Folge, dass die insgesamten  Kosten  für die
  Rückzahlung der Ausleihung steigen.
- Die    in  Fremdwährung  benannten  oder  gegen  Euro  oder in einer
  anderen    Währung    als  die  Nennwährung  beglichenen   Geschäfte
  unterliegen  dem  Risiko  der  Schwankung  des  Wechselkurses,    da
  diese    zu  jenem  Wechselkurs beglichen werden, der im  Moment der
  Negoziierung herrscht.


Wirtschaftliche Bedingungen

Laufzeit
- Maximallaufzeit                             15 Jahre

Höchstzinssätze

- Sollzinssatz
  -- indexierter Zinssatz      EURIBOR 6 M + maximal Punkte        2,500 P
- Verzugszinssatz                           Soll-Zins       +      3,000 %

Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung der Zinsen                semestral
- Zinsberechnung
  -- Operationen bis 18 Monate Laufzeit     aufgrund des Handelsjahres
  -- Operationen über 18 Monate Laufzeit    aufgrund des Handelsjahres

Wertstellungen
- Wertstellungen bei Auszahlung               Tag der Behebung

Kommissionen und Spesen
- Kreditbearbeitungsprovision                                          0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge        Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen          Postspesen
- Spesen für Kontoführung                             Euro             0.-
- Ersatzsteuer auf mittel-/langfristige Darlehen                   0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbearbeitung
  (Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasen des Kreditnehmers
- Spesen Fälligkeitsanzeige                           Euro          0,52.-
Beispiel eines Tilgungsplanes mit indexiertem Höchstzinssatz Euribor
Kapital:           10.000,00
Währung:          42     EUR
Zinssatz:            3,664 %
Zinsparameter:  R06  1,164 %
Anzahl Raten:              6
Raten im Jahr:             2
Avviso-Spesen:                        0,52
Ersatzsteuer:        0,250 %         25,00
Bearbeitungsgebühren:                 0,00

Rate   fällig   Kapitalquote     Zinsquote      Tilg.Quote   Restkapital
------------------------------------------------------------------------
  1  31.12.10       1.591,95        183,20        1.775,15     10.000,00
  2  30.06.11       1.621,11        154,04        1.775,15      8.408,05
  3  31.12.11       1.650,81        124,34        1.775,15      6.786,94
  4  30.06.12       1.681,06         94,09        1.775,15      5.136,13
  5  31.12.12       1.711,85         63,30        1.775,15      3.455,07
  6  30.06.13       1.743,22         31,94        1.775,16      1.743,22
Summen             10.000,00        650,91

TAEG/ISC/SKI:           3,86 %




Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Rückzahlung
  Die Rückzahlung erfolgt durch eine bestimmte vertraglich vereinbarte
  Anzahl von Raten. Die Bank ist ermächtigt alle fälligen Beträge  vom
  Kontokorrent abzubuchen und die Durchführung allein durch  den näch-
  sten Kontoauszug zu bestätigen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet
  die  notwendigen Mittel  rechtzeitig auf  dem Konto bereitzustellen.
  Alle Zahlungen haben in den Schalterstelen der Bank zu erfolgen.
- Verzugszinsen
  Der Darlehensnehmer schuldet anstelle der vertraglichen Zinsen  Ver-
  zugszinsen auf allen Beträgen, die der Bank geschuldet sind  und bei
  Fälligkeit oder im  Falle  der Vertragsaufhebung oder des Terminver-
  lustes nicht bezahlt werden, und zwar vom Tag der Fälligkeit bis zum
  Tag der effektiven  Zahlung. Der  Darlehensnehmer   verzichtet   auf
  jegliche  Mitteilung  über  Zahlungsverzug,  und  es  ist  die  Bank
  nicht verpflichtet, ihm den Verzug zur Kenntnis zu bringen.
- Ersatzsteuer
  Die    Ersatzsteuer  laut Art. 15 u.ff. des D.P.R.  Nr.  601/73  ist
  geschuldet,  wenn  die  Laufzeit  des  Darlehens mehr als  18 Monate
  ausmacht und der  Bank  ein vorzeitiges Kündigungsrecht auch vor Ab-
  lauf von mehr als 18 Monaten  nicht  eingeräumt wird. Der Darlehens-
  nehmer ermächtigt die Bank diese Ersatzsteuer vom Konto abzubuchen.
- Rücktrittsrecht
  Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen  vorzeitig  zu til-
  gen, was  durch  die Zahlung  von Nebenkosten,  Zinsen,  Kapital und
  einer Entschädigung zu erfolgen hat. Die  Bank kann ihrerseits unter
  Wahrung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
- Kosten und Honorare
  Für alle Kosten und Honorare, die  im Zusammenhang  mit  dem Vertrag
  anfallen, einschließlich  eventueller  Rechtskosten für die Eintrei-
  bung des Darlehens infolge Nichterfüllung  seitens des Derlehensneh-
  mers und aller derzeitigen und künftigen Steuern und Gebühren, kommt
  der Darlehensnehmer auf.
- Aufhebung des Vertrages und Terminverlust
  Die Bankist berechtigt, den Vertrag i.S. Art. 1456 ZGB aufzuheben.
  Die    Bank   kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen  Fällen  die
  Zahlung der gesamten Schuld verlangen.
- Domizil
  Für die Durchführung des Vertrages und für alle rechtlichen  Auswir-
  kungen  erwählen  die  Vertragspartner  folgendes Domizil: Die  Bank
  an ihrem Sitz und der Darlehensnehmer an der im Vertrag  oder später
  mittels Einschreiben angegebenen  Adresse. Die Bank  kann nach ihrem
  dem  Darlehensnehmer an gennantes Domizil jeglichen Rechtstitel oder
  Akt auch exekutiver  Art zustellen und  jegliche Aufforderung   oder
  Mitteilung, auch gerichtlicher Art, zukommen lassen.
- Gesamtschuldnerische Haftung
  Zu    den    im  Vertrag  vorgesehenen  Leistungen  sind sowohl  der
  Darlehensnehmer als  auch  seine  Rechtsnachfolger und Erben gesamt-
  schuldnerisch verpflichtet, unter Ausschluss jeglicher Teilbarkeit.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
  Die  Bank  ist berechtigt, die Zinssätze, die Preise und die übrigen
  Vertragsbedingungen  einseitig auch zu  Ungungsten des Darlehensneh-
  mers abzuändern, wobei  die Vorschriften  des Art. 118  des Legisla-
  tivdekretes Nr. 385 vom 1. September 1993 beachtet werden müssen.
- Außergerichtliche Streitbeilegung
  Bei etwaigen Beanstandungen bezüglich der mit der Bank unterhaltenen
  Geschäftsbeziehungen  kann der  Kunde bei der  Beschwerdestelle  der
  Bank und auch beim Bankenombudsmann  (Ombudsman-Giurì bancario), der
  bei der Vereinigung "Conciliatore Bancario - Associazione per la so-
  luzione delle controversie bancarie, finanziarie e societarie - ADR"
  eingerichtet ist und der die Bank beigetreten ist, Beschwerde einle-
  legen. Bei dieser Vereinigung kann auch ein Schlichtungsdienst bean-
  tragt werden.

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
  Ein  vom  Kunden  verschiedenes  Subjekt, welches die Bestellung der
  Hypothek  auf  eine  eigene  Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
  Zinssatz, der sich  mit der Entwicklung  der  Indexierungsparameter,
  die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
  Den  effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
  Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
  Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
  festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
  Es handelt sich dabei um einen synthetischen  Indikator, der die Ge-
  samtkosten, die der Konsument zu tragen  hat und in Prozent auf Jah-
  resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
  In der Berechnung  des TAEG sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung  der  Rückzahlungen  und  das Inkasso
    der Raten (falls von der Bank festgelegt);
  - die Spesen für Versicherung  und  Garantien, die von der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die  Kosten  für   die  Vermittlung eines  Dritten  (falls notwen-
    wendig, um den Kredit zu erhalten);
  - alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
  Vom  Kunden  der  Bank  zuerkanntes  Entgelt  für  den  Gebrauch der
  vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
  Kosten und Honorare
  Für   alle  Kosten  und  Honorare,  die   im  Zusammenhang  mit  dem
  Vertrag    und    aus   den   beigebrachten  Sicherheiten  anfallen,
  einschließlich  eventueller  Rechtskosten  für  die  Eintreibung des
  Darlehens  infolge  Nichterfüllung  seitens des Darlehensnehmers und
  aller  derzeitigen  und  künftigen  Steuern  und Gebühren, kommt der
  Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
  Analyse  seitens  der  Bank zwecks Entscheidung über den Antrag  zur
  Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
  Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
  Schriftliche    Mitteilung,  die  dem  Kunden  bei  Fälligkeit   des
  Vertrages    und    auf  jeden  Fall  mindestens   einmal  pro  Jahr
  seitens    der    Bank    zugesandt    oder  übergeben  wird;  diese
  liefert    Informationen    zum  Verlauf  der    Beziehung  und  ein
  aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
  Bezahlung,    die    der  Schuldner  periodisch  gemäß   vertraglich
  festgelegten          Terminen       (monatlich,    vierteljährlich,
  halbjährlich, jährlich usw.) zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt.
  Die Rate besteht aus:
  - einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
  - einem Zinsanteil  (Zinsanteil,  welcher der  Bank  für  das Darle-
    hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
  Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
  Es handelt sich dabei um  einen  prozentuellen synthetischen Kosten-
  indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
  In der Berechnung  des SKI/ISC sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
  - die Spesen für Versicherung und Garantien,  die von  der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die Kosten für die  Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
    den Kredit zu erhalten);
  - alle  anderen  vertraglich  vorgesehenen  Spesen,  die  mit    der
    Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
  Dies    ist    der    graduelle    Rückzahlungsplan  der  Ausleihung
  mittels    periodischer    Bezahlung  der  Raten,    die  aus  einem
  Kapitalsanteil    und    einem  Zinsanteil  bestehen    und  zum  im
  Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
  Dabei  handelt  es  sich  um  den  Plan,  laut  welchem das Darlehen
  zurückgezahlt  wird,  unter  Angabe   der  Zusammensetzung  und  der
  Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
  Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
  Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
  zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den  effektiven
  Zinssatz  in  Bezug  auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
  und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
  Diese    stellen    den    höheren    Zinssatz  dar,  der  auf   die
  verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
  Es      handelt    sich    dabei   um  die  Tilgungszeit   vor   der
  eigentlichen  Tilgung,  in  welcher  der  Kunde  über  das   gesamte
  Anfangskapital   verfügt.  Während  dieser  Periode,  deren    Dauer
  vertraglich  festgesetzt  ist,  beschränkt  sich  der  Kunde,    zum
  vertraglich  vereinbarten  Zinssatz  bei  Fälligkeiten lediglich den
  Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
  Kopie  des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
  verlangen  kann;  diese  zwingt  weder  die Bank noch den Kunden zum
  Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
  Zinssatz  während  der  Voramortisierungszeit,  d.h.  jene   Periode
  zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.