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Inhalt
KONSUMDARLEHEN
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Mit dem Vertrag eines Chirografardarlehens für den
Konsumkredit übergibt die Bank dem Kunden als Einzelperson (der
aus anderen als der aus eventuellen unternehmerischen oder
professionellen Tätigkeit herrührenden Zwecken handelt und
folglich als Konsument auftritt), eine Geldsumme, wobei der
Kunde sich dazu verpflichtet, diese mittels der
periodischen Bezahlung von Raten, die Kapital und Zinsen
beinhalten, gemäß bei Vertragabschluss vereinbartem
Tilgungsplan zurückzuzahlen.
- Dem Konsumenten wird der jährliche effektive Globalzinssatz
(JEGZ), ein Index, der die Gesamtkosten zu Lasten des
Konsumenten in Prozent auf den gewährten Kredit ausdrückt. Die
Finanzierung kann Sicherstellungen aufweisen.
- Es kann eine Versicherungspolice, in Form eines Beitrittes
oder einer anderen Form des Abschlusses, zur Deckung der
Risiken des Todesfalles, des Verlustes des Arbeitsplatzes, des
Unfalls und der Arbeitsunfähigkeit für die Rückzahlung der
Finanzierung herangezogen werden.
- Die eventuelle mittel-langfristige Laufzeit der Finanzierung
(über 18 Monate) erlaubt, von den von der Steuergesetzgebung
vorgesehenen Begünstigungen Gebrauch zu machen. Nicht in
diese Gattung von Finanzierungen fallen jene, deren Betrag
154,94 Euro unter- bzw. 30.987,41 Euro überschreitet und
jene, die innerhalb von 18 Monaten in einem Mal
zurückgezahlt werden können.
- Die Inanspruchnahme des Konsumkredites erlaubt es,
derzeitige finanzielle Grenzen für den Ankauf von Gütern und
Dienstleistungen zur Befriedigung von Bedürfnissen, die das
Privatleben einer physischen Person betreffen (sog.
Konsumgüter), zu überbrücken, wobei Investitionsgüter oder
jene, die für die professionelle Tätigkeit des Verbrauchers
bestimmt sind, wie auch die Einräumungen zwecks Ankauf oder
Erhalt des Eigentumsrechtes oder Ausführung von Arbeiten an
einer Liegenschaft, ausgeschlossen sind.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Möglichkeit der Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen zu
Ungunsten des Kunden, falls vertraglich vorgesehen.
- Möglichkeit der Zinserhöhung in Verhältnis zum anfänglichen
Zinssatz.
- (im Falle eines Darlehens in Fremdwährung) Da die
Marktkonjunktur auf die Bezugswährung, in der das
Chirografardarlehen für den Konsumkredit ausgedrückt ist,
Einfluss hat, kann während der Geschäftsbeziehung eine
Kurssteigerung dieser Währung im Verhältnis zum Euro
eintreten, mit der Folge, dass die insgesamten Kosten für die
Rückzahlung der Ausleihung steigen.
- Die in Fremdwährung benannten oder gegen Euro oder in einer
anderen Währung als die Nennwährung beglichenen Geschäfte
unterliegen dem Risiko der Schwankung des Wechselkurses, da
diese zu jenem Wechselkurs beglichen werden, der im Moment der
Negoziierung herrscht.
Wirtschaftliche Bedingungen
Laufzeit
- Maximallaufzeit 15 Jahre
Höchstzinssätze
- Sollzinssatz
-- indexierter Zinssatz EURIBOR 6 M + maximal Punkte 2,500 P
- Verzugszinssatz Soll-Zins + 3,000 %
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung der Zinsen semestral
- Zinsberechnung
-- Operationen bis 18 Monate Laufzeit aufgrund des Handelsjahres
-- Operationen über 18 Monate Laufzeit aufgrund des Handelsjahres
Wertstellungen
- Wertstellungen bei Auszahlung Tag der Behebung
Kommissionen und Spesen
- Kreditbearbeitungsprovision 0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen Postspesen
- Spesen für Kontoführung Euro 0.-
- Ersatzsteuer auf mittel-/langfristige Darlehen 0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbearbeitung
(Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasen des Kreditnehmers
- Spesen Fälligkeitsanzeige Euro 0,52.-
Beispiel eines Tilgungsplanes mit indexiertem Höchstzinssatz Euribor
Kapital: 10.000,00
Währung: 42 EUR
Zinssatz: 3,664 %
Zinsparameter: R06 1,164 %
Anzahl Raten: 6
Raten im Jahr: 2
Avviso-Spesen: 0,52
Ersatzsteuer: 0,250 % 25,00
Bearbeitungsgebühren: 0,00
Rate fällig Kapitalquote Zinsquote Tilg.Quote Restkapital
------------------------------------------------------------------------
1 31.12.10 1.591,95 183,20 1.775,15 10.000,00
2 30.06.11 1.621,11 154,04 1.775,15 8.408,05
3 31.12.11 1.650,81 124,34 1.775,15 6.786,94
4 30.06.12 1.681,06 94,09 1.775,15 5.136,13
5 31.12.12 1.711,85 63,30 1.775,15 3.455,07
6 30.06.13 1.743,22 31,94 1.775,16 1.743,22
Summen 10.000,00 650,91
TAEG/ISC/SKI: 3,86 %
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Rückzahlung
Die Rückzahlung erfolgt durch eine bestimmte vertraglich vereinbarte
Anzahl von Raten. Die Bank ist ermächtigt alle fälligen Beträge vom
Kontokorrent abzubuchen und die Durchführung allein durch den näch-
sten Kontoauszug zu bestätigen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet
die notwendigen Mittel rechtzeitig auf dem Konto bereitzustellen.
Alle Zahlungen haben in den Schalterstelen der Bank zu erfolgen.
- Verzugszinsen
Der Darlehensnehmer schuldet anstelle der vertraglichen Zinsen Ver-
zugszinsen auf allen Beträgen, die der Bank geschuldet sind und bei
Fälligkeit oder im Falle der Vertragsaufhebung oder des Terminver-
lustes nicht bezahlt werden, und zwar vom Tag der Fälligkeit bis zum
Tag der effektiven Zahlung. Der Darlehensnehmer verzichtet auf
jegliche Mitteilung über Zahlungsverzug, und es ist die Bank
nicht verpflichtet, ihm den Verzug zur Kenntnis zu bringen.
- Ersatzsteuer
Die Ersatzsteuer laut Art. 15 u.ff. des D.P.R. Nr. 601/73 ist
geschuldet, wenn die Laufzeit des Darlehens mehr als 18 Monate
ausmacht und der Bank ein vorzeitiges Kündigungsrecht auch vor Ab-
lauf von mehr als 18 Monaten nicht eingeräumt wird. Der Darlehens-
nehmer ermächtigt die Bank diese Ersatzsteuer vom Konto abzubuchen.
- Rücktrittsrecht
Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen vorzeitig zu til-
gen, was durch die Zahlung von Nebenkosten, Zinsen, Kapital und
einer Entschädigung zu erfolgen hat. Die Bank kann ihrerseits unter
Wahrung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
- Kosten und Honorare
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem Vertrag
anfallen, einschließlich eventueller Rechtskosten für die Eintrei-
bung des Darlehens infolge Nichterfüllung seitens des Derlehensneh-
mers und aller derzeitigen und künftigen Steuern und Gebühren, kommt
der Darlehensnehmer auf.
- Aufhebung des Vertrages und Terminverlust
Die Bankist berechtigt, den Vertrag i.S. Art. 1456 ZGB aufzuheben.
Die Bank kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen Fällen die
Zahlung der gesamten Schuld verlangen.
- Domizil
Für die Durchführung des Vertrages und für alle rechtlichen Auswir-
kungen erwählen die Vertragspartner folgendes Domizil: Die Bank
an ihrem Sitz und der Darlehensnehmer an der im Vertrag oder später
mittels Einschreiben angegebenen Adresse. Die Bank kann nach ihrem
dem Darlehensnehmer an gennantes Domizil jeglichen Rechtstitel oder
Akt auch exekutiver Art zustellen und jegliche Aufforderung oder
Mitteilung, auch gerichtlicher Art, zukommen lassen.
- Gesamtschuldnerische Haftung
Zu den im Vertrag vorgesehenen Leistungen sind sowohl der
Darlehensnehmer als auch seine Rechtsnachfolger und Erben gesamt-
schuldnerisch verpflichtet, unter Ausschluss jeglicher Teilbarkeit.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
Die Bank ist berechtigt, die Zinssätze, die Preise und die übrigen
Vertragsbedingungen einseitig auch zu Ungungsten des Darlehensneh-
mers abzuändern, wobei die Vorschriften des Art. 118 des Legisla-
tivdekretes Nr. 385 vom 1. September 1993 beachtet werden müssen.
- Außergerichtliche Streitbeilegung
Bei etwaigen Beanstandungen bezüglich der mit der Bank unterhaltenen
Geschäftsbeziehungen kann der Kunde bei der Beschwerdestelle der
Bank und auch beim Bankenombudsmann (Ombudsman-Giurì bancario), der
bei der Vereinigung "Conciliatore Bancario - Associazione per la so-
luzione delle controversie bancarie, finanziarie e societarie - ADR"
eingerichtet ist und der die Bank beigetreten ist, Beschwerde einle-
legen. Bei dieser Vereinigung kann auch ein Schlichtungsdienst bean-
tragt werden.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
Ein vom Kunden verschiedenes Subjekt, welches die Bestellung der
Hypothek auf eine eigene Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
Zinssatz, der sich mit der Entwicklung der Indexierungsparameter,
die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
Den effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
Es handelt sich dabei um einen synthetischen Indikator, der die Ge-
samtkosten, die der Konsument zu tragen hat und in Prozent auf Jah-
resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
In der Berechnung des TAEG sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen und das Inkasso
der Raten (falls von der Bank festgelegt);
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwen-
wendig, um den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
Vom Kunden der Bank zuerkanntes Entgelt für den Gebrauch der
vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
Kosten und Honorare
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem
Vertrag und aus den beigebrachten Sicherheiten anfallen,
einschließlich eventueller Rechtskosten für die Eintreibung des
Darlehens infolge Nichterfüllung seitens des Darlehensnehmers und
aller derzeitigen und künftigen Steuern und Gebühren, kommt der
Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
Analyse seitens der Bank zwecks Entscheidung über den Antrag zur
Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
Schriftliche Mitteilung, die dem Kunden bei Fälligkeit des
Vertrages und auf jeden Fall mindestens einmal pro Jahr
seitens der Bank zugesandt oder übergeben wird; diese
liefert Informationen zum Verlauf der Beziehung und ein
aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
Bezahlung, die der Schuldner periodisch gemäß vertraglich
festgelegten Terminen (monatlich, vierteljährlich,
halbjährlich, jährlich usw.) zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt.
Die Rate besteht aus:
- einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
- einem Zinsanteil (Zinsanteil, welcher der Bank für das Darle-
hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
Es handelt sich dabei um einen prozentuellen synthetischen Kosten-
indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
In der Berechnung des SKI/ISC sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen, die mit der
Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
Dies ist der graduelle Rückzahlungsplan der Ausleihung
mittels periodischer Bezahlung der Raten, die aus einem
Kapitalsanteil und einem Zinsanteil bestehen und zum im
Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
Dabei handelt es sich um den Plan, laut welchem das Darlehen
zurückgezahlt wird, unter Angabe der Zusammensetzung und der
Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den effektiven
Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
Diese stellen den höheren Zinssatz dar, der auf die
verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
Es handelt sich dabei um die Tilgungszeit vor der
eigentlichen Tilgung, in welcher der Kunde über das gesamte
Anfangskapital verfügt. Während dieser Periode, deren Dauer
vertraglich festgesetzt ist, beschränkt sich der Kunde, zum
vertraglich vereinbarten Zinssatz bei Fälligkeiten lediglich den
Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
Kopie des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
verlangen kann; diese zwingt weder die Bank noch den Kunden zum
Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
Zinssatz während der Voramortisierungszeit, d.h. jene Periode
zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.