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KONTOKORRENTVERKEHR MIT KUNDEN
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Das Kontokorrent ist ein Vertrag, mit dem die Bank für den Kunden
den Kassendienst abwickelt: sie verwahrt seine Ersparnisse und ver-
waltet das Geld mit einer Reihe von Dienstleistungen (Einzahlungen,
Abhebungen und Zahlungen im Rahmen des verfügbaren Saldos).
- Mit dem Kontokorrent sind normalerweise andere Dienstleistungen, wie
Debitkarte, Kreditkarte, Schecks, Überweisungen, Domizilierung von
Rechnungen und Kredit gekoppelt. Für diese Geschäfte wird auf die
entsprechenden Informationsblätter verwiesen.
- Das Kontokorrent ist ein sicheres Produkt. Das Hauptrisiko ist das
Adressenausfallrisiko, d. h. die Möglichkeit, dass die Bank nicht in
der Lage ist, dem Inhaber des Kontokorrents den verfügbaren Saldo
teilweise oder ganz zurückzuzahlen. Aus diesem Grund ist die Bank
Mitglied des Sicherungssystems (Einlagensicherungsfonds der Genos-
senschaftsbanken), das jedem Kontokorrentinhaber eine Deckung bis zu
Euro 100.000,00.- sichert. Andere Risiken können mit dem Verlust
oder dem Diebstahl von Schecks, Debitkarten, Kreditkarten, Identifi-
zierungsdaten und Schlüsselwörtern für den Zugriff auf das Konto
über Internet zusammenhängen. Sie sind auf ein Minimum reduziert,
sofern der Kontokorrentinhaber die allgemein gültigen Regeln der
Vorsicht und Aufmerksamkeit beachtet.
- Über das Kontokorrent kann der Kunde auch verschiedene Zahlungs-
dienste nutzen, und zwar Zahlungen an Dritte durchführen und/oder
Zahlungen von Dritten erhalten. Die Zahlungsaufträge werden durch
durch den Kunden oder aber, nach vorheriger Ermächtigung des Kunden,
den Zahlungsempfänger erteilt. Zu ersterer Kategorie zählen Überwei-
sung, Bankerlagschein Freccia, MAV, Posterlagschein und Ri.Ba.; in
die zweite Kategorie gehört das RID.
Im Bereich der Zahlungsdienste bestehen die Hauptrisiken für den
Kunden darin, dass Zahlungsaufträge aufgrund technischer Fehleitun-
gen (welche nicht durch höhere Gewalt gerechtfertigt werden können)
nicht korrekt und innerhalb der vorgesehenen Fristen durchgeführt,
d.h. Beträge dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben werden können.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, haften in diesen Fällen der
Zahler sowie gegebenenfalls die beteiligten Banken.
Bei den vom Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgängen liegt
das Hauptrisiko für den Zahler darin, dass die Deckung auf dem Kon-
okorrent nicht ausreicht, um die Belastung desselben zu autorisie-
ren; in diesem Fall kann der Zahlungsempfänger den Zahler-Schuldner
aufgrund der Nichterfüllung der Geldschuld, die dem Zahlungsauftrag
zugrunde liegt, in Anspruch nehmen.
Die Überweisung erfolgt auf der Grundlage des vom Auftraggeber ge-
lieferten IBAN.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur:
- Zinssatzrisiko:
Bei indexierten Zinssätzen: Diese sind veränderlich und werden von
der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderung des Bezugsparameters
angeglichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei in-
dexiert verzinsten Geschäftsfällen ein Zinsänderungsrisiko besteht.
Bei variablen Zinssätzen: Diese sind als veränderlich zu betrachten
und können von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
Zinssätze auf dem Geldmarkt (z.B. Euribor) angeglichen werden. Die
Periodizität der entsprechenden Angleichung kann wegen der besonde-
ren Charakteristik des Geldmarktes nicht im voraus festgelegt wer-
den. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei variabel ver-
zinsten Geschäftsfällen ein Zinsänderungsrisiko besteht.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen (Zinssatz, Kommissionen
und Spesen) zu Ungunsten des Kunden, falls diese vertraglich
vorgesehen sind.
- Betrügerischer Gebrauch des Scheckhefts seitens Dritter,
falls dieses verloren oder entwendet wurde, und eventueller
Verfügungshandlungen, die scheinbar dem Kunden zugeordnet
werden können; es ist folglich unabdingbar, die höchste
Sorgfalt in der Aufbewahrung des Scheckhefts und der ent-
sprechenden Formulare für die Scheckanforderung walten zu lassen.
- Rückzahlung des Betrages jener gutgeschriebener Schecks und ähnli-
licher Papiere an die Bank, die nicht kassiert wurden.
- Wechselkursrisiko, falls das Kontokorrent in Fremdwährung lauten
sollte.
- Adressenausfallrisiko. Hierfür besteht aufgrund des Anschlusses an
den Einlagensicherungsfonds der Genossenschaftsbanken für den Fall
der Zwangsauflösung der Bank eine Deckung der Guthaben für jeden
Einleger mit einem Höchstbetrag von 100.000,00 Euro, einschließlich
der bis zum Zeitpunkt der Zwangsauflösung angereiften Zinsen.
Von der Rückzahlung sind einige Geschäftsverbindungen im Sinne des
Art. 96 Abs. 4 des Einheitstextes BWG aufgrund der objektiven oder
subjektiven Merkmale der Geschäftsverbindung oder der Herkunft der
auf dem Konto hinterlegten Summen ausgenommen.
Um mehr zu erfahren:
- Informationsblatt der Banca d'Italia
-- "Leitfaden - Das Girokonto"
- Bestimmungen über das Kontokorrent und die zusammenhängenden Dienste
Wirtschaftliche Bedingungen
Mindestvoraussetzung für die Kontoeröffnung
- keine
Zinssätze
- Haben-Mindestzinssatz (nominal) brutto Steuer netto
-- Normale Kontokorrente 1,000 % 20,000 % 0,800 %
-- Gehalts-/Pensions-/Studentenkonten 1,250 % 20,000 % 1,000 %
-- Landwirtekonten 1,250 % 20,000 % 1,000 %
- Haben-Mindestzinssatz (effektiv) brutto Steuer netto
-- Normale Kontokorrente 1,003 % 20,000 % 0,802 %
-- Gehalts-/Pensions-/Studentenkonten 1,255 % 20,000 % 1,004 %
-- Landwirtekonten 1,255 % 20,000 % 1,004 %
- Soll-Maximalzinsatz (nominal)
-- Kontokorrente ohne Kreditrahmen 8,500 %
-- Kontokorrente mit Kreditrahmen 4,500 %
-- Bevorschussungskonten (Effekten, Rechnungen) 4,500 %
- Soll-Maximalzinssatz (effektiv)
-- Kontokorrente ohne Kreditrahmen 8,774 %
-- Kontokorrente mit Kreditrahmen 4,576 %
-- Bevorschussungskonten (Effekten, Rechnungen) 4,576 %
- Überziehungszinssatz Soll-Zins + 3,000 %
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung Habenzinsen trimestral
- Kapitalisierung Sollzinsen trimestral
- Zinsberechnung effektive Tage/365
Kreditkommissionen
- Kreditbearbeitungsprovision 0 %
- Kommission auf Höchstkreditausnutzung 0 %
Durchschnittlicher globaler Effektivzinssatz (TEGM)
Das Wirtschafts- und Finanzministerium veröffentlicht alle drei Monate
im Rahmen des Wuchergesetzes diesen Durchschnittszinssatz.
Die Wucherschwelle wird überschritten, falls die Zinsen den veröffentlich-
ten Durchschnittszinssatz um 25 % zuzüglich weiterer 4 Prozentpunkte über-
schreiten.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass der von den Antiwucherbestimmungen
vorgesehene durchschnittliche globale Effektivzins (TEGM) in der Bank aus-
gehängt ist.
- Wucherzins für Kontokorrentkredite bis Euro 5.000.- 17,750 %
- Wucherzins für Kontokorrentkredite über Euro 5.000.- 15,638 %
Spesen und Kosten
- Spesen für Kontoführung Euro 0.-
- Spesen für die Übermittlung des Tagesauszuges
-- mit Postfach Euro 0,50.-
-- ohne Postfach Euro 1,00.-
- Spesen für die Übermittlung des Monatsauszuges
-- mit Postfach Euro 1,00.-
-- ohne Postfach Euro 2,00.-
- Spesen für Trimesterauszug/Staffelrechnung Euro 0.-
- Spesen für die Übermittlung von Belegen (Tagespauschale)
-- mit Postfach Euro 0,50.-
-- ohne Postfach Euro 1,00.-
- Kosten pro Scheck Euro 0.-
- Spesenrückvergütung für Kreditvergabe Euro 0.-
- Kreditverlängerungsprovision auf Kreditrahmen 0 %
- Wechselspesen zu Lasten des Kreditnehmers 1,000 %
- Wechselspesen pro 1.000.- Euro Euro 0,100.-
- Registrierungsspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Ersatzsteuer zu Lasten des Kreditnehmers 0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Andere Spesen Euro 0.-
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge Euro 0.-
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen Postspesen
Buchungsspesen
- Kosten pro Buchung am Schalter Euro 0,80.-
- Kosten pro automatischer Buchung Euro 0,35.-
- Kosten pro Buchung aus Homebanking/Internetbanking Euro 0,20.-
- Zusatzspesen pro Bancomat-Operation
-- durchgeführt bei Raiffeisenkassen Euro 0.-
-- durchgeführt bei anderen Banken Euro 1,00.-
- Mindest-Buchungsspesen im Trimester Euro 3,00.-
Spesentabelle nach Textsymbol (Kausale)
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Kausale/Beschreibung Spesen ja/nein am Schalter-Homebanking-automatisch
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06 POS Belastung NEIN
07 Devisen JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
09 Bancomat NEIN
10 Abhebung JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
11 Zirk.Scheck JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
12 Scheck JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
13 Kommission JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
14 Zinsen NEIN
15 Rückruf NEIN
16 Eingel. WoT JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
17 Unbezahlt NEIN
18 Spesen NEIN
19 sonst.Steuern JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
20 Schrankfach JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
21 Überw.Auftr. JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
23 SEAT JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
25 MAV/RAV NEIN
26 Schatzamt JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
29 Darlehensrate JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
31 Telefon JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
32 Strom/ENEL JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
34 Steuern JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
36 Etschwerke JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
40 Einlage JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
41 Zinsscheine JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
42 Überweisung JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
43 Devisen JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
44 Effekten E.v. JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
45 Scheckeinl. JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
46 Erlös Ink. NEIN
47 Diskont JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
48 Darlehen JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
49 Milchrechnung JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
50 Gehalt JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
51 Pension JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
52 Einlage Zinsen JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
53 Nachttresor JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
54 Posteinzahl. JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
55 Barauszahlung JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
56 POS-Gutschrift NEIN
57 Wertkarten NEIN
58 FastPay NEIN
59 Versicherung JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
60 RID JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
61 Ausl.Überweis. JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
62 Ausl.Scheck JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
63 Bevorschuss. JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
65 Beitrag JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
66 Konf.Zert. NEIN
70 Umbuchung JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
71 Abschluss NEIN
72 Saldo NEIN
73 Storno NEIN
74 Wertpapiere JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
75 Zinsen NEIN
76 Darlehensrate JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
77 Finanzierung JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
80 Stempel NEIN
81 Spesen NEIN
82 Bancomatspesen NEIN
83 Stempelsteuer NEIN
84 Ersatzsteuer JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
86 Wertrichtigst. NEIN
91 Carta SI JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
92 VISA JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
93 Amer. Express JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
94 Diners Club JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
95 Autostrade JA 0,80.- 0,20 .- 0,35.-
--------------------------------------------------------------------------
Stempelsteuer
- Alle vom Gesetz vorgesehenen Steuern gehen zu Lasten des Kontoinhabers:
-- monatliche Stempelsteuer für physische Personen Euro 34,20.-
-- monatliche Stempelsteuer für juridische Personen Euro 100,00.-
Für Studentenkonten wird die Stempelsteuer von der Raiffeisenkasse über-
nommen, sofern innerhalb Jänner eines jeden Jahres vom Kontoinhaber der
Nachweis erbracht wird, dass er ein Student ist.
ISC - synthetischer Kostenindikator für Kreditkonten
Der ISC ist ein in Prozentwerte angegebener Anzeiger, welcher die Kosten
einer Finanzierung darstellt. Er beinhaltet den effektiven Jahreszinssatz
und alle mit dem Kreditgeschäft verbundenen Zusatzspesen.
ISC berechnet auf den angewandten Sollzinssatz:
- für Konten ohne Kreditrahmen:
-- für eine Ausnutzung von Euro 1.000,00.- 9,779 %
- für Konten mit Kreditrahmen
-- für eine Ausnutzung von Euro 10.000,00.- 4,622 %
-- für eine Ausnutzung von Euro 100.000,00.- 4,510 %
- für Bevorschussungskonten (Ausnutzung von Euro 100.000,00.-)
-- für Effekten Ri.Ba 4,497 %
-- für RID 4,510 %
-- für Rechnungen 4,510 %
ISC - synthetischer Kostenindikator für Verbraucher
Laut Vorgaben der Banca d'Italia, welche im Amtsblatt der Republik Nr. 47
vom 26.02.2010 veröfftenlicht wurden, entspricht der ISC zum Kontokorrent
aus der Summe der gesamten verrechneten Kosten. Für die Berechnung hat die
Banca d'Italia genaue Richtlinien festgelegt und folgende Einteilung nach
Kundensegment definiert:
--------------------------------------------------------------------------
Benutzerprofil nur online traditionell
--------------------------------------------------------------------------
- Pauschalkonto
-- Jugend 32,90.- 38,10.-
-- Familien mit geringer Operativität 98,35.- 105,75.-
-- Familien mit mittelmäßiger Operativität 115,90.- 122,30.-
-- Familien mit hoher Operativität 137,60.- 145,40.-
-- Pensionisten mit geringer Operativität 26,05.- 32,65.-
-- Pensionisten mit hoher Operativität 96,00.- 104,80.-
- Konsumkonto
-- mit geringer Operativität 38,15.-
--------------------------------------------------------------------------
Siehe:
- Detail zur Berechnung des ISC laut Vorgaben der Banca d'Italia
Wertstellungen bei Einzahlungen
- Bareinzahlungen und Einlage eigene Bankschecks Tag der Durchführung
- Andere Platzschecks 3 Kalendertage
- Andere Zirkularschecks 1 Kalendertag
- Distanzschecks (Raiffeisenkassen der Provinz)
-- Raiffeisenkassen der Provinz Bozen 3 Kalendertage
-- andere Banken der Provinz Bozen 3 Kalendertage
-- Banken außerhalb der Provinz Bozen 3 Kalendertage
- Gutschriften
-- interne Überweisungen Tag der Durchführung
-- Überweisungen von/an Fremdbanken Tag der Durchführung
-- Effekteninkasso Fälligkeit + 1 Tag
-- RID Fälligkeit
- Andere Werte 1 Kalendertag
- Umbuchungen Tag der Durchführung
- Bei Einzahlungen mittels Tag- und Nachttresor wird als Datum der
Operation jenes angenommen, an welchem die Kassette/Tasche geöffnet
wird. Die Wertstellungen entsprechen den obenangeführten.
Wertstellungen bei Abbuchungen
- Barbehebungen/Bancomatbehebungen Datum der Behebung
- Mittels Bankschecks Ausstellungsdatum
- Bei POS-Operationen Tag der Bezahlung
- Mittels Zahlungsauftrag
-- Überweisungen Tag der Durchführung
-- Lastschriften Tag der Durchführung
-- Einlösung von Effekten Tag der Fälligkeit
- Für Zirkularscheckanforderungen Tag der Durchführung
Zinsaufwand je Tag bei einem Kapital von Euro 1.000,00.-
- Ausleihungen Zinssatz Zinsaufwand
-- Kontokorrente ohne Kreditrahmen 8,500 % 0,23.-
-- Kontokorrente mit Kreditrahmen 5,297 % 0,15.-
-- Bevorschussungskonten 4,500 % 0,12.-
Zinsertrag je Tag bei einem Kapital von Euro 1.000,00.-
- Einlagen Zinssatz Zinsertrag
-- Normale Kontokorrente 1,000 % 0,03.-
-- Gehalts-/Pensions-/Studentenkonten 1,250 % 0,03.-
-- Landwirtekonten 1,250 % 0,03.-
-- Bevorschussungskonten 1,000 % 0,03.-
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Durchführung der vom Kontoinhaber erteilten Aufträge
Die Bank behält sich vor, die Aufträge des Kontoinhabers
anzunehmen oder abzulehnen, wobei im Falle der Ablehnung der
Kontoinhaber benachrichtigt wird.
- Übersendung der Korrespondenz
Die Übersendung aller Mitteilungen an den Kontoinhaber erfolgen
mit voller Wirksamkeit an die Anschrift, welche der Bank vom
Kontoinhaber zuletzt schriftlich mitgeteilt worden ist,
vorbehaltlich Domizilerwählung im Sinne der Artt. 9-bis und 9-ter
des Gesetzes Nr. 386/90 bezüglich Scheckausstellung.
Die Zusammenfassung der Bedingungen wird einmal jährlich oder
bei Änderung der Bedingungen zu Ungunsten des Kontoinhabers
versandt, vorbehaltlich gegenteiliger Weisungen von Fall zu Fall.
- Vertretungsvollmacht
Der Kontoinhaber hat die Möglichkeit, sich in seinen Beziehungen
mit der Bank von Dritten vertreten zu lassen. Im Falle von
Mitinhabern müssen die Personen, die berechtigt sind, die
Mitinhaber des gemeinsamen Kontos zu vertreten, hierzu von allen
schriftlich namhaft gemacht werden. Für den Widerruf der
Vollmacht genügt die Mitteilung eines Kontomitinhabers, für die
Abänderung der Befugnisse ist hingegen die Mitteilung aller
Kontoinhaber erforderlich. Der Widerruf und die Änderung der den
Dritten erteilten Befugnisse haben erst 3 Banktage nach Eingang
der Mitteilung bei der Bank Wirksamkeit.
- Mitinhaber
Lautet das Konto auf den Namen mehrerer Personen, die auch
getrennt verfügungsberechtigt sind, können von jedem einzelnen
Berechtigten Verfügungen getroffen werden unter voller Entlastung
der Bank auch den anderen gegenüber. Diese Einzelverfügungsberechti-
gung über das Konto kann nur aufgrund entsprechender der Bank
von allen Kontomitinhabern schriftlich erteilter Anweisungen ge-
ändert oder widerrufen werden.
- Pfand, Rückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Der Bank steht das Pfand- und Rückbehaltungsrecht auf allen
Papieren und Werten des Kontoinhabers zu, und zwar zur Sicherung
jeder bestehenden oder künftigen Forderung auch wenn sie in der
Höhe nicht feststeht und nicht einziehbar ist. Das Pfand- und
Rückbehaltungsrecht wird an genannten Papieren und Werten oder an
Teilen davon in einer den Forderungen der Bank angemessenen Höhe
ausgeübt; es ist jedenfalls auf das Doppelte der Forderungen
begrenzt.
Falls zwischen der Bank und dem Kontoinhaber mehrere
geschäftliche Beziehungen oder Konten bestehen, findet in allen
Fällen die Aufrechnung mit voller Rechtswirkung statt. Bei
Eintritt der im Art. 1186 ZGB vorgesehenen Fälle kann die Bank
darüber hinaus jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung
und/oder Einhaltung von Formalitäten von der Aufrechnung Gebrauch
machen, auch wenn die Forderungen, die auf verschiedene Währungen
lauten können, nicht liquide und nicht einziehbar sind. Die Bank
wird den Kontoinhaber von der durchgeführten Aufrechnung
unverzüglich schriftlich unterrichten.
- Rücktrittsrecht
Die Bank und der Kontoinhaber haben jederzeit das Recht, mit
einer Vorankündigungsfrist von 15 Tagen vom Kontokorrentvertrag
und der Scheckvereinbarung zurückzutreten.
- Einspruch gegen den Kontoauszug
Zu jedem Abschluss erfolgt die Übersendung des Kontoauszugs
binnen 30 Tagen, der als vom Kontoinhaber als genehmigt anzusehen
ist, wenn bei der Bank binnen 60 Tagen kein schriftlicher Einwand
eingelangt ist.
- Zahlung von Schecks im Falle des Rücktritts oder der Aufrechnung
Im Falle des Rücktrittes seitens des Kontoinhabers oder der Bank
von dem Kontokorrent-Vertrag und/oder von der damit verbundenen
Scheckvereinbarung ist die Bank nicht verpflichtet, die Schecks
zu zahlen, die ein späteres Ausstellungsdatum aufweisen als den
Zeitpunkt, an dem der Rücktritt wirksam geworden ist.
Tritt die Bank von der Krediteröffnung zurück, so ist der
Kontoinhaber verpflichtet, die Mittel unverzüglich zur Verfügung
zu stellen, die notwendig sind, jene Schecks zu zahlen, die vor
Erhalt der Rücktrittserklärung ausgestellt wurden und für die die
Vorlagefrist noch nicht abgelaufen ist.
Gedenkt die Bank von der Aufrechnung zwischen nicht liquiden (in
ihrer genauen Höhe nicht feststehend) und nicht einziehbaren
Forderungen Gebrauch zu machen, so ist sie, wenn infolgedessen
die Verfügbarkeit nicht mehr gegeben ist, nicht verpflichtet, die
Schecks zu zahlen, die mit einem Ausstellungsdatum versehen sind,
das nach dem Zeitpunkt liegt, an welchem dem Kontoinhaber die
Mitteilung über die beabsichtigte Aufrechnung zugegangen ist.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
Die Bank ist berechtigt, die Zinssätze, die Preise und die übrigen
Vertragsbedingungen, die auf allen über das Kontokorrent abgewickel-
ten Geschäftsbeziehungen zur Anwendung gelangen, einseitig auch zu
Ungunsten des Kontoinhabers abzuändern, wobei die Vorschriften des
Art. 118 des Legislativdekretes Nr. 385 vom 1. September 1993 beach-
tet werden müssen.
- Frist zur Einbringung von Einwänden
Beanstandungen im Zusammenhang mit von der Bank durchgeführten
Geschäften müssen binnen 30 Tagen eingebracht werden,
vorbehaltlich der Bestimmungen bezüglich der grenzüberschreitenden
Überweisungen, für deren Streitfälle der Bankenombudsmann in Rom
angerufen werden kann. Informationen erteilen die Mitarbeiter.
- Versicherung:
Die Bank behält sich vor, den Kontoinhaber, der eine natürliche
Person oder eine Personengesellschaft ist, gegen Unfälle (Tod und
bleibende Invalidität von 50 und mehr Prozent) zu versichern.
- Scheck
Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die Scheckformulare mit aller
Sorgfalt aufzubewahren. Er haftet ab dem Zeitpunkt der
entsprechenden schriftlichen Mitteilung nicht für schädliche
Folgen aus Verlust, Entwendung und Missbrauch.
Der Gegenwert der Schecks und Zirkularschecks wird vorbehaltlich
der Überprüfung sowie "Eingang vorbehalten" gutgeschrieben und
ist jedenfalls nach Ablauf der in der Anlage zum Vertrag
vorgesehenen Fristen verfügbar. Die Bank kann diese Fristen im
Falle von höherer Gewalt verlängern. Für den Fall der
Nichteinlösung behält sich die Bank alle Rechte und Klagen vor,
einschließlich der Rechte laut Art. 1829 ZGB, sowie auch das
Recht, das Konto zu belasten. Falls die Voraussetzungen gegeben
sind, hat die Bank das Recht, vom Kontoinhaber die Rückerstattung
der Scheckbeträge zu fordern, die ungerechtfertigterweise gezahlt
worden sind. Die Wertstellung ist ausschließlich für die
Bestimmung des Zeitpunktes ausschlaggebend, ab welchem Zinsen
anfallen, und dem Kontoinhaber wird dadurch kein Verfügungsrecht
über den Betrag eingeräumt.
- Überweisungen
Die Durchführung wird durch den Kontoauszug bestätigt,
vorbehaltlich Nachfrage von Fall zu Fall. Gewöhnliche
innerstaatliche Überweisungen über einen Betrag von bis zu Euro
500.000, die über das Zwischenbankennetz ausgetauscht und von der
Bank im Auftrag des Kontoinhabers durchgeführt werden, werden
innerhalb des 3. (dritten) Banktags nach dem "Datum des Auftrags"
durchgeführt. Grenzüberschreitende Überweisungen werden, wenn nichts
anderes vereinbart, innerhalb des 5. (fünften) Banktages nach
dem "Datum des Auftrags" durchgeführt.
Gewöhnliche und dringende innerstaatliche Überweisungen in Euro,
die über das Zwischenbankennetz ausgetauscht und von der Bank
zugunsten des Kontoinhabers erhalten wurden und mit allen und den
korrekten Bankkoordinaten des Begünstigten versehen sind, sowie
grenzüberschreitende Überweisungen, wenn nichts anderes
vereinbart, werden innerhalb des 1. (ersten) Banktags nach dem
Tag der Gutschrift der Mittel auf dem Konto der Bank durch-
geführt. Andere Überweisungen werden in den in der Beilage zum
Vertrag angeführten Höchstfristen durchgeführt.
- Grenzüberschreitende Überweisungen
Im Falle von grenzüberschreitenden Überweisungen schuldet die
Bank eine Entschädigung im vom Art. 4 Absatz 3 und 6 des
Legislativdekrets Nr. 253/2000 festgesetzten Ausmaß für den Fall,
dass die festgelegten Fristen nicht eingehalten werden. Davon
unabhängig bleiben alle anderen Rechte des Kontoinhabers und der
beteiligten Körperschaften aufrecht.
- Einzug von Effekten
Der Einzug von Effekten, Dokumenten und Schecks erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Kontoinhabers.
- Anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt italienischem Recht.
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
- Einlagensicherung
Die Raiffeisenkasse ist folgenden Sicherungssystemen zum Schutze der
Einleger angeschlossen:
-- Dem Einlagensicherungsfonds der Genossenschaftsbanken (Fondo di
Garanzia dei Depositanti del Credito Cooperativo) gemäß G.V. Nr.
659/1996. Der Fonds deckt im Falle der Zalungsunfähigkeit der
Bank eine maximale Summe von Euro 100.000,00 je Einleger.
Weitere Informationen gibt die Hompage "www.fgd.bcc.it".
-- Dem Nationalen Garantiefonds (Fondo Nazionale di Garanzia) gemäß
Art. 62 G.V. Nr. 415/1996. Der Fonds deckt im Falle der Zalungs-
unfähigkeit der Bank eine maximale Summe von Euro 20.000,00 je
Einleger. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite
des Fonds "www.fondonazionaledigaranzia.it".
Hinweis für das Ausstellen von Bankschecks (CAI-Prozedur)
- Siehe dazu
Einfachkonto
Bei einem Einfachkonto handelt es sich um ein einfaches Kontokorrent-
konto, das auf die Grundbedürfnisse eines Verbrauchers abgestimmt ist.
Die Aufmachung des Kontos ist auf nationaler Ebene standardisiert und
muss eine genau vorgeschriebene Typologie aufweisen (pauschale Beprei-
sung, gebotene Dienstleistungen, Anzahl der im Pauschalpreis enthalte-
nen Geschäftsfälle usw.).
Die Banken sind nicht verpflichtet, ein einfaches Kontokorrentkonto
ihren Kunden anzubieten. Wird ein Konto als "conto corrente semplice"
angeboten, ohne dass den Vorgaben entsprochen wird, ist der Vertrag
nichtig.
Um mehr zu erfahren:
- Siehe dazu die Richtlinien der Banca d'Italia
Die Raiffeisenkasse Ritten bietet dieses Konto NICHT an.
Kontokorrentkredit auf Widerruf
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Mit diesem Geschäft stellt die Bank dem Kunden auf bestimmte oder
unbestimmte Zeit eine Geldsumme zur Verfügung, wobei diesem die Mög-
lichkeit eingeräumt wird, das Kontokorrent bis zum vereinbarten Be-
trag zu belasten.
- Vorbehaltlich anderer Abmachung, kann der Kunde (auch mittels Aus-
stellen von Bankschecks) in einem oder mehreren Malen den ihm ge-
währten Kredit verwenden und mit späteren Einzahlungen, Überweisun-
gen oder anderen Gutschriften die Verfügbarkeit der Kreditlinie
wiederherstellen.
- Dauer und Rücktritt:
Der Vertrag wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der Kunde kann durch Tilgung seiner Schuld jederzeit vom Vertrag
zurücktreten. Damit der Rücktritt des Kunden wirksam wird, muss er
schriftlich mitgeteilt werden.
Es steht auch der Bank zu, jederzeit auch bloß mündlich und mit
sofortiger Wirkung von der Krediteröffnung zurückzutreten, sie zu
kürzen oder auszusetzen. Für die Bezahlung der geschuldeten Beträge
wird dem Kunden mit Einschreiben eine Frist von wenigstens 15 Tagen
eingeräumt.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann die Finanzierung durch Zahlung
mit Einsetzung in die Gläubigerrechte jederzeit auch vor Fälligkeit
an eine andere Bank übertragen werden. Als neue Finanzierung kommt
nur ein Darlehen in Frage. Die Übertragung verursacht keine wie im-
mer gearteten Kosten für den Kreditnehmer. So sind weder der alten
Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
sen). Das neue Darlehen wird in jener Höhe gewährt, die der Rest-
schuld der zu tilgenden Finanzierung entspricht. Der Austausch der
notwendigen Informationen, einschließlich solcher für die Bearbei-
tung des Kreditantrags, erfolgt über bankeninterne Kanäle, wobei der
Darlehensnehmer auch nur mit der neuen Bank in Kontakt zu treten
braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in die
Rechte und in die Sicherheiten der ursprünglichen Bank eingesetzt
(z.B. Hypotheken, Bürgschaften).
Kontokorrentkredit mit hypothekarischer Sicherstellung
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Mit diesem Geschäft stellt die Bank dem Kunden auf bestimmte oder
unbestimmte Zeit eine Geldsumme zur Verfügung, wobei diesem die Mög-
lichkeit eingeräumt wird, das Kontokorrent bis zum vereinbarten Be-
trag zu belasten.
- Vorbehaltlich anderer Abmachung, kann der Kunde (auch mittels Aus-
stellen von Bankschecks) in einem oder mehreren Malen den ihm ge-
währten Kredit verwenden und mit späteren Einzahlungen, Überweisun-
gen oder anderen Gutschriften die Verfügbarkeit der Kreditlinie
wiederherstellen.
- Dauer und Rücktritt:
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, hat aber eine
Mindestdauer von wenigstens 18 Monaten und einem Tag. Der Kunde kann
nach Ablauf von wenigstens 18 Monaten und einem Tag durch Tilgung
seiner Schuld jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Damit der Rück-
tritt des Kunden wirksam wird, muss er schriftlich mitgeteilt werden.
Der Bank steht es nach Ablauf von wenigstens 18 Monaten und einem
Tag gemäß Art. 15 des VPR Nr. 601 vom 29.09.1973 zu, jederzeit, auch
bloß mündlich, und mit sofortiger Wirkung von der Krediteröffnung
zurückzutreten, sie zu kürzen oder auszusetzen. Für die Bezahlung
geschuldeten Beträge wird dem Kunden mit Einschreiben eine Frist von
wenigstens 15 Tagen eingeräumt.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann die Finanzierung durch Zahlung
mit Einsetzung in die Gläubigerrechte jederzeit auch vor Fälligkeit
an eine andere Bank übertragen werden. Als neue Finanzierung kommt
nur ein Darlehen in Frage. Die Übertragung verursacht keine wie im-
mer gearteten Kosten für den Kreditnehmer. So sind weder der alten
Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
sen). Das neue Darlehen wird in jener Höhe gewährt, die der Rest-
schuld der zu tilgenden Finanzierung entspricht. Der Austausch der
notwendigen Informationen, einschließlich solcher für die Bearbei-
tung des Kreditantrags, erfolgt über bankeninterne Kanäle, wobei der
Darlehensnehmer auch nur mit der neuen Bank in Kontakt zu treten
braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in die
Rechte und in die Sicherheiten der ursprünglichen Bank eingesetzt
(z.B. Hypotheken, Bürgschaften).
Gemischter Rahmen auf unbestimmte Zeit
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Mit diesem Geschäft stellt die Bank dem Kunden auf unbestimmte Zeit
eine Geldsumme zur Verfügung, wobei diesem die Möglichkeit einge-
räumt wird, die innerhalb des Rahmens des Mischkredites gewährte
Summe seiner Wahl als Kontokorrentkredit, als Finanzierung in Euro
oder Fremdwährung, in Form der Gutschrift E.v. von Effekten, Quit-
tungen, Dokumenten und Handelsrechnungen, des Diskontes von Wechseln
oder der Ausstellung von Avalen, Bankbürgschaften oder Bankgaran-
tien, auch gemischt, in Anspruch zu nehmen.
- Vorbehaltlich anderer Abmachung, kann der Kunde (auch mittels Aus-
stellen von Bankschecks) in einem oder mehreren Malen den ihm ge-
währten Kredit verwenden und mit späteren Einzahlungen, Überweisun-
gen oder anderen Gutschriften die Verfügbarkeit der Kreditlinie wie-
derherstellen.
- Dauer und Rücktritt:
Der Vertrag wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der Kunde kann durch Tilgung seiner Schuld jederzeit vom Vertrag
zurücktreten. Damit der Rücktritt des Kunden wirksam wird, muss er
schriftlich mitgeteilt werden.
Es steht auch der Bank zu, jederzeit auch bloß mündlich und mit
sofortiger Wirkung von der Krediteröffnung zurückzutreten, sie zu
kürzen oder auszusetzen. Für die Bezahlung der geschuldeten Beträge
wird dem Kunden mit Einschreiben eine Frist von wenigstens 15 Tagen
eingeräumt.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Anfragen Einzugsergebnis:
Ausgangsnachfragen über die zum Inkasso versandten Schecks/Effekten.
- Bankerlagschein "Freccia":
Dieser Dienst erlaubt es dem Schuldner, dem seitens des Gläubigers
der Standardvordruck eines Bankerlagscheins zugesandt wurde, diesen
für die Bezahlung bei jedemBankschalter zu verwenden.
- Buchungssaldo:
Saldo, der sich aus der reinen algebraischen Summe der einzelnen
Soll/Haben-Buchungen ergibt und auch Beträge, die noch nicht
angereift sind, beinhaltet.
- Cash advance:
Bevorschussung von Bargeld bei Verwendung der Kreditkarte.
- Domizil:
Für die Durchführung des Vertrages und für alle rechtlichen Auswir-
kungen erwählen die Vertragspartner folgendes Domizil: Die Bank an
ihrem Sitz, und der Kunde (sowie der dritte Hypothekengeber) an
der im Vertrag angegebenen oder später mittels Einschreiben mitge-
teilten Anschrift.
- Durchschnittlicher globaler Effektivzinssatz - Tasso Effettivo Glo-
bale Medio (TEGM):
Zinssatz, der alle drei Monate vom Wirtschafts- und Finanzministe-
rium veröffentlicht wird, wie dies im Wuchergesetz vorgesehen ist.
Der Zinssatz, erhöht um 25 % zuzüglich von 4 Prozentpunkten stellt
das Limit des Wucherzinssatzes dar.
Der von der Bank für den Kontokorrentkredit verlangte Zinssatz darf
dieses Limit nicht übersteigen.
- Effektivzinssatz:
Zinssatz auf Jahresbasis, der die Auswirkungen der Kapitalisierung
der Zinsen während des Jahres berücksichtigt.
- Fristen der Verfügbarkeit (Nicht-Stornierbarkeit):
In Bankarbeitstagen ausgedrückte Fristen, nach deren Ablauf der Kun-
de die rechtliche Verfügbarkeit über die auf dem Konto gutgeschrie-
benen Summen erlangt.
- Gebühr für die höchste Kreditausnutzungng:
Prozentuelle Kommission auf den höchsten Sollsaldo im Trimester.
Im Abschlusszeitraum angewandte Kommission auf den höchsten Passiv-
saldo (Schuld), vorausgesetzt dass dem Kunden ein Kreditrahmen ge-
währt wurde und dass der Schuldsaldo für mindestens 30 aufeinander-
aufeinanderfolgende Tage bestand.
- Gerichtsstand:
Für jeden Streitfall ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk
sich der Sitz der Bank befindet (zuständiges Friedensgericht oder
Landesgericht Bozen).
- Geschäftstag:
Jener Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs je-
weils beteiligte Bank des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers den für
die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbe-
trieb unterhält.
- Grenzüberschreitende Überweisung:
Geldüberweisung zwischen Banken, die in unterschiedlichen Mitglieds-
staaten der Europäischen Union angesiedelt sind und die in Euro, an-
deren Währungen der EU oder Währungen der Mitgliedsstaaten der EFTA
(also: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) lauten und betrags-
mäßig nicht mehr als 50.000 Euro oder gleichwertiger Gegenwert aus-
machen.
- Habenzinssatz:
Verwendeter Jahreszinssatz für die periodische Berechnung der Zinsen
auf die Einlagen (Einlagezinsen), die im Anschluss auf dem Konto
gutgeschrieben werden.
- Hypothek
Zur Sicherstellung des Kontokorrentkredites, der Zinsen, der Ver-
zugszinsen und einer Kaution wird zugunsten der Bank eine entspre-
chende Hypothek zu Lasten von Liegenschaften samt allem Zubehör und
Zuwachs einschließlich allfälliger künftiger Einverleibungen von
Parzellen und Teilflächen eingeräumt.
Der Kunde, der eventuelle Hypothekengeber und ihre Rechtsnachfolger
sind verpflichtet, die der Hypothek unterstellten Baulichkeiten samt
Zubehör und jenen, die allenfalls auf den hypothekarisch belasteten
Liegenschaften künftig hin errichtet werden, ordnungsgemäß gegen
Brandschäden, Blitzschlag und Explosion zu versichern. Die entspre-
chenden Polizzen müssen zu Gunsten der Bank vinkuliert werden.
- Inlands- und Auslandsüberweisungen innerhalb der EU (in Euro):
Zahlungsauftrag zugunsten eines Dritten für wiederholte Zahlungen.
- Jährlicher nominaler Sollzinssatz:
Verwendeter Jahreszinssatz für die periodische Berechnung der Zinsen
zu Lasten des Kunden auf die ausgenutzten Beträge bei einem Kredit
und/oder bei Überziehungen. Die Zinsen werden im Anschluss dem Konto
angelastet.
- Jähresgebühr:
Fixspesen für die Verwaltung des Kontos.
- Jahresgebühr für die Berechnung der Zinsen und Gebühren:
Spesen für die periodiche Berechnung der aktiven und passiven Zin-
sen, und für die Berechnung der Gebühren.
- Kapitalisierung der Zinsen
Einmal auf dem Konto gutgeschrieben oder angelastet, werden die Zin-
sen dem Saldo eingerechnet und verursachen ihrerseits Zinsen.
- Kontoabschlussspesen:
Es sind dies jene, die periodisch in vierteljährlichen Abständen
anfallen.
- Kontoführungsspesen:
Diese beinhalten die Kontoabschlussspesen und werden pauschal
trimestral verrechnet.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
Prüfung der Gewährbarkeit und/oder der Revision eines Kredits.
- Kreditbearbeitung:
Analyse der Bank zwecks Entscheidung über den Kreditantrag.
- Krediteröffnung:
Betrag, den sich die Bank verpflichtet, dem Kunden über den verfüg-
baren Saldo hinaus bereitzustellen.
- Kreditkarte:
Zahlungskarte, die es dem Inhaber ermöglicht, Ankäufe von Gütern
und Dienstleistungen oder Barbehebungen zu tätigen, ohne dass dabei
die ausgegebenen oder abgehobenen Summen sofort belastet werden.
- Kundenidentifikator (IBAN)
Eine Kombination von Buchstaben, Zahlen oder Symbolen, die dem Zah-
lungsdiesntnutzer vom Zahlungsdienstleister mitgeteilt wird und die
der Zahlungsdienstnutzer angeben muss, damit der andere am Zahlungs-
dienst beteiligte Zahlungsdienstnutzer und/oder dessen Zahlungskonto
konto zweifelsfrei ermittelt werden kann. Ist kein Zahlungskonto
vorhanden, identifiziert der Kundenidentifikator lediglich den Zah-
lungsdienstnutzer.
Für Überweisungen identifiziert der IBAN das Kontokorrent des Zah-
lungsempfängers.
- MAV:
Inkasso von Forderungen anhand der Zusendung eines eigenen
Formulars seitens der Bank des Gläubigers, wobei der Schuldner bei
jedem Bank- oder Postschalter bezahlen kann.
- Multifunktions-Karte:
Karte, auf der verschiedene Funktionen aktiviert werden (z.B.
Bancomat, Kreditkarte)
- PagoBancomat-Karte:
Karte, welche dem Inhaber bei entsprechendem Vorhandensein der
Mittel die Ankäufe von Gütern und Dienstleistungen bei Apparaten,
die bei Handelsbetrieben installiert sind, sowie Bargeldbehebungen
an Ausgabeautomaten mit automatischer Belastung auf dem
Kontokorrent, an das diese gekoppelt sind, ermöglicht.
- Periodische Kreditrevision:
Analyse der Bank zwecks Fortführung der Geschäftsbeziehung.
- Periodizität der Kapitalisierung der Zinsen:
Periodizität, mit der die Zinsen auf dem Konto berechnet und
verbucht werden, was weitere Zinsen verursacht.
- Revolving-Karte:
Kreditkarte, die im Rahmen der festgesetzten Betragsgrenzen die
ratenweise Rückzahlung der verwendeten Geldsummen ermöglicht, wobei
die Höchstbetragsgrenzen in Verhältnis zu den erfolgten
Rückzahlungen wiederhergestellt werden.
- RiBa:
Inkasso von Forderungen mittels Zusendung einer vom Gläubiger
ausgegebenen elektronischen Bankquittung.
- RID (Einzugsverfügungen) commerciale-utenze-veloce:
Inkasso von Forderungen aufgrund eines vom Schuldner erteilten
Dauerabbuchungsauftrages.
- Schecks/Effekten E.v.:
Schecks/Effekten, für welche für den Kontoinhaber die Summe erst
nach effektiver Bezahlung zur Verfügung steht.
- Schecks/Effekten nach Eingang:
Schecks/Effekten, die dem Kontoinhaber erst nach effektivem Inkasso
gutgeschrieben werden.
- Sperrung der Karte:
Sperrung der Benützung der Karte aufgrund von Diebstahl oder Verlust
- Spesen für die Übermittlung des Kontoauszugs:
Kommissionen, welche die Bank immer dann anwendet, wenn ein Konto-
auszug übermittelt wird, gemäß der im Vertrag festgelegten Periodi-
zität und dem darin festgelegten Kommuniktionsweg.
- Spesen pro Geschäftsfall, die nicht in der Jahresgebühr enthalten
ist:
Buchungsspesen für jeden Geschäftsfall, die zusätzlich zur Jahresge-
bühr zu entrichten sind.
- Überweisung:
Zahlungsauftrag zugunsten eines Dritten (Gläubiger), den der Schuld-
ner (Auftraggeber) der Bank disponiert.
- Überweisungen vom/ins Ausland in Fremdwährung:
Überweisungen vom und ins Ausland in einer anderen Währung als der
gängigen.
- Überweisungen mit fehlenden Bankkoordinaten des Begünstigten (IBAN)
und des BIC der begünstigten Bank:
Überweisungsaufträge ohne Angabe oder mit fehlerhafter Angabe der
Koordinaten des Begünstigten oder der begünstigten Bank.
In diesem Fall kann die Bank dem Kunden zusätzliche Kommissionen
anlasten, die von den geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.
- Überziehung ohne Kreditrahmen und Überziehung über den Kreditrahmen
hinaus
Betrag, den die Bank bereit ist zu zahlen, wenn der Kunde einen
Zahlungsauftrag erteilt (Scheck, Domizilierung Dauerlieferverträge)
hat, ohne auf dem Konto die Verfügbarkeit zu haben.
Eine Überziehung besteht auch, wenn der gezahlte Betrag den zur
Verfügung stehenden Krdeitrahmen übersteigt.
- Überziehungszinssatz:
Zinssatz, der auf eine vorübergehende Überziehung, die folglich den
gewährten Kreditrahmen sprengt, angewandt wird. Dieser Zinssatz ist
in jenem Ausmaß angegeben, der zuzüglich zum gewöhnlichen Zinssatz
zur Anwendung gelangt.
- Verfügbarkeit der eingezahlten Beträge
Anzahl der Tage nach dem Datum des Geschäftsfalles, nach denen der
Kunde über die eingezahlten Beträge verfügen kann.
- Verfügbarer Saldo:
Auf dem Konto verfügbarer Betrag, den der Kontoinhaber verwenden
kann.
- Verwendete Indexierungsparameter:
Parameter, die die Basis für die periodische Anpassung der Zinssätze
des Kontokorrents sind.
- Verzugszinssatz:
Jahreszins für die Berechnung der Verzugszinsen.
- Verzugszinsen:
Betrag an Entschädigung zugunsten der Bank im Falle der verspäte-
ten Rückzahlung der Geldsummen seitens des Kunden.
- Wechselkurs:
Die Wechselkurse sind von den Anschlagetafeln in den Schalterhallen
ersichtlich.
- Wert der belasteten Immobilien:
Die Bank kann eine angemessene Ergänzung der hypothekarischen Si-
cherheit oder eine andere geeignete Garantie verlangen, wenn sich
der Kautionalwert der belasteten Liegenschaften vermindert. Kommt
der Kunde der Aufforderung nicht nach, kann die Bank den Kredit im
Verhältnis zum verringerten Wert der Sicherheit herabsetzen oder vom
Vertrag zurücktreten.
- Wertstellungen auf Abhebungen:
Anzahl der Tage, die zwischen dem Datum der Abhebung und dem Datum
liegen, ab dem Zinsen angelastet werden. Letzteres könnte auch vor
dem Datum der Abhebung liegen.
- Wertstellungen auf Einzahlungen:
Anzahl der Tage, die zwischen dem Datum der Einzahlung und dem Datum
liegen, ab dem Zinsen gutgeschrieben werden.
- Wertstellungstage:
Tage für die Berechnung der Wertstellung, ausgehend vom Buchungsda-
tum. Es kann sich um Fix- bzw. Bankarbeitstagen (BAT) handeln.
- Wiederausgabe der Karte:
Wiederausgabe nach Sperrung der verlorenen oder entwendeten Karte.
- Zahler
Eine natürliche oder juristische Person, die Inhaber eines Zahlungs-
kontos ist und die einen Zahlungsauftrag von diesem Zahlungskonto
gestattet oder - falls kein Zahlungskonto vorhanden ist - eine
natürliche oder juristische Person, die den Auftrag für einen Zah-
lungsvorgang erteilt.
- Zahlungsauftrag
Jeder Auftrag, den ein Zahler oder Zahlungsempfänger seiner Bank zur
Ausführung eines Zahlungsvorgangs erteilt.
- Zahlungsempfänger
Eine natürliche oder juristische Person, die den bei einem Zahlungs-
vorgang transferierten Geldbetrag als Empfänger erhalten soll.
- Zahlungsvorgang
Summe der Zinsnummern, multipliziert mit dem geltenden Zinssatz und
Die bzw. der vom Zahler oder Zahlungsempfänger ausgelöste Bereit-
stellung, Transfer oder Abhebung eines Geldbetrages, unabhängig von
etwaigen zugrunde liegenden Verpflichtungen im Verhältnis zwischen
Zahler und Zahlungsempfänger.
- Zinsnummern:
Ist das Produkt aus der Formel "Saldo x Tage /1000". Die Tage werden
als Differenz der Data der einzelnen Geschäftsfälle ermittelt. Die
Summe der Zinsnummern, multipliziert mit dem geltenden Zinssatz und
dividiert durch 36,5 ergeben die Zinsen für den Abrechnungszeitraum.
Anfang
Inhalt
TAG- UND NACHTTRESOR
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Die Nachttresoranlage erlaubt es dem Inhaber des
Kontokorrentes, der Bank jederzeit auch außerhalb der
Geschäftszeiten bestimmte Werte (Bargeld, Schecks,
Zirkularschecks) zu überreichen, die dem auf ihn lautenden
Kontokorrent gutgeschrieben werden; dies wird durch eigene von
der Bank installierte Vorrichtungen gewährleistet, die es dem
Kontoinhaber ermöglichen, besagte Werte mittels bestimmter
Behälter einzuzahlen. Es handelt sich hierbei um einen Dienst,
der besonders für Händler und Handwerker geeignet ist.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen (Kommissionen und
Spesen dieser Dienstleistung) zu Ungunsten des Kunden, falls
vertraglich vorgesehen.
- Bis zur Prüfung des Inhaltes des Behälters besteht das
Risiko, dass dieser entwendet oder die enthaltenen Werte
aufgrund der Nichteinhaltung der diesen Dienst regelnden
Normen oder anderer Gründe zerstört und/oder beschädigt
werden, da die Bank lediglich für die Eignung der Anlage
haftet und Zufall und höhere Gewalt ausgeschlossen sind.
- Bei der Prüfung des Inhaltes des Behälters besteht das
Risiko, dass der vom Kunden auf der Aufstellung der
Einzahlungen verzeichnete Einzahlungsbetrag nicht mit jenem
übereinstimmt, den die zu diesem Zweck beauftragten
Angestellten gemeinsam feststellen, da die Bank nur für
diesen letzteren Betrag haftet.
Wirtschaftliche Bedingungen
- Für den Dienst werden keine Spesen berechnet
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Benützung der Behälter
Die Werte sind in Behälter einzuschließen, die der Kontoinhaber
oder sein Beauftragter durch die eigene Öffnung an der Außenseite
der Lokale einwirft. Der Kontoinhaber muss in den Behälter die
Werte sowie eine datierte und unterzeichnete Aufstellung geben,
auf der die Werte detailliert erfasst und die Nummer des
Behälters (wenn vorgesehen) und des Kontos sowie die
Niederlassung angegeben sind, bei der das Konto geführt wird.
Auch der Name und Anschrift des Kontoinhabers sind anzuführen.
Eine Kopie der Aufstellung muss gleichzeitig in den eigenen Kasten
eingeworfen oder, falls dieser nicht eingerichtet ist, mit der
Post versandt werden. Der Kontoinhaber darf nur Bargeld, Schecks
und Zirkularschecks in den Behälter geben.
- Haftung der Bank
Solange die Bank die Behälter nicht entnommen und den Inhalt
geprüft hat, haftet sie dem Kontoinhaber gegenüber nur für die
Eignung der Anlage, Zufall und höhere Gewalt ausgenommen.
- Öffnung des Schrankes, Prüfung und Gutschrift
Die Öffnung des Schrankes, in den die Behälter eingeworfen
worden sind und die Prüfung des Inhaltes wird an allen Banktagen
durch zwei Angestellte der Bank vorgenommen. Die Nummer eines
jeden Behälters (wenn vorgesehen) und das Einlieferungsgut werden
in einem Öffnungsprotokoll erfasst, das von beiden Angestellten
unterzeichnet wird. Über die Gutschrift des Einlieferungsgutes
wird der Kontoinhaber durch eine Gutschriftsanzeige informiert.
Sollte der Kontoinhaber diese Gutschriftsanzeige nicht erhalten,
muss er die Bank darüber schriftlich informieren, und zwar binnen
5 Banktagen ab Tag des Einwurfes.
- Unregelmäßigkeiten bezüglich des Inhalts
Wenn die Bank eine wie immer geartete Unregelmäßigkeit bezüglich
des Bargeldes oder der Schecks oder aber eine Differenz zwischen
dem Einlieferungsgut und den Angaben der Aufstellung feststellt,
informiert sie darüber den Kontoinhaber schriftlich und verbucht
nur jenen Betrag, den sie festgestellt hat.
- Aufbewahrung der überlassenen Sachen
Die Behälter, die Schlüssel, die Magnetkarten und die
Einwurfmünzen müssen vom Kontoinhaber sorgfältig so verwahrt
werden, dass ihr Verwendungszweck stets gegeben ist. Im Falle des
Verlustes genannter Gegenstände muss die Bank unverzüglich
mittels Einschreiben informiert werden.
- Haftung des Kontoinhabers
Der Kontoinhaber haftet voll für alle direkten und indirekten
Schäden, die der Bank durch die unsachgemäße Öffnung oder
Schließung der Anlage, durch die falsche Nutzung des Dienstes und
durch die Beschädigung oder den Verlust der Schlüssel, der
Magnetkarte oder der Behälter entstehen können. Die genannten
Gegenstände müssen der Bank im Falle ihrer Beschädigung
unverzüglich in dem Zustande zurückgegeben werden, in dem sie
sich befinden. Änderungen, Austausch, Reparatur und Duplikate von
Behältern, Schlüsseln und der Schließvorrichtung werden allein
von der Bank auf Kosten des Kontoinhabers durchgeführt. Der
Kontoinhaber muss die Bedienungsanweisungen der Bank genau
einhalten und haftet auch für die Personen, die er beauftragt.
- Widerruf, Aussetzung und Änderung
Die Bank behält sich das Recht vor, die Nutzung des Dienstes
jederzeit durch eine Mitteilung zu widerrufen, auszusetzen oder
abzuändern.
Im Falle des Widerrufes oder auf Verlangen der Bank im Falle der
Aussetzung des Dienstes muss der Kontoinhaber der Bank die in
seinem Besitze befindlichen Behälter, Schlüssel, Magnetkarten und
Einwurfmünzen zurückgeben.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
Die Bank ist berechtigt, die Preise und die übrigen Vertragsbedin-
gungen einseitig auch zu Ungunsten des Kontoinhabers abzuändern,
wobei die Vorschriften des Art. 118 des Legislativdekretes Nr. 385
vom 1. September 1993 beachtet werden müssen.
- Gerichtsstand
Für jeden Streitfall ist das Gericht zuständig, in dessen
Bezirk sich der Sitz der Bank befindet (Friedensgericht oder
Landesgericht Bozen).
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Werte:
Bargeld, Schecks und Zirkularschecks, die mittels Verwendung der
Dienstleistung eingezahlt werden.
- Wertstellung:
Datum, mit welchem der Zinslauf beginnt.
Anfang
Inhalt
SPAREINLAGEN MIT KUNDEN
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Mit der Spareinlage erwirbt die Bank das Eigentum der vom
Kunden hinterlegten Gelder, wobei diese sich verpflichtet, auf
Anfrage des Kunden (freie Spareinlage) oder bei der
vereinbarten Fälligkeit (gesperrte Spareinlage mit
bestimmter oder unbestimmter Fälligkeit mit Vorankündigung)
diese zurückzuzahlen. Mit der Spareinlage ist ein Sparbuch
verbunden, das auf den Namen lautend oder ein
Überbringersparbuch sein kann und bei jedem Geschäftsfall
vorgelegt werden muss und auf welchem die Einzahlungen und
Abhebungen vermerkt werden.
- Die Abhebungen können von folgenden Personen durchgeführt
werden:
- für die auf den Namen lautenden Sparbücher, vom Inhaber der
Geschäftsbeziehung oder von einem von diesem ausdrücklich
Beauftragten durchgeführt werden;
- für die Überbringersparbücher, vonseiten eines jeden
Inhabers des Sparbuchs, auch wenn dieses auf eine Person
lautet oder andersweitig gekennzeichnet ist.
- Der Saldo der Überbringersparbücher kann den Wert von
999,99 Euro nicht überschreiten.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Möglichkeit der Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
(Habenzinssatz, Kommissionen und Spesen) zu Ungunsten des
Kunden, falls vertraglich vorgesehen.
- Wechselkursrisiko, falls die Spareinlage in Fremdwährung
lauten sollte (z.B. US-Dollar oder japanische Yen).
- Betrügerischer Gebrauch des Überbringer-Sparbuches seitens
Dritter, falls dieses verloren oder entwendet wurde, mit
folglicher Möglichkeit der Behebung des Saldos vonseiten
einer Person, die anscheinend rechtsmäßiger Inhaber des
Sparbuches ist. Es ist folglich unabdingbar, die höchste
Sorgfalt in der Aufbewahrung des Sparbuches walten zu
- Adressenausfallrisiko: Für dieses Risiko ist aufgrund des
Anschlusses an die o.a. Einlagensicherungseinrichtung eine
Deckung der Guthaben aus dem Sparbuch für jeden Einleger mit
einem Höchstbetrag von 100.000,00 Euro vorgesehen. Die
Überbringerspareinlagen sind vom Schutz der
Einlagensicherungseinrichtung ausgeschlossen.
Sparordnung
Artikel 1: Das Sparbuch wird nach Wahl des Sparers entweder auf
den Überbringer lautend oder auch auf den Namen ausgestellt. Wird es
auf den Überbringer lautend ausgestellt, so behält es diese Eigen-
schaft auch dann bei, wenn es den Namen einer bestimmten Person
trägt oder auf andere Weise gekennzeichnet ist.
Artikel 2: Beim Namenssparbuch wird die Unterschrift des Sparers
sowie die Unterschrift jener Personen, welche ermächtigt sind den
Sparer im Geschäftsverkehr mit der Bank zu vertreten, hinterlegt und
die eventuellen Beschränkungen dieser erteilten Befugnisse schrift-
lich bekannt gegeben.
Artikel 3: Die Ein- und Rückzahlungen dürfen nur gegen Vorlage
des Sparbuches erfolgen und sind in bar zu leisten.
Artikel 4: Bei Überbringersparbüchern sieht die Bank den Über-
bringer als rechtmäßigen Besitzer an; sie ist nicht verpflichtet,
Erhebungen über den rechtmäßigen Besitz des Sparbuches anzustellen;
dies gilt auch für die in den Artikeln 6 und 14 vorgesehenen Fälle.
In Übereinstimmung mit Art. 1997 ZGB kann das Guthaben aus dem auf
den Überbringer lautenden Sparbuch bei der Bank weder beschlagnahmt
noch gepfändet werden.
Artikel 5: Bei Namenssparbüchern erfolgen Auszahlungen aus-
schließlich an die Person, auf die das Sparbuch ausgestellt wurde
oder an deren bevollmächtigten Vertreter. Es kann auf mehrere Per-
sonen ausgestellt sein. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen hat
jede im Sparbuch eingetragene Person einzeln das Recht, Rechtshand-
lungen bezüglich des Sparbuches vorzunehmen. Dazu gehört auch, das
Sparbuch zu löschen, und zwar in allen Fällen mit vollständiger
Entlastung der Bank bezüglich der Pflichten aus dem Sparbuch gegen-
über den anderen Eingetragenen.
Die Personen, die berechtigt sind, die Mitinhaber des gemeinsamen
Sparbuches zu vertreten, müssen hierzu von allen schriftlich namhaft
gemacht werden. Der Widerruf dieser Vollmacht kann von jedem Mit-
inhaber vorgenommen werden, während jede Änderung der Vertretungs-
macht nur von allen bewirkt werden kann.
Artikel 6: Die Bank behält sich das Recht vor, sofern vorgese-
hen, bei Sicht höhere Beträge als den im Sparvertrag oder im Spar-
buch angegebenen täglich verfügbaren Betrag auszuzahlen, wobei die
vereinbarte Provision verrechnet wird.
Artikel 7: Wenn die Bank es genehmigt, darf auf Antrag des Spa-
rers das auf den Namen lautende Sparbuch besonderen Bindungen unter-
worfen werden. Die Bindung muss im Sparbuch angemerkt werden.
Artikel 8: Die Zinsen werden mit dem vereinbarten Fristlauf
kapitalisiert, der im Vertrag oder im Sparbuch angegeben ist. Sie
werden bei der nächstfolgenden Vorlage des Sparbuches nachgetragen.
Außerdem werden sie bei der Auflösung des Sparbuches ausgezahlt.
Artikel 9: Verlust, Entwendung und Zerstörung des Sparbuches
muss der Bank schriftlich unter Beachtung der einschlägigen Ge-
setzesbestimmungen angezeigt werden. Bei einem auf den Überbringer
lautenden Sparbuch hat dies vom Besitzer zu geschehen und bei einem
auf den Namen lautenden von der Person, auf die das Sparbuch lau-
tet, oder die ein Recht darauf nachweisen kann.
Weist das Sparbuch eine Einlage von nicht mehr als Euro 516,46.-
auf, so gelangt auch bei auf den Überbringer lautenden Sparbüchern
das vereinfachte Verfahren zur Anwendung, das im Gesetz Nr. 948
vom 30. Juli 1951 für die auf den Namen lautenden Sparbüchern vor-
gesehen ist. Das Duplikat wird in diesem Falle ausgestellt, nachdem
die entsprechende Bekanntmachung für 30 Tage veröffentlicht worden
ist.
Artikel 10: Das zur Löschung oder Erneuerung vorgelegte Sparbuch
wird eingezogen.
Artikel 11: Die Bank behält sich das Recht vor, die wirtschaft-
lichen Bedingungen zum Sparverkehr abzuändern, wobei im Falle ihrer
Änderung zu Ungunsten des Sparers die Vorschriften des Art. 118
des Ges. Nr. 385 vom 01.09.1993 und der diesbezüglichen Durchfüh-
rungsbestimmungen beachtet werden.
Artikel 12: Die Spareinlage kann für eine bestimmte Zeit oder
aber für eine unbestimmte Zeit mit Voranzeige gesperrt werden. Die
Sperrfrist bzw. die Voranzeigefrist wird von der Bank im Sparbuch
angemerkt. Die Voranzeige erfolgt durch Vorlage des Sparbuches und
wird von der Kasse darin eingetragen.
Artikel 13: Wird die Einlage für eine bestimmte Zeit gesperrt, und
erfolgt die Behebung nicht bei Fälligkeit oder in den 20 darauf-
folgenden Tagen, so erneuert sich die Sperrfrist für den selben
Zeitraum zu den aktuellen Konditionen.
Artikel 14: Es steht der Bank zu, in Ausnahmefällen auch
Rückzahlungen vor Eintritt der Fälligkeit zu den Bedingungen zu
gestatten, die im Sparvertrag oder im Sparbuch angegeben sind.
Artikel 15: Die Bank nimmt die periodischen Mitteilungen laut
Art. 119 des Ges. Nr. 385 vom 01.09.1993 nicht vor, wenn seit mehr
als einem Jahr keine Bewegung stattgefunden hat und die Einlage den
Betrag von Euro 2.500,00 nicht überschreitet.
Artikel 16: Bei Überbringersparbüchern ist jede Rückerstattung
durch das Vermögen der Bank garantiert und - wie dies bei Überbrin-
gerpapieren aller Banken der Fall ist - nicht durch den Einlagen-
sicherungsfonds.
Artikel 17: Jede gegenwärtige oder zukünftige Steuer bezüglich des
Sparbuches oder der auflaufenden Zinsen geht zu Lasten der Berech-
tigten aus dem Sparbuch.
Artikel 18: Mit dem Tod des Inhabers des Namenssparbuches erlischt
der Sparvertrag. In diesem Falle wird für das Guthaben bis zur
Abhebung ein Zins entrichtet, der der im Informationsblatt angege-
benen Mindestverzinsung entspricht.
Artikel 19: Der Sparer bestätigt, eine Ausfertigung dieser Urkunde
gemeinsam mit dem Sparbuch erhalten zu haben.
Wirtschaftliche Bedingungen
Mindestzinssätze
- Freie Spareinlagen
-- Jährlicher Nominalzins Monate brutto Steuer netto
12 012 1,250 % 20,000 % 1,000 %
-- Jährlicher Effektivzins Monate brutto Steuer netto
12 012 1,250 % 20,000 % 1,000 %
- Gesperrte Spareinlagen
-- Jährlicher Nominalzins Monate brutto Steuer netto
06 006 1,500 % 20,000 % 1,200 %
12 012 1,750 % 20,000 % 1,400 %
-- Jährlicher Effektivzins Monate brutto Steuer netto
06 006 1,506 % 20,000 % 1,204 %
12 012 1,750 % 20,000 % 1,400 %
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Zinsberechnung aufgrund des Kalenderjahres
- Kapitalisierung der Habenzinsen jährlich
Wertstellungen
- Wertstellungen bei Einzahlungen Tag der Einlage
- Wertstellungen auf Behebungen Tag der Behebung
- Verfügbarer Höchstbetrag pro Tag Gesamtguthaben
Zusatzinformationen zu gesperrten Sparkonten
- bei Einlagen während der Sperrfrist wird der Zinssatz
wie folgt gestaffelt:
-- Einlagen im 1. Viertel der Laufzeit Wert 100,000 %
-- Einlagen im 2. Viertel der Laufzeit Wert 97,000 %
-- Einlagen im 3. Viertel der Laufzeit Wert 94,000 %
-- Einlagen im 4. Viertel der Laufzeit Wert 91,000 %
- bei Behebungen während der Sperrfrist wird ein Strafzins
berechnet, der sich aus nachstehenden Prozentwert, be-
rechnet auf den aktuellen Zinssatz des Kontos, ergibt. 20,000 %
Für automatisch verlängerte Sperrfristen sind 20 Tage
strafzinsfrei.
Spesen und Kosten
- Buchungsspesen pro Operation Euro 0.-
- Spesen für Kontoabschluß Euro 0.-
- Rückvergütung für Sparbücher Euro 0.-
- Kosten für Sparbuch Euro 0.-
- Kommission für Behebung ohne Vorankündigung bei
den oben angeführten höheren Beträge Euro 0.-
- Andere Spesen Euro 0.-
Stempelsteuer
- Alle vom Gesetz vorgesehenen Steuern gehen zu Lasten des Kontoinhabers:
-- monatliche Stempelsteuer für physische Personen Euro 34,20.-
-- monatliche Stempelsteuer für juridische Personen Euro 100,00.-
Für Studentenkonten wird die Stempelsteuer von der Raiffeisenkasse über-
nommen, sofern innerhalb Jänner eines jeden Jahres vom Kontoinhaber der
Nachweis erbracht wird, dass er ein Student ist.
Verlustmeldung verlorenes/gestohlenes Sparbuch
Für ein gestohlenes bzw. verlorenes Sparbuch ist bei den Carabinieri eine
Verlustanzeige vorzunehmen und anschließend bei der Bank eine Verlustmel-
dung zu erstatten.
Für das Amortisationsverfahren gilt folgendes:
- Überbringersparbuch und nominatives Sparbuch mit einem Saldo bis zu
Euro 516,46:
-- Bekanntmachung des Verlustes am Schalter mit einer Aushängefrist von
30 Tagen
-- Spesen zu Lasten des Kunden Euro 30,00.-
- Überbringersparbuch mit einem Saldo über Euro 516,46:
-- das Amortisationsverfahren muß über das Landesgericht abgewickelt
werden
-- Bekanntmachung des Verlustes am Schalter mit einer Aushängefrist von
90 Tagen
-- Spesen zu Lasten des Kunden Euro 250,00.-
(Euro 220,00 Gerichtskosten und Raiffeisenverband, Euro 30,00.-
Bearbeitungsspesen Raiffeisenkasse)
- Nominatives Sparbuch mit einem Saldo über Euro 516,46:
-- Bekanntmachung des Verlustes am Schalter mit einer Aushängefrist von
90 Tagen
-- Spesen zu Lasten des Kunden Euro 30,00.-
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Legitimation
Bei Namenssparbüchern erfolgen Auszahlungen grundsätzlich aus-
schließlich an die Person, auf die das Sparbuch ausgestellt wurde
oder an deren bevollmächtigten Vertreter. Das auf den Überbringer
ausgestellte Sparbuch behält diese Eigenschaft auch dann bei, wenn
es den Namen einer bestimmten Person trägt oder auf andere Weise ge-
kennzeichnet ist. Bei Überbringersparbüchern sieht die Bank den
Überbringer als rechtmäßigen Besitzer an, sie ist nicht verpflichtet
Erhebungen über den rechtmäßigen Besitz des Sparbuches anzustellen.
Die Ein- und Rückzahlungen erfolgen nur gegen Vorlage des Sparbuches
und sind in bar zu leisten.
- Mitinhaber
Das auf den Namen lautende Sparbuch kann auch auf mehrere Personen
ausgestellt sein. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen hat jede im
Sparbuch eingetragene Person einzeln das Recht, Rechtshandlungen
bezüglich des Sparbuches vorzunehmen. Dazu gehört auch, das Sparbuch
zu löschen, und zwar in allen Fällen mit vollständiger Entlastung
der Bank bezüglich der Pflichten aus dem Sparbuch gegenüber den
den anderen Eingetragenen.
- Vertretung
Die Personen, die berechtigt sind, die Mitinhaber des gemeinsamen
Kontos zu vertreten, müssen hierzu von allen schriftlich namhaft ge-
macht werden.
- Änderung der wirtschaftlichen Bedingungen
Die Bank ist berechtigt, die Zinssätze, die Preise und die übrigen
Vertragsbedingungen einseitig auch zu Ungunsten des Sparers abzuän-
ändern, wobei die Vorschriften des Art. 118 des Legislativdekretes
Nr. 385 vom 1. September 1993 beachtet werden müssen.
- Kapitalisierung
Die Zinsen werden mit dem vereinbarten Fristlauf kapitalisiert,
der im Vertrag oder im Sparbuch angegeben ist. Sie werden bei der
nächstfolgenden Vorlage des Sparbuchs nachgetragen. Außerdem
werden sie bei der Auflösung des Sparbuchs ausgezahlt.
- Periodische Mitteilung
Die Bank nimmt die periodischen Mitteilungen laut Art. 119 des
Ges. Nr. 385 vom 01.09.1993 nicht vor, wenn seit mehr als einem
Jahr keine Bewegung stattgefunden hat und die Einlage den Betrag
von Euro 2.500,00 nicht überschreitet.
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle§raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
- Einlagensicherung
Die Raiffeisenkasse ist folgenden Sicherungssystemen zum Schutze der
Einleger angeschlossen:
-- Dem Einlagensicherungsfonds der Genossenschaftsbanken (Fondo di
Garanzia dei Depositanti del Credito Cooperativo) gemäß G.V. Nr.
659/1996. Der Fonds deckt im Falle der Zahlungsunfähigkeit der
Bank eine maximale Summe von Euro 100.000,00 je Einleger.
Weitere Informationen gibt die Hompage "www.fgd.bcc.it".
-- Dem Nationalen Garantiefonds (Fondo Nazionale di Garanzia) gemäß
Art. 62 G.V. Nr. 415/1996. Der Fonds deckt im Falle der Zahlungs-
unfähigkeit der Bank eine maximale Summe von Euro 20.000,00 je
Einleger. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite
des Fonds "www.fondonazionaledigaranzia.it".
Das Überbringersparbuch ist durch das Vermögen der Bank und nicht
durch den Einlagensicherungsfonds gesichert.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Fristen der Verfügbarkeit (Nicht-Stornierbarkeit):
In Bankarbeitstagen ausgedrückte Fristen, nach Ablauf derer der
Kunde die rechtliche Verfügbarkeit über die diesem
gutgeschriebenen Summen erlangt.
- Periodizität der Kapitalisierung der Zinsen:
Periodizität, mit welcher die Zinsen der Einlage
gutgeschrieben werden und somit weitere Zinsen produzieren.
- Spesen und Kommissionen für den Abschluss:
Bei der periodischen Regulierung der Zinsen und Spesen
belastete Beträge.
- Spesen und Kommissionen für die Löschung der Geschäftsbeziehung:
Vom Kunden bei Auflösung der Geschäftsbeziehung geschuldeten Beträge
- Wertstellung:
Datum, mit welchem der Zinslauf beginnt.
Anfang
Inhalt
FESTGELDANLAGE
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
Bei der Festgeldanlage handelt es sich um eine befristete Sparein-
lage mit einer einmaligen Einzahlung am Anfang der Festlaufzeit.
Die Festgeldanlage ist an ein Bezugskonto gekoppelt, das auf densel-
ben Inhaber lautet.
Der gebundene Geldbetrag stammt ausschließlich vom Bezugskonto. Bei
Fälligkeit wird der Kapitalanteil samt den angereiften Zinsen wieder
demselben Bezugskonto gutgeschrieben, abzüglich des jeweils gelten-
den Steuereinbehalts.
Die Festgeldanlage kann ausschließlich in Euro erfolgen. Der Min-
destbetrag beträgt Euro 5.000,00 und ist nach oben offen, wobei die
Summe runden Tausenderbeträgen entsprechen muss.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Adressenausfallrisiko: Für dieses Risiko ist aufgrund des Anschlus-
ses an die Einlagensicherungseinrichtung eine Deckung der Guthaben
aus der Festgeldanlage für jeden Einleger mit einem Höchstbetrag von
Euro 100.000,00 vorgesehen.
Festgeldanlage mit Zahlung der Zinsen bei Fälligkeit
----------------------------------------------------
Bedingungen
- Festgeld 1 Monate
- Festgeld 3 Monate
- Festgeld 6 Monate
- Festgeld 12 Monate
- Festgeld 18 Monate
Mindestzinssätze
-- Jährlicher Nominalzins Monate brutto Steuer netto
01 001 1,500 % 20,000 % 1,200 %
03 003 2,000 % 20,000 % 1,600 %
06 006 2,250 % 20,000 % 1,800 %
12 012 2,500 % 20,000 % 2,000 %
18 018 3,000 % 20,000 % 2,400 %
Festgeldanlage mit variablem Zinssatz und jährlicher Zinszahlung
----------------------------------------------------------------
Bedingungen
- Festgeld 3 Jahre
- Festgeld 5 Jahre
Zinssätze
- Jährliche Zinszahlung
-- Jährlicher Nominalzins Monate brutto Steuer netto
- 3A - Festgeld 3 Jahre: EURIBOR 6 Monate + 0,25 Prozentpunkte
1. Koupon 3A 036 2,750 20,000 2,200
2. Koupon 3A 036 3,000 20,000 2,400
- 5A - Festgeld 5 Jahre: EURIBOR 6 Monate + 0,50 Prozentpunkte
1. Koupon 5A 060 3,000 20,000 2,400
2. Koupon 5A 060 3,250 20,000 2,600
Für die Festgeldanlage mit variablem Zinssatz wird als Bezugszinssatz
der durchschnittliche EURIBOR 6 Monate 365Tg des Vormonats angewandt,
so wie er im "Sole 24 Ore" veröffentlicht wird.
Die Wirksamkeit des Bezugszinssatzes beginnt mit erstem des darauffol-
genden Monats.
Die vorzeitige Rückzahlung ist möglich, allerdings mit einer Pönale von
0,50 % pro Jahr, berechnet auf die taggenaue Restlaufzeit.
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Zinsberechnung aufgrund des Kalenderjahres
- Kapitalisierung der Habenzinsen semestral/jährlich/Fälligkeit
Wertstellungen
- Belastung für Eröffnung Tag der Ausgabe
- Gutschrift bei Fälligkeit Tag der Fälligkeit
Spesen und Kosten
- Stempelsteuer auf Kontoauszug Euro 1,81.-
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Wertstellung:
Datum, mit welchem der Zinslauf beginnt.
Anfang
Inhalt
AUSGABE VON ANLEIHEN
I Informationen über die emittierende Bank
1. Bezeichnung und Rechtsform:
2. Rechts- und Verwaltungssitz:
39054 Klobenstein, Dorfstraße 7 in der Gemeinde Ritten
Tel. 0471 357500 - Fax 0471 357555
3. Eintragungsnummer im Bankenverzeichnis bei der Banca d'Italia
ABI-Kodex: 08187/7
4. Bankengruppe und diesbezügliche Eintragungsnummer im Verzeichnis
der Bankengruppen bei der Banca d'Italia: trifft nicht zu
5. Betrag des Gesellschaftskapitals und der Rücklagen, die in der
letzten genehmigten Bilanz aufscheinen:
- Gesellschaftskapital Euro 2.533,56.-
- Rücklagen Euro 79.987.539,97.-
6. Eventuelles Rating, bezogen auf den Zeitraum vor der Ausgabe, mit
Angabe des Subjektes, das das Rating erstellt hat:
trifft nicht zu
7. Eventuelle Interessenskonflikte, die die Unterbringung der Wert-
papiere betrifft: trifft nicht zu
II Informationen über die Merkmale der Emission
1. Bezeichnung und maximaler Nominalbetrag der Emission, Anzahl der
Wertpapiere, nominaler Einheitspreis und vorgesehene Stückelung
für die Zeichnung. Angabe der eventuellen Entmaterialisierung der
Wertpapiere und der Verwahrer, denen die zentrale Verwaltung an-
vertraut wurde:
Siehe dazu die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Emis-
sionen.
Die Anleihe wird für den angeführten Höchstbetrag ausgegeben und
ist gestückelt in nicht weiter teilbare Inhaberobligationen mit
dem angeführten Nominalwert. Auf Antrag können die Obligationen
auch auf den Namen lautend ausgestellt werden.
2. Datum der Eröffnung und des Abschlusses des Zeichnungszeitraumes.
Eventuelle Möglichkeit des vorzeitigen Abschlusses des Zeich-
nungsraumes:
Siehe dazu die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Emis-
sionen.
3. Zeitraum des Beginnes der Stückzinsen:
Siehe dazu die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Emis-
sionen.
4. Emissions- und Rückzahlungspreis:
Siehe dazu die Informationen zu den einzelnen Emissionen
5. Kommissionen und eventuelle andere Spesen zu Lasten der Kunden
für die Zeichnung der Wertpapiere sowie der Geschäftsfälle auf
die Zertifikate:
- für die Zeichnung werden keine Kommissionen und Spesen berech-
net
- spätere Umwandlung von Überbringerpapieren in auf Namen lauten-
de Obligationen sind gegen Kostenersatz möglich.
6. Laufzeit:
Siehe dazu die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Emis-
sionen.
7. Rückzahlungsmodalitäten:
Die Rückzahlung erfolgt bei Endfälligkeit. Es ist keine stufen-
weise Rückzahlung vorgesehen.
Die Obligationen tragen ab dem für die Rückzahlung festgelegten
Tag keine Zinsen mehr. Bei Endfälligkeit erfolgt die Rückzahlung
kostenfrei zum Parikurs, durch einmalige Zahlung. Die Rückzahlung
erfolgt in allen Fällen gegen Vorlage des Zertifikates, das von
der Bank eingezogen wird.
8. Periodizität der Auszahlung und Zeitpunkt der Bezahlung der Zins-
scheine:
Siehe dazu die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Emis-
sionen.
9. Brutto-Jahresnominalzinssatz und Brutto-Jahreseffektivertrag,
Kriterium der Indizierung im Falle von variablem Zinssatz:
Siehe dazu die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Emis-
sionen.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf der Grundlage des Handels-
jahres. Die Zinsen sind im nachhinein zahlbar.
Der zur Anwendung gelangende Zinssatz versteht sich als Brutto-
Jahreszinssatz einschließlich der Ersatzsteuern und der wie im-
mer vom Gesetz vorgesehenen Rückbehalte.
Sollte der angeführte Bezugszinssatz nicht mehr zur Verfügung
stehen, so behält sich die Bank vor, einen Bezugszinssatz anzu-
wenden, der ihr als der ähnlichste erscheint.
10. Die Steuerbestimmungen, denen die Wertpapiere unterworfen sind,
mit ausdrücklicher Angabe des Steuersatzes auf die Zinsen und
anderen Erträge:
Siehe dazu die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Emis-
sionen.
11. Verjährungsfrist betreffend das Recht auf Rückzahlung des Kapi-
tals und der Zinsen von seiten des Zeichners:
Die Ansprüche der Obligationäre verjähren, was die Zinsen anbe-
trifft, in 5 Jahren ab ihrer Fälligkeit und, was das Kapital be-
trifft, in 10 Jahren ab dem Tag, an welchem die Rückzahlung ge-
fordert werden kann.
12. Klauseln für die vorzeitige Rückzahlung zu Gunsten des Emitten-
ten bzw. des Zeichners, mit Angabe der einschlägigen Vorgangs-
weise und der eventuellen Bedingungen:
Die Bank behält sich vor, die Anleihe auch vorzeitig zurückzu-
zahlen, wenn wenigstens 18 Monate nach Ablauf der Angebotsfrist
verstrichen sind. Die vorzeitige Rückzahlung erfolgt kostenfrei
zum Parikurs.
13. Angabe eventueller Klauseln von Nachrangigkeit, die die Emission
der Wertpapiere begleiten: trifft nicht zu
14. Eventuelle andere Spesen, Bedingungen sowie irgendwelche Lasten,
welcher Art auch immer, die auf die Rechte der Zeichner der Wert-
papiere einen Einfluß haben: trifft nicht zu
15. Eventuelle Garantien, die die Emission unterstützen:
trifft nicht zu
16. Eventuelle Prämien für die Rückzahlung und jedes weitere Element,
das Einfluß auf die Festlegung des Ertrages der Wertpapiere nimmt
trifft nicht zu
17. Eventuelle Klauseln betreffend die Umwandelbarkeit in andere
Wertpapiere, mit Spezifizierung der Hauptmerkmale derselben, ein-
schließlich der Änderung des Risikoprofiles, welche die Umwand-
lung für den Anleger mit sich bringt: trifft nicht zu
18. Weitere Rechte, die mit den Wertpapieren zusammenhängen, ein-
schließlich jener, die aus der Koppelung mit Warrants stammen:
trifft nicht zu
19. Kriterien der Zuteilung: trifft nicht zu
20. Klauseln, die die Übertragbarkeit bzw. den Umlauf der Wertpapiere
limitieren: trifft nicht zu
21. Märkte, an denen der Handel mit den Wertpapieren vorgesehen ist:
trifft nicht zu
22. Eventuelle Verpflichtung von seiten des Emittenten, laufend die
An- und Verkaufspreise für die Wertpapiere zu liefern:
Die Preise entsprechen stets dem Parikurs, zu welchem die Emis-
sion und auch die Rückzahlung erfolgt
23. Dritte, denen mit der Emission zusammenhängende Dienstleistungen
übertragen wurden: trifft nicht zu
III Informationen über die Risiken des Geschäftsfalles
1. Beschreibung der Arten der Risiken, welche die Anlage in die
Wertpapiere der Emission kennzeichnen:
- Liquiditätsrisiko: die Anleihen gehören zu den illiquiden Fi-
nanzprodukten
- Der Kauf von Anleihen, die von der Bank im Lichte der Einlagen-
sammlung ausgegeben werden, stellt einen Geschäftsfall dar, der
einen Interessenskonflikt mit der Bank beinhaltet.
- Zinsrisiko: die variablen Zinsen ändern sich laut Zinsparame-
ter; jene Obligationen, für die kein Mindestzinssatz garantiert
wird, sind nach unten nicht limitiert
- Wechselkursrisiko: trifft nicht zu
- Geschäftspartnerrisiko: trifft nicht zu
2. Sicherheiten
Die Anleihe ist durch kein Einlagensicherungssystem abgesichert.
Die Bank ist jedoch dem Zentralen Garantiefonds bei der ICCREA,
Rom, beigetreten.
3. Zahlungen
Alle Zahlungen im Zusammenhang mit der Anleihe erfolgen in den
Schalterräumen der Bank.
4. Verschiedenes
Alle Mitteilungen an die Obligationäre werden auf der Anschlage-
tafel der Bank am Sitz und in den Schalterräumen ausgehängt, es
sei denn, das Gesetz sieht eine andere Form vor. Die Mitteilung
über die vorzeitige Rückzahlung der Anleihe wird vorher für we-
nigstens 30 Tage ausgehängt.
Der Besitz der Obligationen bedingt die volle Annahme der in
diesem Zertifikat vorgesehenen Bedingungen.
Für die Obligationäre bestehen folgende Möglichkeiten:
- den Gegenwert des Geschäftsfalles mit taggleicher Wertstellung
vom K/K abbuchen zu lassen
- das Zertifikat in ein Depot zu geben
- sich das auf den Überbringer bzw. Namen lautende Zertifikat
aushändigen zu lassen.
- sich anstelle des Zertifikates eine nicht abtretbare Bestäti-
gung aushändigen zu lassen, wobei als vereinbart gilt, daß sie
jederzeit das Recht haben, die kostenlose Aushändigung des Zer-
tifikates zu verlangen.
IV Strukturierte Obligationen
Arten der Risiken (Wechselkursrisiko, Zinsrisiko, Adressenausfallri-
siko, usw.), welche die Anlage in die Wertpapiere der Emission kenn-
zeichnen:
- Da keine Notierung der Wertpapiere an geregelten Märkten
vorgesehen ist, kann der Zeichner im Falle der Veräußerung
Schwierigkeiten mit derselben haben.
- Ertrag des Wertpapieres anhand von Beispielen, besonders in
jenen Fällen, bei denen der Verlauf der Bezugsparameter dazu
führen kann, dass kein Ertrag entsteht oder ein Verlust bei den
Wertpapieren eintritt und der Rückzahlungspreis des Kapitals
auch unter jenem der Zeichnung möglich ist:
- Situationen, die eventuelle Klauseln aktivieren können, welche
zur Bezahlung eines in Bezug auf eine bestimmte Größe
festgelegten nicht geringeren oder höheren Zinses (so. "floor"
oder "cap") führt oder einen im Voraus festgelegten Ertrag der
Wertpapiere (sog. "knock in" oder "knock out") bewirken:
- Im Wertpapier implizit enthaltene derivative Komponenten mit
Angabe des Bruttoertrages, berechnet auf der Grundlage des
Emissionspreises und des Wertes der o. a. derivativen
Komponente:
- Erklärung, anhand von Beispielen, der möglichen Auswirkungen
auf den Ertrag der Wertpapiere, im Falle der Aktivierung der
Klauseln für die vorzeitige Rückzahlung:
- Die Wertpapiere gehören nicht zu den Einlageformen, die durch
den Einlegersicherungsfonds besichert sind.
DAS GLOSSAR FüR DEN ANLEGER IN STRUKTURIERTEN ODER NACHRANGIGEN
WERTPAPIEREN
Vorliegendes Glossar entspricht jenem der Richtlinien der
Italienischen Bankenvereinigung auf dem Gebiet der dem Zeichner
von strukturierten und nachrangigen Wertpapieren zu liefernden
Informationen
- ADRESSENAUSFALLRISIKO: Risiko, dass die Gegenpartei (z.B. in
Bezug auf die derivativen Verträge) bei Fälligkeit ihren
vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
- BARPREIS: Am Bezugstag am Markt registrierter Preis des
Wertpapiers.
- BASIS POINT (Basispunkt): Der basis point ist eine Einheit, die
einen Spread oder eine Veränderung der Zinssätze misst, und
entspricht einem Hundertstel eines Prozentpunktes. Falls die
Zinssätze von 9,65% auf 9,80% ansteigen, ist der Zinssatz um 15
basis points gestiegen.
- BASISPUNKT: siehe BASIS POINT
- BENCHMARK: Finanzparameter, Index oder Finanzinstrument,
der/das aufgrund seiner Merkmale an Repräsentativität
(beispielsweise größerer Verbreitung unter den Zeichnern) von
den Intermediären als Bezugswert erachtet wird, um zu
ermitteln, ob ein Wertpapier mit denselben Merkmalen in einem
gewissen Zeitraum eine bessere oder schlechtere Performance an
Rentabilität als der Benchmark selbst aufgewiesen hat.
- BÖRSENINDEX: Größe, welche die Preisentwicklung der an der
Börse notierten Wertpapiere wiedergibt.
- BÖRSENKAPITALISIERUNG (eines einzelnen Wertpapiers): ist das
Produkt zwischen dem Börsenpreis einer Aktie und der Anzahl der
Aktien, aus der das Gesellschaftskapital besteht.
- BTP (Buoni del Tesoro poliennali): Vom Schatzministerium mit
mittel/langfristiger Fälligkeit ausgegebene Wertpapiere, die
einen festen Zinssatz und halbjährliche Zinsausschüttung
aufweisen.
- CAP: Option (siehe) auf Zinssätze, die außerhalb der geregelten
Märkte gehandelt wird und mit der eine Höchstgrenze für die
Steigerung der Rentabilität eines bestimmten Finanzinstruments
festgelegt wird.
- DERIVAT: allgemein verwendeter Name für ein Finanzinstrument,
dessen Preis/Ertrag von Preis-/Ertragsparametern von anderen
untergelegten (siehe) Hauptinstrumenten wie Finanzinstrumente,
Indizes, Zinssätze, Fremdwährungen, Rohstoffe abgeleitet wird.
- EMITTENTENRISIKO: stellt die Wahrscheinlichkeit dar (credit
risk), dass der Emittent einer Obligation nicht imstande ist,
seinen Verpflichtungen (die Zinsscheine zu bezahlen und/oder
das Kapital zurückzuzahlen) nachzukommen.
- FLOOR (siehe Option): Derivat auf einen Zinssatz, mit dem eine
Mindestgrenze für den Ertrag einer bestimmten Aktiva
festgesetzt wird.
- FUTUREVERTRAG: ein normalerweise an geregelten Märkten
gehandelter (sog. äderivativeré) Vertrag, mit dem sich die
Geschäftsparteien dazu verpflichten, bei der vereinbarten
Fälligkeit eine bestimmte Menge von Finanzinstrumenten zu einem
bei Vertragsabschluss festgesetzten Preis anzukaufen oder zu
verkaufen.
- GEWICHTUNG: Die Zuteilung einer relativen Bedeutung an die
einzelnen Wertpapiere im Inneren eines Indexes, die zur
Ermittlung des Wertes des Indexes beitragen.
- GRUNDGESCHÄFT: Finanzinstrument, von dessen Wert jener eines
derivativen oder strukturierten (siehe) Wertpapiers abhängt.
- HEDGING (Deckung): ein vom Inhaber der Wertpapiere oder dem
Ausgeber durchgeführtes Geschäft zur Absicherung der
Einbringung der auf diesen Wertpapieren erlittenen Verluste im
Falle einer ungünstigen Preisentwicklung.
- KNOCK IN, KNOCK OUT (Klausel von): Klausel, aufgrund welcher
bei Eintreten eines bestimmten Ereignisses, auf das im
Informationsblatt hingewiesen wird, eine vorbestimmte Option
durchgeführt oder gelöscht wird.
- LIQUIDITÄTSRISIKO: Risiko, einen Preisrückgang des Wertpapiers
akzeptieren zu müssen, für den Fall, dass der Anleger das
Wertpapier vor Fälligkeit verkaufen will, aufgrund der
Schwierigkeit, eine Gegenpartei zu finden, die zum Ankauf
bereit ist.
- MARKET MAKER: Intermediär, der dazu verpflichtet ist, An- und
Verkaufspreise öffentlich vorzuschlagen, zu denen andere
Intermediäre diesem bestimmte Mengen an Wertpapieren verkaufen
oder von ihm ankaufen können.
- MARKTRISIKO: Risiko, dem infolge von Veränderungen der
Preisentwicklung der Wertpapiere aufgrund von, beispielsweise,
Veränderungen des Zinssatzes (Zinssatzrisiko, siehe) und des
Wechselkurses (Wechselkursrisiko, siehe), derjenige, welcher in
Finanzinstrumente investiert hat, ausgesetzt ist.
- MONTE CARLO (Simulation von): Instrument der Berechnung, das
ermöglicht, komplexe mathematische Probleme anhand von
Wahrscheinlichkeitsverfahren, die auf dem äGesetz der großen
Zahlené stützen, zu lösen. Diese Berechnungstechnik wird auf
dem Finanzgebiet unter anderem verwendet, um den Wert von
derivativen Instrumenten (beispielsweise Optionen) zu
ermitteln.
- NACHRANGIGE OBLIGATION: Obligation, die im Falle der
Zahlungsunfähigkeit des Emittenten erst dann zurückgezahlt
wird, nachdem die anderen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten
des Emittenten zurückgezahlt worden sind. Es ist wichtig, auch
den Grad an Nachrangigkeit zu berücksichtigen.
- OBLIGATION: Schuldpapier, durch das sich die ausgebende Bank
dazu verpflichtet, bei Fälligkeit das gesammelte Kapital
zurückzuzahlen.
- OPTION (Vertrag): (sog. äderivativeré) Vertrag, mit dem eine
Geschäftspartei durch die Bezahlung einer Summe (Prämie) an die
Gegenpartei das Recht erwirbt, zu einem bestimmten zukünftigen
Zeitpunkt eine bestimmte Menge an Finanzinstrumenten zu einem
festgesetzten Preis (Ausübungspreis) zu kaufen (call option)
oder zu verkaufen (put option). Im Falle der option auf
Indizes, erwirbt man anstelle der bestimmten Menge an
Finanzinstrumenten das Recht, eine Summe zu kassieren oder zu
bezahlen, die dem Produkt zwischen dem konventionell jedem
Punkt des Bezugsindexes zugewiesenen Wertes und der Differenz
aus dem Wert des Indexes (der bei Vertragsabschluss festgesetzt
wurde) und jenem, den der Index am Tag der Ausübung der Option
annimmt, entspricht. Man unterscheidet zwischen einer
europäischen option, die nur zur vereinbarten Fälligkeit, und
einer amerikanischen option, die innerhalb des
Fälligkeitsdatums ausgeübt werden kann.
- OPTION (Wert): Der Wert einer Option ergibt sich aus zwei
Bestandteilen: der äinnereé Wert und der zeitliche Wert. Bei
einer äcallé-Option entspricht der innere Wert der Differenz
(falls positiv) zwischen dem Barpreis (siehe) des untergelegten
Instruments und dem Ausübungspreis (siehe). Der zeitliche Wert
hängt von der Volatilität des untergelegten Instruments ab.
- PREISRISIKO: siehe ZINSSATZRISIKO
- PREISSPREAD: Differenz zwischen dem von einem Intermediär
angewandten Verkaufs- und Ankaufspreis.
- PREISVOLATILITÄT EINES WERTPAPIERS: (Statistische) Kennzahl zur
Messung der Größe der Preisveränderung eines Finanzinstruments
im Verhältnis zu seinem Durchschnittspreis in einer bestimmten
Zeitperiode. Je größer die Volatilität eines Wertpapiers, je
größer also dieses von seinem Durchschnittspreis abweicht,
desto riskanter ist es. Man unterscheidet: (i) die historische
Volatilität, deren Berechnung auf den in der Vergangenheit
verzeichneten Preisen des Finanzinstruments aufbaut; (ii) die
implizite Volatilität, deren Berechnung auf den Preisen, zu
welchen die mit diesem Finanzinstrument verbundenen Optionen
generell auf geregelten Märkten gehandelt werden, aufbaut.
- PRICING: Verfahren zur Ermittlung des Zeichnungspreises der
Wertpapiere.
- RATING (Agentur): Von Industrie-, Handels- und Finanzkonzernen
unabhängige Gesellschaften, die darauf spezialisiert sind,
Emittenten oder Finanzinstrumente anhand der Kombinationen von
Buchstaben oder Ziffern (z.B.: AAA; AA; A+; BBB; BB; B-)
bezüglich Fähigkeit des Emittenten, die ausgegebenen
Finanzinstrumente zurückzuzahlen, oder Eignung des von diesem
ausgegebenen Finanzinstruments, zurückgezahlt zu werden, zu
bewerten.
- REVERSE CONVERTIBLE: Strukturiertes Wertpapier, das dem
Emittenten die Möglichkeit gibt, bei Eintreten eines bestimmten
Ereignisses das zurückzuzahlende Kapital in Aktien
umzuwandeln.
- RISIKO DER VERÄNDERUNG DES GRUNDGESCHÄFTS (für strukturierte
Wertpapiere): zeigt die Möglichkeit der Veränderung des
Wertes/Preises der untergelegten Aktiva, an welche der Ertrag
des strukturierten Wertpapiers gekoppelt ist, auf.
- RISIKO DER VORZEITIGEN RÜCKZAHLUNG: Da sich der Emittent
vorbehält, das Wertpapier vorzeitig zurückzuzahlen, könnte sich
der Zeichner in der Lage befinden, die Rückzahlung des
Wertpapiers in jenem Moment, in welchem dieses einen höheren
Ertrag abwirft als die laufende Marktrendite, zum Parikurs
akzeptieren zu müssen, mit der Folge, das vorzeitig
zurückgezahlte Kapital für die Restlaufzeit bis zur Fälligkeit
nicht wieder zum selben Zinssatz des zurückgezahlten
Wertpapiers veranlagen zu können.
- STRIKE PRICE (Ausübungspreis): vorbestimmter Preis, zu welchem
der Inhaber der Option mittels Ausübung derselben das
untergelegte Instrument an-/verkaufen kann.
- STRUKTURIERTE WERTPAPIERE: Wertpapiere, die aus einem sog.
"festen" Bestandteil, ähnlich einer gewöhnlichen Obligation,
und einem sog. äderivativené Bestandteil, ähnlich einer Option,
bestehen.
- TICK: ist die Mindestabweichung des Preises nach oben oder nach
unten, wenn ein Preis zum An- oder Verkauf eines
Finanzinstruments vorgeschlagen wird. Für die notierten
Wertpapiere sind die entsprechenden Werte in der Börsenordnung
ausgewiesen. Beispielsweise, wenn die Fiat 6,52 Euro notiert,
ist der zulässige tick ein Hundertstel, woraus folgt, dass der
Preisvorschlag 6,53 oder 6,51 sein kann.
- WARRANT: derivatives Finanzinstrument, das im allgemeinen an
geregelten Märkten notiert und das Recht verleiht, eine
bestimmte Menge von Finanzinstrumenten zu einem bestimmten
Preis zu einer vorbestimmten Fälligkeit anzukaufen (call
warrant) oder zu verkaufen (put warrant).
- WECHSELKURSRISIKO (für Wertpapiere in Fremdwährung): Bei einem
in Fremdwährung lautenden Wertpapier kann sich der Gegenwert in
Euro des Zinsscheines und des Kapitals aufgrund der Veränderung
des Wechselkurses des Euro zu Gunsten oder zu Ungunsten des
Zeichners verändern.
- ZINSSATZRISIKO: Risiko der Veränderung der Zinssätze: eine
Steigerung der Marktzinssätze bewirkt eine Schmälerung des
Marktwertes eines Wertpapiers, und umgekehrt.
Informationen zu den einzelnen Emissionen
B2 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004209372 CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 B2
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 12.03.07
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 12.06.07
Endfälligkeit am....................... 12.03.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 12.03/12.09
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
B4 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004220452 CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 B4
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 13.04.07
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 13.07.07
Endfälligkeit am....................... 13.04.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 13.04/13.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
B6 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004238066 CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 B6
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 12.06.07
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 12.09.07
Endfälligkeit am....................... 12.06.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 12.06/12.12
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
B7 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004252356 CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 B7
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 5.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 50.000,00.-
Emissionsdatum......................... 20.07.07
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 20.07.07
Endfälligkeit am....................... 20.07.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 20.01/20.07
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
B9 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004254634 CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 B9
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 06.08.07
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 06.11.07
Endfälligkeit am....................... 06.08.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 06.02/06.08
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
C2 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004270259 CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 C2
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 20.08.07
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 20.11.07
Endfälligkeit am....................... 20.08.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 20.02/20.08
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
C4 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004282189 CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 C4
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.200.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 05.10.07
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 05.12.07
Endfälligkeit am....................... 05.10.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 05.04/05.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
C5 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004282213 CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 C5
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.030.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 10.000,00.-
Emissionsdatum......................... 10.10.07
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 10.10.07
Endfälligkeit am....................... 10.10.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 10.04/10.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
C6 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004287279 CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 C6
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 25.10.07
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 25.01.08
Endfälligkeit am....................... 25.10.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 25.04/25.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
C7 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004289978 CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 C7
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 5.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 50.000,00.-
Emissionsdatum......................... 29.10.07
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 29.01.08
Endfälligkeit am....................... 29.10.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 29.04/29.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,800 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
C9 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004289937 CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 C9
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 05.11.07
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 05.02.08
Endfälligkeit am....................... 05.11.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 05.05/05.11
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
D2 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004316201 CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 D2
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 25.01.08
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 25.04.08
Endfälligkeit am....................... 25.01.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 25.01/25.07
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
D4 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004325996 CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 D4
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 15.02.08
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 15.05.08
Endfälligkeit am....................... 15.02.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 15.02/15.08
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
D6 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004347446 CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 D6
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 21.03.08
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 21.06.08
Endfälligkeit am....................... 21.03.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 21.03/21.09
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
D8 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004359227 CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 D8
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 28.04.08
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 28.07.08
Endfälligkeit am....................... 28.04.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 28.04/28.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
E1 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004397920 CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 E1
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 3.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 08.08.08
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 08.01.09
Endfälligkeit am....................... 08.08.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 08.02/08.08
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,500 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
E3 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004409642 CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 E3
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 16.09.08
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 16.02.09
Endfälligkeit am....................... 16.09.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 16.03/16.09
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,500 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
E7 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004424369 CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 E7
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 04.11.08
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 04.04.09
Endfälligkeit am....................... 04.11.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 04.05/04.11
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,500 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
E9 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004439359 CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 E9
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 15.12.08
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 15.05.09
Endfälligkeit am....................... 15.12.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 15.06/15.12
Zinssatz 1 Coupon...................... 4,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
F2 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004448780 CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 F2
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 22.01.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 22.06.09
Endfälligkeit am....................... 22.01.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 22.01/22.07
Zinssatz 1 Coupon...................... 3,750 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
F4 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004459746 CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 F4
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 10.02.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 10.07.09
Endfälligkeit am....................... 10.02.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 10.02/10.08
Zinssatz 1 Coupon...................... 3,500 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
F5 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004482276 CRA RENON SCARL-OBBL 09-12 F5
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 06.04.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 06.09.09
Endfälligkeit am....................... 06.04.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 36
Zinsfälligkeiten....................... semestral 06.04/06.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,500 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
F6 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004482284 CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 F6
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 06.04.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 06.09.09
Endfälligkeit am....................... 06.04.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 06.04/06.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,750 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
F7 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004505571 CRA RENON SCARL-OBBL 09-12 F7
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 10.06.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 10.11.09
Endfälligkeit am....................... 10.06.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 36
Zinsfälligkeiten....................... semestral 10.06/10.12
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,500 %
garantierter Mindestzinssatz........... 1,750 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 1,788 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 1,796 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
F8 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004505563 CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 F8
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 10.06.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 10.11.09
Endfälligkeit am....................... 10.06.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 10.06/10.12
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,500 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
F9 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004512320 CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 F9
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 50.000,00.-
Emissionsdatum......................... 06.07.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 06.07.09
Endfälligkeit am....................... 06.07.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 06.01/06.07
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
G2 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004513856 CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 G2
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 15.07.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 15.12.09
Endfälligkeit am....................... 15.07.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 15.01/15.07
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
G4 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004521172 CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 G4
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 400.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 50.000,00.-
Emissionsdatum......................... 06.08.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 06.08.09
Endfälligkeit am....................... 06.08.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 06.02/06.08
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
G5 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004523335 CRA RENON SCARL-OBBL 09-12 G5
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 20.08.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 20.01.10
Endfälligkeit am....................... 20.08.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 36
Zinsfälligkeiten....................... semestral 20.02/20.08
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 1,750 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 1,889 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 1,898 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
G6 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004523327 CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 G6
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 20.08.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 20.01.10
Endfälligkeit am....................... 20.08.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 20.02/20.08
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
G7 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004532468 CRA RENON SCARL-OBBL 09-12 G7
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 15.09.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 15.02.10
Endfälligkeit am....................... 15.09.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 36
Zinsfälligkeiten....................... semestral 15.03/15.09
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 1,750 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 1,836 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 1,844 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
G8 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004532443 CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 G8
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 15.09.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 15.02.10
Endfälligkeit am....................... 15.09.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 15.03/15.09
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
G9 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004546104 CRA RENON SCARL-OBBL 09-12 G9
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 26.10.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 26.03.10
Endfälligkeit am....................... 26.10.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 36
Zinsfälligkeiten....................... semestral 26.04/26.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 1,750 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 1,810 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 1,818 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
H1 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004546112 CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 H1
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 26.10.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 26.03.10
Endfälligkeit am....................... 26.10.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 26.04/26.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
H2 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004553746 CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 H2
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 23.11.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 23.04.10
Endfälligkeit am....................... 23.11.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 23.05/23.11
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
H3 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004553738 CRA RENON SCARL-OBBL 09-12 H3
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 350.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 50.000,00.-
Emissionsdatum......................... 23.11.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 24.11.10
Endfälligkeit am....................... 23.11.12
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 36
Zinsfälligkeiten....................... semestral 23.05/23.11
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
H4 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004556251 CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 H4
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 50.000,00.-
Emissionsdatum......................... 27.11.09
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 27.11.09
Endfälligkeit am....................... 27.11.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 27.05/27.11
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
H5 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004568470 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 H5
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.380.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 10.000,00.-
Emissionsdatum......................... 08.01.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 11.01.10
Endfälligkeit am....................... 08.01.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 08.01/08.07
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
H6 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004568744 CRA RENON SCARL-OBBL 10-13 H6
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 3.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 25.01.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 25.06.10
Endfälligkeit am....................... 25.01.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 36
Zinsfälligkeiten....................... semestral 25.01/25.07
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 1,750 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 1,752 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 1,760 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
H7 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004568710 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 H7
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 25.01.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 25.06.10
Endfälligkeit am....................... 25.01.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 25.01/25.07
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
H8 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004582323 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 H8
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 3.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 15.02.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 15.07.10
Endfälligkeit am....................... 15.02.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 15.02/15.08
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
H9 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004599020 CRA RENON SCARL-OBBL 10-13 H9
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 3.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 13.04.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 13.09.10
Endfälligkeit am....................... 13.04.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 36
Zinsfälligkeiten....................... semestral 13.04/13.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 1,750 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 1,810 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 1,818 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
I1 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004599012 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 I1
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 13.04.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 13.09.10
Endfälligkeit am....................... 13.04.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 13.04/13.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
I2 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004608532 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 I2
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.400.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 50.000,00.-
Emissionsdatum......................... 07.05.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 07.05.10
Endfälligkeit am....................... 07.05.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 07.05/07.11
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
I3 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004611643 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 I3
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 25.05.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 25.10.10
Endfälligkeit am....................... 25.05.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 25.05/25.11
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
I4 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004618630 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 I4
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 750.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 25.000,00.-
Emissionsdatum......................... 01.07.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 01.07.10
Endfälligkeit am....................... 01.07.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 01.01/01.07
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
I5 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004620222 CRA RENON SCARL-OBBL 10-13 I5
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 600.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 50.000,00.-
Emissionsdatum......................... 05.07.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 05.07.10
Endfälligkeit am....................... 05.07.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 36
Zinsfälligkeiten....................... semestral 05.01/05.07
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 1,750 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 1,752 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 1,760 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
I6 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004620206 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 I6
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 400.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 50.000,00.-
Emissionsdatum......................... 05.07.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 05.07.10
Endfälligkeit am....................... 05.07.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 05.01/05.07
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
I7 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004628803 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 I7
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 03.08.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 03.01.11
Endfälligkeit am....................... 03.08.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 03.02/03.08
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
I8 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004632656 CRA RENON SCARL-OBBL 10-13 I8
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 20.08.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 20.01.11
Endfälligkeit am....................... 20.08.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 36
Zinsfälligkeiten....................... semestral 20.02/20.08
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 1,750 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 1,889 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 1,898 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
I9 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004633589 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 I9
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 50.000,00.-
Emissionsdatum......................... 27.08.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 27.08.10
Endfälligkeit am....................... 27.08.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 27.02/27.08
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
J1 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004634389 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 J1
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 27.08.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 27.01.11
Endfälligkeit am....................... 27.08.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 27.02/27.08
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
J2 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004645138 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 J2
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 3.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 27.09.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 27.02.11
Endfälligkeit am....................... 27.09.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 27.03/27.09
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
J3 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004649247 CRA RENON SCARL-OBBL 10-13 J3
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 50.000,00.-
Emissionsdatum......................... 08.10.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 08.10.10
Endfälligkeit am....................... 08.10.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 36
Zinsfälligkeiten....................... semestral 08.04/08.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
J4 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004652993 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 J4
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.200.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 50.000,00.-
Emissionsdatum......................... 22.10.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 22.10.10
Endfälligkeit am....................... 22.10.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 22.04/22.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
J5 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004655954 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 J5
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 330.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 10.000,00.-
Emissionsdatum......................... 05.11.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 05.11.10
Endfälligkeit am....................... 05.11.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 05.05/05.11
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
J6 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004655962 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 J6
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 600.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 50.000,00.-
Emissionsdatum......................... 08.11.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 08.11.10
Endfälligkeit am....................... 08.11.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 08.05/08.11
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
J7 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004659436 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 J7
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 25.11.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 25.04.11
Endfälligkeit am....................... 25.11.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 25.05/25.11
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
J8 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004675200 CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 J8
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 50.000,00.-
Emissionsdatum......................... 29.12.10
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 29.12.10
Endfälligkeit am....................... 29.12.15
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 29.06/29.12
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
J9 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004679426 CRA RENON SCARL-OBBL 11-14 J9
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 18.01.11
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 18.06.11
Endfälligkeit am....................... 18.01.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 36
Zinsfälligkeiten....................... semestral 18.01/18.07
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 1,750 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 1,752 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 1,760 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
K1 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004679400 CRA RENON SCARL-OBBL 11-16 K1
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 18.01.11
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 18.06.11
Endfälligkeit am....................... 18.01.16
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 18.01/18.07
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
K2 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004689391 CRA RENON SCARL-OBBL 11-16 K2
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 3.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 04.02.11
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 04.07.11
Endfälligkeit am....................... 04.02.16
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 04.02/04.08
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
K3 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004703069 CRA RENON SCARL-OBBL 11-16 K3
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 18.03.11
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 18.08.11
Endfälligkeit am....................... 18.03.16
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 18.03/18.09
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
K6 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004717457 CRA RENON SCARL-OBBL 11-14 K6
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 28.04.11
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 28.09.11
Endfälligkeit am....................... 28.04.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 36
Zinsfälligkeiten....................... semestral 28.04/28.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,250 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,010 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
K7 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004723422 CRA RENON SCARL-OBBL 11-16 K7
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 13.05.11
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 13.10.11
Endfälligkeit am....................... 13.05.16
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 13.05/13.11
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,500 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
K9 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004737455 CRA RENON SCARL-OBBL 11-16 K9
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 20.06.11
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 20.11.11
Endfälligkeit am....................... 20.06.16
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 20.06/20.12
Zinssatz 1 Coupon...................... 2,500 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 2,250 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 2,263 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
L2 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004760705 CRA RENON SCARL-OBBL 11-14 L2
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 05.09.11
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 05.02.12
Endfälligkeit am....................... 05.09.14
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 36
Zinsfälligkeiten....................... semestral 05.03/05.09
Zinssatz 1 Coupon...................... 3,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 3,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 3,022 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
L3 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004760713 CRA RENON SCARL-OBBL 11-16 L3
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 1.500.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 05.09.11
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 05.02.12
Endfälligkeit am....................... 05.09.16
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 60
Zinsfälligkeiten....................... semestral 05.03/05.09
Zinssatz 1 Coupon...................... 3,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 3,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 3,022 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
L4 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004762560 CRA RENON SCARL-OBBL 11-13 L4
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 3.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 15.09.11
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 15.02.12
Endfälligkeit am....................... 15.09.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 24
Zinsfälligkeiten....................... semestral 15.03/15.09
Zinssatz 1 Coupon...................... 3,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 3,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 3,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 3,022 %
Zinsparameter................. fixverzinst 3,000 %
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
L5 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004762875 CRA RENON SCARL-OBBL 11-21 L5
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 3.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 15.09.11
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 15.09.12
Endfälligkeit am....................... 15.09.21
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 120
Zinsfälligkeiten....................... jährlich 15.09/15.09
Zinssatz 1 Coupon...................... 3,500 %
garantierter Mindestzinssatz........... 2,250 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 3,500 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 3,500 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,50 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
L8 UIC-Wertpapier-Nummer IT0004772643 CRA RENON SCARL-OBBL 11-13 L8
Höchstbetrag der Emission.............. Euro 2.000.000,00.-
Nominalwert der Obligation............. Euro 5.000,00.-
Emissionsdatum......................... 20.10.11
Enddatum des Zeichnungszeitraumes...... 20.03.12
Endfälligkeit am....................... 20.10.13
Emissions-Preis........................ 100,000
Preis Rückzahlung bei Fälligkeit....... 100,000
Laufzeit in Monaten.................... 24
Zinsfälligkeiten....................... semestral 20.04/20.10
Zinssatz 1 Coupon...................... 3,000 %
garantierter Mindestzinssatz........... 3,000 %
Zinssatz laufendes coupon.............. 3,000 %
Effektiver Jahreszinssatz.............. 3,022 %
Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,50 Punkte
Ersatzsteuer........................... 20,000 %
Bedingungen der einzelnen Emissionen
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Zinssätze
Obligationen mit variablen an den EURIBOR gebundenen Zinssatz:
- Für die jeweilige Zinsperiode gilt als Bezugszinssatz der "EURIBOR 6 MO-
NATE 365t" des Vormonats, ab- bzw. zuzüglich der als Zinsparameter ange-
gebenen Punkte.
- Die Berechnung der Zinsen erfolgt aufgrund des Kalenderjahres
- Die Periodizität der Zinsanpassung ist semestral.
- Die Gutschrift der Zinsen erfolgt semestral
- Die Zinsen werden dem Überbringer ausbezahlt, oder auf dem entsprechen-
chenden Gutschriftkonto automatisch gutgeschrieben
-- Jährlicher Nominalzins Em. Monate brutto Steuer netto
B2 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
B4 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
B6 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
B7 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
B9 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
C2 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
C4 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
C5 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
C6 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
C7 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
C9 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
D2 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
D4 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
D6 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
D8 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
E1 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
E3 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
E7 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
E9 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
F2 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
F4 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
F5 036 2,000 % 20,000 % 1,600 %
F6 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
F7 036 1,788 % 20,000 % 1,430 %
F8 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
F9 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
G2 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
G4 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
G5 036 1,889 % 20,000 % 1,511 %
G6 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
G7 036 1,836 % 20,000 % 1,468 %
G8 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
G9 036 1,810 % 20,000 % 1,448 %
H1 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
H2 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
H3 036 2,000 % 20,000 % 1,600 %
H4 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
H5 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
H6 036 1,752 % 20,000 % 1,401 %
H7 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
H8 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
H9 036 1,810 % 20,000 % 1,448 %
I1 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
I2 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
I3 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
I4 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
I5 036 1,752 % 20,000 % 1,401 %
I6 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
I7 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
I8 036 1,889 % 20,000 % 1,511 %
I9 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
J1 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
J2 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
J3 036 2,000 % 20,000 % 1,600 %
J4 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
J5 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
J6 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
J7 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
J8 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
J9 036 1,752 % 20,000 % 1,401 %
K1 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
K2 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
K3 060 2,000 % 20,000 % 1,600 %
K6 036 2,000 % 20,000 % 1,600 %
K7 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
K9 060 2,250 % 20,000 % 1,800 %
L2 036 3,000 % 20,000 % 2,400 %
L3 060 3,000 % 20,000 % 2,400 %
L4 024 3,000 % 20,000 % 2,400 %
L8 024 3,000 % 20,000 % 2,400 %
L5 120 3,500 % 20,000 % 2,800 %
-- Jährlicher Effektivzins EM. Monate brutto Steuer netto
B2 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
B4 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
B6 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
B7 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
B9 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
C2 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
C4 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
C5 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
C6 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
C7 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
C9 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
D2 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
D4 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
D6 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
D8 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
E1 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
E3 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
E7 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
E9 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
F2 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
F4 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
F5 036 2,010 % 20,000 % 1,606 %
F6 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
F7 036 1,796 % 20,000 % 1,435 %
F8 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
F9 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
G2 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
G4 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
G5 036 1,898 % 20,000 % 1,517 %
G6 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
G7 036 1,844 % 20,000 % 1,473 %
G8 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
G9 036 1,818 % 20,000 % 1,453 %
H1 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
H2 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
H3 036 2,010 % 20,000 % 1,606 %
H4 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
H5 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
H6 036 1,760 % 20,000 % 1,406 %
H7 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
H8 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
H9 036 1,818 % 20,000 % 1,453 %
I1 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
I2 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
I3 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
I4 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
I5 036 1,760 % 20,000 % 1,406 %
I6 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
I7 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
I8 036 1,898 % 20,000 % 1,517 %
I9 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
J1 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
J2 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
J3 036 2,010 % 20,000 % 1,606 %
J4 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
J5 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
J6 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
J7 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
J8 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
J9 036 1,760 % 20,000 % 1,406 %
K1 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
K2 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
K3 060 2,010 % 20,000 % 1,606 %
K6 036 2,010 % 20,000 % 1,606 %
K7 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
K9 060 2,263 % 20,000 % 1,808 %
L2 036 3,022 % 20,000 % 2,414 %
L3 060 3,022 % 20,000 % 2,414 %
L4 024 3,022 % 20,000 % 2,414 %
L8 024 3,022 % 20,000 % 2,414 %
L5 120 3,500 % 20,000 % 2,800 %
Obligationen mit fixem Zinssatz:
- Die Berechnung der Zinsen erfolgt aufgrund des Kalenderjahres
- Die Gutschrift der Zinsen erfolgt bei Fälligkeit der Obligation
-- Jährlicher Nominalzins Em. Monate brutto Steuer netto
Spesen und Kommissionen
- Spesen für vorzeitige Rückzahlung Euro 0.-
- Spesen für vorzeitigen Rückkauf Euro 10,00.-
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Obligation:
Schuldtitel, der den Ausgeber dazu verpflichtet, das Kapital
zurückzuzahlen und die periodischen Zinsscheine zu bezahlen.
- Rating-Agentur:
Von Industrie-, Handels- und Finanzkonzernen unabhängige
Gesellschaften, die darauf spezialisiert sind, Emittenten oder
Finanzinstrumente anhand der Kombinationen von Buchstaben oder
Ziffern (z.B.: AAA; AA; A+; BBB; BB; B-) bezüglich Fähigkeit des
Emittenten, die ausgegebenen Finanzinstrumente zurückzuzahlen,
oder Eignung des von diesem ausgegebenen Finanzinstruments,
zurückgezahlt zu werden, zu bewerten.
- Nominalwert:
Der Nominalwert ist jener Wert, der auf dem Wertpapier
aufscheint, für den sich der Ausgeber verpflichtet, die
Rückzahlung vorzunehmen, und auf den die Zinsscheine berechnet
werden.
- Stückelung:
Ausmaß der zu veranlagenden Beträge (Vielfaches von 5.000 Euro) und
auch deren Mindestbetrag.
- Entmaterialisierung:
Umwandlung der Ausgabe und des Umlaufs der Wertpapiere auf
Papiervorlage in virtuelle Wertpapiere, d.h. in buchhalterische
Aufzeichnungen bei einem Vermittler oder einer zentralen
Verwaltungsstelle.
- Zeichnungszeitraum:
Zeitraum, in welchem die Obligation den Kunden zur Zeichnung
bzw. Kauf angeboten wird.
- Zinslauf:
Datum, zu dem die angereiften Zinsen kapitalisiert werden.
- Zinsschein:
Kupon, der dem Verpflichtungsschein des obligationären Papiers
beiliegt und das Recht zur Einlösung der Zinsen verkörpert.
- Jahresnominalzinssatz:
Zinssatz, der bei der Berechnung der Zinsen angewandt wird.
- Jahreseffektivertrag:
Ertrag auf Jahresbasis, der die Auswirkungen der Kapitalisierung
der Zinsen während des Jahres berücksichtigt.
- Indexierung:
Mechanismus der Angleichung des Nominalertrags eines Wertpapiers
an die Veränderung eines oder mehrerer im voraus festgelegter
zugrundeliegender Parameter.
- Indexierungsparameter:
Stellt den Bezugswert für die Ermittlung des für die
Geschäftsbeziehung angewandten Zinssatzes dar.
- Verjährungsfrist:
Frist des Erlöschens eines subjektiven Rechts aufgrund der
Untätigkeit des Inhabers, die sich auf den vom Gesetz
vorgesehenen Zeitraum hinauszieht.
- Klauseln von Nachrangigkeit:
Diese sehen vor, dass im Falle der Auflösung oder der
Zwangsvollstreckung der ausgebenden Gesellschaft das Recht des
Unterzeichners sich dem Recht der Einleger, Inhaber von
Kontokorrentkonten und anderen Gläubigern unterordnet, die nicht
untergeordnet sein sollten oder einen geringeren Rang an
Nachrangigkeit aufweisen.
- Klauseln betreffend die Umwandelbarkeit:
Diese sehen das verbriefte Recht des Inhabers der
Schuldverschreibung vor, innerhalb einer bestimmten Frist in
einem festgelegten Umtauschverhältnis, ggf. unter Zuzahlung, die
Obligation in Aktien umzutauschen.
- Warrant:
Derivatives Finanzinstrument, das im allgemeinen an geregelten
Märkten notiert und das Recht verleiht, eine bestimmte Menge von
Finanzinstrumenten zu einem bestimmten Preis zu einer
vorbestimmten Fälligkeit anzukaufen (call warrant) oder zu
verkaufen (put warrant).
- Geregelter Markt:
Wertpapiermarkt, der auf einem bestimmten Regelwerk in Bezug auf
die Organisation und die Arbeitsweise desselben stuft.
- Alternatives Handelssystem (A.T.S.):
Gesamtheit an Regeln und Strukturen, auch automatisierter Art,
die in dauerhafter oder periodischer Weise ermöglicht, An- und
Verkaufsvorschläge von Finanzinstrumenten zu sammeln und zu
verbreiten und diese Vorschläge mit den vom System vorgesehenen
Modalitäten auszuführen.
- Wechselkursrisiko:
Das Wechselkursrisiko stellt jenes Risiko dar, aufgrund
ungünstiger Änderungen der Wechselkurse ausländischer Devisen
Verluste zu erleiden.
- Zinsrisiko:
Unmöglichkeit, im Falle der festverzinsten Einlage in den Genuss
von eventuellen Zinssteigerungen auf dem Bankenmarkt zu kommen.
Im Falle der indexiert oder variabel verzinsten Obligation
Möglichkeit der Zinssenkung in Verhältnis zum anfänglichen Zinssatz.
- Geschäftspartnerrisiko:
Das Geschäftspartnerrisiko ist jenes Risiko, dass der Geschäftspart-
ner bei Fälligkeit seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach-
kommt.
- Floor:
Derivat auf einen Zinssatz, mit dem eine Mindestgrenze für den
Ertrag einer bestimmten Aktiva festgesetzt wird.
- Cap:
Option (siehe) auf Zinssätze, die außerhalb der geregelten
Märkte gehandelt werden und mit der eine Höchstgrenze für die
Steigerung der Rentabilität eines bestimmten Finanzinstruments
festgelegt wird.
- Option (Wert):
Der Wert einer Option ergibt sich aus zwei Bestandteilen: der
"innere" Wert und der zeitliche Wert. Bei einer "call"- Option
entspricht der innere Wert der Differenz (falls positiv) zwischen
dem Barpreis (siehe) des untergelegten Instruments und dem
Ausübungspreis (siehe). Der zeitliche Wert hängt von der
Volatilität des untergelegten Instruments ab.
- Barpreis:
Am Bezugstag am Markt registrierter Preis des Wertpapiers.
- Ausübungspreis (Strike price):
Vorbestimmter Preis, zu welchem der Inhaber der Option mittels
Ausübung derselben das untergelegte Instrument an- /verkaufen kann.
- Knock in, Knock out (Klausel von):
Klausel, aufgrund welcher bei Eintreten eines bestimmten
Ereignisses, auf das im Informationsblatt hingewiesen wird, eine
vorbestimmte Option durchgeführt oder gelöscht wird.
- Derivat:
Allgemein verwendeter Name für ein Finanzinstrument, dessen
Preis/Ertrag von Preis-/Ertragsparametern von anderen
untergelegten Hauptinstrumenten des Grundgeschäfts (siehe) wie
Finanzinstrumente, Indizes, Zinssätze, Fremdwährungen, Rohstoffe,
abgeleitet wird.
- Grundgeschäft:
Finanzinstrument, von dessen Wert jener eines derivativen oder
strukturierten (siehe) Wertpapiers abhängt.
- Strukturierte Wertpapiere:
Wertpapiere, die aus einem sog. "festen" Bestandteil, ähnlich
einer gewöhnlichen Obligation, und einem sogenannten "derivativen"
Bestandteil, ähnlich einer Option, bestehen.
- Einlagensicherungsfonds der Genossenschaftsbanken:
Konsortium, das bei der Federcasse in Rom angesiedelt ist und
zum Zweck hat, die Einleger der dem Konsortium beigetretenen
Genossenschaftsbanken/Raiffeisenkassen, in Einklang zu den
Grundsätzen der Gegenseitigkeit und dem Geist der Kooperation in
der Kreditvergabe infolge von verwaltungsmäßiger Zwangsliquidation,
außerordentlicher Zwangsverwaltung oder schwieriger Situationen der
in Frage kommenden Banken zu schützen.
Anfang
Inhalt
PENSIONSGESCHÄFTE
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Geschäft, dessen Ausführung ein Barverkauf von Wertpapieren zu
einem bestimmten Preis seitens der Bank und ein gleichzeitiger
Terminverkauf (zu einem Zukünftigen Fälligkeitsdatum) von
Wertpapieren derselben Art zu einem bestimmten Preis seitens des
Kunden, der normalerweise höher ist, darstellt. Diese Geschäfte
erlauben dem Ankäufer im Bargeschäft (Kunde), eine gewisse
Geldsumme für die vertraglich festgelegte laufzeit zu einer festen
Rendite, die sich aus dem Unterschied zwischen Barpreis (berechnet
auf der Grundlage des Marktwertes der Wertpapiere) und Terminpreis
(Ergebnis der Kapitalisierung des Barpreises zu einem vereinbarten
Zinssatz) ergibt, zu veranlagen. Trotzdem die Pensionsgeschäfte aus
einem doppelten An- und Verkauf von Wertpapieren bestehen, was
formell durch das Ausstellen von zwei verschiedenen
Börsenschlussnoten bekräftigt ist, ist man generell der Meinung,
dass sie unter dem wirtschaftlich-finanziellem Profil eine Einheit
darstellen, da die doppelte Negoziierung darauf abzielt, einen
Forderungsaustausch durch die zeitliche Gegenüberstellung von zwei
Geldleistungen zu verwirklichen.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- ZINSÄNDERUNGSRISIKO:
Das Pensionsgeschäft beinhaltet ein "Zinsrisiko" für den Kunden, da
während der Geschäftsbeziehung die Zinssätze steigen können, der
Kunde die Rendite gemäß ursprünglich vereinbartem Zinssatz erhält.
- Höchstbetrag an Deckung seitens des Einlagensicherungsfonds der
Genossenschaftsbanken i.S. des G.D. Nr. 659/1996:
Die Pensionsgeschäfte gehören nicht zu den Einlageformen, die durch
den Einlagensicherungsfonds besichert sind.
Wirtschaftliche Bedingungen
Laufzeit
- Mindestlaufzeit 1 Monat
- maximale Laufzeit 6 Monate
Zinssätze
- Jährlicher Netto-Nominalzins (Mindestzins) 0,900 %
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Nominalzinssatz:
Feste Rendite, die sich aus dem Unterschied zwischen Barpreis
(berechnet auf der Grundlage des Marktwertes der Wertpapiere) und
Terminpreis (Ergebnis der Kapitalisierung des Barpreises zu einem
vereinbarten Zinssatz) ergibt.
Anfang
Inhalt
HYPOTHEKARKREDITE
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Das Hypothekardarlehen ist jene Finanzierung, deren
Rückzahlung durch Hypothekenbestellung auf Liegenschaften
abgesichert ist. Die Rückzahlung erfolgt mittels der
periodischen Bezahlung von Raten, die Kapital und Zinsen
beinhalten, gemäß einem indexierten Zinssatz.
- Die eventuelle mittel-langfristige Laufzeit der Finanzierung
(über 18 Monate) ermöglicht die Anwendung der begünstigten
Steuersätze.
- Im Fall der vorzeitigen Löschung (oder der teilweisen
Rückzahlung) der Finanzierung, kann - falls im Vertrag
vorgesehen - ein allumfassendes Entgelt abverlangt werden.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Möglichkeit der Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen zu
Ungunsten des Kunden, falls vertraglich vorgesehen.
- Möglichkeit der Zinserhöhung in Verhältnis zum anfänglichen
Zinssatz.
- Veränderlichkeit des Wechselkurses, falls das Darlehen in
Fremdwährung lauten sollte (z.B.: US-Dollar; japanische Yen; usw.)
siehe dazu das Informationsblatt der Banca d'Italia zu den Wohnaudarlehen
- "Leitfaden - Das Hypothekardarlehen"
Wirtschaftliche Bedingungen
Maximallaufzeit
- Wohnbaukredite 30 Jahre
- andere Hypothekardarlehen 20 Jahre
Zinssätze
- Höchst-Sollzinssatz
-- Jahreszinssatz 5,420 %
-- indexierter Zinssatz:
- Wohnbaudarlehen Leitzins EZB + Maximalpunkte 3,500 P
- andere Darlehen EURIBOR 6 M + Maximalpunkte 3,500 P
- Verzugszinssatz Soll-Zinssatz + 3,000 %
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung der Sollzinsen semestral
- Zinsberechnung
-- mit Laufzeit bis zu 18 Monaten aufgrund des Handelsjahres
-- mit Laufzeit über 18 Monate aufgrund des Handelsjahres
Wertstellungen
- Wertstellungen bei Auszahlung Tag der Behebung
Kommissionen und Spesen
- Kreditbearbeitungsprovision 0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen Postspesen
- Spesen für Kontoführung Euro 0.-
- Rückvergütung Wechselspesen zu Lasten des Kreditnehmers 1,000 %
- Wechselspesen pro 1.000.- Euro Euro 0,100.-
- Ersatzsteuer 0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbear-
beitung (Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasten
des Kreditnehmers Euro 0.-
- Spesen Fälligkeitsanzeige Euro 2,50.-
Durchschnittlicher globaler Effektivzinssatz (TEGM)
Das Wirtschafts- und Finanzministerium veröffentlicht alle drei Monate
im Rahmen des Wuchergesetzes diesen Durchschnittszinssatz.
Die Wucherschwelle wird überschritten, falls die Zinsen den veröffentlich-
ten Durchschnittszinssatz um 25 % zuzüglich weiterer 4 Prozentpunkte über-
schreiten.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass der von den Antiwucherbestimmungen
vorgesehene durchschnittliche globale Effektivzins (TEGM) in der Bank aus-
gehängt ist.
- Wucherzins für Hypothekardarlehen fix verzinst 10,400 %
- Wucherzins für Hypothekardarlehen variabel verzinst 9,850 %
Beispiel eines Tilgungsplanes mit indexiertem Höchstzinssatz (EZB)
(Wohnbaudarlehen mit Zinsparameter Leitzins EZB)
Kapital: 100.000,00
Währung: 42 EUR
Zinssatz: 4,500 %
Zinsparameter: EZB 1,000 %
Anzahl Raten: 30
Raten im Jahr: 2
Avviso-Spesen: 2,50
Ersatzsteuer: 0,250 % 250,00
Bearbeitungsgebühren: 0,00
Notarspesen (Hypothek): 1.000,00 (geschätzt)
Versicherungsprämie: 500,00 (geschätzt)
Rate fällig Kapitalquote Zinsquote Tilg.Quote Restkapital
------------------------------------------------------------------------
1 30.06.12 2.369,93 2.250,00 4.619,93 100.000,00
2 31.12.12 2.423,25 2.196,68 4.619,93 97.630,07
3 30.06.13 2.477,78 2.142,15 4.619,93 95.206,82
4 31.12.13 2.533,53 2.086,40 4.619,93 92.729,04
5 30.06.14 2.590,53 2.029,40 4.619,93 90.195,51
6 31.12.14 2.648,82 1.971,11 4.619,93 87.604,98
7 30.06.15 2.708,42 1.911,51 4.619,93 84.956,16
8 31.12.15 2.769,36 1.850,57 4.619,93 82.247,74
9 30.06.16 2.831,67 1.788,26 4.619,93 79.478,38
10 31.12.16 2.895,38 1.724,55 4.619,93 76.646,71
11 30.06.17 2.960,53 1.659,40 4.619,93 73.751,33
12 31.12.17 3.027,14 1.592,79 4.619,93 70.790,80
13 30.06.18 3.095,25 1.524,68 4.619,93 67.763,66
14 31.12.18 3.164,89 1.455,04 4.619,93 64.668,41
15 30.06.19 3.236,10 1.383,83 4.619,93 61.503,52
16 31.12.19 3.308,91 1.311,02 4.619,93 58.267,42
17 30.06.20 3.383,36 1.236,57 4.619,93 54.958,51
18 31.12.20 3.459,49 1.160,44 4.619,93 51.575,15
19 30.06.21 3.537,33 1.082,60 4.619,93 48.115,66
20 31.12.21 3.616,92 1.003,01 4.619,93 44.578,33
21 30.06.22 3.698,30 921,63 4.619,93 40.961,41
22 31.12.22 3.781,51 838,42 4.619,93 37.263,11
23 30.06.23 3.866,59 753,34 4.619,93 33.481,60
24 31.12.23 3.953,59 666,34 4.619,93 29.615,01
25 30.06.24 4.042,55 577,38 4.619,93 25.661,42
26 31.12.24 4.133,51 486,42 4.619,93 21.618,87
27 30.06.25 4.226,51 393,42 4.619,93 17.485,36
28 31.12.25 4.321,61 298,32 4.619,93 13.258,85
29 30.06.26 4.418,84 201,09 4.619,93 8.937,24
30 31.12.26 4.518,40 101,66 4.620,06 4.518,40
Summen 100.000,00 38.598,03
TAEG/ISC/SKI: 4,60 %
TAEG-2: 4,83 % (mit Notarspesen und Versicherungsprämie)
Beispiel eines Tilgungsplanes mit indexiertem Höchstzinssatz Euribor
(Hypothekardarlehen mit Zinsparameter EURIBOR 6M/365 Tage)
Kapital: 100.000,00
Währung: 42 EUR
Zinssatz: 5,044 %
Zinsparameter: R06 1,544 %
Anzahl Raten: 30
Raten im Jahr: 2
Avviso-Spesen: 2,50
Ersatzsteuer: 0,250 % 250,00
Bearbeitungsgebühren: 0,00
Notarspesen (Hypothek): 1.000,00 (geschätzt)
Versicherungsprämie: 500,00 (geschätzt)
Rate fällig Kapitalquote Zinsquote Tilg.Quote Restkapital
------------------------------------------------------------------------
1 30.06.12 2.269,79 2.522,00 4.791,79 100.000,00
2 31.12.12 2.327,03 2.464,76 4.791,79 97.730,21
3 30.06.13 2.385,72 2.406,07 4.791,79 95.403,18
4 31.12.13 2.445,89 2.345,90 4.791,79 93.017,46
5 30.06.14 2.507,58 2.284,21 4.791,79 90.571,57
6 31.12.14 2.570,82 2.220,97 4.791,79 88.063,99
7 30.06.15 2.635,65 2.156,14 4.791,79 85.493,17
8 31.12.15 2.702,12 2.089,67 4.791,79 82.857,52
9 30.06.16 2.770,27 2.021,52 4.791,79 80.155,40
10 31.12.16 2.840,14 1.951,65 4.791,79 77.385,13
11 30.06.17 2.911,77 1.880,02 4.791,79 74.544,99
12 31.12.17 2.985,20 1.806,59 4.791,79 71.633,22
13 30.06.18 3.060,49 1.731,30 4.791,79 68.648,02
14 31.12.18 3.137,67 1.654,12 4.791,79 65.587,53
15 30.06.19 3.216,80 1.574,99 4.791,79 62.449,86
16 31.12.19 3.297,93 1.493,86 4.791,79 59.233,06
17 30.06.20 3.381,11 1.410,68 4.791,79 55.935,13
18 31.12.20 3.466,38 1.325,41 4.791,79 52.554,02
19 30.06.21 3.553,80 1.237,99 4.791,79 49.087,64
20 31.12.21 3.643,43 1.148,36 4.791,79 45.533,84
21 30.06.22 3.735,31 1.056,48 4.791,79 41.890,41
22 31.12.22 3.829,52 962,27 4.791,79 38.155,10
23 30.06.23 3.926,10 865,69 4.791,79 34.325,58
24 31.12.23 4.025,12 766,67 4.791,79 30.399,48
25 30.06.24 4.126,63 665,16 4.791,79 26.374,36
26 31.12.24 4.230,70 561,09 4.791,79 22.247,73
27 30.06.25 4.337,40 454,39 4.791,79 18.017,03
28 31.12.25 4.446,79 345,00 4.791,79 13.679,63
29 30.06.26 4.558,94 232,85 4.791,79 9.232,84
30 31.12.26 4.673,90 117,88 4.791,78 4.673,90
Summen 100.000,00 43.753,69
TAEG/ISC/SKI: 5,15 %
TAEG-2: 5,39 % (mit Notarspesen und Versicherungsprämie)
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Ratenzahlung:
Das Darlehen muss in den vertraglich vereinbarten im
nachhinein zahlbaren Raten, die Kapital und Zinsen
beinhalten, rückerstattet werden. Die Raten sind an den
vereinbarten Fristen jeden Jahres fällig. Vom Tag der
Ausreichung des Darlehens bis zu Beginn der Tilgungszeit hat der
Darlehensnehmer nur die aufgelaufenen Zinsen zu
entrichten. Sämtliche Zahlungen haben in den Schalterstellen der
Bank zu erfolgen.
- Verzugszinsen:
Der Darlehensnehmer schuldet anstelle der vertraglichen
Zinsen Verzugszinsen auf allen Beträgen, die der Bank
geschuldet sind und bei Fälligkeit oder im Falle der
Vertragsaufhebung oder des Terminverlustes nicht bezahlt
werden, und zwar vom Tag der Fälligkeit bis zum Tag der
effektiven Zahlung. Der Darlehensnehmer verzichtet auf
jegliche Mitteilung über Zahlungsverzug, und es ist die Bank
nicht verpflichtet, ihm den Verzug zur Kenntnis zu bringen.
- Rücktrittsrecht:
Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen vorzeitig zu
tilgen, was durch die Zahlung von Nebenkosten, Zinsen, Kapital
und einer Entschädigung zu erfolgen hat. Die Bank kann
ihrerseits unter Wahrung einer Kündigungsfrist von mindestens
drei Monaten vom Darlehensvertrag zurücktreten, jedoch erst
nach Ablauf von mehr als 18 Monaten nach Ausreichung des
Darlehens
- Kosten und Honorare:
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem
Vertrag anfallen, einschließlich eventueller Rechtskosten für
die Eintreibung des Darlehens infolge Nichterfüllung seitens
des Darlehensnehmers und aller derzeitigen und künftigen
Steuern und Gebühren, kommt der Darlehensnehmer auf.
- Hypothek:
Zur Sicherstellung des Darlehenskapitals, der Zinsen, der
Verzugszinsen und einer Kaution wird zugunsten der Bank eine
entsprechende Hypothek zu Lasten von Liegenschaften samt
allem Zubehör und Zuwachs einschließlich allfälliger
künftiger Einverleibungen von Parzellen und Teilflächen
eingeräumt.
- Versicherung:
Der Darlehensnehmer, der eventuelle Hypothekengeber und ihre
Rechtsnachfolger sind verpflichtet, die der Hypothek
unterstellten Baulichkeiten samt Zubehör und jenen, die allen-
falls auf den hypothekarisch belasteten Liegenschaften künftighin
errichtet werden, ordnungsgemäß gegen Brandschäden, Blitzschlag,
und Explosion zu versichern. Die entsprechenden Polizzen müssen
zu Gunsten der Bank vinkuliert werden.
Bank vinkuliert wer-den.
- Wert der belasteten Immobilien:
Sollte sich infolge eines allgemeinen oder lokalen
Wertverfalles des unbeweglichen Vermögens oder wegen eines
anderen wie auch immer gearteten Grundes der Kautionalwert der
belasteten Liegenschaften vermindern, kann die Bank eine
angemessene Ergänzung der hypothekarischen Sicherheit oder eine
andere geeignete Garantie oder eine teilweise
Rückerstattung des Darlehens verlangen.
- Aufhebung des Vertrages und Terminverlust:
Die Bank ist berechtigt, den Vertrag im Sinne des Art. 1456 ZGB
aufzuheben.
- Die Bank kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen Fällen die
Zahlung der gesamten Schuld verlangen.
- Domizil:
Für die Durchführung des Vertrages und für alle rechtlichen
Auswirkungen erwählen die Vertragspartner folgendes Domizil: Die
Bank ihren Sitz, und zwar auch für Wirkung der
Bestimmungen des Art. 84 Abs. 2 des Grundbuchgesetzes Nr. 499
vom 28.03.1929, und der Kunde das Sekretariat der Gemeinde,
in der die Bank ihren Sitz hat.
- Gesamtschuldnerische Haftung:
Zu den im Vertrag vorgesehenen Leistungen sind sowohl der
Darlehensnehmer als auch seine Rechtsnachfolger und Erben
gesamtschuldnerisch verpflichtet unter Ausschluss jeglicher
Teilbarkeit.
- Gerichtsstand:
Für jeden Streitfall ist das Gericht zuständig, in dessen
Bezirk sich der Sitz der Bank befindet (Friedensgericht oder
Landesgericht Bozen).
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
übrigen wirtschaftlichen Bedingungen, mit Ausnahme der Zinssätze,
einseitig auch zu Ungunsten des Darlehensnehmers abzuändern, wobei
die Vorschriften des Art. 118 des Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine Änderung zu Ungunsten des
Darlehensnehmers erfolgt nur bei Vorliegen eines rechtfertigenden
Grundes. Rechtfertigende Gründe sind beispielsweise die Änderung
gesetzlicher Bestimmungen, die Änderung von Steuern und Gebühren
oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
Wird der Zinssatz durch Knüpfung an einen Referenzzinssatz
(Parameter) bestimmt, ermächtigt der Darlehensnehmer die Bank, für
den Fall, dass der Referenzzinssatz nicht mehr wie heute erhoben
wird, einen ähnlichen Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Vorzeitige Tilgung
Art. 7 des GD Nr. 7/2007 bestimmt, dass für Darlehen, die ab
02.02.2007 für den Erwerb oder die Sanierung von Immobilieneinheiten,
die als Wohnung oder für die Abwicklung der eigenen wirtschaftlichen
oder freiberuflichen Tätigkeit durch eine natürliche Person bestimmt
sind, aufgenommen oder übernommen werden, eine jede Vereinbarung
nichtig ist, die zu Lasten des Darlehensnehmers bestimmte Leistungen
im Falle einer vorzeitigen Tilgung des Darlehens vorsieht. Was die
an genanntem Tage bestehenden Darlehen anbelangt, die in den Anwen-
dungsbereich der Norm fallen, wurde eine Vereinbarung zwischen der
italienischen Bankenvereinigung (ABI) und den Verbraucherschutzver-
bänden nach Maßgabe des Gesetzes abgeschlossen, in der genaue Gren-
zen für die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung definiert wurden.
Diese Sätze stehen den Kunden in allen Filialen der Bank zur Verfü-
gung.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann das Darlehen durch Zahlung mit
Einsetzung in die Gläubigerrechte jederzeit auch vor Fälligkeit an
eine andere Bank übertragen werden. Als neue Finanzierung kommt nur
ein Darlehen in Frage. Die Übertragung verursacht keine wie immer
gearteten Kosten für den Darlehensnehmer. So sind weder der alten
Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
sen). Das neue Darlehen wird in jener Höhe gewährt, die der Rest-
schuld der zu tilgenden Finanzierung entspricht. Der Austausch der
notwendigen Informationen, einschließlich solcher für die Bearbei-
tung des Kreditantrags, erfolgt über bankeninterne Kanäle, wobei
der Darlehensnehmer auch nur mit der neuen Bank in Kontakt zu treten
braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in die
Rechte und in die Sicherheiten der ursprünglichen Bank eingesetzt
(z.B. Hypotheken, Bürgschaften).
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Hinweise zu den Hypothekardarlehen für den Erwerb der Erstwohnung
- siehe dazu das nachstehende Dokument
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
Ein vom Kunden verschiedenes Subjekt, welches die Bestellung der
Hypothek auf eine eigene Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
Zinssatz, der sich mit der Entwicklung der Indexierungsparameter,
die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
Den effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
Es handelt sich dabei um einen synthetischen Indikator, der die Ge-
samtkosten, die der Konsument zu tragen hat und in Prozent auf Jah-
resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
In der Berechnung des TAEG sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen und das Inkasso
der Raten (falls von der Bank festgelegt);
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwen-
wendig, um den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
Vom Kunden der Bank zuerkanntes Entgelt für den Gebrauch der
vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
Kosten und Honorare
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem
Vertrag und aus den beigebrachten Sicherheiten anfallen,
einschließlich eventueller Rechtskosten für die Eintreibung des
Darlehens infolge Nichterfüllung seitens des Darlehensnehmers und
aller derzeitigen und künftigen Steuern und Gebühren, kommt der
Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
Analyse seitens der Bank zwecks Entscheidung über den Antrag zur
Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
Schriftliche Mitteilung, die dem Kunden bei Fälligkeit des
Vertrages und auf jeden Fall mindestens einmal pro Jahr
seitens der Bank zugesandt oder übergeben wird; diese
liefert Informationen zum Verlauf der Beziehung und ein
aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
Bezahlung, die der Schuldner periodisch gemäß vertraglich festgelet-
ten Terminen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich)
zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt. Die Rate besteht aus:
- einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
- einem Zinsanteil (Zinsanteil, welcher der Bank für das Darle-
hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
Es handelt sich dabei um einen prozentuellen synthetischen Kosten-
indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
In der Berechnung des SKI/ISC sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen, die mit der
Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
Dies ist der graduelle Rückzahlungsplan der Ausleihung
mittels periodischer Bezahlung der Raten, die aus einem
Kapitalsanteil und einem Zinsanteil bestehen und zum im
Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
Dabei handelt es sich um den Plan, laut welchem das Darlehen
zurückgezahlt wird, unter Angabe der Zusammensetzung und der
Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den effektiven
Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
Diese stellen den höheren Zinssatz dar, der auf die
verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
Es handelt sich dabei um die Tilgungszeit vor der
eigentlichen Tilgung, in welcher der Kunde über das gesamte
Anfangskapital verfügt. Während dieser Periode, deren Dauer
vertraglich festgesetzt ist, beschränkt sich der Kunde, zum
vertraglich vereinbarten Zinssatz bei Fälligkeiten lediglich den
Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
Kopie des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
verlangen kann; diese zwingt weder die Bank noch den Kunden zum
Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
Zinssatz während der Voramortisierungszeit, d.h. jene Periode
zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.
Anfang
Inhalt
DARLEHEN UND FINANZIERUNGEN MIT VARIABLEM ZINSSATZ
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Die Finanzierung (Darlehen) mit ratenweiser Rückzahlung ist mit
der Auszahlung einer Summe an den Kunden verbunden, der sich
dazu verpflichtet, diese mittels der periodischen Bezahlung
von Raten, die Kapital und Zinsen beinhalten, nach einem
variablen Zinssatz rückzuerstatten. Die Finanzierung kann
Sicherstellungen aufweisen.
- Es kann eine Versicherungspolice, in Form eines Beitrittes
oder einer anderen Form des Abschlusses, zur Deckung der
Risiken des Todesfalles, des Verlustes des Arbeitsplatzes, des
Unfalls und der Arbeitsunfähigkeit für die Rückzahlung der
Finanzierung herangezogen werden.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Möglichkeit der Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen zu
Ungunsten des Kunden, falls vertraglich vorgesehen.
- Möglichkeit der Zinserhöhung in Verhältnis zum anfänglichen Zinssatz
- (im Falle eines Darlehens in Fremdwährung) Da die
Marktkonjunktur auf die Bezugswährung, in der das
Chirografardarlehen für den Konsumkredit ausgedrückt ist,
Einfluss hat, kann während der Geschäftsbeziehung eine
Kurssteigerung dieser Währung im Verhältnis zum Euro
eintreten, mit der Folge, dass die insgesamten Kosten für die
Rückzahlung der Ausleihung steigen.
- Die in Fremdwährung benannten oder gegen Euro oder in einer
anderen Währung als die Nennwährung beglichenen Geschäfte
unterliegen dem Risiko der Schwankung des Wechselkurses, da
diese zu jenem Wechselkurs beglichen werden, der im Moment der
Negoziierung herrscht.
Wirtschaftliche Bedingungen
Laufzeit
- Maximallaufzeit 15 Jahre
Höchstzinssätze
- Sollzinssatz
-- Jahreszinssatz
-- indexierter Zinssatz: EURIBOR 6 M (365 Tage)
- mittel/langfristig Zinszuschlag Maximal-Punkte 3,500 P
- Wohnbaudarlehen (Erstwohnung) mit hypothekarischer
Sicherstellung Zinszuschlag Maximal-Punkte 1,500 P
- Verzugszinssatz Soll-Zins + 3,000 %
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung der Zinsen semestral
- Zinsberechnung
-- Operationen bis 18 Monate Laufzeit aufgrund des Handelsjahres
-- Operationen über 18 Monate Laufzeit aufgrund des Handelsjahres
Wertstellungen
- Wertstellungen bei Auszahlung Tag der Behebung
Kommissionen und Spesen
- Kreditbearbeitungsprovision 0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen Postspesen
- Spesen für Kontoführung Euro 0.-
- Rückvergütung Wechselspesen zu Lasten des Kreditnehmers 1,000 %
- Wechselspesen pro 1.000.- Euro Euro 0,100.-
- Ersatzsteuer auf mittel-/langfristige Darlehen 0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbearbeitung
(Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasen des Kreditnehmers
- Spesen Fälligkeitsanzeige Euro 2,50.-
Beispiel eines Tilgungsplanes mit indexiertem Höchstzinssatz Euribor
Kapital: 10.000,00
Währung: 42 EUR
Zinssatz: 5,044 %
Zinsparameter: R06 1,544 %
Anzahl Raten: 10
Raten im Jahr: 2
Avviso-Spesen: 2,50
Ersatzsteuer: 0,250 % 25,00
Bearbeitungsgebühren: 0,00
Rate fällig Kapitalquote Zinsquote Tilg.Quote Restkapital
------------------------------------------------------------------------
1 30.06.12 891,69 252,20 1.143,89 10.000,00
2 31.12.12 914,18 229,71 1.143,89 9.108,31
3 30.06.13 937,23 206,66 1.143,89 8.194,13
4 31.12.13 960,87 183,02 1.143,89 7.256,90
5 30.06.14 985,10 158,79 1.143,89 6.296,03
6 31.12.14 1.009,95 133,94 1.143,89 5.310,93
7 30.06.15 1.035,42 108,47 1.143,89 4.300,98
8 31.12.15 1.061,53 82,36 1.143,89 3.265,56
9 30.06.16 1.088,30 55,59 1.143,89 2.204,03
10 31.12.16 1.115,73 28,14 1.143,87 1.115,73
Summen 10.000,00 1.438,88
TAEG/ISC/SKI: 5,30 %
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Rückzahlung
Die Rückzahlung erfolgt durch eine bestimmte vertraglich vereinbarte
Anzahl von Raten. Die Bank ist ermächtigt alle fälligen Beträge
vom Kontokorrent abzubuchen und die Durchführung allein durch den
nächsten Kontoauszug zu bestätigen. Der Darlehensmehmer ist ver-
pflichtet die notwendigen Mittel stets rechtzeitig auf genanntem
Konto bereitzustellen. Sämtliche Zahlungen haben in den Schalter-
stellen der Bank zu erfolgen.
- Verzugszinsen
Der Darlehensnehmer schuldet anstelle der vertraglichen
Zinsen Verzugszinsen auf allen Beträgen, die der Bank
geschuldet sind und bei Fälligkeit oder im Falle der
Vertragsaufhebung oder des Terminverlustes nicht bezahlt
werden, und zwar vom Tag der Fälligkeit bis zum Tag der
effektiven Zahlung. Der Darlehensnehmer verzichtet auf
jegliche Mitteilung über Zahlungsverzug, und es ist die Bank
nicht verpflichtet, ihm den Verzug zur Kenntnis zu bringen.
- Ersatzsteuer
Die Ersatzsteuer laut Art. 15 u.ff. des D.P.R. Nr. 601/73 ist ge-
schuldet, wenn die Laufzeit des Darlehens mehr als 18 Monate aus-
macht und der Bank ein vorzeitiges Kündigungsrecht auch vor Ablauf
von mehr als 18 Monaten nicht eingeräumt wird. Der Darlehensnehmer
ermächtigt die Bank diese Ersatzsteuer vom Konto abzubuchen.
- Rücktrittsrecht
Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen vorzeitig zu til-
gen, was durch die Zahlung von Nebenkosten, Zinsen, Kapital und ei-
ner Entschädigung zu erfolgen hat. Die Bank kann ihrerseits unter
Wahrung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
- Kosten und Honorare
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem
Vertrag anfallen, einschließlich eventueller Rechtskosten für
die Eintreibung des Darlehens infolge Nichterfüllung seitens
des Darlehensnehmers und aller derzeitigen und künftigen
Steuern und Gebühren, kommt der Darlehensnehmer auf.
- Aufhebung des Vertrages und Terminverlust
Die Bank ist berechtigt, den Vertrag i.S. Art. 1456 ZGB aufzuheben.
- Die Bank kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen Fällen die
Zahlung der gesamten Schuld verlangen.
- Domizil
Für die Durchführung des Vertrages und für alle rechtlichen Aus-
wirkungen erwählen die Vertragspartner folgendes Domizil: Die Bank
an ihrem Sitz und der Darlehensnehmer an der im Vertrag oder später
mittels Einschreiben angegebenen Adresse. Die Bank kann nach ihrem
Ermessen dem Darlehensnehmer an genanntes Domizil jeglichen Rechts-
titel oder -Akt, auch exekutiver Art zustellen und jegliche Auffor-
derung oder Mitteilung, auch gerichtlicher Art, zukommen lassen.
- Gesamtschuldnerische Haftung
Zu den im Vertrag vorgesehenen Leistungen sind sowohl der
Darlehensnehmer als auch seine Rechtsnachfolger und Erben gesamt-
schuldnerisch verpflichtet, unter Ausschluss jeglicher Teilbarkeit.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
übrigen wirtschaftlichen Bedingungen, mit Ausnahme der Zinssätze,
einseitig auch zu Ungunsten des Darlehensnehmers abzuändern, wobei
die Vorschriften des Art. 118 des Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine Änderung zu Ungunsten des
Darlehensnehmers erfolgt nur bei Vorliegen eines rechtfertigenden
Grundes. Rechtfertigende Gründe sind beispielsweise die Änderung
gesetzlicher Bestimmungen, die Änderung von Steuern und Gebühren
oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
Wird der Zinssatz durch Knüpfung an einen Referenzzinssatz
(Parameter) bestimmt, ermächtigt der Darlehensnehmer die Bank, für
den Fall, dass der Referenzzinssatz nicht mehr wie heute erhoben
wird, einen ähnlichen Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
Ein vom Kunden verschiedenes Subjekt, welches die Bestellung der
Hypothek auf eine eigene Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
Zinssatz, der sich mit der Entwicklung der Indexierungsparameter,
die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
Den effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
Es handelt sich dabei um einen synthetischen Indikator, der die Ge-
samtkosten, die der Konsument zu tragen hat und in Prozent auf Jah-
resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
In der Berechnung des TAEG sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen und das Inkasso
der Raten (falls von der Bank festgelegt);
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwen-
wendig, um den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
Vom Kunden der Bank zuerkanntes Entgelt für den Gebrauch der
vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
Kosten und Honorare
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem
Vertrag und aus den beigebrachten Sicherheiten anfallen,
einschließlich eventueller Rechtskosten für die Eintreibung des
Darlehens infolge Nichterfüllung seitens des Darlehensnehmers und
aller derzeitigen und künftigen Steuern und Gebühren, kommt der
Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
Analyse seitens der Bank zwecks Entscheidung über den Antrag zur
Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
Schriftliche Mitteilung, die dem Kunden bei Fälligkeit des
Vertrages und auf jeden Fall mindestens einmal pro Jahr
seitens der Bank zugesandt oder übergeben wird; diese
liefert Informationen zum Verlauf der Beziehung und ein
aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
Bezahlung, die der Schuldner periodisch gemäß vertraglich festgelet-
ten Terminen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich)
zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt. Die Rate besteht aus:
- einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
- einem Zinsanteil (Zinsanteil, welcher der Bank für das Darle-
hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
Es handelt sich dabei um einen prozentuellen synthetischen Kosten-
indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
In der Berechnung des SKI/ISC sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen, die mit der
Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
Dies ist der graduelle Rückzahlungsplan der Ausleihung
mittels periodischer Bezahlung der Raten, die aus einem
Kapitalsanteil und einem Zinsanteil bestehen und zum im
Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
Dabei handelt es sich um den Plan, laut welchem das Darlehen
zurückgezahlt wird, unter Angabe der Zusammensetzung und der
Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den effektiven
Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
Diese stellen den höheren Zinssatz dar, der auf die
verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
Es handelt sich dabei um die Tilgungszeit vor der
eigentlichen Tilgung, in welcher der Kunde über das gesamte
Anfangskapital verfügt. Während dieser Periode, deren Dauer
vertraglich festgesetzt ist, beschränkt sich der Kunde, zum
vertraglich vereinbarten Zinssatz bei Fälligkeiten lediglich den
Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
Kopie des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
verlangen kann; diese zwingt weder die Bank noch den Kunden zum
Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
Zinssatz während der Voramortisierungszeit, d.h. jene Periode
zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.
Anfang
Inhalt
KONSUMDARLEHEN
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Mit dem Vertrag eines Chirografardarlehens für den
Konsumkredit übergibt die Bank dem Kunden als Einzelperson (der
aus anderen als der aus eventuellen unternehmerischen oder
professionellen Tätigkeit herrührenden Zwecken handelt und
folglich als Konsument auftritt), eine Geldsumme, wobei der
Kunde sich dazu verpflichtet, diese mittels der
periodischen Bezahlung von Raten, die Kapital und Zinsen
beinhalten, gemäß bei Vertragabschluss vereinbartem
Tilgungsplan zurückzuzahlen.
- Dem Konsumenten wird der jährliche effektive Globalzinssatz
(JEGZ), ein Index, der die Gesamtkosten zu Lasten des
Konsumenten in Prozent auf den gewährten Kredit ausdrückt. Die
Finanzierung kann Sicherstellungen aufweisen.
- Es kann eine Versicherungspolice, in Form eines Beitrittes
oder einer anderen Form des Abschlusses, zur Deckung der
Risiken des Todesfalles, des Verlustes des Arbeitsplatzes, des
Unfalls und der Arbeitsunfähigkeit für die Rückzahlung der
Finanzierung herangezogen werden.
- Die eventuelle mittel-langfristige Laufzeit der Finanzierung
(über 18 Monate) erlaubt, von den von der Steuergesetzgebung
vorgesehenen Begünstigungen Gebrauch zu machen. Nicht in
diese Gattung von Finanzierungen fallen jene, deren Betrag
154,94 Euro unter- bzw. 30.987,41 Euro überschreitet und
jene, die innerhalb von 18 Monaten in einem Mal
zurückgezahlt werden können.
- Die Inanspruchnahme des Konsumkredites erlaubt es,
derzeitige finanzielle Grenzen für den Ankauf von Gütern und
Dienstleistungen zur Befriedigung von Bedürfnissen, die das
Privatleben einer physischen Person betreffen (sog.
Konsumgüter), zu überbrücken, wobei Investitionsgüter oder
jene, die für die professionelle Tätigkeit des Verbrauchers
bestimmt sind, wie auch die Einräumungen zwecks Ankauf oder
Erhalt des Eigentumsrechtes oder Ausführung von Arbeiten an
einer Liegenschaft, ausgeschlossen sind.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Möglichkeit der Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen zu
Ungunsten des Kunden, falls vertraglich vorgesehen.
- Möglichkeit der Zinserhöhung in Verhältnis zum anfänglichen
Zinssatz.
- (im Falle eines Darlehens in Fremdwährung) Da die
Marktkonjunktur auf die Bezugswährung, in der das
Chirografardarlehen für den Konsumkredit ausgedrückt ist,
Einfluss hat, kann während der Geschäftsbeziehung eine
Kurssteigerung dieser Währung im Verhältnis zum Euro
eintreten, mit der Folge, dass die insgesamten Kosten für die
Rückzahlung der Ausleihung steigen.
- Die in Fremdwährung benannten oder gegen Euro oder in einer
anderen Währung als die Nennwährung beglichenen Geschäfte
unterliegen dem Risiko der Schwankung des Wechselkurses, da
diese zu jenem Wechselkurs beglichen werden, der im Moment der
Negoziierung herrscht.
Wirtschaftliche Bedingungen
Laufzeit
- Maximallaufzeit 15 Jahre
Höchstzinssätze
- Sollzinssatz
-- Jahreszinssatz 5,000 %
-- indexierter Zinssatz EURIBOR 6 M + maximal Punkte 4,000 P
- Verzugszinssatz Soll-Zins + 3,000 %
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung der Zinsen semestral
- Zinsberechnung
-- Operationen bis 18 Monate Laufzeit aufgrund des Handelsjahres
-- Operationen über 18 Monate Laufzeit aufgrund des Handelsjahres
Wertstellungen
- Wertstellungen bei Auszahlung Tag der Behebung
Kommissionen und Spesen
- Kreditbearbeitungsprovision 0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen Postspesen
- Spesen für Kontoführung Euro 0.-
- Ersatzsteuer auf mittel-/langfristige Darlehen 0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbearbeitung
(Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasen des Kreditnehmers
- Spesen Fälligkeitsanzeige Euro 2,50.-
Beispiel eines Tilgungsplanes mit indexiertem Höchstzinssatz Euribor
Kapital: 10.000,00
Währung: 42 EUR
Zinssatz: 5,544 %
Zinsparameter: R06 1,544 %
Anzahl Raten: 6
Raten im Jahr: 2
Avviso-Spesen: 2,50
Ersatzsteuer: 0,250 % 25,00
Bearbeitungsgebühren: 0,00
Rate fällig Kapitalquote Zinsquote Tilg.Quote Restkapital
------------------------------------------------------------------------
1 30.06.12 1.554,85 277,20 1.832,05 10.000,00
2 31.12.12 1.597,95 234,10 1.832,05 8.445,15
3 30.06.13 1.642,25 189,80 1.832,05 6.847,20
4 31.12.13 1.687,77 144,28 1.832,05 5.204,95
5 30.06.14 1.734,55 97,50 1.832,05 3.517,18
6 31.12.14 1.782,63 49,41 1.832,04 1.782,63
Summen 10.000,00 992,29
TAEG/ISC/SKI: 5,87 %
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Rückzahlung
Die Rückzahlung erfolgt durch eine bestimmte vertraglich vereinbarte
Anzahl von Raten. Die Bank ist ermächtigt alle fälligen Beträge vom
Kontokorrent abzubuchen und die Durchführung allein durch den näch-
sten Kontoauszug zu bestätigen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet
die notwendigen Mittel rechtzeitig auf dem Konto bereitzustellen.
Alle Zahlungen haben in den Schalterstelen der Bank zu erfolgen.
- Verzugszinsen
Der Darlehensnehmer schuldet anstelle der vertraglichen Zinsen Ver-
zugszinsen auf allen Beträgen, die der Bank geschuldet sind und bei
Fälligkeit oder im Falle der Vertragsaufhebung oder des Terminver-
lustes nicht bezahlt werden, und zwar vom Tag der Fälligkeit bis zum
Tag der effektiven Zahlung. Der Darlehensnehmer verzichtet auf
jegliche Mitteilung über Zahlungsverzug, und es ist die Bank
nicht verpflichtet, ihm den Verzug zur Kenntnis zu bringen.
- Ersatzsteuer
Die Ersatzsteuer laut Art. 15 u.ff. des D.P.R. Nr. 601/73 ist
geschuldet, wenn die Laufzeit des Darlehens mehr als 18 Monate
ausmacht und der Bank ein vorzeitiges Kündigungsrecht auch vor Ab-
lauf von mehr als 18 Monaten nicht eingeräumt wird. Der Darlehens-
nehmer ermächtigt die Bank diese Ersatzsteuer vom Konto abzubuchen.
- Rücktrittsrecht
Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen vorzeitig zu til-
gen, was durch die Zahlung von Nebenkosten, Zinsen, Kapital und
einer Entschädigung zu erfolgen hat. Die Bank kann ihrerseits unter
Wahrung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
- Kosten und Honorare
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem Vertrag
anfallen, einschließlich eventueller Rechtskosten für die Eintrei-
bung des Darlehens infolge Nichterfüllung seitens des Derlehensneh-
mers und aller derzeitigen und künftigen Steuern und Gebühren, kommt
der Darlehensnehmer auf.
- Aufhebung des Vertrages und Terminverlust
Die Bankist berechtigt, den Vertrag i.S. Art. 1456 ZGB aufzuheben.
Die Bank kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen Fällen die
Zahlung der gesamten Schuld verlangen.
- Domizil
Für die Durchführung des Vertrages und für alle rechtlichen Auswir-
kungen erwählen die Vertragspartner folgendes Domizil: Die Bank
an ihrem Sitz und der Darlehensnehmer an der im Vertrag oder später
mittels Einschreiben angegebenen Adresse. Die Bank kann nach ihrem
dem Darlehensnehmer an gennantes Domizil jeglichen Rechtstitel oder
Akt auch exekutiver Art zustellen und jegliche Aufforderung oder
Mitteilung, auch gerichtlicher Art, zukommen lassen.
- Gesamtschuldnerische Haftung
Zu den im Vertrag vorgesehenen Leistungen sind sowohl der
Darlehensnehmer als auch seine Rechtsnachfolger und Erben gesamt-
schuldnerisch verpflichtet, unter Ausschluss jeglicher Teilbarkeit.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
übrigen wirtschaftlichen Bedingungen, mit Ausnahme der Zinssätze,
einseitig auch zu Ungunsten des Darlehensnehmers abzuändern, wobei
die Vorschriften des Art. 118 des Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine Änderung zu Ungunsten des
Darlehensnehmers erfolgt nur bei Vorliegen eines rechtfertigenden
Grundes. Rechtfertigende Gründe sind beispielsweise die Änderung
gesetzlicher Bestimmungen, die Änderung von Steuern und Gebühren
oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
Wird der Zinssatz durch Knüpfung an einen Referenzzinssatz
(Parameter) bestimmt, ermächtigt der Darlehensnehmer die Bank, für
den Fall, dass der Referenzzinssatz nicht mehr wie heute erhoben
wird, einen ähnlichen Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
Ein vom Kunden verschiedenes Subjekt, welches die Bestellung der
Hypothek auf eine eigene Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
Zinssatz, der sich mit der Entwicklung der Indexierungsparameter,
die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
Den effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
Es handelt sich dabei um einen synthetischen Indikator, der die Ge-
samtkosten, die der Konsument zu tragen hat und in Prozent auf Jah-
resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
In der Berechnung des TAEG sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen und das Inkasso
der Raten (falls von der Bank festgelegt);
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwen-
wendig, um den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
Vom Kunden der Bank zuerkanntes Entgelt für den Gebrauch der
vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
Kosten und Honorare
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem
Vertrag und aus den beigebrachten Sicherheiten anfallen,
einschließlich eventueller Rechtskosten für die Eintreibung des
Darlehens infolge Nichterfüllung seitens des Darlehensnehmers und
aller derzeitigen und künftigen Steuern und Gebühren, kommt der
Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
Analyse seitens der Bank zwecks Entscheidung über den Antrag zur
Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
Schriftliche Mitteilung, die dem Kunden bei Fälligkeit des
Vertrages und auf jeden Fall mindestens einmal pro Jahr
seitens der Bank zugesandt oder übergeben wird; diese
liefert Informationen zum Verlauf der Beziehung und ein
aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
Bezahlung, die der Schuldner periodisch gemäß vertraglich festgelet-
ten Terminen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich)
zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt. Die Rate besteht aus:
- einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
- einem Zinsanteil (Zinsanteil, welcher der Bank für das Darle-
hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
Es handelt sich dabei um einen prozentuellen synthetischen Kosten-
indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
In der Berechnung des SKI/ISC sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen, die mit der
Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
Dies ist der graduelle Rückzahlungsplan der Ausleihung
mittels periodischer Bezahlung der Raten, die aus einem
Kapitalsanteil und einem Zinsanteil bestehen und zum im
Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
Dabei handelt es sich um den Plan, laut welchem das Darlehen
zurückgezahlt wird, unter Angabe der Zusammensetzung und der
Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den effektiven
Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
Diese stellen den höheren Zinssatz dar, der auf die
verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
Es handelt sich dabei um die Tilgungszeit vor der
eigentlichen Tilgung, in welcher der Kunde über das gesamte
Anfangskapital verfügt. Während dieser Periode, deren Dauer
vertraglich festgesetzt ist, beschränkt sich der Kunde, zum
vertraglich vereinbarten Zinssatz bei Fälligkeiten lediglich den
Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
Kopie des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
verlangen kann; diese zwingt weder die Bank noch den Kunden zum
Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
Zinssatz während der Voramortisierungszeit, d.h. jene Periode
zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.
Anfang
Inhalt
WOHNBAUKREDIT
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Beim Wohnbaudarlehen handelt es sich um eine mittel-
langfristige Finanzierung zum Ankauf oder zur Restaurierung
einer dem Wohnzweck dienenden Immobilie, die durch Hypothek
zugunsten der Bank zur Absicherung der Rückzahlung der
Finanzierung vinkuliert ist. Der Schuldner zahlt das
Darlehen durch periodische Bezahlung von Raten, die Kapital und
Zinsen mit einem indexierten Zinssatz beinhalten, zurück.
- Im Falle der vorzeitigen Tilgung (oder der teilweisen
Rückzahlung) der Finanzierung kann, falls im Vertrag
vorgesehen, eine Gebühr eingehoben werden.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- ZINSRISIKO:
Das indexiert verzinste Wohnbaudarlehen, welches an der
Entwicklung festgelegter zeitlich veränderlicher Parameter
(z.B. Euribor) verankert ist, beinhaltet ein "Zinsrisiko" für
den Kunden, da während der Geschäftsbeziehung die Parameter
steigen können, mit folglicher Kostensteigerung für den Kunden.
- Abänderung zu Ungunsten des Kunden der wirtschaftlichen
Bedingungen (Kommissionen und Spesen), falls vertraglich
vorgesehen.
- WECHSELKURSRISIKO:
(im Falle eines Darlehens in Fremdwährung) Da die
Marktkonjunktur auf die Bezugswährung, in der das
Wohnbaudarlehen ausgedrückt ist, Einfluss hat, kann während der
Geschäftsbeziehung eine Kurssteigerung dieser Währung im
Verhältnis zum Euro eintreten, mit der Folge, dass die
insgesamten Kosten für die Rückzahlung der Ausleihung
steigen.
- Die in Fremdwährung benannten oder gegen Euro oder in einer
anderen Währung als die Nennwährung beglichenen Geschäfte
unterliegen dem Risiko der Schwankung des Wechselkurses, da
diese zu jenem Wechselkurs beglichen werden, der im Moment der
Negoziierung herrscht.
Die Raiffeisenkasse Ritten ist am 30.10.2001 dem Europäischen Verhaltens-
kodex für Wohnbaudarlehen beigetreten.
Die Informationen können in der Kreditabteilung angefordert werden.
Wirtschaftliche Bedingungen
Zinssätze
- Zinssatz zu Lasten des Darlehensnehmers laut der von der Aut. Prov.
Bozen festgelegten Belastung
- Verzugszinssatz Soll-Zins + 3,000 %
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung der Zinsen semestral
- Zinsberechnung
-- Operationen bis 18 Monate Laufzeit aufgrund des Handelsjahres
-- Operationen über 18 Monate Laufzeit aufgrund des Handelsjahres
Wertstellungen
- Wertstellungen bei Auszahlung Tag der Behebung
Kommissionen und Spesen
- Kreditbearbeitungsprovision 0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen Postspesen
- Spesen für Kontoführung Euro 0.-
- Ersatzsteuer auf mittel-/langfristige Darlehen 0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbearbeitung
(Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasen des Kreditnehmers
- Spesen Fälligkeitsanzeige Euro 2,50.-
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Auszahlung:
Das Darlehen wird gemäß Vertrag in mehreren Raten
ausgezahlt, wobei die einzelnen Auszahlungen im Laufe der
Arbeiten aufgrund des feststellten Baufortschrittes
durchgeführt werden, und zwar nachdem der Darlehensnehmer in den
Baugrund und die durchgeführten Arbeiten so viel
investiert hat, dass durch die Finanzierung die vollständige
Realisierung des Projektes gesichert ist. Die Feststellung des
Baufortschrittes und die Bestimmung der Höhe der einzelnen
Raten sind der Bank vorbehalten. Die Bank kann jederzeit
verlangen, dass der Darlehensnehmer über die ausgezahlten
Raten in öffentlicher Form quittiert.
- Ratenzahlung:
Das Darlehen muss in den vertraglich vereinbarten im
nachhinein zahlbaren Halbjahresraten, die Kapital und Zinsen
beinhalten, rückerstattet werden. Die Raten werden am 30. Juni
und 31. Dezember jeden Jahres fällig. Die Tilgungszeit des
Darlehens beginnt am 1. Juli bzw. 1. Jänner unmittelbar nach
Abschluss der notariellen Urkunde über die vollständige
Ausreichung des Darlehens. Vom Tag der Ausreichung des
Darlehens bis zu Beginn der Tilgungszeit schuldet der
Darlehensnehmer nur die aufgelaufenen Zinsen. Sämtliche
Zahlungen haben in den Schalterstellen der Bank zu erfolgen
- Verzugszinsen:
Der Darlehensnehmer schuldet anstelle der vertraglichen
Zinsen Verzugszinsen auf allen Beträgen, die der Bank
geschuldet sind und bei Fälligkeit oder im Falle der
Vertragsaufhebung oder des Terminverlustes nicht bezahlt
werden, und zwar vom Tag der Fälligkeit bis zum Tag der
effektiven Zahlung. Der Darlehensnehmer verzichtet auf
jegliche Mitteilung über Zahlungsverzug, und es ist die Bank
nicht verpflichtet, ihm den Verzug zur Kenntnis zu bringen.
- Rücktrittsrecht:
Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen vorzeitig zu
tilgen, was durch die Zahlung von Nebenkosten, Zinsen, Kapital
und einer Entschädigung zu erfolgen hat. Die Bank kann
ihrerseits unter Wahrung einer Kündigungsfrist von mindestens
drei Monaten vom Darlehensvertrag zurücktreten, jedoch erst
nach Ablauf von mehr als 18 Monaten nach Ausreichung des
Darlehens
- Kosten und Honorare:
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem
Vertrag anfallen, einschließlich eventueller Rechtskosten für
die Eintreibung des Darlehens infolge Nichterfüllung seitens
des Darlehensnehmers und aller derzeitigen und künftigen
Steuern und Gebühren, kommt der Darlehensnehmer auf.
- Hypothek:
Zur Sicherstellung des Darlehenskapitals, der Zinsen, der
Verzugszinsen und einer Kaution wird zugunsten der Bank eine
entsprechende Hypothek zu Lasten von Liegenschaften samt
allem Zubehör und Zuwachs einschließlich allfälliger
künftiger Einverleibungen von Parzellen und Teilflächen
eingeräumt.
- Versicherung:
Der Darlehensnehmer, der eventuelle Hypothekengeber und ihre
Rechtsnachfolger sind verpflichtet, die der Hypothek unterstellten
Baulichkeiten samt Zubehör und jenen, die allenfalls auf den
hypothekarisch belasteten Liegenschaften künftighin errichtet werden
ordnungsgemäß gegen Brandschäden, Blitzschlag und Explosion zu
versichern. Die entsprechenden Polizzen müssen zu Gunsten der
Bank vinkuliert werden.
- Wert der belasteten Immobilien:
Sollte sich infolge eines allgemeinen oder lokalen
Wertverfalles des unbeweglichen Vermögens oder wegen eines
anderen wie auch immer gearteten Grundes der Kautionalwert der
belasteten Liegenschaften vermindern, kann die Bank eine
angemessene Ergänzung der hypothekarischen Sicherheit oder eine
andere geeignete Garantie oder eine teilweise
Rückerstattung des Darlehens verlangen.
- Aufhebung des Vertrages und Terminverlust:
Die Bank ist berechtigt, den Vertrag im Sinne des Art. 1456 ZGB
aufzuheben.
- Die Bank kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen Fällen die
Zahlung der gesamten Schuld verlangen.
- Domizil:
Für die Durchführung des Vertrages und für alle rechtlichen
Auswirkungen erwählen die Vertragspartner folgendes Domizil: Die
Bank ihren Sitz, und zwar auch für Wirkung der
Bestimmungen des Art. 84 Abs. 2 des Grundbuchgesetzes Nr. 499
vom 28.03.1929, und der Kunde das Sekretariat der Gemeinde,
in der die Bank ihren Sitz hat.
- Gesamtschuldnerische Haftung:
Zu den im Vertrag vorgesehenen Leistungen sind sowohl der
Darlehensnehmer als auch seine Rechtsnachfolger und Erben
gesamtschuldnerisch verpflichtet unter Ausschluss jeglicher
Teilbarkeit.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
übrigen wirtschaftlichen Bedingungen, mit Ausnahme der Zinssätze,
einseitig auch zu Ungunsten des Darlehensnehmers abzuändern, wobei
die Vorschriften des Art. 118 des Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine Änderung zu Ungunsten des
Darlehensnehmers erfolgt nur bei Vorliegen eines rechtfertigenden
Grundes. Rechtfertigende Gründe sind beispielsweise die Änderung
gesetzlicher Bestimmungen, die Änderung von Steuern und Gebühren
oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
Wird der Zinssatz durch Knüpfung an einen Referenzzinssatz
(Parameter) bestimmt, ermächtigt der Darlehensnehmer die Bank, für
den Fall, dass der Referenzzinssatz nicht mehr wie heute erhoben
wird, einen ähnlichen Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Vorzeitige Tilgung
Art. 7 des GD Nr. 7/2007 bestimmt, dass für Darlehen, die ab
02.02.2007 für den Erwerb oder die Sanierung von Immobilieneinheiten,
die als Wohnung oder für die Abwicklung der eigenen wirtschaftlichen
oder freiberuflichen Tätigkeit durch eine natürliche Person bestimmt
sind, aufgenommen oder übernommen werden, eine jede Vereinbarung
nichtig ist, die zu Lasten des Darlehensnehmers bestimmte Leistungen
im Falle einer vorzeitigen Tilgung des Darlehens vorsieht. Was die
an genanntem Tage bestehenden Darlehen anbelangt, die in den Anwen-
dungsbereich der Norm fallen, wurde eine Vereinbarung zwischen der
italienischen Bankenvereinigung (ABI) und den Verbraucherschutzver-
bänden nach Maßgabe des Gesetzes abgeschlossen, in der genaue Gren-
zen für die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung definiert wurden.
Diese Sätze stehen den Kunden in allen Filialen der Bank zur Verfü-
gung.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann das Darlehen durch Zahlung mit
Einsetzung in die Gläubigerrechte jederzeit auch vor Fälligkeit an
eine andere Bank übertragen werden. Als neue Finanzierung kommt nur
ein Darlehen in Frage. Die Übertragung verursacht keine wie immer
gearteten Kosten für den Darlehensnehmer. So sind weder der alten
Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
sen). Das neue Darlehen wird in jener Höhe gewährt, die der Rest-
schuld der zu tilgenden Finanzierung entspricht. Der Austausch der
notwendigen Informationen, einschließlich solcher für die Bearbei-
tung des Kreditantrags, erfolgt über bankeninterne Kanäle, wobei
der Darlehensnehmer auch nur mit der neuen Bank in Kontakt zu treten
braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in die
Rechte und in die Sicherheiten der ursprünglichen Bank eingesetzt
(z.B. Hypotheken, Bürgschaften).
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
Ein vom Kunden verschiedenes Subjekt, welches die Bestellung der
Hypothek auf eine eigene Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
Zinssatz, der sich mit der Entwicklung der Indexierungsparameter,
die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
Den effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
Es handelt sich dabei um einen synthetischen Indikator, der die Ge-
samtkosten, die der Konsument zu tragen hat und in Prozent auf Jah-
resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
In der Berechnung des TAEG sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen und das Inkasso
der Raten (falls von der Bank festgelegt);
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwen-
wendig, um den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
Vom Kunden der Bank zuerkanntes Entgelt für den Gebrauch der
vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
Kosten und Honorare
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem
Vertrag und aus den beigebrachten Sicherheiten anfallen,
einschließlich eventueller Rechtskosten für die Eintreibung des
Darlehens infolge Nichterfüllung seitens des Darlehensnehmers und
aller derzeitigen und künftigen Steuern und Gebühren, kommt der
Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
Analyse seitens der Bank zwecks Entscheidung über den Antrag zur
Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
Schriftliche Mitteilung, die dem Kunden bei Fälligkeit des
Vertrages und auf jeden Fall mindestens einmal pro Jahr
seitens der Bank zugesandt oder übergeben wird; diese
liefert Informationen zum Verlauf der Beziehung und ein
aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
Bezahlung, die der Schuldner periodisch gemäß vertraglich festgelet-
ten Terminen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich)
zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt. Die Rate besteht aus:
- einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
- einem Zinsanteil (Zinsanteil, welcher der Bank für das Darle-
hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
Es handelt sich dabei um einen prozentuellen synthetischen Kosten-
indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
In der Berechnung des SKI/ISC sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen, die mit der
Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
Dies ist der graduelle Rückzahlungsplan der Ausleihung
mittels periodischer Bezahlung der Raten, die aus einem
Kapitalsanteil und einem Zinsanteil bestehen und zum im
Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
Dabei handelt es sich um den Plan, laut welchem das Darlehen
zurückgezahlt wird, unter Angabe der Zusammensetzung und der
Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den effektiven
Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
Diese stellen den höheren Zinssatz dar, der auf die
verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
Es handelt sich dabei um die Tilgungszeit vor der
eigentlichen Tilgung, in welcher der Kunde über das gesamte
Anfangskapital verfügt. Während dieser Periode, deren Dauer
vertraglich festgesetzt ist, beschränkt sich der Kunde, zum
vertraglich vereinbarten Zinssatz bei Fälligkeiten lediglich den
Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
Kopie des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
verlangen kann; diese zwingt weder die Bank noch den Kunden zum
Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
Zinssatz während der Voramortisierungszeit, d.h. jene Periode
zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.
Anfang
Inhalt
HOFÜBERNAHMEDARLEHEN
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Form der Finanzierung von mittel-langfristiger Dauer (über 18
Monate), die zur Übernahme von Höfen, welche vom
Landesgesetz Nr. 4/1970 vorgesehen ist, bestimmt ist. Sie muss
die Angabe des Finanzierungszweckes und der
Hypothekenbestellung als auch den Ort des Vorhabens
enthalten. Die Rückzahlung erfolgt mittels der periodischen
Bezahlung von Raten, die Kapital und Zinsen beinhalten,
gemäß einem festen Zinssatz.
- Wenn das Hofübernahmedarlehen als Bodenkredit gewährt wird,
erlaubt dies dem Kunden, in den Genuss von einer auf die
Hälfte ermäßigten Notariatsgebühr zu kommen; die mittel-
langfristige Dauer der Finanzierung ermöglicht des weiteren die
Anwendung der begünstigten Steuersätze.
- Im Fall der vorzeitigen Löschung (oder der teilweisen
Rückzahlung) der Finanzierung, kann - falls im Vertrag
vorgesehen - eine Entschädigung für vorzeitige Tilgung bzw. im
Falle eines Bodenkredits ein allumfassendes Entgelt abverlangt
werden.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Möglichkeit der Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen zu
Ungunsten des Kunden, falls vertraglich vorgesehen.
- ZINSÄNDERUNGSRISIKO:
Die Hofübernahmedarlehen beinhalten ein "Zinsrisiko" für den
Kunden, da während der Geschäftsbeziehung die Zinssätze
fallen können, der Kunde jedoch seinen vertraglichen
Verpflichtungen gemäß ursprünglich vereinbartem Zinssatz
nachkommen muss.
Wirtschaftliche Bedingungen
Zinssätze
- Zinssatz zu Lasten des Kreditnehmers Bezugszinssatz
(mit Dekret des Schatz-
ministers festgesetzt)
- Verzugszinssatz Soll-Zins + 3,000 %
- Rückbehalt für Interbank-Garantiefonds 0,250 %
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung der Zinsen semestral
- Zinsberechnung
-- Operationen bis 18 Monate Laufzeit aufgrund des Handelsjahres
-- Operationen über 18 Monate Laufzeit aufgrund des Handelsjahres
Wertstellungen
- Wertstellungen bei Auszahlung Tag der Behebung
Kommissionen und Spesen
- Kreditbearbeitungsprovision 0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen Postspesen
- Spesen für Kontoführung Euro 0.-
- Ersatzsteuer auf mittel-/langfristige Darlehen 0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbearbeitung
(Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasen des Kreditnehmers
- Spesen Fälligkeitsanzeige Euro 2,50.-
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Ratenzahlung:
Das Darlehen muss in den vertraglich vereinbarten im
nachhinein zahlbaren Raten, die Kapital und Zinsen
beinhalten, rückerstattet werden. Die Raten sind an den
vereinbarten Fristen jeden Jahres fällig. Vom Tag der
Ausreichung des Darlehens bis zu Beginn der Tilgungszeit hat der
Darlehensnehmer nur die aufgelaufenen Zinsen zu
entrichten. Sämtliche Zahlungen haben in den Schalterstellen der
Bank zu erfolgen.
- Verzugszinsen:
Der Darlehensnehmer schuldet anstelle der vertraglichen
Zinsen Verzugszinsen auf allen Beträgen, die der Bank
geschuldet sind und bei Fälligkeit oder im Falle der
Vertragsaufhebung oder des Terminverlustes nicht bezahlt
werden, und zwar vom Tag der Fälligkeit bis zum Tag der
effektiven Zahlung. Der Darlehensnehmer verzichtet auf
jegliche Mitteilung über Zahlungsverzug, und es ist die Bank
nicht verpflichtet, ihm den Verzug zur Kenntnis zu bringen.
- Rücktrittsrecht:
Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen vorzeitig zu
tilgen, was durch die Zahlung von Nebenkosten, Zinsen, Kapital
und einer Entschädigung zu erfolgen hat.
- Kosten und Honorare:
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem
Vertrag anfallen, einschließlich eventueller Rechtskosten für
die Eintreibung des Darlehens infolge Nichterfüllung seitens
des Darlehensnehmers und aller derzeitigen und künftigen
Steuern und Gebühren, kommt der Darlehensnehmer auf.
- Hypothek:
Zur Sicherstellung des Darlehenskapitals, der Zinsen, der
Verzugszinsen und einer Kaution wird zugunsten der Bank eine
entsprechende Hypothek zu Lasten von Liegenschaften samt
allem Zubehör und Zuwachs einschließlich allfälliger
künftiger Einverleibungen von Parzellen und Teilflächen
eingeräumt.
- Versicherung:
Der Darlehensnehmer, der eventuelle Hypothekengeber und ihre
Rechtsnachfolger sind verpflichtet, die der Hypothek
unterstellten Baulichkeiten samt Zubehör und jenen, die
allenfalls auf den hypothekarisch belasteten Liegenschaften künftig-
hin errichtet werden, ordnungsgemäß gegen Brandschäden, Blitzschlag
und Explosion zu versichern. Die entsprechenden Polizzen müssen
zu Gunsten der Bank vinkuliert werden.
- Wert der belasteten Immobilien:
Sollte sich infolge eines allgemeinen oder lokalen
Wertverfalles des unbeweglichen Vermögens oder wegen eines
anderen wie auch immer gearteten Grundes der Kautionalwert der
belasteten Liegenschaften vermindern, kann die Bank eine
angemessene Ergänzung der hypothekarischen Sicherheit oder eine
andere geeignete Garantie oder eine teilweise
Rückerstattung des Darlehens verlangen.
- Terminverlust:
Die Bank kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen Fällen die
Zahlung der gesamten Schuld verlangen
- Domizil:
Für die Durchführung des Vertrages und für alle rechtlichen
Auswirkungen erwählen die Vertragspartner folgendes Domizil: Die
Bank ihren Sitz, und zwar auch für Wirkung der
Bestimmungen des Art. 84 Abs. 2 des Grundbuchgesetzes Nr. 499
vom 28.03.1929, und der Kunde das Sekretariat der Gemeinde,
in der die Bank ihren Sitz hat.
- Gesamtschuldnerische Haftung:
Zu den im Vertrag vorgesehenen Leistungen sind sowohl der
Darlehensnehmer als auch seine Rechtsnachfolger und Erben
gesamtschuldnerisch verpflichtet unter Ausschluss jeglicher
Teilbarkeit.
- Gerichtsstand:
Für jeden Streitfall ist das Gericht zuständig, in dessen
Bezirk sich der Sitz der Bank befindet (Friedensgericht oder
Landesgericht Bozen).
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
übrigen wirtschaftlichen Bedingungen, mit Ausnahme der Zinssätze,
einseitig auch zu Ungunsten des Darlehensnehmers abzuändern, wobei
die Vorschriften des Art. 118 des Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine Änderung zu Ungunsten des
Darlehensnehmers erfolgt nur bei Vorliegen eines rechtfertigenden
Grundes. Rechtfertigende Gründe sind beispielsweise die Änderung
gesetzlicher Bestimmungen, die Änderung von Steuern und Gebühren
oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
Wird der Zinssatz durch Knüpfung an einen Referenzzinssatz
(Parameter) bestimmt, ermächtigt der Darlehensnehmer die Bank, für
den Fall, dass der Referenzzinssatz nicht mehr wie heute erhoben
wird, einen ähnlichen Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Vorzeitige Tilgung
Art. 7 des GD Nr. 7/2007 bestimmt, dass für Darlehen, die ab
02.02.2007 für den Erwerb oder die Sanierung von Immobilieneinheiten,
die als Wohnung oder für die Abwicklung der eigenen wirtschaftlichen
oder freiberuflichen Tätigkeit durch eine natürliche Person bestimmt
sind, aufgenommen oder übernommen werden, eine jede Vereinbarung
nichtig ist, die zu Lasten des Darlehensnehmers bestimmte Leistungen
im Falle einer vorzeitigen Tilgung des Darlehens vorsieht. Was die
an genanntem Tage bestehenden Darlehen anbelangt, die in den Anwen-
dungsbereich der Norm fallen, wurde eine Vereinbarung zwischen der
italienischen Bankenvereinigung (ABI) und den Verbraucherschutzver-
bänden nach Maßgabe des Gesetzes abgeschlossen, in der genaue Gren-
zen für die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung definiert wurden.
Diese Sätze stehen den Kunden in allen Filialen der Bank zur Verfü-
gung.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann das Darlehen durch Zahlung mit
Einsetzung in die Gläubigerrechte jederzeit auch vor Fälligkeit an
eine andere Bank übertragen werden. Als neue Finanzierung kommt nur
ein Darlehen in Frage. Die Übertragung verursacht keine wie immer
gearteten Kosten für den Darlehensnehmer. So sind weder der alten
Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
sen). Das neue Darlehen wird in jener Höhe gewährt, die der Rest-
schuld der zu tilgenden Finanzierung entspricht. Der Austausch der
notwendigen Informationen, einschließlich solcher für die Bearbei-
tung des Kreditantrags, erfolgt über bankeninterne Kanäle, wobei
der Darlehensnehmer auch nur mit der neuen Bank in Kontakt zu treten
braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in die
Rechte und in die Sicherheiten der ursprünglichen Bank eingesetzt
(z.B. Hypotheken, Bürgschaften).
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
Ein vom Kunden verschiedenes Subjekt, welches die Bestellung der
Hypothek auf eine eigene Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
Zinssatz, der sich mit der Entwicklung der Indexierungsparameter,
die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
Den effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
Es handelt sich dabei um einen synthetischen Indikator, der die Ge-
samtkosten, die der Konsument zu tragen hat und in Prozent auf Jah-
resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
In der Berechnung des TAEG sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen und das Inkasso
der Raten (falls von der Bank festgelegt);
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwen-
wendig, um den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
Vom Kunden der Bank zuerkanntes Entgelt für den Gebrauch der
vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
Kosten und Honorare
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem
Vertrag und aus den beigebrachten Sicherheiten anfallen,
einschließlich eventueller Rechtskosten für die Eintreibung des
Darlehens infolge Nichterfüllung seitens des Darlehensnehmers und
aller derzeitigen und künftigen Steuern und Gebühren, kommt der
Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
Analyse seitens der Bank zwecks Entscheidung über den Antrag zur
Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
Schriftliche Mitteilung, die dem Kunden bei Fälligkeit des
Vertrages und auf jeden Fall mindestens einmal pro Jahr
seitens der Bank zugesandt oder übergeben wird; diese
liefert Informationen zum Verlauf der Beziehung und ein
aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
Bezahlung, die der Schuldner periodisch gemäß vertraglich festgelet-
ten Terminen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich)
zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt. Die Rate besteht aus:
- einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
- einem Zinsanteil (Zinsanteil, welcher der Bank für das Darle-
hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
Es handelt sich dabei um einen prozentuellen synthetischen Kosten-
indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
In der Berechnung des SKI/ISC sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen, die mit der
Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
Dies ist der graduelle Rückzahlungsplan der Ausleihung
mittels periodischer Bezahlung der Raten, die aus einem
Kapitalsanteil und einem Zinsanteil bestehen und zum im
Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
Dabei handelt es sich um den Plan, laut welchem das Darlehen
zurückgezahlt wird, unter Angabe der Zusammensetzung und der
Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den effektiven
Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
Diese stellen den höheren Zinssatz dar, der auf die
verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
Es handelt sich dabei um die Tilgungszeit vor der
eigentlichen Tilgung, in welcher der Kunde über das gesamte
Anfangskapital verfügt. Während dieser Periode, deren Dauer
vertraglich festgesetzt ist, beschränkt sich der Kunde, zum
vertraglich vereinbarten Zinssatz bei Fälligkeiten lediglich den
Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
Kopie des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
verlangen kann; diese zwingt weder die Bank noch den Kunden zum
Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
Zinssatz während der Voramortisierungszeit, d.h. jene Periode
zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.
Anfang
Inhalt
AGRARKREDITE
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
- Diese (zinsbegünstigten) Agrarkredite sind dazu bestimmt, die Spesen
der Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes zu finanzieren.
- Die Auszahlung erfolgt mittels Ausstellen und dem Diskont von
Agrarwechseln nach Erstellen der Unbedenklichkeitserklärung seitens
der Autonomen Provinz Bozen.
- Die Geschäftsfälle dieser Art sind durch Eigentumsvorbehalt (auf-
grund der Bestimmungen der G.V. Nr.1 vom 4. Januar 1994, umgewandelt
in Gesetz Nr. 135 vom 17. Februar 1994) abgesichert und können durch
Sonderrecht, Wechselbürgschaft oder anderer Garantie gesichert sein.
- Begünstigte sind Personen, die in den Sektoren der
Landwirtschaft, der Tierzucht und der verbundenen und
zusammenhängenden Tätigkeiten operieren.
- Die Finanzierung muss die Angabe ihrer Zweckbestimmung und der bei-
stehenden Garantien, wie auch den Ort des finanzierten Vorhabens
enthalten.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- ZINSÄNDERUNGSRISIKO:
Unmöglichkeit, aufgrund des vorgesehenen festen Zinssatzes von
einem etwaigen Zinsrückgang zu profitieren.
Wirtschaftliche Bedingungen
a) Kurzfristige Agrar-Wirtschaftskredite gemäß L.G. Nr. 30/23.08.73:
(Betriebskredite):
- Zinssatz zu Lasten des Kreditnehmers 3,000 %
(laut Beschluß des Landesausschusses)
- Wechselspesen pro 1.000.- Euro Euro 0,100.-
- Rückbehalt für Interbank-Garantiefonds 0,300 %
b) Kredite für die Viehzucht und für die Mechanisierung der der Land-
wirtschaft gemäß L.G. Nr. 12/1980
(Maschinen- und Viehwirtschaftskredite):
- Zinssatz zu Lasten des Kreditnehmers 40 % des Bezugszinssatze
(mit Dekret des Schatzministeriums festgesetzt
- Wechselspesen pro 1.000.- Euro Euro 0,100.-
c) Fünfjährige Agrarkredite zur Beschaffung des Betriebskapitals der
Genossenschaften und Vereinigungen gemäß Art. 18 L.G. Nr. 9/1995
(Unwetterschädenkredite für Obst- und Kellereigenossenschaften)
- Zinssatz zu Lasten des Kreditnehmers 20 % des Bezugszinssatze
(mit Dekret des Schatzministeriums festgesetzt
- Wechselspesen pro 1.000.- Euro Euro 0,100.-
- Rückbehalt für Interbank-Garantiefonds 0,300 %
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Der Kreditnehmer hat die Pflicht:
-- den Agrarkredit durch Einlösung des entsprechenden Agrarwecchsels
bei dessen Fälligkeit zurückzuzahlen;
-- bei Zahlungsverzug dem Kreditgeber auf alle rückständigen Beträge
im Zusammenhang mit dem betreffenden Agrarkredit die Verzugszin-
sen im Ausmaß des um 3 Prozentpunkte erhöhten jeweils gültigen
offiziellen Diskontsatzes zu entrichten;
-- im Falle, dass der vorgesehene Zinsenbeitrag der Autonomen Pro-
vinz Bozen-Südtirol bei Fälligkeit des betreffenden Betriebsko-
stenkredites nicht oder nur teilweise ausbezahlt wird, dem Kre-
ditgeber den entsprechenden Betrag und alle weiteren daraus er-
wachsenden Spesen und Gebühren zu entrichten;
-- dem Kreditgeber bei Widerruf des Agrarkredites den ausbezahlten
Kreditbetrag und die entsprechenden Zinsen - auch diejenigen, die
zu Lasten der Autonomen Provinz Bozen- Südtirol vorgesehen sind -
sowie sämtliche Spesen, Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit
dem betreffenden Kredit rückzuerstatten;
-- dem Kreditgeber und der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol während
der gesamten Laufzeit des Kredites die Durchführung aller Kon-
trollen und Erhebungen zu gestatten, die als erforderlich erach-
tet werden, um den Verwendungszweck des Kreidtes festzustellen;
-- alle Unterlagen zum Nachweis über die Verwendung des Kreditbetra-
gen im Betrieb aufzubewahren und diese gegebenenfalls auf Verlan-
langen des Kreditgebers oder der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol
vorzuweisen.
- Der Kreditnehmer erklärt:
-- die Verpflichtungen zu kennen und einzuhalten, die sich aus den
gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sowohl der Autonomen
Provinz Bozen-Südtirol als auch des Staates in Bezug auf die
Agrarkredite ergeben, insbesondere hinsichtlich der ausschließli-
chen Verwendung des Kreditbetrages für den vorgesehenen Bestim-
mungszweck, und zu wissen, dass jedwede Zweckentfremdung des Be-
triebskostenkredits und die Nichteinhaltung der übernommenen Ver-
pflichtungen, außer den gesetzlichen Maßnahmen, im besonderen je-
ne des Art. 137 Abs. 1 des Banwesengesetzes Nr. 385 vom 01.09.93,
auch die unmittelbare Rückerstattung des Darlehensbetrages mit
allen Nebenspesen zur Folge hat;
-- für die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse, für welche der
betreffende Kredit gewährt wird, keine weiteren Kredite oder
Vergünstigungen beantragt oder erhalten zu haben;
-- dass alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der betreffenden
Kreditaufnahme solidarisch und unteilbar übernommen worden sind,
auch für jedweden Rechtsnachfolger.
- Außergerichtliche Streitbeilegung
Bei etwaigen Beanstandungen bezüglich der mit der Bank unterhaltenen
Geschäftsbeziehungen kann der Kunde bei der Beschwerdestelle der
Bank und auch beim Bankenombudsmann (Ombudsman-Giurì bancario), der
bei der Vereinigung "Conciliatore Bancario - Associazione per la so-
luzione delle controversie bancarie, finanziarie e societarie - ADR"
eingerichtet ist und der die Bank beigetreten ist, Beschwerde einle-
legen. Bei dieser Vereinigung kann auch ein Schlichtungsdienst bean-
tragt werden.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Agrarwechsel:
Order-Forderungspapier, mit welchem sich der Unterzeichner
dazu verpflichtet, eine bestimmte Summe zu einer im voraus
festgelegten Fälligkeit zu bezahlen. Der Agrarwechsel ist
durch Eigentumsvorbehalt abgesichert.
- Banktage:
Zum Zweck der Zinsberechnung zu jenen zwischen dem Datum der
Fälligkeit des Wechsels und jenem der Auszahlung der Summe
hinzuzuzählenden Tage
- Fester Zinssatz:
Zinssatz, der sich für die gesamte Laufzeit der Finanzierung
nicht ändert.
- Kreditbearbeitung:
Analyse seitens der Bank zwecks Entscheidung über den Antrag zur
Gewährung der Finanzierung.
- Sollzinssatz:
Vom Kunden der Bank zuerkanntes Entgelt für die vonseiten der
der Bank dem Kunden gewährte Finanzierung.
- Synthetischer Kostenindikator (ISC):
Es handelt sich dabei um einen prozentuellen synthetischen
Kostenindikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
In der Berechnung des ISC sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen und das Inkasso der
Raten (falls von der Bank festgelegt);
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank
vorgegeben sind (dienen dazu, die völlige oder teilweise Rückzah-
lung des Kredits zu gewährleisten);
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen, die mit der Finan-
zierung zusammenhängen.
- Verzugszinssatz:
Betrag der der Bank zustehenden Entschädigung im Falle der Ver-
spätung in der Erfüllung der Verpflichtung der Rückzahlung der Sum-
men seitens des Kunden.
- Zwischenbanken-Garantiefonds:
Körperschaft, die dazu beiträgt, die von den Banken im Rahmen
der ausbezahlten Agrarkredite eingefahrenen Verluste abzudecken.
Dem Fonds steht ein gesetzlich vorgeschriebener Pflichtbeitrag in
Bezug auf den finanzierten Betrag zu.
Anfang
Inhalt
LEBENSKREDIT
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Der Lebenskredit ("Prestito vitalizio ipotecario") stellt eine ein-
fache Krediteröffnung dar, bei welcher die Bank dem Kunden mittel-/
langfristig eine Geldsumme zur Verfügung stellt. Der Kunde kann die-
se bis zum vereinbarten Betrag verwenden, wobei die Inanspruchnahme
durch eine einzige bzw. mehrere Abhebungen erfolgt.
- Die Form dieser Finanzierung ist im Gesetz Nr. 248 vom 02.12.2005
geregelt und setzt folgendes voraus:
-- der Kreditnehmer muss
- das 65. Lebensjahr erreicht haben
- Eigentümer einer Immobilie für Wohnzwecke sein, wobei folgende
Gegebenheiten nicht zutreffen dürfen:
-- landwirtschaftliche Gebäude
-- Gebäude unter Denkmalschutz bzw. anders vinkuliert
-- Gebäude in erdbebengefährdeten Zonen, falls die Versiche-
rungsdeckung nicht ausreichend ist
-- die Finanzierung wird durch die 1. Hypothek auf die Immobilie ge-
sichert, wobei
- die Finanzierungsquote vom Alter des Kreditnehmers abhängt und
maximal 50 % des Immobilienwertes erreichen kann
- der Finanzierungsbetrag maximal 400.000 Euro ausmachen darf.
-- der Kreditnehmer kann bis zu seinem Tod durch Behebungen die Fi-
nanzierung bis zum genehmigten Maximalbetrag beanspruchen
-- durch die jährliche Kapitalisierung der Zinsen und Spesen erhöht
sich die Ausnutzung. Es handelt sich hierbei um die einzige Fi-
nanzierungsform, die die Berechnung von Zinsen auf Zinsen zuläßt.
-- die Rückzahlung muß von den Erben in einer einmaligen Zahlung
vorgenommen werden, wobei
- sie innerhalb von 12 Monaten nach Todestag des Kreditnehmers
erfolgen muß
- bei Nichtannahme der Erbschaft durch die Erben bzw. bei Verzug
die Bank durch den Verkauf der Immobilie den Kredit eintreibt.
-- Pflichten des Kreditnehmers:
- die Immobilie darf nicht vermietet werden
- die Instandhaltung der Immobilie muss gewährleistet werden
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Zinssatzrisiko:
-- Bei indexiertem Zinssatz erfolgt die Anpassung des Zinssatzes auf
grund der Veränderungen des Bezugsparameters, was ein Zinsände-
rungsrisiko beinhaltet.
-- Bei variablem Zinssatz kann die Bank aufgrund der Veränderung der
Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor) eine Angleichung vor-
nehmen. Die Periodizität der entsprechenden Angleichung kann we-
gen der besonderen Charakteristik des Geldmarktes nicht im voraus
festgelegt.
- Abänderung zu Ungunsten des Kunden der wirtschaftlichen
Bedingungen (Kommissionen und Spesen), falls vertraglich
vorgesehen.
Wirtschaftliche Bedingungen
Zinssätze
-- Jahreszinssatz 3,202 %
-- indexierter Zinssatz EURIBOR 6 M + maximal Punkte 2,000 P
- Verzugszinssatz Soll-Zins + 3,000 %
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung der Zinsen jährlich
- Zinsberechnung aufgrund des Handelsjahres
Wertstellungen
- Wertstellungen bei Auszahlung Tag der Behebung
Kommissionen und Spesen
- Kreditbearbeitungsprovision 0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen Postspesen
- Spesen für Kontoführung Euro 0.-
- Ersatzsteuer auf mittel-/langfristige Darlehen 0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbearbeitung
(Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasen des Kreditnehmers
- Spesen Fälligkeitsanzeige Euro .-
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Auszahlung:
Das Darlehen wird gemäß Vertrag in mehreren Raten
ausgezahlt, wobei die einzelnen Auszahlungen im Laufe der
Arbeiten aufgrund des feststellten Baufortschrittes
durchgeführt werden, und zwar nachdem der Darlehensnehmer in den
Baugrund und die durchgeführten Arbeiten so viel
investiert hat, dass durch die Finanzierung die vollständige
Realisierung des Projektes gesichert ist. Die Feststellung des
Baufortschrittes und die Bestimmung der Höhe der einzelnen
Raten sind der Bank vorbehalten. Die Bank kann jederzeit
verlangen, dass der Darlehensnehmer über die ausgezahlten
Raten in öffentlicher Form quittiert.
- Ratenzahlung:
Das Darlehen muss in den vertraglich vereinbarten im
nachhinein zahlbaren Halbjahresraten, die Kapital und Zinsen
beinhalten, rückerstattet werden. Die Raten werden am 30. Juni
und 31. Dezember jeden Jahres fällig. Die Tilgungszeit des
Darlehens beginnt am 1. Juli bzw. 1. Jänner unmittelbar nach
Abschluss der notariellen Urkunde über die vollständige
Ausreichung des Darlehens. Vom Tag der Ausreichung des
Darlehens bis zu Beginn der Tilgungszeit schuldet der
Darlehensnehmer nur die aufgelaufenen Zinsen. Sämtliche
Zahlungen haben in den Schalterstellen der Bank zu erfolgen
- Verzugszinsen:
Der Darlehensnehmer schuldet anstelle der vertraglichen
Zinsen Verzugszinsen auf allen Beträgen, die der Bank
geschuldet sind und bei Fälligkeit oder im Falle der
Vertragsaufhebung oder des Terminverlustes nicht bezahlt
werden, und zwar vom Tag der Fälligkeit bis zum Tag der
effektiven Zahlung. Der Darlehensnehmer verzichtet auf
jegliche Mitteilung über Zahlungsverzug, und es ist die Bank
nicht verpflichtet, ihm den Verzug zur Kenntnis zu bringen.
- Rücktrittsrecht:
Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen vorzeitig zu
tilgen, was durch die Zahlung von Nebenkosten, Zinsen, Kapital
und einer Entschädigung zu erfolgen hat. Die Bank kann
ihrerseits unter Wahrung einer Kündigungsfrist von mindestens
drei Monaten vom Darlehensvertrag zurücktreten, jedoch erst
nach Ablauf von mehr als 18 Monaten nach Ausreichung des
Darlehens
- Kosten und Honorare:
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem
Vertrag anfallen, einschließlich eventueller Rechtskosten für
die Eintreibung des Darlehens infolge Nichterfüllung seitens
des Darlehensnehmers und aller derzeitigen und künftigen
Steuern und Gebühren, kommt der Darlehensnehmer auf.
- Hypothek:
Zur Sicherstellung des Darlehenskapitals, der Zinsen, der
Verzugszinsen und einer Kaution wird zugunsten der Bank eine
entsprechende Hypothek zu Lasten von Liegenschaften samt
allem Zubehör und Zuwachs einschließlich allfälliger
künftiger Einverleibungen von Parzellen und Teilflächen
eingeräumt.
- Versicherung:
Der Darlehensnehmer, der eventuelle Hypothekengeber und ihre
Rechtsnachfolger sind verpflichtet, die der Hypothek unterstellten
Baulichkeiten samt Zubehör und jenen, die allenfalls auf den
hypothekarisch belasteten Liegenschaften künftighin errichtet werden
ordnungsgemäß gegen Brandschäden, Blitzschlag und Explosion zu
versichern. Die entsprechenden Polizzen müssen zu Gunsten der
Bank vinkuliert werden.
- Wert der belasteten Immobilien:
Sollte sich infolge eines allgemeinen oder lokalen
Wertverfalles des unbeweglichen Vermögens oder wegen eines
anderen wie auch immer gearteten Grundes der Kautionalwert der
belasteten Liegenschaften vermindern, kann die Bank eine
angemessene Ergänzung der hypothekarischen Sicherheit oder eine
andere geeignete Garantie oder eine teilweise
Rückerstattung des Darlehens verlangen.
- Aufhebung des Vertrages und Terminverlust:
Die Bank ist berechtigt, den Vertrag im Sinne des Art. 1456 ZGB
aufzuheben.
- Die Bank kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen Fällen die
Zahlung der gesamten Schuld verlangen.
- Domizil:
Für die Durchführung des Vertrages und für alle rechtlichen
Auswirkungen erwählen die Vertragspartner folgendes Domizil: Die
Bank ihren Sitz, und zwar auch für Wirkung der
Bestimmungen des Art. 84 Abs. 2 des Grundbuchgesetzes Nr. 499
vom 28.03.1929, und der Kunde das Sekretariat der Gemeinde,
in der die Bank ihren Sitz hat.
- Gesamtschuldnerische Haftung:
Zu den im Vertrag vorgesehenen Leistungen sind sowohl der
Darlehensnehmer als auch seine Rechtsnachfolger und Erben
gesamtschuldnerisch verpflichtet unter Ausschluss jeglicher
Teilbarkeit.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
übrigen wirtschaftlichen Bedingungen, mit Ausnahme der Zinssätze,
einseitig auch zu Ungunsten des Darlehensnehmers abzuändern, wobei
die Vorschriften des Art. 118 des Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine Änderung zu Ungunsten des
Darlehensnehmers erfolgt nur bei Vorliegen eines rechtfertigenden
Grundes. Rechtfertigende Gründe sind beispielsweise die Änderung
gesetzlicher Bestimmungen, die Änderung von Steuern und Gebühren
oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
Wird der Zinssatz durch Knüpfung an einen Referenzzinssatz
(Parameter) bestimmt, ermächtigt der Darlehensnehmer die Bank, für
den Fall, dass der Referenzzinssatz nicht mehr wie heute erhoben
wird, einen ähnlichen Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Vorzeitige Tilgung
Art. 7 des GD Nr. 7/2007 bestimmt, dass für Darlehen, die ab
02.02.2007 für den Erwerb oder die Sanierung von Immobilieneinheiten,
die als Wohnung oder für die Abwicklung der eigenen wirtschaftlichen
oder freiberuflichen Tätigkeit durch eine natürliche Person bestimmt
sind, aufgenommen oder übernommen werden, eine jede Vereinbarung
nichtig ist, die zu Lasten des Darlehensnehmers bestimmte Leistungen
im Falle einer vorzeitigen Tilgung des Darlehens vorsieht. Was die
an genanntem Tage bestehenden Darlehen anbelangt, die in den Anwen-
dungsbereich der Norm fallen, wurde eine Vereinbarung zwischen der
italienischen Bankenvereinigung (ABI) und den Verbraucherschutzver-
bänden nach Maßgabe des Gesetzes abgeschlossen, in der genaue Gren-
zen für die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung definiert wurden.
Diese Sätze stehen den Kunden in allen Filialen der Bank zur Verfü-
gung.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann das Darlehen durch Zahlung mit
Einsetzung in die Gläubigerrechte jederzeit auch vor Fälligkeit an
eine andere Bank übertragen werden. Als neue Finanzierung kommt nur
ein Darlehen in Frage. Die Übertragung verursacht keine wie immer
gearteten Kosten für den Darlehensnehmer. So sind weder der alten
Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
sen). Das neue Darlehen wird in jener Höhe gewährt, die der Rest-
schuld der zu tilgenden Finanzierung entspricht. Der Austausch der
notwendigen Informationen, einschließlich solcher für die Bearbei-
tung des Kreditantrags, erfolgt über bankeninterne Kanäle, wobei
der Darlehensnehmer auch nur mit der neuen Bank in Kontakt zu treten
braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in die
Rechte und in die Sicherheiten der ursprünglichen Bank eingesetzt
(z.B. Hypotheken, Bürgschaften).
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
Ein vom Kunden verschiedenes Subjekt, welches die Bestellung der
Hypothek auf eine eigene Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
Zinssatz, der sich mit der Entwicklung der Indexierungsparameter,
die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
Den effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
Es handelt sich dabei um einen synthetischen Indikator, der die Ge-
samtkosten, die der Konsument zu tragen hat und in Prozent auf Jah-
resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
In der Berechnung des TAEG sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen und das Inkasso
der Raten (falls von der Bank festgelegt);
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwen-
wendig, um den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
Vom Kunden der Bank zuerkanntes Entgelt für den Gebrauch der
vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
Kosten und Honorare
Für alle Kosten und Honorare, die im Zusammenhang mit dem
Vertrag und aus den beigebrachten Sicherheiten anfallen,
einschließlich eventueller Rechtskosten für die Eintreibung des
Darlehens infolge Nichterfüllung seitens des Darlehensnehmers und
aller derzeitigen und künftigen Steuern und Gebühren, kommt der
Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
Analyse seitens der Bank zwecks Entscheidung über den Antrag zur
Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
Schriftliche Mitteilung, die dem Kunden bei Fälligkeit des
Vertrages und auf jeden Fall mindestens einmal pro Jahr
seitens der Bank zugesandt oder übergeben wird; diese
liefert Informationen zum Verlauf der Beziehung und ein
aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
Bezahlung, die der Schuldner periodisch gemäß vertraglich festgelet-
ten Terminen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich)
zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt. Die Rate besteht aus:
- einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
- einem Zinsanteil (Zinsanteil, welcher der Bank für das Darle-
hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
Es handelt sich dabei um einen prozentuellen synthetischen Kosten-
indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
In der Berechnung des SKI/ISC sind enthalten:
- die Rückzahlung des Kapitals;
- die Bezahlung der Zinsen;
- die Kreditbearbeitungsgebühr;
- die Spesen der Kreditrevision;
- die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
- die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
- die Spesen für Versicherung und Garantien, die von der Bank vor-
gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
- die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
den Kredit zu erhalten);
- alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen, die mit der
Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
Dies ist der graduelle Rückzahlungsplan der Ausleihung
mittels periodischer Bezahlung der Raten, die aus einem
Kapitalsanteil und einem Zinsanteil bestehen und zum im
Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
Dabei handelt es sich um den Plan, laut welchem das Darlehen
zurückgezahlt wird, unter Angabe der Zusammensetzung und der
Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den effektiven
Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
Diese stellen den höheren Zinssatz dar, der auf die
verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
Es handelt sich dabei um die Tilgungszeit vor der
eigentlichen Tilgung, in welcher der Kunde über das gesamte
Anfangskapital verfügt. Während dieser Periode, deren Dauer
vertraglich festgesetzt ist, beschränkt sich der Kunde, zum
vertraglich vereinbarten Zinssatz bei Fälligkeiten lediglich den
Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
Kopie des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
verlangen kann; diese zwingt weder die Bank noch den Kunden zum
Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
Zinssatz während der Voramortisierungszeit, d.h. jene Periode
zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.
Anfang
Inhalt
KREDITE UND EINLAGEN IN FREMDWÄHRUNG
Import- und Exportfinanzierungen
- Soll-Zinssatz Eurogeldmarktsatz "Brief" + 3,5 Punkte
- Kapitalisierung jeweils bei Fälligkeit
- für die Zinsberechnung dient das Geschäftsjahr
- Maximallaufzeit 6 Monate
- Die Anlage in Fremdwährung birgt ein Wechselkursrisiko in sich
Darlehen in Fremdwährung
- Soll-Zinssatz Eurogeldmarktsatz "Brief" + 3,5 Punkte
- Die Anlage in Fremdwährung birgt ein Wechselkursrisiko in sich
- Kapitalisierung gemäß Vereinbarung
- Laufzeit gemäß Vereinbarung
- Provisionen und Gebühren
-- Bearbeitungsgebühr pro Geschäftsvorfall Euro 0.-
-- für Vermittlung des Kredites
- bei Aufnahme Euro 0.-
- bei Verlängerung Euro 0.-
- vorzeitige Löschung Euro 0.-
Kontokorrent in Fremdwährung
Zinssätze
- Soll-Zinssatz Eurogeldmarktsatz "Brief" + 3,5 Punkte
- Überziehungszinssatz Eurogeldmarktsatz "Brief 1 Monat" + 4 Punkte
- Haben-Zinssatz Eurogeldmarktsatz "Geld" - 2,5 Punkte
Die Anlage in Fremdwährung birgt ein Wechselkursrisiko in sich
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Zinsberechnung aufgrund des Kalenderjahres
- Kapitalisierung jährlich
Spesen und Kosten
- Buchungsspesen Euro 0.-
- Auszüge Euro 0.-
- fixe Abschlußgebühren Euro 0.-
- Postspesen, gemäß geltender Tarifordnung
- Spesen für die Rücksendung von unbezahlten Schecks zuzüglich Pro-
testspesen laut Aufstellung des Gerichtsvollziehers
- Steuern und Gebühren im Ausmaß der geltenden Gesetze
- Fremde Kosten werden wertgleich weiterbelastet
Wertstellungen bei Einlagen
- Bargeld und eigene Schecks in Kontowährung Tag der Einlage
- Schecks auf ausländische Banken in Landeswährung 8 Fixtage
- Schecks auf italienische Banken 10 Fixtage
- andere Schecks 15 Fixtage
- Überweisungen 4 Fixtage
Wertstellungen bei Behebungen
- Barbehebung Tag der Behebung
- mittels Bankschek Ausstellungsdatum
- Zahlungsauftrag Tag der Durchführung
- Lastschriften Tag der Durchführung
Depots in Fremdwährung
Zinssätze
- Haben-Zinssatz Eurogeldmarktsatz "Geld" - 2,5 Punkte
Die Anlage in Fremdwährung birgt ein Wechselkursrisiko in sich
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Zinsberechnung aufgrund des Kalenderjahres
- Kapitalisierung gemäß Vereinbarung
Wertstellungen bei Einlagen
- in Euro 2 Banktage
- in Fremdwährung (Währung des Depots) Tag der Einlage
- andere Währung 2 Banktage
Wertstellungen bei Behebungen
- Löschung gegen Euro 2 Banktage
- Arbitrage 2 Banktage
- Gutschrift auf Fremdwährungskonto 2 Banktage
Spesen und Kosten
- Verlängerung bei Fälligkeit Euro 0.-
- proroga a scadenza Euro 0.-
- Arbitrage Euro 0.-
Spareinlagen in Fremdwährung
Ausgabe in allen konvertierbaren Währungen
Zinssätze
- Haben-Zinssatz Eurogeldmarktsatz "Geld" - 2,5 Punkte
Die Anlage in Fremdwährung birgt ein Wechselkursrisiko in sich
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Zinsberechnung aufgrund des Kalenderjahres
- Kapitalisierung jährlich
Wertstellungen bei Einlagen Tag der Einlage
Wertstellungen bei Behebungen Tag der Behebung
Sparbriefe in Fremdwährung
Allgemeine Ausgabebedingungen
- Ausgestellt in den Währungen: USD, CHF
- Mindeststückelung im Gegenwert von Euro 500,00.-
- Laufzeit in Monaten: 3-6-12-18-24-36-48-60
- variabler Zinssatz
Zinssätze
- Haben-Zinssatz Eurogeldmarktsatz "Geld" - 2,5 Punkte
Die Anlage in Fremdwährung birgt ein Wechselkursrisiko in sich
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Zinsberechnung aufgrund des Kalenderjahres
- Kapitalisierung bei Fälligkeit
Wertstellungen bei Einlagen Tag der Einlage
Wertstellungen bei Behebungen Tag der Behebung
Anfang
Inhalt
DISKONTE
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Der Diskont ist jener Vertrag, mit dem die Bank dem Kunden nach
Abzug der Zinsen den Betrag einer nicht verfallenen Forderung
gegenüber Dritten mittels der Abtretung dieser Forderung, Eingang
vorbehalten, bevorschusst. Beim Diskont handelt es sich um eine
Geldausleihung, die wirtschaftlich durch die Abtretung einer
Forderung garantiert ist; Voraussetzung für den Diskont ist das
Bestehen einer nicht verfallenen Forderung des diskontnehmenden
Kunden gegenüber Dritten, und der eigentliche Zweck der in dieser
Form abgewickelten Ausleihung ist jener, den Kunden in die Lage zu
versetzen, dessen Forderung vor Fälligkeit einzuziehen, wobei die
Forderung zahlungshalber abgetreten oder das Forderungspapier,
welches die Forderung verbrieft, übertragen wird. Gegenstand des
Diskontes können verbriefte Forderungen (Wechsel, Dokumententratten
usw.), Handelsrechnungen, nicht verbriefte Forderungen (Halbjahres-
und Annuitätenbeträge vom Staat und anderen öffentlichen
territorialen Körperschaften) oder Forderungen, die in anderen als
Wechselpapieren verbrieft sind.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
Möglichkeit, die von der Bank bevorschussten Summen nicht
zurückzahlen zu können, falls die diskontierte Forderung nicht
eingelöst wird.
Wirtschaftliche Bedingungen
Zinssätze
- Sollzinssatz 4,500 %
Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung der Zinsen bei Diskontierung
- Zinsberechnung aufgrund des Kalenderjahres
Kommissionen und Spesen
- Kreditprovision 0 %
- Kommission für Platzeffekten Euro 2,30.-
- Kommission für Distanzeffekten Euro 2,30.-
Wertstellungen
- Gutschrift auf Kontokorrent Tag der Durchführung
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Abtretung einer Forderung:
Vertrag, mit welchem der bisherige Gläubiger (der Abtretende)
einem neuen Gläubiger (Abtretungsempfänger) eine Forderung gegenüber
einem Dritten (Drittschuldner) abtritt.
- Abtretung zahlungshalber:
Der Abtretende garantiert auch die Solvenz (Zahlungsfähigkeit) des
Drittschuldners, mit der Folge, dass der Abtretende nur dann
befreit ist, wenn der Drittschuldner bezahlt hat.
- Lagerpfandschein:
Bei diesem handelt es sich um ein Dokument, das von Lagerhäusern
dem Hinterleger ausgestellt wird und den Besitz von Waren und das
Recht, diese abzuholen, bestätigt.
Anfang
Inhalt
FINANZIERUNGS-LEASING
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Unter Leasingfinanzierung versteht man ein von einem
Finanzintermediär (Leasinggeber) getätigtes Finanzierungsgeschäft
bestehend in der Einräumung der Nutzung von unbeweglichen oder
beweglichen Gütern für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt
(Leasingraten). Die Güter werden durch den Leasinggeber erworben
oder errichtet, und zwar nach den Wünschen und Vorgaben des Kunden
(Leasingnehmer), der alle damit verbundenen Risiken übernimmt und
am Ende der genannten Vertragsdauer das Recht besitzt, die Güter
zum festgesetzten Preis zu erwerben.
- Die Leasingfinanzierung zielt auf die Befriedigung eines Finanzie-
rungsbedarfs für eine Investition des Kunden ab.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Der Kunde übernimmt die besonderen mit den mittel- und langfristigen
Finanzierungsgeschäften verbundenen Risiken, sowie die Risiken,
die sich infolge der Änderung der Steuergesetzgebung ergeben
können. Er übernimmt die unwiderrufliche Verpflichtung zur Zahlung
aller Raten sowie die Risiken, die mit dem Leasingobjekt zusammen-
hängen.
Wirtschaftliche Bedingungen
Laufzeit
- Mindestlaufzeit (Immobilien) 15 Jahre
Höchstzinssätze
- nominaler jährlicher Leasingzinssatz Euribor 6M/365 Tage
-- Immobilien + Maximalpunkte 2,500 P
-- Mobilien + Maximalpunkte 3,000 P
- Verzugszinssatz Soll-Zins + 3,000 %
Zinsberechnung
- Periodizität monatlich/trimestral/semestral
- Zinsberechnung aufgrund des Handelsjahres
Durchschnittlicher globaler Effektivzinssatz (TEGM)
Das Wirtschafts- und Finanzministerium veröffentlicht alle drei Monate
im Rahmen des Wuchergesetzes diesen Durchschnittszinssatz.
Die Wucherschwelle wird überschritten, falls die Zinsen den veröffentlich-
ten Durchschnittszinssatz um 25 % zuzüglich weiterer 4 Prozentpunkte über-
schreiten.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass der von den Antiwucherbestimmungen
vorgesehene durchschnittliche globale Effektivzins (TEGM) in der Bank aus-
gehängt ist.
- Wucherzins für Leasing bis Euro 25.000.- 12,425 %
- Wucherzins für Leasing über Euro 25.000.- 14,913 %
Spesen
- Spesen Fälligkeitsanzeige Euro 1,00.-
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Entgelt
Das Entgelt für das Finanzierungsleasing wird bei
Vertragsabschluss provisorisch festgelegt und ist in einer
vereinbarten Anzahl von Raten zu bezahlen. Die erste Rate ist bei
Unterzeichnung dieses Vertrages fällig und ist eine fixe.
- Zahlungsort
Sämtliche Zahlungen aus dem Vertrag haben an die Raiffeisenkasse
Ritten zu erfolgen.
- Anpassung des Entgelts
Eine Anpassung des vertraglich festgelegten Entgeltes erfolgt
dann, wenn der Leasinggeber zusätzliche mit dem Leasing-Objekt
zusammenhängende Kosten aus welchem Grund auch immer zu tragen
hat. Die Höhe der indexierten Raten wird in diesem Falle
entsprechend angepasst und durch eine Mitteilung an den
Leasingnehmer festgehalten.
- Kaufoption
Bei Ablauf der Laufzeit des Vertrages steht dem Leasingnehmer
eine Kaufoption bezüglich des Leasing-Objektes zu. Bei Ausübung
dieses Rechtes muss das Objekt in dem rechtlichen und faktischen
Zustand übernommen werden, in dem es sich gerade befindet.
- Haftungsbeschränkung und Klagerecht
Ab Unterzeichnung des Vertrages haftet der Leasingnehmer für
alle Risiken und Verpflichtungen, die mit dem Eigentumsrecht am
Leasingobjekt und dem Besitz und der Nutzung desselben direkt und
indirekt zusammenhängen. Er hält den Leasinggeber mit dem Erwerb
dieses Objektes schad- und klaglos.
Der Leasingnehmer haftet für alle Mängel und Fehler am
Leasingobjekt und aller seiner Anlagen.
Eine Haftung des Leasinggebers ist ebenfalls ausgeschlossen,
wenn aus welchem Grund auch immer die Nutzung des Leasing-
Objektes nicht mehr möglich ist, und so verzichtet der
Leasingnehmer ausdrücklich darauf, die Aufhebung des Vertrages,
die Herabsetzung oder die Aussetzung des Entgeltes oder
Schadenersatz zu verlangen.
Der Leasinggeber ist infolgedessen damit einverstanden, dass die
ihm zustehenden Rechte und Klagerechte gegen Dritte im
Zusammenhang mit dem Leasingobjekt und mit seiner Nutzung vom
Leasingnehmer ausgeübt werden. Sollte dies nicht möglich sein,
wird der Leasinggeber diese Rechte im eigenen Namen, aber auf
Kosten und Gefahr des Leasingnehmers geltend machen.
- Instandhaltung und Ausbesserungen
Für die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung des
Leasingobjektes und aller seiner Anlagen, für Ausbesserungen und
den Ersatz von Anlagen sowie auch für die Kosten deren Anpassung
an behördliche oder gesetzlichen Vorschriften gehen zu Lasten des
Leasingnehmers. Im Besonderen verpflichtet sich der Leasingnehmer
unverzüglich alle Arbeiten auszuführen, die dazu dienen etwaige
Gefahren durch das Objekt abzuwenden. Der Leasingnehmer hält den
Leasinggeber jedenfalls schad und klaglos.
- Nutzung
Die Nutzung des Leasing-Objektes hat in Übereinstimmung mit den
behördlichen und gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen, für jene
Zwecke, für die es bestimmt ist, mit der Sorgfalt des guten
Familienvaters und jedenfalls unter Berücksichtigung des dem
Leasinggeber zustehenden Eigentumsrechts.
Der Leasinggeber gewährleistet die freie Nutzung des Leasing-
Objektes. Die Gewährleistung erstreckt sich jedoch nicht auf
Handlungen Dritter.
- Hinzufügungen und Verbesserungen
Hinzufügungen und Verbesserungen gehen in das Eigentum des
Leasinggebers über und der Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf
eine wie immer geartete Entschädigung, auch wenn sie vom
Leasinggeber genehmigt worden sind. Sollte der Leasingnehmer die
Kaufoption nicht ausüben, hat der Leasinggeber das Recht zu
verlangen, dass der vorherige Zustand wiederhergestellt wird.
- Versicherungen
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten folgende
Versicherungen bei einer dem Leasinggeber genehmen Versicherungs-
gesellschaft abzuschließen:
a) eine Haftpflichtversicherung gegen alle Schäden, die entstehen
können, und zwar bis zu einer Deckungssumme von Euro 1.000.000
im Block;
b) eine Feuerversicherung auf Neuwert.
Die Versicherungsverträge werden vom Leasingnehmer auf eigene
Rechnung im Interesse des Leasinggebers abgeschlossen.
- Schäden am Leasingobjekt
Wird das Leasingobjekt beschädigt oder zerstört, sorgt der
- Leasingnehmer auf seine Kosten für dessen Wiederherstellung
Zahlungsverzug
Die im Vertrag vorgesehenen Zahlungen dürfen weder verzögert
noch ausgesetzt werden. Eventuelle Forderungen des Leasingnehmers
müssen an anderen Stellen geltend gemacht werden, eine
Aufrechnung ist ausgeschlossen.
Im Falle eines wie immer gearteten Zahlungsverzuges schuldet der
Leasingnehmer Verzugszinsen. Der Zahlungsverzug tritt automatisch
ein, ohne dass eine Zahlungsaufforderung notwendig wäre und die
Verzugszinsen sind bis zur effektiven Zahlung der rückständigen
Beträge geschuldet.
- Aufhebung des Vertrages
Wenn der Leasingnehmer die in diesem Vertrag übernommenen
Verpflichtungen nicht erfüllt, kann der Leasinggeber die
Aufhebung nach Maßgabe des Art. 1456 ZGB verlangen. Es gelangt im
Falle der Aufhebung des Vertrages Art. 1526 ZGB zur Anwendung.
- Kosten
Für alle Kosten, Steuern und Gebühren, die im Zusammenhang mit
der Leasingfinanzierung, mit der Ausübung der Kaufoption und mit
der Einbringung der sich aus diesem Vertrag ergebenden
Forderungen anfallen, kommt der Leasingnehmer auf.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
übrigen wirtschaftlichen Bedingungen, mit Ausnahme der Zinssätze,
einseitig auch zu Ungunsten des Darlehensnehmers abzuändern, wobei
die Vorschriften des Art. 118 des Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine Änderung zu Ungunsten des
Darlehensnehmers erfolgt nur bei Vorliegen eines rechtfertigenden
Grundes. Rechtfertigende Gründe sind beispielsweise die Änderung
gesetzlicher Bestimmungen, die Änderung von Steuern und Gebühren
oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
Wird der Zinssatz durch Knüpfung an einen Referenzzinssatz
(Parameter) bestimmt, ermächtigt der Darlehensnehmer die Bank, für
den Fall, dass der Referenzzinssatz nicht mehr wie heute erhoben
wird, einen ähnlichen Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Vorzeitige Tilgung
Art. 7 des GD Nr. 7/2007 bestimmt, dass für Darlehen, die ab
02.02.2007 für den Erwerb oder die Sanierung von Immobilieneinheiten,
die als Wohnung oder für die Abwicklung der eigenen wirtschaftlichen
oder freiberuflichen Tätigkeit durch eine natürliche Person bestimmt
sind, aufgenommen oder übernommen werden, eine jede Vereinbarung
nichtig ist, die zu Lasten des Darlehensnehmers bestimmte Leistungen
im Falle einer vorzeitigen Tilgung des Darlehens vorsieht. Was die
an genanntem Tage bestehenden Darlehen anbelangt, die in den Anwen-
dungsbereich der Norm fallen, wurde eine Vereinbarung zwischen der
italienischen Bankenvereinigung (ABI) und den Verbraucherschutzver-
bänden nach Maßgabe des Gesetzes abgeschlossen, in der genaue Gren-
zen für die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung definiert wurden.
Diese Sätze stehen den Kunden in allen Filialen der Bank zur Verfü-
gung.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann das Darlehen durch Zahlung mit
Einsetzung in die Gläubigerrechte jederzeit auch vor Fälligkeit an
eine andere Bank übertragen werden. Als neue Finanzierung kommt nur
ein Darlehen in Frage. Die Übertragung verursacht keine wie immer
gearteten Kosten für den Darlehensnehmer. So sind weder der alten
Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
sen). Das neue Darlehen wird in jener Höhe gewährt, die der Rest-
schuld der zu tilgenden Finanzierung entspricht. Der Austausch der
notwendigen Informationen, einschließlich solcher für die Bearbei-
tung des Kreditantrags, erfolgt über bankeninterne Kanäle, wobei
der Darlehensnehmer auch nur mit der neuen Bank in Kontakt zu treten
braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in die
Rechte und in die Sicherheiten der ursprünglichen Bank eingesetzt
(z.B. Hypotheken, Bürgschaften).
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Indexierungsparameter:
Ist eine auf den Geldmarkt bezogene Größe, an die der vertragliche
Zinssatz gemäß den vertraglichen Vereinbarungen geknüpft ist.
- Leasinggeber:
Ist der Finanz- oder Bankintermediär, der als Gläubiger das Leasing-
gut zur Leasingfinanzierung übergibt.
- Leasingnehmer:
Ist der Kunde, der als Schuldner das Gut in Leasing erhält.
- Leasingrate
Ist periodische Entgelt für das Finanzierungsleasing.
- Leasingsatz:
Ist der interne Aktualisierungszinssatz, wie i n der Sektion "wirt-
schaftliche Bedingungen des Geschäfts" definiert
- Rückkaufoption oder Aufschuboption:
Ist das Recht des Kunden, bei Vertragsbeendigung zu entscheiden, ob
er das Gut zum festgesetzten Preis erwerben will oder ob er die Be-
nutzung zu einem vordefinierten Preis weiterführen möchte, vorausge-
setzt, er hat alle seine Verpflichtungen erfüllt.
- Schiedsgericht:
Ist die gebietsmäßig zuständige Schlichtungsstelle, welche auch bei
Abweichung von den in der italienischen Zivilprozessordnung vorgese-
henen Bestimmungen, über die Streitfälle entscheidet, welche sich
aus dem Leasingvertrag ergeben.
- Verzugszinssatz:
Ist der geschuldete Zinssatz, der im Falle einer nicht rechtzeitigen
Zahlung einer Geldsumme angewendet wird.
- Wertstellung:
Ist das Datum der Lastschrift oder der Gutschrift einer Geldsumme,
ab welchem aktive oder passive Zinsen anreifen, entweder für den Be-
günstigten oder für den Zahlenden.
Anfang
Inhalt
BANKGARANTIE/BANKBÜRGSCHAFT
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Mit der Kreditleihe steht die Bank für die Einhaltung
gewisser Verpflichtungen eines Kunden ein, oder übernimmt von
diesem eine Schuld. Im besonderen: falls die Bank für die
Verpflichtung des Kunden bürgt, indem diese eine
Wechselbürgschaft unterzeichnet oder eine Bürgschaft
leistet, handelt es sich um einen Avalkredit oder einen
Bürgschaftskredit; falls die Bank den Kunden zur
Wechselziehung ermächtigt und sich dazu verpflichtet, diese zu
akzeptieren, handelt es sich um einen Akzeptkredit. Diese Kredite
können Sicherstellungen aufweisen. Bei den Kreditleihen
sind die sog. passiven Bürgschaften besonders bedeutend, d.h.
jene, welche die Bank zugunsten eines Dritten im Interesse
eines eigenen Kunden leistet.
- Bankgarantie:
Bankgarantien spielen besonders im internationalen
Handelsverkehr eine große Rolle. Dieser "Garantievertrag",
"contratto autonomo di garanzia", "performance bond" oder
"guarantee bond" hat in den letzten Jahren an Bedeutung
gewonnen und ist dadurch gekennzeichnet, daß die
Garantieverpflichtung der Bank eine gegenüber dem
Grundgeschäft gänzlich selbständige und unabhängige
Verpflichtung ist. Typisch für die Garantie ist die von den
Banken aller Länder fast formularmäßig verwendeten Worte, daß
die Zahlung "auf erstes Anfordern" oder auf erste
Aufforderung hin (a semplice richiesta oder "a prima
richiesta") unter Ausschluß jeglicher Einwendungen und
Einreden aus dem Vertrag des Garantienehmers mit dem Auftrag-
geber geleistet wird. Die garantierende Bank kann nur
Einwendungen aus dem Garantievertrag selbst (z.B. Ablauf der
Frist) erheben und nicht aus dem zugrundeliegenden Geschäft. Die
Bank muss im Falle der Inanspruchnahme auch gegen den Willen
des Auftraggebers zahlen; dieser hat nur die Möglichkeit,
mit einer einstweiligen richterlichen Verfügung laut Art. 700
der Zivilprozeßordnung die Zahlung verbieten zu lassen. Die
garantierende Bank hat das Recht und die Pflicht, die
Zahlung zu verweigern, wenn es sich um eine mißbräuchliche
Inanspruchnahme handelt, die aber "auf den ersten Blick"
erkennbar, sicher und unanfechtbar sein muß (Kassation Nr.
3291/1993). Die Bank muss sich im Falle der Zahlung
ausschließlich am Auftraggeber schadlos halten, sodass sie
den gezahlten Betrag auch dann nicht vom Garantienehmer
zurückfordern kann, wenn die Zahlung nicht geschuldet gewesen
wäre.
- Bankbürgschaft:
Die Bürgschaft ist im Unterschied zur abstrakten Garantie
eine akzessorische Verpflichtung, d.h. sie ist abhängig vom
Bestand einer rechtswirksamen Hauptforderung (Art. 1939
ZGB). So ist die Bankbürgschaft wie jede Bürgschaft von den
Bestimmungen der Art. 1936 ff. ZGB geregelt, ganz im
Gegensatz zur Garantie, die einen atypischen Vertrag laut Art.
1322 Abs. 2 ZGB darstellt.
Für die Bürgschaft gilt grundsätzlich,
- dass der Bürge den Forderungen des Gläubigers alle
Einwendungen und Einreden entgegenhalten kann, die auch dem
Hauptschuldner zustehen;
- dass laut Art. 1952 der Bürge, der vom Gläubiger zur
Leistung aufgefordert wird, die Zahlung vorher dem
Hauptschuldner mitteilen muss, denn "wenn der Bürge gezahlt hat,
ohne den Hauptschuldner darüber zu benachrichtigen, kann
dieser dem ersten gegenüber jene Einwendungen erheben, die er
im Augenblick der Zahlung dem Hauptgläubiger gegenüber
erheben hätte können." In den "Allgemeinen Bedingungen für
die Leistung von Bankbürgschaften und Bankgarantien"
verzichtet der Kunde auf diese Benachrichtigung und
befreit die Bank von der Erhebung von Einwendungen;
- dass die Bank, die als Bürge eine Nichtschuld bezahlt, den
Betrag auch vom vermeintlichen Gläubiger zurückfordern kann (im
Gegensatz zur Garantie - siehe oben).
- Der Bürge haftet in gleicher Weise wie der Hauptschuldner. Die
Inanspruchnahme hat nach der angegebenen Zahl von Tagen nach
Fälligkeit der besicherten Verbindlichkeit schriftlich zu
erfolgen. Auch die Dauer der Gültigkeit ist fixiert, die aber
niemals vor Fälligkeit der besicherten Schuld eintreten kann.
Eine vom Art. 1957 ZGB abweichende Regelung ist zulässig.
Wie in Bankbürgschaften üblich, wird auch auf die Einrede der
Vorausklage laut Art. 1944 ZGB verzichtet, obwohl diese der
Bank ohnehin nicht zustehen würde, es sei denn, sie wird
ausdrücklich vereinbart. Die Möglichkeit der Abtretung der
Bürgschaft wird von der Genehmigung der Bank abhängig gemacht
(siehe Art. 1263 ZGB).
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Im Falle, dass die Bank die Zahlung leisten muss, ist der Kunde
angehalten, der Bank alles zurückzuzahlen, das diese in Zusammenhang
mit dem gewährten Kredit bezahlt hat.
Wirtschaftliche Bedingungen
Kommissionen
- jährliche Kommission auf den garantierten Betrag
-- bis Euro 10.000,00 1,500 %
-- von Euro 10.001,00 bis Euro 50.000,00 0,750 %
-- über Euro 50.000,00 0,500 %
- semestrale Kommission für Wohnbau 0,400 %
- jährliche Kommission für Steuerrückvergütungen 0,500 %
- Mindestkommission Euro 50,00.-
- einmalige Fixkommission Euro 50,00.-
Solidaritätsfonds
- Zwangsbeitrag zu Gunsten des Solidaritätsfonds zum 0,500 %
Schutz der Erwerber von zu errichtenden Gebäuden
(auf den Gesamtbetrag der Bürgschaft berechnet)
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Der Kunde hat die Pflicht:
-- für die Dauer der Garantie die oben angeführte Provision im Vor-
aus zu bezahlen. Sie ist vorbehaltlich einer gegenteiligen An-
gabe in Prozent des besicherten Betrages ausgedrückt;
-- die Bank in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten und auf
die einfache Aufforderung hin unverzüglich die Beträge, die
infolge der Garantieleistung ausbezahlt werden, einzuzahlen, ein-
schließlich der Zinsen, Provisionen und Nebenleistungen;
-- auf einfache Aufforderung hin, unverzüglich Bargeld in Höhe
des sichergestellten Betrages zu hinterlegen oder der Bank ge-
nehme Wertpapiere in dieser Höhe zugunsten der Bank zu ver-
pfänden, wobei in der Zeit nach dieser Pfandbestellung eine
entsprechende Herabsetzung der Provision erfolgt;
-- für alle fälligen Beträge, die geschuldet sind, Zinsen in der
oben angeführten Höhe zu bezahlen.
- Überdies:
-- ist die Bank berechtigt, die bezahlten Beträge vom Konto abzubu-
chen;
-- werden dem Begünstigten der Garantie die Beträge ausgezahlt, die
dieser aufgrund der Garantie mit einfachem Schreiben verlangt.
Diese Auszahlung kann unabhängig von der angegebenen Begründung
und trotz Einspruch erfolgen;
-- ist die Bank befreit, den Kunden über die Forderungen des
Begünstigten der Garantie vor der Auszahlung zu benachrichtigen
und auch davon, dem Begünstigten gegenüber irgendwelche Einwen-
dungen zu erheben, die dem Kunden zustehen könnten. Es ist einzig
und allein Sache des Kunden, gegen den Begünstigten Klagen zu er-
heben und Rechte geltend zu machen, sowie auch die Beträge zu-
rückzufordern, die ihm ausbezahlt wurden.
-- wird jede aus der Garantieleistung entstehende Verbindlichkeit
für die Erben und Rechtsnachfolger gesamtschuldnerisch und un-
teilbar übernommen;
-- kommt der Kunde für alle Kosten und Steuern, die im Zusammenhang
mit dem Vertrag oder mit der übernommenen Garantie anfallen, auf.
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Akzept:
Handlung, mit welcher der Bezogene sich dazu verpflichtet, den
Wechsel bei Fälligkeit zu bezahlen.
- Aval:
Wechselbürgschaft, Kraft derer der Bürge auf dieselbe Weise
haftet wie die Person, für welche die Garantie ausgestellt wurde.
- Bürgschaft:
Sicherstellung, Kraft derer der Bürge aufgrund einer
persönlichen Verpflichtung für die Einhaltung einer
Verpflichtung eines Anderen haftet.
Anfang
Inhalt
DOKUMENTENAKKREDITIV
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Das Dokumentenakkreditiv besteht aus der Übernahme der
Verpflichtung seitens einer Bank (ausgebende Bank), auf
Rechnung und im Namen eines eigenen Kunden (Auftraggeber), der
generell Wareneinkäufer ist, selbst oder von einer
Korrespondenzbank eine wirtschaftliche Leistung (Bezahlung bei
Sicht, Übernahme der Verpflichtung zum Zahlungsaufschub,
Wechselakzept usw.) innerhalb eines bestimmten Betrages und
einer festgelegten Frist zugunsten eines Dritten
(Begünstigter), der generell der Verkäufer der der
Transaktion zugrundeliegenden Waren ist, gegen Vorlage
seitens des Verkäufers von Lieferscheinen und
Begleitpapieren der Waren, die gemäß vertraglichen Fristen und
Bedingungen erstellt sind, zu erbringen.
Es handelt sich um ein im internationalen Handel weit
verbreitetes Geschäft, mit welchem die Lieferung der Ware und
deren Bezahlung mit dem Austauschen seitens der Banken des
Verkäufers und des Ankäufers der Lieferscheine und
Begleitpapiere, deren formelle Richtigkeit (ohne
Werturteile) gemäß den von der Internationalen Handelskammer
vorgegebenen Normen von den Banken überprüft werden,
gleichzeitig erfolgen.
- Der Stand-by Letter of Credit (SBLC) sieht wie beim
Dokumentenakkreditiv eine Bewertung von Unterlagen für
dessen Verwendung vor, stellt jedoch die Garantiefunktion in den
Vordergrund. Der SBLC wird nämlich vom Begünstigten bei Vorlage
der vorgeschriebenen Unterlagen nur in jenem Falle aktiviert,
falls dieser vom Schuldner (Auftraggeber des SBLC) die
Bezahlung gemäß zugrundeliegendem Handelsvertrag (beispielsweise
mittels Banküberweisung) nicht erhalten hat.
- Die beiden beschriebenen Geschäfte, Dokumentenakkreditiv und
Stand-by Letter of Credit, sind von spezifischen Normen
geregelt, die von der Internationalen Handelskammer von
Paris erlassen wurden. In der Ausführung dieser Geschäfte
bedient man sich generell ausländischer Korrespondenten, die im
Land des Verkäufers / Exporteurs domiziliert sind.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Da das Dokumentenakkreditiv oder der Stand-by Letter of
Credit Zahlungsinstrumente sind, die sich aufgrund einer
autonomen Verpflichtung der Bank, unabhängig vom
zugrundeliegenden Handelsgeschäft - nur durch die Bewertung der
Unterlagen und nicht deren Sachverhalt - aktivieren,
unterliegt der Auftraggeber dem Risiko, gegenüber der
Vorlage von vertragskonformen Unterlagen, für welche seine Bank
(Ausgeber) bezahlen oder sich zur Bezahlung
verpflichten muss und folglich den Auftraggeber zu belasten,
nicht vertragsmäßig vereinbarte Ware zu erhalten.
- Die in Fremdwährung benannten oder gegen Euro oder in einer
anderen Währung als die Nennwährung beglichenen Geschäfte
unterliegen dem Risiko der Schwankung des Wechselkurses, da
diese zu jenem Wechselkurs beglichen werden, der im Moment der
Negoziierung herrscht.
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Der Auftraggeber übernimmt jede Haftung für die Folgen
- von Verzögerungen, Verlusten oder sonstigen Irrtümern bei der
Übermittlung von Briefen, Dokumenten, Fernschreiben oder anderen
elektronischen Mitteln (Swift) im Zusammenhang mit allen
beantragten Akkreditiven. Außerdem übernimmt er die Haftung für
Irrtümer bei der Übersetzung oder Auslegung von technischen
Ausdrücken. Die Bank behält sich das Recht vor,
Akkreditiv-Bedingungen gegebenenfalls unübersetzt
weiterzugeben;
- von Verpflichtungen der Bank, die auf besondere
ausländische Gesetze und Gebräuche beruhen;
- von Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit der beteiligten
Banken verursacht durch Unruhen, Aufruhr, Aufstand, Krieg,
Streiks, Aussperrungen oder sonstiger Fälle höherer Gewalt;
- die durch die Erfüllung und Beachtung der von den
zuständigen Behörden erlassenen Bestimmungen entstehen
- In Ermangelung anderer Weisungen, bedient sich die Bank bei der
Abwicklung der Akkreditive ihrer Korrespondenzbanken. Dies
geschieht für Rechnung und auf Gefahr des
Auftraggebers. Für die Nichterfüllung der Weisungen haftet der
Auftraggeber, auch wenn die Wahl der Korrespondenzbank von der
Bank getroffen worden ist.
- Das unwiderrufliche Akkreditiv kann nur mit schriftlicher
Zustimmung aller Beteiligten geändert oder widerrufen
- Sämtliche Dokumente reisen auf Wag und Gefahr des
Auftraggebers.
- Das Akkreditiv gilt als benutzt, sobald der Kunde die
Dokumente in Empfang genommen hat, unabhängig davon, ob er
dadurch tatsächlich in den Besitz der Ware gelangt oder
nicht; es entstehen damit die Verpflichtungen des Kunden
gegenüber der Bank unabhängig davon, in welcher Form das
Akkreditiv ausgenutzt worden ist. Jedes diesbezügliche
Risiko geht daher zu Lasten des Auftraggebers, so wie auch die
eventuellen Verfahren gegen Reedereien,
Versicherungsgesellschaften, Verwahrungsbehörden; die
Durchführung dieser Verfahren kann die Zahlung der Beträge
welche vom Kunden der Bank aus der Akkreditiveröffnung
geschuldet sind, nicht aufschieben.
- Die Verantwortung für die Form, Vollständigkeit, Richtigkeit und
Echtheit der Dokumente trägt der Auftraggeber. Die Bank und
ihre Korrespondenzbanken haften nicht für die
Zahlungsfähigkeit oder den Ruf und ähnliches des Frächters,
Spediteurs oder der Versicherer der Waren oder irgendwelcher
anderer Personen.
- Entladung, Zoll- und Hafengebühren, Transport- und
Lagerungskosten und alle anderen anfallenden Spesen und
Auslagen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. In
Abänderung der Bestimmung aus Art. 1847 des ZGB wird die
Versicherung gegen die üblichen Risiken und gegen
Kriegsrisiken ebenfalls vom Auftraggeber abgeschlossen und die
entsprechende Prämie von ihm selbst beglichen.
- Die Bank behält sich das Recht vor, im Falle mangelnder
Zahlung innerhalb von 5 Tagen oder bei Zahlungsunfähigkeit des
Auftraggebers, die Ware oder die, die Ware verbürgenden Dokumente
zu veräußern und den Erlös zur vollen Deckung sämtlicher
angefallenen Forderungen und Auslagen der Bank einzubehalten,
mit dem Vorbehalt die eventuell ungedeckten Differenzbeträge
gerichtlich einzuklagen.
- Im Fall, dass wegen Behinderungen, gleich welcher Art, in den
Verbindungen mit dem Ort, an welchem das Akkreditiv eröffnet
oder übertragen worden ist, es nicht möglich sein sollte,
eindeutig zu erfahren, ob oder wie das Akkreditiv ausgenützt
worden ist, ist die Bank ermächtigt die Rückgabe des
als Sicherstellung hinterlegten Bardepots solange zu
verweigern, bis sie genauen Bescheid über den Ausgang des
Akkreditivs erhalten hat.
- Für alle Fragen, die in den vorliegenden 'Allgemeinen
Geschäftsbedingungen' nicht ausdrücklich behandelt werden,
gelten die EINHEITLICHEN RICHTLINIEN UND GEBRÄUCHE FÜR
DOKUMENTENAKKREDITIVE, neueste Fassung der IHK; der
Auftraggeber erklärt, diese zu kennen und sie, ohne jede
Ausnahme, auch für zukünftige Aufträge als verbindlich
anzuerkennen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet der Bank, innerhalb von 5
Tagen, auf deren Aufforderung hin und unter Verzicht auf jede
Einrede, den Gegenwert der Hauptschuld, sowie die übliche
Provision und alle Kosten und Spesen, welche dieser aus der
Durchführung der Aufträge erwachsen, zu zahlen. Im Falle der
Bestellung eines Bardepots oder sonstiger Sicherheiten für
den Akkreditivauftrag ist die Bank ermächtigt, sich
jederzeit an diesen schadlos zu halten und die ihr im Rahmen
des Akkreditivs zustehenden Beträge damit abzudecken.
- Im Falle einer verspäteten Zahlung von Beträgen, welche von
Seiten des Auftraggebers in Zusammenhang mit beantragten
Akkreditiven an die Bank geschuldet sind, ist er
verpflichtet, der Bank Verzugszinsen im Ausmaß des um (5) fünf
Punkte erhöhten EURIBOR 6 Monate zu entrichten, unter Verzicht
auf jede Einrede.
- Für alle evtl. Streitigkeiten ist der Gerichtstand Bozen
zuständig.
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Abänderung:
Diese weist auf eine Änderung der Bedingungen der
ursprünglichen Forderung hin. Achtung: zwecks Gültigkeit der
Abänderungen müssen diese entweder ausdrücklich vom
Begünstigten (oder dazu Berechtigten) akzeptiert werden, oder
sie können als akzeptiert angesehen werden, falls beim Vorlegen
der Unterlagen klar hervorgeht, dass der Begünstigte
die vorgeschlagenen Änderungen akzeptiert hat.
- Eröffnung:
Es ist dies der Moment der Ausgabe des Dokumentenakkreditivs
oder des Stand-by Letter of Credit, u.zw. wenn die
ausgebende Bank, auf Anweisung des Auftraggebers (der das
Dokumentenakkreditiv Beantragende), die Bedingungen vorgibt, an
die sich der Begünstigte halten muss, um die von der
Forderung vorgesehene Leistung zu erhalten.
- Internationale Handelskammer Paris (ICC):
Nicht-Staatliche Organisation, welche die diversen
Wirtschaftsbranchen vertritt und deren Hauptzweck die
Erleichterung des internationalen Handels ist. Zu diesem
Zweck und im Bereich der dokumentären Geschäfte mit dem
Ausland hat diese seit 1929 ein Regelwerk, "Einheitliche
Normen und Gebräuche in Bezug auf Dokumentenakkreditive"
erarbeitet, das, im Laufe der Jahre aktualisiert (derzeit
gelten die NUU. Veröffentlcihung 500 von 1993), den
grundlegenden Bezug sämtlicher internationaler Transaktionen in
Zusammenhang mit der Begleichung anhand des
Dokumentenakkreditivs und des Stand-by Letter of Credit
bildet, soweit diese Regeln auf diese Geschäfte anwendbar sind.
- Länderrisiko:
Zahlungsunfähigkeit der in einem gewissen Land Ansässigen
(aus politischen Gründen, Naturkatastrophen usw.)
- Verwendung:
Es ist dies der Moment, in welchem der Begünstigte die Unterlagen
vorlegt, um die entsprechende Leistung zu erhalten.
- Von der Forderung vorgesehene Leistung:
Wenn Dokumente gemäß den Fristen und Bedingungen der
Forderung vorgelegt werden, erwartet sich der Begünstigte
entweder die Bezahlung bei Sicht oder den Trattenakzept
seitens der Bank, die aufgrund dieser Verpflichtung entweder die
Bezahlung der Tratte bei Fälligkeit tätigt oder die
Verpflichtung (nicht durch Effekten verkörpert) eingeht, eine
bestimmte Summe bei Fälligkeit zu bezahlen. Im Falle der
Negoziierung bevorschusst die Bank, die verschieden von der
Ausgebenden und dazu ermächtigt ist, Eingang
vorbehalten, die Summen dem Begünstigten, in Erwartung, dass die
ausgebende Bank die Unterlagen erhält und die Deckung gemäß
ihren Verpflichtungen vornimmt.
Anfang
Inhalt
ERHALTENE BÜRGSCHAFTEN
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Die Bürgschaft ist jener Vertrag, mit welchem eine Person
(Bürge) die Bezahlung einer aus einem spezifischen
Geschäftsfall herrührenden Schuld einer anderen Person
(Hauptschuldner) gegenüber der Bank garantiert.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Bezahlung der Schulden des Hauptschuldners bei dessen Nichterfüllung
- Möglichkeit, dass der Bürge infolge der Nichtigkeit,
Unwirksamkeit oder des Widerrufs der Bezahlung seitens des
Hauptschuldners (sogenanntes Wiederaufleben der Sicherstellung) die
Summen, welche die Bank aus diesen Gründen rückerstattet,
derselben zurückzahlen muss.
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Der Bürge hat das Recht:
- durch eine entsprechende Mitteilung an die Bank mittels Ein-
schreibebrief von der Bürgschaft zurückzutreten, wenn es sich
um eine Krediteröffnung auf unbestimmte Zeit handelt;
- auf seine Anfrage hin von der Bank die Höhe der besicherten
Schuld zu erfahren.
- Der Bürge hat die Pflicht:
- den Gesamtumfang der Kapitalforderungen gegen den Schuldner
zuzüglich der Zinsen, Verzugszinsen und aller übrigen
Nebenforderungen, sowie sämtliche Steuern, Gebühren und Kosten
einschließlich der Gerichtskosten bis zu dem im Vertrag
angegebenen Höchstbetrag zurückzuerstatten;
- der Bank auch jene Beträge zu ersetzen, die sie als Zahlung
einer durch die Bürgschaft gesicherten Verbindlichkeit
vereinnahmt und infolge von Nichtigerklärung, Unwirksamkeit und
Anfechtung oder aus einem anderen Grunde wiederum erstatten muss,
falls Bürge und Schuldner Nicht-Verbraucher sind;
- bis zur vollständigen Erfüllung der besicherten Verbindlichkeiten,
die aus auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Verträgen herrührten,
auch dann zu haften, wenn Verlängerungen oder Zahlungsaufschübe
gewährt wurden;
- auch für alle Verbindlichkeiten, die sich aus einer gänzlichen
oder teilweisen Erneuerung des besicherten Geschäfts ergeben, zu
haften, dies aber unter der Bedingung, dass die Bank die Absicht,
die Erneuerung zu gewähren, vorher dem Bürgen mitteilt und dieser
binnen 7 Tagen den Willen äußert, für die Verbindlichkeiten aus
der Erneuerung zu bürgen;
- der einfachen schriftlichen Zahlungsaufforderung der Bank unver-
züglich Folge zu leisten und sämtliche Forderungen an Kapital,
Zinsen, Spesen, Steuern, Gebühren etc. zu begleichen, falls es
sich beim Bürgen und Schuldner um Nicht-Verbraucher handelt;
- für den Fall, dass mehrere Bürgen die Haftung für den Schuldner
übernommen haben, für die Gesamtschuld zu haften, auch wenn es
sich um einen gemeinsam unterschriebenen Bürgschaftsvertrag han-
delt und die Verpflichtung eines der Bürgen aus irgendeinem Grun-
de erloschen ist oder eine Änderung erfahren hat und selbst wenn
es sich dabei um einen Schulderlass seitens der Bank oder um einen
Vergleich mit dieser handeln sollte.
- Überdies:
- kann der Bürge bei Darlehen oder anderen Geschäften, die mit Risi-
ken behaftet sind, nicht vorzeitig zurücktreten. Die Bürgschaft
bleibt somit bis zur endgültigen Tilgung der gesamten Schuld auf-
recht;
- bleiben alle Rechte der Bank aus der Bürgschaft bis zum
vollständigen Erlöschen ihrer Forderungen gegen den Schuldner
aufrecht, ohne dass sie verpflichtet ist, innerhalb der im Art.
1957 des Zivilgesetzbuches vorgesehenen Fristen die Betreibung
beim Hauptschuldner oder Bürgen oder bei einem sonstigen
Mitschuldner oder Garantiegeber vorzunehmen;
- gilt hinsichtlich der dem Hauptschuldner auf unbestimmte Zeit ge-
währten Krediteröffnung, dass der Bürge von der Bürgschaft zurück-
treten kann, mit der Folge aber, dass er jedenfalls verpflichtet
ist, für die Schuld aufzukommen, die zum Zeitpunkt besteht, an dem
der Rücktritt wirksam wird und die Frist für die Vorlage der vom
Schuldner ausgestellten und noch im Umlauf befindlichen Schecks
abgelaufen ist;
- tritt die Bank von der mit dem Hauptschuldner unterhaltenen Ge-
schäftsverbindung nach Massgabe der vertraglich festgesetzten Mo-
dalitäten und Fristen zurück;
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Bürge:
Ist jene Person, welche die Bürgschaft zugunsten der Bank leistet.
- Hauptschuldner:
Ist jene Person, deren Verpflichtung man zugunsten der Bank sicher-
stellt.
- Wiederaufleben der Sicherstellung:
Besteht in der Wiederherstellung der Gültigkeit der Bürgschaft,
falls die vom Schuldner der Bank getätigten Bezahlungen (z.B. mit
Rechtsspruch) für kraftlos, nichtig oder widerrufen erklärt wurden.
- Solidarität zwischen den Bürgen:
Ist jene Bindung, die zwischen mehreren Bürgen desselben
Schuldners gesetzlich begründet ist, aufgrund welcher der
Gläubiger (Bank) wahlweise jeden Einzelnen angehen und die
Bezahlung der gesamten Schuld des Schuldners abverlangen kann.
- Rückgriffsrecht:
Ist die Befugnis des Bürgen, nach Bezahlung der Schuld aufgrund
der der Bank gegenüber geleisteten Bürgschaft gegen den Schuldner
vorzugehen.
- Verzugszinsen:
Diese stellen den Zinszuschlag dar, der auf die verspätet bezahlten
Summen angewandt wird.
Anfang
Inhalt
WERTPAPIERE
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Struktur und wirtschaftliche Zweckbestimmung:
Aufgrund dieses Vertrages verwahrt und/oder verwaltet die Bank, auf
Rechnung des Kunden, papierene oder entmaterialisierte Finanzinstru-
mente und Wertpapiere allgemein (Aktien, Obligationen, Staatspapiere,
Anteile an Investmentfonds usw.). Im besonderen werden diese von der
Bank buchhalterisch aufgezeichnet, die Bank besorgt die Erneuerung und
das Inkasso der Zinsscheine, das Inkasso der Zinsen und der Dividen-
den, prüft die Verlosungen für die Zuteilung von Prämien oder für die
Rückzahlung des Kapitals, führt auf ausdrücklichen Auftrag seitens des
Kunden spezifische Geschäftsfälle durch (Ausübung des Optionsrechtes,
Umwandlung, Nachzahlungen) und nimmt generell den Schutz der aus den
Wertpapieren herrührenden Rechten wahr. Bei der Abwicklung dieses
Dienstes kann die Bank nach Einholung der Ermächtigung seitens des
Kunden die Wertpapiere und die Finanzinstrumente in bei zentralisier-
ten und anderen ermächtigten Depotstellen befindlichen Unterdepots
geben.
Hauptrisiken (allgemeine und spezifische):
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen zu Ungunsten des
Kunden (Kommissionen und Spesen in Zusammenhang mit dieser
Dienstleistung)
Aufstellung der wirtschaftlichen Bedingungen
Handel für eigene Rechnung
- Finanzistrumente eigener Ausgabe Euro 0.-
Annahme und Übermittlung von Aufträgen
- Kommissionen für Zeichnungen von BOT im Versteigerungswege,
brechnet auf den Nominalwert:
-- Restlaufzeit bis 80 Tage 0,050 %
-- Restlaufzeit von 81 Tage bis 170 Tage 0,100 %
-- Restlaufzeit von 171 Tage bis 330 Tage 0,200 %
-- Restlaufzeit über 330 Tage 0,300 %
- Staatspapiere und Obligationen anderer Emittenten 0,350 %
- An- und Verkauf von Aktien und andere Finanzinstrumente
-- Kommissionen
- italienische Börse 0,800 %
Mindestspesen Euro 7,75.-
- ausländische Börsen 0,800 %
Mindestspesen Euro 15,00.-
- Rückvergütung der Börsensteuer bei Operationen, wird weiterbelastet
bei denen diesselbe geschuldet ist
- nicht durchgeführte Aufträge zum An- und Verkauf Euro 0.-
von Finanzinstrumenten
- monatliche Spesenrückvergütung für Trading Online Euro 0.-
Wertpapierdepot zur Verwahrung und Verwaltung
- monatliche Depotgebühr für die Verwahrung und Euro 1,65.-
Verwaltung
- Spesen für die Rückzahlung von verlosten und
fälligen Obligationen Euro 0.-
- Spesen für die Übertragung von Wertpapieren Euro 0.-
- Spesen für die Gutschrift von Dividenden Euro 3,50.-
- Spesen für die Gutschrift von Zinsscheinen Euro 0.-
verschiedener Finanzinstrumente
- Spesen für Kapitalerhöhungen einschließlich Euro 0.-
andere Kapitaloperationen
- Stempelsteuer auf Depotauzüge im jeweils von der
Finanzverwaltung
vorgesehenem Ausmaß
- Spesen für die Transparenzmitteilung Euro 0.-
- Versandspesen Euro 0.-
Wertstellungen
- Spesen für die Verwahrung/Verwaltung 31.12.
- Gutschrift von Zinsscheinen verschiedener Finanzinstrumente 1 Fixtag
- Gutschrift Zinsscheine Finanzinstrumente eigener Ausgabe taggleich
- Gutschrift von Dividenden auf Finanzinstrumente 1 Fixtag
- Rückzahlung fälliger/verloster Finanzinstrumente taggleich
- Rückzahlung fälliger Finanzinstrumente eigener Ausgabe taggleich
Transparenz im Bereich des Vertriebes von Staatspapieren
- Ministerialdekret vom 12. Februar 2004
- Informationen zum Anlagegeschäft für Wertpapierkunden und -interessenten
- Informationen über die allgemeinen Risiken bei Finanzanlagen
Transparenz im Bereich der Platzierung von Investmentfonds
Informationsunterlagen und Prospekte der Gesellschaften:
- Aureo Gestioni
- Nord Est Asset Management
- Raiffeisen Capital Management (RCM)
- Union Invest
- Vontobel
Vertragsklauseln
Zusammenfassung der das Depot zur Verwahrung und Verwaltung von
Finanzprodukten regelnden Vertragsklauseln hinsichtlich der Hauptrech-
te, -verpflichtungen und -einschränkungen in der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden
- Abwicklung des Dienstes
Die Bank verwahrt die Finanzprodukte, zieht Zinsen und
Dividenden ein, kontrolliert Prämien- und Tilgungsauslosungen,
sorgt für die entsprechenden Einziehungen für Rechnung des
Anlegers, für die Beschaffung neuer Kuponbögen und im allgemeinen
für die Wahrung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte, ohne
aber jedwede Initiative prozessrechtlicher Art zu ergreifen, wenn
nicht eine schriftlich erteilte Zustimmung seitens des Anlegers
vorliegt.
Im Falle der Ausübung von Bezugsrechten, Umwandlung von Wertpapie-
ren oder Begleichung noch zu zahlender Kapitaleinzahlungen erbittet
die Bank Instruktionen seitens des Anlegers und führt das Geschäft
nur nach Erhalt schriftlicher Anweisungen und gegen vorherige Ent-
richtung der erforderlichen Beträge durch. Im Falle des nicht
rechtzeitigen Eingangs der Anweisungen besorgt die Depotbank den
Verkauf der Bezugsrechte für den Anleger.
Für Wertpapiere, welche nicht an den geregelten Märkten notieren,
ist der Anleger verpflichtet, der Bank die erforderlichen
Anweisungen zu erteilen; in deren Ermangelung ist die Bank nicht
verpflichtet, irgendein diesbezügliches Geschäft auszuführen.
- Vertretung
Der Anleger ist verpflichtet, seine eigene Unterschrift sowie
die Unterschrift jener Personen, welche ermächtigt sind, ihn im
Geschäftsverkehr mit der Bank zu vertreten, zu hinterlegen, und
die eventuellen Beschränkungen der ihnen erteilten Befugnisse
schriftlich anzuführen. Der Widerruf und die Abänderung der den
ermächtigten Personen erteilten Befugnisse, sowie der Verzicht
seitens dieser Personen, können der Bank gegenüber nicht geltend
gemacht werden, solange diese keine entsprechende Mitteilung mittels
eingeschriebenem Brief erhalten hat und nicht 5 Arbeitstage
verstrichen sind.
- Entnahme von Finanzprodukten
Im Falle der teilweisen oder gänzlichen Entnahme der
Finanzprodukte auf Papier muss der Anleger die Bank mindestens 15
Tage vorher entsprechend benachrichtigen. Sollen die hinterlegten
Papiere gänzlich oder teilweise entnommen werden, händigt die
Bank diese innerhalb von 15 Arbeitstagen aus, und zwar ab
Entgegennahme der Papiere von Seiten des Drittverwahrers.
- Mitinhaber
Die Mitinhaber haften für ihre Verpflichtungen der Bank
gegenüber gesamtschuldnerisch.
Lautet das Depot auf den Namen mehrerer getrennt verfügungsberech-
tigter Personen, kann jede Person über die ins Depot eingelie-
ferten Finanzprodukte, einschließlich der Aktien und Namenspapiere
im Allgemeinen, auch wenn sie nur auf eine Person lauten, ein-
zeln verfügen und den Gegenwert des Geschäftes einzeln einziehen,
wobei die Bank den anderen Mitinhabern gegenüber voll entlastet ist.
Die Bank ist verpflichtet, zwecks Verfügung über das Depot das
Einverständnis aller Mitinhaber einzuholen, falls einer der
Mitinhaber auch nur mit Einschreibebrief Einspruch erhoben hat.
Dieser Einspruch ist der Bank gegenüber erst wirksam, wenn sie
die Mitteilung erhalten hat und 15 Arbeitstage verstrichen sind.
Im Todesfall oder bei eingetretener Handlungsunfähigkeit eines
der Mitinhaber des Depots behält jeder der übrigen Mitinhaber das
freie Verfügungsrecht über das Depot. In den genannten Fällen muss
die Bank das Einverständnis aller Depotmitinhaber und der Erben
einholen, falls einer derselben oder der gesetzliche Vertreter des
Handlungsunfähigen auch nur mit einem Einschreibebrief Einspruch
erhebt.
- Verwahrung der Finanzprodukte und Hinterlegung
Die Bank ist ermächtigt, das Depot dort zu führen, wo es ihr den
Umständen entsprechend am günstigsten erscheint.
Der Anleger ermächtigt die Bank, die entmaterialisierten
Finanzprodukte und jene auf Papier auch über andere Intermediäre
bei zugelassenen in- und ausländischen zentralen Verwahrungsstellen
zu hinterlegen. Die Bank verpflichtet sich, die Änderung der
Verwahrungsstelle dem Anleger bekannt zu geben.
- Mitteilungen
Die Bank übersendet dem Anleger einmal jährlich die Situation
der verwahrten Finanzprodukte. Sind 60 Tage nach Absendung
verstrichen, ohne dass der Bank ein spezifischer Einspruch
schriftlich zugegangen ist, so wird die Situation ohne weiteres
als richtig und angenommen angesehen.
- Spesen
Für die wie immer gearteten Kosten, die die Bank in Zusammenhang
mit Pfändungen und Beschlagnahmen auf Finanzprodukten zu tragen
hat, muss zur Gänze der Anleger aufkommen, auch wenn diese Kosten
nicht von demjenigen zurückverlangt werden können, der das
entsprechende Verfahren eingeleitet oder betrieben hat.
Die Bank ist jedenfalls berechtigt, alle Beträge vom Konto
abzubuchen, die ihr geschuldet sind.
- Änderung der Bedingungen
Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und
die übrigen Bedingungen einseitig auch zu Ungunsten des Anlegers
abzuändern, wobei die Vorschriften des Art. 118 des
Bankwesengesetzes Nr. 385/1993 beachtet werden müssen.
- Pfand und Rückbehaltungsrecht
Der Bank steht das Pfand- und Rückbehaltungsrecht auf alle
Finanzprodukte, die die Bank oder Dritte verwahren oder noch
verwahren werden, zu, und zwar zur Sicherung jeder wie immer
gearteten bestehenden oder künftigen Forderung gegenüber dem
Anleger, auch wenn sie in der Höhe nicht feststeht und nicht
einziehbar ist.
- Gerichtsstand
Für jeden Streitfall, der sich zwischen dem Anleger und der Bank
im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben sollte, ist das
Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich der Sitz der Bank
befindet. Diese Bestimmung findet auf den Verbraucher im Sinne
des Verbraucherschutzgesetzes Nr. 206/2005 keine Anwendung.
- Dauer des Vertrages
Dieser Vertrag hat unbestimmte Dauer, und jede Partei kann den
Vertrag unter Wahrung einer Frist von 15 mit Einschreiben
aufkündigen. Die vor Kündigung erteilten Aufträge bleiben
unberührt aufrecht.
- Beschwerden
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer beliebigen dazu er-
mächtigten Stelle, Mediation bei einer dazu ermächtigten und im Ver-
trag vereinbarten Stelle oder Verfahren beim Schiedsgericht für
Bank- und Finanzdienstleistungen und Operationen-ABF im Falle von
Bankdienstleistungen) ist im Sinne des Art. 5 Abs. 1 des Legislativ-
dekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der Kunde beabsichtigen,
für einen über die Auslegung und Anwendung des Vertrages ent-
stehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen; dies bei
sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Entmaterialisierung:
Begriff, der in Bezug auf die Wertpapiere den Vorgang bezeichnet,
mit welchem, unabhängig von deren physischer Verfügbarkeit, der
Übergang des Eigentums und des Genusses der zugehörigen Rechte
stattfindet.
- Spesen für Gutschrift von Dividenden:
Kommission für die periodische Gutschrift von Dividenden
- Spesen für die Rückzahlung von verlosten und fälligen
Wertpapieren:
Kommission in Bezug auf für die Rückzahlung verloste oder
fälligen Wertpapieren
- Trading on line:
Telematisches Instrument zur Verfügung des Kunden, um An- und
Verkaufsaufträge von Finanzinstrumenten durchzuführen.
- Wertstellung:
Gibt hinsichtlich des Datums des Geschäftsfalles den Zeitpunkt an,
ab welchem die für die Zinsberechnung geltenden Tage beginnen.
Anfang
Inhalt
VERSCHIEDENE DIENSTLEISTUNGEN
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Was sind die Inkassodienste
Mit diesem Vertrag wickelt die Bank für den Kunden verschiedene Dien-
ste ab:
- Sie kassiert Effekten (Wechsel und ähnliche), die bei eigenen Schal-
tern oder Schaltern anderer in- und ausländischer Banken domiziliert
sind; der Betrag der Effekten wird auf dem Kontokorrent Eingang vor-
behalten (E.v.) bzw. nach Eingang (n.E.) gutgeschrieben;
- Sie kassiert Forderungen, die der Kunde gegenüber Dritten hat durch
Ausgabe von sogenanten "MAV"- (elektronische Zahlungsanzeige) oder
"FRECCIA"-Vordrucken (Bankerlagschein). Diese Vordrucke werden dem
Schuldner zugesandt, der den darin enthaltenen Schuldbetrag bei je-
dem beliebigen Bankschalter zahlen kann, den "MAV-Vordruck" auch bei
Postämtern;
- Sie kassiert Forderungen, die der Kunde gegenüber Dritten hat, mit-
tels RID (Einzugsverfügung). Das Inkasso erfolgt aufgrund eines vom
Schuldner erteilten Dauerabbuchungsauftrages auf dessen Kontokor-
rent. Es gibt mehrere Ausprägungen, den sog. "RID veloce" mit kurzen
Ausführungsfristen (allerdings nur für Nicht-Konsumenten) und den
sogenannten "RID ordinario";
- Sie kassiert Forderungen, die der Kunde gegenüber Dritte hat, mit-
tels SEPA Direct Debit (SDD) - Lastschriften. Der Schuldner unter-
schreibt zugunsten des Kunden vorab ein eigenes Formular mit dem
Auftrag sein Kontokorrent einmalig oder wiederholend zu belasten.
Das europäische Lastschriftmandat ist zwischen den Banken aller
Staaten des SEPA Raums in der Währung Euro möglich.
- Sie kassiert Forderungen des Kunden mittels "RiBa" (Bankquittung).
Dabei wird eine Zahlungsanzeige übermittelt und in der Folge eine
elektronischen Bankquittung ausgegeben.
- Durch AEA ("allineamento elettronico archivi"-Elektronische Archiv-
angleichung) kann der Kunde schließlich über seine Bank telematisch
jene Daten senden und empfangen bzw. abrufen, die die Angaben zu den
von seinen Schuldnern bei deren Hausbank (sog. Banca domiciliataria)
erteilten RID-Belastungsaufträgen enthalten.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur:
- die Möglichkeit für die Bank, die wirtschaftlichen Bedingungen auch
zu Ungunsten des Kunden abzuändern.
- Beim Fehlen der notwendigen Mittel kann die Zahlung der zum Inkasso
vorgelegten Dokumente von der Bank verweigert werden.
- Bei RID kann der Schuldner sein ihm in bestimmten Fällein zustehende
Recht auf Rückerstattung der durchgeführten Zahlung geltend machen:
-- 8 Wochen ab Fälligkeit für autorisierte Zahlungen,
-- 13 Monate ab Fälligkeit für nicht autorisierte Zahlungen.
- Negative Folgen durch mögliche Formfehler oder Fälschungen bei den
zum Inkasso verwendeten Instrumenten.
- Wechselkursrisiko bei Inkasso- und Zahlungsaufträgen in Fremdwährung.
Inkasso von Effekten, RIBA, RID, MAV, Freccie, SDD
Wirtschaftliche Bedingungen
- Kommissionen und Spesen
-- Kommission für Inkasso materieller Effekten Euro 5,50.-
(Tratten/Wechsel) eingereicht EV/Diskont/Inkasso
-- Kommission für Inkasso elektronischer Effekten Euro 0,88.-
eingereicht EV/Diskont/Inkasso
-- Kommission für Akzepteinholung Euro 10,33.-
-- Kommission für Einlösungsanzeige Euro 3,55.-
-- Kommission für Einlösung bei anderen Banken Euro 5,72.-
-- Kommission für Rückruf elektronische Effekten Euro 0,83.-
-- Kommission für Rückruf materielle Effekten Euro 7,50.-
-- Kommission für Rückruf Wechsel Euro 6,68.-
-- Kommission für unbezahlten Effekt Euro 0,83.-
- Wertstellungen
-- Gutschrift Effekten Fälligkeit + 1 Fixtag
-- Gutschrift RID Fälligkeit
-- Belastung unbezahlte/zurückgerufene Effekten Fälligkeit
-- Belastung unbezahlte/zurückgerufene RID Fälligkeit
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Verweis
Diese Urkunde ergänzt den/die zwischen der Bank und dem Kunden abge-
schlossenen oder in Zukunft abzuschließenden Kontokorrentvertrag/
Kontokorrentverträge.
Die elektronischen Einzugsverfahren sind nach unterschiedlichen
technischen Eigenschaften, die von einzelnen Interbankenprozeduren
zum Inkasso vorgesehen sind, organisiert.
- Eigenschaften der Daten
Der Kunde liefert die notwendigen und von den verschiedenen
Systemen vorgegebenen Daten sowie nach den dort vorgesehenen
Modalitäten.
- Verantwortung des Kunden
Die Auswahl des Systems sowie die Lieferung der Daten erfolgt
allein durch den Kunden und auf sein ausschließliches Risiko
sowie auf seine ausschließliche Verantwortung.
- Verantwortung der Bank
Die Bank haftet in der Durchführung des Inkassodienstes nicht
für nachteilige Folgen, welche auf leichte Fahrlässigkeit, höhere
Gewalt oder auf andere, von der Bank nicht verschuldete Ursachen
zurückzuführen sind.
- Änderung der Bedingungen
Die Bank ist berechtigt , die Preise und die übrigen Vertragsbedin-
gungen, einschliesslich der normativen Bedingungen, einseitig auch
zu Ungunsten des Kunden abzuändern, wobei die Vorschriften des
Art. 118 oder Art. 126-sexies des Legislativdekretes Nr. 385 vom
1. September 1993 beachtet werden müssen.
- Verfahren RI-BA
Der Kunde formalisiert in den Vereinbarungen mit seinen
Schuldnern die schuldbefreiende Wirkung, auch Dritten gegenüber,
für die Zahlungsbestätigungen, die nicht mit seiner Unterschrift
versehen sind und von der mit dem Inkasso beauftragten Bank
ausgehändigt werden.
- Verfahren RID/SDD
Der Kunde sorgt dafür, dass er im Besitze der vorgesehenen
Ermächtigungen seitens seiner Schuldner ist, um die Anlastung der
aus den Einzugsverfügungen hervorgehenden Beträge auf deren
Kontokorrente vornehmen zu können.
Im Falle des Beitritts zum Verfahren über die elektronische
Archivanpassung mit Ausstellung der Ermächtigung beim Kunden,
befreit der Kunde die Bank von jeglicher Verantwortung für den
Fall von Beanstandungen seitens des Schuldners bezüglich der
Ermächtigung zur Abbuchung und ermächtigt die Bank, alle jene
Beträge auf seinem Kontokorrent zu belasten, die gutgeschrieben aber
ungerechtfertigter Weise gezahlt wurden. Er ersetzt den Banken
darüber hinaus jeden weiteren Schaden.
Die Ermächtigung zur Abbuchung ist für die Dauer von 10 Jahren
nach Fälligkeit des letzten Inkassoauftrages vom Kunden bei sich
aufzubewahren, wobei die Banken von den nachteiligen Folgen, die
durch die Nichterfüllung der Aufbewahrungspflicht entstehen
könnten, schadlos zu halten sind. Der Kunde ist damit
einverstanden, dass die Abbuchungsermächtigungen 18 Monate nach
der letzten Lastschrift von den Archiven der Domizilbanken gelöscht
werden.
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stel-
le, Mediation bei einer dazu ermächtigten und im Vertrag vereinbar-
ten Stelle oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank-
und Finanzdienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des
Art. 5 Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, soll-
te der Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwen-
dung des Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht
anzurufen; dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
PSD - Informationen zur EU-Richtlinie zu den Inkassosystemen
- Bestimmungen laut EU-Richtlinie zu den Inkassosystemen
- Die wichtigsten Neuerungen
Inkasso von Schecks
Wirtschaftliche Bedingungen
- Kommission für Rückruf Scheck Euro 6,51.-
In bar ausbezahlte Schecks
- Zinssatz 5,000 %
- Mindestspesen Euro 1,50.-
- Tage Zinsberechnung
-- Provinzschecks 5
-- Außerprovinzschecks 10
- Beispiel Zinsberechnung
-- Provinzschecks
Scheckbetrag Zins-% Tage Zinsaufwand
5.000,00.- 5,000 5 3,42.-
-- Außerprovinzschecks
Scheckbetrag Zins-% Tage Zinsaufwand
5.000,00.- 5,000 10 6,85.-
Zahlung von Rechnungen, Beiträgen und Steuern
- Kommission für Bezahlung der TELECOM-Rechnungen
-- in bar Euro 2,00.-
-- vom Konto Euro 0.-
-- mittels Dauerauftrag Euro 0.-
- Kommission für Bezahlung der ENEL/Etschwerke-Rechnungen
-- in bar Euro 2,00.-
-- vom Konto Euro 0.-
-- mittels Dauerauftrag Euro 0.-
- Posteinzahlungen
-- Postspesen Euro 1,10.-
-- Kommission
- in bar Euro 2,00.-
- vom Konto Euro 0.-
- Kommission für Bezahlung der Steuerrollen: Euro 2,00.-
- Kommission für Überweisungen
-- gewöhnliche Überweisungen Euro 0.-
-- beschleunigte Überweisungen Euro 0.-
-- Überweisungen in bar Euro 2,00.-
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Einlösung von Schecks, Effekten und Dokumenten:
Der Gegenwert von Schecks (Bankschecks, Zirkularschecks und
ähnlicher Titel und Postschecks) sowie Effekten, Quittungen und
ähnlichen Dokumenten wird vorbehaltlich der Überprüfung und
"Eingang vorbehalten" gutgeschrieben. Die Beträge sind nicht
verfügbar, bevor die Bank nicht die Überprüfung oder das
Inkasso vorgenommen hat und die gutschreibende
Niederlassung vom erfolgten Einzug Kenntnis erlangt hat.
Erfolgt die Einlösung nicht, behält sich die Bank alle
Rechte und Klagen sowie die Möglichkeit vor, jederzeit die
Belastung auf dem Konto vorzunehmen.
- Einlösung RiBa und RID:
Der Gegenwert der zum Inkasso eingereichten RiBa- und RID-
Verfügungen wird vorbehaltlich der Überprüfung und "Eingang
vorbehalten" gutgeschrieben. Diese Beträge sind nicht vor den
spezifisch festgelegten Fristen verfügbar. Diese Fristen können
von der Bank im Falle von höherer Gewalt verlängert werden.
Nach Ablauf dieser Fristen können RiBa- und RID- Verfügungen
auf Initiative der Bank nicht mehr storniert werden. Sie
behält jedoch das Recht, gegen den Kunden vorzugehen, um
die bezahlten Beträge, die nicht geschuldet
- Wertstellung:
Die Wertstellung ist ausschließlich für die Bestimmung des
Zeitpunktes ausschlaggebend, ab welchem Zinsen anfallen und dem
Kunden wird dadurch kein Verfügungsrecht über den Betrag
- Inkasso und Annahmedienste:
Die Inkasso- und Annahmedienste bezüglich Schecks, Effekten und
Dokumente erfolgen auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden.
Die Bank haftet nicht für Folgen, die aus Ursachen herrühren,
die ihr nicht angelastet werden können.
- Inkasso und Annahmedienste bezüglich Schecks, Effekten und
Dokumente auf das Ausland:
Auf den Inkasso- und Annahmedienst bezüglich Schecks,
Effekten und Dokumente auf das Ausland finden die Gesetze
jenes Landes Anwendung, in dem das Inkasso oder die Annahme zu
erfolgen hat.
- Höchstfristen für die Ausführung von Überweisungen für
auftraggebende und begünstigte Kunden:
Die Bank ist verpflichtet, Überweisungen in den nachstehend
angeführten Höchstfristen durchzuführen.
Unter Fristen für die Durchführung versteht man:
- Im Falle von Überweisungen, die die Bank im Auftrag der
Kunden durchführt: Die Frist, die ab "Datum des Auftrags"
läuft und innerhalb der die Beträge auf dem Konto der Bank des
Begünstigten gutgeschrieben werden;
- Im Falle von Überweisungen, die die Bank zugunsten ihrer
Kunden erhält: Die Frist, die ab der Gutschrift der Beträge auf
dem Konto der Bank läuft und innerhalb der die Beträge dem
Begünstigten zur Verfügung stehen und zu seinen Gunsten Zinsen
produzieren.
Das "Datum des Auftrags" deckt sich:
- mit dem Tag der Vorlage des Auftrags für die
Überweisungen, die direkt am Schalter verfügt werden;
- mit dem Tag des Eingangs des Auftrags bei der Bank für die
Überweisungen, die mit anderen Mitteln als der direkten
Vorlage am Schalter verfügt werden;
- mit dem Tag, der mit dem Kunden vereinbart wurde, für die
Überweisungen, für die im Moment der Auftragserteilung oder auf
Dauer mit dem auftraggebenden Kunden das Datum der
Übermittlung der Verfügung vereinbart wird. Eingeschlossen sind
jene Überweisungen, für die vom Auftraggeber die Wertstellung für
die Gutschrift zugunsten des Begünstigten festgelegt werden.
Wenn am Tag, der dem "Datum des Auftrags" entspricht, die
notwendigen Mittel vom auftraggebenden Kunden nicht
bereitgestellt sind oder der Auftrag formell nicht korrekt ist
und nicht alle Elemente enthält, die die "Standards" der
angewandten Verfahren als verpflichtend für die Erstellung der
Überweisungsaufträge vorsehen, wird das "Datum des Auftrags"
auf jenen Zeitpunkt verschoben, an dem alle genannten
Voraussetzungen bestehen.
INNERSTAATLICHE ÜBERWEISUNGEN IN EURO, DIE ÜBER DAS ZWISCHENBANKENNETZ
AUSGETAUSCHT WERDEN:
- Überweisungen, die von der Bank im Auftrag der Kunden
durchgeführt werden:
- Typologie:
Gewöhnliche über einen Betrag von weniger als 500.000 Euro
- Frist für die Durchführung:
Dritter Werktag nach dem "Datum des Auftrags"
- Typologie:
Gewöhnliche über einen Betrag von mehr als 500.000 Euro und
Dringend
- Frist für die Durchführung:
Werktag, der mit dem "Datum des Auftrags" zusammenfällt,
wenn der Auftrag bis 10 Uhr dieses Tages bei der Bank
eingeht (9 Uhr, wenn es sich um Halbfeiertage handelt) oder
Arbeitstag, der auf das äDatum des Auftragsé folgt, wenn der
Auftrag nach 10 Uhr dieses Tages bei der Bank eingeht (9 Uhr,
wenn es sich um Halbfeiertage handelt)
Sind mehr als zehn Überweisungen in einem Auftrag enthalten,
fällt das äDatum des Auftragsé, ab dem die Frist für die
Durchführung der Überweisung läuft in Abweichung auf die
obgenannten Fristen auf den ersten Arbeitstag nach der
Vorlage oder den Erhalt des Auftrags durch die Bank.
- Überweisungen, die von der Bank zugunsten der Kunden
erhalten wurden:
- Typologie:
Gewöhnliche über einen Betrag von weniger als 500.000 Euro und
mit den gesamten und korrekten Bankkoordinaten des
Begünstigten versehen
- Frist für die Durchführung:
Erster Werktag nach dem Tag der Gutschrift der Mittel auf dem
Konto der Bank
- Typologie:
Gewöhnliche über einen Betrag von weniger als 500.000 Euro und
ohne die gesamten und korrekten Bankkoordinaten des Begünstigten
- Frist für die Durchführung:
Dritter Werktag nach dem Tag der Gutschrift der Mittel auf dem
Konto der Bank
- Typologie:
Gewöhnliche über einen Betrag von mehr als 500.000 Euro und mit
den gesamten und korrekten Bankkoordinaten des Begünstigten versehen
- Frist für die Durchführung:
Werktag, der mit dem Tag der Gutschrift der Mittel auf dem
Konto der Bank, zusammenfällt
- Typologie:
Gewöhnliche über einen Betrag von mehr als 500.000 Euro und
ohne die gesamten und korrekten Bankkoordinaten des Begünstigten
Begünstigten
- Frist für die Durchführung:
Zweiter Werktag nach dem Tag der Gutschrift der Mittel auf dem
Konto der Bank
- Typologie:
Dringende und mit den gesamten und korrekten Bankkoordinaten des
Begünstigten versehen
- Frist für die Durchführung:
Werktag, der mit dem Tag der Gutschrift der Mittel auf dem
Konto der Bank, zusammenfällt
- Typologie:
Dringende und ohne die gesamten und korrekten
Bankkoordinaten des Begünstigten
- Frist für die Durchführung:
Zweiter Werktag nach dem Tag der Gutschrift der Mittel auf dem
Konto der Bank
GRENZÜBERSCHREITENDE ÜBERWEISUNGEN:
- Die Bank führt die grenzüberschreitenden Überweisungen
innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Fristen durch.
Wurde nichts vereinbart, gelten folgende Fristen:
- Typologie:
Überweisungen, die von der Bank auf Anweisung der Kunden
durchgeführt werden
- Frist für die Durchführung:
Fünfter Werktag nach dem "Datum des Auftrags"
- Typologie:
Überweisungen, die von der Bank zugunsten der Kunden
erhalten wurden
- Frist für die Durchführung:
Erster Werktag nach dem Datum der Gutschrift der Mittel auf dem
Konto der Bank
- Für den Fall, dass die Bank die grenzüberschreitende
Überweisung nicht innerhalb der festgelegten Frist
durchführt, ist sie dem auftraggebenden oder begünstigten
Kunden zum Schadensersatz verpflichtet, und zwar durch
Zahlung einer Summe, die dem gesetzlichen Zinssatz berechnet auf
dem Betrag der Überweisung und für die Dauer vom Ablauf der Frist
für die Durchführung bis zur effektiven Ausführung derselben
entspricht. Ausgenommen sind jene Fälle, die vom Auftraggeber,
vom Begünstigten oder durch höhere Gewalt verursacht wurden.
Unbeschadet davon bleiben alle Rechte der Kunden und
Körperschaften, die an der Ausführung der
grenzüberschreitenden Überweisung beteiligt waren,
aufrecht.
- Beschwerden:
Bei eventuellen Beanstandungen betreffend die Ausführung
grenzüberschreitender Überweisungen kann sich der
Kontoinhaber an die Beschwerdestelle der Bank oder an den
Bankenombudsmann, bei dem eine eigene Sektion für Fragen im
Bereich der grenzüberschreitenden Überweisungen eingerichtet ist,
wenden.
Die entsprechende Verfahrensordnung ist an den Schaltern der
Bank erhältlich. Dort sind auch entsprechende Vordrucke für eine
Beschwerde erhältlich. Bei Nachfrage unterstützen die
Bankangestellten den Kontoinhaber, der sich aber natürlich auch
von einer Person seines Vertrauens oder von einem Experten
in der Materie beraten lassen kann.
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Ausgangsanfragen:
Ausgangsnachfragen über die zum Inkasso versandten Schecks/Effekten.
- Bankerlagschein "Freccia":
Dieser Dienst erlaubt es dem Schuldner, dem seitens des Gläubigers
der Standardvordruck eines Bankerlagscheins zugesandt wurde, diesen
diesen für die Bezahlung bei jedem Bankschalter zu verwenden.
- Anfragen Einzugsergebnis::
Ausgangsnachfragen über die zum Inkasso versandten Schecks/Effekten.
- Fristen der Verfügbarkeit (Nicht-Stornierbarkeit):
In Bankarbeitstagen ausgedrückte Fristen, nach Ablauf derer der
Kunde die rechtliche Verfügbarkeit über die auf dem Konto
gutgeschriebenen Summen erlangt.
- Grenzüberschreitende Überweisungen:
Geldüberweisung zwischen Banken, die in unterschiedlichen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angesiedelt sind und die
in Euro, anderen Währungen der EU oder Währungen der
Mitgliedsstaaten der EFTA (also: Island, Liechtenstein,
Norwegen, Schweiz) lauten und betragsmäßig nicht mehr als
50.000 Euro oder gleichwertiger Gegenwert ausmachen.
- MAV (elektronische Zahlungsanzeigen):
Inkasso von Forderungen mittels Aufforderung an den Schuldner, bei
jedem Bank- oder Postschalter anhand eines dafür bestimmten und zu-
gesandten Formulars eine Bezahlung durchzuführen.
- RAV (Steuervorschreibungen):
Prozedur zum Inkasso der Steuervorschreibungen seitens des Konzes-
sionärs für den Abgabeneinzugsdienst.
- RiBa (Bankquittungen):
Inkasso von Forderungen mittels Zusendung einer vom Gläubiger aus-
gegebenen elektronischen Bankquittung.
- RID (Einzugsverfügungen) ordinario-veloce:
Inkasso von Forderungen aufgrund eines vom Schuldner erteilten
Dauerabbuchungsauftrags.
- Schecks/Effekten E.v.:
Schecks/Effekten, bei welchen der Kunde erst nach der effektiven
Zahlung des Papiers die Verfügbarkeit über den Betrag erhält.
- Schecks/Effekten nach Eingang:
Schecks/Effekten, die dem Kunden erst nach erfolgtem Inkasso
gutgeschrieben werden.
- SEPA Direct Debit (SDD) Lastschrift:
Inkasso von Forderungen mittels Lastschriftsmandat des Schuldners zu
Gunsten des Gläubigers; möglich zwischen den Banken aller Staaten
des SEPA Raums in der Währung Euro
- Überweisungen mit rückdatierter Wertstellung:
Überweisung mit Wertstellung für den Begünstigten, die vor der Gut-
schrift auf das Konto der begünstigten Bank erfolgt
- Wechselkurs:
Gibt die Bezugsquelle des Wechselkurses an (z.B. die
Wechselkurstabelle in den Schalterstellen).
- Wertstellung:
Datum, ab welchem die Zinsberechnung beginnt.
Anfang
Inhalt
VERMIETUNG VON SCHLIESSFÄCHERN
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
Mit diesem Dienst stellt die Bank dem Kunden einen "Behälter" (das
sog. "Schließfach") zur Verfügung, dessen Unversehrtheit die Bank
garantiert und der sich in eigenen Räumlichkeiten befindet, die
hermetisch abgeriegelt sind und/oder Alarmeinrichtungen aufweisen.
Der Kunde kann in diskreter Weise und ohne, dass die Bank davon in
Kenntnis ist, Werte und verschiedene Wertgegenstände (Schmuck,
Werte, wichtige Unterlagen usw.) in dieses Fach eingeben, kann
diese aus dem Fach entnehmen oder auch nur den Inhalt des Faches
den vertraglichen Abmachungen gemäß überprüfen. Der Kunde kann die
Bank über den Gesamtwert der sich im Schließfach befindlichen Güter
informieren. Der Mietzins des Schließfaches kann dem Kontokorrent
direkt angelastet werden.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen (Kommissionen und
Spesen dieser Dienstleistung) zu Ungunsten des Kunden, falls diese
vertraglich vorgesehen sind.
- Die Bank haftet gegenüber dem Kunden außer bei Zufall für die
Eignung und die Bewachung der Räume und für die Unversehrtheit des
Schließfaches (Art. 1839 ZGB).
Wirtschaftliche Bedingungen
- Kommission für Vermietung Sicherheitsfächer (jährlich)
-- kleines Fach 8 x 30 cm Euro 12,00.-
10 x 33 cm Euro 15,00.-
-- mittleres Fach 16 x 33 cm Euro 21,00.-
23 x 30 cm Euro 24,00.-
-- mittelgroßes Fach 33 x 33 cm Euro 30,00.-
48 x 30 cm Euro 42,00.-
-- großes Fach 66 x 33 cm Euro 48,00.-
100 x 30 cm Euro 75,00.-
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Haftung und Versicherung:
Der Benutzer ist verpflichtet, die maximale
Versicherungssumme für die im Schließfach untergebrachten
Sachen zu erklären. Bis zu dieser Summe haftet die Bank
außer bei Zufall für die Eignung und die Bewachung der Räume und
für die äußere Unversehrtheit des Faches. Ersetzt wird nur der
objektive und bewiesene Schaden. Es ist nicht erlaubt,
gefährliche Sachen oder jedenfalls solche aufzubewahren,
die einen Schaden, eine Beeinträchtigung oder eine Störung
verursachen können.
- Öffnung des Faches:
Aus Gründen der Sicherheit ist die Bank berechtigt, den
Inhalt des Faches gemeinsam mit dem Benutzer zu prüfen. Wenn der
Benutzer der entsprechenden Einladung nicht Folge leistet,
wird das Fach im Beisein eines Notars gewaltsam geöffnet.
- Vollmachten:
Der Benutzer gibt seine Personaldaten und jene der
bevollmächtigten Personen an. In Ermangelung einer
anderslautenden schriftlichen Vereinbarung wird angenommen, dass
die Befugnis einzeln ausgeübt werden kann. Der Widerruf und die
Abänderung der den ermächtigten Personen erteilten Befugnisse,
sowie der Verzicht seitens dieser Personen, können in jedem
Fall der Bank gegenüber nicht geltend gemacht werden,
solange diese keine entsprechende Mitteilung mittels
eingeschriebenen Brief erhalten hat und eine Frist von drei
Banktagen verstrichen ist. Andere Gründe, welche das Erlöschen
der Benützungsvollmacht zur Folge haben, können der Bank
gegenüber nicht geltend gemacht werden, solange diese keine
gesetzlich sichere Nachricht erhalten hat. Die juristischen
Personen, die Gesellschaften, die Handelsfirmen und die nicht
anerkannten Vereinigungen müssen erklären, wer die mit der
Fachbenützung betrauten Personen sind.
- Verlust des Schlüssels:
Falls der Benutzer den übergebenen Schlüssel verliert, muss er
die Bank sofort schriftlich davon verständigen, welche dann im
Beisein und auf Kosten des Benutzers das Schließfach von einer
Vertrauensperson gewaltsam öffnen und das Schloss ersetzen lässt.
Die Bank haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer aus dem
Verlust des Schlüssels erwachsen sollten. Abhanden gekommene
Schlüssel, die wiedergefunden werden, sind ohne Verzug der Bank
zu übergeben.
- Vertragsdauer und Rücktritt:
Der Vertrag hat unbestimmte Dauer. Der Benutzer kann den
Vertrag jederzeit aufkündigen. Die Kündigung hat keine
Wirkung und wird als nicht erfolgt betrachtet, wenn der
Benutzer bei Fälligkeit das Schließfach nicht geräumt und den
Schlüssel nicht in tadellos brauchbarem Zustand
zurückerstattet hat. Die Bank kann den Vertrag jederzeit
unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen aufkündigen. Im
Falle der Kündigung durch die Bank ist dem Benutzer jener Teil
der Mietgebühr zurückzuerstatten, der der noch nicht
abgelaufenen Mietdauer entspricht. Wenn der Benutzer
innerhalb der gestellten Frist nicht zwecks Rückgabe des
Faches vorstellig wird, erfolgt die Öffnung des Faches
gerichtlich.
- Bezahlung der Miete:
Der Benutzer ist verpflichtet, die Mietgebühr für das Fach, und
die eventuellen weiteren Spesen, wie sie im Vertrag
vorgesehen sind, im Voraus zu bezahlen. Die Bank ist
berechtigt, die Öffnung des Faches zu verweigern, wenn der
Benutzer mit der Bezahlung der Mietgebühr oder anderer
geschuldeter Beträge im Verzug ist.
- Spesen:
Spesen jedweder Art, welche der Bank im Zusammenhang mit
Pfändung oder Beschlagnahme zu Lasten des Benutzers
entstehen sollten, trägt zur Gänze der Benutzer.
- Mitinhaber:
Das Schließfach kann auch mehreren Personen zugleich in
Miete gegeben werden. Auf jeden Fall muss die Unterschrift
aller Personen, die als Inhaber zur Öffnung des Faches
berechtigt sind, hinterlegt werden. Falls nichts
Gegenteiliges schriftlich vereinbart worden ist, so gilt, dass
das Recht auf Öffnung des Faches jedem getrennt zusteht.
Die Fachmitinhaber haften der Bank gegenüber solidarisch.
Auch im Falle von mehreren Fachmitinhabern händigt die Bank
nur einen Schlüssel aus. Die Kündigung hat, auch wenn sie von
einem einzigen Mitinhaber gemacht wird, auch für alle anderen
Mitinhaber Wirksamkeit. Wenn das Fach vereinbarungsgemäß nur
gemeinsam geöffnet werden darf, kann es auch nach der
Kündigung nur im Beisein aller Mitinhaber geöffnet werden.
- Äußerliche Beschädigung:
Bei vermuteter äußerlicher Beschädigung muss der Benutzer bei
der Bank schriftlich Einspruch erheben und gleichzeitig die im
Fach enthaltenen Sachen angeben, bevor er das Fach öffnet. In
Anwesenheit eines Beauftragten der Bank und eines Notars wird
das Fach geöffnet und dessen Inhalt festgestellt. Falls
die Beschädigung oder Veränderung des Schließfaches durch die
Bank festgestellt wird, lädt sie den Benutzer zu einer
Nachprüfung ein und stellt ihm hierfür einen angemessenen
Termin. Wenn der Benutzer nicht kommt oder bei der
Überprüfung nicht mitwirken will, oder wenn Dringlichkeit
geboten ist, wird das Schließfach im Beisein eines Notars
gewaltsam geöffnet. Der Benutzer, der diese Vorschriften nicht
beachtet, verliert jedwedes Recht auf Rückgriff auf die Bank.
- Zahlungsverzug:
Wenn der Benutzer mit der Miete und Nebengebühren mehr als 90
Tage in Verzug ist, so ist die Vereinbarung von Rechts wegen
aufgehoben, und die Bank kann nach Ermächtigung des Gerichts
zur gewaltsamen Öffnung des Schließfaches schreiten. Die
vorgefundenen Sachen werden gemäß den Weisungen des
Richters aufbewahrt, oder, wenn Weisungen hierzu nicht
gegeben wurden, mit jenen Vorsichtsmaßnahmen, welche die Bank
selbst für richtig hält. Ausgenommen sind jene Gegenstände,
deren Verkauf der Richter zur Bezahlung der Fachmiete und der
entstandenen Unkosten angeordnet hat.
- Mitteilungen und Zustellungen:
Mitteilungen und Zustellungen an den Benutzer haben volle
Rechtswirkung, wenn sie an jene Anschrift gerichtet sind,
welche bei Vertragsabschluss oder nachher schriftlich
bekannt gegeben wurde. Mitteilungen und Zustellungen an die Bank
müssen schriftlich an jene Niederlassung der Bank gerichtet
sein, bei welcher das Schließfach gemietet wurde. Wenn ein
Schließfach auf mehrere Personen mit Einzelvollmacht
oder mit gemeinsamer Vollmacht lautet, haben die Mitteilungen und
Zustellungen der Bank an einen einzigen der Mitinhaber volle
Rechtswirksamkeit auch gegenüber den anderen Mitinhabern.
- Änderung der wirtschaftlichen Bedingungen:
Die Bank ist berechtigt, die Preise und die übrigen Vertragsbedin-
gungen einseitig auch zu Ungunsten des Benutzers abzuändern, wobei
die Vorschriften des Art. 118 des Legislativdekretes Nr. 385 vom
1. September 1993 beachtet werden müssen.
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Höchstbetrag an Deckung seitens der Versicherung:
Dieser hängt vom Gesamtwert der im Schließfach hinterlegten Güter ab,
welcher vom Kunden der Bank bei Eröffnung der Vertragsbeziehung
(oder während der Beziehung bei Veränderung des Inhalts des Schließ-
faches) mitgeteilt wird. Er dient dazu, das Risiko des Schadenser-
satzes für die Bank im Falle der Entwendung, Beschädigung oder Ver-
nichtung der im Schließfach befindlichen Sachen zu decken.
- Mietgebühr:
Dies ist das Entgelt, einschließlich der Spesen, welches der Kunde
für den Gebrauch des Schließfachdienstes bezahlt. Normalerweise
wird dieses dem Kontokorrent des Kunden angelastet.
Anfang
Inhalt
DEBIT- UND KREDITKARTEN
BANCOMAT und Nebenleistungen
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Beschreibung zur Debitkarte:
Mit der Debitkarte kann der Kunde je nach den auf der Karte akti-
vierten Diensten bzw. Systemen bargeldlos Zahlungen durchführen oder
an entsprechenden Automaten Bargeld abheben. Die Belastung erfolgt
unmittelbar auf dem Kontokorrentkonto.
Die Operationen werden über verschiedene Anbieter bzw. Systeme abge-
wickelt:
- Bancomat (ATM): Bargeldbehebung im Inland innerhalb vertraglich
vereinbarter Betragsgrenzen an Automaten (ATM), die mit der Marke
Bancomat gekennzeichnet sind. Es ist die Eingabe einer
Geheimnummer (PIN) notwendig.
- PagoBANCOMAT: bargeldlose Zahlung von Waren und Dienstleistungen
im Inland innerhalb der vertraglich vereinbarten Betragsgrenzen
bei konventionierten Unternehmen. Es ist die Eingabe einer
Geheimnummer (PIN) notwendig. Die Zahlung erfolgt über eigene
Geräte, die mit der Marke PagoBANCOMAT gekennzeichnet sind.
- Maestro: Bargeldbehebung und bargeldlose Zahlung von Waren und
Dienstleistungen im In- und Ausland innerhalb vertraglich
vereinbarter Betragsgrenzen an Automaten (ATM) bzw. Geräten
(POS), die mit der Marke Cirrus bzw. Maestro gekennzeichnet sind.
Es ist die Eingabe einer Geheimnummer (PIN) notwendig.
- Fastpay: Bezahlung der Autobahnmaut für Autobahnstrecken, die
von konventionierten Gesellschaften oder Körperschaften geführt
werden. Die Mautstellen müssen allerdings über geeignete Geräte
verfügen, die durch das Markenzeichen Fastpay gekennzeichnet
sind. Die Belastung des Kontokorrents erfolgt hier einmal
monatlich für die im Vormonat vorgenommenen Zahlungen mit
gewichteter, durchschnittlicher Wertstellung.
Fastpay kann, auch für den Ankauf von Fahrscheinen für Bus und
Bahn bei allen automatischen Fahrkartenschaltern, die von der SAD
Nahverkehr AG geführt werden, für die Zahlung von
Parkplatzgebühren, usw. aktiviert werden.
- Selbstbedienung: Aufladen von Mobiltelefonen durch Verwendung
der Debitkarte und der Geheimnummer (PIN), Druck des
Kontoauszuges, sowie Abwicklung eventueller weiterer Dienste.
Hauptrisiken der Debitkarte:
- Missbrauch bzw. rechtswidrige Verwendung der Karte durch Dritte.
Entsprechend muss die Karte und die PIN sorgfältig aufbewahrt
werden; besonders die PIN muss geheim bleiben. Im Falle der
Entwendung oder des Verlustes der Karte oder der PIN muss der
Kunde unverzüglich die Sperrung der Karte auf die vertraglich
vorgesehene Art und Weise (Anruf Grüne Nummer) beantragen.
- Zeitweises von der Bank verfügtes Verbot zur Benutzung der Karte im
Falle eines widerrechtlichen oder nicht autorisierten Gebrauchs der
Karte seitens des Kunden.
Wirtschaftliche Bedingungen
Multifunktionskarte PagoBancomat
- Kommission für Kartenausgabe Euro 0.-
- Kommission für Kartenerneuerung Euro 0.-
- Kommission für Kartensperrung/-Entsperrung Euro 0.-
- Kommission für den Kartenersatz Euro 10,33.-
(Verlust, Diebstahl)
- Jährliche Verwaltungsspesen Euro 0.-
- Spesen für Bargeldbehebungen an GAA im Inland
-- Raiffeisenkassen/Banche di Credito Cooperativo Euro 0.-
-- andere Banken Euro 1,00.-
- Spesen für Bargeldbehebungen an GAA im Ausland Euro 0.-
- Spesen für POS-Operationen im In- und Ausland Euro 0.-
SMS-Dienste für die Bancomatkarten mit Microchip
Vertragsklauseln (PagoBancomat)
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Identifikation und Legitimation:
Die Verwendung der Karte mit der Geheimzahl (PIN), identifiziert
und legitimiert den Inhaber der Karte, die im Vertrag geregelten
Dienste auf elektronische Weise in Anspruch zu nehmen, und zwar
innerhalb der obgenannten Betragsgrenzen und jedenfalls im Rahmen
der auf dem Kontokorrent verfügbaren Mittel.
- Änderung der Beträge und Modalitäten
In bestimmten Fällen kann die Bank die Höhe der Beträge und die
Modalitäten der Ausnutzung abändern, und zwar durch eine
schriftliche Mitteilung an den Kunden und durch Aushang, wobei
aber das Inkrafttreten der Änderungen wenigstens 7 (sieben)
Tage vorher angekündigt wird.
- Ausgabe der Karte
Die Karte verbleibt im Eigentum der Bank, ist an die Person
gebunden und darf an Dritte nicht weitergegeben werden. Die PIN
muss geheim bleiben und darf weder auf der Karte angeführt noch
mit der Karte aufbewahrt werden.
- Vertretungsvollmacht
Auf Antrag des Kunden und bei Rechtspersonen kann die Karte auf
die Person ausgestellt werden, die zur Verfügung über das Konto
berechtigt ist, oder aber auf eine andere bevollmächtigte Person,
die Inhaber wird. Der Widerruf oder der Verlust der Ermächtigung
kann der Bank erst nach 1 (einem) Banktag entgegengehalten werden.
- Verlust oder Entwendung der Karte
Im Falle des Verlustes oder der Entwendung der Karte und/oder
der PIN ist der Kunde für alle Folgen und eventuelle
betrügerische Abhebungen haftbar - im Ausmaß von 150,00 Euro pro
Abhebung, ausgenommen die Fälle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
Im Falle der Entwendung oder des Verlustes der Karte oder der
PIN muss der Kunde die Sperre der Karte unverzüglich beantragen.
Die Anzeige des Verlustes oder des Diebstahles der Karte kann der
Bank nach 1 (einem) Banktag nach Eingang der Anzeige
entgegengehalten werden. Zudem muss er den Vorfall bei der
Gerichtsbehörde oder Polizei zur Anzeige bringen.
- Änderung, Aussetzung und Auflassung der Dienste
Die Bank behält sich das Recht vor, den Standort der Automaten
zu ändern sowie den Dienst wegen Vorkommnisse jederzeit
auszusetzen oder aufzulassen, die die Effizienz oder die
Sicherheit des Dienstes berühren.
- Abbuchung und Beweis
Die Abbuchung vom Konto der abgehobenen Beträge erfolgt aufgrund
der Aufzeichnungen, die der Ausgabeautomat automatisch
durchführt, bei dem die Operation getätigt wird. Für die
Abbuchung der durchgeführten Operation begründet die Mitteilung
vollen Beweis, die der Automat anlässlich der Durchführung der
Operation ausdruckt.
- Rücktrittsrecht
Die Bank behält sich vor, vom Vertrag oder von einzelnen
Diensten jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
7 (sieben) Tagen durch eine schriftliche Mitteilung
zurückzutreten. Der Kunde muss in diesem Fall die Karte und das
übrige ihm ausgehändigte Material unverzüglich zurückerstatten.
Bei Vorhandensein eines rechtfertigenden Grundes im Sinne des
Verbraucherschutzgesetzes Nr. 206/2005 oder wenn es aus Gründen der
Effizienz oder Sicherheit des Dienstes erforderlich ist, kann die
Bank vom Vertrag ohne Vorankündigung zurücktreten, indem sie dem
Kunden unverzüglich Mitteilung macht.
Der Kunde kann vom Vertrag jederzeit zurücktreten, indem er der
Bank dies mitteilt und die Karte und das ihm ausgehändigte
Material zurückgibt.
Der Kunde haftet für alle Folgen, die durch die Inanspruchnahme
der Dienste nach dem Rücktritt oder einem vorübergehenden Verbot
der Nutzung entstehen sollten.
- Änderung der Bedingungen
Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
übrigen Vertragsbedingungen, einschließlich der normativen Bedingun-
gen, einseitig auch zu Ungunsten des Kunden abzuändern, wobei die
Vorschriften des Art. 118 des Bankwesengesetzes Nr. 385/1993 beach-
tet werden müssen.
- BANCOMAT-FASTpay-Dienst
Die Belastung der Mautgebühren erfolgt einmal monatlich für die
im Vormonat vorgenommenen Zahlungen mit gewichteter,
durchschnittlicher Wertstellung. Alle Streitfälle im Zusammenhang
mit den bezahlten Mautgebühren sind vom Karteninhaber direkt mit
der konventionierten Autobahngesellschaft, unter Ausschluss der
Bank, auszutragen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bank unwiderruflich ermäch-
tigt ist, den Betrag der Maut den konventionierten Gesellschaften
und Körperschaften gutzuschreiben, und zwar auf der Grundlage der
Aufzeichnungen, die über die an den Ausfahrten installierten elek-
tronischen Geräten automatisch erfolgen. Für die Verwendung des
Dienstes ist die Eingabe der PIN nicht vorgesehen.
andere Debitkarten
- aufladbare Wertkarte
-- Kommission für die Neuausgabe Euro .-
(die im Informationsblatt angeführten Spesen werden
nicht weiterbelastet)
-- Kommission für Kartenersatz Euro 7,00.-
(Verlust, Diebstahl, verfallen)
-- Spesen für Aufladen bei Neuausgabe Euro 0.-
-- Spesen für späteres Aufladen Euro 1,50.-
-- Spesen für Bargeldbehebungen an GAA im Inland
- Raiffeisenkassen/Banche di Credito Coop. Euro 1,50.-
- andere Banken Euro 1,50.-
-- Spesen für Bargeldbehebungen an GAA im Ausland
- EU Euro 1,50.-
- nicht EU Euro 2,50.-
-- Spesen für POS-Operationen
- Italien/EU Euro 0.-
- nicht EU Euro 2,50.-
Informationsblätter Carta Prepagata ricaricabile
- VIACARD
-- Kommission für Ausgabe der 1. Karte Euro 15,49.-
-- Kommission für Ausgabe der weiterer Karten Euro 3,10.-
Für Details zum Dienst siehe das Informationsblatt der Autostrade SPA
Informationsblatt Viacard
- DKV
-- jährliche Kommission Euro 10,33.-
für detailiertere Informationen siehe das ausgehängte Informations-
blatt der DKV Euro Service Italia Srl
- TELEPASS Family
-- Spesen für Neuausgabe Euro 10,00.-
Für Details zum Dienst siehe das Informationsblatt der Autostrade SPA
-- die wichtigsten Rechte des Kunden
-- Telepass Family
-- Telepass mit Viacard
-- Informationsblatt Telepass Family
-- Informationsblatt Telepass mit Viacard
Kreditkarten
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Dieser Dienst ermöglicht dem Karteninhaber, innerhalb von
vertraglich festgesetzten Betragsgrenzen Güter und Dienstleistungen
bei konventionierten Händlern anzukaufen sowie Bevorschussungen von
Bargeld bei Geldausgabeautomaten und Bankschaltern zu erhalten. Bei
Verwendung der Karte unterschreibt der Inhaber den
"Zahlungsauftrag" und erhält eine Kopie desselben. Bei
Bevorschussung von Bargeld an GAA muss der Inhaber die Geheimnummer
(sog. P.I.N., "Personal Identification Number") eingeben, die
diesem im Vorfeld mitgeteilt wurde. Die Rückzahlung der Summen
erfolgt nach Verwendung und kann in einem Mal oder ratenweise
erfolgen.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen zu Ungunsten des Kunden
(Kommissionen und Spesen der Dienstleistung), falls vertraglich
vorgesehen.
- Möglichkeit von Wechselkursschwankungen, falls die Kreditkarte in
einer anderen Währung als Euro verwendet wird.
- Betrügerischer Gebrauch der Karte und des P.I.N. seitens Dritter,
falls diese verloren oder entwendet wurde, mit folglicher möglicher
Verwendung seitens nicht rechtmäßiger Subjekte; es ist folglich
unabdingbar, die höchste Sorgfalt in der Aufbewahrung der Karte und
des P.I.N. und höchste Diskretion in der Verwendung der P.I.N.
walten zu lassen; falls die Karte verloren oder entwendet wurde,
muss der Kunde dieselbe laut vertraglich vorgesehenen Modalitäten
sofort sperren lassen.
- Im Falle der unregelmäßigen Verwendung der Karte seitens des
Inhabers und des folglichen Widerrufs der Ermächtigung zur
Verwendung der Karte, werden die Daten derselben und die
Personalien des Inhabers i.S. der geltenden Bestimmungen der
Zwischenbanken-Alarmzentrale, die bei der Banca d'Italia
eingerichtet ist, weitergeleitet.
CartaSi - Servizi interbancari
Für die vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen siehe die
Informationsblätter:
- Foglio Informativo Carte di pagamento CartaSi - Individuali e
Aziendali
- Foglio Informativo Esercenti convenzionati CartaSi
- Principali diritti del cliente CartaSi
- Documento di Sintesi Carte di Pagamento CartaSi
KeyClient
Für die vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen siehe die
Informationsblätter:
- KeyClient - Principali diritti del Cliente
- Avviso KeyClient - Principali Norme di Trasparenza
Bankpass Web
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
Das neue Online-Zahlungssystem wurde von der italienischen
Bankenvereinigung ABI eingerichtet, um eine maximale Sicherheit bei
Zahlungen über Internet zu garantieren.
Dabei können sie die Einkäufe im Internet über eine "virtuelle
Brieftasche" machen und neben der Kreditkarte erstmals auch mit der
Bancomatkarte bezahlen - jeweils ohne persönliche Zahlungsinformatio-
nen einzugeben. Sensible Daten wie die Kreditkartennummer brauchen
also nicht mehr eingegeben werden.
Vorteile
- Sicherheit:
-- Maximaler Datenschutz bei Internet-Zahlungen
-- Keine Eingabe von persönlichen Zahlungsinformationen
-- Für einzelne Zahlungen gibt es eine einmalige, virtuelle
Kreditkartennummer
- Einfachheit:
-- Um Zahlungen zu tätigen, brauchen Sie die Zahlkarten nicht
eigens zur Hand zu haben. Es reicht, sich das Benutzerkennwort
und Passwort in Erinnerung zu halten
-- Bankpass funktioniert auf jedem PC mit Internetzugang ohne
zusätzliche Software
- Flexibel:
Online bezahlen mit Kreditkarte oder Bancomatkarte
- Überblick:
Bankpass zeigt Ihnen Ihre im Internet getätigten Zahlungen an
So funktioniert Bankpass Web
- Wenn Händler und Kunde am Bankpass-System konventioniert sind:
-- Der Bankkunde (Interneteinkäufer als auch Internethändler) un-
terzeichnet bei der Raiffeisenkasse eine entsprechende
Vereinbarung
-- Der Internet-Einkäufer teilt seiner Raiffeisenkasse mit, welche
Zahlkarte (Bancomat- und/oder Kreditkarten) er in der virtuellen
Brieftasche nutzen will und erhält Erkennungscode,
Benutzerkennwort (User-Id) und Passwort
-- Der Kunde wählt im Internet-Shop ein Produkt aus, legt es in den
Warenkorb, verbindet sich mit Bankpass, gibt UserId und Passwort
ein, wählt die gewünschte Zahlkarte aus, bestätigt die
Zahlungstransaktion, kehrt zum Online-shop zurück und erhält
die Auftragsbestätigung. Dies alles ohne die Weitergabe von
sensiblen Daten.
- Wenn nur der Kunde Bankpass-autorisiert ist, nicht aber der Händ-
ler (z.B. Amazon, ebay u.a.m.):
In diesem Fall kann sich der Einkäufer über das Bankpass Web
eine virtuelle Kreditkartennummer generieren lassen (sog.
"virtual Pan"), die nur für eine Zahlung und einen bestimmten
Betrag autorisiert ist und dann ihre Gültigkeit verliert. Die
persönliche Kreditkartennummer muss nicht eingeben werden - also
keine Gefahr für Datenmissbrauch.
- Weitere Informationen im Internet: www.bankpass.it
Wirtschaftliche Bedingungen
- jährliche Fixgebühr, von der Kreditkartengesell- Euro 10,00.-
schaft verrechnet
Ausgabe von Reiseschecks
Die Ausgabe von Reiseschecks ist nicht mehr vorgesehen
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- ATM:
Automatische Einrichtungen zur Verwendung der Karten in den dafür
vorgesehenen Funktionen.
- Bancomat-Karte:
Karte, die Behebungen von Bargeld bei entsprechendem
Vorhandensein der Mittel an Geldausgabeautomaten (ATM)
ermöglicht.
- PagoBancomat-Karte:
Karte, welche die Ankäufe von Gütern und Dienstleistungen bei ent-
sprechendem Vorhandensein der Mittel bei konventionierten Betrieben
ermöglicht.
- POS:
Automatische Einrichtungen zur Verwendung der Karten zum
Ankauf von Gütern und Dienstleistungen.
- Sperrung der Karte:
Sperrung der Benützung der Karte aufgrund von Diebstahl oder
Verlust.
- Wertstellung:
Datum, mit welchem der Zinslauf beginnt.
- Wiederausgabe der Karte:
Wiederausgabe nach Sperrung der verlorenen oder entwendeten Karte.
- Cash advance:
Bevorschussung von Bargeld bei Verwendung der Kreditkarte
- Kreditkarte:
Zahlungskarte, die es dem Inhaber ermöglicht, Ankäufe von Gütern
und Dienstleistungen oder Barbehebungen zu tätigen, ohne dass
dabei die ausgegebenen oder abgehobenen Summen sofort belastet
werden.
- Multifunktions-Karte:
Karte, auf der verschiedene Funktionen aktiviert werden (z.B.
Bancomat, Kreditkarte)
- Revolving-Karte:
Kreditkarte, die im Rahmen der festgesetzten Betragsgrenzen die
ratenweise Rückzahlung der verwendeten Geldsummen ermöglicht,
wobei die Höchstbetragsgrenzen in Verhältnis zu den erfolgten
Rückzahlungen wiederhergestellt werden.
- Sperrung der Karte:
Sperrung der Benützung der Karte aufgrund von Diebstahl oder Verlust
- Wiederausgabe der Karte:
Wiederausgabe nach Sperrung derverlorenen oder entwendeten Karte.
Anfang
Inhalt
AUSLANDSOPERATIONEN
Überweisungen ins Ausland
Überweisungen in EU-Länder i.S. der EU-Verordnung 2560/2001
- STP-Merkmale im Sinne der EU-Verordnung und ICP-Konvention:
-- Auftragswährung ist Euro
-- Höchstbetrag 50.000 Euro
-- Auftraggeber und Begünstigter innerhalb EU
-- keine Eilüberweisung und keine Scheckzahlung
-- Spesen der Auftraggeberbank zu Lasten des Auftraggebers
-- Spesen der Empfängerbank zu Lasten des Begünstigten
-- Kontonummer des Begünstigten in internationaler Form (IBAN)
-- Bank des Begünstigten als SWIFT-Kode (BIC-Kode)
-- keine Sonderweisungen
- Gebühren
-- Überweisungen vom Konto spesenfrei
-- Überweisungen in Bar Euro 5,00.-
-- dringende Überweisungen Euro 10,00.-
andere Überweisungen ins Ausland
- Gebühren 0,075 %
-- Mindestspesen Euro 5,00.-
-- Zusatzspesen für fehlende Bankkoordinaten Euro 10,00.-
-- Höchstspesen Euro 50,00.-
-- Überweisungen in Bar Euro 5,00.-
-- dringende Überweisungen Euro 10,00.-
- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall:
-- normal Euro 0.-
-- dringend Euro 0.-
-- mittels Scheck Euro 0.-
- Avvisierung des Begünstigten mit Dringlichkeit Euro 12,91.-
- Wertstellung Tag der Überweisung
Überweisungen mittels Western Union
siehe dazu:
- Informationsblätter
- Transparenzbestimmungen
Überweisung aus dem Ausland
- Gebühren
- Überweisungen in Euro bis 50.000 Euro spesenfrei
- andere Überweisungen 0,075 %
-- Mindestspesen Euro 5,00.-
-- Höchstspesen Euro 50,00.-
- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall Euro 0.-
- Werstellung 1 Arbeitstag
Auslandsschecks
- Schecks ausgestellt von der RLB und gezogen auf ausländische Banken
-- Gebühren Euro 10,00.-
-- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall Euro 0.-
-- Wertstellung Tag der Scheckausstellung
- Schecks gezogen auf inländische Konten in Euro
-- Gebühren Euro 10,00.-
-- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall Euro 0.-
-- Wertstellung Tag der Scheckausstellung
- Schecks in Fremdwährung
-- Gebühren Euro 10,00.-
-- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall Euro 0.-
-- je Scheckrimesse in USD US-$ 5,00.-
-- Werstellung 15 Fixtage
- Auslandsschecks in Euro auf das Ausland
-- Gebühren Euro 10,00.-
-- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall Euro 0.-
-- je Scheck gezogen auf britische Banken Euro 3,62.-
-- je Scheck gezogen auf belgische Banken Euro 3,62.-
-- Werstellung 10 Fixtage
- Auslandsschecks in Euro auf das Inland
-- Gebühren Euro 10,00.-
-- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall Euro 0.-
-- Wertstellung 10 Fixtage
- Schecks über Look-box E.V.:
-- Gebühren Euro 10,00.-
-- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall Euro 0.-
-- Wertstellung 8 Fixtage
- Retourscheck
-- Gebühren Euro 10,00.-
-- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall Euro 0.-
-- Wertstellung Tag der ursprünglichen Gutschrift
Bedingungen für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU
Siehe dazu das Rundschreiben der Südtiroler Landesbank AG
Überweisungsaufträge abgewickelt über SWIFT
- Datenschutzmitteilung
Anfang
Inhalt
VALUTEN - WECHSELGESCHÄFT
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Es handelt sich hierbei um den An- und den Verkauf von
ausländischen Geldscheinen gegen Euro.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Der Wechselkurs zwischen Euro und den anderen in fremden
Währungen lautenden Banknoten unterliegt dem Risiko einer
Wechselkursschwankung und kann mehrere Male während des
Werktages variieren. Hierzu dient die in der Bank
aufgehängte Währungstabelle, auf die man sich bezieht. Es
werden unterschiedliche Wechselkurse bei den Ankäufen und bei
den Verkäufen praktiziert, die aus den verschiedenen
Geschäftskosten (Versicherung usw.) herrühren.
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Es gelten die Kurse laut Anschlagetafel
Ankauf Valuten von Kunden
- Abschlag vom UIC-Kurs %
- Bearbeitungsgebühren auf Gegenwert EUR berechnet 1,250 %
Verkauf Valuten an Kunden
- Aufschlag UIC-Kurs %
- Bearbeitungsgebühren auf Gegenwert EUR berechnet 0,250 %
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Fremdwährung:
Von jener der negoziierenden Bank verschiedene Währung (z.B.
US-Dollar)
- Handel:
Umwandlung einer Währung in jene eines anderen Landes.
- Wechselkurs:
Preis einer Währung eines Landes, ausgedrückt in der Währung
eines anderen Landes.
Anfang
Inhalt
DEVISENTERMINGESCHÄFT
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Unter Devisentermingeschäft versteht man jenes Geschäft, welches
das Wechselkursrisiko auf zukünftige Minus- oder Gläubigerpositionen
die in einer anderen Währung als Euro ausgedrückt sind, aufhebt,
indem ein Wechselkurs vereinbart wird, der an einem zukünftigen Da-
tum angewandt wird.
Dieser Vertrag bringt die feststehende Verpflichtung mit sich, an
einem bestimmten zukünftigen Datum zu einem bei Vertragsabschluss
festgesetzten Wechselkurs einen bestimmten Betrag an Fremdwährung
zu kaufen (Import-Minusposition) oder zu verkaufen (Export-Gläubi-
gerposition).
- Die Raiffeisenkasse Ritten wickelt die Devisentermingeschäfte über
eine Korrespondenzbank ab.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Wechselkursschwankung, da das Geschäft zu den im Moment der
Negoziierung anwendbaren Wechselkursen beglichen wird.
- Länderrisiko , d.h. die Unmöglichkeit, aufgrund von politischen
Situationen, Naturkatastrophen, usw., die das Bezugsland betreffen,
den Devisenhandel abzuschließen.
Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Ich erkläre und bestätige, dass mir die mit der Durchführung
des Devisen-Termingeschäftes verbundenen Risiken bekannt sind und
dass ich ausdrücklich auf das entsprechende Verlustrisiko aufmerksam
gemacht wurde.
- Sollte ich bei Fälligkeit meiner Verpflichtung zum Kauf bzw.
Verkauf der vereinbarten Währung nicht nachkommen, so ist die
Raiffeisenkasse Ritten berechtigt, die Operation glattzustellen
und alle Beträge auf meinem Konto zu verbuchen. Dieselbe Regelung
gilt auch dann, wenn die Kursschwankung vor Fälligkeit das Ausmaß
von 20% erreicht hat.
- Ich hafte voll und ganz für den eventuellen Negativsaldo, der sich
aufgrund des Kursverlustes ergeben sollte und verpflichte mich
darüberhinaus, die Gebühren und die Spesen, die von Ihrer Bank im
Sinne des Gesetzes Nr. 385/93 bekanntgegeben wurden, an Sie zu
entrichten.
- Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Einzahlungen, die von Ihnen
auch als zusätzliche Deckungssummen gefordert werden können, als
Vorauserfüllung auf etwaige Verluste geleistet werden.
- Es ist vereinbart, dass in keinem Fall, die Bank zur Bezahlung von
eventuellen Wechselkursverlusten oder anderen Schäden, welche in Zu-
sammenhang mit diesem Geschäftsvorfall entstehen, verantwortlich
gemacht werden kann.
- Ich erkläre auf die vorherige Aushändigung des Vertrages ver-
zichtet zu haben.
- Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
schreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (Beschwerden-
stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine
Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren an-
strengt, wenden an:
-- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Ope-
rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario). Informationen da-
rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage
www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
und die Bank.
-- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
Bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungs-
verfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen
Schlichter eine (außergerichtliche) Einigung mit der Bank zu
finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Banken-
schlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz
in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergericht-
lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanz-
dienstleistungen und Operationen - ABF) ist im Sinne des Art. 5
Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der
Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des
Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
Wirtschaftliche Bedingungen
- Basiskurs Durante-Kurs
- Bearbeitungsgebühren 0,15 %
- Spesenrückvergütung EUR 15,00
- Steuern und Gebühren der geltenden Gesetze
Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Fremdwährung:
Ist eine andere Währung als jene der negoziierenden Bank.
- Handel:
Umwandlung einer Währung in jene eines anderen Landes.
- Wechselkurs:
Preis einer Währung eines Landes, ausgedrückt in der Währung eines
anderen Landes.
Anfang
Inhalt
POS HÄNDLERVERTRAG
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische Beschreibung der Struktur und der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Dieser Dienst ermöglicht es dem konventionierten Händler, von
der Bank die Bezahlung von seitens Inhaber einer
PagoBANCOMAT-Karte mittels Verwendung dieser Ka