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Inhalt
HYPOTHEKARKREDITE
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Das Hypothekardarlehen ist jene Finanzierung, deren
Rückzahlung durch Hypothekenbestellung auf Liegenschaften
abgesichert ist. Die Rückzahlung erfolgt mittels der
periodischen Bezahlung von Raten, die Kapital und Zinsen
beinhalten, gemäß einem indexierten Zinssatz.
- Die eventuelle mittel-langfristige Laufzeit der Finanzierung
(über 18 Monate) ermöglicht die Anwendung der begünstigten
Steuersätze.
- Im Fall der vorzeitigen Löschung (oder der teilweisen
Rückzahlung) der Finanzierung, kann - falls im Vertrag
vorgesehen - ein allumfassendes Entgelt abverlangt werden.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Möglichkeit der Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen zu
Ungunsten des Kunden, falls vertraglich vorgesehen.
- Möglichkeit der Zinserhöhung in Verhältnis zum anfänglichen
Zinssatz.
- Veränderlichkeit des Wechselkurses, falls das Darlehen in
Fremdwährung lauten sollte (z.B.: US-Dollar; japanische Yen; usw.)
siehe dazu das Informationsblatt der Banca d'Italia zu den Wohnaudarlehen
- "Leitfaden - Das Hypothekardarlehen"
Wirtschaftliche Bedingungen
Maximallaufzeit
- Wohnbaukredite 30 Jahre
- andere Hypothekardarlehen 20 Jahre
Zinssätze
- Höchst-Sollzinssatz
-- Jahreszinssatz 5,500 %
-- indexierter Zinssatz:
- Wohnbaudarlehen Leitzins EZB + Maximalpunkte 2,000 P
- Wohnbaudarlehen EURIBOR 6 M + Maximalpunkte 2,000 P
- andere Darlehen EURIBOR 6 M + Maximalpunkte 2,500 P
- Verzugszinssatz Soll-Zinssatz + 3,000 %
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung der Sollzinsen semestral
- Zinsberechnung
-- mit Laufzeit bis zu 18 Monaten aufgrund des Handelsjahres
-- mit Laufzeit über 18 Monate aufgrund des Handelsjahres
Wertstellungen
- Wertstellungen bei Auszahlung Tag der Behebung
Kommissionen und Spesen
- Kreditbearbeitungsprovision 0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen Postspesen
- Spesen für Kontoführung Euro 0.-
- Rückvergütung Wechselspesen zu Lasten des Kreditnehmers 1,000 %
- Wechselspesen pro 1.000.- Euro Euro 0,100.-
- Ersatzsteuer 0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbear-
beitung (Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasten
des Kreditnehmers Euro 0.-
- Spesen Fälligkeitsanzeige Euro 2,50.-
Durchschnittlicher globaler Effektivzinssatz (TEGM)
Das Wirtschafts- und Finanzministerium veröffentlicht alle drei Monate
im Rahmen des Wuchergesetzes diesen Durchschnittszinssatz.
Die Wucherschwelle wird überschritten, falls die Zinsen den veröffentlich-
ten Durchschnittszinssatz um 25 % zuzüglich weiterer 4 Prozentpunkte über-
schreiten.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass der von den Antiwucherbestimmungen
vorgesehene durchschnittliche globale Effektivzins (TEGM) in der Bank aus-
gehängt ist.
- Wucherzins für Hypothekardarlehen fix verzinst 10,787 %
- Wucherzins für Hypothekardarlehen variabel verzinst 9,075 %
Beispiel eines Tilgungsplanes mit indexiertem Höchstzinssatz (EZB)
(Wohnbaudarlehen mit Zinsparameter Leitzins EZB)
Kapital: 100.000,00
Währung: 42 EUR
Zinssatz: 4,500 %
Zinsparameter: EZB 500 %
Anzahl Raten: 30
Raten im Jahr: 2
Avviso-Spesen: 2,50
Ersatzsteuer: 0,250 % 250,00
Bearbeitungsgebühren: 0,00
Notarspesen (Hypothek): 1.000,00 (geschätzt)
Versicherungsprämie: 500,00 (geschätzt)
Rate fällig Kapitalquote Zinsquote Ratenbetrag Restkapital
------------------------------------------------------------------------
1 30.06.13 2.369,93 2.250,00 4.619,93 97.630,07
2 31.12.13 2.423,25 2.196,68 4.619,93 95.206,82
3 30.06.14 2.477,78 2.142,15 4.619,93 92.729,04
4 31.12.14 2.533,53 2.086,40 4.619,93 90.195,51
5 30.06.15 2.590,53 2.029,40 4.619,93 87.604,98
6 31.12.15 2.648,82 1.971,11 4.619,93 84.956,16
7 30.06.16 2.708,42 1.911,51 4.619,93 82.247,74
8 31.12.16 2.769,36 1.850,57 4.619,93 79.478,38
9 30.06.17 2.831,67 1.788,26 4.619,93 76.646,71
10 31.12.17 2.895,38 1.724,55 4.619,93 73.751,33
11 30.06.18 2.960,53 1.659,40 4.619,93 70.790,80
12 31.12.18 3.027,14 1.592,79 4.619,93 67.763,66
13 30.06.19 3.095,25 1.524,68 4.619,93 64.668,41
14 31.12.19 3.164,89 1.455,04 4.619,93 61.503,52
15 30.06.20 3.236,10 1.383,83 4.619,93 58.267,42
16 31.12.20 3.308,91 1.311,02 4.619,93 54.958,51
17 30.06.21 3.383,36 1.236,57 4.619,93 51.575,15
18 31.12.21 3.459,49 1.160,44 4.619,93 48.115,66
19 30.06.22 3.537,33 1.082,60 4.619,93 44.578,33
20 31.12.22 3.616,92 1.003,01 4.619,93 40.961,41
21 30.06.23 3.698,30 921,63 4.619,93 37.263,11
22 31.12.23 3.781,51 838,42 4.619,93 33.481,60
23 30.06.24 3.866,59 753,34 4.619,93 29.615,01
24 31.12.24 3.953,59 666,34 4.619,93 25.661,42
25 30.06.25 4.042,55 577,38 4.619,93 21.618,87
26 31.12.25 4.133,51 486,42 4.619,93 17.485,36
27 30.06.26 4.226,51 393,42 4.619,93 13.258,85
28 31.12.26 4.321,61 298,32 4.619,93 8.937,24
29 30.06.27 4.418,84 201,09 4.619,93 4.518,40
30 31.12.27 4.518,40 101,66 4.620,06
Summen 100.000,00 38.598,03
TAEG/ISC/SKI: 4,60 %
TAEG-2: 4,83 % (mit Notarspesen und Versicherungsprämie)
Beispiel eines Tilgungsplanes mit indexiertem Höchstzinssatz Euribor
(Hypothekardarlehen mit Zinsparameter EURIBOR 6M/365 Tage)
Kapital: 100.000,00
Währung: 42 EUR
Zinssatz: 4,500 %
Zinsparameter: R06 331 %
Anzahl Raten: 30
Raten im Jahr: 2
Avviso-Spesen: 2,50
Ersatzsteuer: 0,250 % 250,00
Bearbeitungsgebühren: 0,00
Notarspesen (Hypothek): 1.000,00 (geschätzt)
Versicherungsprämie: 500,00 (geschätzt)
Rate fällig Kapitalquote Zinsquote Ratenbetrag Restkapital
------------------------------------------------------------------------
1 30.06.13 2.369,93 2.250,00 4.619,93 97.630,07
2 31.12.13 2.423,25 2.196,68 4.619,93 95.206,82
3 30.06.14 2.477,78 2.142,15 4.619,93 92.729,04
4 31.12.14 2.533,53 2.086,40 4.619,93 90.195,51
5 30.06.15 2.590,53 2.029,40 4.619,93 87.604,98
6 31.12.15 2.648,82 1.971,11 4.619,93 84.956,16
7 30.06.16 2.708,42 1.911,51 4.619,93 82.247,74
8 31.12.16 2.769,36 1.850,57 4.619,93 79.478,38
9 30.06.17 2.831,67 1.788,26 4.619,93 76.646,71
10 31.12.17 2.895,38 1.724,55 4.619,93 73.751,33
11 30.06.18 2.960,53 1.659,40 4.619,93 70.790,80
12 31.12.18 3.027,14 1.592,79 4.619,93 67.763,66
13 30.06.19 3.095,25 1.524,68 4.619,93 64.668,41
14 31.12.19 3.164,89 1.455,04 4.619,93 61.503,52
15 30.06.20 3.236,10 1.383,83 4.619,93 58.267,42
16 31.12.20 3.308,91 1.311,02 4.619,93 54.958,51
17 30.06.21 3.383,36 1.236,57 4.619,93 51.575,15
18 31.12.21 3.459,49 1.160,44 4.619,93 48.115,66
19 30.06.22 3.537,33 1.082,60 4.619,93 44.578,33
20 31.12.22 3.616,92 1.003,01 4.619,93 40.961,41
21 30.06.23 3.698,30 921,63 4.619,93 37.263,11
22 31.12.23 3.781,51 838,42 4.619,93 33.481,60
23 30.06.24 3.866,59 753,34 4.619,93 29.615,01
24 31.12.24 3.953,59 666,34 4.619,93 25.661,42
25 30.06.25 4.042,55 577,38 4.619,93 21.618,87
26 31.12.25 4.133,51 486,42 4.619,93 17.485,36
27 30.06.26 4.226,51 393,42 4.619,93 13.258,85
28 31.12.26 4.321,61 298,32 4.619,93 8.937,24
29 30.06.27 4.418,84 201,09 4.619,93 4.518,40
30 31.12.27 4.518,40 101,66 4.620,06
Summen 100.000,00 38.598,03
TAEG/ISC/SKI: 4,60 %
TAEG-2: 4,83 % (mit Notarspesen und Versicherungsprämie)
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Ratenzahlung:
Das Darlehen muss in den vertraglich vereinbarten im
nachhinein zahlbaren Raten, die Kapital und Zinsen
beinhalten, rückerstattet werden. Die Raten sind an den
vereinbarten Fristen jeden Jahres fällig. Vom Tag der
Ausreichung des Darlehens bis zu Beginn der Tilgungszeit hat der
Darlehensnehmer nur die aufgelaufenen Zinsen zu
entrichten. Sämtliche Zahlungen haben in den Schalterstellen der
Bank zu erfolgen.
- Verzugszinsen:
Der Darlehensnehmer schuldet anstelle der vertraglichen
Zinsen Verzugszinsen auf allen Beträgen, die der Bank
geschuldet sind und bei Fälligkeit oder im Falle der
Vertragsaufhebung oder des Terminverlustes nicht bezahlt
werden, und zwar vom Tag der Fälligkeit bis zum Tag der
effektiven Zahlung. Der Darlehensnehmer verzichtet auf
jegliche Mitteilung über Zahlungsverzug, und es ist die Bank
nicht verpflichtet, ihm den Verzug zur Kenntnis zu bringen.
- Rücktrittsrecht:
Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen vorzeitig zu
tilgen, was durch die Zahlung von Nebenkosten, Zinsen, Kapital
und einer Entschädigung zu erfolgen hat. Die Bank kann
ihrerseits unter Wahrung einer Kündigungsfrist von mindestens
drei Monaten vom Darlehensvertrag zurücktreten, jedoch erst
nach Ablauf von mehr als 18 Monaten nach Ausreichung des
Darlehens
- Kosten und Honorare:
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem
Vertrag anfallen, einschließlich eventueller Rechtskosten für
die Eintreibung des Darlehens infolge Nichterfüllung seitens
des Darlehensnehmers und aller derzeitigen und künftigen
Steuern und Gebühren, kommt der Darlehensnehmer auf.
- Hypothek:
Zur Sicherstellung des Darlehenskapitals, der Zinsen, der
Verzugszinsen und einer Kaution wird zugunsten der Bank eine
entsprechende Hypothek zu Lasten von Liegenschaften samt
allem Zubehör und Zuwachs einschließlich allfälliger
künftiger Einverleibungen von Parzellen und Teilflächen
eingeräumt.
- Versicherung:
Der Darlehensnehmer, der eventuelle Hypothekengeber und ihre
Rechtsnachfolger sind verpflichtet, die der Hypothek
unterstellten Baulichkeiten samt Zubehör und jenen, die allen-
falls auf den hypothekarisch belasteten Liegenschaften künftighin
errichtet werden, ordnungsgemäß gegen Brandschäden, Blitzschlag,
und Explosion zu versichern. Die entsprechenden Polizzen müssen
zu Gunsten der Bank vinkuliert werden.
Bank vinkuliert wer-den.
- Wert der belasteten Immobilien:
Sollte sich infolge eines allgemeinen oder lokalen
Wertverfalles des unbeweglichen Vermögens oder wegen eines
anderen wie auch immer gearteten Grundes der Kautionalwert der
belasteten Liegenschaften vermindern, kann die Bank eine
angemessene Ergänzung der hypothekarischen Sicherheit oder eine
andere geeignete Garantie oder eine teilweise
Rückerstattung des Darlehens verlangen.
- Aufhebung des Vertrages und Terminverlust:
Die Bank ist berechtigt, den Vertrag im Sinne des Art. 1456 ZGB
aufzuheben.
- Die Bank kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen Fällen die
Zahlung der gesamten Schuld verlangen.
- Domizil:
Für die Durchführung des Vertrages und für alle rechtlichen
Auswirkungen erwählen die Vertragspartner folgendes Domizil: Die
Bank ihren Sitz, und zwar auch für Wirkung der
Bestimmungen des Art. 84 Abs. 2 des Grundbuchgesetzes Nr. 499
vom 28.03.1929, und der Kunde das Sekretariat der Gemeinde,
in der die Bank ihren Sitz hat.
- Gesamtschuldnerische Haftung:
Zu den im Vertrag vorgesehenen Leistungen sind sowohl der
Darlehensnehmer als auch seine Rechtsnachfolger und Erben
gesamtschuldnerisch verpflichtet unter Ausschluss jeglicher
Teilbarkeit.
- Gerichtsstand:
Für jeden Streitfall ist das Gericht zuständig, in dessen
Bezirk sich der Sitz der Bank befindet (Friedensgericht oder
Landesgericht Bozen).
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
übrigen wirtschaftlichen Bedingungen, mit Ausnahme der Zinssätze,
einseitig auch zu Ungunsten des Darlehensnehmers abzuändern, wobei
die Vorschriften des Art. 118 des Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine Änderung zu Ungunsten des
Darlehensnehmers erfolgt nur bei Vorliegen eines rechtfertigenden
Grundes. Rechtfertigende Gründe sind beispielsweise die Änderung
gesetzlicher Bestimmungen, die Änderung von Steuern und Gebühren
oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
Wird der Zinssatz durch Knüpfung an einen Referenzzinssatz
(Parameter) bestimmt, ermächtigt der Darlehensnehmer die Bank, für
den Fall, dass der Referenzzinssatz nicht mehr wie heute erhoben
wird, einen ähnlichen Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Vorzeitige Tilgung
Art. 7 des GD Nr. 7/2007 bestimmt, dass für Darlehen, die ab
02.02.2007 für den Erwerb oder die Sanierung von Immobilieneinheiten,
die als Wohnung oder für die Abwicklung der eigenen wirtschaftlichen
oder freiberuflichen Tätigkeit durch eine natürliche Person bestimmt
sind, aufgenommen oder übernommen werden, eine jede Vereinbarung
nichtig ist, die zu Lasten des Darlehensnehmers bestimmte Leistungen
im Falle einer vorzeitigen Tilgung des Darlehens vorsieht. Was die
an genanntem Tage bestehenden Darlehen anbelangt, die in den Anwen-
dungsbereich der Norm fallen, wurde eine Vereinbarung zwischen der
italienischen Bankenvereinigung (ABI) und den Verbraucherschutzver-
bänden nach Maßgabe des Gesetzes abgeschlossen, in der genaue Gren-
zen für die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung definiert wurden.
Diese Sätze stehen den Kunden in allen Filialen der Bank zur Verfü-
gung.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann das Darlehen durch Zahlung mit
Einsetzung in die Gläubigerrechte jederzeit auch vor Fälligkeit an
eine andere Bank übertragen werden. Als neue Finanzierung kommt nur
ein Darlehen in Frage. Die Übertragung verursacht keine wie immer
gearteten Kosten für den Darlehensnehmer. So sind weder der alten
Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
sen). Das neue Darlehen wird in jener Höhe gewährt, die der Rest-
schuld der zu tilgenden Finanzierung entspricht. Der Austausch der
notwendigen Informationen, einschließlich solcher für die Bearbei-
tung des Kreditantrags, erfolgt über bankeninterne Kanäle, wobei
der Darlehensnehmer auch nur mit der neuen Bank in Kontakt zu treten
braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in die
Rechte und in die Sicherheiten der ursprünglichen Bank eingesetzt
(z.B. Hypotheken, Bürgschaften).
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Hinweise zu den Hypothekardarlehen für den Erwerb der Erstwohnung
- siehe dazu das nachstehende Dokument
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
Ein vom Kunden verschiedenes Subjekt, welches die Bestellung der
Hypothek auf eine eigene Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
Zinssatz, der sich mit der Entwicklung der Indexierungsparameter,
die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
Den effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
Es handelt sich dabei um einen synthetischen Indikator, der die Ge-
samtkosten, die der Konsument zu tragen hat und in Prozent auf Jah-
resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
In der Berechnung des TAEG sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen und das Inkasso
der Raten (falls von der Bank festgelegt);
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwen-
wendig, um den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
Vom Kunden der Bank zuerkanntes Entgelt für den Gebrauch der
vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
Kosten und Honorare
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem
Vertrag und aus den beigebrachten Sicherheiten anfallen,
einschließlich eventueller Rechtskosten für die Eintreibung des
Darlehens infolge Nichterfüllung seitens des Darlehensnehmers und
aller derzeitigen und künftigen Steuern und Gebühren, kommt der
Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
Analyse seitens der Bank zwecks Entscheidung über den Antrag zur
Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
Schriftliche Mitteilung, die dem Kunden bei Fälligkeit des
Vertrages und auf jeden Fall mindestens einmal pro Jahr
seitens der Bank zugesandt oder übergeben wird; diese
liefert Informationen zum Verlauf der Beziehung und ein
aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
Bezahlung, die der Schuldner periodisch gemäß vertraglich festgelet-
ten Terminen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich)
zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt. Die Rate besteht aus:
- einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
- einem Zinsanteil (Zinsanteil, welcher der Bank für das Darle-
hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
Es handelt sich dabei um einen prozentuellen synthetischen Kosten-
indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
In der Berechnung des SKI/ISC sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen, die mit der
Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
Dies ist der graduelle Rückzahlungsplan der Ausleihung
mittels periodischer Bezahlung der Raten, die aus einem
Kapitalsanteil und einem Zinsanteil bestehen und zum im
Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
Dabei handelt es sich um den Plan, laut welchem das Darlehen
zurückgezahlt wird, unter Angabe der Zusammensetzung und der
Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den effektiven
Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
Diese stellen den höheren Zinssatz dar, der auf die
verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
Es handelt sich dabei um die Tilgungszeit vor der
eigentlichen Tilgung, in welcher der Kunde über das gesamte
Anfangskapital verfügt. Während dieser Periode, deren Dauer
vertraglich festgesetzt ist, beschränkt sich der Kunde, zum
vertraglich vereinbarten Zinssatz bei Fälligkeiten lediglich den
Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
Kopie des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
verlangen kann; diese zwingt weder die Bank noch den Kunden zum
Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
Zinssatz während der Voramortisierungszeit, d.h. jene Periode
zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.