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Inhalt
SPARBRIEFE
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
Ein die auf den Namen oder den Überbringer lautende
Bankeinlage verkörpernde Urkunde, die ausgegeben wird, um
kurz- und mittelfristige Spargelder zu sammeln. Sie bilden
"individuelle Rechtstitel", da jedes Papier, das ein
spezifisches Anleihegeschäft verkörpert, auf Anfrage des
einzelnen Kunden ausgegeben werden und so dessen spezifische
Bedürfnisse berücksichtigen kann (die Bank kann jedoch
identische Sparbriefe en bloc anbieten); sie werden generell "am
laufenden Band" angeboten. Die Sparbriefe weisen eine Laufzeit
von nicht weniger als 3 Monaten und nicht länger als 5
Jahren. Für die variabel verzinsten Ausgaben dürfen
ausschließlich Finanzparameter verwendet werden. Es können
kurz- wie auch mittel- und langfristige Parameter und eine
Kombination von mehreren Indikatoren angewandt werden. Die
Parameter müssen mit Kriterien der Sachlichkeit berechnet und
auf breiten und transparenten Märkten erhoben werden. Es muss
sich dabei um Indikatoren des Geldmarktes (z.B.: Rendite
der BOT, Euribor, LIBOR), um mittel- und langfristige
Indikatoren (z.B.: Rendite der m.-lfr. Staatspapiere) und
um Börsenindizes handeln. Im Falle der Ausgabe der Sparbriefe
ohne materielle Übergabe der Papiere, wird dem Kunden eine an
Dritte nicht abtretbare Quittung ausgestellt und die
Möglichkeit, das Papier ohne zusätzliche Spesen zu erhalten,
sichergestellt. Aus dem Umstand, dass das Papier nicht
verbrieft wird, folgen weder weitere Pflichten noch das
automatische Zustandekommen eines Wertpapierdepotvertrages,
außer die Geschäftsparteien wünschen dies ausdrücklich.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Unmöglichkeit, im Falle der festverzinsten Einlage in den Genuss
von eventuellen Zinssteigerungen auf dem Bankenmarkt zu kommen.
- Im Falle des indexiert oder variabel verzinsten Sparbrief
Möglichkeit der Zinssenkung in Verhältnis zum anfänglichen Zinssatz.
- Die Periodizität der entsprechenden Angleichung kann im Falle
des variablen Zinssatzes aufgrund der besonderen Merkmale des
Geldmarktes nicht im voraus festgelegt werden.
- Wechselkursrisiko, falls die Einlage in Fremdwährung (z.B.
US-Dollar oder japanische Yen) lauten sollte.
- Schwierigkeit bei der eventuellen Veräußerung der Summe vor
Fälligkeit des Sparbriefes.
- Betrügerischer Gebrauch des Überbringer-Sparbriefes seitens
Dritter, falls dieses verloren oder entwendet wurde, mit
folglicher Möglichkeit der Einlösung des Gegenwerts vonseiten
einer Person, die scheinbar rechtsmäßiger Inhaber ist; es ist
folglich unabdingbar, höchste Sorgfalt in der Aufbewahrung des
Sparbriefes walten zu lassen.
- Adressenausfallrisiko: aufgrund des Anschlusses an den Einlagensi-
cherungsfonds der Genossenschaftsbanken ist eine Deckung der Gutha-
ben aus dem Sparbrief für jeden Einleger mit einem Höchstbetrag
von 103.291,38 Euro vorgesehen.
Die Überbringersparbriefe sind von der Deckung dieser Sicherheits-
einrichtung ausgeschlossen.
Sparordnung
SPARORDNUNG
- Art. 1 - Eigenschaften der Sparbriefe
In diesem Sparbrief ist eine gesperrte Bankeinlage verbrieft.
Dafür gelten die nachstehend angeführten Bestimmungen.
Der Sparbrief wird nach Wahl des Anlegers entweder auf den Namen
oder auf den Inhaber lautend ausgestellt.
Wird der Sparbrief auf den Namen lautend ausgestellt, so erfolgt
die Rückzahlung allein an die Person, auf welche der Sparbrief
lautet oder an deren bevollmächtigten Vertreter, der hiefür
schriftlich namhaft zu machen ist. Der auf den Namen lautende
Sparbrief kann auch auf mehrere Personen ausgestellt werden.
Wird er auf den Inhaber lautend ausgestellt, so sieht die Bank
den Vorleger des Sparbriefes als rechtmäßigen Inhaber und als
ausschließlichen Berechtigten zum Einzug der Einlage und der
angefallenen Zinsen an; dies auch, wenn der Sparbrief einen
anderen als den Namen des Inhabers trägt.
Wird der Sparbrief ohne materielle Aushändigung des Wertpapiers
ausgestellt, stellt die Bank eine nicht an Dritte abtretbare
Bestätigung aus; dies auch zum Zwecke, Angaben, die auf dem
Sparbrief aufzuscheinen haben, anzuführen. Der Anleger kann
jederzeit und ohne zusätzliche Kosten den Druck des Wertpapiers
verlangen.
- Art. 2 - Modalitäten und Zinssätze des Geschäfts
Der Sparbrief wird gegen Zahlung des entsprechenden Betrages
ausgestellt. Die Einlage gilt für die gesamte auf dem Sparbrief
angeführte Frist als gesperrt. Nachträgliche Einzahlungen sind
ebenso unzulässig, wie Abhebungen in jeder Höhe vor Ablauf der
Sperrfrist ausgeschlossen sind.
Auf die hinterlegte Summe wird je nach der beim Antrag
getroffenen Vereinbarung ein fester oder ein indexierter Zinssatz
angewandt, und zwar in dem auf der Urkunde angegebenen Ausmaß.
Der Zinssatz versteht sich als Brutto- Jahreszinssatz
einschließlich der Steuerrückbehalte.
Bei den Sparbriefen mit variablem Zinssatz gibt der auf der
Vorderseite der Urkunde aufscheinende Zinssatz den jährlichen
Anfangszinssatz an; die sich aus der Entwicklung der Bezugsgröße
ergebenden Änderungen gelten nach Maßgabe der Kriterien und
Fristen, wie sie auf dem Sparbrief angegeben sind.
Sollte der angewandte Parameter nicht mehr erhoben oder
abgeschafft werden, hat die Bank das Recht, einen Ersatzindex zu
bestimmen, und zwar so, dass bei der ersten Anwendung keine
signifikante Abweichung gegenüber dem ursprünglichen Parameter
entsteht, wie er zuletzt erhoben worden ist.
Eine periodische Kapitalisierung der Zinsen erfolgt nur, wenn
dies ausdrücklich auf der Urkunde, die den Sparbrief verbrieft,
angeführt ist.
- Art. 3 - Rückzahlung des Sparbriefs und Zinszahlungen
Die Rückzahlung des Kapitals und die Zinsregulierung bei
Fälligkeit erfolgt gegen Vorlage des Sparbriefs oder der
genannten Bestätigung in der Niederlassung der Bank, in der die
Ausstellung des Sparbriefs beantragt wurde. Fällt der Tag der
Zahlung mit einem Nicht-Arbeitstag zusammen, erfolgt die Zahlung
am nächsten Bankarbeitstag.
Erfolgt die Ausgabe des Sparbriefes ohne Übergabe des Briefes,
so werden Beträge dem vom Anleger angegebenen Kontokorrent
gutgeschrieben.
Nach Fälligkeit fallen auf der Einlage Zinsen im Mindestausmaß
an, wie sie für die Kontokorrenteinlagen in den
Informationsblättern vorgesehen sind. Dies unter der
Voraussetzung, dass sie vom Anleger ausdrücklich verlangt werden.
- Art. 4 - Verjährungsfristen für Kapital und Zinsen
Wurde der Sparbrief bei Fälligkeit nicht ausdrücklich erneuert,
verjähren sich die Rechte der Inhaber der Sparbriefe, was die
Zinsen anbelangt, in fünf Jahren ab deren Fälligkeit und, was das
Kapital anbelangt, in zehn Jahren ab dem Tag, an dem der
Sparbrief rückzahlbar war.
- Art. 5 - Kraftloserklärungsverfahren
Bei Verlust, Entwendung oder Zerstörung des Sparbriefes ist das
Kraftloserklärungsverfahren, wie es im Gesetz Nr. 948 vom 30.
Juli 1951 festgelegt ist, anwendbar.
Wenn der Betrag des Sparbriefs den Wert von Euro 516,46 nicht
übersteigt, so gelangt auch bei dem auf den Überbringer lautenden
Sparbrief das vereinfachte Verfahren zur Anwendung, das im Gesetz
Nr. 948 vom 30. Juli 1951 für die auf den Namen lautenden
Sparbriefe vorgesehen ist. Das Duplikat wird in diesem Falle
ausgestellt, nachdem die entsprechende Bekanntmachung für 30 Tage
veröffentlicht worden ist.
- Art. 6 - Steuern und Gebühren
Für alle derzeitigen und künftigen Steuern und Gebühren, die auf
dem Sparbrief und/oder auf den Zinsen zur Anwendung gelangen,
kommt der Anleger auf.
- Art. 7 - Garantie
Nur die auf den Namen lautenden Sparbriefe sind bis zu einem
Betrag von Euro 103.291,38 je Anleger durch den Einlagensicherungs-
fonds der Genossenschaftsbanken garantiert.
Der auf "Überbringer" lautende Sparbrief ist durch kein Einlagen-
sicherungssystem abgedeckt
Neuausgaben
- Nominalwert ein Vielfaches von Euro 500,00.-
- Mindestbetrag Euro 500,00.-
Wirtschaftliche Bedingungen
Mindestzinssätze
- Sparbriefe mit Zahlung der Zinsen bei Fälligkeit
-- Jährlicher Nominalzins
06 06 1,500 % 27,000 % 1,095 %
12 12 1,750 % 27,000 % 1,277 %
18 18 2,000 % 27,000 % 1,460 %
-- Jährlicher Effektivzins Monate brutto Steuer netto
06 06 1,500 % 27,000 % 1,095 %
12 12 1,750 % 27,000 % 1,277 %
18 18 2,000 % 27,000 % 1,460 %
- Sparbriefe mit variablem Zinssatz mit semestraler/jährlicher Zinszahlung
Für die Sparbriefe mit variablem Zinssatz wird als Bezugszinssatz der
EURIBOR 6 Monate 365t angewandt.
Die Wirksamkeit des Bezugszinssatzes beginnt mit erstem des darauffol-
genden Monats. Die aktuellen Zinssätze lauten:
Semestrale Zinszahlung
-- Jährlicher Nominalzins Monate brutto Steuer netto
18 18 2,000 % 27,000 % 1,460 %
-- Jährlicher Effektivzins Monate brutto Steuer netto
18 18 2,000 % 27,000 % 1,460 %
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Zinsberechnung aufgrund des Kalenderjahres
- Kapitalisierung der Habenzinsen semestral/jährlich/Fälligkeit
Wertstellungen
- Belastung für Eröffnung Tag der Ausgabe
- Gutschrift bei Fälligkeit Tag der Fälligkeit
Spesen und Kosten
- Buchungsspesen pro Operation Euro 0.-
- Spesen für Kontoabschluß Euro 0.-
- Kosten für Sparbrief Euro 0.-
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Berechtigung:
Bei dem auf den Namen lautenden Sparbrief erfolgt die
Rückzahlung allein an die Person, auf welche der Sparbrief
lautet sowie an deren bevollmächtigten Vertreter. Der auf den
Namen lautende Sparbrief kann auch auf mehrere Personen
ausgestellt werden, mit der Berechtigung für jeden einzelne von
ihnen, über den Sparbrief getrennt zu verfügen.
Bei dem auf den Inhaber lautenden Sparbrief sieht die Bank in
jedem Fall den Vorleger des Sparbriefes als rechtmäßigen Inhaber
und als ausschließlichen Berechtigten zur Einziehung der Einlage
und der angefallenen Zinsen an.
- Pfändung und Beschlagnahmung:
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Art. 1957 des
Zivilgesetzbuches kann das Guthaben aus dem Sparbrief bei der
Bank weder gepfändet noch beschlagnahmt werden.
- Ausstellung des Sparbriefes, Sperrfrist und vorzeitige
Behebung:
Der Sparbrief wird gegen Zahlung des entsprechenden Betrages
ausgestellt. Die Einlage gilt für die gesamte auf dem
Sparbrief angeführte Frist als gesperrt. Nachträgliche
Einzahlungen sind ebenso unzulässig, wie jede Behebung vor
Ablauf der Sperrfrist ausgeschlossen sind.
Bei Sparbriefen mit einer ursprünglichen Dauer von mehr als 18
Monaten kann die Bank jedoch vorzeitigen
Rückzahlungsanträgen stattgeben, wenn nicht weniger als 18
Monate seit Ausstellung verstrichen sind und gegen Zahlung,
falls sie von der Bank verlangt wird, einer
Vorfälligkeitsentschädigung bis zu 2,5% der Einlage, bei
deren Festsetzung die ursprüngliche Laufzeit und die noch
ausstehende Restlaufzeit berücksichtigt werden.
- Variabler Zinssatz:
Unbeschadet einer gegenteiligen Angabe wird der variable
Zinssatz auf der Grundlage eines Bezugszinssatzes errechnet,
welcher um die im Sparbrief angegebenen Prozentpunkte
herabgesetzt wird. Der Bezugszinssatz entspricht dem
Durchschnittswert der effektiven Brutto- Jahresverzinsung der
Jahres- BOT des zweiten und dritten Vormonats. Die
Wirksamkeit des Bezugszinssatzes beginnt mit erstem des
darauffolgenden Monats.
- Rückzahlung:
Die Rückzahlung bei Fälligkeit und die Zinszahlungen
erfolgen bei Vorlage des Sparbriefes. Erfolgt die Ausgabe des
Sparbriefes ohne Übergabe des Briefes, so werden Beträge dem vom
Sparer angegebenen Kontokorrent gutgeschrieben.
- Verlust, Entwendung oder Zerstörung:
Bei Verlust, Entwendung oder Zerstörung des Sparbriefes sind die
Bestimmungen des Gesetzes Nr. 948 vom 30. Juli 1951 anwendbar.
- Steuern und Gebühren:
Für alle derzeitigen und künftigen Steuern und Gebühren, die auf
dem Sparbrief und/oder auf den Zinsen zur Anwendung
gelangen, kommt der Sparer auf.
- Sicherung:
Der auf den Inhaber lautende Sparbrief ist durch kein
Einlagensicherungssystem abgedeckt.
- Außergerichtliche Streitbeilegung
Bei etwaigen Beanstandungen bezüglich der mit der Bank unterhaltenen
Geschäftsbeziehungen kann der Kunde bei der Beschwerdestelle der
Bank und auch beim Bankenombudsmann (Ombudsman-Giurì bancario), der
bei der Vereinigung "Conciliatore Bancario - Associazione per la so-
luzione delle controversie bancarie, finanziarie e societarie - ADR"
eingerichtet ist und der die Bank beigetreten ist, Beschwerde einle-
legen. Bei dieser Vereinigung kann auch ein Schlichtungsdienst bean-
tragt werden.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Effektivzinssatz:
Zinssatz, der die Komponente der auf den bereits verbuchten
Habenzinsen angereiften Zinsen beinhaltet.
- Indexierter Zinssatz:
Zinssatz, der sich mit der Entwicklung eines oder mehrerer
Indexierungsparameter, die spezifisch im Darlehensvertrag
angeführt sind, ändert.
Den Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Laufzeit der
Sparbriefe angeben
- Spesen für die vorzeitige Löschung des Sparbriefes:
Zinssatz, zu welchem im Falle einer vor vereinbarter Fälligkeit
erfolgenden Löschung des Sparbriefs die im Vorfeld
gutgeschriebenen Zinsen abgezogen werden.
- Verwendete Indexierungsparameter:
Parameter, die periodisch die Verzinsung des Sparbriefes für den
Kunden angleichen, da der Zinssatz der Entwicklung dieser
Parameter folgt.
- Vorvertragliche Information:
Kopie des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des
Vertrages verlangen kann; diese zwingt weder die Bank noch den
Kunden zum Vertragsabschluss.
- Zero-Kupon-Sparbriefe:
Sparbriefe, die keine Zinsscheine aufweisen, sondern lediglich
die Rückzahlung des auf der Vorderseite des Sparbriefes
aufscheinenden Kapitals bei Fälligkeit vorsehen. Sie werden
diskontiert ausgegeben, und der Unterschied zwischen dem auf der
Vorderseite des Sparbriefes aufscheinenden Kapital und dem
Ausgabepreis (oder Anlaufspreis auf dem Sekundärmarkt) ergibt die
Rendite des Papiers.
- Zinssatz:
Jährlicher Nominalzinssatz (abzüglich oder einschließlich
Steuerrückbehalt) mit jährlciher Kapitalisierung oder bei
Löschung. Für die gesperrten Spareinlagen be Fälligkeit oder
Löschung.
- Amortisierungsverfahren:
Verfahren, das dem Inhaber des Sparbriefes im Falle von Zerstörung,
Entwendung oder Verlust desselben ermöglicht, die Rückzahlung zu
erhalten.