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Inhalt



                              SPARBRIEFE


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische   Beschreibung   der  Struktur  und  der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
  Ein      die    auf    den   Namen  oder  den  Überbringer  lautende
  Bankeinlage    verkörpernde  Urkunde,  die  ausgegeben    wird,   um
  kurz-    und  mittelfristige  Spargelder  zu  sammeln.  Sie   bilden
  "individuelle    Rechtstitel",    da    jedes    Papier,   das   ein
  spezifisches    Anleihegeschäft  verkörpert,    auf    Anfrage   des
  einzelnen  Kunden  ausgegeben  werden  und  so  dessen   spezifische
  Bedürfnisse    berücksichtigen    kann    (die    Bank  kann  jedoch
  identische  Sparbriefe  en  bloc  anbieten); sie werden generell "am
  laufenden  Band"  angeboten.  Die  Sparbriefe  weisen  eine Laufzeit
  von    nicht  weniger  als  3  Monaten  und  nicht    länger  als  5
  Jahren.    Für    die    variabel    verzinsten   Ausgaben    dürfen
  ausschließlich  Finanzparameter  verwendet   werden.    Es    können
  kurz-    wie  auch  mittel-  und  langfristige  Parameter  und  eine
  Kombination    von  mehreren  Indikatoren  angewandt  werden.    Die
  Parameter    müssen    mit Kriterien der Sachlichkeit  berechnet und
  auf  breiten  und  transparenten  Märkten  erhoben  werden.  Es muss
  sich    dabei    um    Indikatoren  des  Geldmarktes  (z.B.: Rendite
  der      BOT,    Euribor,  LIBOR),   um   mittel-   und langfristige
  Indikatoren    (z.B.:     Rendite   der   m.-lfr. Staatspapiere) und
  um  Börsenindizes  handeln.    Im  Falle  der Ausgabe der Sparbriefe
  ohne  materielle  Übergabe  der  Papiere, wird  dem  Kunden  eine an
  Dritte    nicht    abtretbare       Quittung   ausgestellt  und  die
  Möglichkeit,  das  Papier  ohne  zusätzliche  Spesen   zu  erhalten,
  sichergestellt.  Aus  dem  Umstand,    dass   das    Papier    nicht
  verbrieft    wird,    folgen   weder  weitere Pflichten   noch   das
  automatische    Zustandekommen      eines  Wertpapierdepotvertrages,
  außer die Geschäftsparteien wünschen dies ausdrücklich.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Unmöglichkeit,  im  Falle  der festverzinsten Einlage in den  Genuss
  von eventuellen Zinssteigerungen auf dem Bankenmarkt zu kommen.
- Im    Falle    des  indexiert  oder  variabel  verzinsten  Sparbrief
  Möglichkeit der Zinssenkung in Verhältnis zum anfänglichen Zinssatz.
- Die  Periodizität  der  entsprechenden  Angleichung  kann  im  Falle
  des  variablen  Zinssatzes  aufgrund  der  besonderen  Merkmale  des
  Geldmarktes nicht im voraus festgelegt werden.
- Wechselkursrisiko,    falls    die  Einlage  in  Fremdwährung  (z.B.
  US-Dollar oder japanische Yen) lauten sollte.
- Schwierigkeit    bei  der  eventuellen  Veräußerung  der  Summe  vor
  Fälligkeit des Sparbriefes.
- Betrügerischer    Gebrauch    des   Überbringer-Sparbriefes  seitens
  Dritter,    falls    dieses   verloren  oder  entwendet  wurde,  mit
  folglicher   Möglichkeit  der  Einlösung  des  Gegenwerts  vonseiten
  einer  Person,  die  scheinbar  rechtsmäßiger  Inhaber  ist;  es ist
  folglich  unabdingbar,  höchste  Sorgfalt  in  der  Aufbewahrung des
  Sparbriefes walten zu lassen.
- Adressenausfallrisiko: aufgrund des Anschlusses  an den  Einlagensi-
  cherungsfonds der Genossenschaftsbanken ist  eine Deckung der Gutha-
  ben  aus  dem  Sparbrief  für  jeden Einleger mit einem Höchstbetrag
  von 103.291,38 Euro vorgesehen.
  Die Überbringersparbriefe  sind  von der Deckung dieser Sicherheits-
  einrichtung ausgeschlossen.

Sparordnung
                            SPARORDNUNG
- Art. 1 - Eigenschaften der Sparbriefe
  In  diesem  Sparbrief  ist  eine  gesperrte  Bankeinlage  verbrieft.
  Dafür gelten die nachstehend angeführten Bestimmungen.
  Der  Sparbrief  wird  nach Wahl des Anlegers entweder auf den  Namen
  oder auf den Inhaber lautend ausgestellt.
  Wird  der  Sparbrief  auf den Namen lautend ausgestellt, so  erfolgt
  die  Rückzahlung  allein  an  die  Person,  auf welche der Sparbrief
  lautet    oder  an  deren  bevollmächtigten  Vertreter,  der  hiefür
  schriftlich  namhaft  zu  machen  ist.  Der  auf  den Namen lautende
  Sparbrief kann auch auf mehrere Personen ausgestellt werden.
  Wird  er  auf  den  Inhaber  lautend ausgestellt, so sieht die  Bank
  den  Vorleger  des  Sparbriefes  als  rechtmäßigen  Inhaber  und als
  ausschließlichen   Berechtigten  zum  Einzug  der  Einlage  und  der
  angefallenen   Zinsen  an;  dies  auch,  wenn  der  Sparbrief  einen
  anderen als den Namen des Inhabers trägt.
  Wird  der  Sparbrief  ohne  materielle Aushändigung des  Wertpapiers
  ausgestellt,  stellt  die  Bank  eine  nicht  an  Dritte  abtretbare
  Bestätigung  aus;  dies  auch  zum  Zwecke,  Angaben,  die  auf  dem
  Sparbrief    aufzuscheinen   haben,  anzuführen.  Der  Anleger  kann
  jederzeit  und  ohne  zusätzliche  Kosten  den Druck des Wertpapiers
  verlangen.
- Art. 2 - Modalitäten und Zinssätze des Geschäfts
  Der   Sparbrief  wird  gegen  Zahlung  des  entsprechenden  Betrages
  ausgestellt.  Die  Einlage  gilt  für  die gesamte auf dem Sparbrief
  angeführte  Frist  als  gesperrt.  Nachträgliche  Einzahlungen  sind
  ebenso  unzulässig,  wie  Abhebungen  in  jeder  Höhe vor Ablauf der
  Sperrfrist ausgeschlossen sind.
  Auf    die    hinterlegte   Summe  wird  je  nach  der  beim  Antrag
  getroffenen  Vereinbarung  ein  fester oder ein indexierter Zinssatz
  angewandt,  und  zwar  in  dem  auf  der Urkunde angegebenen Ausmaß.
  Der    Zinssatz    versteht    sich    als   Brutto-  Jahreszinssatz
  einschließlich der Steuerrückbehalte.
  Bei  den  Sparbriefen  mit  variablem  Zinssatz  gibt  der  auf  der
  Vorderseite   der  Urkunde  aufscheinende  Zinssatz  den  jährlichen
  Anfangszinssatz  an;  die  sich  aus der Entwicklung der Bezugsgröße
  ergebenden    Änderungen  gelten  nach  Maßgabe  der  Kriterien  und
  Fristen, wie sie auf dem Sparbrief angegeben sind.
  Sollte    der    angewandte    Parameter  nicht  mehr  erhoben  oder
  abgeschafft  werden,  hat  die  Bank das Recht, einen Ersatzindex zu
  bestimmen,  und  zwar  so,  dass  bei  der  ersten  Anwendung  keine
  signifikante   Abweichung  gegenüber  dem  ursprünglichen  Parameter
  entsteht, wie er zuletzt erhoben worden ist.
  Eine  periodische  Kapitalisierung  der  Zinsen  erfolgt  nur,  wenn
  dies  ausdrücklich  auf  der  Urkunde,  die den Sparbrief verbrieft,
  angeführt ist.
- Art. 3 - Rückzahlung des Sparbriefs und Zinszahlungen
  Die    Rückzahlung    des   Kapitals  und  die  Zinsregulierung  bei
  Fälligkeit    erfolgt    gegen   Vorlage  des  Sparbriefs  oder  der
  genannten  Bestätigung  in  der  Niederlassung  der Bank, in der die
  Ausstellung  des  Sparbriefs  beantragt  wurde.  Fällt  der  Tag der
  Zahlung  mit  einem  Nicht-Arbeitstag  zusammen, erfolgt die Zahlung
  am nächsten Bankarbeitstag.
  Erfolgt  die  Ausgabe  des  Sparbriefes  ohne Übergabe des  Briefes,
  so    werden   Beträge  dem  vom  Anleger  angegebenen  Kontokorrent
  gutgeschrieben.
  Nach  Fälligkeit  fallen  auf  der  Einlage Zinsen im  Mindestausmaß
  an, wie sie für die Kontokorrenteinlagen in den
  Informationsblättern    vorgesehen    sind.    Dies    unter    der
  Voraussetzung,  dass  sie  vom Anleger ausdrücklich verlangt werden.
- Art. 4 - Verjährungsfristen für Kapital und Zinsen
  Wurde  der  Sparbrief  bei  Fälligkeit nicht ausdrücklich  erneuert,
  verjähren  sich  die  Rechte  der  Inhaber  der  Sparbriefe, was die
  Zinsen  anbelangt,  in  fünf Jahren ab deren Fälligkeit und, was das
  Kapital    anbelangt,  in  zehn  Jahren  ab  dem  Tag,  an  dem  der
  Sparbrief rückzahlbar war.
- Art. 5 - Kraftloserklärungsverfahren
  Bei  Verlust,  Entwendung  oder  Zerstörung des Sparbriefes ist  das
  Kraftloserklärungsverfahren,  wie  es  im  Gesetz  Nr.  948  vom 30.
  Juli 1951 festgelegt ist, anwendbar.
  Wenn  der  Betrag  des  Sparbriefs  den  Wert von Euro 516,46  nicht
  übersteigt,  so  gelangt  auch bei dem auf den Überbringer lautenden
  Sparbrief  das  vereinfachte  Verfahren zur Anwendung, das im Gesetz
  Nr.  948  vom  30.  Juli  1951  für  die  auf  den  Namen  lautenden
  Sparbriefe  vorgesehen  ist.  Das  Duplikat  wird  in  diesem  Falle
  ausgestellt,  nachdem  die  entsprechende Bekanntmachung für 30 Tage
  veröffentlicht worden ist.
- Art. 6 - Steuern und Gebühren
  Für  alle  derzeitigen  und künftigen Steuern und Gebühren, die  auf
  dem  Sparbrief  und/oder  auf  den  Zinsen  zur  Anwendung gelangen,
  kommt der Anleger auf.
- Art. 7 - Garantie
  Nur  die  auf  den  Namen  lautenden  Sparbriefe  sind  bis zu einem
  Betrag von Euro 103.291,38 je Anleger durch den  Einlagensicherungs-
  fonds der Genossenschaftsbanken garantiert.
  Der auf "Überbringer" lautende  Sparbrief ist  durch  kein Einlagen-
  sicherungssystem abgedeckt

Neuausgaben

- Nominalwert                      ein Vielfaches von Euro        500,00.-
- Mindestbetrag                                       Euro        500,00.-

Wirtschaftliche Bedingungen
Mindestzinssätze

- Sparbriefe mit Zahlung der Zinsen bei Fälligkeit
  -- Jährlicher Nominalzins
                               06       06   1,500 %   27,000 %    1,095 %
                               12       12   1,750 %   27,000 %    1,277 %
                               18       18   2,000 %   27,000 %    1,460 %
  -- Jährlicher Effektivzins        Monate    brutto     Steuer      netto
                               06       06   1,500 %   27,000 %    1,095 %
                               12       12   1,750 %   27,000 %    1,277 %
                               18       18   2,000 %   27,000 %    1,460 %


- Sparbriefe mit variablem Zinssatz mit semestraler/jährlicher Zinszahlung

  Für die Sparbriefe mit variablem Zinssatz wird als Bezugszinssatz der
  EURIBOR 6 Monate 365t angewandt.
  Die Wirksamkeit des Bezugszinssatzes beginnt mit erstem des darauffol-
  genden Monats. Die aktuellen Zinssätze lauten:
  Semestrale Zinszahlung
  -- Jährlicher Nominalzins         Monate    brutto     Steuer      netto
                               18       18   2,000 %   27,000 %    1,460 %
  -- Jährlicher Effektivzins        Monate    brutto     Steuer      netto
                               18       18   2,000 %   27,000 %    1,460 %

Zinsberechnung und Kapitalisierung

- Zinsberechnung                            aufgrund des Kalenderjahres
- Kapitalisierung der Habenzinsen           semestral/jährlich/Fälligkeit

Wertstellungen

- Belastung für Eröffnung                   Tag der Ausgabe
- Gutschrift bei Fälligkeit                 Tag der Fälligkeit

Spesen und Kosten

- Buchungsspesen pro Operation                        Euro             0.-
- Spesen für Kontoabschluß                            Euro             0.-
- Kosten für Sparbrief                                Euro             0.-

Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Berechtigung:
  Bei    dem    auf    den    Namen  lautenden Sparbrief  erfolgt  die
  Rückzahlung    allein  an  die  Person,  auf  welche  der  Sparbrief
  lautet    sowie  an  deren bevollmächtigten Vertreter.  Der  auf den
  Namen    lautende    Sparbrief   kann  auch   auf  mehrere  Personen
  ausgestellt  werden,  mit  der  Berechtigung für jeden  einzelne von
  ihnen, über den Sparbrief getrennt zu verfügen.
  Bei    dem  auf  den Inhaber lautenden Sparbrief sieht die  Bank  in
  jedem  Fall  den  Vorleger  des Sparbriefes als rechtmäßigen Inhaber
  und  als  ausschließlichen  Berechtigten  zur Einziehung der Einlage
  und der angefallenen Zinsen an.
- Pfändung und Beschlagnahmung:
  In    Übereinstimmung  mit  den  Bestimmungen  des  Art.   1957  des
  Zivilgesetzbuches    kann  das  Guthaben aus dem  Sparbrief  bei der
  Bank weder gepfändet noch beschlagnahmt werden.
- Ausstellung    des    Sparbriefes,    Sperrfrist    und   vorzeitige
  Behebung:
  Der  Sparbrief  wird  gegen  Zahlung  des   entsprechenden  Betrages
  ausgestellt.    Die    Einlage  gilt    für   die  gesamte  auf  dem
  Sparbrief      angeführte    Frist    als   gesperrt.  Nachträgliche
  Einzahlungen    sind  ebenso  unzulässig,  wie  jede  Behebung   vor
  Ablauf der Sperrfrist ausgeschlossen sind.
  Bei    Sparbriefen  mit  einer ursprünglichen Dauer von mehr als  18
  Monaten        kann        die      Bank       jedoch    vorzeitigen
  Rückzahlungsanträgen  stattgeben,  wenn  nicht  weniger    als    18
  Monate    seit  Ausstellung  verstrichen  sind  und  gegen  Zahlung,
  falls        sie        von   der   Bank   verlangt   wird,    einer
  Vorfälligkeitsentschädigung  bis  zu    2,5%    der    Einlage,  bei
  deren    Festsetzung  die  ursprüngliche  Laufzeit  und    die  noch
  ausstehende Restlaufzeit berücksichtigt werden.
- Variabler Zinssatz:
  Unbeschadet    einer    gegenteiligen  Angabe  wird    der  variable
  Zinssatz   auf  der  Grundlage  eines   Bezugszinssatzes  errechnet,
  welcher      um    die    im   Sparbrief  angegebenen  Prozentpunkte
  herabgesetzt      wird.    Der    Bezugszinssatz    entspricht   dem
  Durchschnittswert    der    effektiven Brutto-  Jahresverzinsung der
  Jahres-    BOT    des    zweiten  und   dritten    Vormonats.    Die
  Wirksamkeit    des    Bezugszinssatzes  beginnt    mit   erstem  des
  darauffolgenden Monats.
- Rückzahlung:
  Die      Rückzahlung    bei    Fälligkeit   und  die   Zinszahlungen
  erfolgen    bei  Vorlage  des Sparbriefes. Erfolgt  die  Ausgabe des
  Sparbriefes  ohne  Übergabe  des  Briefes, so werden Beträge dem vom
  Sparer angegebenen Kontokorrent gutgeschrieben.
- Verlust, Entwendung oder Zerstörung:
  Bei  Verlust,  Entwendung  oder Zerstörung des Sparbriefes sind  die
  Bestimmungen    des Gesetzes Nr. 948 vom  30.  Juli  1951 anwendbar.
- Steuern und Gebühren:
  Für  alle  derzeitigen  und künftigen Steuern und Gebühren, die  auf
  dem     Sparbrief    und/oder  auf  den   Zinsen    zur    Anwendung
  gelangen, kommt der Sparer auf.
- Sicherung:
  Der    auf    den    Inhaber    lautende Sparbrief  ist  durch  kein
  Einlagensicherungssystem abgedeckt.
- Außergerichtliche Streitbeilegung
  Bei etwaigen Beanstandungen bezüglich der mit der Bank unterhaltenen
  Geschäftsbeziehungen  kann der  Kunde bei der  Beschwerdestelle  der
  Bank und auch beim Bankenombudsmann  (Ombudsman-Giurì bancario), der
  bei der Vereinigung "Conciliatore Bancario - Associazione per la so-
  luzione delle controversie bancarie, finanziarie e societarie - ADR"
  eingerichtet ist und der die Bank beigetreten ist, Beschwerde einle-
  legen. Bei dieser Vereinigung kann auch ein Schlichtungsdienst bean-
  tragt werden.


Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Effektivzinssatz:
  Zinssatz,  der  die  Komponente  der  auf  den  bereits  verbuchten
  Habenzinsen angereiften Zinsen beinhaltet.
- Indexierter Zinssatz:
  Zinssatz,   der  sich  mit  der  Entwicklung  eines  oder  mehrerer
  Indexierungsparameter,    die    spezifisch    im  Darlehensvertrag
  angeführt sind, ändert.
  Den  Zinssatz  in  Bezug  auf  die  unterschiedliche  Laufzeit  der
  Sparbriefe angeben
- Spesen    für    die    vorzeitige    Löschung    des  Sparbriefes:
  Zinssatz,  zu  welchem  im  Falle einer vor vereinbarter  Fälligkeit
  erfolgenden    Löschung    des     Sparbriefs    die    im   Vorfeld
  gutgeschriebenen Zinsen abgezogen werden.
- Verwendete Indexierungsparameter:
  Parameter,  die  periodisch  die Verzinsung des Sparbriefes für  den
  Kunden    angleichen,   da  der  Zinssatz  der   Entwicklung  dieser
  Parameter folgt.
- Vorvertragliche Information:
  Kopie    des  Vertragstextes,  den   der  Kunde  vor  Abschluss  des
  Vertrages  verlangen  kann;  diese  zwingt  weder  die Bank noch den
  Kunden zum Vertragsabschluss.
- Zero-Kupon-Sparbriefe:
  Sparbriefe,  die  keine  Zinsscheine  aufweisen,  sondern  lediglich
  die    Rückzahlung    des   auf   der  Vorderseite  des  Sparbriefes
  aufscheinenden    Kapitals  bei   Fälligkeit  vorsehen.  Sie  werden
  diskontiert  ausgegeben,  und  der  Unterschied zwischen dem auf der
  Vorderseite    des   Sparbriefes  aufscheinenden  Kapital   und  dem
  Ausgabepreis  (oder  Anlaufspreis  auf dem Sekundärmarkt) ergibt die
  Rendite des Papiers.
- Zinssatz:
  Jährlicher    Nominalzinssatz    (abzüglich    oder  einschließlich
  Steuerrückbehalt)    mit    jährlciher   Kapitalisierung  oder  bei
  Löschung.  Für  die  gesperrten  Spareinlagen  be  Fälligkeit  oder
  Löschung.
- Amortisierungsverfahren:
  Verfahren, das dem Inhaber des Sparbriefes im Falle von Zerstörung,
  Entwendung oder  Verlust desselben  ermöglicht, die  Rückzahlung zu
  erhalten.