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Inhalt



                       HYPOTHEKARKREDITE

Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung   der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Das      Hypothekardarlehen      ist    jene   Finanzierung,   deren
  Rückzahlung    durch    Hypothekenbestellung   auf    Liegenschaften
  abgesichert      ist.    Die    Rückzahlung   erfolgt  mittels   der
  periodischen    Bezahlung  von  Raten,  die    Kapital   und  Zinsen
  beinhalten, gemäß einem indexierten Zinssatz.
- Die    eventuelle  mittel-langfristige  Laufzeit  der   Finanzierung
  (über    18    Monate)  ermöglicht  die  Anwendung  der begünstigten
  Steuersätze.
- Im    Fall    der    vorzeitigen    Löschung  (oder  der  teilweisen
  Rückzahlung)    der    Finanzierung,  kann    -   falls  im  Vertrag
  vorgesehen - ein allumfassendes Entgelt abverlangt werden.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Möglichkeit    der  Abänderung  der wirtschaftlichen Bedingungen  zu
  Ungunsten des Kunden, falls vertraglich vorgesehen.
- Möglichkeit    der  Zinserhöhung   in  Verhältnis  zum  anfänglichen
  Zinssatz.
- Veränderlichkeit  des  Wechselkurses,  falls    das    Darlehen   in
  Fremdwährung  lauten  sollte (z.B.: US-Dollar; japanische Yen; usw.)
siehe dazu das Informationsblatt der Banca d'Italia zu den Wohnaudarlehen

Wirtschaftliche Bedingungen

Maximallaufzeit
- Wohnbaukredite                            30 Jahre
- andere Hypothekardarlehen                 20 Jahre

Zinssätze
  -- indexierter Zinssatz:
     - Wohnbaudarlehen         Leitzins EZB + Maximalpunkte        2,000 P
     - andere Darlehen         EURIBOR 6 M + Maximalpunkte         2,000 P
- Verzugszinssatz                           Soll-Zinssatz       +  3,000 %

Zinsberechnung und Kapitalisierung

- Kapitalisierung der Sollzinsen            semestral
- Zinsberechnung
 -- mit Laufzeit bis zu 18 Monaten          aufgrund des Handelsjahres
 -- mit Laufzeit über 18 Monate             aufgrund des Handelsjahres

Wertstellungen

- Wertstellungen bei Auszahlung             Tag der Behebung

Kommissionen und Spesen

- Kreditbearbeitungsprovision                                          0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge        Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen          Postspesen
- Spesen für Kontoführung                             Euro             0.-
- Rückvergütung Wechselspesen zu Lasten des Kreditnehmers          1,000 %
- Wechselspesen pro 1.000.- Euro                      Euro         0,100.-
- Ersatzsteuer                                                     0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbear-
  beitung (Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasten
  des Kreditnehmers                                   Euro             0.-
- Spesen Fälligkeitsanzeige                           Euro          0,52.-
Durchschnittlicher globaler Effektivzinssatz (TEGM)

Das  Wirtschafts- und  Finanzministerium  veröffentlicht  alle drei Monate
im Rahmen des Wuchergesetzes diesen Durchschnittszinssatz. Dieser  wird um
50 % erhöht und ergibt damit die Grenzschwelle für den Wucher:
- Wucherzins für Hypothekardarlehen fix verzinst                   7,485 %
- Wucherzins für Hypothekardarlehen variabel verzinst              3,840 %
Beispiel eines Tilgungsplanes mit indexiertem Höchstzinssatz (EZB)
(Wohnbaudarlehen mit Zinsparameter Leitzins EZB)
Kapital:          100.000,00
Währung:          42     EUR
Zinssatz:            3,000 %
Zinsparameter:  EZB  1,000 %
Anzahl Raten:             30
Raten im Jahr:             2
Avviso-Spesen:                        0,52
Ersatzsteuer:        0,250 %        250,00
Bearbeitungsgebühren:                 0,00
Notarspesen (Hypothek):           1.000,00   (geschätzt)
Versicherungsprämie:                500,00   (geschätzt)

Rate   fällig   Kapitalquote     Zinsquote      Tilg.Quote   Restkapital
------------------------------------------------------------------------
  1  31.12.10       2.663,92      1.500,00        4.163,92    100.000,00
  2  30.06.11       2.703,88      1.460,04        4.163,92     97.336,08
  3  31.12.11       2.744,44      1.419,48        4.163,92     94.632,20
  4  30.06.12       2.785,60      1.378,32        4.163,92     91.887,76
  5  31.12.12       2.827,39      1.336,53        4.163,92     89.102,16
  6  30.06.13       2.869,80      1.294,12        4.163,92     86.274,77
  7  31.12.13       2.912,85      1.251,07        4.163,92     83.404,97
  8  30.06.14       2.956,54      1.207,38        4.163,92     80.492,12
  9  31.12.14       3.000,89      1.163,03        4.163,92     77.535,58
 10  30.06.15       3.045,90      1.118,02        4.163,92     74.534,69
 11  31.12.15       3.091,59      1.072,33        4.163,92     71.488,79
 12  30.06.16       3.137,96      1.025,96        4.163,92     68.397,20
 13  31.12.16       3.185,03        978,89        4.163,92     65.259,24
 14  30.06.17       3.232,81        931,11        4.163,92     62.074,21
 15  31.12.17       3.281,30        882,62        4.163,92     58.841,40
 16  30.06.18       3.330,52        833,40        4.163,92     55.560,10
 17  31.12.18       3.380,48        783,44        4.163,92     52.229,58
 18  30.06.19       3.431,18        732,74        4.163,92     48.849,10
 19  31.12.19       3.482,65        681,27        4.163,92     45.417,92
 20  30.06.20       3.534,89        629,03        4.163,92     41.935,27
 21  31.12.20       3.587,91        576,01        4.163,92     38.400,38
 22  30.06.21       3.641,73        522,19        4.163,92     34.812,47
 23  31.12.21       3.696,36        467,56        4.163,92     31.170,74
 24  30.06.22       3.751,80        412,12        4.163,92     27.474,38
 25  31.12.22       3.808,08        355,84        4.163,92     23.722,58
 26  30.06.23       3.865,20        298,72        4.163,92     19.914,50
 27  31.12.23       3.923,18        240,74        4.163,92     16.049,30
 28  30.06.24       3.982,03        181,89        4.163,92     12.126,12
 29  31.12.24       4.041,76        122,16        4.163,92      8.144,09
 30  30.06.25       4.102,33         61,53        4.163,86      4.102,33
Summen            100.000,00     24.917,54

TAEG/ISC/SKI:           3,06 %
TAEG-2:                 3,28 %   (mit Notarspesen und Versicherungsprämie)



Beispiel eines Tilgungsplanes mit indexiertem Höchstzinssatz Euribor
(Hypothekardarlehen mit Zinsparameter EURIBOR 6M/365 Tage)
Kapital:          100.000,00
Währung:          42     EUR
Zinssatz:            3,164 %
Zinsparameter:  R06  1,164 %
Anzahl Raten:             30
Raten im Jahr:             2
Avviso-Spesen:                        0,52
Ersatzsteuer:        0,250 %        250,00
Bearbeitungsgebühren:                 0,00
Notarspesen (Hypothek):           1.000,00   (geschätzt)
Versicherungsprämie:                500,00   (geschätzt)

Rate   fällig   Kapitalquote     Zinsquote      Tilg.Quote   Restkapital
------------------------------------------------------------------------
  1  31.12.10       2.630,48      1.582,00        4.212,48    100.000,00
  2  30.06.11       2.672,09      1.540,39        4.212,48     97.369,52
  3  31.12.11       2.714,37      1.498,11        4.212,48     94.697,43
  4  30.06.12       2.757,31      1.455,17        4.212,48     91.983,06
  5  31.12.12       2.800,93      1.411,55        4.212,48     89.225,75
  6  30.06.13       2.845,24      1.367,24        4.212,48     86.424,82
  7  31.12.13       2.890,25      1.322,23        4.212,48     83.579,58
  8  30.06.14       2.935,97      1.276,51        4.212,48     80.689,33
  9  31.12.14       2.982,42      1.230,06        4.212,48     77.753,36
 10  30.06.15       3.029,60      1.182,88        4.212,48     74.770,94
 11  31.12.15       3.077,53      1.134,95        4.212,48     71.741,34
 12  30.06.16       3.126,22      1.086,26        4.212,48     68.663,81
 13  31.12.16       3.175,68      1.036,80        4.212,48     65.537,59
 14  30.06.17       3.225,91        986,57        4.212,48     62.361,91
 15  31.12.17       3.276,95        935,53        4.212,48     59.136,00
 16  30.06.18       3.328,79        883,69        4.212,48     55.859,05
 17  31.12.18       3.381,45        831,03        4.212,48     52.530,26
 18  30.06.19       3.434,95        777,53        4.212,48     49.148,81
 19  31.12.19       3.489,29        723,19        4.212,48     45.713,86
 20  30.06.20       3.544,49        667,99        4.212,48     42.224,57
 21  31.12.20       3.600,56        611,92        4.212,48     38.680,08
 22  30.06.21       3.657,52        554,96        4.212,48     35.079,52
 23  31.12.21       3.715,38        497,10        4.212,48     31.422,00
 24  30.06.22       3.774,16        438,32        4.212,48     27.706,62
 25  31.12.22       3.833,87        378,61        4.212,48     23.932,46
 26  30.06.23       3.894,52        317,96        4.212,48     20.098,59
 27  31.12.23       3.956,13        256,35        4.212,48     16.204,07
 28  30.06.24       4.018,72        193,76        4.212,48     12.247,94
 29  31.12.24       4.082,29        130,19        4.212,48      8.229,22
 30  30.06.25       4.146,93         65,60        4.212,53      4.146,93
Summen            100.000,00     26.374,45

TAEG/ISC/SKI:           3,22 %
TAEG-2:                 3,44 %   (mit Notarspesen und Versicherungsprämie)





Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Ratenzahlung:
  Das    Darlehen    muss    in    den  vertraglich  vereinbarten   im
  nachhinein      zahlbaren    Raten,    die    Kapital   und   Zinsen
  beinhalten,    rückerstattet  werden.  Die    Raten    sind  an  den
  vereinbarten    Fristen    jeden    Jahres    fällig.  Vom  Tag  der
  Ausreichung  des  Darlehens  bis  zu Beginn der Tilgungszeit hat der
  Darlehensnehmer     nur    die     aufgelaufenen      Zinsen      zu
  entrichten.  Sämtliche  Zahlungen  haben  in den Schalterstellen der
  Bank zu erfolgen.
- Verzugszinsen:
  Der    Darlehensnehmer    schuldet    anstelle    der  vertraglichen
  Zinsen    Verzugszinsen    auf    allen    Beträgen,  die  der  Bank
  geschuldet    sind    und    bei    Fälligkeit  oder  im  Falle  der
  Vertragsaufhebung    oder    des  Terminverlustes    nicht   bezahlt
  werden,    und    zwar  vom  Tag  der  Fälligkeit bis  zum  Tag  der
  effektiven    Zahlung.    Der    Darlehensnehmer    verzichtet   auf
  jegliche  Mitteilung  über  Zahlungsverzug,  und  es  ist  die  Bank
  nicht  verpflichtet,  ihm  den  Verzug  zur  Kenntnis  zu  bringen.
- Rücktrittsrecht:
  Der    Darlehensnehmer  ist  berechtigt, das Darlehen  vorzeitig  zu
  tilgen,    was  durch  die Zahlung von Nebenkosten,  Zinsen, Kapital
  und   einer  Entschädigung  zu  erfolgen  hat.    Die    Bank   kann
  ihrerseits    unter   Wahrung einer  Kündigungsfrist  von mindestens
  drei   Monaten vom  Darlehensvertrag    zurücktreten,  jedoch   erst
  nach    Ablauf    von  mehr   als  18  Monaten  nach Ausreichung des
  Darlehens
- Kosten und Honorare:
  Für    alle  Kosten  und  Honorare,  die  im  Zusammenhang  mit  dem
  Vertrag    anfallen,    einschließlich eventueller  Rechtskosten für
  die    Eintreibung    des  Darlehens infolge  Nichterfüllung seitens
  des    Darlehensnehmers    und    aller   derzeitigen  und künftigen
  Steuern und Gebühren, kommt der Darlehensnehmer auf.
- Hypothek:
  Zur    Sicherstellung  des  Darlehenskapitals,  der    Zinsen,   der
  Verzugszinsen  und  einer  Kaution  wird  zugunsten  der  Bank  eine
  entsprechende    Hypothek    zu  Lasten  von    Liegenschaften  samt
  allem      Zubehör      und    Zuwachs  einschließlich   allfälliger
  künftiger    Einverleibungen    von    Parzellen    und  Teilflächen
  eingeräumt.
- Versicherung:
  Der   Darlehensnehmer,  der  eventuelle  Hypothekengeber   und  ihre
  Rechtsnachfolger      sind    verpflichtet,    die    der   Hypothek
  unterstellten  Baulichkeiten  samt  Zubehör  und  jenen,  die allen-
  falls auf  den hypothekarisch belasteten  Liegenschaften  künftighin
  errichtet    werden,  ordnungsgemäß gegen Brandschäden, Blitzschlag,
  und Explosion  zu versichern.   Die  entsprechenden  Polizzen müssen
  zu  Gunsten der Bank vinkuliert werden.
  Bank vinkuliert wer-den.
- Wert der belasteten Immobilien:
  Sollte      sich      infolge    eines  allgemeinen   oder   lokalen
  Wertverfalles  des  unbeweglichen  Vermögens  oder    wegen    eines
  anderen    wie    auch immer gearteten Grundes der Kautionalwert der
  belasteten    Liegenschaften    vermindern,   kann   die  Bank  eine
  angemessene    Ergänzung  der hypothekarischen Sicherheit  oder eine
  andere       geeignete    Garantie    oder       eine      teilweise
  Rückerstattung des Darlehens verlangen.
- Aufhebung des Vertrages und Terminverlust:
  Die    Bank  ist berechtigt, den Vertrag im Sinne des Art. 1456  ZGB
  aufzuheben.
- Die    Bank   kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen  Fällen  die
  Zahlung der gesamten Schuld verlangen.
- Domizil:
  Für    die  Durchführung  des  Vertrages  und  für  alle rechtlichen
  Auswirkungen  erwählen  die  Vertragspartner  folgendes Domizil: Die
  Bank    ihren    Sitz,    und    zwar    auch    für    Wirkung  der
  Bestimmungen    des    Art. 84 Abs. 2 des Grundbuchgesetzes  Nr. 499
  vom    28.03.1929,   und  der Kunde  das  Sekretariat  der Gemeinde,
  in der die Bank ihren Sitz hat.
- Gesamtschuldnerische Haftung:
  Zu    den    im  Vertrag  vorgesehenen  Leistungen  sind sowohl  der
  Darlehensnehmer    als  auch  seine  Rechtsnachfolger    und   Erben
  gesamtschuldnerisch    verpflichtet  unter   Ausschluss    jeglicher
  Teilbarkeit.
- Gerichtsstand:
  Für    jeden  Streitfall  ist  das  Gericht    zuständig, in  dessen
  Bezirk  sich  der  Sitz  der  Bank  befindet  (Friedensgericht  oder
  Landesgericht Bozen).
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
  Die  Bank  ist berechtigt, die Zinssätze, die Preise und die übrigen
  Vertragsbedingungen  einseitig auch zu  Ungungsten des Darlehensneh-
  mers abzuändern, wobei  die Vorschriften  des Art. 118  des Legisla-
  tivdekretes Nr. 385 vom 1. September 1993 beachtet werden müssen.
- Außergerichtliche Streitbeilegung
  Bei etwaigen Beanstandungen bezüglich der mit der Bank unterhaltenen
  Geschäftsbeziehungen  kann der  Kunde bei der  Beschwerdestelle  der
  Bank und auch beim Bankenombudsmann (Ombudsman-Giuri' bancario), der
  bei der Vereinigung "Conciliatore Bancario - Associazione per la so-
  luzione delle controversie bancarie, finanziarie e societarie - ADR"
  eingerichtet ist und der die Bank beigetreten ist, Beschwerde einle-
  legen. Bei dieser Vereinigung kann auch ein Schlichtungsdienst bean-
  tragt werden.
- Vorzeitige Tilgung
  Art. 7  des  GD  Nr. 7/2007  bestimmt, dass   für  Darlehen, die  ab
  02.02.2007 für den Erwerb oder die Sanierung von Immobilieneinheiten,
  die als Wohnung oder für die Abwicklung der eigenen wirtschaftlichen
  oder freiberuflichen Tätigkeit durch eine natürliche Person bestimmt
  sind, aufgenommen  oder  übernommen  werden, eine  jede Vereinbarung
  nichtig ist, die zu Lasten des Darlehensnehmers bestimmte Leistungen
  im Falle einer  vorzeitigen Tilgung des  Darlehens vorsieht. Was die
  an genanntem Tage bestehenden Darlehen anbelangt, die in  den Anwen-
  dungsbereich der Norm  fallen, wurde eine  Vereinbarung zwischen der
  italienischen Bankenvereinigung (ABI)  und den Verbraucherschutzver-
  bänden  nach Maßgabe des Gesetzes abgeschlossen, in der genaue Gren-
  zen für die mögliche  Vorfälligkeitsentschädigung  definiert wurden.
  Diese Sätze stehen  den Kunden in allen Filialen der Bank zur Verfü-
  gung.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
  Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann  das Darlehen durch  Zahlung mit
  Einsetzung in die Gläubigerrechte  jederzeit  auch vor Fälligkeit an
  eine andere Bank übertragen werden. Als neue Finanzierung  kommt nur
  ein Darlehen in  Frage. Die Übertragung  verursacht  keine wie immer
  gearteten Kosten für  den Darlehensnehmer. So sind weder  der  alten
  Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
  die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
  sen). Das neue  Darlehen wird in  jener Höhe  gewährt, die der Rest-
  schuld der zu tilgenden Finanzierung  entspricht. Der  Austausch der
  notwendigen  Informationen, einschließlich  solcher für die Bearbei-
  tung des Kreditantrags, erfolgt über bankeninterne Kanäle, wobei der
  der Darlehensnehmer auch nur mit der neuen Bank in Kontakt zu treten
  braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in  die
  Rechte und  in die Sicherheiten  der ursprünglichen  Bank eingesetzt
  (z.B. Hypotheken, Bürgschaften).

Hinweise zu den Hypothekardarlehen für den Erwerb der Erstwohnung
Generelle  Hinweise zu den verschiedenen Arten der von  der Raffeisen-
kasse Ritten Genossenschaft angebotenen Hypothekardarlehen für den Er-
werb der Hauptwohnung
- Dieses    Blatt    zielt   im  Sinne  der  von  der  Banca  d'Italia
  erlassenen  Transparenzbestimmungen  (Rundschreiben  Nr. 1376375 vom
  30.12.2008)  darauf  ab,  die Kunden über die verschiedenen Angebote
  der  Bank  in  punkto  Darlehen  für  den  Erwerb der Erstwohnung zu
  informieren,  um  damit  dem  Kunden  die  Auswahl  des Produktes zu
  erleichtern,    das    seinen   Bedürfnissen  potentiell  am  besten
  entspricht.
- Angebotene Produkte:
  1. Darlehen mit indexiertem Zinssatz, und zwar geknüpft an  den  von
     der Europäischen Zentralbank festgelegten Leitzinssatz.
  2. Darlehen  mit  indexiertem  Zinssatz, und zwar  geknüpft  an  den
     "EURIBOR 6 Monate/365 Tage".
  Die   Bank  vergibt  alle  Hypothekardarlehen  für  den  Erwerb  der
  Hauptwohnung  grundsätzlich  in  zwei Formen, und zwar als einfaches
  Hypothekardarlehen  oder  als  sog. Bodenkredit im Sinne des Art. 38
  u. ff des Bankwesengesetzes Nr. 385/1993.
  Das  Hypothekardarlehen  ist  eine mittel-langfristige (mehr  als 18
  Monate)  Finanzierung,  wobei  die  Rückzahlung durch die Bestellung
  einer Hypothek (nicht unbedingt ersten Grades) sichergestellt ist.
  Der    Bodenkredit    ist  eine  mittel-langfristige  (mehr  als  18
  Monate)  Finanzierung,  wobei  die  Rückzahlung durch die Bestellung
  einer  Hypothek  (in  der  Regel  ersten Grades) sichergestellt ist.
  Die  Maximalhöhe  der  Darlehenssumme  beträgt  beim  Bodenkredit 80
  Prozent  des  Wertes  der  belasteten  Liegenschaften. Dieser Betrag
  kann  auf  100  Prozent erhöht werden, wenn vorgesehene Sicherheiten
  zusätzlich beigebracht werden  (Bankgarantien, Versicherungspolicen,
  etc.).  Sind  bereits  Hypotheken einverleibt, muss   vom  Wert  der
  Liegenschaften der  Restbetrag der bereits  sichergestellten  Finan-
  zierung  abgezogen  werden.  Der  größte  Vorteil  für den Kunden am
  Bodenkredit ist, dass das Honorar des Notars halbiert wird.
- Was    die    Angaben  zu  den  wirtschaftlichen  und  vertraglichen
  Bedingungen  anbelangt,  verweisen  wir auf die Informationsblätter,
  die  spezifisch  zu  den  einzelnen  Produkten  erstellt sind und in
  den   Schalterräumen  aufliegen  sowie  am  Schalter  und  über  die
  Homepage der Raiffeisenkasse  "www.raikaritten.it"  erhältlich sind.
- Merkmale und typische Risiken:
  1. Darlehen mit  indexiertem Zinssatz, und zwar geknüpft an  den von
     Europäischen Zentralbank festgelegten Leitzinssatz:
     a) Höchstzinssatz:  EZB-Leitzinssatz plus 1,50  Prozentpunkte mit
        Anpassung an  die  Änderung  des  Referenzzinssatzes am ersten
        des darauffolgenden  Monats.
     b) Laufzeit: mehr als 18 Monate und höchstens 30 Jahre
     c) Rückzahlungsmodalitäten: mögliche  Vorlaufzeit   und   Tilgung
        durch eine fixe Anzahl an  Raten  mit veränderlicher Höhe, die
        eine Kapitalquote und Zinsen einschließen
     d) Periodizität der Raten: monatlich, trimestral,  semestral oder
        jährlich
     Merkmale:
     Dieses   Produkt  beruht    auf    einer    gesetzlichen  Vorgabe
     (Gesetzesdekret Nr. 185/2008) und ist allein für Hypothekardarle-
     hen  vorgesehen,  die  für  den   Erwerb  der  Hauptwohung  abge-
     schlossen  werden.  Der  Zinssatz ist  variabel und  an  die Ent-
     wicklung  des EZB-Leitzinssatzes gebunden, wie es Art. 2  Abs. 5
     des  Gesetzesdekretes Nr. 185/2008 vorschreibt. Auf  diesen Refe-
     renzzinssatz    wird  ein   Aufschlag  (Spread)  festgelegt.  Der
     Aufschlag (Spread) muss  so festgelegt  sein,  dass  der  Gesamt-
     zinssatz  mit  den  anderen  angebotenen  Formen  der Indexierung
     übereinstimmt (e' in linea). Die Höhe des Zinssatzes  hängt somit
     von der Entwicklung des  Referenzzinssatzes  ab, nicht vom Willen
     der Parteien.
     Es kann ein fixer Startzinssatz vereinbart werden.
     Risiken:
     Zinsrisiko: Da der Zinssatz an die  Entwicklung eines  bestimmten
     Parameters gekoppelt  ist  (EZB-Leitzinssatz), bedingt  die Erhö-
     hung des Referenzzinssatzes  einen erhöhten finanziellen  Aufwand
     für den Darlehensnehmer (Erhöhung des Betrags der Rate)
  2. Darlehen  mit  indexiertem  Zinssatz, und  zwar  geknüpft an  den
     EURIBOR 6 Monate/365 Tage, Durchschnittswert des Vormonats:
     a) Höchstzinssatz:  "EURIBOR 6 Monate/365  Tage"  plus  1,50 Pro-
        zentpunkte mit Anpassung  an den  Referenzzinssatz am 1. eines
        jeden Kalendermonats, -trimesters oder -halbjahres.
     b) Laufzeit: mehr als 18 Monate und höchstens 30 Jahre
     c) Rückzahlungsmodalitäten: mögliche Vorlaufzeit und Tilgung mit-
        tels  fixer  Anzahl  an  Raten  mit  veränderlicher  Höhe, die
        eine Kapitalquote und Zinsen einschließen
        d) Periodizität der  Raten:  monatlich, trimestral,  semestral
        oder jährlich
     Merkmale:
     Dieses Produkt sieht einen Zinssatz vor, der variabel und an  die
     Entwicklung  eines  Referenzzinssatzes  gebunden ist. Auf  diesen
     Referenzzinssatz wird ein Aufschlag (Spread) festgelegt. Die Höhe
     des  Zinssatzes   hängt    somit    von    der   Entwicklung  des
     Referenzzinssatzes  ab,   nicht  vom  Willen  der  Parteien.  Der
     Darlehensnehmer   zahlt   einen   Zins,  der  kontinuierlich  den
     Veränderungen des Marktes angepasst wird.
     Risiken:
     Zinsrisiko: Da der Zinssatz  an die Entwicklung eines  bestimmten
     Parameters gekoppelt ist  (EURIBOR), bedingt die Erhöhung des Re-
     ferenzzinssatzes  einen erhöhten  finanziellen  Aufwand  für  den
     Darlehensnehmer (Erhöhung des Betrags der Rate)

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
  Ein  vom  Kunden  verschiedenes  Subjekt, welches die Bestellung der
  Hypothek  auf  eine  eigene  Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
  Zinssatz, der sich  mit der Entwicklung  der  Indexierungsparameter,
  die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
  Den  effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
  Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
  Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
  festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
  Es handelt sich dabei um einen synthetischen  Indikator, der die Ge-
  samtkosten, die der Konsument zu tragen  hat und in Prozent auf Jah-
  resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
  In der Berechnung  des TAEG sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung  der  Rückzahlungen  und  das Inkasso
    der Raten (falls von der Bank festgelegt);
  - die Spesen für Versicherung  und  Garantien, die von der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die  Kosten  für   die  Vermittlung eines  Dritten  (falls notwen-
    wendig, um den Kredit zu erhalten);
  - alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
  Vom  Kunden  der  Bank  zuerkanntes  Entgelt  für  den  Gebrauch der
  vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
  Kosten und Honorare
  Für   alle  Kosten  und  Honorare,  die   im  Zusammenhang  mit  dem
  Vertrag    und    aus   den   beigebrachten  Sicherheiten  anfallen,
  einschließlich  eventueller  Rechtskosten  für  die  Eintreibung des
  Darlehens  infolge  Nichterfüllung  seitens des Darlehensnehmers und
  aller  derzeitigen  und  künftigen  Steuern  und Gebühren, kommt der
  Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
  Analyse  seitens  der  Bank zwecks Entscheidung über den Antrag  zur
  Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
  Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
  Schriftliche    Mitteilung,  die  dem  Kunden  bei  Fälligkeit   des
  Vertrages    und    auf  jeden  Fall  mindestens   einmal  pro  Jahr
  seitens    der    Bank    zugesandt    oder  übergeben  wird;  diese
  liefert    Informationen    zum  Verlauf  der    Beziehung  und  ein
  aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
  Bezahlung,    die    der  Schuldner  periodisch  gemäß   vertraglich
  festgelegten          Terminen       (monatlich,    vierteljährlich,
  halbjährlich, jährlich usw.) zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt.
  Die Rate besteht aus:
  - einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
  - einem Zinsanteil  (Zinsanteil,  welcher der  Bank  für  das Darle-
    hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
  Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
  Es handelt sich dabei um  einen  prozentuellen synthetischen Kosten-
  indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
  In der Berechnung  des SKI/ISC sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
  - die Spesen für Versicherung und Garantien,  die von  der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die Kosten für die  Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
    den Kredit zu erhalten);
  - alle  anderen  vertraglich  vorgesehenen  Spesen,  die  mit    der
    Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
  Dies    ist    der    graduelle    Rückzahlungsplan  der  Ausleihung
  mittels    periodischer    Bezahlung  der  Raten,    die  aus  einem
  Kapitalsanteil    und    einem  Zinsanteil  bestehen    und  zum  im
  Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
  Dabei  handelt  es  sich  um  den  Plan,  laut  welchem das Darlehen
  zurückgezahlt  wird,  unter  Angabe   der  Zusammensetzung  und  der
  Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
  Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
  Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
  zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den  effektiven
  Zinssatz  in  Bezug  auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
  und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
  Diese    stellen    den    höheren    Zinssatz  dar,  der  auf   die
  verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
  Es      handelt    sich    dabei   um  die  Tilgungszeit   vor   der
  eigentlichen  Tilgung,  in  welcher  der  Kunde  über  das   gesamte
  Anfangskapital   verfügt.  Während  dieser  Periode,  deren    Dauer
  vertraglich  festgesetzt  ist,  beschränkt  sich  der  Kunde,    zum
  vertraglich  vereinbarten  Zinssatz  bei  Fälligkeiten lediglich den
  Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
  Kopie  des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
  verlangen  kann;  diese  zwingt  weder  die Bank noch den Kunden zum
  Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
  Zinssatz  während  der  Voramortisierungszeit,  d.h.  jene   Periode
  zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.