Inhalt


 

************************************************************************** * INFORMATIONSBLÄTTER * * DER * * RAIFFEISENKASSE RITTEN Genossenschaft * * ---------------------------------------------------------------------- * * Sitz in 39054 Ritten/Klobenstein - Dorfstraße 7 * * * * ABI-Kodex 08187-7 * * eingetragen im Bankenverzeichnis unter der Nummer 4731.6.0 * * eingetragen im Handelsregister Bozen unter der Nummer 3270/3617 * * eingetragen im Genossenschaftsregister unter der Nummer I/CBA/A145480 * * Steuer- und Mehrwert-Steuernummer 00182850214 * * E-Mail-Adresse rk.ritten@raiffeisen.it * * Internet-Homepage www.raikaritten.it * * Telefon-/Faxnummer Hauptsitz 0471 357500 - 0471 357555 * * * * Kapital laut letzter genehmigter Bilanz Euro 2.533,56 * * Rücklagen laut letzter genehmigter Bilanz Euro 79.987.539,97 * * * * Aufsichtsrechtliche Eigenmittel Euro 82.783.798,00 * * * * Dem Einlagensicherungsfonds der Genossenschaftsbanken i.S. des LD Nr. * * 659/1996 und dem Nationalen Garantiefonds i.S. 62 LD Nr. 415/1996 an- * * geschlossen. * * * * Der Bankenschlichtungsstelle "Conciliatore Bancario" für die Funktion * * des Ombudsman-Giurì Bancario beigetreten. * * Dem außergerichtlichen Streitbeilegungssystem im Bereich der Bank- und * * Finanzdienstleistungen des ABF-Arbitro Bancario finanziaro beigetreten * ************************************************************************** Informationsblätter nach den Richtlinien der Transparenzbestimmungen der Banca d'Italia vom 29.07.2009, veröffentlicht im Ordentlichen Beiblatt Nr. 170 zum Amtsblatt der Republik Nr. 210 vom 10.09.2009 und nachfolgender Änderungen. Wir weisen die Kunden darauf hin, daß die in den vorliegenden Informa- tionsblättern enthaltenten Zinssätze, wenn nicht anders formuliert, va- riable Zinssätze sind, welche sich an marktgängigen Zinssätzen orien- tieren und somit Zinsänderungen ohne im Voraus festgesetzte Periodizitäten erfolgen können. Daraus ergibt sich für Kredite und Einlagen ein hohes Zinsänderungsrisiko. Besonders wird auf das Kapitel "Bestimmungen zur Transparenz der Bank- und Finanzdienstleistungen" hingewiesen, das alle Rechte des Kunden aufzeigt. gültig ab dem 25.01.2012 RAIFFEISENKASSE RITTEN Genossenschaft Anfang Inhalt


KONTOKORRENTVERKEHR MIT KUNDEN

TAG- UND NACHTTRESOR

SPAREINLAGEN MIT KUNDEN

FESTGELDANLAGE

AUSGABE VON ANLEIHEN

PENSIONSGESCHÄFTE

HYPOTHEKARKREDITE

DARLEHEN UND FINANZIERUNGEN MIT VARIABLEM ZINSSATZ

KONSUMDARLEHEN

WOHNBAUKREDIT

HOFÜBERNAHMEDARLEHEN

AGRARKREDITE

LEBENSKREDIT

KREDITE UND EINLAGEN IN FREMDWÄHRUNG

DISKONTE

FINANZIERUNGS-LEASING

BANKGARANTIE/BANKBÜRGSCHAFT

DOKUMENTENAKKREDITIV

ERHALTENE BÜRGSCHAFTEN

WERTPAPIERE

VERSCHIEDENE DIENSTLEISTUNGEN

VERMIETUNG VON SCHLIESSFÄCHERN

DEBIT- UND KREDITKARTEN

AUSLANDSOPERATIONEN

VALUTEN - WECHSELGESCHÄFT

DEVISENTERMINGESCHÄFT

POS HÄNDLERVERTRAG

INTERNET BANKING/HOME BANKING

BESTIMMUNGEN ZUR TRANSPARENZ DER BANK- UND FINANZDIENSTLEISTUNGEN

WUCHERSCHWELLEN

MITTEILUNGEN IM SINNE DES DATENSCHUTZES

KONTOUNFALLVERSICHERUNG

BARGESCHÄFT FÜR NICHTKUNDEN DER BANK

REKLAMATIONEN - BANKENOMBUDSMAN und ARBITRO BANCARIO FINANZIARIO

GELDWÄSCHE - MITTEILUNGEN

ÜBERTRAGBARKEIT ZWISCHEN BANKEN


Anfang
Inhalt



                     KONTOKORRENTVERKEHR MIT KUNDEN

Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische   Beschreibung  der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Das Kontokorrent ist ein  Vertrag, mit dem  die Bank für den  Kunden
  den Kassendienst abwickelt: sie verwahrt seine  Ersparnisse und ver-
  waltet das Geld mit einer Reihe von Dienstleistungen  (Einzahlungen,
  Abhebungen und Zahlungen im Rahmen des verfügbaren Saldos).
- Mit dem Kontokorrent sind normalerweise andere Dienstleistungen, wie
  Debitkarte, Kreditkarte, Schecks,  Überweisungen, Domizilierung  von
  Rechnungen und Kredit  gekoppelt. Für diese Geschäfte  wird  auf die
  entsprechenden Informationsblätter verwiesen.
- Das Kontokorrent ist ein sicheres Produkt. Das Hauptrisiko  ist  das
  Adressenausfallrisiko, d. h. die Möglichkeit, dass die Bank nicht in
  der Lage ist, dem Inhaber  des Kontokorrents den  verfügbaren  Saldo
  teilweise oder ganz  zurückzuzahlen.  Aus diesem Grund  ist die Bank
  Mitglied des Sicherungssystems  (Einlagensicherungsfonds der  Genos-
  senschaftsbanken), das jedem Kontokorrentinhaber eine Deckung bis zu
  Euro 100.000,00.- sichert. Andere  Risiken  können mit  dem  Verlust
  oder dem Diebstahl von Schecks, Debitkarten, Kreditkarten, Identifi-
  zierungsdaten  und  Schlüsselwörtern für  den Zugriff  auf das Konto
  über Internet zusammenhängen. Sie  sind auf ein  Minimum  reduziert,
  sofern  der  Kontokorrentinhaber  die allgemein  gültigen Regeln der
  Vorsicht und Aufmerksamkeit beachtet.
- Über das Kontokorrent  kann der  Kunde auch  verschiedene  Zahlungs-
  dienste nutzen, und zwar  Zahlungen  an Dritte  durchführen und/oder
  Zahlungen von  Dritten  erhalten. Die Zahlungsaufträge  werden durch
  durch den Kunden oder aber, nach vorheriger Ermächtigung des Kunden,
  den Zahlungsempfänger erteilt. Zu ersterer Kategorie zählen Überwei-
  sung, Bankerlagschein Freccia, MAV,  Posterlagschein  und Ri.Ba.; in
  die zweite Kategorie gehört das RID.
  Im Bereich  der Zahlungsdienste  bestehen die  Hauptrisiken  für den
  Kunden darin, dass  Zahlungsaufträge aufgrund technischer Fehleitun-
  gen (welche nicht  durch höhere Gewalt gerechtfertigt werden können)
  nicht korrekt und innerhalb  der vorgesehenen  Fristen durchgeführt,
  d.h. Beträge  dem Zahlungsempfänger  gutgeschrieben  werden  können.
  Sofern die Voraussetzungen  vorliegen, haften  in diesen  Fällen der
  Zahler sowie gegebenenfalls die beteiligten Banken.
  Bei den vom  Zahlungsempfänger  ausgelösten  Zahlungsvorgängen liegt
  das Hauptrisiko für den Zahler darin, dass die Deckung auf  dem Kon-
  okorrent nicht ausreicht, um die  Belastung desselben  zu autorisie-
  ren; in diesem Fall kann  der Zahlungsempfänger den Zahler-Schuldner
  aufgrund der Nichterfüllung der Geldschuld,  die dem Zahlungsauftrag
  zugrunde liegt, in Anspruch nehmen.
  Die  Überweisung erfolgt  auf der Grundlage des vom Auftraggeber ge-
  lieferten IBAN.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur:
- Zinssatzrisiko:
  Bei indexierten Zinssätzen:  Diese sind veränderlich  und werden von
  der Raiffeisenkasse aufgrund der  Veränderung  des  Bezugsparameters
  angeglichen. Es wird ausdrücklich darauf  hingewiesen, dass bei  in-
  dexiert verzinsten Geschäftsfällen ein Zinsänderungsrisiko besteht.
  Bei variablen Zinssätzen: Diese sind als veränderlich  zu betrachten
  und können von der Raiffeisenkasse  aufgrund   der Veränderungen der
  Zinssätze auf dem Geldmarkt (z.B. Euribor) angeglichen  werden.  Die
  Periodizität der entsprechenden Angleichung kann wegen der  besonde-
  ren Charakteristik des Geldmarktes  nicht im  voraus festgelegt wer-
  den. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei variabel ver-
  zinsten Geschäftsfällen ein  Zinsänderungsrisiko besteht.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen  (Zinssatz, Kommissionen
  und Spesen)  zu   Ungunsten  des  Kunden,  falls  diese  vertraglich
  vorgesehen sind.
- Betrügerischer    Gebrauch    des  Scheckhefts    seitens   Dritter,
  falls    dieses  verloren  oder  entwendet  wurde,  und  eventueller
  Verfügungshandlungen,    die  scheinbar  dem    Kunden    zugeordnet
  werden    können;    es    ist  folglich  unabdingbar,  die  höchste
  Sorgfalt  in   der  Aufbewahrung    des  Scheckhefts  und   der ent-
  sprechenden Formulare für die Scheckanforderung walten zu lassen.
- Rückzahlung  des Betrages jener  gutgeschriebener Schecks und ähnli-
  licher Papiere an die Bank, die nicht kassiert wurden.
- Wechselkursrisiko, falls  das  Kontokorrent  in  Fremdwährung lauten
  sollte.
- Adressenausfallrisiko. Hierfür besteht  aufgrund  des Anschlusses an
  den Einlagensicherungsfonds der Genossenschaftsbanken für  den  Fall
  der Zwangsauflösung  der  Bank eine  Deckung  der Guthaben für jeden
  Einleger mit einem Höchstbetrag von 100.000,00  Euro, einschließlich
  der bis zum Zeitpunkt der Zwangsauflösung angereiften Zinsen.
  Von der Rückzahlung  sind einige  Geschäftsverbindungen im Sinne des
  Art. 96 Abs. 4 des  Einheitstextes  BWG aufgrund der objektiven oder
  subjektiven Merkmale der  Geschäftsverbindung  oder der Herkunft der
  auf dem Konto hinterlegten Summen ausgenommen.
Um mehr zu erfahren:
- Informationsblatt der Banca d'Italia
  -- "Leitfaden - Das Girokonto"
- Bestimmungen über das Kontokorrent und die zusammenhängenden Dienste


Wirtschaftliche Bedingungen

Mindestvoraussetzung für die Kontoeröffnung
- keine

Zinssätze
- Haben-Mindestzinssatz (nominal)             brutto     Steuer      netto
  -- Normale Kontokorrente                   1,000 %   20,000 %    0,800 %
  -- Gehalts-/Pensions-/Studentenkonten      1,250 %   20,000 %    1,000 %
  -- Landwirtekonten                         1,250 %   20,000 %    1,000 %

- Haben-Mindestzinssatz (effektiv)            brutto     Steuer      netto
  -- Normale Kontokorrente                   1,003 %   20,000 %    0,802 %
  -- Gehalts-/Pensions-/Studentenkonten      1,255 %   20,000 %    1,004 %
  -- Landwirtekonten                         1,255 %   20,000 %    1,004 %

- Soll-Maximalzinsatz (nominal)
  -- Kontokorrente ohne Kreditrahmen                               8,500 %
  -- Kontokorrente mit Kreditrahmen                                4,500 %
  -- Bevorschussungskonten (Effekten, Rechnungen)                  4,500 %

- Soll-Maximalzinssatz (effektiv)
  -- Kontokorrente ohne Kreditrahmen                               8,774 %
  -- Kontokorrente mit Kreditrahmen                                4,576 %
  -- Bevorschussungskonten (Effekten, Rechnungen)                  4,576 %

- Überziehungszinssatz                      Soll-Zins       +      3,000 %

Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung Habenzinsen               trimestral
- Kapitalisierung Sollzinsen                trimestral

- Zinsberechnung                            effektive Tage/365

Kreditkommissionen
- Kreditbearbeitungsprovision                                          0 %
- Kommission auf Höchstkreditausnutzung                                0 %

Durchschnittlicher globaler Effektivzinssatz (TEGM)

Das  Wirtschafts- und  Finanzministerium  veröffentlicht  alle drei Monate
im Rahmen des Wuchergesetzes diesen Durchschnittszinssatz.
Die Wucherschwelle wird überschritten, falls die Zinsen den veröffentlich-
ten Durchschnittszinssatz um 25 % zuzüglich weiterer 4 Prozentpunkte über-
schreiten.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass der  von den  Antiwucherbestimmungen
vorgesehene durchschnittliche globale Effektivzins (TEGM) in der Bank aus-
gehängt ist.
- Wucherzins für Kontokorrentkredite bis Euro 5.000.-             17,750 %
- Wucherzins für Kontokorrentkredite über Euro 5.000.-            15,638 %

Spesen und Kosten

- Spesen für Kontoführung                             Euro             0.-
- Spesen für die Übermittlung des Tagesauszuges
  -- mit Postfach                                     Euro          0,50.-
  -- ohne Postfach                                    Euro          1,00.-
- Spesen für die Übermittlung des Monatsauszuges
  -- mit Postfach                                     Euro          1,00.-
  -- ohne Postfach                                    Euro          2,00.-
- Spesen für Trimesterauszug/Staffelrechnung          Euro             0.-
- Spesen für die Übermittlung von Belegen (Tagespauschale)
  -- mit Postfach                                     Euro          0,50.-
  -- ohne Postfach                                    Euro          1,00.-
- Kosten pro Scheck                                   Euro             0.-
- Spesenrückvergütung für Kreditvergabe               Euro             0.-
- Kreditverlängerungsprovision auf Kreditrahmen                        0 %
- Wechselspesen zu Lasten des Kreditnehmers                        1,000 %
- Wechselspesen pro 1.000.- Euro                      Euro         0,100.-
- Registrierungsspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Ersatzsteuer zu Lasten des Kreditnehmers                         0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Andere Spesen                                       Euro             0.-
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge        Euro             0.-
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen          Postspesen

Buchungsspesen
- Kosten pro Buchung am Schalter                      Euro          0,80.-
- Kosten pro automatischer Buchung                    Euro          0,35.-
- Kosten pro Buchung aus Homebanking/Internetbanking  Euro          0,20.-
- Zusatzspesen pro Bancomat-Operation
  -- durchgeführt bei Raiffeisenkassen                Euro             0.-
  -- durchgeführt bei anderen Banken                  Euro          1,00.-
- Mindest-Buchungsspesen im Trimester                 Euro          3,00.-

Spesentabelle nach Textsymbol (Kausale)
--------------------------------------------------------------------------
Kausale/Beschreibung   Spesen ja/nein  am Schalter-Homebanking-automatisch
--------------------------------------------------------------------------
06  POS Belastung                NEIN
07  Devisen                      JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
09  Bancomat                     NEIN
10  Abhebung                     JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
11  Zirk.Scheck                  JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
12  Scheck                       JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
13  Kommission                   JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
14  Zinsen                       NEIN
15  Rückruf                      NEIN
16  Eingel. WoT                  JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
17  Unbezahlt                    NEIN
18  Spesen                       NEIN
19  sonst.Steuern                JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
20  Schrankfach                  JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
21  Überw.Auftr.                 JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
23  SEAT                         JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
25  MAV/RAV                      NEIN
26  Schatzamt                    JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
29  Darlehensrate                JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
31  Telefon                      JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
32  Strom/ENEL                   JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
34  Steuern                      JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
36  Etschwerke                   JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
40  Einlage                      JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
41  Zinsscheine                  JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
42  Überweisung                  JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
43  Devisen                      JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
44  Effekten E.v.                JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
45  Scheckeinl.                  JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
46  Erlös Ink.                   NEIN
47  Diskont                      JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
48  Darlehen                     JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
49  Milchrechnung                JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
50  Gehalt                       JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
51  Pension                      JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
52  Einlage Zinsen               JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
53  Nachttresor                  JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
54  Posteinzahl.                 JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
55  Barauszahlung                JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
56  POS-Gutschrift               NEIN
57  Wertkarten                   NEIN
58  FastPay                      NEIN
59  Versicherung                 JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
60  RID                          JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
61  Ausl.Überweis.               JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
62  Ausl.Scheck                  JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
63  Bevorschuss.                 JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
65  Beitrag                      JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
66  Konf.Zert.                   NEIN
70  Umbuchung                    JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
71  Abschluss                    NEIN
72  Saldo                        NEIN
73  Storno                       NEIN
74  Wertpapiere                  JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
75  Zinsen                       NEIN
76  Darlehensrate                JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
77  Finanzierung                 JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
80  Stempel                      NEIN
81  Spesen                       NEIN
82  Bancomatspesen               NEIN
83  Stempelsteuer                NEIN
84  Ersatzsteuer                 JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
86  Wertrichtigst.               NEIN
91  Carta SI                     JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
92  VISA                         JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
93  Amer. Express                JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
94  Diners Club                  JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
95  Autostrade                   JA         0,80.-     0,20 .-      0,35.-
--------------------------------------------------------------------------


Stempelsteuer
- Alle vom Gesetz vorgesehenen Steuern gehen zu Lasten des Kontoinhabers:
  -- monatliche Stempelsteuer für physische Personen  Euro         34,20.-
  -- monatliche Stempelsteuer für juridische Personen Euro        100,00.-
  Für Studentenkonten wird die Stempelsteuer von der Raiffeisenkasse über-
  nommen, sofern innerhalb Jänner eines jeden  Jahres vom Kontoinhaber der
  Nachweis erbracht wird, dass er ein Student ist.



ISC - synthetischer Kostenindikator für Kreditkonten

Der ISC ist ein in Prozentwerte angegebener  Anzeiger, welcher  die Kosten
einer Finanzierung darstellt. Er  beinhaltet den effektiven Jahreszinssatz
und alle mit dem Kreditgeschäft verbundenen Zusatzspesen.

ISC berechnet auf den angewandten Sollzinssatz:
- für Konten ohne Kreditrahmen:
  --  für eine Ausnutzung von Euro 1.000,00.-                      9,779 %
- für Konten mit Kreditrahmen
  --  für eine Ausnutzung von Euro 10.000,00.-                     4,622 %
  --  für eine Ausnutzung von Euro 100.000,00.-                    4,510 %
- für Bevorschussungskonten (Ausnutzung von Euro 100.000,00.-)
  --  für Effekten Ri.Ba                                           4,497 %
  --  für RID                                                      4,510 %
  --  für Rechnungen                                               4,510 %

ISC - synthetischer Kostenindikator für Verbraucher

Laut Vorgaben der Banca d'Italia, welche im Amtsblatt der Republik  Nr. 47
vom 26.02.2010 veröfftenlicht wurden, entspricht der ISC zum  Kontokorrent
aus der Summe der gesamten verrechneten Kosten. Für die Berechnung hat die
Banca d'Italia genaue Richtlinien festgelegt und  folgende Einteilung nach
Kundensegment definiert:
--------------------------------------------------------------------------
Benutzerprofil                                  nur online    traditionell
--------------------------------------------------------------------------
- Pauschalkonto
  -- Jugend                                        32,90.-         38,10.-
  -- Familien mit geringer Operativität            98,35.-        105,75.-
  -- Familien mit mittelmäßiger Operativität      115,90.-        122,30.-
  -- Familien mit hoher Operativität              137,60.-        145,40.-
  -- Pensionisten mit geringer Operativität        26,05.-         32,65.-
  -- Pensionisten mit hoher Operativität           96,00.-        104,80.-
- Konsumkonto
  -- mit geringer Operativität                                     38,15.-
--------------------------------------------------------------------------

Siehe:
- Detail zur Berechnung des ISC laut Vorgaben der Banca d'Italia

Wertstellungen bei Einzahlungen

- Bareinzahlungen und Einlage eigene Bankschecks      Tag der Durchführung
- Andere Platzschecks                                 3 Kalendertage
- Andere Zirkularschecks                              1 Kalendertag
- Distanzschecks (Raiffeisenkassen der Provinz)
  -- Raiffeisenkassen der Provinz Bozen               3 Kalendertage
  -- andere Banken der Provinz Bozen                  3 Kalendertage
  -- Banken außerhalb der Provinz Bozen               3 Kalendertage
- Gutschriften
  -- interne Überweisungen                            Tag der Durchführung
  -- Überweisungen von/an Fremdbanken                 Tag der Durchführung
  -- Effekteninkasso                                  Fälligkeit + 1 Tag
  -- RID                                              Fälligkeit
- Andere Werte                                        1 Kalendertag
- Umbuchungen                                         Tag der Durchführung
- Bei  Einzahlungen  mittels Tag- und Nachttresor  wird als  Datum der
  Operation jenes angenommen, an welchem die Kassette/Tasche  geöffnet
  wird. Die Wertstellungen entsprechen den obenangeführten.

Wertstellungen bei Abbuchungen

- Barbehebungen/Bancomatbehebungen                    Datum der Behebung
- Mittels Bankschecks                                 Ausstellungsdatum
- Bei POS-Operationen                                 Tag der Bezahlung
- Mittels Zahlungsauftrag
  -- Überweisungen                                    Tag der Durchführung
  -- Lastschriften                                    Tag der Durchführung
  -- Einlösung von Effekten                           Tag der Fälligkeit
- Für Zirkularscheckanforderungen                     Tag der Durchführung

Zinsaufwand je Tag bei einem Kapital von Euro 1.000,00.-
- Ausleihungen                                   Zinssatz      Zinsaufwand
  -- Kontokorrente ohne Kreditrahmen              8,500 %           0,23.-
  -- Kontokorrente mit Kreditrahmen               5,297 %           0,15.-
  -- Bevorschussungskonten                        4,500 %           0,12.-

Zinsertrag je Tag bei einem Kapital von Euro 1.000,00.-
- Einlagen                                       Zinssatz       Zinsertrag
  -- Normale Kontokorrente                        1,000 %           0,03.-
  -- Gehalts-/Pensions-/Studentenkonten           1,250 %           0,03.-
  -- Landwirtekonten                              1,250 %           0,03.-
  -- Bevorschussungskonten                        1,000 %           0,03.-

Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Durchführung der vom Kontoinhaber erteilten Aufträge
  Die    Bank    behält  sich  vor,  die  Aufträge  des  Kontoinhabers
  anzunehmen  oder  abzulehnen,  wobei  im  Falle  der  Ablehnung  der
  Kontoinhaber benachrichtigt wird.
- Übersendung der Korrespondenz
  Die  Übersendung  aller  Mitteilungen  an den Kontoinhaber  erfolgen
  mit  voller  Wirksamkeit  an  die  Anschrift,  welche  der  Bank vom
  Kontoinhaber    zuletzt        schriftlich  mitgeteilt  worden  ist,
  vorbehaltlich  Domizilerwählung  im  Sinne der Artt. 9-bis und 9-ter
  des Gesetzes Nr. 386/90 bezüglich Scheckausstellung.
  Die  Zusammenfassung  der  Bedingungen  wird  einmal  jährlich  oder
  bei    Änderung  der  Bedingungen  zu  Ungunsten  des  Kontoinhabers
  versandt, vorbehaltlich gegenteiliger Weisungen von Fall zu Fall.
- Vertretungsvollmacht
  Der  Kontoinhaber  hat  die Möglichkeit, sich in seinen  Beziehungen
  mit  der  Bank  von  Dritten  vertreten  zu  lassen.  Im  Falle  von
  Mitinhabern    müssen    die  Personen,  die  berechtigt  sind,  die
  Mitinhaber des  gemeinsamen  Kontos  zu  vertreten, hierzu von allen
  schriftlich    namhaft    gemacht   werden.  Für  den  Widerruf  der
  Vollmacht  genügt  die  Mitteilung  eines  Kontomitinhabers, für die
  Abänderung    der  Befugnisse  ist  hingegen  die  Mitteilung  aller
  Kontoinhaber  erforderlich.  Der  Widerruf  und die Änderung der den
  Dritten  erteilten  Befugnisse  haben erst  3  Banktage nach Eingang
  der Mitteilung bei der Bank Wirksamkeit.
- Mitinhaber
  Lautet   das  Konto  auf  den  Namen  mehrerer  Personen,  die  auch
  getrennt  verfügungsberechtigt  sind,  können  von  jedem  einzelnen
  Berechtigten  Verfügungen  getroffen  werden unter voller Entlastung
  der Bank auch den anderen gegenüber. Diese Einzelverfügungsberechti-
  gung   über  das  Konto  kann  nur  aufgrund entsprechender der Bank
  von  allen  Kontomitinhabern  schriftlich erteilter  Anweisungen ge-
  ändert oder widerrufen werden.
- Pfand, Rückbehaltungsrecht und Aufrechnung
  Der   Bank  steht  das  Pfand-  und  Rückbehaltungsrecht  auf  allen
  Papieren  und  Werten  des  Kontoinhabers zu, und zwar zur Sicherung
  jeder  bestehenden  oder  künftigen Forderung   auch wenn sie in der
  Höhe  nicht  feststeht  und  nicht  einziehbar  ist.  Das Pfand- und
  Rückbehaltungsrecht  wird  an  genannten Papieren und Werten oder an
  Teilen  davon  in  einer  den Forderungen der Bank angemessenen Höhe
  ausgeübt;  es  ist  jedenfalls  auf  das  Doppelte  der  Forderungen
  begrenzt.
  Falls    zwischen    der    Bank    und   dem  Kontoinhaber  mehrere
  geschäftliche  Beziehungen  oder  Konten  bestehen,  findet in allen
  Fällen    die   Aufrechnung  mit  voller  Rechtswirkung  statt.  Bei
  Eintritt  der  im  Art.  1186  ZGB  vorgesehenen Fälle kann die Bank
  darüber    hinaus  jederzeit  und  ohne  vorherige  Benachrichtigung
  und/oder  Einhaltung  von  Formalitäten von der Aufrechnung Gebrauch
  machen,  auch  wenn  die Forderungen, die auf verschiedene Währungen
  lauten  können,  nicht  liquide  und nicht einziehbar sind. Die Bank
  wird    den    Kontoinhaber    von  der  durchgeführten  Aufrechnung
  unverzüglich schriftlich unterrichten.
- Rücktrittsrecht
  Die  Bank  und  der  Kontoinhaber  haben  jederzeit  das  Recht, mit
  einer  Vorankündigungsfrist  von  15  Tagen vom  Kontokorrentvertrag
  und der Scheckvereinbarung zurückzutreten.
- Einspruch gegen den Kontoauszug
  Zu    jedem  Abschluss  erfolgt  die  Übersendung  des  Kontoauszugs
  binnen  30  Tagen,  der als vom Kontoinhaber als genehmigt anzusehen
  ist,  wenn  bei  der Bank binnen 60 Tagen kein schriftlicher Einwand
  eingelangt ist.
- Zahlung  von  Schecks  im Falle des Rücktritts oder der  Aufrechnung
  Im  Falle  des  Rücktrittes seitens des Kontoinhabers oder der  Bank
  von  dem  Kontokorrent-Vertrag  und/oder  von  der damit verbundenen
  Scheckvereinbarung  ist  die  Bank  nicht  verpflichtet, die Schecks
  zu  zahlen,  die  ein  späteres  Ausstellungsdatum aufweisen als den
  Zeitpunkt, an dem der Rücktritt wirksam geworden ist.
  Tritt    die  Bank  von  der  Krediteröffnung  zurück,  so  ist  der
  Kontoinhaber  verpflichtet,  die  Mittel  unverzüglich zur Verfügung
  zu  stellen,  die  notwendig  sind,  jene Schecks zu zahlen, die vor
  Erhalt  der  Rücktrittserklärung  ausgestellt wurden und für die die
  Vorlagefrist noch nicht abgelaufen ist.
  Gedenkt  die  Bank  von der Aufrechnung zwischen nicht liquiden  (in
  ihrer   genauen  Höhe  nicht  feststehend)  und  nicht  einziehbaren
  Forderungen  Gebrauch  zu  machen,  so  ist  sie, wenn infolgedessen
  die  Verfügbarkeit  nicht  mehr gegeben ist, nicht verpflichtet, die
  Schecks  zu  zahlen,  die mit einem Ausstellungsdatum versehen sind,
  das  nach  dem  Zeitpunkt  liegt,  an  welchem  dem Kontoinhaber die
  Mitteilung   über  die  beabsichtigte  Aufrechnung  zugegangen  ist.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
  Die  Bank  ist berechtigt, die Zinssätze, die Preise und die übrigen
  Vertragsbedingungen, die auf allen über das Kontokorrent abgewickel-
  ten Geschäftsbeziehungen zur  Anwendung gelangen, einseitig  auch zu
  Ungunsten des  Kontoinhabers abzuändern, wobei  die Vorschriften des
  Art. 118 des Legislativdekretes Nr. 385 vom 1. September 1993 beach-
  tet werden müssen.
- Frist zur Einbringung von Einwänden
  Beanstandungen  im  Zusammenhang  mit  von  der Bank  durchgeführten
  Geschäften    müssen    binnen    30     Tagen  eingebracht  werden,
  vorbehaltlich der Bestimmungen  bezüglich der  grenzüberschreitenden
  Überweisungen,  für  deren  Streitfälle der  Bankenombudsmann in Rom
  angerufen werden kann. Informationen erteilen die Mitarbeiter.
- Versicherung:
  Die  Bank  behält  sich  vor, den Kontoinhaber, der eine  natürliche
  Person  oder  eine  Personengesellschaft ist, gegen Unfälle (Tod und
  bleibende  Invalidität  von  50  und mehr Prozent) zu versichern.
- Scheck
  Der  Kontoinhaber  ist  verpflichtet, die Scheckformulare mit  aller
  Sorgfalt    aufzubewahren.    Er    haftet   ab  dem  Zeitpunkt  der
  entsprechenden    schriftlichen   Mitteilung  nicht  für  schädliche
  Folgen aus Verlust, Entwendung und Missbrauch.
  Der  Gegenwert  der  Schecks und Zirkularschecks wird  vorbehaltlich
  der  Überprüfung  sowie  "Eingang  vorbehalten"  gutgeschrieben  und
  ist    jedenfalls   nach  Ablauf  der  in  der  Anlage  zum  Vertrag
  vorgesehenen  Fristen  verfügbar.  Die  Bank  kann  diese Fristen im
  Falle    von    höherer    Gewalt   verlängern.  Für  den  Fall  der
  Nichteinlösung  behält  sich  die  Bank  alle Rechte und Klagen vor,
  einschließlich  der  Rechte  laut  Art.  1829  ZGB,  sowie  auch das
  Recht,  das  Konto  zu  belasten.  Falls die Voraussetzungen gegeben
  sind,  hat  die  Bank das Recht, vom Kontoinhaber die Rückerstattung
  der  Scheckbeträge  zu  fordern, die ungerechtfertigterweise gezahlt
  worden    sind.    Die   Wertstellung  ist  ausschließlich  für  die
  Bestimmung   des  Zeitpunktes  ausschlaggebend,  ab  welchem  Zinsen
  anfallen,  und  dem  Kontoinhaber  wird dadurch kein Verfügungsrecht
  über den Betrag eingeräumt.
- Überweisungen
  Die    Durchführung    wird    durch    den  Kontoauszug  bestätigt,
  vorbehaltlich    Nachfrage    von    Fall    zu   Fall.  Gewöhnliche
  innerstaatliche  Überweisungen  über  einen  Betrag  von bis zu Euro
  500.000,  die  über  das Zwischenbankennetz ausgetauscht und von der
  Bank  im  Auftrag  des  Kontoinhabers  durchgeführt  werden,  werden
  innerhalb des  3. (dritten) Banktags nach  dem  "Datum des Auftrags"
  durchgeführt. Grenzüberschreitende Überweisungen werden, wenn nichts
  anderes    vereinbart,   innerhalb  des 5. (fünften) Banktages  nach
  dem "Datum des Auftrags" durchgeführt.
  Gewöhnliche  und  dringende  innerstaatliche Überweisungen in  Euro,
  die  über  das  Zwischenbankennetz  ausgetauscht  und  von  der Bank
  zugunsten  des  Kontoinhabers  erhalten wurden und mit allen und den
  korrekten  Bankkoordinaten  des  Begünstigten  versehen  sind, sowie
  grenzüberschreitende    Überweisungen,    wenn    nichts    anderes
  vereinbart,  werden  innerhalb  des  1. (ersten)  Banktags nach  dem
  Tag  der  Gutschrift  der  Mittel  auf  dem  Konto  der  Bank durch-
  geführt.  Andere  Überweisungen  werden  in  den in der Beilage  zum
  Vertrag angeführten Höchstfristen durchgeführt.
- Grenzüberschreitende Überweisungen
  Im  Falle  von  grenzüberschreitenden  Überweisungen  schuldet   die
  Bank   eine  Entschädigung  im  vom  Art.  4  Absatz  3  und  6  des
  Legislativdekrets  Nr.  253/2000  festgesetzten Ausmaß für den Fall,
  dass  die  festgelegten  Fristen  nicht  eingehalten  werden.  Davon
  unabhängig  bleiben  alle  anderen  Rechte des Kontoinhabers und der
  beteiligten Körperschaften aufrecht.
- Einzug von Effekten
  Der   Einzug  von  Effekten,  Dokumenten  und  Schecks  erfolgt  auf
  Rechnung und Gefahr des Kontoinhabers.
- Anwendbares Recht
  Der Vertrag unterliegt italienischem Recht.
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
- Einlagensicherung
  Die Raiffeisenkasse ist folgenden Sicherungssystemen zum Schutze der
  Einleger angeschlossen:
  -- Dem Einlagensicherungsfonds  der Genossenschaftsbanken  (Fondo di
     Garanzia dei Depositanti del Credito Cooperativo) gemäß  G.V. Nr.
     659/1996. Der Fonds  deckt im  Falle  der Zalungsunfähigkeit  der
     Bank eine maximale Summe von Euro 100.000,00 je Einleger.
     Weitere Informationen gibt die Hompage "www.fgd.bcc.it".
  -- Dem Nationalen  Garantiefonds (Fondo Nazionale di Garanzia) gemäß
     Art. 62 G.V. Nr. 415/1996. Der Fonds  deckt im Falle der Zalungs-
     unfähigkeit der  Bank  eine maximale Summe von  Euro 20.000,00 je
     Einleger. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite
     des Fonds "www.fondonazionaledigaranzia.it".


Hinweis für das Ausstellen von Bankschecks (CAI-Prozedur)
- Siehe dazu

Einfachkonto
Bei einem Einfachkonto handelt es sich um ein  einfaches Kontokorrent-
konto, das auf die Grundbedürfnisse eines Verbrauchers abgestimmt ist.
Die Aufmachung des Kontos ist auf nationaler Ebene  standardisiert und
muss eine genau vorgeschriebene Typologie aufweisen (pauschale Beprei-
sung, gebotene Dienstleistungen, Anzahl der im Pauschalpreis enthalte-
nen Geschäftsfälle usw.).
Die Banken sind  nicht verpflichtet, ein  einfaches  Kontokorrentkonto
ihren Kunden anzubieten. Wird ein Konto  als "conto corrente semplice"
angeboten, ohne  dass den Vorgaben  entsprochen wird, ist  der Vertrag
nichtig.

Um mehr zu erfahren:
- Siehe dazu die Richtlinien der Banca d'Italia

Die Raiffeisenkasse Ritten bietet dieses Konto NICHT an.

Kontokorrentkredit auf Widerruf
Synthetische   Beschreibung  der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Mit diesem Geschäft  stellt  die Bank dem Kunden auf bestimmte oder
  unbestimmte Zeit eine Geldsumme zur Verfügung, wobei diesem die Mög-
  lichkeit eingeräumt  wird, das Kontokorrent bis zum vereinbarten Be-
  trag zu belasten.
- Vorbehaltlich  anderer Abmachung, kann der  Kunde (auch mittels Aus-
  stellen von Bankschecks) in  einem oder  mehreren Malen  den ihm ge-
  währten Kredit verwenden und mit  späteren Einzahlungen, Überweisun-
  gen oder  anderen  Gutschriften  die  Verfügbarkeit  der Kreditlinie
  wiederherstellen.
- Dauer und Rücktritt:
  Der Vertrag wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  Der Kunde  kann  durch Tilgung seiner Schuld  jederzeit vom  Vertrag
  zurücktreten. Damit  der Rücktritt  des Kunden wirksam wird, muss er
  schriftlich mitgeteilt werden.
  Es  steht auch  der Bank zu, jederzeit  auch bloß  mündlich und  mit
  sofortiger Wirkung von  der Krediteröffnung  zurückzutreten, sie  zu
  kürzen oder auszusetzen. Für die  Bezahlung der geschuldeten Beträge
  wird dem Kunden mit Einschreiben eine Frist von wenigstens  15 Tagen
  eingeräumt.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
  Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann  die  Finanzierung durch Zahlung
  mit Einsetzung  in die Gläubigerrechte jederzeit auch vor Fälligkeit
  an eine andere Bank übertragen werden. Als  neue Finanzierung  kommt
  nur ein Darlehen in Frage. Die Übertragung verursacht  keine wie im-
  mer gearteten Kosten für den Kreditnehmer. So sind weder  der  alten
  Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
  die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
  sen). Das neue  Darlehen wird in  jener Höhe  gewährt, die der Rest-
  schuld der zu tilgenden Finanzierung  entspricht. Der  Austausch der
  notwendigen  Informationen, einschließlich  solcher für die Bearbei-
  tung des Kreditantrags, erfolgt über bankeninterne Kanäle, wobei der
  Darlehensnehmer auch  nur mit  der neuen  Bank in Kontakt  zu treten
  braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in  die
  Rechte und  in die Sicherheiten  der ursprünglichen  Bank eingesetzt
  (z.B. Hypotheken, Bürgschaften).


Kontokorrentkredit mit hypothekarischer Sicherstellung
Synthetische   Beschreibung  der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Mit diesem Geschäft  stellt  die Bank dem Kunden auf bestimmte oder
  unbestimmte Zeit eine Geldsumme zur Verfügung, wobei diesem die Mög-
  lichkeit eingeräumt  wird, das Kontokorrent bis zum vereinbarten Be-
  trag zu belasten.
- Vorbehaltlich  anderer Abmachung, kann der  Kunde (auch mittels Aus-
  stellen von Bankschecks) in  einem oder  mehreren Malen  den ihm ge-
  währten Kredit verwenden und mit  späteren Einzahlungen, Überweisun-
  gen oder anderen  Gutschriften  die  Verfügbarkeit  der  Kreditlinie
  wiederherstellen.
- Dauer und Rücktritt:
  Der Vertrag wird auf unbestimmte  Zeit abgeschlossen, hat  aber eine
  Mindestdauer von wenigstens 18 Monaten und einem Tag. Der Kunde kann
  nach  Ablauf von wenigstens 18 Monaten und  einem Tag durch  Tilgung
  seiner  Schuld jederzeit  vom Vertrag zurücktreten. Damit  der Rück-
  tritt des Kunden wirksam wird, muss er schriftlich mitgeteilt werden.
  Der Bank  steht es nach Ablauf  von wenigstens  18 Monaten und einem
  Tag gemäß Art. 15 des VPR Nr. 601 vom 29.09.1973 zu, jederzeit, auch
  bloß mündlich, und  mit sofortiger Wirkung  von  der Krediteröffnung
  zurückzutreten,  sie zu  kürzen  oder auszusetzen. Für die Bezahlung
  geschuldeten Beträge wird dem Kunden mit Einschreiben eine Frist von
  wenigstens 15 Tagen eingeräumt.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
  Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann  die  Finanzierung durch Zahlung
  mit Einsetzung  in die Gläubigerrechte jederzeit auch vor Fälligkeit
  an eine andere Bank übertragen werden. Als  neue Finanzierung  kommt
  nur ein Darlehen in Frage. Die Übertragung verursacht  keine wie im-
  mer gearteten Kosten für den Kreditnehmer. So sind weder  der  alten
  Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
  die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
  sen). Das neue  Darlehen wird in  jener Höhe  gewährt, die der Rest-
  schuld der zu tilgenden Finanzierung  entspricht. Der  Austausch der
  notwendigen  Informationen, einschließlich  solcher für die Bearbei-
  tung des Kreditantrags, erfolgt über bankeninterne Kanäle, wobei der
  Darlehensnehmer  auch nur  mit der  neuen Bank  in Kontakt zu treten
  braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in  die
  Rechte und  in die Sicherheiten  der ursprünglichen  Bank eingesetzt
  (z.B. Hypotheken, Bürgschaften).


Gemischter Rahmen auf unbestimmte Zeit
Synthetische   Beschreibung  der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Mit diesem Geschäft stellt die Bank dem Kunden  auf unbestimmte Zeit
  eine  Geldsumme  zur Verfügung, wobei  diesem die Möglichkeit einge-
  räumt wird,  die innerhalb  des Rahmens des  Mischkredites  gewährte
  Summe seiner Wahl als  Kontokorrentkredit, als  Finanzierung in Euro
  oder Fremdwährung, in Form der  Gutschrift E.v. von  Effekten, Quit-
  tungen, Dokumenten und Handelsrechnungen, des Diskontes von Wechseln
  oder der  Ausstellung von  Avalen, Bankbürgschaften  oder Bankgaran-
  tien, auch gemischt, in Anspruch zu nehmen.
- Vorbehaltlich  anderer Abmachung, kann  der Kunde (auch mittels Aus-
  stellen  von Bankschecks) in  einem oder  mehreren Malen den ihm ge-
  währten Kredit verwenden und mit  späteren Einzahlungen, Überweisun-
  gen oder anderen Gutschriften die Verfügbarkeit der Kreditlinie wie-
  derherstellen.
- Dauer und Rücktritt:
  Der Vertrag wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  Der Kunde  kann  durch Tilgung seiner Schuld  jederzeit vom  Vertrag
  zurücktreten. Damit  der Rücktritt  des Kunden wirksam wird, muss er
  schriftlich mitgeteilt werden.
  Es  steht auch  der Bank zu, jederzeit  auch bloß  mündlich und  mit
  sofortiger Wirkung von  der Krediteröffnung  zurückzutreten, sie  zu
  kürzen oder auszusetzen. Für die  Bezahlung der geschuldeten Beträge
  wird dem Kunden mit Einschreiben eine Frist von wenigstens  15 Tagen
  eingeräumt.


Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Anfragen Einzugsergebnis:
  Ausgangsnachfragen über die zum Inkasso versandten Schecks/Effekten.
- Bankerlagschein "Freccia":
  Dieser  Dienst  erlaubt es dem Schuldner, dem seitens des Gläubigers
  der  Standardvordruck eines Bankerlagscheins zugesandt wurde, diesen
  für die Bezahlung bei jedemBankschalter zu verwenden.
- Buchungssaldo:
  Saldo,  der  sich  aus  der reinen algebraischen Summe der einzelnen
  Soll/Haben-Buchungen  ergibt  und  auch  Beträge,  die  noch   nicht
  angereift sind, beinhaltet.
- Cash advance:
  Bevorschussung von Bargeld bei Verwendung der Kreditkarte.
- Domizil:
  Für die Durchführung des Vertrages und für  alle rechtlichen Auswir-
  kungen erwählen die  Vertragspartner folgendes  Domizil: Die Bank an
  ihrem  Sitz, und  der  Kunde  (sowie der  dritte Hypothekengeber) an
  der im Vertrag angegebenen  oder später mittels  Einschreiben mitge-
  teilten Anschrift.
- Durchschnittlicher  globaler Effektivzinssatz - Tasso Effettivo Glo-
  bale Medio (TEGM):
  Zinssatz, der  alle drei Monate  vom Wirtschafts- und Finanzministe-
  rium veröffentlicht wird, wie  dies im  Wuchergesetz vorgesehen ist.
  Der Zinssatz, erhöht um  25 % zuzüglich von 4  Prozentpunkten stellt
  das Limit des Wucherzinssatzes dar.
  Der von der Bank für den  Kontokorrentkredit verlangte Zinssatz darf
  dieses Limit nicht übersteigen.
- Effektivzinssatz:
  Zinssatz auf  Jahresbasis, der die Auswirkungen  der Kapitalisierung
  der Zinsen während des Jahres berücksichtigt.
- Fristen der Verfügbarkeit (Nicht-Stornierbarkeit):
  In Bankarbeitstagen ausgedrückte Fristen, nach deren Ablauf der Kun-
  de die  rechtliche Verfügbarkeit über die auf dem Konto gutgeschrie-
  benen Summen erlangt.
- Gebühr für die höchste Kreditausnutzungng:
  Prozentuelle Kommission auf den höchsten Sollsaldo im Trimester.
  Im Abschlusszeitraum angewandte Kommission auf den  höchsten Passiv-
  saldo (Schuld), vorausgesetzt  dass dem Kunden  ein Kreditrahmen ge-
  währt wurde und dass der  Schuldsaldo für mindestens 30 aufeinander-
  aufeinanderfolgende Tage bestand.
- Gerichtsstand:
  Für jeden  Streitfall ist  das Gericht  zuständig, in dessen  Bezirk
  sich  der Sitz der  Bank befindet  (zuständiges Friedensgericht oder
  Landesgericht Bozen).
- Geschäftstag:
  Jener Tag, an dem die  an der Ausführung  eines Zahlungsvorgangs je-
  weils beteiligte Bank des  Zahlers bzw.  Zahlungsempfängers  den für
  die  Ausführung von  Zahlungsvorgängen  erforderlichen  Geschäftsbe-
  trieb unterhält.
- Grenzüberschreitende Überweisung:
  Geldüberweisung zwischen Banken, die in unterschiedlichen Mitglieds-
  staaten der Europäischen Union angesiedelt sind und die in Euro, an-
  deren Währungen  der EU oder Währungen der Mitgliedsstaaten der EFTA
  (also: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) lauten und betrags-
  mäßig  nicht mehr als 50.000 Euro oder gleichwertiger Gegenwert aus-
  machen.
- Habenzinssatz:
  Verwendeter Jahreszinssatz für die periodische Berechnung der Zinsen
  auf die  Einlagen (Einlagezinsen), die  im Anschluss  auf  dem Konto
  gutgeschrieben werden.
- Hypothek
  Zur  Sicherstellung  des Kontokorrentkredites, der  Zinsen, der Ver-
  zugszinsen und einer Kaution wird  zugunsten der Bank  eine entspre-
  chende Hypothek zu Lasten von Liegenschaften samt  allem Zubehör und
  Zuwachs  einschließlich  allfälliger künftiger  Einverleibungen  von
  Parzellen und Teilflächen eingeräumt.
  Der Kunde, der eventuelle Hypothekengeber und  ihre Rechtsnachfolger
  sind verpflichtet, die der Hypothek unterstellten Baulichkeiten samt
  Zubehör und jenen, die allenfalls auf den  hypothekarisch belasteten
  Liegenschaften  künftig hin errichtet  werden,  ordnungsgemäß  gegen
  Brandschäden, Blitzschlag und Explosion zu  versichern. Die entspre-
  chenden Polizzen müssen zu Gunsten der Bank vinkuliert werden.
- Inlands- und Auslandsüberweisungen innerhalb der EU (in Euro):
  Zahlungsauftrag zugunsten eines Dritten für wiederholte Zahlungen.
- Jährlicher nominaler Sollzinssatz:
  Verwendeter Jahreszinssatz für die periodische Berechnung der Zinsen
  zu Lasten des Kunden  auf die ausgenutzten  Beträge bei einem Kredit
  und/oder bei Überziehungen. Die Zinsen werden im Anschluss dem Konto
  angelastet.
- Jähresgebühr:
  Fixspesen für die Verwaltung des Kontos.
- Jahresgebühr für die Berechnung der Zinsen und Gebühren:
  Spesen für die periodiche Berechnung  der aktiven  und passiven Zin-
  sen, und für die Berechnung der Gebühren.
- Kapitalisierung der Zinsen
  Einmal auf dem Konto gutgeschrieben oder angelastet, werden die Zin-
  sen dem Saldo eingerechnet und verursachen ihrerseits Zinsen.
- Kontoabschlussspesen:
  Es  sind  dies  jene,  die periodisch in vierteljährlichen Abständen
  anfallen.
- Kontoführungsspesen:
  Diese  beinhalten  die  Kontoabschlussspesen  und  werden   pauschal
  trimestral verrechnet.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
  Prüfung der Gewährbarkeit und/oder der Revision eines Kredits.
- Kreditbearbeitung:
  Analyse der Bank zwecks Entscheidung über den Kreditantrag.
- Krediteröffnung:
  Betrag, den  sich die Bank verpflichtet, dem Kunden über den verfüg-
  baren Saldo hinaus bereitzustellen.
- Kreditkarte:
  Zahlungskarte,  die  es  dem  Inhaber ermöglicht, Ankäufe von Gütern
  und  Dienstleistungen oder Barbehebungen zu tätigen, ohne dass dabei
  die ausgegebenen oder abgehobenen Summen sofort belastet werden.
- Kundenidentifikator (IBAN)
  Eine Kombination von Buchstaben, Zahlen oder Symbolen, die  dem Zah-
  lungsdiesntnutzer vom Zahlungsdienstleister mitgeteilt wird und  die
  der Zahlungsdienstnutzer angeben muss, damit der andere am Zahlungs-
  dienst beteiligte Zahlungsdienstnutzer und/oder dessen Zahlungskonto
  konto zweifelsfrei  ermittelt werden  kann. Ist  kein  Zahlungskonto
  vorhanden, identifiziert der Kundenidentifikator lediglich  den Zah-
  lungsdienstnutzer.
  Für Überweisungen  identifiziert der  IBAN das Kontokorrent des Zah-
  lungsempfängers.
- MAV:
  Inkasso    von  Forderungen  anhand  der  Zusendung  eines   eigenen
  Formulars  seitens  der Bank des Gläubigers, wobei der Schuldner bei
  jedem Bank- oder Postschalter bezahlen kann.
- Multifunktions-Karte:
  Karte,  auf  der  verschiedene  Funktionen  aktiviert  werden  (z.B.
  Bancomat, Kreditkarte)
- PagoBancomat-Karte:
  Karte,  welche  dem  Inhaber  bei  entsprechendem  Vorhandensein der
  Mittel  die  Ankäufe  von Gütern und Dienstleistungen bei Apparaten,
  die  bei  Handelsbetrieben installiert sind, sowie Bargeldbehebungen
  an    Ausgabeautomaten    mit    automatischer  Belastung  auf  dem
  Kontokorrent, an das diese gekoppelt sind, ermöglicht.
- Periodische Kreditrevision:
  Analyse der Bank zwecks Fortführung der Geschäftsbeziehung.
- Periodizität der Kapitalisierung der Zinsen:
  Periodizität,  mit  der  die  Zinsen  auf  dem  Konto  berechnet und
  verbucht werden,  was weitere Zinsen verursacht.
- Revolving-Karte:
  Kreditkarte,  die  im  Rahmen  der  festgesetzten Betragsgrenzen die
  ratenweise  Rückzahlung der verwendeten Geldsummen ermöglicht, wobei
  die    Höchstbetragsgrenzen    in    Verhältnis  zu  den   erfolgten
  Rückzahlungen wiederhergestellt werden.
- RiBa:
  Inkasso  von  Forderungen  mittels  Zusendung  einer  vom  Gläubiger
  ausgegebenen elektronischen Bankquittung.
- RID (Einzugsverfügungen) commerciale-utenze-veloce:
  Inkasso  von  Forderungen  aufgrund  eines  vom  Schuldner erteilten
  Dauerabbuchungsauftrages.
- Schecks/Effekten E.v.:
  Schecks/Effekten,  für  welche  für  den Kontoinhaber die Summe erst
  nach effektiver Bezahlung zur Verfügung steht.
- Schecks/Effekten nach Eingang:
  Schecks/Effekten,  die dem Kontoinhaber erst nach effektivem Inkasso
  gutgeschrieben werden.
- Sperrung der Karte:
  Sperrung der Benützung der Karte aufgrund von Diebstahl oder Verlust
- Spesen für die Übermittlung des Kontoauszugs:
  Kommissionen, welche  die Bank immer  dann anwendet, wenn ein Konto-
  auszug übermittelt wird, gemäß der im Vertrag  festgelegten Periodi-
  zität und dem darin festgelegten Kommuniktionsweg.
- Spesen  pro Geschäftsfall, die  nicht in  der Jahresgebühr enthalten
  ist:
  Buchungsspesen für jeden Geschäftsfall, die zusätzlich zur Jahresge-
  bühr zu entrichten sind.
- Überweisung:
  Zahlungsauftrag zugunsten eines Dritten (Gläubiger), den der Schuld-
  ner (Auftraggeber) der Bank disponiert.
- Überweisungen vom/ins Ausland in Fremdwährung:
  Überweisungen  vom  und ins Ausland in einer anderen Währung als der
  gängigen.
- Überweisungen mit  fehlenden Bankkoordinaten des Begünstigten (IBAN)
  und des BIC der begünstigten Bank:
  Überweisungsaufträge  ohne  Angabe  oder mit fehlerhafter Angabe der
  Koordinaten    des    Begünstigten   oder  der  begünstigten   Bank.
  In  diesem  Fall  kann  die Bank dem Kunden zusätzliche Kommissionen
  anlasten,  die  von  den  geltenden  Bestimmungen  vorgesehen  sind.
- Überziehung ohne  Kreditrahmen und Überziehung über den Kreditrahmen
  hinaus
  Betrag, den  die Bank  bereit ist  zu zahlen, wenn  der Kunde  einen
  Zahlungsauftrag  erteilt (Scheck, Domizilierung Dauerlieferverträge)
  hat, ohne auf dem Konto die Verfügbarkeit zu haben.
  Eine Überziehung besteht  auch, wenn  der gezahlte  Betrag  den  zur
  Verfügung stehenden Krdeitrahmen übersteigt.
- Überziehungszinssatz:
  Zinssatz,  der auf eine vorübergehende Überziehung, die folglich den
  gewährten  Kreditrahmen sprengt, angewandt wird. Dieser Zinssatz ist
  in  jenem  Ausmaß angegeben, der zuzüglich zum gewöhnlichen Zinssatz
  zur Anwendung gelangt.
- Verfügbarkeit der eingezahlten Beträge
  Anzahl der  Tage nach dem  Datum des Geschäftsfalles, nach denen der
  Kunde über die eingezahlten Beträge verfügen kann.
- Verfügbarer Saldo:
  Auf  dem Konto  verfügbarer  Betrag, den der Kontoinhaber  verwenden
  kann.
- Verwendete Indexierungsparameter:
  Parameter, die die Basis für die periodische Anpassung der Zinssätze
  des Kontokorrents sind.
- Verzugszinssatz:
  Jahreszins für die Berechnung der Verzugszinsen.
- Verzugszinsen:
  Betrag an  Entschädigung  zugunsten  der Bank im Falle der verspäte-
  ten Rückzahlung der Geldsummen seitens des Kunden.
- Wechselkurs:
  Die Wechselkurse sind von den Anschlagetafeln in den  Schalterhallen
  ersichtlich.
- Wert der belasteten Immobilien:
  Die Bank kann  eine angemessene  Ergänzung der  hypothekarischen Si-
  cherheit oder eine andere  geeignete  Garantie verlangen, wenn  sich
  der Kautionalwert der  belasteten  Liegenschaften  vermindert. Kommt
  der Kunde der Aufforderung nicht nach, kann die Bank  den  Kredit im
  Verhältnis zum verringerten Wert der Sicherheit herabsetzen oder vom
  Vertrag zurücktreten.
- Wertstellungen auf Abhebungen:
  Anzahl der Tage, die  zwischen dem  Datum der Abhebung und dem Datum
  liegen, ab dem Zinsen angelastet  werden. Letzteres  könnte auch vor
  dem Datum der Abhebung liegen.
- Wertstellungen auf Einzahlungen:
  Anzahl der Tage, die zwischen dem Datum der Einzahlung und dem Datum
  liegen, ab dem Zinsen gutgeschrieben werden.
- Wertstellungstage:
  Tage für die Berechnung der Wertstellung,  ausgehend vom Buchungsda-
  tum. Es kann sich um Fix- bzw. Bankarbeitstagen (BAT) handeln.
- Wiederausgabe der Karte:
  Wiederausgabe nach Sperrung der verlorenen oder entwendeten Karte.
- Zahler
  Eine natürliche oder juristische Person, die Inhaber eines Zahlungs-
  kontos ist  und die  einen  Zahlungsauftrag von diesem Zahlungskonto
  gestattet oder  - falls  kein  Zahlungskonto  vorhanden  ist -  eine
  natürliche  oder juristische  Person, die den Auftrag für einen Zah-
  lungsvorgang erteilt.
- Zahlungsauftrag
  Jeder Auftrag, den ein Zahler oder Zahlungsempfänger seiner Bank zur
  Ausführung eines Zahlungsvorgangs erteilt.
- Zahlungsempfänger
  Eine natürliche oder juristische Person, die den bei einem Zahlungs-
  vorgang transferierten Geldbetrag als Empfänger erhalten soll.
- Zahlungsvorgang
  Summe der Zinsnummern, multipliziert mit dem geltenden  Zinssatz und
  Die bzw. der vom Zahler oder  Zahlungsempfänger  ausgelöste  Bereit-
  stellung, Transfer oder Abhebung eines  Geldbetrages, unabhängig von
  etwaigen zugrunde liegenden  Verpflichtungen  im Verhältnis zwischen
  Zahler und Zahlungsempfänger.
- Zinsnummern:
  Ist das Produkt aus der Formel "Saldo x Tage /1000". Die Tage werden
  als Differenz der Data der einzelnen  Geschäftsfälle  ermittelt. Die
  Summe der Zinsnummern, multipliziert mit dem geltenden  Zinssatz und
  dividiert durch 36,5 ergeben die Zinsen für den Abrechnungszeitraum.


Anfang
Inhalt



                           TAG- UND NACHTTRESOR


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische   Beschreibung  der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Die      Nachttresoranlage      erlaubt     es   dem   Inhaber   des
  Kontokorrentes,    der    Bank    jederzeit    auch  außerhalb   der
  Geschäftszeiten        bestimmte      Werte    (Bargeld,    Schecks,
  Zirkularschecks)  zu  überreichen,  die  dem  auf    ihn   lautenden
  Kontokorrent    gutgeschrieben  werden;  dies wird durch  eigene von
  der  Bank  installierte  Vorrichtungen  gewährleistet,  die es   dem
  Kontoinhaber    ermöglichen,    besagte    Werte  mittels bestimmter
  Behälter  einzuzahlen.  Es  handelt  sich hierbei  um einen  Dienst,
  der besonders für Händler und Handwerker geeignet ist.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Abänderung    der   wirtschaftlichen Bedingungen  (Kommissionen  und
  Spesen  dieser  Dienstleistung)  zu  Ungunsten  des    Kunden, falls
  vertraglich vorgesehen.
- Bis    zur    Prüfung    des    Inhaltes des Behälters  besteht  das
  Risiko,    dass    dieser  entwendet  oder  die   enthaltenen  Werte
  aufgrund    der    Nichteinhaltung  der  diesen    Dienst  regelnden
  Normen    oder    anderer    Gründe  zerstört   und/oder  beschädigt
  werden,    da    die  Bank  lediglich  für  die Eignung  der  Anlage
  haftet und Zufall und höhere Gewalt ausgeschlossen sind.
- Bei    der    Prüfung    des    Inhaltes des Behälters  besteht  das
  Risiko,    dass    der    vom    Kunden  auf  der  Aufstellung   der
  Einzahlungen   verzeichnete  Einzahlungsbetrag  nicht  mit    jenem
  übereinstimmt,      den      die    zu  diesem  Zweck   beauftragten
  Angestellten    gemeinsam  feststellen,  da    die    Bank  nur  für
  diesen letzteren Betrag haftet.


Wirtschaftliche Bedingungen
- Für den Dienst werden keine Spesen berechnet


Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Benützung der Behälter
  Die  Werte  sind  in  Behälter einzuschließen, die der  Kontoinhaber
  oder  sein  Beauftragter  durch die eigene Öffnung an der Außenseite
  der  Lokale  einwirft.  Der  Kontoinhaber  muss  in den Behälter die
  Werte  sowie  eine  datierte  und  unterzeichnete Aufstellung geben,
  auf    der  die  Werte  detailliert   erfasst  und  die  Nummer  des
  Behälters    (wenn    vorgesehen)    und    des  Kontos   sowie  die
  Niederlassung  angegeben  sind,  bei  der  das  Konto  geführt wird.
  Auch  der  Name  und  Anschrift  des  Kontoinhabers sind anzuführen.
  Eine  Kopie  der Aufstellung muss gleichzeitig in den eigenen Kasten
  eingeworfen  oder,  falls  dieser  nicht  eingerichtet  ist, mit der
  Post  versandt  werden.  Der  Kontoinhaber darf nur Bargeld, Schecks
  und Zirkularschecks in den Behälter geben.
- Haftung der Bank
  Solange  die  Bank  die  Behälter  nicht  entnommen  und  den Inhalt
  geprüft  hat,  haftet  sie  dem  Kontoinhaber  gegenüber nur für die
  Eignung der Anlage, Zufall und höhere Gewalt ausgenommen.
- Öffnung des Schrankes, Prüfung und Gutschrift
  Die   Öffnung  des  Schrankes,  in   den  die  Behälter  eingeworfen
  worden  sind  und  die  Prüfung des Inhaltes wird an allen Banktagen
  durch  zwei  Angestellte  der  Bank  vorgenommen.  Die  Nummer eines
  jeden  Behälters  (wenn  vorgesehen) und das Einlieferungsgut werden
  in  einem  Öffnungsprotokoll  erfasst,  das  von beiden Angestellten
  unterzeichnet  wird.  Über  die  Gutschrift  des  Einlieferungsgutes
  wird  der  Kontoinhaber  durch  eine  Gutschriftsanzeige informiert.
  Sollte  der  Kontoinhaber  diese  Gutschriftsanzeige nicht erhalten,
  muss  er  die  Bank darüber schriftlich informieren, und zwar binnen
  5 Banktagen ab Tag des Einwurfes.
- Unregelmäßigkeiten bezüglich des Inhalts
  Wenn  die  Bank  eine wie immer geartete Unregelmäßigkeit  bezüglich
  des  Bargeldes  oder  der  Schecks oder aber eine Differenz zwischen
  dem  Einlieferungsgut  und  den  Angaben der Aufstellung feststellt,
  informiert  sie  darüber  den  Kontoinhaber schriftlich und verbucht
  nur jenen Betrag, den sie festgestellt hat.
- Aufbewahrung der überlassenen Sachen
  Die    Behälter,    die    Schlüssel,   die  Magnetkarten   und  die
  Einwurfmünzen   müssen  vom  Kontoinhaber   sorgfältig  so  verwahrt
  werden,  dass  ihr  Verwendungszweck stets gegeben ist. Im Falle des
  Verlustes    genannter   Gegenstände   muss  die  Bank  unverzüglich
  mittels Einschreiben informiert werden.
- Haftung des Kontoinhabers
  Der  Kontoinhaber  haftet  voll  für  alle  direkten und  indirekten
  Schäden,    die  der  Bank   durch  die  unsachgemäße  Öffnung  oder
  Schließung  der  Anlage,  durch die falsche Nutzung des Dienstes und
  durch   die  Beschädigung   oder  den  Verlust  der  Schlüssel,  der
  Magnetkarte  oder  der  Behälter  entstehen  können.  Die  genannten
  Gegenstände    müssen    der   Bank   im  Falle  ihrer  Beschädigung
  unverzüglich  in  dem  Zustande  zurückgegeben  werden,  in  dem sie
  sich  befinden.  Änderungen,  Austausch, Reparatur und Duplikate von
  Behältern,  Schlüsseln  und  der  Schließvorrichtung  werden  allein
  von  der  Bank  auf  Kosten  des   Kontoinhabers  durchgeführt.  Der
  Kontoinhaber    muss   die   Bedienungsanweisungen  der  Bank  genau
  einhalten und haftet auch für die Personen, die er beauftragt.
- Widerruf, Aussetzung und Änderung
  Die  Bank  behält  sich  das  Recht  vor,  die  Nutzung des Dienstes
  jederzeit  durch  eine  Mitteilung  zu  widerrufen, auszusetzen oder
  abzuändern.
  Im  Falle  des  Widerrufes oder auf Verlangen der Bank im Falle  der
  Aussetzung  des  Dienstes  muss  der  Kontoinhaber  der  Bank die in
  seinem  Besitze  befindlichen  Behälter, Schlüssel, Magnetkarten und
  Einwurfmünzen zurückgeben.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
  Die  Bank  ist berechtigt, die Preise und die übrigen Vertragsbedin-
  gungen einseitig  auch  zu  Ungunsten  des Kontoinhabers abzuändern,
  wobei  die Vorschriften des Art. 118 des Legislativdekretes  Nr. 385
  vom 1. September 1993 beachtet werden müssen.
- Gerichtsstand
  Für  jeden   Streitfall  ist  das  Gericht    zuständig,  in  dessen
  Bezirk  sich  der  Sitz  der  Bank  befindet  (Friedensgericht  oder
  Landesgericht Bozen).
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.


Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Werte:
  Bargeld,  Schecks  und  Zirkularschecks, die mittels Verwendung  der
  Dienstleistung eingezahlt werden.
- Wertstellung:
  Datum, mit welchem der Zinslauf beginnt.

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                       SPAREINLAGEN MIT KUNDEN


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische   Beschreibung   der  Struktur  und  der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Mit    der    Spareinlage  erwirbt  die  Bank  das Eigentum der  vom
  Kunden    hinterlegten  Gelder,  wobei diese sich  verpflichtet, auf
  Anfrage     des  Kunden   (freie  Spareinlage)    oder    bei    der
  vereinbarten        Fälligkeit      (gesperrte    Spareinlage    mit
  bestimmter     oder  unbestimmter   Fälligkeit  mit  Vorankündigung)
  diese    zurückzuzahlen.  Mit  der  Spareinlage  ist  ein   Sparbuch
  verbunden,      das      auf     den   Namen   lautend   oder    ein
  Überbringersparbuch    sein  kann  und  bei    jedem   Geschäftsfall
  vorgelegt    werden  muss  und  auf  welchem  die  Einzahlungen  und
  Abhebungen vermerkt werden.
- Die    Abhebungen    können  von  folgenden  Personen   durchgeführt
  werden:
  - für  die  auf  den  Namen  lautenden  Sparbücher,  vom Inhaber der
  Geschäftsbeziehung    oder  von  einem  von    diesem   ausdrücklich
  Beauftragten durchgeführt werden;
  - für    die      Überbringersparbücher,    vonseiten  eines   jeden
  Inhabers    des    Sparbuchs,  auch  wenn  dieses  auf  eine  Person
  lautet oder andersweitig gekennzeichnet ist.
- Der    Saldo    der    Überbringersparbücher    kann  den  Wert  von
  999,99 Euro nicht überschreiten.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Möglichkeit     der  Abänderung  der   wirtschaftlichen  Bedingungen
  (Habenzinssatz,    Kommissionen  und  Spesen)  zu    Ungunsten   des
  Kunden, falls vertraglich vorgesehen.
- Wechselkursrisiko,    falls    die  Spareinlage    in   Fremdwährung
  lauten sollte (z.B. US-Dollar oder japanische Yen).
- Betrügerischer     Gebrauch  des  Überbringer-Sparbuches    seitens
  Dritter,    falls    dieses  verloren  oder  entwendet   wurde,  mit
  folglicher    Möglichkeit  der  Behebung    des    Saldos  vonseiten
  einer    Person,    die    anscheinend  rechtsmäßiger   Inhaber  des
  Sparbuches    ist.    Es  ist  folglich  unabdingbar,   die  höchste
  Sorgfalt    in    der    Aufbewahrung    des  Sparbuches  walten  zu
- Adressenausfallrisiko:  Für  dieses  Risiko    ist    aufgrund   des
  Anschlusses    an  die  o.a.  Einlagensicherungseinrichtung    eine
  Deckung  der  Guthaben  aus  dem  Sparbuch  für  jeden  Einleger mit
  einem    Höchstbetrag    von    100.000,00    Euro  vorgesehen.  Die
  Überbringerspareinlagen          sind        vom     Schutz      der
  Einlagensicherungseinrichtung ausgeschlossen.

Sparordnung
Artikel  1:    Das Sparbuch wird nach Wahl des Sparers entweder  auf
den Überbringer lautend oder auch auf den Namen ausgestellt. Wird es
auf den Überbringer  lautend ausgestellt, so  behält es diese Eigen-
schaft  auch dann  bei, wenn  es den  Namen einer  bestimmten Person
trägt oder auf andere Weise gekennzeichnet ist.
Artikel  2:    Beim Namenssparbuch wird die Unterschrift des Sparers
sowie die Unterschrift  jener Personen, welche  ermächtigt  sind den
Sparer im Geschäftsverkehr mit der Bank zu vertreten, hinterlegt und
die eventuellen Beschränkungen dieser erteilten  Befugnisse schrift-
lich bekannt gegeben.
Artikel  3:    Die  Ein- und  Rückzahlungen dürfen nur gegen Vorlage
des Sparbuches erfolgen und sind in bar zu leisten.
Artikel  4:    Bei Überbringersparbüchern sieht  die  Bank den Über-
bringer als rechtmäßigen  Besitzer an; sie  ist  nicht verpflichtet,
Erhebungen über den  rechtmäßigen Besitz des Sparbuches anzustellen;
dies gilt auch für die in  den Artikeln 6 und 14 vorgesehenen Fälle.
In Übereinstimmung mit Art. 1997 ZGB  kann das  Guthaben aus dem auf
den Überbringer lautenden Sparbuch bei der Bank weder  beschlagnahmt
noch gepfändet werden.
Artikel  5:    Bei  Namenssparbüchern   erfolgen  Auszahlungen  aus-
schließlich an  die   Person, auf die das Sparbuch ausgestellt wurde
oder an deren bevollmächtigten  Vertreter. Es  kann auf mehrere Per-
sonen  ausgestellt sein. Vorbehaltlich  anderer Vereinbarungen  hat
jede  im Sparbuch eingetragene Person einzeln das Recht, Rechtshand-
lungen  bezüglich des Sparbuches  vorzunehmen. Dazu gehört auch, das
Sparbuch zu  löschen,  und  zwar  in  allen Fällen mit vollständiger
Entlastung  der Bank bezüglich der Pflichten aus dem Sparbuch gegen-
über den anderen Eingetragenen.
Die Personen, die berechtigt sind,  die  Mitinhaber  des gemeinsamen
Sparbuches zu vertreten, müssen hierzu von allen schriftlich namhaft
gemacht  werden. Der  Widerruf  dieser Vollmacht kann von jedem Mit-
inhaber  vorgenommen  werden, während jede Änderung der Vertretungs-
macht nur von allen bewirkt werden kann.
Artikel  6:    Die Bank  behält sich das  Recht vor, sofern vorgese-
hen, bei  Sicht höhere  Beträge als den im Sparvertrag oder im Spar-
buch angegebenen täglich verfügbaren Betrag  auszuzahlen,  wobei die
vereinbarte Provision verrechnet wird.
Artikel  7:    Wenn die Bank es genehmigt, darf auf Antrag  des Spa-
rers das auf den Namen lautende Sparbuch besonderen Bindungen unter-
worfen werden. Die Bindung muss im Sparbuch angemerkt werden.
Artikel  8:    Die  Zinsen  werden  mit  dem  vereinbarten Fristlauf
kapitalisiert, der im Vertrag oder im  Sparbuch  angegeben  ist. Sie
werden bei der nächstfolgenden  Vorlage des Sparbuches nachgetragen.
Außerdem werden sie bei der Auflösung des Sparbuches ausgezahlt.
Artikel  9:   Verlust,  Entwendung  und  Zerstörung  des  Sparbuches
muss der Bank schriftlich  unter  Beachtung  der  einschlägigen  Ge-
setzesbestimmungen angezeigt werden. Bei einem auf  den  Überbringer
lautenden Sparbuch hat dies vom  Besitzer zu geschehen und bei einem
auf  den Namen lautenden  von  der Person, auf die das Sparbuch lau-
tet, oder die ein Recht darauf nachweisen kann.
Weist das Sparbuch eine  Einlage  von  nicht  mehr als Euro 516,46.-
auf, so gelangt auch bei auf den  Überbringer  lautenden Sparbüchern
das vereinfachte  Verfahren  zur  Anwendung,  das  im Gesetz Nr. 948
vom 30. Juli 1951 für die  auf  den Namen lautenden Sparbüchern vor-
gesehen ist. Das Duplikat wird  in diesem Falle ausgestellt, nachdem
die entsprechende  Bekanntmachung für 30 Tage  veröffentlicht worden
ist.
Artikel 10:   Das zur Löschung oder  Erneuerung  vorgelegte Sparbuch
wird eingezogen.
Artikel 11:   Die Bank behält sich das Recht  vor,   die wirtschaft-
lichen Bedingungen zum Sparverkehr abzuändern, wobei im  Falle ihrer
Änderung  zu  Ungunsten  des Sparers  die Vorschriften  des Art. 118
des Ges. Nr. 385  vom  01.09.1993 und der  diesbezüglichen Durchfüh-
rungsbestimmungen beachtet werden.
Artikel 12:   Die  Spareinlage   kann  für  eine bestimmte Zeit oder
aber für eine unbestimmte Zeit mit  Voranzeige  gesperrt werden. Die
Sperrfrist  bzw. die Voranzeigefrist wird  von der Bank im  Sparbuch
angemerkt. Die Voranzeige  erfolgt  durch Vorlage des Sparbuches und
wird von der Kasse darin eingetragen.
Artikel 13:   Wird die Einlage für eine bestimmte Zeit gesperrt, und
erfolgt die Behebung  nicht bei Fälligkeit  oder in  den  20 darauf-
folgenden Tagen, so  erneuert  sich  die  Sperrfrist für  den selben
Zeitraum zu den aktuellen Konditionen.
Artikel 14:   Es    steht   der  Bank  zu,  in  Ausnahmefällen  auch
Rückzahlungen  vor  Eintritt  der  Fälligkeit  zu den Bedingungen zu
gestatten, die im Sparvertrag oder im Sparbuch angegeben sind.
Artikel 15:   Die  Bank  nimmt  die  periodischen  Mitteilungen laut
Art. 119 des Ges. Nr. 385 vom 01.09.1993 nicht  vor,  wenn seit mehr
als einem  Jahr keine Bewegung stattgefunden hat und die Einlage den
Betrag von Euro 2.500,00 nicht überschreitet.
Artikel 16:   Bei  Überbringersparbüchern  ist  jede  Rückerstattung
durch das Vermögen der Bank garantiert und - wie  dies bei Überbrin-
gerpapieren aller Banken  der  Fall ist - nicht  durch den Einlagen-
sicherungsfonds.
Artikel 17:   Jede gegenwärtige oder zukünftige Steuer bezüglich des
Sparbuches oder der auflaufenden  Zinsen  geht zu Lasten der Berech-
tigten aus dem Sparbuch.
Artikel 18:   Mit dem Tod des Inhabers des Namenssparbuches erlischt
der Sparvertrag.  In  diesem  Falle  wird  für  das Guthaben bis zur
Abhebung ein Zins entrichtet,  der  der im Informationsblatt angege-
benen Mindestverzinsung entspricht.
Artikel 19:   Der Sparer bestätigt, eine Ausfertigung dieser Urkunde
gemeinsam mit dem Sparbuch erhalten zu haben.


Wirtschaftliche Bedingungen

Mindestzinssätze

- Freie Spareinlagen
  -- Jährlicher Nominalzins         Monate    brutto     Steuer      netto
                               12      012   1,250 %   20,000 %    1,000 %
  -- Jährlicher Effektivzins        Monate    brutto     Steuer      netto
                               12      012   1,250 %   20,000 %    1,000 %

- Gesperrte Spareinlagen
  -- Jährlicher Nominalzins         Monate    brutto     Steuer      netto
                               06      006   1,500 %   20,000 %    1,200 %
                               12      012   1,750 %   20,000 %    1,400 %
  -- Jährlicher Effektivzins        Monate    brutto     Steuer      netto
                               06      006   1,506 %   20,000 %    1,204 %
                               12      012   1,750 %   20,000 %    1,400 %

Zinsberechnung und Kapitalisierung

- Zinsberechnung                            aufgrund des Kalenderjahres
- Kapitalisierung der Habenzinsen           jährlich

Wertstellungen

- Wertstellungen bei Einzahlungen           Tag der Einlage
- Wertstellungen auf Behebungen             Tag der Behebung
- Verfügbarer Höchstbetrag pro Tag          Gesamtguthaben

Zusatzinformationen zu gesperrten Sparkonten

- bei Einlagen während der Sperrfrist wird der Zinssatz
  wie folgt gestaffelt:
  -- Einlagen im 1. Viertel der Laufzeit              Wert       100,000 %
  -- Einlagen im 2. Viertel der Laufzeit              Wert        97,000 %
  -- Einlagen im 3. Viertel der Laufzeit              Wert        94,000 %
  -- Einlagen im 4. Viertel der Laufzeit              Wert        91,000 %

- bei Behebungen während der Sperrfrist wird ein Strafzins
  berechnet, der sich aus nachstehenden Prozentwert, be-
  rechnet auf den aktuellen Zinssatz des Kontos, ergibt.          20,000 %
  Für automatisch verlängerte Sperrfristen sind 20 Tage
  strafzinsfrei.
Spesen und Kosten

- Buchungsspesen pro Operation                        Euro             0.-
- Spesen für Kontoabschluß                            Euro             0.-
- Rückvergütung für Sparbücher                        Euro             0.-
- Kosten für Sparbuch                                 Euro             0.-
- Kommission für Behebung ohne Vorankündigung bei
  den oben angeführten höheren Beträge                Euro             0.-
- Andere Spesen                                       Euro             0.-

Stempelsteuer
- Alle vom Gesetz vorgesehenen Steuern gehen zu Lasten des Kontoinhabers:
  -- monatliche Stempelsteuer für physische Personen  Euro         34,20.-
  -- monatliche Stempelsteuer für juridische Personen Euro        100,00.-
  Für Studentenkonten wird die Stempelsteuer von der Raiffeisenkasse über-
  nommen, sofern innerhalb Jänner eines jeden  Jahres vom Kontoinhaber der
  Nachweis erbracht wird, dass er ein Student ist.

Verlustmeldung verlorenes/gestohlenes Sparbuch

Für ein gestohlenes bzw. verlorenes Sparbuch ist bei den Carabinieri eine
Verlustanzeige vorzunehmen und anschließend bei der Bank eine Verlustmel-
dung zu erstatten.
Für das Amortisationsverfahren gilt folgendes:
- Überbringersparbuch und nominatives  Sparbuch  mit einem  Saldo bis  zu
  Euro 516,46:
  -- Bekanntmachung des Verlustes am Schalter mit einer Aushängefrist von
     30 Tagen
  -- Spesen zu Lasten des Kunden                      Euro         30,00.-
- Überbringersparbuch mit einem Saldo über Euro 516,46:
  -- das Amortisationsverfahren  muß  über das  Landesgericht abgewickelt
     werden
  -- Bekanntmachung des Verlustes am Schalter mit einer Aushängefrist von
     90 Tagen
  -- Spesen zu Lasten des Kunden                      Euro        250,00.-
     (Euro 220,00 Gerichtskosten und Raiffeisenverband, Euro 30,00.-
     Bearbeitungsspesen Raiffeisenkasse)
- Nominatives Sparbuch mit einem Saldo über Euro 516,46:
  -- Bekanntmachung des Verlustes am Schalter mit einer Aushängefrist von
     90 Tagen
  -- Spesen zu Lasten des Kunden                      Euro         30,00.-



Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Legitimation
  Bei  Namenssparbüchern  erfolgen   Auszahlungen  grundsätzlich  aus-
  schließlich an die  Person,  auf die das Sparbuch  ausgestellt wurde
  oder an deren  bevollmächtigten  Vertreter. Das  auf den Überbringer
  ausgestellte Sparbuch  behält diese  Eigenschaft auch dann bei, wenn
  es den Namen einer bestimmten Person trägt oder auf andere Weise ge-
  kennzeichnet  ist. Bei  Überbringersparbüchern  sieht  die  Bank den
  Überbringer als rechtmäßigen Besitzer an, sie ist nicht verpflichtet
  Erhebungen über den rechtmäßigen Besitz  des Sparbuches anzustellen.
  Die Ein- und Rückzahlungen erfolgen nur gegen Vorlage des Sparbuches
  und sind in bar zu leisten.
- Mitinhaber
  Das auf den Namen lautende Sparbuch  kann auch auf  mehrere Personen
  ausgestellt sein. Vorbehaltlich  anderer  Vereinbarungen hat jede im
  Sparbuch  eingetragene  Person einzeln  das  Recht, Rechtshandlungen
  bezüglich des Sparbuches vorzunehmen. Dazu gehört auch, das Sparbuch
  zu löschen, und zwar in  allen Fällen mit  vollständiger  Entlastung
  der Bank  bezüglich der  Pflichten  aus dem  Sparbuch  gegenüber den
  den anderen Eingetragenen.
- Vertretung
  Die Personen, die  berechtigt sind, die  Mitinhaber des  gemeinsamen
  Kontos zu vertreten, müssen hierzu von allen schriftlich namhaft ge-
  macht werden.
- Änderung der wirtschaftlichen Bedingungen
  Die  Bank ist berechtigt, die Zinssätze, die Preise  und die übrigen
  Vertragsbedingungen einseitig auch  zu Ungunsten des Sparers abzuän-
  ändern, wobei die  Vorschriften des Art. 118 des  Legislativdekretes
  Nr. 385 vom 1. September 1993 beachtet werden müssen.
- Kapitalisierung
  Die  Zinsen  werden  mit  dem vereinbarten Fristlauf  kapitalisiert,
  der  im  Vertrag  oder im Sparbuch angegeben ist. Sie werden bei der
  nächstfolgenden    Vorlage   des  Sparbuchs  nachgetragen.  Außerdem
  werden sie bei der Auflösung des Sparbuchs ausgezahlt.
- Periodische Mitteilung
  Die  Bank  nimmt  die  periodischen  Mitteilungen laut Art. 119  des
  Ges.  Nr.  385  vom  01.09.1993  nicht vor, wenn seit mehr als einem
  Jahr  keine  Bewegung  stattgefunden  hat und die Einlage den Betrag
  von Euro 2.500,00 nicht überschreitet.
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle§raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.
- Einlagensicherung
  Die Raiffeisenkasse ist folgenden Sicherungssystemen zum Schutze der
  Einleger angeschlossen:
  -- Dem Einlagensicherungsfonds  der Genossenschaftsbanken  (Fondo di
     Garanzia dei Depositanti del Credito Cooperativo) gemäß  G.V. Nr.
     659/1996. Der Fonds  deckt im  Falle  der Zahlungsunfähigkeit der
     Bank eine maximale Summe von Euro 100.000,00 je Einleger.
     Weitere Informationen gibt die Hompage "www.fgd.bcc.it".
  -- Dem Nationalen  Garantiefonds (Fondo Nazionale di Garanzia) gemäß
     Art. 62 G.V. Nr. 415/1996. Der Fonds deckt im Falle der Zahlungs-
     unfähigkeit der  Bank  eine maximale Summe von  Euro 20.000,00 je
     Einleger. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite
     des Fonds "www.fondonazionaledigaranzia.it".
  Das Überbringersparbuch ist durch das Vermögen  der  Bank  und nicht
  durch den Einlagensicherungsfonds gesichert.


Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Fristen der Verfügbarkeit (Nicht-Stornierbarkeit):
  In    Bankarbeitstagen  ausgedrückte Fristen, nach Ablauf derer  der
  Kunde     die    rechtliche   Verfügbarkeit    über    die    diesem
  gutgeschriebenen Summen erlangt.
- Periodizität der Kapitalisierung der Zinsen:
  Periodizität,      mit      welcher     die   Zinsen   der   Einlage
  gutgeschrieben    werden  und  somit  weitere  Zinsen  produzieren.
- Spesen und Kommissionen für den Abschluss:
  Bei    der    periodischen    Regulierung  der   Zinsen  und  Spesen
  belastete Beträge.
- Spesen und Kommissionen für die Löschung der Geschäftsbeziehung:
  Vom Kunden bei Auflösung der Geschäftsbeziehung geschuldeten Beträge
- Wertstellung:
  Datum, mit welchem der Zinslauf beginnt.



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Inhalt



                            FESTGELDANLAGE


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische   Beschreibung   der  Struktur  und  der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
  Bei der Festgeldanlage  handelt es sich um  eine befristete Sparein-
  lage mit einer einmaligen Einzahlung am Anfang der Festlaufzeit.
  Die Festgeldanlage ist an ein Bezugskonto gekoppelt, das auf densel-
  ben Inhaber lautet.
  Der gebundene Geldbetrag  stammt ausschließlich vom Bezugskonto. Bei
  Fälligkeit wird der Kapitalanteil samt den angereiften Zinsen wieder
  demselben Bezugskonto  gutgeschrieben, abzüglich des jeweils gelten-
  den Steuereinbehalts.
  Die Festgeldanlage  kann ausschließlich  in Euro  erfolgen. Der Min-
  destbetrag beträgt Euro 5.000,00 und ist nach oben  offen, wobei die
  Summe runden Tausenderbeträgen entsprechen muss.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Adressenausfallrisiko: Für  dieses Risiko ist aufgrund des Anschlus-
  ses an die  Einlagensicherungseinrichtung  eine Deckung der Guthaben
  aus der Festgeldanlage für jeden Einleger mit einem Höchstbetrag von
  Euro 100.000,00 vorgesehen.


Festgeldanlage mit Zahlung der Zinsen bei Fälligkeit
----------------------------------------------------

Bedingungen

- Festgeld  1 Monate
- Festgeld  3 Monate
- Festgeld  6 Monate
- Festgeld 12 Monate
- Festgeld 18 Monate

Mindestzinssätze

  -- Jährlicher Nominalzins         Monate    brutto     Steuer      netto
                               01      001   1,500 %   20,000 %    1,200 %
                               03      003   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               06      006   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               12      012   2,500 %   20,000 %    2,000 %
                               18      018   3,000 %   20,000 %    2,400 %


Festgeldanlage mit variablem Zinssatz und jährlicher Zinszahlung
----------------------------------------------------------------

Bedingungen

- Festgeld 3 Jahre
- Festgeld  5 Jahre

Zinssätze

- Jährliche Zinszahlung
  -- Jährlicher Nominalzins         Monate  brutto     Steuer      netto
     - 3A - Festgeld 3 Jahre: EURIBOR 6 Monate + 0,25 Prozentpunkte
       1. Koupon               3A      036   2,750     20,000      2,200
       2. Koupon               3A      036   3,000     20,000      2,400
     - 5A - Festgeld  5 Jahre: EURIBOR 6 Monate + 0,50 Prozentpunkte
       1. Koupon               5A      060   3,000     20,000      2,400
       2. Koupon               5A      060   3,250     20,000      2,600

  Für die Festgeldanlage mit variablem Zinssatz wird als Bezugszinssatz
  der durchschnittliche EURIBOR 6 Monate 365Tg des Vormonats angewandt,
  so wie er im "Sole 24 Ore" veröffentlicht wird.
  Die Wirksamkeit des Bezugszinssatzes beginnt mit erstem des darauffol-
  genden Monats.
  Die vorzeitige Rückzahlung ist möglich, allerdings mit einer Pönale von
  0,50 % pro Jahr, berechnet auf die taggenaue Restlaufzeit.

Zinsberechnung und Kapitalisierung

- Zinsberechnung                            aufgrund des Kalenderjahres
- Kapitalisierung der Habenzinsen           semestral/jährlich/Fälligkeit

Wertstellungen

- Belastung für Eröffnung                   Tag der Ausgabe
- Gutschrift bei Fälligkeit                 Tag der Fälligkeit

Spesen und Kosten

- Stempelsteuer auf Kontoauszug                       Euro          1,81.-


Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Wertstellung:
  Datum, mit welchem der Zinslauf beginnt.



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                           AUSGABE VON ANLEIHEN

I    Informationen über die emittierende Bank

      1. Bezeichnung und Rechtsform:

      2. Rechts- und Verwaltungssitz:
         39054 Klobenstein, Dorfstraße 7 in der Gemeinde Ritten
         Tel. 0471 357500 - Fax 0471 357555

      3. Eintragungsnummer im Bankenverzeichnis bei der Banca d'Italia
         ABI-Kodex: 08187/7

      4. Bankengruppe und diesbezügliche  Eintragungsnummer im Verzeichnis
         der Bankengruppen bei der Banca d'Italia: trifft nicht zu

      5. Betrag des  Gesellschaftskapitals und der  Rücklagen, die  in der
         letzten genehmigten Bilanz aufscheinen:
         - Gesellschaftskapital                    Euro         2.533,56.-
         - Rücklagen                               Euro    79.987.539,97.-

      6. Eventuelles Rating, bezogen auf den Zeitraum vor der Ausgabe, mit
         Angabe des Subjektes, das das Rating erstellt hat:
         trifft nicht zu

      7. Eventuelle Interessenskonflikte, die die Unterbringung  der Wert-
         papiere betrifft: trifft nicht zu

II   Informationen über die Merkmale der Emission

      1. Bezeichnung und maximaler Nominalbetrag  der Emission, Anzahl der
         Wertpapiere, nominaler  Einheitspreis und vorgesehene  Stückelung
         für die Zeichnung. Angabe der eventuellen Entmaterialisierung der
         Wertpapiere und der Verwahrer, denen die  zentrale Verwaltung an-
         vertraut wurde:
         Siehe dazu die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Emis-
         sionen.
         Die Anleihe wird für den  angeführten Höchstbetrag ausgegeben und
         ist gestückelt in nicht weiter  teilbare Inhaberobligationen  mit
         dem angeführten Nominalwert. Auf  Antrag können  die Obligationen
         auch auf den Namen lautend ausgestellt werden.

      2. Datum der Eröffnung und des Abschlusses des Zeichnungszeitraumes.
         Eventuelle  Möglichkeit  des vorzeitigen  Abschlusses  des Zeich-
         nungsraumes:
         Siehe dazu die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Emis-
         sionen.

      3. Zeitraum des Beginnes der Stückzinsen:
         Siehe dazu die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Emis-
         sionen.

      4. Emissions- und Rückzahlungspreis:
         Siehe dazu die Informationen zu den einzelnen Emissionen

      5. Kommissionen und  eventuelle  andere Spesen zu Lasten  der Kunden
         für  die Zeichnung der Wertpapiere  sowie der  Geschäftsfälle auf
         die Zertifikate:
         - für die Zeichnung  werden keine Kommissionen und Spesen berech-
           net
         - spätere Umwandlung von Überbringerpapieren in auf Namen lauten-
           de Obligationen sind gegen Kostenersatz möglich.

      6. Laufzeit:
         Siehe dazu die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Emis-
         sionen.

      7. Rückzahlungsmodalitäten:
         Die Rückzahlung  erfolgt bei  Endfälligkeit. Es ist keine stufen-
         weise Rückzahlung vorgesehen.
         Die Obligationen tragen ab dem für  die Rückzahlung  festgelegten
         Tag keine Zinsen mehr. Bei Endfälligkeit erfolgt  die Rückzahlung
         kostenfrei zum Parikurs, durch einmalige Zahlung. Die Rückzahlung
         erfolgt in allen  Fällen gegen Vorlage des  Zertifikates, das von
         der Bank eingezogen wird.

      8. Periodizität der Auszahlung und Zeitpunkt der Bezahlung der Zins-
         scheine:
         Siehe dazu die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Emis-
         sionen.

      9. Brutto-Jahresnominalzinssatz   und   Brutto-Jahreseffektivertrag,
         Kriterium der Indizierung im Falle von variablem Zinssatz:
         Siehe dazu die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Emis-
         sionen.
         Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf der  Grundlage des Handels-
         jahres. Die Zinsen sind im nachhinein zahlbar.
         Der zur Anwendung gelangende Zinssatz  versteht  sich als Brutto-
         Jahreszinssatz  einschließlich der  Ersatzsteuern und der wie im-
         mer vom Gesetz vorgesehenen Rückbehalte.
         Sollte der  angeführte Bezugszinssatz  nicht  mehr zur  Verfügung
         stehen, so behält sich die  Bank vor, einen  Bezugszinssatz anzu-
         wenden, der ihr als der ähnlichste erscheint.

     10. Die Steuerbestimmungen, denen  die Wertpapiere  unterworfen sind,
         mit  ausdrücklicher  Angabe des Steuersatzes  auf die Zinsen und
         anderen Erträge:
         Siehe dazu die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Emis-
         sionen.

     11. Verjährungsfrist betreffend das  Recht auf Rückzahlung  des Kapi-
         tals und der Zinsen von seiten des Zeichners:
         Die Ansprüche der Obligationäre  verjähren, was  die Zinsen anbe-
         trifft, in 5 Jahren ab ihrer Fälligkeit  und, was das Kapital be-
         trifft, in 10 Jahren  ab dem Tag, an welchem  die Rückzahlung ge-
         fordert werden kann.

     12. Klauseln für die  vorzeitige Rückzahlung  zu Gunsten des Emitten-
         ten bzw. des  Zeichners, mit Angabe der  einschlägigen  Vorgangs-
         weise und der eventuellen Bedingungen:
         Die Bank behält  sich vor, die  Anleihe  auch vorzeitig zurückzu-
         zahlen, wenn  wenigstens 18  Monate nach Ablauf der Angebotsfrist
         verstrichen sind. Die vorzeitige  Rückzahlung  erfolgt kostenfrei
         zum Parikurs.

     13. Angabe eventueller  Klauseln von Nachrangigkeit, die die Emission
         der Wertpapiere begleiten: trifft nicht zu

     14. Eventuelle andere Spesen, Bedingungen sowie  irgendwelche Lasten,
         welcher Art auch immer, die auf die Rechte der Zeichner der Wert-
         papiere einen Einfluß haben: trifft nicht zu

     15. Eventuelle Garantien, die die Emission unterstützen:
         trifft nicht zu

     16. Eventuelle Prämien für die Rückzahlung und jedes weitere Element,
         das Einfluß auf die Festlegung des Ertrages der Wertpapiere nimmt
         trifft nicht zu

     17. Eventuelle  Klauseln  betreffend  die  Umwandelbarkeit  in andere
         Wertpapiere, mit Spezifizierung der Hauptmerkmale derselben, ein-
         schließlich der Änderung  des Risikoprofiles, welche  die Umwand-
         lung für den Anleger mit sich bringt: trifft nicht zu

     18. Weitere Rechte, die  mit  den  Wertpapieren  zusammenhängen, ein-
         schließlich jener, die aus der Koppelung mit Warrants stammen:
         trifft nicht zu

     19. Kriterien der Zuteilung: trifft nicht zu

     20. Klauseln, die die Übertragbarkeit bzw. den Umlauf der Wertpapiere
         limitieren: trifft nicht zu

     21. Märkte, an denen der Handel mit den Wertpapieren vorgesehen ist:
         trifft nicht zu

     22. Eventuelle Verpflichtung  von seiten des  Emittenten, laufend die
         An- und Verkaufspreise für die Wertpapiere zu liefern:
         Die  Preise entsprechen  stets dem Parikurs, zu welchem die Emis-
         sion und auch die Rückzahlung erfolgt

     23. Dritte, denen  mit der Emission zusammenhängende Dienstleistungen
         übertragen wurden: trifft nicht zu


III  Informationen über die Risiken des Geschäftsfalles

      1. Beschreibung  der Arten  der  Risiken, welche  die Anlage in  die
         Wertpapiere der Emission kennzeichnen:
         - Liquiditätsrisiko: die Anleihen  gehören zu  den illiquiden Fi-
           nanzprodukten
         - Der Kauf von Anleihen, die von der Bank im Lichte der Einlagen-
           sammlung ausgegeben werden, stellt einen Geschäftsfall dar, der
           einen Interessenskonflikt mit der Bank beinhaltet.
         - Zinsrisiko: die variablen  Zinsen ändern  sich laut Zinsparame-
           ter; jene Obligationen, für die kein Mindestzinssatz garantiert
           wird, sind nach unten nicht limitiert
         - Wechselkursrisiko: trifft nicht zu
         - Geschäftspartnerrisiko: trifft nicht zu

      2. Sicherheiten
         Die Anleihe ist durch kein  Einlagensicherungssystem abgesichert.
         Die Bank ist jedoch dem Zentralen  Garantiefonds bei der  ICCREA,
         Rom, beigetreten.

      3. Zahlungen
         Alle Zahlungen im  Zusammenhang mit der  Anleihe erfolgen  in den
         Schalterräumen der Bank.

      4. Verschiedenes
         Alle Mitteilungen an die Obligationäre werden auf  der Anschlage-
         tafel der Bank am Sitz und in den  Schalterräumen  ausgehängt, es
         sei denn, das Gesetz  sieht eine andere Form  vor. Die Mitteilung
         über die vorzeitige  Rückzahlung der Anleihe  wird vorher für we-
         nigstens 30 Tage ausgehängt.
         Der Besitz  der Obligationen  bedingt  die  volle  Annahme der in
         diesem Zertifikat vorgesehenen Bedingungen.
         Für die Obligationäre bestehen folgende Möglichkeiten:
         - den Gegenwert des Geschäftsfalles mit  taggleicher Wertstellung
           vom K/K abbuchen zu lassen
         - das Zertifikat in ein Depot zu geben
         - sich das auf  den Überbringer  bzw. Namen  lautende  Zertifikat
           aushändigen zu lassen.
         - sich anstelle des  Zertifikates eine nicht  abtretbare Bestäti-
           gung aushändigen zu lassen, wobei als vereinbart gilt, daß  sie
           jederzeit das Recht haben, die kostenlose Aushändigung des Zer-
           tifikates zu verlangen.

IV Strukturierte Obligationen
Arten der  Risiken  (Wechselkursrisiko, Zinsrisiko, Adressenausfallri-
siko, usw.), welche  die Anlage in  die Wertpapiere der Emission kenn-
zeichnen:
- Da    keine    Notierung   der  Wertpapiere  an  geregelten  Märkten
  vorgesehen    ist,    kann   der Zeichner im Falle  der  Veräußerung
  Schwierigkeiten mit derselben haben.
- Ertrag    des    Wertpapieres  anhand von Beispielen,  besonders  in
  jenen    Fällen,    bei  denen der Verlauf der Bezugsparameter  dazu
  führen  kann,  dass  kein  Ertrag  entsteht oder ein Verlust bei den
  Wertpapieren    eintritt  und  der  Rückzahlungspreis  des  Kapitals
  auch unter jenem der Zeichnung möglich ist:
- Situationen,  die  eventuelle  Klauseln  aktivieren  können,  welche
  zur      Bezahlung    eines  in  Bezug  auf  eine  bestimmte   Größe
  festgelegten  nicht  geringeren  oder  höheren  Zinses (so.  "floor"
  oder  "cap")  führt  oder  einen  im Voraus festgelegten Ertrag  der
  Wertpapiere    (sog.    "knock  in"  oder  "knock  out")  bewirken:
- Im    Wertpapier    implizit  enthaltene derivative Komponenten  mit
  Angabe    des    Bruttoertrages,  berechnet auf  der  Grundlage  des
  Emissionspreises      und    des  Wertes  der  o.   a.   derivativen
  Komponente:
- Erklärung,    anhand    von  Beispielen, der möglichen  Auswirkungen
  auf    den    Ertrag  der Wertpapiere, im Falle der Aktivierung  der
  Klauseln für die vorzeitige Rückzahlung:
- Die    Wertpapiere  gehören  nicht  zu den Einlageformen, die  durch
  den Einlegersicherungsfonds besichert sind.
  DAS  GLOSSAR  FüR  DEN  ANLEGER  IN STRUKTURIERTEN ODER NACHRANGIGEN
  WERTPAPIEREN
  Vorliegendes    Glossar    entspricht   jenem  der  Richtlinien  der
  Italienischen  Bankenvereinigung  auf  dem  Gebiet  der dem Zeichner
  von    strukturierten  und  nachrangigen  Wertpapieren zu liefernden
  Informationen
- ADRESSENAUSFALLRISIKO:  Risiko,  dass  die    Gegenpartei  (z.B.  in
  Bezug    auf    die   derivativen  Verträge)  bei  Fälligkeit  ihren
  vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
- BARPREIS:    Am    Bezugstag   am  Markt  registrierter  Preis   des
  Wertpapiers.
- BASIS  POINT  (Basispunkt):  Der  basis  point ist eine Einheit, die
  einen    Spread    oder  eine Veränderung der Zinssätze  misst,  und
  entspricht    einem  Hundertstel  eines  Prozentpunktes.  Falls  die
  Zinssätze  von  9,65%  auf  9,80%  ansteigen, ist der Zinssatz um 15
  basis points gestiegen.
- BASISPUNKT: siehe BASIS POINT
- BENCHMARK:      Finanzparameter,    Index   oder   Finanzinstrument,
  der/das      aufgrund     seiner   Merkmale   an   Repräsentativität
  (beispielsweise  größerer  Verbreitung  unter  den   Zeichnern)  von
  den      Intermediären    als  Bezugswert  erachtet  wird,   um   zu
  ermitteln,  ob  ein  Wertpapier  mit  denselben Merkmalen  in  einem
  gewissen  Zeitraum  eine  bessere  oder  schlechtere Performance  an
  Rentabilität    als    der    Benchmark   selbst  aufgewiesen  hat.
- BÖRSENINDEX:    Größe,    welche  die Preisentwicklung  der  an  der
  Börse notierten Wertpapiere wiedergibt.
- BÖRSENKAPITALISIERUNG    (eines  einzelnen  Wertpapiers):   ist  das
  Produkt  zwischen  dem  Börsenpreis  einer  Aktie und der Anzahl der
  Aktien,     aus    der    das    Gesellschaftskapital    besteht.
- BTP    (Buoni    del  Tesoro poliennali): Vom Schatzministerium  mit
  mittel/langfristiger    Fälligkeit  ausgegebene    Wertpapiere,  die
  einen      festen     Zinssatz  und  halbjährliche  Zinsausschüttung
  aufweisen.
- CAP:  Option  (siehe)  auf  Zinssätze,  die außerhalb der geregelten
  Märkte    gehandelt    wird  und mit der eine Höchstgrenze  für  die
  Steigerung    der  Rentabilität  eines  bestimmten Finanzinstruments
  festgelegt wird.
- DERIVAT:    allgemein  verwendeter  Name  für ein  Finanzinstrument,
  dessen    Preis/Ertrag  von  Preis-/Ertragsparametern   von  anderen
  untergelegten    (siehe)  Hauptinstrumenten  wie  Finanzinstrumente,
  Indizes,  Zinssätze,  Fremdwährungen,  Rohstoffe  abgeleitet  wird.
- EMITTENTENRISIKO:    stellt    die  Wahrscheinlichkeit  dar  (credit
  risk),    dass  der  Emittent  einer Obligation nicht imstande  ist,
  seinen    Verpflichtungen  (die  Zinsscheine  zu  bezahlen  und/oder
  das Kapital zurückzuzahlen) nachzukommen.
- FLOOR  (siehe  Option):  Derivat  auf  einen Zinssatz, mit dem  eine
  Mindestgrenze      für     den   Ertrag  einer   bestimmten   Aktiva
  festgesetzt wird.
- FUTUREVERTRAG:      ein     normalerweise  an   geregelten   Märkten
  gehandelter    (sog.  äderivativeré)  Vertrag,   mit  dem  sich  die
  Geschäftsparteien    dazu    verpflichten,   bei  der   vereinbarten
  Fälligkeit  eine  bestimmte  Menge  von  Finanzinstrumenten zu einem
  bei    Vertragsabschluss  festgesetzten  Preis  anzukaufen  oder  zu
  verkaufen.
- GEWICHTUNG:    Die    Zuteilung  einer relativen  Bedeutung  an  die
  einzelnen    Wertpapiere    im   Inneren  eines  Indexes,  die   zur
  Ermittlung des Wertes des Indexes beitragen.
- GRUNDGESCHÄFT:    Finanzinstrument,  von  dessen  Wert  jener  eines
  derivativen    oder  strukturierten  (siehe)  Wertpapiers  abhängt.
- HEDGING    (Deckung):    ein  vom Inhaber der Wertpapiere  oder  dem
  Ausgeber      durchgeführtes     Geschäft   zur   Absicherung    der
  Einbringung  der  auf  diesen  Wertpapieren  erlittenen Verluste  im
  Falle einer ungünstigen Preisentwicklung.
- KNOCK    IN,    KNOCK  OUT (Klausel von): Klausel, aufgrund  welcher
  bei      Eintreten    eines  bestimmten  Ereignisses,  auf  das   im
  Informationsblatt    hingewiesen  wird,  eine   vorbestimmte  Option
  durchgeführt oder gelöscht wird.
- LIQUIDITÄTSRISIKO:  Risiko,  einen  Preisrückgang  des   Wertpapiers
  akzeptieren    zu    müssen,  für den Fall,  dass  der  Anleger  das
  Wertpapier      vor    Fälligkeit  verkaufen  will,   aufgrund   der
  Schwierigkeit,    eine    Gegenpartei  zu  finden,  die  zum  Ankauf
  bereit ist.
- MARKET    MAKER:  Intermediär,  der  dazu verpflichtet ist, An-  und
  Verkaufspreise    öffentlich    vorzuschlagen,   zu   denen   andere
  Intermediäre  diesem  bestimmte  Mengen  an  Wertpapieren  verkaufen
  oder von ihm ankaufen können.
- MARKTRISIKO:      Risiko,    dem  infolge  von   Veränderungen   der
  Preisentwicklung  der  Wertpapiere  aufgrund  von,   beispielsweise,
  Veränderungen    des  Zinssatzes  (Zinssatzrisiko,  siehe)  und  des
  Wechselkurses  (Wechselkursrisiko,  siehe),  derjenige,  welcher  in
  Finanzinstrumente        investiert    hat,    ausgesetzt    ist.
- MONTE    CARLO    (Simulation  von): Instrument der Berechnung,  das
  ermöglicht,      komplexe    mathematische   Probleme   anhand   von
  Wahrscheinlichkeitsverfahren,  die  auf  dem    äGesetz  der  großen
  Zahlené    stützen,  zu  lösen.  Diese Berechnungstechnik  wird  auf
  dem    Finanzgebiet    unter  anderem verwendet,  um  den  Wert  von
  derivativen        Instrumenten    (beispielsweise   Optionen)    zu
  ermitteln.
- NACHRANGIGE      OBLIGATION:    Obligation,   die   im   Falle   der
  Zahlungsunfähigkeit    des    Emittenten   erst  dann  zurückgezahlt
  wird,    nachdem  die  anderen  nicht nachrangigen Verbindlichkeiten
  des    Emittenten  zurückgezahlt  worden  sind. Es ist wichtig, auch
  den Grad an Nachrangigkeit zu berücksichtigen.
- OBLIGATION:    Schuldpapier,  durch  das  sich die  ausgebende  Bank
  dazu      verpflichtet,    bei  Fälligkeit  das  gesammelte  Kapital
  zurückzuzahlen.
- OPTION    (Vertrag):  (sog.  äderivativeré)  Vertrag, mit  dem  eine
  Geschäftspartei  durch  die  Bezahlung  einer  Summe (Prämie) an die
  Gegenpartei    das  Recht  erwirbt,  zu einem bestimmten zukünftigen
  Zeitpunkt  eine  bestimmte  Menge  an  Finanzinstrumenten  zu  einem
  festgesetzten    Preis  (Ausübungspreis)  zu  kaufen  (call  option)
  oder    zu    verkaufen   (put  option). Im  Falle  der  option  auf
  Indizes,      erwirbt    man  anstelle  der  bestimmten   Menge   an
  Finanzinstrumenten  das  Recht,  eine  Summe  zu kassieren  oder  zu
  bezahlen,    die    dem   Produkt zwischen dem  konventionell  jedem
  Punkt    des    Bezugsindexes  zugewiesenen Wertes und der Differenz
  aus  dem  Wert  des  Indexes  (der bei Vertragsabschluss festgesetzt
  wurde)    und  jenem,  den  der Index am Tag der Ausübung der Option
  annimmt,      entspricht.     Man   unterscheidet   zwischen   einer
  europäischen    option,  die  nur  zur vereinbarten Fälligkeit,  und
  einer          amerikanischen    option,    die    innerhalb     des
  Fälligkeitsdatums ausgeübt werden kann.
- OPTION    (Wert):    Der   Wert einer Option ergibt  sich  aus  zwei
  Bestandteilen:    der  äinnereé  Wert  und der zeitliche  Wert.  Bei
  einer    äcallé-Option  entspricht  der  innere Wert  der  Differenz
  (falls  positiv)  zwischen  dem  Barpreis  (siehe) des untergelegten
  Instruments  und  dem  Ausübungspreis  (siehe).  Der zeitliche  Wert
  hängt   von  der  Volatilität  des  untergelegten  Instruments  ab.
- PREISRISIKO: siehe ZINSSATZRISIKO
- PREISSPREAD:    Differenz    zwischen   dem  von  einem  Intermediär
  angewandten Verkaufs- und Ankaufspreis.
- PREISVOLATILITÄT  EINES  WERTPAPIERS:  (Statistische)  Kennzahl  zur
  Messung    der  Größe  der  Preisveränderung eines Finanzinstruments
  im    Verhältnis  zu  seinem  Durchschnittspreis in einer bestimmten
  Zeitperiode.    Je    größer  die Volatilität eines Wertpapiers,  je
  größer    also    dieses   von  seinem Durchschnittspreis  abweicht,
  desto    riskanter  ist  es.  Man unterscheidet: (i) die historische
  Volatilität,    deren    Berechnung  auf den  in  der  Vergangenheit
  verzeichneten  Preisen  des  Finanzinstruments  aufbaut;   (ii)  die
  implizite    Volatilität,  deren  Berechnung  auf  den  Preisen,  zu
  welchen    die    mit  diesem Finanzinstrument verbundenen  Optionen
  generell    auf   geregelten  Märkten  gehandelt  werden,  aufbaut.
- PRICING:    Verfahren    zur  Ermittlung des  Zeichnungspreises  der
  Wertpapiere.
- RATING    (Agentur):  Von  Industrie-,  Handels- und Finanzkonzernen
  unabhängige    Gesellschaften,    die   darauf  spezialisiert  sind,
  Emittenten  oder  Finanzinstrumente  anhand  der  Kombinationen  von
  Buchstaben    oder    Ziffern  (z.B.: AAA;  AA;  A+;  BBB;  BB;  B-)
  bezüglich        Fähigkeit    des   Emittenten,   die   ausgegebenen
  Finanzinstrumente  zurückzuzahlen,  oder  Eignung  des   von  diesem
  ausgegebenen    Finanzinstruments,  zurückgezahlt    zu  werden,  zu
  bewerten.
- REVERSE      CONVERTIBLE:    Strukturiertes  Wertpapier,   das   dem
  Emittenten  die  Möglichkeit  gibt,  bei  Eintreten eines bestimmten
  Ereignisses        das    zurückzuzahlende   Kapital    in    Aktien
  umzuwandeln.
- RISIKO    DER    VERÄNDERUNG  DES GRUNDGESCHÄFTS (für  strukturierte
  Wertpapiere):      zeigt    die  Möglichkeit  der  Veränderung   des
  Wertes/Preises  der  untergelegten  Aktiva,  an  welche  der  Ertrag
  des    strukturierten    Wertpapiers    gekoppelt    ist,    auf.
- RISIKO    DER    VORZEITIGEN   RÜCKZAHLUNG:  Da  sich  der  Emittent
  vorbehält,  das  Wertpapier  vorzeitig  zurückzuzahlen,  könnte sich
  der      Zeichner    in  der  Lage  befinden,  die  Rückzahlung  des
  Wertpapiers    in  jenem  Moment,  in welchem dieses  einen  höheren
  Ertrag    abwirft    als   die laufende Marktrendite,  zum  Parikurs
  akzeptieren      zu     müssen,  mit  der   Folge,   das   vorzeitig
  zurückgezahlte  Kapital  für  die  Restlaufzeit  bis zur  Fälligkeit
  nicht      wieder     zum   selben  Zinssatz   des   zurückgezahlten
  Wertpapiers veranlagen zu können.
- STRIKE    PRICE  (Ausübungspreis):  vorbestimmter  Preis, zu welchem
  der      Inhaber     der  Option  mittels  Ausübung  derselben   das
  untergelegte Instrument an-/verkaufen kann.
- STRUKTURIERTE    WERTPAPIERE:  Wertpapiere,    die  aus  einem  sog.
  "festen"    Bestandteil,    ähnlich  einer gewöhnlichen  Obligation,
  und  einem  sog.  äderivativené  Bestandteil,  ähnlich einer Option,
  bestehen.
- TICK:  ist  die  Mindestabweichung  des  Preises nach oben oder nach
  unten,      wenn     ein   Preis   zum  An-   oder   Verkauf   eines
  Finanzinstruments      vorgeschlagen    wird.  Für   die   notierten
  Wertpapiere    sind  die  entsprechenden  Werte in der Börsenordnung
  ausgewiesen.    Beispielsweise,  wenn  die  Fiat 6,52 Euro  notiert,
  ist    der  zulässige  tick  ein Hundertstel, woraus folgt, dass der
  Preisvorschlag 6,53 oder 6,51 sein kann.
- WARRANT:    derivatives  Finanzinstrument,  das  im  allgemeinen  an
  geregelten    Märkten    notiert   und  das  Recht  verleiht,   eine
  bestimmte    Menge    von   Finanzinstrumenten zu  einem  bestimmten
  Preis      zu    einer  vorbestimmten  Fälligkeit  anzukaufen  (call
  warrant) oder zu verkaufen (put warrant).
- WECHSELKURSRISIKO  (für  Wertpapiere  in  Fremdwährung):  Bei  einem
  in  Fremdwährung  lautenden  Wertpapier  kann  sich der Gegenwert in
  Euro  des  Zinsscheines  und  des  Kapitals aufgrund der Veränderung
  des    Wechselkurses  des  Euro  zu Gunsten oder  zu  Ungunsten  des
  Zeichners verändern.
- ZINSSATZRISIKO:    Risiko    der  Veränderung  der  Zinssätze:  eine
  Steigerung    der    Marktzinssätze  bewirkt  eine  Schmälerung  des
  Marktwertes eines Wertpapiers, und umgekehrt.

Informationen zu den einzelnen Emissionen

B2  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004209372   CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 B2
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     12.03.07
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     12.06.07
    Endfälligkeit am.......................                     12.03.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        12.03/12.09
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
B4  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004220452   CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 B4
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     13.04.07
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     13.07.07
    Endfälligkeit am.......................                     13.04.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        13.04/13.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
B6  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004238066   CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 B6
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     12.06.07
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     12.09.07
    Endfälligkeit am.......................                     12.06.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        12.06/12.12
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
B7  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004252356   CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 B7
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            5.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               50.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     20.07.07
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     20.07.07
    Endfälligkeit am.......................                     20.07.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        20.01/20.07
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
B9  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004254634   CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 B9
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     06.08.07
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     06.11.07
    Endfälligkeit am.......................                     06.08.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        06.02/06.08
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
C2  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004270259   CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 C2
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     20.08.07
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     20.11.07
    Endfälligkeit am.......................                     20.08.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        20.02/20.08
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
C4  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004282189   CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 C4
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.200.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     05.10.07
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     05.12.07
    Endfälligkeit am.......................                     05.10.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        05.04/05.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
C5  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004282213   CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 C5
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.030.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               10.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     10.10.07
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     10.10.07
    Endfälligkeit am.......................                     10.10.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        10.04/10.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
C6  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004287279   CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 C6
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     25.10.07
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     25.01.08
    Endfälligkeit am.......................                     25.10.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        25.04/25.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
C7  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004289978   CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 C7
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            5.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               50.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     29.10.07
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     29.01.08
    Endfälligkeit am.......................                     29.10.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        29.04/29.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,800 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
C9  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004289937   CRA RENON SCARL-OBBL 07-12 C9
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     05.11.07
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     05.02.08
    Endfälligkeit am.......................                     05.11.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        05.05/05.11
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
D2  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004316201   CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 D2
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     25.01.08
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     25.04.08
    Endfälligkeit am.......................                     25.01.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        25.01/25.07
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
D4  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004325996   CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 D4
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     15.02.08
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     15.05.08
    Endfälligkeit am.......................                     15.02.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        15.02/15.08
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
D6  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004347446   CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 D6
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     21.03.08
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     21.06.08
    Endfälligkeit am.......................                     21.03.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        21.03/21.09
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
D8  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004359227   CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 D8
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     28.04.08
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     28.07.08
    Endfälligkeit am.......................                     28.04.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        28.04/28.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
E1  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004397920   CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 E1
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            3.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     08.08.08
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     08.01.09
    Endfälligkeit am.......................                     08.08.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        08.02/08.08
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,500 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
E3  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004409642   CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 E3
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     16.09.08
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     16.02.09
    Endfälligkeit am.......................                     16.09.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        16.03/16.09
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,500 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
E7  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004424369   CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 E7
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     04.11.08
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     04.04.09
    Endfälligkeit am.......................                     04.11.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        04.05/04.11
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,500 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
E9  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004439359   CRA RENON SCARL-OBBL 08-13 E9
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     15.12.08
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     15.05.09
    Endfälligkeit am.......................                     15.12.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        15.06/15.12
    Zinssatz 1 Coupon......................                        4,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
F2  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004448780   CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 F2
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     22.01.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     22.06.09
    Endfälligkeit am.......................                     22.01.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        22.01/22.07
    Zinssatz 1 Coupon......................                        3,750 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
F4  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004459746   CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 F4
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     10.02.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     10.07.09
    Endfälligkeit am.......................                     10.02.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        10.02/10.08
    Zinssatz 1 Coupon......................                        3,500 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
F5  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004482276   CRA RENON SCARL-OBBL 09-12 F5
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     06.04.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     06.09.09
    Endfälligkeit am.......................                     06.04.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           36
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        06.04/06.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,500 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
F6  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004482284   CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 F6
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     06.04.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     06.09.09
    Endfälligkeit am.......................                     06.04.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        06.04/06.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,750 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
F7  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004505571   CRA RENON SCARL-OBBL 09-12 F7
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     10.06.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     10.11.09
    Endfälligkeit am.......................                     10.06.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           36
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        10.06/10.12
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,500 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        1,750 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        1,788 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        1,796 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
F8  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004505563   CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 F8
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     10.06.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     10.11.09
    Endfälligkeit am.......................                     10.06.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        10.06/10.12
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,500 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
F9  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004512320   CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 F9
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro              500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               50.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     06.07.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     06.07.09
    Endfälligkeit am.......................                     06.07.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        06.01/06.07
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
G2  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004513856   CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 G2
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     15.07.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     15.12.09
    Endfälligkeit am.......................                     15.07.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        15.01/15.07
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
G4  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004521172   CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 G4
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro              400.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               50.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     06.08.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     06.08.09
    Endfälligkeit am.......................                     06.08.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        06.02/06.08
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
G5  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004523335   CRA RENON SCARL-OBBL 09-12 G5
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     20.08.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     20.01.10
    Endfälligkeit am.......................                     20.08.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           36
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        20.02/20.08
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        1,750 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        1,889 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        1,898 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
G6  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004523327   CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 G6
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     20.08.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     20.01.10
    Endfälligkeit am.......................                     20.08.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        20.02/20.08
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
G7  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004532468   CRA RENON SCARL-OBBL 09-12 G7
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     15.09.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     15.02.10
    Endfälligkeit am.......................                     15.09.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           36
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        15.03/15.09
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        1,750 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        1,836 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        1,844 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
G8  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004532443   CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 G8
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     15.09.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     15.02.10
    Endfälligkeit am.......................                     15.09.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        15.03/15.09
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
G9  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004546104   CRA RENON SCARL-OBBL 09-12 G9
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     26.10.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     26.03.10
    Endfälligkeit am.......................                     26.10.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           36
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        26.04/26.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        1,750 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        1,810 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        1,818 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
H1  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004546112   CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 H1
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     26.10.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     26.03.10
    Endfälligkeit am.......................                     26.10.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        26.04/26.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
H2  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004553746   CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 H2
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     23.11.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     23.04.10
    Endfälligkeit am.......................                     23.11.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        23.05/23.11
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
H3  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004553738   CRA RENON SCARL-OBBL 09-12 H3
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro              350.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               50.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     23.11.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     24.11.10
    Endfälligkeit am.......................                     23.11.12
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           36
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        23.05/23.11
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
H4  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004556251   CRA RENON SCARL-OBBL 09-14 H4
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro              500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               50.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     27.11.09
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     27.11.09
    Endfälligkeit am.......................                     27.11.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        27.05/27.11
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
H5  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004568470   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 H5
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.380.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               10.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     08.01.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     11.01.10
    Endfälligkeit am.......................                     08.01.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        08.01/08.07
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
H6  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004568744   CRA RENON SCARL-OBBL 10-13 H6
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            3.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     25.01.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     25.06.10
    Endfälligkeit am.......................                     25.01.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           36
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        25.01/25.07
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        1,750 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        1,752 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        1,760 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
H7  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004568710   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 H7
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     25.01.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     25.06.10
    Endfälligkeit am.......................                     25.01.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        25.01/25.07
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
H8  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004582323   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 H8
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            3.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     15.02.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     15.07.10
    Endfälligkeit am.......................                     15.02.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        15.02/15.08
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
H9  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004599020   CRA RENON SCARL-OBBL 10-13 H9
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            3.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     13.04.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     13.09.10
    Endfälligkeit am.......................                     13.04.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           36
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        13.04/13.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        1,750 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        1,810 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        1,818 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
I1  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004599012   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 I1
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     13.04.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     13.09.10
    Endfälligkeit am.......................                     13.04.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        13.04/13.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
I2  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004608532   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 I2
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.400.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               50.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     07.05.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     07.05.10
    Endfälligkeit am.......................                     07.05.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        07.05/07.11
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
I3  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004611643   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 I3
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     25.05.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     25.10.10
    Endfälligkeit am.......................                     25.05.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        25.05/25.11
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
I4  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004618630   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 I4
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro              750.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               25.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     01.07.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     01.07.10
    Endfälligkeit am.......................                     01.07.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        01.01/01.07
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
I5  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004620222   CRA RENON SCARL-OBBL 10-13 I5
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro              600.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               50.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     05.07.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     05.07.10
    Endfälligkeit am.......................                     05.07.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           36
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        05.01/05.07
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        1,750 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        1,752 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        1,760 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
I6  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004620206   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 I6
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro              400.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               50.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     05.07.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     05.07.10
    Endfälligkeit am.......................                     05.07.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        05.01/05.07
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
I7  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004628803   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 I7
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     03.08.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     03.01.11
    Endfälligkeit am.......................                     03.08.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        03.02/03.08
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
I8  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004632656   CRA RENON SCARL-OBBL 10-13 I8
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     20.08.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     20.01.11
    Endfälligkeit am.......................                     20.08.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           36
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        20.02/20.08
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        1,750 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        1,889 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        1,898 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
I9  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004633589   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 I9
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               50.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     27.08.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     27.08.10
    Endfälligkeit am.......................                     27.08.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        27.02/27.08
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,20 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
J1  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004634389   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 J1
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     27.08.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     27.01.11
    Endfälligkeit am.......................                     27.08.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        27.02/27.08
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
J2  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004645138   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 J2
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            3.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     27.09.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     27.02.11
    Endfälligkeit am.......................                     27.09.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        27.03/27.09
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
J3  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004649247   CRA RENON SCARL-OBBL 10-13 J3
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               50.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     08.10.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     08.10.10
    Endfälligkeit am.......................                     08.10.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           36
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        08.04/08.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
J4  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004652993   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 J4
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.200.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               50.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     22.10.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     22.10.10
    Endfälligkeit am.......................                     22.10.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        22.04/22.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
J5  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004655954   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 J5
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro              330.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               10.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     05.11.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     05.11.10
    Endfälligkeit am.......................                     05.11.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        05.05/05.11
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
J6  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004655962   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 J6
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro              600.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               50.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     08.11.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     08.11.10
    Endfälligkeit am.......................                     08.11.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        08.05/08.11
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
J7  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004659436   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 J7
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     25.11.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     25.04.11
    Endfälligkeit am.......................                     25.11.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        25.05/25.11
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
J8  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004675200   CRA RENON SCARL-OBBL 10-15 J8
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro               50.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     29.12.10
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     29.12.10
    Endfälligkeit am.......................                     29.12.15
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        29.06/29.12
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
J9  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004679426   CRA RENON SCARL-OBBL 11-14 J9
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     18.01.11
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     18.06.11
    Endfälligkeit am.......................                     18.01.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           36
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        18.01/18.07
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        1,750 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        1,752 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        1,760 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
K1  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004679400   CRA RENON SCARL-OBBL 11-16 K1
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     18.01.11
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     18.06.11
    Endfälligkeit am.......................                     18.01.16
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        18.01/18.07
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
K2  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004689391   CRA RENON SCARL-OBBL 11-16 K2
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            3.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     04.02.11
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     04.07.11
    Endfälligkeit am.......................                     04.02.16
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        04.02/04.08
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
K3  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004703069   CRA RENON SCARL-OBBL 11-16 K3
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     18.03.11
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     18.08.11
    Endfälligkeit am.......................                     18.03.16
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        18.03/18.09
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
K6  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004717457   CRA RENON SCARL-OBBL 11-14 K6
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     28.04.11
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     28.09.11
    Endfälligkeit am.......................                     28.04.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           36
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        28.04/28.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,250 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,010 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
K7  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004723422   CRA RENON SCARL-OBBL 11-16 K7
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     13.05.11
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     13.10.11
    Endfälligkeit am.......................                     13.05.16
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        13.05/13.11
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,500 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
K9  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004737455   CRA RENON SCARL-OBBL 11-16 K9
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     20.06.11
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     20.11.11
    Endfälligkeit am.......................                     20.06.16
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        20.06/20.12
    Zinssatz 1 Coupon......................                        2,500 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        2,250 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        2,263 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
L2  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004760705   CRA RENON SCARL-OBBL 11-14 L2
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     05.09.11
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     05.02.12
    Endfälligkeit am.......................                     05.09.14
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           36
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        05.03/05.09
    Zinssatz 1 Coupon......................                        3,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        3,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        3,022 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,05 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
L3  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004760713   CRA RENON SCARL-OBBL 11-16 L3
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            1.500.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     05.09.11
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     05.02.12
    Endfälligkeit am.......................                     05.09.16
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           60
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        05.03/05.09
    Zinssatz 1 Coupon......................                        3,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        3,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        3,022 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,15 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
L4  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004762560   CRA RENON SCARL-OBBL 11-13 L4
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            3.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     15.09.11
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     15.02.12
    Endfälligkeit am.......................                     15.09.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           24
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        15.03/15.09
    Zinssatz 1 Coupon......................                        3,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        3,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        3,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        3,022 %
    Zinsparameter................. fixverzinst 3,000 %
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
L5  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004762875   CRA RENON SCARL-OBBL 11-21 L5
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            3.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     15.09.11
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     15.09.12
    Endfälligkeit am.......................                     15.09.21
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                          120
    Zinsfälligkeiten....................... jährlich         15.09/15.09
    Zinssatz 1 Coupon......................                        3,500 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        2,250 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        3,500 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        3,500 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,50 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %
L8  UIC-Wertpapier-Nummer    IT0004772643   CRA RENON SCARL-OBBL 11-13 L8
    Höchstbetrag der Emission.............. Euro            2.000.000,00.-
    Nominalwert der Obligation............. Euro                5.000,00.-
    Emissionsdatum.........................                     20.10.11
    Enddatum des Zeichnungszeitraumes......                     20.03.12
    Endfälligkeit am.......................                     20.10.13
    Emissions-Preis........................                      100,000
    Preis Rückzahlung bei Fälligkeit.......                      100,000
    Laufzeit in Monaten....................                           24
    Zinsfälligkeiten....................... semestral        20.04/20.10
    Zinssatz 1 Coupon......................                        3,000 %
    garantierter Mindestzinssatz...........                        3,000 %
    Zinssatz laufendes coupon..............                        3,000 %
    Effektiver Jahreszinssatz..............                        3,022 %
    Zinsparameter................. variabel EURIBOR 6M + 0,50 Punkte
    Ersatzsteuer...........................                       20,000 %

Bedingungen der einzelnen Emissionen

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Zinssätze

Obligationen mit variablen an den EURIBOR gebundenen Zinssatz:
- Für die jeweilige Zinsperiode gilt als Bezugszinssatz der "EURIBOR 6 MO-
  NATE 365t" des Vormonats, ab- bzw. zuzüglich der als Zinsparameter ange-
  gebenen Punkte.
- Die Berechnung der Zinsen erfolgt aufgrund des Kalenderjahres
- Die Periodizität der Zinsanpassung ist semestral.
- Die Gutschrift der Zinsen erfolgt semestral
- Die Zinsen werden dem Überbringer ausbezahlt, oder auf dem  entsprechen-
  chenden Gutschriftkonto automatisch gutgeschrieben
  -- Jährlicher Nominalzins    Em.  Monate    brutto     Steuer      netto
                               B2      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               B4      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               B6      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               B7      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               B9      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               C2      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               C4      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               C5      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               C6      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               C7      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               C9      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               D2      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               D4      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               D6      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               D8      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               E1      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               E3      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               E7      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               E9      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               F2      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               F4      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               F5      036   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               F6      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               F7      036   1,788 %   20,000 %    1,430 %
                               F8      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               F9      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               G2      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               G4      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               G5      036   1,889 %   20,000 %    1,511 %
                               G6      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               G7      036   1,836 %   20,000 %    1,468 %
                               G8      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               G9      036   1,810 %   20,000 %    1,448 %
                               H1      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               H2      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               H3      036   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               H4      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               H5      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               H6      036   1,752 %   20,000 %    1,401 %
                               H7      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               H8      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               H9      036   1,810 %   20,000 %    1,448 %
                               I1      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               I2      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               I3      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               I4      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               I5      036   1,752 %   20,000 %    1,401 %
                               I6      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               I7      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               I8      036   1,889 %   20,000 %    1,511 %
                               I9      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               J1      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               J2      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               J3      036   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               J4      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               J5      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               J6      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               J7      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               J8      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               J9      036   1,752 %   20,000 %    1,401 %
                               K1      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               K2      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               K3      060   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               K6      036   2,000 %   20,000 %    1,600 %
                               K7      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               K9      060   2,250 %   20,000 %    1,800 %
                               L2      036   3,000 %   20,000 %    2,400 %
                               L3      060   3,000 %   20,000 %    2,400 %
                               L4      024   3,000 %   20,000 %    2,400 %
                               L8      024   3,000 %   20,000 %    2,400 %
                               L5      120   3,500 %   20,000 %    2,800 %
  -- Jährlicher Effektivzins   EM.  Monate    brutto     Steuer      netto
                               B2      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               B4      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               B6      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               B7      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               B9      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               C2      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               C4      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               C5      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               C6      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               C7      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               C9      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               D2      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               D4      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               D6      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               D8      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               E1      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               E3      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               E7      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               E9      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               F2      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               F4      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               F5      036   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               F6      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               F7      036   1,796 %   20,000 %    1,435 %
                               F8      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               F9      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               G2      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               G4      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               G5      036   1,898 %   20,000 %    1,517 %
                               G6      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               G7      036   1,844 %   20,000 %    1,473 %
                               G8      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               G9      036   1,818 %   20,000 %    1,453 %
                               H1      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               H2      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               H3      036   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               H4      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               H5      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               H6      036   1,760 %   20,000 %    1,406 %
                               H7      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               H8      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               H9      036   1,818 %   20,000 %    1,453 %
                               I1      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               I2      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               I3      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               I4      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               I5      036   1,760 %   20,000 %    1,406 %
                               I6      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               I7      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               I8      036   1,898 %   20,000 %    1,517 %
                               I9      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               J1      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               J2      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               J3      036   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               J4      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               J5      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               J6      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               J7      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               J8      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               J9      036   1,760 %   20,000 %    1,406 %
                               K1      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               K2      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               K3      060   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               K6      036   2,010 %   20,000 %    1,606 %
                               K7      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               K9      060   2,263 %   20,000 %    1,808 %
                               L2      036   3,022 %   20,000 %    2,414 %
                               L3      060   3,022 %   20,000 %    2,414 %
                               L4      024   3,022 %   20,000 %    2,414 %
                               L8      024   3,022 %   20,000 %    2,414 %
                               L5      120   3,500 %   20,000 %    2,800 %


Obligationen mit fixem Zinssatz:
- Die Berechnung der Zinsen erfolgt aufgrund des Kalenderjahres
- Die Gutschrift der Zinsen erfolgt bei Fälligkeit der Obligation
  -- Jährlicher Nominalzins    Em.  Monate    brutto     Steuer      netto



Spesen und Kommissionen


- Spesen für vorzeitige Rückzahlung                   Euro             0.-
- Spesen für vorzeitigen Rückkauf                     Euro         10,00.-



Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Obligation:
  Schuldtitel,  der  den  Ausgeber  dazu   verpflichtet,  das  Kapital
  zurückzuzahlen und die periodischen Zinsscheine zu bezahlen.
- Rating-Agentur:
  Von    Industrie-,    Handels-    und   Finanzkonzernen  unabhängige
  Gesellschaften,  die  darauf  spezialisiert  sind,  Emittenten  oder
  Finanzinstrumente  anhand  der  Kombinationen  von  Buchstaben  oder
  Ziffern  (z.B.:  AAA;  AA;  A+; BBB; BB; B-) bezüglich Fähigkeit des
  Emittenten,   die   ausgegebenen  Finanzinstrumente  zurückzuzahlen,
  oder    Eignung  des   von  diesem  ausgegebenen  Finanzinstruments,
  zurückgezahlt zu werden, zu bewerten.
- Nominalwert:
  Der    Nominalwert    ist   jener   Wert,  der  auf  dem  Wertpapier
  aufscheint,    für    den   sich  der   Ausgeber  verpflichtet,  die
  Rückzahlung  vorzunehmen,  und  auf  den  die  Zinsscheine berechnet
  werden.
- Stückelung:
  Ausmaß der zu veranlagenden Beträge (Vielfaches von 5.000  Euro) und
  auch deren Mindestbetrag.
- Entmaterialisierung:
  Umwandlung   der  Ausgabe  und   des  Umlaufs  der  Wertpapiere  auf
  Papiervorlage  in  virtuelle  Wertpapiere,  d.h.  in buchhalterische
  Aufzeichnungen    bei    einem   Vermittler   oder  einer  zentralen
  Verwaltungsstelle.
- Zeichnungszeitraum:
  Zeitraum,  in  welchem  die  Obligation  den  Kunden  zur  Zeichnung
  bzw. Kauf angeboten wird.
- Zinslauf:
  Datum, zu dem die angereiften Zinsen kapitalisiert werden.
- Zinsschein:
  Kupon,  der  dem  Verpflichtungsschein  des  obligationären  Papiers
  beiliegt und das Recht zur Einlösung der Zinsen verkörpert.
- Jahresnominalzinssatz:
  Zinssatz, der bei der Berechnung der Zinsen angewandt wird.
- Jahreseffektivertrag:
  Ertrag  auf  Jahresbasis,  der die Auswirkungen der  Kapitalisierung
  der Zinsen während des Jahres berücksichtigt.
- Indexierung:
  Mechanismus  der  Angleichung  des Nominalertrags eines  Wertpapiers
  an  die  Veränderung  eines  oder  mehrerer  im  voraus festgelegter
  zugrundeliegender Parameter.
- Indexierungsparameter:
  Stellt    den    Bezugswert    für    die  Ermittlung  des  für  die
  Geschäftsbeziehung angewandten Zinssatzes dar.
- Verjährungsfrist:
  Frist    des  Erlöschens   eines  subjektiven  Rechts  aufgrund  der
  Untätigkeit    des    Inhabers,    die   sich  auf  den  vom  Gesetz
  vorgesehenen Zeitraum hinauszieht.
- Klauseln von Nachrangigkeit:
  Diese    sehen    vor,   dass  im   Falle  der  Auflösung  oder  der
  Zwangsvollstreckung  der  ausgebenden  Gesellschaft  das  Recht  des
  Unterzeichners    sich    dem    Recht  der  Einleger,  Inhaber  von
  Kontokorrentkonten  und  anderen  Gläubigern  unterordnet, die nicht
  untergeordnet    sein    sollten   oder  einen  geringeren  Rang  an
  Nachrangigkeit aufweisen.
- Klauseln betreffend die Umwandelbarkeit:
  Diese    sehen    das    verbriefte    Recht     des   Inhabers  der
  Schuldverschreibung   vor,  innerhalb  einer   bestimmten  Frist  in
  einem  festgelegten  Umtauschverhältnis,  ggf.  unter Zuzahlung, die
  Obligation in Aktien umzutauschen.
- Warrant:
  Derivatives  Finanzinstrument,  das  im  allgemeinen  an  geregelten
  Märkten  notiert  und  das  Recht verleiht, eine bestimmte Menge von
  Finanzinstrumenten    zu    einem     bestimmten    Preis  zu  einer
  vorbestimmten    Fälligkeit   anzukaufen  (call  warrant)  oder  zu
  verkaufen (put warrant).
- Geregelter Markt:
  Wertpapiermarkt,  der  auf  einem bestimmten Regelwerk in Bezug  auf
  die Organisation und die Arbeitsweise desselben stuft.
- Alternatives Handelssystem (A.T.S.):
  Gesamtheit  an  Regeln  und  Strukturen,  auch automatisierter  Art,
  die  in  dauerhafter  oder  periodischer  Weise  ermöglicht, An- und
  Verkaufsvorschläge    von   Finanzinstrumenten  zu  sammeln  und  zu
  verbreiten  und  diese  Vorschläge  mit  den vom System vorgesehenen
  Modalitäten auszuführen.
- Wechselkursrisiko:
  Das    Wechselkursrisiko    stellt    jenes   Risiko  dar,  aufgrund
  ungünstiger   Änderungen  der  Wechselkurse   ausländischer  Devisen
  Verluste zu erleiden.
- Zinsrisiko:
  Unmöglichkeit,  im  Falle  der festverzinsten Einlage in den  Genuss
  von eventuellen Zinssteigerungen auf dem Bankenmarkt zu kommen.
  Im    Falle  der  indexiert  oder  variabel   verzinsten  Obligation
  Möglichkeit der Zinssenkung in Verhältnis zum anfänglichen Zinssatz.
- Geschäftspartnerrisiko:
  Das Geschäftspartnerrisiko ist jenes Risiko, dass der Geschäftspart-
  ner bei Fälligkeit  seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach-
  kommt.
- Floor:
  Derivat  auf  einen  Zinssatz,  mit  dem eine Mindestgrenze für  den
  Ertrag einer bestimmten Aktiva festgesetzt wird.
- Cap:
  Option    (siehe)  auf  Zinssätze,  die   außerhalb  der  geregelten
  Märkte  gehandelt werden und  mit  der  eine  Höchstgrenze  für  die
  Steigerung  der   Rentabilität  eines  bestimmten  Finanzinstruments
  festgelegt wird.
- Option (Wert):
  Der  Wert  einer  Option  ergibt  sich  aus zwei Bestandteilen:  der
  "innere"  Wert  und  der  zeitliche  Wert.  Bei einer "call"- Option
  entspricht  der  innere  Wert der Differenz (falls positiv) zwischen
  dem    Barpreis  (siehe)  des  untergelegten   Instruments  und  dem
  Ausübungspreis    (siehe).    Der  zeitliche  Wert   hängt  von  der
  Volatilität des untergelegten Instruments ab.
- Barpreis:
  Am Bezugstag am Markt registrierter Preis des Wertpapiers.
- Ausübungspreis (Strike price):
  Vorbestimmter  Preis,  zu  welchem  der  Inhaber der Option  mittels
  Ausübung derselben das untergelegte Instrument an- /verkaufen kann.
- Knock in, Knock out (Klausel von):
  Klausel,    aufgrund    welcher   bei   Eintreten  eines  bestimmten
  Ereignisses,  auf  das  im  Informationsblatt hingewiesen wird, eine
  vorbestimmte Option durchgeführt oder gelöscht wird.
- Derivat:
  Allgemein    verwendeter  Name  für  ein   Finanzinstrument,  dessen
  Preis/Ertrag    von    Preis-/Ertragsparametern      von     anderen
  untergelegten   Hauptinstrumenten  des  Grundgeschäfts  (siehe)  wie
  Finanzinstrumente,  Indizes,  Zinssätze,  Fremdwährungen, Rohstoffe,
  abgeleitet wird.
- Grundgeschäft:
  Finanzinstrument,  von  dessen  Wert  jener  eines derivativen  oder
  strukturierten (siehe) Wertpapiers abhängt.
- Strukturierte Wertpapiere:
  Wertpapiere,  die  aus  einem  sog.  "festen"  Bestandteil,  ähnlich
  einer gewöhnlichen  Obligation,  und einem sogenannten "derivativen"
  Bestandteil, ähnlich einer Option, bestehen.
- Einlagensicherungsfonds der Genossenschaftsbanken:
  Konsortium,  das  bei  der  Federcasse  in  Rom angesiedelt ist  und
  zum  Zweck  hat,  die  Einleger  der  dem  Konsortium  beigetretenen
  Genossenschaftsbanken/Raiffeisenkassen,    in    Einklang   zu   den
  Grundsätzen  der  Gegenseitigkeit  und  dem Geist der Kooperation in
  der Kreditvergabe infolge von  verwaltungsmäßiger Zwangsliquidation,
  außerordentlicher Zwangsverwaltung  oder schwieriger Situationen der
  in Frage kommenden Banken zu schützen.


Anfang
Inhalt



                      PENSIONSGESCHÄFTE


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung  der  Struktur  und  der wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Geschäft,  dessen  Ausführung  ein  Barverkauf  von  Wertpapieren zu
  einem  bestimmten  Preis  seitens  der  Bank  und ein gleichzeitiger
  Terminverkauf     (zu    einem   Zukünftigen  Fälligkeitsdatum)  von
  Wertpapieren  derselben  Art  zu  einem bestimmten Preis seitens des
  Kunden,  der  normalerweise  höher  ist,  darstellt. Diese Geschäfte
  erlauben    dem   Ankäufer  im  Bargeschäft  (Kunde),  eine  gewisse
  Geldsumme  für  die vertraglich festgelegte laufzeit zu einer festen
  Rendite,  die  sich aus dem Unterschied zwischen Barpreis (berechnet
  auf  der  Grundlage des Marktwertes der Wertpapiere) und Terminpreis
  (Ergebnis  der  Kapitalisierung des Barpreises zu einem vereinbarten
  Zinssatz)  ergibt, zu veranlagen. Trotzdem die Pensionsgeschäfte aus
  einem  doppelten  An-  und  Verkauf  von  Wertpapieren bestehen, was
  formell    durch     das    Ausstellen    von  zwei    verschiedenen
  Börsenschlussnoten  bekräftigt  ist,  ist  man generell der Meinung,
  dass  sie  unter dem wirtschaftlich-finanziellem Profil eine Einheit
  darstellen,  da  die  doppelte  Negoziierung  darauf  abzielt, einen
  Forderungsaustausch  durch  die zeitliche Gegenüberstellung von zwei
  Geldleistungen zu verwirklichen.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- ZINSÄNDERUNGSRISIKO:
  Das  Pensionsgeschäft beinhaltet ein "Zinsrisiko" für den Kunden, da
  während  der  Geschäftsbeziehung  die  Zinssätze steigen können, der
  Kunde  die  Rendite gemäß ursprünglich vereinbartem Zinssatz erhält.
- Höchstbetrag  an  Deckung  seitens  des  Einlagensicherungsfonds der
  Genossenschaftsbanken i.S. des G.D. Nr. 659/1996:
  Die  Pensionsgeschäfte gehören nicht zu den Einlageformen, die durch
  den Einlagensicherungsfonds besichert sind.

Wirtschaftliche Bedingungen

Laufzeit
- Mindestlaufzeit                                                 1  Monat
- maximale Laufzeit                                               6 Monate

Zinssätze
- Jährlicher Netto-Nominalzins (Mindestzins)                       0,900 %


Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Nominalzinssatz:
  Feste  Rendite,  die  sich  aus  dem  Unterschied  zwischen Barpreis
  (berechnet  auf  der  Grundlage des Marktwertes der Wertpapiere) und
  Terminpreis  (Ergebnis  der  Kapitalisierung des Barpreises zu einem
  vereinbarten Zinssatz) ergibt.

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Inhalt



                       HYPOTHEKARKREDITE

Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung   der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Das      Hypothekardarlehen      ist    jene   Finanzierung,   deren
  Rückzahlung    durch    Hypothekenbestellung   auf    Liegenschaften
  abgesichert      ist.    Die    Rückzahlung   erfolgt  mittels   der
  periodischen    Bezahlung  von  Raten,  die    Kapital   und  Zinsen
  beinhalten, gemäß einem indexierten Zinssatz.
- Die    eventuelle  mittel-langfristige  Laufzeit  der   Finanzierung
  (über    18    Monate)  ermöglicht  die  Anwendung  der begünstigten
  Steuersätze.
- Im    Fall    der    vorzeitigen    Löschung  (oder  der  teilweisen
  Rückzahlung)    der    Finanzierung,  kann    -   falls  im  Vertrag
  vorgesehen - ein allumfassendes Entgelt abverlangt werden.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Möglichkeit    der  Abänderung  der wirtschaftlichen Bedingungen  zu
  Ungunsten des Kunden, falls vertraglich vorgesehen.
- Möglichkeit    der  Zinserhöhung   in  Verhältnis  zum  anfänglichen
  Zinssatz.
- Veränderlichkeit  des  Wechselkurses,  falls    das    Darlehen   in
  Fremdwährung  lauten  sollte (z.B.: US-Dollar; japanische Yen; usw.)
siehe dazu das Informationsblatt der Banca d'Italia zu den Wohnaudarlehen
- "Leitfaden - Das Hypothekardarlehen"

Wirtschaftliche Bedingungen

Maximallaufzeit
- Wohnbaukredite                            30 Jahre
- andere Hypothekardarlehen                 20 Jahre

Zinssätze

- Höchst-Sollzinssatz
  -- Jahreszinssatz                                                5,420 %
  -- indexierter Zinssatz:
     - Wohnbaudarlehen         Leitzins EZB + Maximalpunkte        3,500 P
     - andere Darlehen         EURIBOR 6 M + Maximalpunkte         3,500 P
- Verzugszinssatz                           Soll-Zinssatz       +  3,000 %

Zinsberechnung und Kapitalisierung

- Kapitalisierung der Sollzinsen            semestral
- Zinsberechnung
 -- mit Laufzeit bis zu 18 Monaten          aufgrund des Handelsjahres
 -- mit Laufzeit über 18 Monate             aufgrund des Handelsjahres

Wertstellungen

- Wertstellungen bei Auszahlung             Tag der Behebung

Kommissionen und Spesen

- Kreditbearbeitungsprovision                                          0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge        Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen          Postspesen
- Spesen für Kontoführung                             Euro             0.-
- Rückvergütung Wechselspesen zu Lasten des Kreditnehmers          1,000 %
- Wechselspesen pro 1.000.- Euro                      Euro         0,100.-
- Ersatzsteuer                                                     0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbear-
  beitung (Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasten
  des Kreditnehmers                                   Euro             0.-
- Spesen Fälligkeitsanzeige                           Euro          2,50.-
Durchschnittlicher globaler Effektivzinssatz (TEGM)

Das  Wirtschafts- und  Finanzministerium  veröffentlicht  alle drei Monate
im Rahmen des Wuchergesetzes diesen Durchschnittszinssatz.
Die Wucherschwelle wird überschritten, falls die Zinsen den veröffentlich-
ten Durchschnittszinssatz um 25 % zuzüglich weiterer 4 Prozentpunkte über-
schreiten.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass der  von den  Antiwucherbestimmungen
vorgesehene durchschnittliche globale Effektivzins (TEGM) in der Bank aus-
gehängt ist.
- Wucherzins für Hypothekardarlehen fix verzinst                  10,400 %
- Wucherzins für Hypothekardarlehen variabel verzinst              9,850 %
Beispiel eines Tilgungsplanes mit indexiertem Höchstzinssatz (EZB)
(Wohnbaudarlehen mit Zinsparameter Leitzins EZB)
Kapital:          100.000,00
Währung:          42     EUR
Zinssatz:            4,500 %
Zinsparameter:  EZB  1,000 %
Anzahl Raten:             30
Raten im Jahr:             2
Avviso-Spesen:                        2,50
Ersatzsteuer:        0,250 %        250,00
Bearbeitungsgebühren:                 0,00
Notarspesen (Hypothek):           1.000,00   (geschätzt)
Versicherungsprämie:                500,00   (geschätzt)

Rate   fällig   Kapitalquote     Zinsquote      Tilg.Quote   Restkapital
------------------------------------------------------------------------
  1  30.06.12       2.369,93      2.250,00        4.619,93    100.000,00
  2  31.12.12       2.423,25      2.196,68        4.619,93     97.630,07
  3  30.06.13       2.477,78      2.142,15        4.619,93     95.206,82
  4  31.12.13       2.533,53      2.086,40        4.619,93     92.729,04
  5  30.06.14       2.590,53      2.029,40        4.619,93     90.195,51
  6  31.12.14       2.648,82      1.971,11        4.619,93     87.604,98
  7  30.06.15       2.708,42      1.911,51        4.619,93     84.956,16
  8  31.12.15       2.769,36      1.850,57        4.619,93     82.247,74
  9  30.06.16       2.831,67      1.788,26        4.619,93     79.478,38
 10  31.12.16       2.895,38      1.724,55        4.619,93     76.646,71
 11  30.06.17       2.960,53      1.659,40        4.619,93     73.751,33
 12  31.12.17       3.027,14      1.592,79        4.619,93     70.790,80
 13  30.06.18       3.095,25      1.524,68        4.619,93     67.763,66
 14  31.12.18       3.164,89      1.455,04        4.619,93     64.668,41
 15  30.06.19       3.236,10      1.383,83        4.619,93     61.503,52
 16  31.12.19       3.308,91      1.311,02        4.619,93     58.267,42
 17  30.06.20       3.383,36      1.236,57        4.619,93     54.958,51
 18  31.12.20       3.459,49      1.160,44        4.619,93     51.575,15
 19  30.06.21       3.537,33      1.082,60        4.619,93     48.115,66
 20  31.12.21       3.616,92      1.003,01        4.619,93     44.578,33
 21  30.06.22       3.698,30        921,63        4.619,93     40.961,41
 22  31.12.22       3.781,51        838,42        4.619,93     37.263,11
 23  30.06.23       3.866,59        753,34        4.619,93     33.481,60
 24  31.12.23       3.953,59        666,34        4.619,93     29.615,01
 25  30.06.24       4.042,55        577,38        4.619,93     25.661,42
 26  31.12.24       4.133,51        486,42        4.619,93     21.618,87
 27  30.06.25       4.226,51        393,42        4.619,93     17.485,36
 28  31.12.25       4.321,61        298,32        4.619,93     13.258,85
 29  30.06.26       4.418,84        201,09        4.619,93      8.937,24
 30  31.12.26       4.518,40        101,66        4.620,06      4.518,40
Summen            100.000,00     38.598,03

TAEG/ISC/SKI:           4,60 %
TAEG-2:                 4,83 %   (mit Notarspesen und Versicherungsprämie)



Beispiel eines Tilgungsplanes mit indexiertem Höchstzinssatz Euribor
(Hypothekardarlehen mit Zinsparameter EURIBOR 6M/365 Tage)
Kapital:          100.000,00
Währung:          42     EUR
Zinssatz:            5,044 %
Zinsparameter:  R06  1,544 %
Anzahl Raten:             30
Raten im Jahr:             2
Avviso-Spesen:                        2,50
Ersatzsteuer:        0,250 %        250,00
Bearbeitungsgebühren:                 0,00
Notarspesen (Hypothek):           1.000,00   (geschätzt)
Versicherungsprämie:                500,00   (geschätzt)

Rate   fällig   Kapitalquote     Zinsquote      Tilg.Quote   Restkapital
------------------------------------------------------------------------
  1  30.06.12       2.269,79      2.522,00        4.791,79    100.000,00
  2  31.12.12       2.327,03      2.464,76        4.791,79     97.730,21
  3  30.06.13       2.385,72      2.406,07        4.791,79     95.403,18
  4  31.12.13       2.445,89      2.345,90        4.791,79     93.017,46
  5  30.06.14       2.507,58      2.284,21        4.791,79     90.571,57
  6  31.12.14       2.570,82      2.220,97        4.791,79     88.063,99
  7  30.06.15       2.635,65      2.156,14        4.791,79     85.493,17
  8  31.12.15       2.702,12      2.089,67        4.791,79     82.857,52
  9  30.06.16       2.770,27      2.021,52        4.791,79     80.155,40
 10  31.12.16       2.840,14      1.951,65        4.791,79     77.385,13
 11  30.06.17       2.911,77      1.880,02        4.791,79     74.544,99
 12  31.12.17       2.985,20      1.806,59        4.791,79     71.633,22
 13  30.06.18       3.060,49      1.731,30        4.791,79     68.648,02
 14  31.12.18       3.137,67      1.654,12        4.791,79     65.587,53
 15  30.06.19       3.216,80      1.574,99        4.791,79     62.449,86
 16  31.12.19       3.297,93      1.493,86        4.791,79     59.233,06
 17  30.06.20       3.381,11      1.410,68        4.791,79     55.935,13
 18  31.12.20       3.466,38      1.325,41        4.791,79     52.554,02
 19  30.06.21       3.553,80      1.237,99        4.791,79     49.087,64
 20  31.12.21       3.643,43      1.148,36        4.791,79     45.533,84
 21  30.06.22       3.735,31      1.056,48        4.791,79     41.890,41
 22  31.12.22       3.829,52        962,27        4.791,79     38.155,10
 23  30.06.23       3.926,10        865,69        4.791,79     34.325,58
 24  31.12.23       4.025,12        766,67        4.791,79     30.399,48
 25  30.06.24       4.126,63        665,16        4.791,79     26.374,36
 26  31.12.24       4.230,70        561,09        4.791,79     22.247,73
 27  30.06.25       4.337,40        454,39        4.791,79     18.017,03
 28  31.12.25       4.446,79        345,00        4.791,79     13.679,63
 29  30.06.26       4.558,94        232,85        4.791,79      9.232,84
 30  31.12.26       4.673,90        117,88        4.791,78      4.673,90
Summen            100.000,00     43.753,69

TAEG/ISC/SKI:           5,15 %
TAEG-2:                 5,39 %   (mit Notarspesen und Versicherungsprämie)





Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Ratenzahlung:
  Das    Darlehen    muss    in    den  vertraglich  vereinbarten   im
  nachhinein      zahlbaren    Raten,    die    Kapital   und   Zinsen
  beinhalten,    rückerstattet  werden.  Die    Raten    sind  an  den
  vereinbarten    Fristen    jeden    Jahres    fällig.  Vom  Tag  der
  Ausreichung  des  Darlehens  bis  zu Beginn der Tilgungszeit hat der
  Darlehensnehmer     nur    die     aufgelaufenen      Zinsen      zu
  entrichten.  Sämtliche  Zahlungen  haben  in den Schalterstellen der
  Bank zu erfolgen.
- Verzugszinsen:
  Der    Darlehensnehmer    schuldet    anstelle    der  vertraglichen
  Zinsen    Verzugszinsen    auf    allen    Beträgen,  die  der  Bank
  geschuldet    sind    und    bei    Fälligkeit  oder  im  Falle  der
  Vertragsaufhebung    oder    des  Terminverlustes    nicht   bezahlt
  werden,    und    zwar  vom  Tag  der  Fälligkeit bis  zum  Tag  der
  effektiven    Zahlung.    Der    Darlehensnehmer    verzichtet   auf
  jegliche  Mitteilung  über  Zahlungsverzug,  und  es  ist  die  Bank
  nicht  verpflichtet,  ihm  den  Verzug  zur  Kenntnis  zu  bringen.
- Rücktrittsrecht:
  Der    Darlehensnehmer  ist  berechtigt, das Darlehen  vorzeitig  zu
  tilgen,    was  durch  die Zahlung von Nebenkosten,  Zinsen, Kapital
  und   einer  Entschädigung  zu  erfolgen  hat.    Die    Bank   kann
  ihrerseits    unter   Wahrung einer  Kündigungsfrist  von mindestens
  drei   Monaten vom  Darlehensvertrag    zurücktreten,  jedoch   erst
  nach    Ablauf    von  mehr   als  18  Monaten  nach Ausreichung des
  Darlehens
- Kosten und Honorare:
  Für    alle  Kosten  und  Honorare,  die  im  Zusammenhang  mit  dem
  Vertrag    anfallen,    einschließlich eventueller  Rechtskosten für
  die    Eintreibung    des  Darlehens infolge  Nichterfüllung seitens
  des    Darlehensnehmers    und    aller   derzeitigen  und künftigen
  Steuern und Gebühren, kommt der Darlehensnehmer auf.
- Hypothek:
  Zur    Sicherstellung  des  Darlehenskapitals,  der    Zinsen,   der
  Verzugszinsen  und  einer  Kaution  wird  zugunsten  der  Bank  eine
  entsprechende    Hypothek    zu  Lasten  von    Liegenschaften  samt
  allem      Zubehör      und    Zuwachs  einschließlich   allfälliger
  künftiger    Einverleibungen    von    Parzellen    und  Teilflächen
  eingeräumt.
- Versicherung:
  Der   Darlehensnehmer,  der  eventuelle  Hypothekengeber   und  ihre
  Rechtsnachfolger      sind    verpflichtet,    die    der   Hypothek
  unterstellten  Baulichkeiten  samt  Zubehör  und  jenen,  die allen-
  falls auf  den hypothekarisch belasteten  Liegenschaften  künftighin
  errichtet    werden,  ordnungsgemäß gegen Brandschäden, Blitzschlag,
  und Explosion  zu versichern.   Die  entsprechenden  Polizzen müssen
  zu  Gunsten der Bank vinkuliert werden.
  Bank vinkuliert wer-den.
- Wert der belasteten Immobilien:
  Sollte      sich      infolge    eines  allgemeinen   oder   lokalen
  Wertverfalles  des  unbeweglichen  Vermögens  oder    wegen    eines
  anderen    wie    auch immer gearteten Grundes der Kautionalwert der
  belasteten    Liegenschaften    vermindern,   kann   die  Bank  eine
  angemessene    Ergänzung  der hypothekarischen Sicherheit  oder eine
  andere       geeignete    Garantie    oder       eine      teilweise
  Rückerstattung des Darlehens verlangen.
- Aufhebung des Vertrages und Terminverlust:
  Die    Bank  ist berechtigt, den Vertrag im Sinne des Art. 1456  ZGB
  aufzuheben.
- Die    Bank   kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen  Fällen  die
  Zahlung der gesamten Schuld verlangen.
- Domizil:
  Für    die  Durchführung  des  Vertrages  und  für  alle rechtlichen
  Auswirkungen  erwählen  die  Vertragspartner  folgendes Domizil: Die
  Bank    ihren    Sitz,    und    zwar    auch    für    Wirkung  der
  Bestimmungen    des    Art. 84 Abs. 2 des Grundbuchgesetzes  Nr. 499
  vom    28.03.1929,   und  der Kunde  das  Sekretariat  der Gemeinde,
  in der die Bank ihren Sitz hat.
- Gesamtschuldnerische Haftung:
  Zu    den    im  Vertrag  vorgesehenen  Leistungen  sind sowohl  der
  Darlehensnehmer    als  auch  seine  Rechtsnachfolger    und   Erben
  gesamtschuldnerisch    verpflichtet  unter   Ausschluss    jeglicher
  Teilbarkeit.
- Gerichtsstand:
  Für    jeden  Streitfall  ist  das  Gericht    zuständig, in  dessen
  Bezirk  sich  der  Sitz  der  Bank  befindet  (Friedensgericht  oder
  Landesgericht Bozen).
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
  Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
  übrigen wirtschaftlichen  Bedingungen, mit  Ausnahme der  Zinssätze,
  einseitig auch zu Ungunsten  des Darlehensnehmers  abzuändern, wobei
  die  Vorschriften  des  Art. 118  des  Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
  01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine  Änderung  zu  Ungunsten des
  Darlehensnehmers erfolgt  nur bei  Vorliegen eines  rechtfertigenden
  Grundes. Rechtfertigende  Gründe  sind  beispielsweise die  Änderung
  gesetzlicher  Bestimmungen, die  Änderung  von  Steuern und Gebühren
  oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
  Wird  der  Zinssatz  durch   Knüpfung   an  einen   Referenzzinssatz
  (Parameter) bestimmt, ermächtigt  der  Darlehensnehmer die Bank, für
  den Fall, dass der  Referenzzinssatz nicht  mehr  wie  heute erhoben
  wird, einen ähnlichen  Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
  Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Vorzeitige Tilgung
  Art. 7  des  GD  Nr. 7/2007  bestimmt, dass   für  Darlehen, die  ab
  02.02.2007 für den Erwerb oder die Sanierung von Immobilieneinheiten,
  die als Wohnung oder für die Abwicklung der eigenen wirtschaftlichen
  oder freiberuflichen Tätigkeit durch eine natürliche Person bestimmt
  sind, aufgenommen  oder  übernommen  werden, eine  jede Vereinbarung
  nichtig ist, die zu Lasten des Darlehensnehmers bestimmte Leistungen
  im Falle einer  vorzeitigen Tilgung des  Darlehens vorsieht. Was die
  an genanntem Tage bestehenden Darlehen anbelangt, die in  den Anwen-
  dungsbereich der Norm  fallen, wurde eine  Vereinbarung zwischen der
  italienischen Bankenvereinigung (ABI)  und den Verbraucherschutzver-
  bänden  nach Maßgabe des Gesetzes abgeschlossen, in der genaue Gren-
  zen für die mögliche  Vorfälligkeitsentschädigung  definiert wurden.
  Diese Sätze stehen  den Kunden in allen Filialen der Bank zur Verfü-
  gung.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
  Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann  das Darlehen durch  Zahlung mit
  Einsetzung in die Gläubigerrechte  jederzeit  auch vor Fälligkeit an
  eine andere Bank übertragen werden. Als neue Finanzierung  kommt nur
  ein Darlehen in  Frage. Die Übertragung  verursacht  keine wie immer
  gearteten Kosten für  den Darlehensnehmer. So sind weder  der  alten
  Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
  die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
  sen). Das neue  Darlehen wird in  jener Höhe  gewährt, die der Rest-
  schuld der zu tilgenden Finanzierung  entspricht. Der  Austausch der
  notwendigen  Informationen, einschließlich  solcher für die Bearbei-
  tung des  Kreditantrags, erfolgt  über  bankeninterne  Kanäle, wobei
  der Darlehensnehmer auch nur mit der neuen Bank in Kontakt zu treten
  braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in  die
  Rechte und  in die Sicherheiten  der ursprünglichen  Bank eingesetzt
  (z.B. Hypotheken, Bürgschaften).
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.

Hinweise zu den Hypothekardarlehen für den Erwerb der Erstwohnung
- siehe dazu das nachstehende Dokument

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
  Ein  vom  Kunden  verschiedenes  Subjekt, welches die Bestellung der
  Hypothek auf eine eigene Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
  Zinssatz, der sich  mit der Entwicklung  der  Indexierungsparameter,
  die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
  Den  effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
  Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
  Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
  festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
  Es handelt sich dabei um einen synthetischen  Indikator, der die Ge-
  samtkosten, die der Konsument zu tragen  hat und in Prozent auf Jah-
  resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
  In der Berechnung  des TAEG sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung  der  Rückzahlungen  und  das Inkasso
    der Raten (falls von der Bank festgelegt);
  - die Spesen für Versicherung  und  Garantien, die von der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die  Kosten  für   die  Vermittlung eines  Dritten  (falls notwen-
    wendig, um den Kredit zu erhalten);
  - alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
  Vom  Kunden  der  Bank  zuerkanntes  Entgelt  für  den  Gebrauch der
  vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
  Kosten und Honorare
  Für   alle  Kosten  und  Honorare,  die   im  Zusammenhang  mit  dem
  Vertrag    und    aus   den   beigebrachten  Sicherheiten  anfallen,
  einschließlich  eventueller  Rechtskosten  für  die  Eintreibung des
  Darlehens  infolge  Nichterfüllung  seitens des Darlehensnehmers und
  aller  derzeitigen  und  künftigen  Steuern  und Gebühren, kommt der
  Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
  Analyse  seitens  der  Bank zwecks Entscheidung über den Antrag  zur
  Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
  Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
  Schriftliche    Mitteilung,  die  dem  Kunden  bei  Fälligkeit   des
  Vertrages    und    auf  jeden  Fall  mindestens   einmal  pro  Jahr
  seitens    der    Bank    zugesandt    oder  übergeben  wird;  diese
  liefert    Informationen    zum  Verlauf  der    Beziehung  und  ein
  aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
  Bezahlung, die der Schuldner periodisch gemäß vertraglich festgelet-
  ten Terminen  (monatlich, vierteljährlich,  halbjährlich,  jährlich)
  zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt. Die Rate besteht aus:
  - einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
  - einem Zinsanteil  (Zinsanteil,  welcher der  Bank  für  das Darle-
    hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
  Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
  Es handelt sich dabei um  einen  prozentuellen synthetischen Kosten-
  indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
  In der Berechnung  des SKI/ISC sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
  - die Spesen für Versicherung und Garantien,  die von  der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die Kosten für die  Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
    den Kredit zu erhalten);
  - alle  anderen  vertraglich  vorgesehenen  Spesen,  die  mit    der
    Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
  Dies    ist    der    graduelle    Rückzahlungsplan  der  Ausleihung
  mittels    periodischer    Bezahlung  der  Raten,    die  aus  einem
  Kapitalsanteil    und    einem  Zinsanteil  bestehen    und  zum  im
  Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
  Dabei  handelt  es  sich  um  den  Plan,  laut  welchem das Darlehen
  zurückgezahlt  wird,  unter  Angabe   der  Zusammensetzung  und  der
  Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
  Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
  Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
  zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den  effektiven
  Zinssatz  in  Bezug  auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
  und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
  Diese    stellen    den    höheren    Zinssatz  dar,  der  auf   die
  verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
  Es      handelt    sich    dabei   um  die  Tilgungszeit   vor   der
  eigentlichen  Tilgung,  in  welcher  der  Kunde  über  das   gesamte
  Anfangskapital   verfügt.  Während  dieser  Periode,  deren    Dauer
  vertraglich  festgesetzt  ist,  beschränkt  sich  der  Kunde,    zum
  vertraglich  vereinbarten  Zinssatz  bei  Fälligkeiten lediglich den
  Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
  Kopie  des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
  verlangen  kann;  diese  zwingt  weder  die Bank noch den Kunden zum
  Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
  Zinssatz  während  der  Voramortisierungszeit,  d.h.  jene   Periode
  zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.


Anfang
Inhalt



           DARLEHEN UND FINANZIERUNGEN MIT VARIABLEM ZINSSATZ


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung   der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Die    Finanzierung  (Darlehen) mit ratenweiser Rückzahlung ist  mit
  der  Auszahlung  einer  Summe  an  den  Kunden  verbunden,  der sich
  dazu    verpflichtet,    diese  mittels  der  periodischen Bezahlung
  von    Raten,   die  Kapital  und  Zinsen   beinhalten,  nach  einem
  variablen    Zinssatz   rückzuerstatten.   Die    Finanzierung  kann
  Sicherstellungen aufweisen.
- Es    kann    eine  Versicherungspolice,  in  Form  eines Beitrittes
  oder    einer    anderen  Form  des  Abschlusses,  zur  Deckung  der
  Risiken    des    Todesfalles, des Verlustes des Arbeitsplatzes, des
  Unfalls    und  der   Arbeitsunfähigkeit  für  die  Rückzahlung  der
  Finanzierung herangezogen werden.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Möglichkeit    der  Abänderung  der wirtschaftlichen Bedingungen  zu
  Ungunsten des Kunden, falls vertraglich vorgesehen.
- Möglichkeit der Zinserhöhung in Verhältnis zum anfänglichen Zinssatz
- (im      Falle      eines    Darlehens  in  Fremdwährung)   Da   die
  Marktkonjunktur      auf      die    Bezugswährung,   in   der   das
  Chirografardarlehen    für  den  Konsumkredit    ausgedrückt    ist,
  Einfluss    hat,    kann    während    der  Geschäftsbeziehung  eine
  Kurssteigerung    dieser    Währung    im    Verhältnis   zum   Euro
  eintreten,    mit  der  Folge, dass die insgesamten  Kosten  für die
  Rückzahlung der Ausleihung steigen.
- Die    in  Fremdwährung  benannten  oder  gegen  Euro  oder in einer
  anderen    Währung    als  die  Nennwährung  beglichenen   Geschäfte
  unterliegen  dem  Risiko  der  Schwankung  des  Wechselkurses,    da
  diese    zu  jenem  Wechselkurs beglichen werden, der im  Moment der
  Negoziierung herrscht.

Wirtschaftliche Bedingungen

Laufzeit
- Maximallaufzeit                             15 Jahre

Höchstzinssätze

- Sollzinssatz
  -- Jahreszinssatz
  -- indexierter Zinssatz: EURIBOR 6 M (365 Tage)
     - mittel/langfristig      Zinszuschlag Maximal-Punkte         3,500 P
     - Wohnbaudarlehen (Erstwohnung) mit hypothekarischer
       Sicherstellung          Zinszuschlag Maximal-Punkte         1,500 P
- Verzugszinssatz                           Soll-Zins       +      3,000 %

Zinsberechnung und Kapitalisierung

- Kapitalisierung der Zinsen                semestral
- Zinsberechnung
  -- Operationen bis 18 Monate Laufzeit     aufgrund des Handelsjahres
  -- Operationen über 18 Monate Laufzeit    aufgrund des Handelsjahres

Wertstellungen

- Wertstellungen bei Auszahlung               Tag der Behebung

Kommissionen und Spesen

- Kreditbearbeitungsprovision                                          0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge        Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen          Postspesen
- Spesen für Kontoführung                             Euro             0.-
- Rückvergütung Wechselspesen zu Lasten des Kreditnehmers          1,000 %
- Wechselspesen pro 1.000.- Euro                      Euro         0,100.-
- Ersatzsteuer auf mittel-/langfristige Darlehen                   0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbearbeitung
  (Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasen des Kreditnehmers
- Spesen Fälligkeitsanzeige                           Euro          2,50.-
Beispiel eines Tilgungsplanes mit indexiertem Höchstzinssatz Euribor
Kapital:           10.000,00
Währung:          42     EUR
Zinssatz:            5,044 %
Zinsparameter:  R06  1,544 %
Anzahl Raten:             10
Raten im Jahr:             2
Avviso-Spesen:                        2,50
Ersatzsteuer:        0,250 %         25,00
Bearbeitungsgebühren:                 0,00

Rate   fällig   Kapitalquote     Zinsquote      Tilg.Quote   Restkapital
------------------------------------------------------------------------
  1  30.06.12         891,69        252,20        1.143,89     10.000,00
  2  31.12.12         914,18        229,71        1.143,89      9.108,31
  3  30.06.13         937,23        206,66        1.143,89      8.194,13
  4  31.12.13         960,87        183,02        1.143,89      7.256,90
  5  30.06.14         985,10        158,79        1.143,89      6.296,03
  6  31.12.14       1.009,95        133,94        1.143,89      5.310,93
  7  30.06.15       1.035,42        108,47        1.143,89      4.300,98
  8  31.12.15       1.061,53         82,36        1.143,89      3.265,56
  9  30.06.16       1.088,30         55,59        1.143,89      2.204,03
 10  31.12.16       1.115,73         28,14        1.143,87      1.115,73
Summen             10.000,00      1.438,88

TAEG/ISC/SKI:           5,30 %




Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Rückzahlung
  Die Rückzahlung erfolgt durch eine bestimmte vertraglich vereinbarte
  Anzahl von Raten.  Die  Bank  ist  ermächtigt  alle fälligen Beträge
  vom Kontokorrent abzubuchen  und   die Durchführung allein durch den
  nächsten  Kontoauszug  zu  bestätigen. Der Darlehensmehmer  ist ver-
  pflichtet die notwendigen Mittel stets  rechtzeitig  auf   genanntem
  Konto bereitzustellen.  Sämtliche  Zahlungen haben  in den Schalter-
  stellen der Bank zu erfolgen.
- Verzugszinsen
  Der    Darlehensnehmer    schuldet    anstelle    der  vertraglichen
  Zinsen    Verzugszinsen    auf    allen    Beträgen,  die  der  Bank
  geschuldet    sind    und    bei    Fälligkeit  oder  im  Falle  der
  Vertragsaufhebung    oder    des  Terminverlustes    nicht   bezahlt
  werden,    und    zwar  vom  Tag  der  Fälligkeit bis  zum  Tag  der
  effektiven    Zahlung.    Der    Darlehensnehmer    verzichtet   auf
  jegliche  Mitteilung  über  Zahlungsverzug,  und  es  ist  die  Bank
  nicht verpflichtet, ihm den Verzug zur Kenntnis zu bringen.
- Ersatzsteuer
  Die  Ersatzsteuer laut Art. 15 u.ff. des D.P.R.  Nr. 601/73  ist ge-
  schuldet, wenn die Laufzeit  des  Darlehens mehr als  18 Monate aus-
  macht und der Bank ein  vorzeitiges Kündigungsrecht auch  vor Ablauf
  von mehr als 18 Monaten nicht  eingeräumt wird.  Der Darlehensnehmer
  ermächtigt die Bank diese Ersatzsteuer vom Konto abzubuchen.
- Rücktrittsrecht
  Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen  vorzeitig  zu til-
  gen, was  durch die Zahlung von Nebenkosten, Zinsen, Kapital und ei-
  ner Entschädigung zu  erfolgen hat. Die Bank  kann  ihrerseits unter
  Wahrung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
- Kosten und Honorare
  Für    alle  Kosten  und  Honorare,  die  im  Zusammenhang  mit  dem
  Vertrag    anfallen,    einschließlich eventueller  Rechtskosten für
  die    Eintreibung    des  Darlehens infolge  Nichterfüllung seitens
  des    Darlehensnehmers    und    aller   derzeitigen  und künftigen
  Steuern und Gebühren, kommt der Darlehensnehmer auf.
- Aufhebung des Vertrages und Terminverlust
  Die Bank ist berechtigt, den Vertrag i.S. Art. 1456 ZGB aufzuheben.
- Die    Bank   kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen  Fällen  die
  Zahlung der gesamten Schuld verlangen.
- Domizil
  Für die Durchführung des  Vertrages  und  für  alle rechtlichen Aus-
  wirkungen erwählen die  Vertragspartner  folgendes Domizil: Die Bank
  an ihrem Sitz und der Darlehensnehmer an der  im Vertrag oder später
  mittels Einschreiben angegebenen Adresse.   Die Bank kann nach ihrem
  Ermessen  dem Darlehensnehmer an genanntes Domizil jeglichen Rechts-
  titel oder -Akt, auch exekutiver Art zustellen und  jegliche Auffor-
  derung oder Mitteilung, auch gerichtlicher Art, zukommen lassen.
- Gesamtschuldnerische Haftung
  Zu    den    im  Vertrag  vorgesehenen  Leistungen  sind sowohl  der
  Darlehensnehmer als  auch  seine  Rechtsnachfolger und Erben gesamt-
  schuldnerisch verpflichtet, unter Ausschluss jeglicher Teilbarkeit.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
  Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
  übrigen wirtschaftlichen  Bedingungen, mit  Ausnahme der  Zinssätze,
  einseitig auch zu Ungunsten  des Darlehensnehmers  abzuändern, wobei
  die  Vorschriften  des  Art. 118  des  Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
  01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine  Änderung  zu  Ungunsten des
  Darlehensnehmers erfolgt  nur bei  Vorliegen eines  rechtfertigenden
  Grundes. Rechtfertigende  Gründe  sind  beispielsweise die  Änderung
  gesetzlicher  Bestimmungen, die  Änderung  von  Steuern und Gebühren
  oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
  Wird  der  Zinssatz  durch   Knüpfung   an  einen   Referenzzinssatz
  (Parameter) bestimmt, ermächtigt  der  Darlehensnehmer die Bank, für
  den Fall, dass der  Referenzzinssatz nicht  mehr  wie  heute erhoben
  wird, einen ähnlichen  Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
  Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.


Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
  Ein  vom  Kunden  verschiedenes  Subjekt, welches die Bestellung der
  Hypothek auf eine eigene Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
  Zinssatz, der sich  mit der Entwicklung  der  Indexierungsparameter,
  die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
  Den  effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
  Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
  Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
  festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
  Es handelt sich dabei um einen synthetischen  Indikator, der die Ge-
  samtkosten, die der Konsument zu tragen  hat und in Prozent auf Jah-
  resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
  In der Berechnung  des TAEG sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung  der  Rückzahlungen  und  das Inkasso
    der Raten (falls von der Bank festgelegt);
  - die Spesen für Versicherung  und  Garantien, die von der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die  Kosten  für   die  Vermittlung eines  Dritten  (falls notwen-
    wendig, um den Kredit zu erhalten);
  - alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
  Vom  Kunden  der  Bank  zuerkanntes  Entgelt  für  den  Gebrauch der
  vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
  Kosten und Honorare
  Für   alle  Kosten  und  Honorare,  die   im  Zusammenhang  mit  dem
  Vertrag    und    aus   den   beigebrachten  Sicherheiten  anfallen,
  einschließlich  eventueller  Rechtskosten  für  die  Eintreibung des
  Darlehens  infolge  Nichterfüllung  seitens des Darlehensnehmers und
  aller  derzeitigen  und  künftigen  Steuern  und Gebühren, kommt der
  Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
  Analyse  seitens  der  Bank zwecks Entscheidung über den Antrag  zur
  Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
  Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
  Schriftliche    Mitteilung,  die  dem  Kunden  bei  Fälligkeit   des
  Vertrages    und    auf  jeden  Fall  mindestens   einmal  pro  Jahr
  seitens    der    Bank    zugesandt    oder  übergeben  wird;  diese
  liefert    Informationen    zum  Verlauf  der    Beziehung  und  ein
  aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
  Bezahlung, die der Schuldner periodisch gemäß vertraglich festgelet-
  ten Terminen  (monatlich, vierteljährlich,  halbjährlich,  jährlich)
  zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt. Die Rate besteht aus:
  - einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
  - einem Zinsanteil  (Zinsanteil,  welcher der  Bank  für  das Darle-
    hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
  Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
  Es handelt sich dabei um  einen  prozentuellen synthetischen Kosten-
  indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
  In der Berechnung  des SKI/ISC sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
  - die Spesen für Versicherung und Garantien,  die von  der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die Kosten für die  Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
    den Kredit zu erhalten);
  - alle  anderen  vertraglich  vorgesehenen  Spesen,  die  mit    der
    Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
  Dies    ist    der    graduelle    Rückzahlungsplan  der  Ausleihung
  mittels    periodischer    Bezahlung  der  Raten,    die  aus  einem
  Kapitalsanteil    und    einem  Zinsanteil  bestehen    und  zum  im
  Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
  Dabei  handelt  es  sich  um  den  Plan,  laut  welchem das Darlehen
  zurückgezahlt  wird,  unter  Angabe   der  Zusammensetzung  und  der
  Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
  Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
  Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
  zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den  effektiven
  Zinssatz  in  Bezug  auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
  und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
  Diese    stellen    den    höheren    Zinssatz  dar,  der  auf   die
  verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
  Es      handelt    sich    dabei   um  die  Tilgungszeit   vor   der
  eigentlichen  Tilgung,  in  welcher  der  Kunde  über  das   gesamte
  Anfangskapital   verfügt.  Während  dieser  Periode,  deren    Dauer
  vertraglich  festgesetzt  ist,  beschränkt  sich  der  Kunde,    zum
  vertraglich  vereinbarten  Zinssatz  bei  Fälligkeiten lediglich den
  Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
  Kopie  des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
  verlangen  kann;  diese  zwingt  weder  die Bank noch den Kunden zum
  Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
  Zinssatz  während  der  Voramortisierungszeit,  d.h.  jene   Periode
  zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.


Anfang
Inhalt



                             KONSUMDARLEHEN


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung   der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Mit      dem      Vertrag    eines  Chirografardarlehens   für   den
  Konsumkredit    übergibt  die Bank dem Kunden als  Einzelperson (der
  aus    anderen  als  der  aus  eventuellen   unternehmerischen  oder
  professionellen    Tätigkeit    herrührenden  Zwecken   handelt  und
  folglich   als  Konsument  auftritt),  eine  Geldsumme,   wobei  der
  Kunde    sich    dazu    verpflichtet,    diese     mittels      der
  periodischen    Bezahlung  von  Raten,  die    Kapital   und  Zinsen
  beinhalten,        gemäß      bei    Vertragabschluss   vereinbartem
  Tilgungsplan zurückzuzahlen.
- Dem    Konsumenten  wird  der  jährliche   effektive  Globalzinssatz
  (JEGZ),    ein    Index,    der    die Gesamtkosten  zu  Lasten  des
  Konsumenten    in  Prozent  auf den gewährten Kredit  ausdrückt. Die
  Finanzierung kann Sicherstellungen aufweisen.
- Es    kann    eine  Versicherungspolice,  in  Form  eines Beitrittes
  oder    einer    anderen  Form  des  Abschlusses,  zur  Deckung  der
  Risiken    des    Todesfalles, des Verlustes des Arbeitsplatzes, des
  Unfalls    und  der  Arbeitsunfähigkeit  für  die   Rückzahlung  der
  Finanzierung herangezogen werden.
- Die    eventuelle  mittel-langfristige  Laufzeit  der   Finanzierung
  (über  18  Monate)  erlaubt,  von  den  von  der  Steuergesetzgebung
  vorgesehenen    Begünstigungen  Gebrauch  zu    machen.    Nicht  in
  diese    Gattung  von  Finanzierungen  fallen  jene,  deren   Betrag
  154,94    Euro    unter-  bzw.  30.987,41  Euro   überschreitet  und
  jene,      die      innerhalb    von  18  Monaten   in   einem   Mal
  zurückgezahlt werden können.
- Die      Inanspruchnahme      des     Konsumkredites   erlaubt   es,
  derzeitige  finanzielle  Grenzen  für  den  Ankauf  von  Gütern  und
  Dienstleistungen  zur  Befriedigung  von  Bedürfnissen,   die    das
  Privatleben      einer      physischen    Person   betreffen   (sog.
  Konsumgüter),    zu  überbrücken,  wobei   Investitionsgüter    oder
  jene,    die  für  die  professionelle  Tätigkeit  des  Verbrauchers
  bestimmt  sind,  wie  auch  die  Einräumungen  zwecks  Ankauf   oder
  Erhalt  des  Eigentumsrechtes  oder  Ausführung  von  Arbeiten    an
  einer Liegenschaft, ausgeschlossen sind.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Möglichkeit    der  Abänderung  der wirtschaftlichen Bedingungen  zu
  Ungunsten des Kunden, falls vertraglich vorgesehen.
- Möglichkeit    der  Zinserhöhung  in   Verhältnis  zum  anfänglichen
  Zinssatz.
- (im      Falle      eines    Darlehens  in  Fremdwährung)   Da   die
  Marktkonjunktur      auf      die    Bezugswährung,   in   der   das
  Chirografardarlehen    für  den  Konsumkredit    ausgedrückt    ist,
  Einfluss    hat,    kann    während    der  Geschäftsbeziehung  eine
  Kurssteigerung    dieser    Währung    im    Verhältnis   zum   Euro
  eintreten,    mit  der  Folge, dass die insgesamten  Kosten  für die
  Rückzahlung der Ausleihung steigen.
- Die    in  Fremdwährung  benannten  oder  gegen  Euro  oder in einer
  anderen    Währung    als  die  Nennwährung  beglichenen   Geschäfte
  unterliegen  dem  Risiko  der  Schwankung  des  Wechselkurses,    da
  diese    zu  jenem  Wechselkurs beglichen werden, der im  Moment der
  Negoziierung herrscht.


Wirtschaftliche Bedingungen

Laufzeit
- Maximallaufzeit                             15 Jahre

Höchstzinssätze

- Sollzinssatz
  -- Jahreszinssatz                                                5,000 %
  -- indexierter Zinssatz      EURIBOR 6 M + maximal Punkte        4,000 P
- Verzugszinssatz                           Soll-Zins       +      3,000 %

Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung der Zinsen                semestral
- Zinsberechnung
  -- Operationen bis 18 Monate Laufzeit     aufgrund des Handelsjahres
  -- Operationen über 18 Monate Laufzeit    aufgrund des Handelsjahres

Wertstellungen
- Wertstellungen bei Auszahlung               Tag der Behebung

Kommissionen und Spesen
- Kreditbearbeitungsprovision                                          0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge        Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen          Postspesen
- Spesen für Kontoführung                             Euro             0.-
- Ersatzsteuer auf mittel-/langfristige Darlehen                   0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbearbeitung
  (Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasen des Kreditnehmers
- Spesen Fälligkeitsanzeige                           Euro          2,50.-
Beispiel eines Tilgungsplanes mit indexiertem Höchstzinssatz Euribor
Kapital:           10.000,00
Währung:          42     EUR
Zinssatz:            5,544 %
Zinsparameter:  R06  1,544 %
Anzahl Raten:              6
Raten im Jahr:             2
Avviso-Spesen:                        2,50
Ersatzsteuer:        0,250 %         25,00
Bearbeitungsgebühren:                 0,00

Rate   fällig   Kapitalquote     Zinsquote      Tilg.Quote   Restkapital
------------------------------------------------------------------------
  1  30.06.12       1.554,85        277,20        1.832,05     10.000,00
  2  31.12.12       1.597,95        234,10        1.832,05      8.445,15
  3  30.06.13       1.642,25        189,80        1.832,05      6.847,20
  4  31.12.13       1.687,77        144,28        1.832,05      5.204,95
  5  30.06.14       1.734,55         97,50        1.832,05      3.517,18
  6  31.12.14       1.782,63         49,41        1.832,04      1.782,63
Summen             10.000,00        992,29

TAEG/ISC/SKI:           5,87 %




Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Rückzahlung
  Die Rückzahlung erfolgt durch eine bestimmte vertraglich vereinbarte
  Anzahl von Raten. Die Bank ist ermächtigt alle fälligen Beträge  vom
  Kontokorrent abzubuchen und die Durchführung allein durch  den näch-
  sten Kontoauszug zu bestätigen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet
  die  notwendigen Mittel  rechtzeitig auf  dem Konto bereitzustellen.
  Alle Zahlungen haben in den Schalterstelen der Bank zu erfolgen.
- Verzugszinsen
  Der Darlehensnehmer schuldet anstelle der vertraglichen Zinsen  Ver-
  zugszinsen auf allen Beträgen, die der Bank geschuldet sind  und bei
  Fälligkeit oder im  Falle  der Vertragsaufhebung oder des Terminver-
  lustes nicht bezahlt werden, und zwar vom Tag der Fälligkeit bis zum
  Tag der effektiven  Zahlung. Der  Darlehensnehmer   verzichtet   auf
  jegliche  Mitteilung  über  Zahlungsverzug,  und  es  ist  die  Bank
  nicht verpflichtet, ihm den Verzug zur Kenntnis zu bringen.
- Ersatzsteuer
  Die    Ersatzsteuer  laut Art. 15 u.ff. des D.P.R.  Nr.  601/73  ist
  geschuldet,  wenn  die  Laufzeit  des  Darlehens mehr als  18 Monate
  ausmacht und der  Bank  ein vorzeitiges Kündigungsrecht auch vor Ab-
  lauf von mehr als 18 Monaten  nicht  eingeräumt wird. Der Darlehens-
  nehmer ermächtigt die Bank diese Ersatzsteuer vom Konto abzubuchen.
- Rücktrittsrecht
  Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen  vorzeitig  zu til-
  gen, was  durch  die Zahlung  von Nebenkosten,  Zinsen,  Kapital und
  einer Entschädigung zu erfolgen hat. Die  Bank kann ihrerseits unter
  Wahrung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
- Kosten und Honorare
  Für alle Kosten und Honorare, die  im Zusammenhang  mit  dem Vertrag
  anfallen, einschließlich  eventueller  Rechtskosten für die Eintrei-
  bung des Darlehens infolge Nichterfüllung  seitens des Derlehensneh-
  mers und aller derzeitigen und künftigen Steuern und Gebühren, kommt
  der Darlehensnehmer auf.
- Aufhebung des Vertrages und Terminverlust
  Die Bankist berechtigt, den Vertrag i.S. Art. 1456 ZGB aufzuheben.
  Die    Bank   kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen  Fällen  die
  Zahlung der gesamten Schuld verlangen.
- Domizil
  Für die Durchführung des Vertrages und für alle rechtlichen  Auswir-
  kungen  erwählen  die  Vertragspartner  folgendes Domizil: Die  Bank
  an ihrem Sitz und der Darlehensnehmer an der im Vertrag  oder später
  mittels Einschreiben angegebenen  Adresse. Die Bank  kann nach ihrem
  dem  Darlehensnehmer an gennantes Domizil jeglichen Rechtstitel oder
  Akt auch exekutiver  Art zustellen und  jegliche Aufforderung   oder
  Mitteilung, auch gerichtlicher Art, zukommen lassen.
- Gesamtschuldnerische Haftung
  Zu    den    im  Vertrag  vorgesehenen  Leistungen  sind sowohl  der
  Darlehensnehmer als  auch  seine  Rechtsnachfolger und Erben gesamt-
  schuldnerisch verpflichtet, unter Ausschluss jeglicher Teilbarkeit.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
  Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
  übrigen wirtschaftlichen  Bedingungen, mit  Ausnahme der  Zinssätze,
  einseitig auch zu Ungunsten  des Darlehensnehmers  abzuändern, wobei
  die  Vorschriften  des  Art. 118  des  Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
  01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine  Änderung  zu  Ungunsten des
  Darlehensnehmers erfolgt  nur bei  Vorliegen eines  rechtfertigenden
  Grundes. Rechtfertigende  Gründe  sind  beispielsweise die  Änderung
  gesetzlicher  Bestimmungen, die  Änderung  von  Steuern und Gebühren
  oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
  Wird  der  Zinssatz  durch   Knüpfung   an  einen   Referenzzinssatz
  (Parameter) bestimmt, ermächtigt  der  Darlehensnehmer die Bank, für
  den Fall, dass der  Referenzzinssatz nicht  mehr  wie  heute erhoben
  wird, einen ähnlichen  Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
  Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
  Ein  vom  Kunden  verschiedenes  Subjekt, welches die Bestellung der
  Hypothek auf eine eigene Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
  Zinssatz, der sich  mit der Entwicklung  der  Indexierungsparameter,
  die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
  Den  effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
  Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
  Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
  festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
  Es handelt sich dabei um einen synthetischen  Indikator, der die Ge-
  samtkosten, die der Konsument zu tragen  hat und in Prozent auf Jah-
  resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
  In der Berechnung  des TAEG sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung  der  Rückzahlungen  und  das Inkasso
    der Raten (falls von der Bank festgelegt);
  - die Spesen für Versicherung  und  Garantien, die von der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die  Kosten  für   die  Vermittlung eines  Dritten  (falls notwen-
    wendig, um den Kredit zu erhalten);
  - alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
  Vom  Kunden  der  Bank  zuerkanntes  Entgelt  für  den  Gebrauch der
  vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
  Kosten und Honorare
  Für   alle  Kosten  und  Honorare,  die   im  Zusammenhang  mit  dem
  Vertrag    und    aus   den   beigebrachten  Sicherheiten  anfallen,
  einschließlich  eventueller  Rechtskosten  für  die  Eintreibung des
  Darlehens  infolge  Nichterfüllung  seitens des Darlehensnehmers und
  aller  derzeitigen  und  künftigen  Steuern  und Gebühren, kommt der
  Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
  Analyse  seitens  der  Bank zwecks Entscheidung über den Antrag  zur
  Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
  Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
  Schriftliche    Mitteilung,  die  dem  Kunden  bei  Fälligkeit   des
  Vertrages    und    auf  jeden  Fall  mindestens   einmal  pro  Jahr
  seitens    der    Bank    zugesandt    oder  übergeben  wird;  diese
  liefert    Informationen    zum  Verlauf  der    Beziehung  und  ein
  aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
  Bezahlung, die der Schuldner periodisch gemäß vertraglich festgelet-
  ten Terminen  (monatlich, vierteljährlich,  halbjährlich,  jährlich)
  zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt. Die Rate besteht aus:
  - einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
  - einem Zinsanteil  (Zinsanteil,  welcher der  Bank  für  das Darle-
    hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
  Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
  Es handelt sich dabei um  einen  prozentuellen synthetischen Kosten-
  indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
  In der Berechnung  des SKI/ISC sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
  - die Spesen für Versicherung und Garantien,  die von  der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die Kosten für die  Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
    den Kredit zu erhalten);
  - alle  anderen  vertraglich  vorgesehenen  Spesen,  die  mit    der
    Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
  Dies    ist    der    graduelle    Rückzahlungsplan  der  Ausleihung
  mittels    periodischer    Bezahlung  der  Raten,    die  aus  einem
  Kapitalsanteil    und    einem  Zinsanteil  bestehen    und  zum  im
  Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
  Dabei  handelt  es  sich  um  den  Plan,  laut  welchem das Darlehen
  zurückgezahlt  wird,  unter  Angabe   der  Zusammensetzung  und  der
  Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
  Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
  Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
  zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den  effektiven
  Zinssatz  in  Bezug  auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
  und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
  Diese    stellen    den    höheren    Zinssatz  dar,  der  auf   die
  verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
  Es      handelt    sich    dabei   um  die  Tilgungszeit   vor   der
  eigentlichen  Tilgung,  in  welcher  der  Kunde  über  das   gesamte
  Anfangskapital   verfügt.  Während  dieser  Periode,  deren    Dauer
  vertraglich  festgesetzt  ist,  beschränkt  sich  der  Kunde,    zum
  vertraglich  vereinbarten  Zinssatz  bei  Fälligkeiten lediglich den
  Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
  Kopie  des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
  verlangen  kann;  diese  zwingt  weder  die Bank noch den Kunden zum
  Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
  Zinssatz  während  der  Voramortisierungszeit,  d.h.  jene   Periode
  zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.



Anfang
Inhalt



                           WOHNBAUKREDIT

Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung   der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Beim      Wohnbaudarlehen    handelt    es   sich  um  eine  mittel-
  langfristige    Finanzierung  zum  Ankauf   oder  zur  Restaurierung
  einer    dem  Wohnzweck  dienenden  Immobilie,  die  durch  Hypothek
  zugunsten    der    Bank    zur  Absicherung   der  Rückzahlung  der
  Finanzierung    vinkuliert    ist.    Der    Schuldner   zahlt   das
  Darlehen  durch  periodische  Bezahlung  von Raten, die  Kapital und
  Zinsen    mit    einem    indexierten  Zinssatz  beinhalten, zurück.
- Im    Falle    der    vorzeitigen    Tilgung  (oder  der  teilweisen
  Rückzahlung)    der    Finanzierung    kann,    falls   im   Vertrag
  vorgesehen, eine Gebühr eingehoben werden.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- ZINSRISIKO:
  Das    indexiert    verzinste  Wohnbaudarlehen,    welches   an  der
  Entwicklung     festgelegter  zeitlich   veränderlicher    Parameter
  (z.B.    Euribor)    verankert ist, beinhaltet ein  "Zinsrisiko" für
  den    Kunden,   da  während  der  Geschäftsbeziehung  die Parameter
  steigen    können,  mit folglicher  Kostensteigerung für den Kunden.
- Abänderung    zu    Ungunsten    des  Kunden   der  wirtschaftlichen
  Bedingungen    (Kommissionen    und  Spesen),    falls   vertraglich
  vorgesehen.
- WECHSELKURSRISIKO:
  (im      Falle      eines    Darlehens  in  Fremdwährung)   Da   die
  Marktkonjunktur      auf      die    Bezugswährung,   in   der   das
  Wohnbaudarlehen  ausgedrückt  ist,  Einfluss  hat, kann  während der
  Geschäftsbeziehung    eine    Kurssteigerung    dieser   Währung  im
  Verhältnis    zum    Euro    eintreten,  mit  der  Folge,  dass  die
  insgesamten    Kosten    für    die    Rückzahlung  der   Ausleihung
  steigen.
- Die    in  Fremdwährung  benannten  oder  gegen  Euro  oder in einer
  anderen    Währung    als  die  Nennwährung  beglichenen   Geschäfte
  unterliegen  dem  Risiko  der  Schwankung  des  Wechselkurses,    da
  diese    zu  jenem  Wechselkurs beglichen werden, der im  Moment der
  Negoziierung herrscht.


Die Raiffeisenkasse Ritten ist am 30.10.2001 dem Europäischen Verhaltens-
kodex für Wohnbaudarlehen beigetreten.
Die Informationen können in der Kreditabteilung angefordert werden.



Wirtschaftliche Bedingungen

Zinssätze
- Zinssatz zu Lasten des Darlehensnehmers laut der von der Aut. Prov.
  Bozen festgelegten Belastung
- Verzugszinssatz                           Soll-Zins       +      3,000 %

Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung der Zinsen                semestral

- Zinsberechnung
  -- Operationen bis 18 Monate Laufzeit     aufgrund des Handelsjahres
  -- Operationen über 18 Monate Laufzeit    aufgrund des Handelsjahres

Wertstellungen
- Wertstellungen bei Auszahlung               Tag der Behebung

Kommissionen und Spesen
- Kreditbearbeitungsprovision                                          0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge        Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen          Postspesen
- Spesen für Kontoführung                             Euro             0.-
- Ersatzsteuer auf mittel-/langfristige Darlehen                   0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbearbeitung
  (Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasen des Kreditnehmers
- Spesen Fälligkeitsanzeige                           Euro          2,50.-

Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Auszahlung:
  Das      Darlehen      wird    gemäß  Vertrag  in   mehreren   Raten
  ausgezahlt,    wobei  die  einzelnen  Auszahlungen  im    Laufe  der
  Arbeiten        aufgrund      des    feststellten   Baufortschrittes
  durchgeführt  werden,  und  zwar  nachdem der Darlehensnehmer in den
  Baugrund     und    die    durchgeführten     Arbeiten    so    viel
  investiert  hat,  dass  durch  die   Finanzierung  die  vollständige
  Realisierung    des  Projektes  gesichert ist. Die  Feststellung des
  Baufortschrittes    und    die  Bestimmung  der  Höhe  der einzelnen
  Raten  sind  der  Bank  vorbehalten.    Die    Bank   kann jederzeit
  verlangen,    dass    der    Darlehensnehmer  über  die ausgezahlten
  Raten in öffentlicher Form quittiert.
- Ratenzahlung:
  Das      Darlehen    muss    in   den  vertraglich vereinbarten   im
  nachhinein   zahlbaren  Halbjahresraten,  die   Kapital  und  Zinsen
  beinhalten,    rückerstattet  werden. Die Raten werden  am  30. Juni
  und   31.  Dezember  jeden  Jahres  fällig.  Die   Tilgungszeit  des
  Darlehens  beginnt  am  1.  Juli  bzw.  1.  Jänner  unmittelbar nach
  Abschluss    der    notariellen    Urkunde  über   die  vollständige
  Ausreichung    des    Darlehens.  Vom    Tag   der  Ausreichung  des
  Darlehens    bis    zu    Beginn    der  Tilgungszeit  schuldet  der
  Darlehensnehmer    nur    die    aufgelaufenen    Zinsen.  Sämtliche
  Zahlungen haben in den Schalterstellen der Bank zu erfolgen
- Verzugszinsen:
  Der    Darlehensnehmer    schuldet    anstelle    der  vertraglichen
  Zinsen    Verzugszinsen    auf    allen    Beträgen,  die  der  Bank
  geschuldet    sind    und    bei    Fälligkeit  oder  im  Falle  der
  Vertragsaufhebung    oder    des  Terminverlustes    nicht   bezahlt
  werden,    und    zwar  vom  Tag  der  Fälligkeit bis  zum  Tag  der
  effektiven    Zahlung.    Der    Darlehensnehmer    verzichtet   auf
  jegliche  Mitteilung  über  Zahlungsverzug,  und  es  ist  die  Bank
  nicht  verpflichtet,  ihm  den  Verzug  zur  Kenntnis  zu  bringen.
- Rücktrittsrecht:
  Der    Darlehensnehmer  ist  berechtigt, das Darlehen  vorzeitig  zu
  tilgen,    was  durch  die Zahlung von Nebenkosten,  Zinsen, Kapital
  und   einer  Entschädigung  zu  erfolgen  hat.    Die     Bank  kann
  ihrerseits    unter   Wahrung einer  Kündigungsfrist  von mindestens
  drei  Monaten  vom  Darlehensvertrag    zurücktreten,  jedoch   erst
  nach    Ablauf    von  mehr   als  18  Monaten  nach Ausreichung des
  Darlehens
- Kosten und Honorare:
  Für    alle  Kosten  und  Honorare,  die  im  Zusammenhang  mit  dem
  Vertrag    anfallen,    einschließlich eventueller  Rechtskosten für
  die    Eintreibung    des  Darlehens infolge  Nichterfüllung seitens
  des    Darlehensnehmers    und    aller   derzeitigen  und künftigen
  Steuern  und Gebühren, kommt der Darlehensnehmer auf.
- Hypothek:
  Zur    Sicherstellung  des  Darlehenskapitals,  der    Zinsen,   der
  Verzugszinsen  und  einer  Kaution  wird  zugunsten  der  Bank  eine
  entsprechende    Hypothek    zu  Lasten  von    Liegenschaften  samt
  allem      Zubehör      und    Zuwachs  einschließlich   allfälliger
  künftiger    Einverleibungen    von    Parzellen    und  Teilflächen
  eingeräumt.
- Versicherung:
  Der   Darlehensnehmer,  der   eventuelle  Hypothekengeber  und  ihre
  Rechtsnachfolger sind verpflichtet, die der   Hypothek unterstellten
  Baulichkeiten  samt  Zubehör    und   jenen,  die allenfalls auf den
  hypothekarisch belasteten Liegenschaften künftighin errichtet werden
  ordnungsgemäß gegen Brandschäden, Blitzschlag  und   Explosion    zu
  versichern.    Die  entsprechenden  Polizzen müssen  zu  Gunsten der
  Bank vinkuliert werden.
- Wert der belasteten Immobilien:
  Sollte      sich      infolge    eines  allgemeinen   oder   lokalen
  Wertverfalles  des  unbeweglichen  Vermögens  oder    wegen    eines
  anderen    wie    auch immer gearteten Grundes der Kautionalwert der
  belasteten    Liegenschaften    vermindern,   kann  die   Bank  eine
  angemessene    Ergänzung  der hypothekarischen Sicherheit  oder eine
  andere       geeignete    Garantie    oder      eine       teilweise
  Rückerstattung des Darlehens verlangen.
- Aufhebung des Vertrages und Terminverlust:
  Die    Bank  ist berechtigt, den Vertrag im Sinne des Art. 1456  ZGB
  aufzuheben.
- Die    Bank   kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen  Fällen  die
  Zahlung der gesamten Schuld verlangen.
- Domizil:
  Für    die  Durchführung  des  Vertrages  und  für  alle rechtlichen
  Auswirkungen  erwählen  die  Vertragspartner  folgendes Domizil: Die
  Bank    ihren    Sitz,    und    zwar    auch    für    Wirkung  der
  Bestimmungen    des    Art. 84 Abs. 2 des Grundbuchgesetzes  Nr. 499
  vom    28.03.1929,   und  der Kunde  das  Sekretariat  der Gemeinde,
  in der die Bank ihren Sitz hat.
- Gesamtschuldnerische Haftung:
  Zu    den    im  Vertrag  vorgesehenen  Leistungen  sind sowohl  der
  Darlehensnehmer    als  auch  seine  Rechtsnachfolger    und   Erben
  gesamtschuldnerisch    verpflichtet   unter  Ausschluss    jeglicher
  Teilbarkeit.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
  Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
  übrigen wirtschaftlichen  Bedingungen, mit  Ausnahme der  Zinssätze,
  einseitig auch zu Ungunsten  des Darlehensnehmers  abzuändern, wobei
  die  Vorschriften  des  Art. 118  des  Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
  01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine  Änderung  zu  Ungunsten des
  Darlehensnehmers erfolgt  nur bei  Vorliegen eines  rechtfertigenden
  Grundes. Rechtfertigende  Gründe  sind  beispielsweise die  Änderung
  gesetzlicher  Bestimmungen, die  Änderung  von  Steuern und Gebühren
  oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
  Wird  der  Zinssatz  durch   Knüpfung   an  einen   Referenzzinssatz
  (Parameter) bestimmt, ermächtigt  der  Darlehensnehmer die Bank, für
  den Fall, dass der  Referenzzinssatz nicht  mehr  wie  heute erhoben
  wird, einen ähnlichen  Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
  Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Vorzeitige Tilgung
  Art. 7  des  GD  Nr. 7/2007  bestimmt, dass   für  Darlehen, die  ab
  02.02.2007 für den Erwerb oder die Sanierung von Immobilieneinheiten,
  die als Wohnung oder für die Abwicklung der eigenen wirtschaftlichen
  oder freiberuflichen Tätigkeit durch eine natürliche Person bestimmt
  sind, aufgenommen  oder  übernommen  werden, eine  jede Vereinbarung
  nichtig ist, die zu Lasten des Darlehensnehmers bestimmte Leistungen
  im Falle einer  vorzeitigen Tilgung des  Darlehens vorsieht. Was die
  an genanntem Tage bestehenden Darlehen anbelangt, die in  den Anwen-
  dungsbereich der Norm  fallen, wurde eine  Vereinbarung zwischen der
  italienischen Bankenvereinigung (ABI)  und den Verbraucherschutzver-
  bänden  nach Maßgabe des Gesetzes abgeschlossen, in der genaue Gren-
  zen für die mögliche  Vorfälligkeitsentschädigung  definiert wurden.
  Diese Sätze stehen  den Kunden in allen Filialen der Bank zur Verfü-
  gung.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
  Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann  das Darlehen durch  Zahlung mit
  Einsetzung in die Gläubigerrechte  jederzeit  auch vor Fälligkeit an
  eine andere Bank übertragen werden. Als neue Finanzierung  kommt nur
  ein Darlehen in  Frage. Die Übertragung  verursacht  keine wie immer
  gearteten Kosten für  den Darlehensnehmer. So sind weder  der  alten
  Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
  die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
  sen). Das neue  Darlehen wird in  jener Höhe  gewährt, die der Rest-
  schuld der zu tilgenden Finanzierung  entspricht. Der  Austausch der
  notwendigen  Informationen, einschließlich  solcher für die Bearbei-
  tung des  Kreditantrags, erfolgt  über  bankeninterne  Kanäle, wobei
  der Darlehensnehmer auch nur mit der neuen Bank in Kontakt zu treten
  braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in  die
  Rechte und  in die Sicherheiten  der ursprünglichen  Bank eingesetzt
  (z.B. Hypotheken, Bürgschaften).
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
  Ein  vom  Kunden  verschiedenes  Subjekt, welches die Bestellung der
  Hypothek auf eine eigene Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
  Zinssatz, der sich  mit der Entwicklung  der  Indexierungsparameter,
  die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
  Den  effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
  Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
  Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
  festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
  Es handelt sich dabei um einen synthetischen  Indikator, der die Ge-
  samtkosten, die der Konsument zu tragen  hat und in Prozent auf Jah-
  resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
  In der Berechnung  des TAEG sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung  der  Rückzahlungen  und  das Inkasso
    der Raten (falls von der Bank festgelegt);
  - die Spesen für Versicherung  und  Garantien, die von der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die  Kosten  für   die  Vermittlung eines  Dritten  (falls notwen-
    wendig, um den Kredit zu erhalten);
  - alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
  Vom  Kunden  der  Bank  zuerkanntes  Entgelt  für  den  Gebrauch der
  vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
  Kosten und Honorare
  Für   alle  Kosten  und  Honorare,  die   im  Zusammenhang  mit  dem
  Vertrag    und    aus   den   beigebrachten  Sicherheiten  anfallen,
  einschließlich  eventueller  Rechtskosten  für  die  Eintreibung des
  Darlehens  infolge  Nichterfüllung  seitens des Darlehensnehmers und
  aller  derzeitigen  und  künftigen  Steuern  und Gebühren, kommt der
  Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
  Analyse  seitens  der  Bank zwecks Entscheidung über den Antrag  zur
  Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
  Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
  Schriftliche    Mitteilung,  die  dem  Kunden  bei  Fälligkeit   des
  Vertrages    und    auf  jeden  Fall  mindestens   einmal  pro  Jahr
  seitens    der    Bank    zugesandt    oder  übergeben  wird;  diese
  liefert    Informationen    zum  Verlauf  der    Beziehung  und  ein
  aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
  Bezahlung, die der Schuldner periodisch gemäß vertraglich festgelet-
  ten Terminen  (monatlich, vierteljährlich,  halbjährlich,  jährlich)
  zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt. Die Rate besteht aus:
  - einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
  - einem Zinsanteil  (Zinsanteil,  welcher der  Bank  für  das Darle-
    hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
  Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
  Es handelt sich dabei um  einen  prozentuellen synthetischen Kosten-
  indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
  In der Berechnung  des SKI/ISC sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
  - die Spesen für Versicherung und Garantien,  die von  der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die Kosten für die  Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
    den Kredit zu erhalten);
  - alle  anderen  vertraglich  vorgesehenen  Spesen,  die  mit    der
    Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
  Dies    ist    der    graduelle    Rückzahlungsplan  der  Ausleihung
  mittels    periodischer    Bezahlung  der  Raten,    die  aus  einem
  Kapitalsanteil    und    einem  Zinsanteil  bestehen    und  zum  im
  Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
  Dabei  handelt  es  sich  um  den  Plan,  laut  welchem das Darlehen
  zurückgezahlt  wird,  unter  Angabe   der  Zusammensetzung  und  der
  Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
  Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
  Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
  zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den  effektiven
  Zinssatz  in  Bezug  auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
  und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
  Diese    stellen    den    höheren    Zinssatz  dar,  der  auf   die
  verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
  Es      handelt    sich    dabei   um  die  Tilgungszeit   vor   der
  eigentlichen  Tilgung,  in  welcher  der  Kunde  über  das   gesamte
  Anfangskapital   verfügt.  Während  dieser  Periode,  deren    Dauer
  vertraglich  festgesetzt  ist,  beschränkt  sich  der  Kunde,    zum
  vertraglich  vereinbarten  Zinssatz  bei  Fälligkeiten lediglich den
  Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
  Kopie  des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
  verlangen  kann;  diese  zwingt  weder  die Bank noch den Kunden zum
  Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
  Zinssatz  während  der  Voramortisierungszeit,  d.h.  jene   Periode
  zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.


Anfang
Inhalt



                        HOFÜBERNAHMEDARLEHEN
Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung   der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Form    der  Finanzierung  von mittel-langfristiger Dauer  (über  18
  Monate),    die    zur    Übernahme    von    Höfen,    welche   vom
  Landesgesetz    Nr.  4/1970 vorgesehen ist, bestimmt  ist.  Sie muss
  die      Angabe      des      Finanzierungszweckes      und      der
  Hypothekenbestellung    als    auch    den     Ort   des   Vorhabens
  enthalten.    Die  Rückzahlung  erfolgt   mittels  der  periodischen
  Bezahlung    von    Raten,    die  Kapital  und  Zinsen  beinhalten,
  gemäß einem festen Zinssatz.
- Wenn    das  Hofübernahmedarlehen  als  Bodenkredit   gewährt  wird,
  erlaubt    dies    dem  Kunden,  in  den  Genuss von einer  auf  die
  Hälfte    ermäßigten    Notariatsgebühr  zu  kommen;    die  mittel-
  langfristige  Dauer  der  Finanzierung  ermöglicht des  weiteren die
  Anwendung der begünstigten Steuersätze.
- Im    Fall    der    vorzeitigen    Löschung  (oder  der  teilweisen
  Rückzahlung)    der    Finanzierung,  kann    -   falls  im  Vertrag
  vorgesehen  -  eine  Entschädigung  für  vorzeitige Tilgung  bzw. im
  Falle eines Bodenkredits  ein   allumfassendes    Entgelt abverlangt
  werden.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Möglichkeit    der  Abänderung  der wirtschaftlichen Bedingungen  zu
  Ungunsten des Kunden, falls vertraglich vorgesehen.
- ZINSÄNDERUNGSRISIKO:
  Die   Hofübernahmedarlehen   beinhalten  ein  "Zinsrisiko"  für  den
  Kunden,    da    während    der  Geschäftsbeziehung   die  Zinssätze
  fallen      können,    der    Kunde   jedoch  seinen   vertraglichen
  Verpflichtungen    gemäß    ursprünglich    vereinbartem    Zinssatz
  nachkommen muss.

Wirtschaftliche Bedingungen

Zinssätze
- Zinssatz zu Lasten des Kreditnehmers      Bezugszinssatz
                                            (mit Dekret des Schatz-
                                            ministers festgesetzt)
- Verzugszinssatz                           Soll-Zins       +      3,000 %
- Rückbehalt für Interbank-Garantiefonds                           0,250 %

Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung der Zinsen                semestral

- Zinsberechnung
  -- Operationen bis 18 Monate Laufzeit     aufgrund des Handelsjahres
  -- Operationen über 18 Monate Laufzeit    aufgrund des Handelsjahres

Wertstellungen
- Wertstellungen bei Auszahlung               Tag der Behebung

Kommissionen und Spesen
- Kreditbearbeitungsprovision                                          0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge        Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen          Postspesen
- Spesen für Kontoführung                             Euro             0.-
- Ersatzsteuer auf mittel-/langfristige Darlehen                   0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbearbeitung
  (Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasen des Kreditnehmers
- Spesen Fälligkeitsanzeige                           Euro          2,50.-

Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Ratenzahlung:
  Das    Darlehen    muss    in    den  vertraglich  vereinbarten   im
  nachhinein      zahlbaren    Raten,    die    Kapital   und   Zinsen
  beinhalten,    rückerstattet  werden.  Die    Raten    sind  an  den
  vereinbarten    Fristen    jeden    Jahres    fällig.  Vom  Tag  der
  Ausreichung  des  Darlehens  bis  zu Beginn der Tilgungszeit hat der
  Darlehensnehmer     nur     die    aufgelaufenen      Zinsen      zu
  entrichten.  Sämtliche  Zahlungen  haben  in den Schalterstellen der
  Bank zu erfolgen.
- Verzugszinsen:
  Der    Darlehensnehmer    schuldet    anstelle    der  vertraglichen
  Zinsen    Verzugszinsen    auf    allen    Beträgen,  die  der  Bank
  geschuldet    sind    und    bei    Fälligkeit  oder  im  Falle  der
  Vertragsaufhebung    oder    des  Terminverlustes    nicht   bezahlt
  werden,    und    zwar  vom  Tag  der  Fälligkeit bis  zum  Tag  der
  effektiven    Zahlung.    Der    Darlehensnehmer    verzichtet   auf
  jegliche  Mitteilung  über  Zahlungsverzug,  und  es  ist  die  Bank
  nicht verpflichtet, ihm den Verzug zur Kenntnis zu bringen.
- Rücktrittsrecht:
  Der    Darlehensnehmer  ist  berechtigt, das Darlehen  vorzeitig  zu
  tilgen,    was  durch  die Zahlung von Nebenkosten,  Zinsen, Kapital
  und einer Entschädigung zu erfolgen hat.
- Kosten und Honorare:
  Für    alle  Kosten  und  Honorare,  die  im  Zusammenhang  mit  dem
  Vertrag    anfallen,    einschließlich eventueller  Rechtskosten für
  die    Eintreibung    des  Darlehens infolge  Nichterfüllung seitens
  des    Darlehensnehmers    und    aller   derzeitigen  und künftigen
  Steuern und Gebühren, kommt der Darlehensnehmer auf.
- Hypothek:
  Zur    Sicherstellung  des  Darlehenskapitals,  der    Zinsen,   der
  Verzugszinsen  und  einer  Kaution  wird  zugunsten  der  Bank  eine
  entsprechende    Hypothek    zu  Lasten  von    Liegenschaften  samt
  allem      Zubehör      und    Zuwachs  einschließlich   allfälliger
  künftiger    Einverleibungen    von    Parzellen    und  Teilflächen
  eingeräumt.
- Versicherung:
  Der   Darlehensnehmer,  der  eventuelle  Hypothekengeber  und  ihre
  Rechtsnachfolger      sind    verpflichtet,    die    der   Hypothek
  unterstellten    Baulichkeiten  samt    Zubehör    und   jenen,  die
  allenfalls auf den hypothekarisch belasteten Liegenschaften künftig-
  hin errichtet werden, ordnungsgemäß gegen Brandschäden,  Blitzschlag
  und   Explosion  zu versichern. Die  entsprechenden  Polizzen müssen
  zu Gunsten der Bank vinkuliert werden.
- Wert der belasteten Immobilien:
  Sollte      sich      infolge    eines  allgemeinen   oder   lokalen
  Wertverfalles  des  unbeweglichen  Vermögens  oder    wegen    eines
  anderen    wie    auch immer gearteten Grundes der Kautionalwert der
  belasteten    Liegenschaften    vermindern,    kann  die  Bank  eine
  angemessene    Ergänzung  der hypothekarischen Sicherheit  oder eine
  andere       geeignete    Garantie     oder      eine      teilweise
  Rückerstattung des Darlehens verlangen.
- Terminverlust:
  Die    Bank   kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen  Fällen  die
  Zahlung der gesamten Schuld verlangen
- Domizil:
  Für    die  Durchführung  des  Vertrages  und  für  alle rechtlichen
  Auswirkungen  erwählen  die  Vertragspartner  folgendes Domizil: Die
  Bank    ihren    Sitz,    und    zwar    auch    für    Wirkung  der
  Bestimmungen    des    Art. 84 Abs. 2 des Grundbuchgesetzes  Nr. 499
  vom    28.03.1929,   und  der Kunde  das  Sekretariat  der Gemeinde,
  in der die Bank ihren Sitz hat.
- Gesamtschuldnerische Haftung:
  Zu    den    im  Vertrag  vorgesehenen  Leistungen  sind sowohl  der
  Darlehensnehmer    als  auch  seine  Rechtsnachfolger    und   Erben
  gesamtschuldnerisch    verpflichtet   unter  Ausschluss    jeglicher
  Teilbarkeit.
- Gerichtsstand:
  Für    jeden  Streitfall  ist  das  Gericht    zuständig, in  dessen
  Bezirk  sich  der  Sitz  der  Bank  befindet  (Friedensgericht  oder
  Landesgericht Bozen).
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
  Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
  übrigen wirtschaftlichen  Bedingungen, mit  Ausnahme der  Zinssätze,
  einseitig auch zu Ungunsten  des Darlehensnehmers  abzuändern, wobei
  die  Vorschriften  des  Art. 118  des  Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
  01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine  Änderung  zu  Ungunsten des
  Darlehensnehmers erfolgt  nur bei  Vorliegen eines  rechtfertigenden
  Grundes. Rechtfertigende  Gründe  sind  beispielsweise die  Änderung
  gesetzlicher  Bestimmungen, die  Änderung  von  Steuern und Gebühren
  oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
  Wird  der  Zinssatz  durch   Knüpfung   an  einen   Referenzzinssatz
  (Parameter) bestimmt, ermächtigt  der  Darlehensnehmer die Bank, für
  den Fall, dass der  Referenzzinssatz nicht  mehr  wie  heute erhoben
  wird, einen ähnlichen  Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
  Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Vorzeitige Tilgung
  Art. 7  des  GD  Nr. 7/2007  bestimmt, dass   für  Darlehen, die  ab
  02.02.2007 für den Erwerb oder die Sanierung von Immobilieneinheiten,
  die als Wohnung oder für die Abwicklung der eigenen wirtschaftlichen
  oder freiberuflichen Tätigkeit durch eine natürliche Person bestimmt
  sind, aufgenommen  oder  übernommen  werden, eine  jede Vereinbarung
  nichtig ist, die zu Lasten des Darlehensnehmers bestimmte Leistungen
  im Falle einer  vorzeitigen Tilgung des  Darlehens vorsieht. Was die
  an genanntem Tage bestehenden Darlehen anbelangt, die in  den Anwen-
  dungsbereich der Norm  fallen, wurde eine  Vereinbarung zwischen der
  italienischen Bankenvereinigung (ABI)  und den Verbraucherschutzver-
  bänden  nach Maßgabe des Gesetzes abgeschlossen, in der genaue Gren-
  zen für die mögliche  Vorfälligkeitsentschädigung  definiert wurden.
  Diese Sätze stehen  den Kunden in allen Filialen der Bank zur Verfü-
  gung.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
  Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann  das Darlehen durch  Zahlung mit
  Einsetzung in die Gläubigerrechte  jederzeit  auch vor Fälligkeit an
  eine andere Bank übertragen werden. Als neue Finanzierung  kommt nur
  ein Darlehen in  Frage. Die Übertragung  verursacht  keine wie immer
  gearteten Kosten für  den Darlehensnehmer. So sind weder  der  alten
  Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
  die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
  sen). Das neue  Darlehen wird in  jener Höhe  gewährt, die der Rest-
  schuld der zu tilgenden Finanzierung  entspricht. Der  Austausch der
  notwendigen  Informationen, einschließlich  solcher für die Bearbei-
  tung des  Kreditantrags, erfolgt  über  bankeninterne  Kanäle, wobei
  der Darlehensnehmer auch nur mit der neuen Bank in Kontakt zu treten
  braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in  die
  Rechte und  in die Sicherheiten  der ursprünglichen  Bank eingesetzt
  (z.B. Hypotheken, Bürgschaften).
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
  Ein  vom  Kunden  verschiedenes  Subjekt, welches die Bestellung der
  Hypothek auf eine eigene Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
  Zinssatz, der sich  mit der Entwicklung  der  Indexierungsparameter,
  die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
  Den  effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
  Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
  Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
  festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
  Es handelt sich dabei um einen synthetischen  Indikator, der die Ge-
  samtkosten, die der Konsument zu tragen  hat und in Prozent auf Jah-
  resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
  In der Berechnung  des TAEG sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung  der  Rückzahlungen  und  das Inkasso
    der Raten (falls von der Bank festgelegt);
  - die Spesen für Versicherung  und  Garantien, die von der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die  Kosten  für   die  Vermittlung eines  Dritten  (falls notwen-
    wendig, um den Kredit zu erhalten);
  - alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
  Vom  Kunden  der  Bank  zuerkanntes  Entgelt  für  den  Gebrauch der
  vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
  Kosten und Honorare
  Für   alle  Kosten  und  Honorare,  die   im  Zusammenhang  mit  dem
  Vertrag    und    aus   den   beigebrachten  Sicherheiten  anfallen,
  einschließlich  eventueller  Rechtskosten  für  die  Eintreibung des
  Darlehens  infolge  Nichterfüllung  seitens des Darlehensnehmers und
  aller  derzeitigen  und  künftigen  Steuern  und Gebühren, kommt der
  Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
  Analyse  seitens  der  Bank zwecks Entscheidung über den Antrag  zur
  Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
  Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
  Schriftliche    Mitteilung,  die  dem  Kunden  bei  Fälligkeit   des
  Vertrages    und    auf  jeden  Fall  mindestens   einmal  pro  Jahr
  seitens    der    Bank    zugesandt    oder  übergeben  wird;  diese
  liefert    Informationen    zum  Verlauf  der    Beziehung  und  ein
  aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
  Bezahlung, die der Schuldner periodisch gemäß vertraglich festgelet-
  ten Terminen  (monatlich, vierteljährlich,  halbjährlich,  jährlich)
  zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt. Die Rate besteht aus:
  - einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
  - einem Zinsanteil  (Zinsanteil,  welcher der  Bank  für  das Darle-
    hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
  Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
  Es handelt sich dabei um  einen  prozentuellen synthetischen Kosten-
  indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
  In der Berechnung  des SKI/ISC sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
  - die Spesen für Versicherung und Garantien,  die von  der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die Kosten für die  Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
    den Kredit zu erhalten);
  - alle  anderen  vertraglich  vorgesehenen  Spesen,  die  mit    der
    Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
  Dies    ist    der    graduelle    Rückzahlungsplan  der  Ausleihung
  mittels    periodischer    Bezahlung  der  Raten,    die  aus  einem
  Kapitalsanteil    und    einem  Zinsanteil  bestehen    und  zum  im
  Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
  Dabei  handelt  es  sich  um  den  Plan,  laut  welchem das Darlehen
  zurückgezahlt  wird,  unter  Angabe   der  Zusammensetzung  und  der
  Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
  Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
  Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
  zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den  effektiven
  Zinssatz  in  Bezug  auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
  und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
  Diese    stellen    den    höheren    Zinssatz  dar,  der  auf   die
  verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
  Es      handelt    sich    dabei   um  die  Tilgungszeit   vor   der
  eigentlichen  Tilgung,  in  welcher  der  Kunde  über  das   gesamte
  Anfangskapital   verfügt.  Während  dieser  Periode,  deren    Dauer
  vertraglich  festgesetzt  ist,  beschränkt  sich  der  Kunde,    zum
  vertraglich  vereinbarten  Zinssatz  bei  Fälligkeiten lediglich den
  Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
  Kopie  des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
  verlangen  kann;  diese  zwingt  weder  die Bank noch den Kunden zum
  Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
  Zinssatz  während  der  Voramortisierungszeit,  d.h.  jene   Periode
  zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.

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                            AGRARKREDITE


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische   Beschreibung   der  Struktur  und  der wirtschaftlichen
- Diese (zinsbegünstigten) Agrarkredite sind dazu bestimmt, die Spesen
  der Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes zu finanzieren.
- Die    Auszahlung  erfolgt mittels Ausstellen und  dem  Diskont  von
  Agrarwechseln nach Erstellen der Unbedenklichkeitserklärung  seitens
  der Autonomen Provinz Bozen.
- Die Geschäftsfälle dieser  Art sind  durch  Eigentumsvorbehalt (auf-
  grund der Bestimmungen der G.V. Nr.1 vom 4. Januar 1994, umgewandelt
  in Gesetz Nr. 135 vom 17. Februar 1994) abgesichert und können durch
  Sonderrecht, Wechselbürgschaft oder anderer Garantie gesichert sein.
- Begünstigte      sind    Personen,    die   in  den   Sektoren   der
  Landwirtschaft,    der    Tierzucht    und    der  verbundenen   und
  zusammenhängenden Tätigkeiten operieren.
- Die Finanzierung muss die Angabe ihrer Zweckbestimmung und  der bei-
  stehenden  Garantien, wie  auch den Ort  des  finanzierten Vorhabens
  enthalten.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- ZINSÄNDERUNGSRISIKO:
  Unmöglichkeit,    aufgrund  des vorgesehenen festen  Zinssatzes  von
  einem etwaigen Zinsrückgang zu profitieren.


Wirtschaftliche Bedingungen

a) Kurzfristige Agrar-Wirtschaftskredite gemäß L.G. Nr. 30/23.08.73:
   (Betriebskredite):
   - Zinssatz zu Lasten des Kreditnehmers                          3,000 %
     (laut Beschluß des Landesausschusses)
   - Wechselspesen pro 1.000.- Euro                   Euro         0,100.-
   - Rückbehalt für Interbank-Garantiefonds                        0,300 %

b) Kredite für die Viehzucht und für die Mechanisierung der der Land-
   wirtschaft gemäß L.G. Nr. 12/1980
   (Maschinen- und Viehwirtschaftskredite):
   - Zinssatz zu Lasten des Kreditnehmers         40 % des Bezugszinssatze
                            (mit Dekret des Schatzministeriums festgesetzt
   - Wechselspesen pro 1.000.- Euro                   Euro         0,100.-

c) Fünfjährige Agrarkredite  zur Beschaffung des  Betriebskapitals der
   Genossenschaften und Vereinigungen gemäß Art. 18 L.G. Nr. 9/1995
   (Unwetterschädenkredite für Obst- und Kellereigenossenschaften)
   - Zinssatz zu Lasten des Kreditnehmers         20 % des Bezugszinssatze
                            (mit Dekret des Schatzministeriums festgesetzt
   - Wechselspesen pro 1.000.- Euro                   Euro         0,100.-
   - Rückbehalt für Interbank-Garantiefonds                        0,300 %

Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Der Kreditnehmer hat die Pflicht:
  -- den Agrarkredit durch Einlösung des entsprechenden Agrarwecchsels
     bei dessen Fälligkeit zurückzuzahlen;
  -- bei Zahlungsverzug dem Kreditgeber auf alle rückständigen Beträge
     im Zusammenhang mit dem betreffenden Agrarkredit die  Verzugszin-
     sen im Ausmaß  des um 3  Prozentpunkte erhöhten  jeweils gültigen
     offiziellen Diskontsatzes zu entrichten;
  -- im Falle, dass der  vorgesehene Zinsenbeitrag  der Autonomen Pro-
     vinz Bozen-Südtirol bei  Fälligkeit des  betreffenden Betriebsko-
     stenkredites nicht oder nur teilweise  ausbezahlt wird, dem  Kre-
     ditgeber den entsprechenden Betrag und  alle weiteren  daraus er-
     wachsenden Spesen und Gebühren zu entrichten;
  -- dem Kreditgeber bei Widerruf des  Agrarkredites  den ausbezahlten
     Kreditbetrag und die entsprechenden Zinsen - auch diejenigen, die
     zu Lasten der Autonomen Provinz Bozen- Südtirol vorgesehen sind -
     sowie sämtliche Spesen, Kosten und  Gebühren im  Zusammenhang mit
     dem betreffenden Kredit rückzuerstatten;
  -- dem Kreditgeber und der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol  während
     der gesamten  Laufzeit des  Kredites die  Durchführung aller Kon-
     trollen und Erhebungen zu gestatten, die als erforderlich  erach-
     tet werden, um den Verwendungszweck des Kreidtes festzustellen;
  -- alle Unterlagen zum Nachweis über die Verwendung des Kreditbetra-
     gen im Betrieb aufzubewahren und diese gegebenenfalls auf Verlan-
     langen des Kreditgebers oder der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol
     vorzuweisen.
- Der Kreditnehmer erklärt:
  -- die Verpflichtungen zu kennen  und einzuhalten, die  sich aus den
     gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen  sowohl der  Autonomen
     Provinz  Bozen-Südtirol  als auch des  Staates in  Bezug auf  die
     Agrarkredite ergeben, insbesondere hinsichtlich der ausschließli-
     chen Verwendung des  Kreditbetrages für den  vorgesehenen Bestim-
     mungszweck, und zu wissen, dass jedwede  Zweckentfremdung des Be-
     triebskostenkredits und die Nichteinhaltung der übernommenen Ver-
     pflichtungen, außer den gesetzlichen Maßnahmen, im besonderen je-
     ne des Art. 137 Abs. 1 des Banwesengesetzes Nr. 385 vom 01.09.93,
     auch die unmittelbare  Rückerstattung  des Darlehensbetrages  mit
     allen Nebenspesen zur Folge hat;
  -- für  die  betriebswirtschaftlichen Erfordernisse, für welche  der
     betreffende Kredit gewährt wird,   keine  weiteren  Kredite  oder
     Vergünstigungen beantragt oder erhalten zu haben;
  -- dass alle Verpflichtungen im  Zusammenhang  mit  der betreffenden
     Kreditaufnahme solidarisch und unteilbar übernommen  worden sind,
     auch für jedweden Rechtsnachfolger.
- Außergerichtliche Streitbeilegung
  Bei etwaigen Beanstandungen bezüglich der mit der Bank unterhaltenen
  Geschäftsbeziehungen  kann der  Kunde bei der  Beschwerdestelle  der
  Bank und auch beim Bankenombudsmann  (Ombudsman-Giurì bancario), der
  bei der Vereinigung "Conciliatore Bancario - Associazione per la so-
  luzione delle controversie bancarie, finanziarie e societarie - ADR"
  eingerichtet ist und der die Bank beigetreten ist, Beschwerde einle-
  legen. Bei dieser Vereinigung kann auch ein Schlichtungsdienst bean-
  tragt werden.

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Agrarwechsel:
  Order-Forderungspapier,  mit  welchem  sich    der    Unterzeichner
  dazu    verpflichtet,  eine  bestimmte  Summe  zu  einer  im  voraus
  festgelegten    Fälligkeit  zu  bezahlen.  Der    Agrarwechsel   ist
  durch Eigentumsvorbehalt abgesichert.
- Banktage:
  Zum  Zweck  der  Zinsberechnung  zu  jenen  zwischen  dem  Datum der
  Fälligkeit  des  Wechsels  und  jenem  der  Auszahlung    der  Summe
  hinzuzuzählenden Tage
- Fester Zinssatz:
  Zinssatz,  der  sich  für  die  gesamte  Laufzeit  der  Finanzierung
  nicht ändert.
- Kreditbearbeitung:
  Analyse  seitens  der  Bank zwecks Entscheidung über den Antrag  zur
  Gewährung der Finanzierung.
- Sollzinssatz:
  Vom  Kunden  der  Bank  zuerkanntes  Entgelt  für  die vonseiten der
  der Bank dem Kunden gewährte Finanzierung.
- Synthetischer Kostenindikator (ISC):
  Es    handelt    sich  dabei  um  einen  prozentuellen synthetischen
  Kostenindikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
  In der Berechnung  des ISC sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen und das Inkasso der
    Raten (falls von der Bank festgelegt);
  - die  Spesen  für  Versicherung  und  Garantien, die  von  der Bank
    vorgegeben sind (dienen dazu, die völlige oder  teilweise Rückzah-
    lung des Kredits zu gewährleisten);
  - die Kosten für die Vermittlung eines Dritten (falls  notwendig, um
    den Kredit zu erhalten);
  - alle  anderen vertraglich vorgesehenen  Spesen, die mit der Finan-
    zierung zusammenhängen.
- Verzugszinssatz:
  Betrag der der  Bank zustehenden  Entschädigung  im  Falle  der Ver-
  spätung in der Erfüllung der Verpflichtung  der Rückzahlung der Sum-
  men seitens des Kunden.
- Zwischenbanken-Garantiefonds:
  Körperschaft, die dazu  beiträgt,  die  von  den  Banken  im  Rahmen
  der ausbezahlten  Agrarkredite  eingefahrenen  Verluste  abzudecken.
  Dem Fonds steht ein  gesetzlich  vorgeschriebener  Pflichtbeitrag in
  Bezug auf den finanzierten Betrag zu.



Anfang
Inhalt



                            LEBENSKREDIT

Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung   der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Der Lebenskredit ("Prestito vitalizio ipotecario") stellt  eine ein-
  fache Krediteröffnung dar, bei welcher  die Bank dem Kunden mittel-/
  langfristig eine Geldsumme zur Verfügung stellt. Der Kunde kann die-
  se bis zum vereinbarten Betrag verwenden, wobei  die Inanspruchnahme
  durch eine einzige bzw. mehrere Abhebungen erfolgt.
- Die Form dieser  Finanzierung  ist im Gesetz Nr. 248  vom 02.12.2005
  geregelt und setzt folgendes voraus:
  -- der Kreditnehmer muss
     - das 65. Lebensjahr erreicht haben
     - Eigentümer einer Immobilie für Wohnzwecke sein, wobei folgende
       Gegebenheiten nicht zutreffen dürfen:
       -- landwirtschaftliche Gebäude
       -- Gebäude unter Denkmalschutz bzw. anders vinkuliert
       -- Gebäude in  erdbebengefährdeten Zonen, falls  die  Versiche-
          rungsdeckung nicht ausreichend ist
  -- die Finanzierung wird durch die 1. Hypothek auf die Immobilie ge-
     sichert, wobei
     - die Finanzierungsquote vom Alter des  Kreditnehmers abhängt und
       maximal 50 % des Immobilienwertes erreichen kann
     - der Finanzierungsbetrag maximal 400.000 Euro ausmachen darf.
  -- der Kreditnehmer kann bis zu seinem Tod  durch Behebungen die Fi-
     nanzierung bis zum genehmigten Maximalbetrag beanspruchen
  -- durch die jährliche Kapitalisierung der Zinsen und  Spesen erhöht
     sich die Ausnutzung. Es handelt sich  hierbei um  die einzige Fi-
     nanzierungsform, die die Berechnung von Zinsen auf Zinsen zuläßt.
  -- die Rückzahlung  muß von den  Erben in einer  einmaligen  Zahlung
     vorgenommen werden, wobei
     - sie innerhalb  von 12 Monaten  nach Todestag  des Kreditnehmers
       erfolgen muß
     - bei Nichtannahme der Erbschaft  durch die Erben bzw. bei Verzug
       die Bank durch den Verkauf der Immobilie den Kredit eintreibt.
  -- Pflichten des Kreditnehmers:
     - die Immobilie darf nicht vermietet werden
     - die Instandhaltung der Immobilie muss gewährleistet werden
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Zinssatzrisiko:
  -- Bei indexiertem Zinssatz erfolgt die Anpassung des Zinssatzes auf
     grund der Veränderungen des Bezugsparameters, was ein Zinsände-
     rungsrisiko beinhaltet.
  -- Bei variablem Zinssatz kann die Bank aufgrund der Veränderung der
     Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor) eine Angleichung vor-
     nehmen. Die Periodizität der  entsprechenden Angleichung kann we-
     gen der besonderen Charakteristik des Geldmarktes nicht im voraus
     festgelegt.
- Abänderung    zu    Ungunsten    des  Kunden   der  wirtschaftlichen
  Bedingungen    (Kommissionen    und  Spesen),    falls   vertraglich
  vorgesehen.




Wirtschaftliche Bedingungen

Zinssätze
  -- Jahreszinssatz                                                3,202 %
  -- indexierter Zinssatz      EURIBOR 6 M + maximal Punkte        2,000 P
- Verzugszinssatz                           Soll-Zins       +      3,000 %

Zinsberechnung und Kapitalisierung
- Kapitalisierung der Zinsen                jährlich

- Zinsberechnung                            aufgrund des Handelsjahres

Wertstellungen
- Wertstellungen bei Auszahlung               Tag der Behebung

Kommissionen und Spesen
- Kreditbearbeitungsprovision                                          0 %
- Spesen für die Übermittlung der Kontoauszüge        Postspesen
- Spesen für die Übermittlung der Unterlagen          Postspesen
- Spesen für Kontoführung                             Euro             0.-
- Ersatzsteuer auf mittel-/langfristige Darlehen                   0,250 %
- Notarspesen zu Lasten des Kreditnehmers
- Rückvergütung der ausgegebenen Spesen für Kreditbearbeitung
  (Grundbuchsauszug, Schätzungen, usw) zu Lasen des Kreditnehmers
- Spesen Fälligkeitsanzeige                           Euro              .-

Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Auszahlung:
  Das      Darlehen      wird    gemäß  Vertrag  in   mehreren   Raten
  ausgezahlt,    wobei  die  einzelnen  Auszahlungen  im    Laufe  der
  Arbeiten        aufgrund      des    feststellten   Baufortschrittes
  durchgeführt  werden,  und  zwar  nachdem der Darlehensnehmer in den
  Baugrund     und    die    durchgeführten     Arbeiten    so    viel
  investiert  hat,  dass  durch  die   Finanzierung  die  vollständige
  Realisierung    des  Projektes  gesichert ist. Die  Feststellung des
  Baufortschrittes    und    die  Bestimmung  der  Höhe  der einzelnen
  Raten  sind  der  Bank  vorbehalten.    Die    Bank   kann jederzeit
  verlangen,    dass    der    Darlehensnehmer  über  die ausgezahlten
  Raten in öffentlicher Form quittiert.
- Ratenzahlung:
  Das      Darlehen    muss    in   den  vertraglich vereinbarten   im
  nachhinein   zahlbaren  Halbjahresraten,  die   Kapital  und  Zinsen
  beinhalten,    rückerstattet  werden. Die Raten werden  am  30. Juni
  und   31.  Dezember  jeden  Jahres  fällig.  Die   Tilgungszeit  des
  Darlehens  beginnt  am  1.  Juli  bzw.  1.  Jänner  unmittelbar nach
  Abschluss    der    notariellen    Urkunde  über   die  vollständige
  Ausreichung    des    Darlehens.  Vom    Tag   der  Ausreichung  des
  Darlehens    bis    zu    Beginn    der  Tilgungszeit  schuldet  der
  Darlehensnehmer    nur    die    aufgelaufenen    Zinsen.  Sämtliche
  Zahlungen haben in den Schalterstellen der Bank zu erfolgen
- Verzugszinsen:
  Der    Darlehensnehmer    schuldet    anstelle    der  vertraglichen
  Zinsen    Verzugszinsen    auf    allen    Beträgen,  die  der  Bank
  geschuldet    sind    und    bei    Fälligkeit  oder  im  Falle  der
  Vertragsaufhebung    oder    des  Terminverlustes    nicht   bezahlt
  werden,    und    zwar  vom  Tag  der  Fälligkeit bis  zum  Tag  der
  effektiven    Zahlung.    Der    Darlehensnehmer    verzichtet   auf
  jegliche  Mitteilung  über  Zahlungsverzug,  und  es  ist  die  Bank
  nicht  verpflichtet,  ihm  den  Verzug  zur  Kenntnis  zu  bringen.
- Rücktrittsrecht:
  Der    Darlehensnehmer  ist  berechtigt, das Darlehen  vorzeitig  zu
  tilgen,    was  durch  die Zahlung von Nebenkosten,  Zinsen, Kapital
  und   einer  Entschädigung  zu  erfolgen  hat.    Die     Bank  kann
  ihrerseits    unter   Wahrung einer  Kündigungsfrist  von mindestens
  drei  Monaten  vom  Darlehensvertrag    zurücktreten,  jedoch   erst
  nach    Ablauf    von  mehr   als  18  Monaten  nach Ausreichung des
  Darlehens
- Kosten und Honorare:
  Für    alle  Kosten  und  Honorare,  die  im  Zusammenhang  mit  dem
  Vertrag    anfallen,    einschließlich eventueller  Rechtskosten für
  die    Eintreibung    des  Darlehens infolge  Nichterfüllung seitens
  des    Darlehensnehmers    und    aller   derzeitigen  und künftigen
  Steuern  und Gebühren, kommt der Darlehensnehmer auf.
- Hypothek:
  Zur    Sicherstellung  des  Darlehenskapitals,  der    Zinsen,   der
  Verzugszinsen  und  einer  Kaution  wird  zugunsten  der  Bank  eine
  entsprechende    Hypothek    zu  Lasten  von    Liegenschaften  samt
  allem      Zubehör      und    Zuwachs  einschließlich   allfälliger
  künftiger    Einverleibungen    von    Parzellen    und  Teilflächen
  eingeräumt.
- Versicherung:
  Der   Darlehensnehmer,  der   eventuelle  Hypothekengeber  und  ihre
  Rechtsnachfolger sind verpflichtet, die der   Hypothek unterstellten
  Baulichkeiten  samt  Zubehör    und   jenen,  die allenfalls auf den
  hypothekarisch belasteten Liegenschaften künftighin errichtet werden
  ordnungsgemäß gegen Brandschäden, Blitzschlag  und   Explosion    zu
  versichern.    Die  entsprechenden  Polizzen müssen  zu  Gunsten der
  Bank vinkuliert werden.
- Wert der belasteten Immobilien:
  Sollte      sich      infolge    eines  allgemeinen   oder   lokalen
  Wertverfalles  des  unbeweglichen  Vermögens  oder    wegen    eines
  anderen    wie    auch immer gearteten Grundes der Kautionalwert der
  belasteten    Liegenschaften    vermindern,   kann  die   Bank  eine
  angemessene    Ergänzung  der hypothekarischen Sicherheit  oder eine
  andere       geeignete    Garantie    oder      eine       teilweise
  Rückerstattung des Darlehens verlangen.
- Aufhebung des Vertrages und Terminverlust:
  Die    Bank  ist berechtigt, den Vertrag im Sinne des Art. 1456  ZGB
  aufzuheben.
- Die    Bank   kann in den im Art. 1186 ZGB vorgesehenen  Fällen  die
  Zahlung der gesamten Schuld verlangen.
- Domizil:
  Für    die  Durchführung  des  Vertrages  und  für  alle rechtlichen
  Auswirkungen  erwählen  die  Vertragspartner  folgendes Domizil: Die
  Bank    ihren    Sitz,    und    zwar    auch    für    Wirkung  der
  Bestimmungen    des    Art. 84 Abs. 2 des Grundbuchgesetzes  Nr. 499
  vom    28.03.1929,   und  der Kunde  das  Sekretariat  der Gemeinde,
  in der die Bank ihren Sitz hat.
- Gesamtschuldnerische Haftung:
  Zu    den    im  Vertrag  vorgesehenen  Leistungen  sind sowohl  der
  Darlehensnehmer    als  auch  seine  Rechtsnachfolger    und   Erben
  gesamtschuldnerisch    verpflichtet   unter  Ausschluss    jeglicher
  Teilbarkeit.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
  Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
  übrigen wirtschaftlichen  Bedingungen, mit  Ausnahme der  Zinssätze,
  einseitig auch zu Ungunsten  des Darlehensnehmers  abzuändern, wobei
  die  Vorschriften  des  Art. 118  des  Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
  01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine  Änderung  zu  Ungunsten des
  Darlehensnehmers erfolgt  nur bei  Vorliegen eines  rechtfertigenden
  Grundes. Rechtfertigende  Gründe  sind  beispielsweise die  Änderung
  gesetzlicher  Bestimmungen, die  Änderung  von  Steuern und Gebühren
  oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
  Wird  der  Zinssatz  durch   Knüpfung   an  einen   Referenzzinssatz
  (Parameter) bestimmt, ermächtigt  der  Darlehensnehmer die Bank, für
  den Fall, dass der  Referenzzinssatz nicht  mehr  wie  heute erhoben
  wird, einen ähnlichen  Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
  Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Vorzeitige Tilgung
  Art. 7  des  GD  Nr. 7/2007  bestimmt, dass   für  Darlehen, die  ab
  02.02.2007 für den Erwerb oder die Sanierung von Immobilieneinheiten,
  die als Wohnung oder für die Abwicklung der eigenen wirtschaftlichen
  oder freiberuflichen Tätigkeit durch eine natürliche Person bestimmt
  sind, aufgenommen  oder  übernommen  werden, eine  jede Vereinbarung
  nichtig ist, die zu Lasten des Darlehensnehmers bestimmte Leistungen
  im Falle einer  vorzeitigen Tilgung des  Darlehens vorsieht. Was die
  an genanntem Tage bestehenden Darlehen anbelangt, die in  den Anwen-
  dungsbereich der Norm  fallen, wurde eine  Vereinbarung zwischen der
  italienischen Bankenvereinigung (ABI)  und den Verbraucherschutzver-
  bänden  nach Maßgabe des Gesetzes abgeschlossen, in der genaue Gren-
  zen für die mögliche  Vorfälligkeitsentschädigung  definiert wurden.
  Diese Sätze stehen  den Kunden in allen Filialen der Bank zur Verfü-
  gung.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
  Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann  das Darlehen durch  Zahlung mit
  Einsetzung in die Gläubigerrechte  jederzeit  auch vor Fälligkeit an
  eine andere Bank übertragen werden. Als neue Finanzierung  kommt nur
  ein Darlehen in  Frage. Die Übertragung  verursacht  keine wie immer
  gearteten Kosten für  den Darlehensnehmer. So sind weder  der  alten
  Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
  die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
  sen). Das neue  Darlehen wird in  jener Höhe  gewährt, die der Rest-
  schuld der zu tilgenden Finanzierung  entspricht. Der  Austausch der
  notwendigen  Informationen, einschließlich  solcher für die Bearbei-
  tung des  Kreditantrags, erfolgt  über  bankeninterne  Kanäle, wobei
  der Darlehensnehmer auch nur mit der neuen Bank in Kontakt zu treten
  braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in  die
  Rechte und  in die Sicherheiten  der ursprünglichen  Bank eingesetzt
  (z.B. Hypotheken, Bürgschaften).
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Dritthypothekenbesteller:
  Ein  vom  Kunden  verschiedenes  Subjekt, welches die Bestellung der
  Hypothek auf eine eigene Immobilie als Sicherstellung bewilligt.
- Indexierter Zinssatz:
  Zinssatz, der sich  mit der Entwicklung  der  Indexierungsparameter,
  die spezifisch im Darlehensvertrag angeführt sind, ändert.
  Den  effektiven Zinssatz in Bezug auf die unterschiedliche Dauer der
  Finanzierung und Periodizität der Raten angeben
- Indexierungsparameter:
  Bezugsindex des Geldmarktes, an den die Variabilität des vertraglich
  festgesetzten Zinssatzes nach gewissen Modalitäten verankert wird.
- Jährlicher effektiver Globalzinssatz (JEGZ/TAEG) der Finanzierung:
  Es handelt sich dabei um einen synthetischen  Indikator, der die Ge-
  samtkosten, die der Konsument zu tragen  hat und in Prozent auf Jah-
  resbasis des gewährten Kredites ausgedrückt.
  In der Berechnung  des TAEG sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung  der  Rückzahlungen  und  das Inkasso
    der Raten (falls von der Bank festgelegt);
  - die Spesen für Versicherung  und  Garantien, die von der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die  Kosten  für   die  Vermittlung eines  Dritten  (falls notwen-
    wendig, um den Kredit zu erhalten);
  - alle anderen vertraglich vorgesehenen Spesen
- Jahreszinssatz:
  Vom  Kunden  der  Bank  zuerkanntes  Entgelt  für  den  Gebrauch der
  vonseiten der Bank dem Kunden gewährten finanziellen Mittel
  Kosten und Honorare
  Für   alle  Kosten  und  Honorare,  die   im  Zusammenhang  mit  dem
  Vertrag    und    aus   den   beigebrachten  Sicherheiten  anfallen,
  einschließlich  eventueller  Rechtskosten  für  die  Eintreibung des
  Darlehens  infolge  Nichterfüllung  seitens des Darlehensnehmers und
  aller  derzeitigen  und  künftigen  Steuern  und Gebühren, kommt der
  Darlehensnehmer auf.
- Kreditbearbeitung:
  Analyse  seitens  der  Bank zwecks Entscheidung über den Antrag  zur
  Gewährung des Darlehens.
- Kreditbearbeitungsgebühr:
  Spesen für die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Periodische Mitteilung:
  Schriftliche    Mitteilung,  die  dem  Kunden  bei  Fälligkeit   des
  Vertrages    und    auf  jeden  Fall  mindestens   einmal  pro  Jahr
  seitens    der    Bank    zugesandt    oder  übergeben  wird;  diese
  liefert    Informationen    zum  Verlauf  der    Beziehung  und  ein
  aktuelles Bild der angewandten Bedingungen
- Rate:
  Bezahlung, die der Schuldner periodisch gemäß vertraglich festgelet-
  ten Terminen  (monatlich, vierteljährlich,  halbjährlich,  jährlich)
  zur Rückzahlung des Darlehens vornimmt. Die Rate besteht aus:
  - einem Kapitalsanteil (ein Teil des geliehenen Betrages);
  - einem Zinsanteil  (Zinsanteil,  welcher der  Bank  für  das Darle-
    hen geschuldet ist).
- Strafgebühr für verspätete Bezahlung:
  Entschädigung für die Schäden aus der verspäteten Bezahlung
- Synthetischer Kostenindikator (SKI/ISC):
  Es handelt sich dabei um  einen  prozentuellen synthetischen Kosten-
  indikator des gewährten Betrages der Ausleihung.
  In der Berechnung  des SKI/ISC sind enthalten:
  - die Rückzahlung des Kapitals;
  - die Bezahlung der Zinsen;
  - die Kreditbearbeitungsgebühr;
  - die Spesen der Kreditrevision;
  - die Spesen für Eröffnung und Abschluss der Kreditakte;
  - die Spesen für die Einhebung der Rückzahlungen bzw. Raten;
  - die Spesen für Versicherung und Garantien,  die von  der Bank vor-
    gegeben sind (dienen zur Rückzahlungsgewährleistung des Kredites)
  - die Kosten für die  Vermittlung eines Dritten (falls notwendig, um
    den Kredit zu erhalten);
  - alle  anderen  vertraglich  vorgesehenen  Spesen,  die  mit    der
    Finanzierung zusammenhängen.
- Tilgung:
  Dies    ist    der    graduelle    Rückzahlungsplan  der  Ausleihung
  mittels    periodischer    Bezahlung  der  Raten,    die  aus  einem
  Kapitalsanteil    und    einem  Zinsanteil  bestehen    und  zum  im
  Vertrag vereinbarten Zinssatz berechnet werden.
- Tilgungsplan:
  Dabei  handelt  es  sich  um  den  Plan,  laut  welchem das Darlehen
  zurückgezahlt  wird,  unter  Angabe   der  Zusammensetzung  und  der
  Fälligkeit der einzelnen Raten.
- Variabler Zinssatz:
  Zinssatz, der von der Raiffeisenkasse aufgrund der Veränderungen der
  Zinssätze auf dem Geldmarkt (z. B. Euribor, prime rate der ABI), die
  zeitlich veränderlich sind, angeglichen werden kann. Den  effektiven
  Zinssatz  in  Bezug  auf die unterschiedliche Dauer der Finanzierung
  und Periodizität der Raten angeben
- Verzugszinsen:
  Diese    stellen    den    höheren    Zinssatz  dar,  der  auf   die
  verspätet bezahlten Summen angewandt wird.
- Voramortisierung:
  Es      handelt    sich    dabei   um  die  Tilgungszeit   vor   der
  eigentlichen  Tilgung,  in  welcher  der  Kunde  über  das   gesamte
  Anfangskapital   verfügt.  Während  dieser  Periode,  deren    Dauer
  vertraglich  festgesetzt  ist,  beschränkt  sich  der  Kunde,    zum
  vertraglich  vereinbarten  Zinssatz  bei  Fälligkeiten lediglich den
  Zinsanteil des aufgenommenen Darlehens zu bezahlen.
- Vorvertragliche Information:
  Kopie  des Vertragstextes, den der Kunde vor Abschluss des Vertrages
  verlangen  kann;  diese  zwingt  weder  die Bank noch den Kunden zum
  Vertragsabschluss.
- Zinssatz der Voramortisierung:
  Zinssatz  während  der  Voramortisierungszeit,  d.h.  jene   Periode
  zwischen Auszahlung des Darlehens und Beginn seiner Tilgung.



Anfang
Inhalt



                  KREDITE UND EINLAGEN IN FREMDWÄHRUNG


Import- und Exportfinanzierungen

- Soll-Zinssatz                     Eurogeldmarktsatz "Brief" + 3,5 Punkte
- Kapitalisierung jeweils bei Fälligkeit
- für die Zinsberechnung dient das Geschäftsjahr
- Maximallaufzeit 6 Monate
- Die Anlage in Fremdwährung birgt ein Wechselkursrisiko in sich


Darlehen in Fremdwährung

- Soll-Zinssatz                     Eurogeldmarktsatz "Brief" + 3,5 Punkte
- Die Anlage in Fremdwährung birgt ein Wechselkursrisiko in sich
- Kapitalisierung gemäß Vereinbarung
- Laufzeit gemäß Vereinbarung
- Provisionen und Gebühren
  -- Bearbeitungsgebühr pro Geschäftsvorfall          Euro             0.-
  -- für Vermittlung des Kredites
     - bei Aufnahme                                   Euro             0.-
     - bei Verlängerung                               Euro             0.-
     - vorzeitige Löschung                            Euro             0.-


Kontokorrent in Fremdwährung

Zinssätze
- Soll-Zinssatz              Eurogeldmarktsatz "Brief" + 3,5 Punkte
- Überziehungszinssatz       Eurogeldmarktsatz "Brief 1 Monat" + 4  Punkte
- Haben-Zinssatz             Eurogeldmarktsatz "Geld"  - 2,5 Punkte

Die Anlage in Fremdwährung birgt ein Wechselkursrisiko in sich

Zinsberechnung und Kapitalisierung

- Zinsberechnung                    aufgrund des Kalenderjahres
- Kapitalisierung                   jährlich

Spesen und Kosten

- Buchungsspesen                                      Euro             0.-
- Auszüge                                             Euro             0.-
- fixe Abschlußgebühren                               Euro             0.-
- Postspesen, gemäß geltender Tarifordnung
- Spesen  für die Rücksendung  von unbezahlten  Schecks zuzüglich Pro-
  testspesen laut Aufstellung des Gerichtsvollziehers
- Steuern und Gebühren im Ausmaß der geltenden Gesetze
- Fremde Kosten werden wertgleich weiterbelastet

Wertstellungen bei Einlagen

- Bargeld und eigene Schecks in Kontowährung               Tag der Einlage
- Schecks auf ausländische Banken in Landeswährung               8 Fixtage
- Schecks auf italienische Banken                               10 Fixtage
- andere Schecks                                                15 Fixtage
- Überweisungen                                                  4 Fixtage

Wertstellungen bei Behebungen

- Barbehebung                                             Tag der Behebung
- mittels Bankschek                                      Ausstellungsdatum
- Zahlungsauftrag                                     Tag der Durchführung
- Lastschriften                                       Tag der Durchführung


Depots in Fremdwährung

Zinssätze
- Haben-Zinssatz             Eurogeldmarktsatz "Geld"  - 2,5 Punkte

Die Anlage in Fremdwährung birgt ein Wechselkursrisiko in sich

Zinsberechnung und Kapitalisierung

- Zinsberechnung                            aufgrund des Kalenderjahres
- Kapitalisierung                           gemäß Vereinbarung


Wertstellungen bei Einlagen
- in Euro                                              2 Banktage
- in Fremdwährung (Währung des Depots)                 Tag der Einlage
- andere Währung                                       2 Banktage

Wertstellungen bei Behebungen
- Löschung gegen Euro                                  2 Banktage
- Arbitrage                                            2 Banktage
- Gutschrift auf Fremdwährungskonto                    2 Banktage

Spesen und Kosten

- Verlängerung bei Fälligkeit                         Euro             0.-
- proroga a scadenza                                  Euro             0.-
- Arbitrage                                           Euro             0.-



Spareinlagen in Fremdwährung


Ausgabe in allen konvertierbaren Währungen

Zinssätze
- Haben-Zinssatz             Eurogeldmarktsatz "Geld"  - 2,5 Punkte

Die Anlage in Fremdwährung birgt ein Wechselkursrisiko in sich

Zinsberechnung und Kapitalisierung

- Zinsberechnung                            aufgrund des Kalenderjahres
- Kapitalisierung                           jährlich


Wertstellungen bei Einlagen                            Tag der Einlage
Wertstellungen bei Behebungen                          Tag der Behebung


Sparbriefe in Fremdwährung

Allgemeine Ausgabebedingungen
- Ausgestellt in den Währungen: USD, CHF
- Mindeststückelung im Gegenwert von Euro    500,00.-
- Laufzeit in Monaten: 3-6-12-18-24-36-48-60
- variabler Zinssatz

Zinssätze
- Haben-Zinssatz             Eurogeldmarktsatz "Geld"  - 2,5 Punkte

Die Anlage in Fremdwährung birgt ein Wechselkursrisiko in sich

Zinsberechnung und Kapitalisierung

- Zinsberechnung                            aufgrund des Kalenderjahres
- Kapitalisierung                           bei Fälligkeit


Wertstellungen bei Einlagen                            Tag der Einlage
Wertstellungen bei Behebungen                          Tag der Behebung




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Inhalt



                               DISKONTE


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung   der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Der  Diskont  ist  jener  Vertrag,  mit dem die Bank dem Kunden nach
  Abzug  der  Zinsen  den  Betrag  einer  nicht  verfallenen Forderung
  gegenüber  Dritten  mittels  der Abtretung dieser Forderung, Eingang
  vorbehalten,  bevorschusst.  Beim  Diskont  handelt  es sich um eine
  Geldausleihung,    die  wirtschaftlich  durch  die  Abtretung  einer
  Forderung  garantiert  ist;  Voraussetzung  für  den Diskont ist das
  Bestehen  einer  nicht  verfallenen  Forderung  des diskontnehmenden
  Kunden  gegenüber  Dritten,  und der eigentliche Zweck der in dieser
  Form  abgewickelten  Ausleihung ist jener, den Kunden in die Lage zu
  versetzen,  dessen  Forderung  vor Fälligkeit einzuziehen, wobei die
  Forderung  zahlungshalber  abgetreten   oder  das  Forderungspapier,
  welches  die  Forderung  verbrieft,  übertragen wird. Gegenstand des
  Diskontes  können verbriefte Forderungen (Wechsel, Dokumententratten
  usw.),  Handelsrechnungen, nicht verbriefte Forderungen (Halbjahres-
  und    Annuitätenbeträge    vom   Staat   und  anderen  öffentlichen
  territorialen  Körperschaften)  oder Forderungen, die in anderen als
  Wechselpapieren verbrieft sind.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
  Möglichkeit,    die   von  der  Bank  bevorschussten   Summen  nicht
  zurückzahlen  zu  können,  falls  die  diskontierte  Forderung nicht
  eingelöst wird.

Wirtschaftliche Bedingungen

Zinssätze

- Sollzinssatz                                                     4,500 %

Zinsberechnung und Kapitalisierung

- Kapitalisierung der Zinsen                bei Diskontierung
- Zinsberechnung                            aufgrund des Kalenderjahres

Kommissionen und Spesen

- Kreditprovision                                                      0 %
- Kommission für Platzeffekten                        Euro          2,30.-
- Kommission für Distanzeffekten                      Euro          2,30.-

Wertstellungen

- Gutschrift auf Kontokorrent               Tag der Durchführung


Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Abtretung einer Forderung:
  Vertrag,  mit  welchem  der  bisherige  Gläubiger  (der  Abtretende)
  einem neuen Gläubiger (Abtretungsempfänger) eine Forderung gegenüber
  einem Dritten (Drittschuldner) abtritt.
- Abtretung zahlungshalber:
  Der  Abtretende  garantiert auch die Solvenz (Zahlungsfähigkeit) des
  Drittschuldners,  mit  der  Folge,  dass  der  Abtretende  nur  dann
  befreit ist, wenn der Drittschuldner bezahlt hat.
- Lagerpfandschein:
  Bei  diesem  handelt  es  sich um ein Dokument, das von Lagerhäusern
  dem  Hinterleger  ausgestellt  wird und den Besitz von Waren und das
  Recht, diese abzuholen, bestätigt.



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Inhalt



                         FINANZIERUNGS-LEASING


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung   der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Unter    Leasingfinanzierung    versteht    man    ein   von   einem
  Finanzintermediär  (Leasinggeber)  getätigtes  Finanzierungsgeschäft
  bestehend  in  der  Einräumung  der  Nutzung  von unbeweglichen oder
  beweglichen    Gütern    für  eine  bestimmte  Zeit  gegen   Entgelt
  (Leasingraten).  Die  Güter  werden  durch den Leasinggeber erworben
  oder  errichtet,  und zwar nach den Wünschen und Vorgaben des Kunden
  (Leasingnehmer),  der  alle  damit verbundenen Risiken übernimmt und
  am  Ende  der  genannten  Vertragsdauer das Recht besitzt, die Güter
  zum festgesetzten Preis zu erwerben.
- Die Leasingfinanzierung  zielt auf  die Befriedigung eines Finanzie-
  rungsbedarfs für eine Investition des Kunden ab.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Der Kunde übernimmt die besonderen mit den mittel- und langfristigen
  Finanzierungsgeschäften  verbundenen  Risiken,  sowie  die  Risiken,
  die  sich  infolge  der  Änderung  der   Steuergesetzgebung  ergeben
  können. Er übernimmt die  unwiderrufliche Verpflichtung  zur Zahlung
  aller  Raten sowie die  Risiken, die mit dem Leasingobjekt zusammen-
  hängen.

Wirtschaftliche Bedingungen

Laufzeit
- Mindestlaufzeit (Immobilien)                15 Jahre

Höchstzinssätze
- nominaler jährlicher Leasingzinssatz      Euribor 6M/365 Tage
  -- Immobilien                             + Maximalpunkte        2,500 P
  -- Mobilien                               + Maximalpunkte        3,000 P
- Verzugszinssatz                           Soll-Zins       +      3,000 %

Zinsberechnung
- Periodizität                              monatlich/trimestral/semestral
- Zinsberechnung                            aufgrund des Handelsjahres

Durchschnittlicher globaler Effektivzinssatz (TEGM)
Das  Wirtschafts- und  Finanzministerium  veröffentlicht  alle drei Monate
im Rahmen des Wuchergesetzes diesen Durchschnittszinssatz.
Die Wucherschwelle wird überschritten, falls die Zinsen den veröffentlich-
ten Durchschnittszinssatz um 25 % zuzüglich weiterer 4 Prozentpunkte über-
schreiten.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass der  von den  Antiwucherbestimmungen
vorgesehene durchschnittliche globale Effektivzins (TEGM) in der Bank aus-
gehängt ist.
- Wucherzins für Leasing bis Euro 25.000.-                        12,425 %
- Wucherzins für Leasing über Euro 25.000.-                       14,913 %

Spesen
- Spesen Fälligkeitsanzeige                           Euro          1,00.-


Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Entgelt
  Das    Entgelt    für    das     Finanzierungsleasing    wird    bei
  Vertragsabschluss    provisorisch   festgelegt   und  ist  in  einer
  vereinbarten  Anzahl  von  Raten zu bezahlen. Die erste Rate ist bei
  Unterzeichnung dieses Vertrages fällig und ist eine fixe.
- Zahlungsort
  Sämtliche  Zahlungen  aus  dem Vertrag haben an die  Raiffeisenkasse
  Ritten zu erfolgen.
- Anpassung des Entgelts
  Eine  Anpassung  des  vertraglich  festgelegten  Entgeltes   erfolgt
  dann,  wenn  der  Leasinggeber  zusätzliche  mit  dem Leasing-Objekt
  zusammenhängende  Kosten  aus  welchem  Grund  auch  immer zu tragen
  hat.    Die  Höhe  der  indexierten   Raten  wird  in  diesem  Falle
  entsprechend    angepasst    und   durch   eine  Mitteilung  an  den
  Leasingnehmer festgehalten.
- Kaufoption
  Bei  Ablauf  der  Laufzeit  des  Vertrages  steht dem  Leasingnehmer
  eine  Kaufoption  bezüglich  des  Leasing-Objektes  zu. Bei Ausübung
  dieses  Rechtes  muss  das  Objekt in dem rechtlichen und faktischen
  Zustand übernommen werden, in dem es sich gerade befindet.
- Haftungsbeschränkung und Klagerecht
  Ab  Unterzeichnung  des   Vertrages  haftet  der  Leasingnehmer  für
  alle  Risiken  und  Verpflichtungen,  die  mit dem Eigentumsrecht am
  Leasingobjekt  und  dem  Besitz und der Nutzung desselben direkt und
  indirekt  zusammenhängen.  Er  hält  den Leasinggeber mit dem Erwerb
  dieses Objektes schad- und klaglos.
  Der    Leasingnehmer    haftet   für   alle  Mängel  und  Fehler  am
  Leasingobjekt und aller seiner Anlagen.
  Eine   Haftung   des  Leasinggebers  ist  ebenfalls  ausgeschlossen,
  wenn  aus  welchem   Grund  auch  immer  die  Nutzung  des  Leasing-
  Objektes    nicht    mehr   möglich  ist,  und   so  verzichtet  der
  Leasingnehmer  ausdrücklich  darauf,  die  Aufhebung  des Vertrages,
  die    Herabsetzung    oder   die   Aussetzung  des  Entgeltes  oder
  Schadenersatz zu verlangen.
  Der  Leasinggeber  ist  infolgedessen damit einverstanden, dass  die
  ihm    zustehenden    Rechte    und   Klagerechte  gegen  Dritte  im
  Zusammenhang  mit  dem  Leasingobjekt  und  mit  seiner  Nutzung vom
  Leasingnehmer  ausgeübt  werden.  Sollte  dies  nicht  möglich sein,
  wird  der  Leasinggeber  diese  Rechte  im  eigenen  Namen, aber auf
  Kosten und Gefahr des Leasingnehmers geltend machen.
- Instandhaltung und Ausbesserungen
  Für    die  ordentliche  und  außerordentliche   Instandhaltung  des
  Leasingobjektes  und  aller  seiner  Anlagen, für Ausbesserungen und
  den  Ersatz  von  Anlagen  sowie auch für die Kosten deren Anpassung
  an  behördliche  oder  gesetzlichen Vorschriften gehen zu Lasten des
  Leasingnehmers.  Im  Besonderen  verpflichtet sich der Leasingnehmer
  unverzüglich  alle  Arbeiten  auszuführen,  die  dazu dienen etwaige
  Gefahren  durch  das  Objekt  abzuwenden. Der Leasingnehmer hält den
  Leasinggeber jedenfalls schad und klaglos.
- Nutzung
  Die  Nutzung  des  Leasing-Objektes  hat in Übereinstimmung mit  den
  behördlichen  und  gesetzlichen  Vorschriften  zu erfolgen, für jene
  Zwecke,  für  die  es  bestimmt  ist,  mit  der  Sorgfalt  des guten
  Familienvaters   und  jedenfalls  unter   Berücksichtigung  des  dem
  Leasinggeber zustehenden Eigentumsrechts.
  Der  Leasinggeber  gewährleistet  die  freie  Nutzung  des  Leasing-
  Objektes.  Die  Gewährleistung  erstreckt   sich  jedoch  nicht  auf
  Handlungen Dritter.
- Hinzufügungen und Verbesserungen
  Hinzufügungen    und   Verbesserungen  gehen  in  das  Eigentum  des
  Leasinggebers  über  und  der  Leasingnehmer hat keinen Anspruch auf
  eine    wie   immer  geartete   Entschädigung,  auch  wenn  sie  vom
  Leasinggeber  genehmigt  worden  sind.  Sollte der Leasingnehmer die
  Kaufoption  nicht  ausüben,  hat   der  Leasinggeber  das  Recht  zu
  verlangen, dass der vorherige Zustand wiederhergestellt wird.
- Versicherungen
  Der  Leasingnehmer  ist  verpflichtet,  auf  eigene Kosten  folgende
  Versicherungen  bei einer dem Leasinggeber   genehmen Versicherungs-
  gesellschaft abzuschließen:
  a) eine Haftpflichtversicherung gegen alle  Schäden,  die  entstehen
     können,  und  zwar  bis zu einer Deckungssumme von Euro 1.000.000
     im Block;
  b) eine Feuerversicherung auf Neuwert.
  Die  Versicherungsverträge  werden  vom  Leasingnehmer  auf   eigene
  Rechnung im Interesse des Leasinggebers abgeschlossen.
- Schäden am Leasingobjekt
  Wird    das   Leasingobjekt  beschädigt  oder  zerstört,  sorgt  der
- Leasingnehmer auf seine Kosten für dessen Wiederherstellung
  Zahlungsverzug
  Die  im  Vertrag  vorgesehenen  Zahlungen   dürfen  weder  verzögert
  noch  ausgesetzt  werden.  Eventuelle Forderungen des Leasingnehmers
  müssen    an    anderen    Stellen  geltend   gemacht  werden,  eine
  Aufrechnung ist ausgeschlossen.
  Im  Falle  eines  wie immer gearteten Zahlungsverzuges schuldet  der
  Leasingnehmer  Verzugszinsen.  Der  Zahlungsverzug tritt automatisch
  ein,  ohne  dass  eine  Zahlungsaufforderung  notwendig wäre und die
  Verzugszinsen  sind  bis  zur  effektiven  Zahlung der rückständigen
  Beträge geschuldet.
- Aufhebung des Vertrages
  Wenn    der   Leasingnehmer  die  in  diesem  Vertrag   übernommenen
  Verpflichtungen    nicht    erfüllt,   kann  der   Leasinggeber  die
  Aufhebung  nach  Maßgabe  des Art. 1456 ZGB verlangen. Es gelangt im
  Falle der Aufhebung des Vertrages Art. 1526 ZGB zur Anwendung.
- Kosten
  Für  alle  Kosten,  Steuern  und  Gebühren, die im Zusammenhang  mit
  der  Leasingfinanzierung,  mit  der  Ausübung der Kaufoption und mit
  der    Einbringung    der    sich  aus   diesem  Vertrag  ergebenden
  Forderungen anfallen, kommt der Leasingnehmer auf.
- Abänderung der wirtschaftlichen Bedingungen
  Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
  übrigen wirtschaftlichen  Bedingungen, mit  Ausnahme der  Zinssätze,
  einseitig auch zu Ungunsten  des Darlehensnehmers  abzuändern, wobei
  die  Vorschriften  des  Art. 118  des  Bankwesengesetzes Nr. 385 vom
  01.09.1993 beachtet werden müssen. Eine  Änderung  zu  Ungunsten des
  Darlehensnehmers erfolgt  nur bei  Vorliegen eines  rechtfertigenden
  Grundes. Rechtfertigende  Gründe  sind  beispielsweise die  Änderung
  gesetzlicher  Bestimmungen, die  Änderung  von  Steuern und Gebühren
  oder andere generelle Erhöhungen der Kosten (z.B. Inflation).
  Wird  der  Zinssatz  durch   Knüpfung   an  einen   Referenzzinssatz
  (Parameter) bestimmt, ermächtigt  der  Darlehensnehmer die Bank, für
  den Fall, dass der  Referenzzinssatz nicht  mehr  wie  heute erhoben
  wird, einen ähnlichen  Ersatz-Referenzzinssatz zu bestimmen, der die
  Anpassung der Zinsen an die Marktentwicklung ermöglicht.
- Vorzeitige Tilgung
  Art. 7  des  GD  Nr. 7/2007  bestimmt, dass   für  Darlehen, die  ab
  02.02.2007 für den Erwerb oder die Sanierung von Immobilieneinheiten,
  die als Wohnung oder für die Abwicklung der eigenen wirtschaftlichen
  oder freiberuflichen Tätigkeit durch eine natürliche Person bestimmt
  sind, aufgenommen  oder  übernommen  werden, eine  jede Vereinbarung
  nichtig ist, die zu Lasten des Darlehensnehmers bestimmte Leistungen
  im Falle einer  vorzeitigen Tilgung des  Darlehens vorsieht. Was die
  an genanntem Tage bestehenden Darlehen anbelangt, die in  den Anwen-
  dungsbereich der Norm  fallen, wurde eine  Vereinbarung zwischen der
  italienischen Bankenvereinigung (ABI)  und den Verbraucherschutzver-
  bänden  nach Maßgabe des Gesetzes abgeschlossen, in der genaue Gren-
  zen für die mögliche  Vorfälligkeitsentschädigung  definiert wurden.
  Diese Sätze stehen  den Kunden in allen Filialen der Bank zur Verfü-
  gung.
- Übertragbarkeit von Finanzierungsverträgen
  Gemäß Art. 8 des GD Nr. 7/2007 kann  das Darlehen durch  Zahlung mit
  Einsetzung in die Gläubigerrechte  jederzeit  auch vor Fälligkeit an
  eine andere Bank übertragen werden. Als neue Finanzierung  kommt nur
  ein Darlehen in  Frage. Die Übertragung  verursacht  keine wie immer
  gearteten Kosten für  den Darlehensnehmer. So sind weder  der  alten
  Bank Beträge geschuldet (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) noch hebt
  die neue Bank solche ein (z.B. Kreditbearbeitungsgebühren, Notarspe-
  sen). Das neue  Darlehen wird in  jener Höhe  gewährt, die der Rest-
  schuld der zu tilgenden Finanzierung  entspricht. Der  Austausch der
  notwendigen  Informationen, einschließlich  solcher für die Bearbei-
  tung des  Kreditantrags, erfolgt  über  bankeninterne  Kanäle, wobei
  der Darlehensnehmer auch nur mit der neuen Bank in Kontakt zu treten
  braucht. Durch diese Form der Übertragung wird die neue Bank in  die
  Rechte und  in die Sicherheiten  der ursprünglichen  Bank eingesetzt
  (z.B. Hypotheken, Bürgschaften).
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Indexierungsparameter:
  Ist eine auf den  Geldmarkt  bezogene Größe, an die der vertragliche
  Zinssatz gemäß den vertraglichen Vereinbarungen geknüpft ist.
- Leasinggeber:
  Ist der Finanz- oder Bankintermediär, der als Gläubiger das Leasing-
  gut zur Leasingfinanzierung übergibt.
- Leasingnehmer:
  Ist der Kunde, der als Schuldner das Gut in Leasing erhält.
- Leasingrate
  Ist periodische Entgelt für das Finanzierungsleasing.
- Leasingsatz:
  Ist der interne  Aktualisierungszinssatz, wie i n der Sektion "wirt-
  schaftliche Bedingungen des Geschäfts" definiert
- Rückkaufoption oder Aufschuboption:
  Ist das Recht des Kunden, bei Vertragsbeendigung  zu entscheiden, ob
  er das Gut zum festgesetzten Preis  erwerben will oder ob er die Be-
  nutzung zu einem vordefinierten Preis weiterführen möchte, vorausge-
  setzt, er hat alle seine Verpflichtungen erfüllt.
- Schiedsgericht:
  Ist die gebietsmäßig zuständige Schlichtungsstelle, welche  auch bei
  Abweichung von den in der italienischen Zivilprozessordnung vorgese-
  henen Bestimmungen, über die  Streitfälle  entscheidet, welche  sich
  aus dem Leasingvertrag ergeben.
- Verzugszinssatz:
  Ist der geschuldete Zinssatz, der im Falle einer nicht rechtzeitigen
  Zahlung einer Geldsumme angewendet wird.
- Wertstellung:
  Ist das Datum  der Lastschrift  oder der Gutschrift einer Geldsumme,
  ab welchem aktive oder passive Zinsen anreifen, entweder für den Be-
  günstigten oder für den Zahlenden.



Anfang
Inhalt



                        BANKGARANTIE/BANKBÜRGSCHAFT



Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung   der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Mit    der    Kreditleihe    steht  die   Bank  für  die  Einhaltung
  gewisser    Verpflichtungen  eines  Kunden ein,  oder  übernimmt von
  diesem  eine  Schuld.  Im  besonderen:  falls  die    Bank   für die
  Verpflichtung     des    Kunden    bürgt,    indem     diese    eine
  Wechselbürgschaft      unterzeichnet      oder     eine   Bürgschaft
  leistet,    handelt    es    sich  um  einen Avalkredit  oder  einen
  Bürgschaftskredit;      falls      die     Bank   den   Kunden   zur
  Wechselziehung  ermächtigt  und  sich  dazu  verpflichtet,  diese zu
  akzeptieren,  handelt  es  sich um einen Akzeptkredit. Diese Kredite
  können      Sicherstellungen     aufweisen.   Bei   den Kreditleihen
  sind  die  sog.  passiven  Bürgschaften   besonders bedeutend,  d.h.
  jene,    welche    die   Bank  zugunsten  eines Dritten im Interesse
  eines eigenen Kunden leistet.
- Bankgarantie:
  Bankgarantien        spielen      besonders    im    internationalen
  Handelsverkehr    eine  große  Rolle.  Dieser     "Garantievertrag",
  "contratto    autonomo  di  garanzia",  "performance    bond"   oder
  "guarantee  bond"    hat    in    den letzten  Jahren  an  Bedeutung
  gewonnen      und      ist     dadurch   gekennzeichnet,   daß   die
  Garantieverpflichtung      der      Bank     eine   gegenüber    dem
  Grundgeschäft      gänzlich      selbständige     und    unabhängige
  Verpflichtung  ist.  Typisch  für  die  Garantie  ist  die  von  den
  Banken    aller    Länder fast formularmäßig verwendeten  Worte, daß
  die    Zahlung    "auf    erstes  Anfordern"    oder    auf    erste
  Aufforderung    hin    (a    semplice    richiesta  oder  "a   prima
  richiesta")    unter    Ausschluß    jeglicher    Einwendungen   und
  Einreden  aus  dem  Vertrag  des  Garantienehmers  mit  dem Auftrag-
  geber    geleistet    wird.    Die    garantierende  Bank  kann  nur
  Einwendungen  aus  dem  Garantievertrag  selbst   (z.B.  Ablauf  der
  Frist)  erheben  und  nicht  aus dem zugrundeliegenden Geschäft. Die
  Bank    muss  im  Falle  der  Inanspruchnahme auch gegen  den Willen
  des    Auftraggebers    zahlen;  dieser  hat  nur   die Möglichkeit,
  mit  einer  einstweiligen  richterlichen  Verfügung  laut  Art.  700
  der  Zivilprozeßordnung  die  Zahlung  verbieten  zu    lassen.  Die
  garantierende  Bank  hat  das    Recht    und    die  Pflicht,   die
  Zahlung  zu  verweigern,  wenn  es  sich    um   eine mißbräuchliche
  Inanspruchnahme  handelt,  die    aber    "auf    den ersten  Blick"
  erkennbar,  sicher  und  unanfechtbar    sein    muß  (Kassation Nr.
  3291/1993).    Die    Bank  muss  sich  im    Falle     der  Zahlung
  ausschließlich    am    Auftraggeber   schadlos  halten, sodass  sie
  den    gezahlten    Betrag    auch  dann  nicht   vom Garantienehmer
  zurückfordern  kann,  wenn  die    Zahlung  nicht geschuldet gewesen
  wäre.
- Bankbürgschaft:
  Die    Bürgschaft    ist  im  Unterschied  zur  abstrakten  Garantie
  eine  akzessorische  Verpflichtung,  d.h.  sie  ist  abhängig    vom
  Bestand    einer    rechtswirksamen    Hauptforderung    (Art.  1939
  ZGB).  So  ist  die  Bankbürgschaft  wie  jede  Bürgschaft  von  den
  Bestimmungen    der    Art.    1936    ff.  ZGB  geregelt,  ganz  im
  Gegensatz    zur  Garantie, die einen atypischen  Vertrag  laut Art.
  1322 Abs. 2 ZGB darstellt.
  Für die Bürgschaft gilt grundsätzlich,
  - dass    der    Bürge    den   Forderungen   des   Gläubigers  alle
  Einwendungen  und  Einreden  entgegenhalten  kann,  die  auch    dem
  Hauptschuldner zustehen;
  - dass    laut    Art.    1952  der  Bürge, der  vom  Gläubiger  zur
  Leistung      aufgefordert    wird,    die    Zahlung   vorher   dem
  Hauptschuldner  mitteilen  muss,  denn "wenn der Bürge  gezahlt hat,
  ohne    den    Hauptschuldner  darüber  zu    benachrichtigen,  kann
  dieser  dem  ersten  gegenüber  jene  Einwendungen erheben, die   er
  im    Augenblick    der    Zahlung    dem   Hauptgläubiger gegenüber
  erheben    hätte   können."  In  den   "Allgemeinen Bedingungen  für
  die    Leistung    von     Bankbürgschaften      und  Bankgarantien"
  verzichtet        der     Kunde    auf    diese Benachrichtigung und
  befreit die Bank von der Erhebung von Einwendungen;
  - dass  die  Bank,  die  als   Bürge  eine  Nichtschuld bezahlt, den
  Betrag  auch  vom  vermeintlichen  Gläubiger zurückfordern  kann (im
  Gegensatz zur Garantie - siehe oben).
- Der    Bürge   haftet in gleicher Weise wie der Hauptschuldner.  Die
  Inanspruchnahme  hat  nach  der  angegebenen  Zahl  von  Tagen  nach
  Fälligkeit    der    besicherten    Verbindlichkeit  schriftlich  zu
  erfolgen.  Auch  die  Dauer  der  Gültigkeit  ist  fixiert, die aber
  niemals  vor  Fälligkeit  der  besicherten  Schuld  eintreten  kann.
  Eine    vom    Art.   1957  ZGB abweichende  Regelung  ist zulässig.
  Wie  in  Bankbürgschaften  üblich,  wird  auch auf  die Einrede  der
  Vorausklage    laut  Art.   1944  ZGB  verzichtet, obwohl  diese der
  Bank  ohnehin  nicht  zustehen   würde,  es    sei  denn,  sie  wird
  ausdrücklich   vereinbart.  Die   Möglichkeit    der  Abtretung  der
  Bürgschaft  wird  von  der  Genehmigung   der  Bank abhängig gemacht
  (siehe Art. 1263 ZGB).
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Im Falle, dass  die Bank die  Zahlung leisten  muss, ist  der  Kunde
  angehalten, der Bank alles zurückzuzahlen, das diese in Zusammenhang
  mit dem gewährten Kredit bezahlt hat.

Wirtschaftliche Bedingungen

Kommissionen

- jährliche Kommission auf den garantierten Betrag
  -- bis  Euro 10.000,00                                           1,500 %
  -- von  Euro 10.001,00 bis Euro 50.000,00                        0,750 %
  -- über Euro 50.000,00                                           0,500 %
- semestrale Kommission für Wohnbau                                0,400 %
- jährliche  Kommission für Steuerrückvergütungen                  0,500 %


- Mindestkommission                                   Euro         50,00.-

- einmalige Fixkommission                             Euro         50,00.-

Solidaritätsfonds

- Zwangsbeitrag zu Gunsten des Solidaritätsfonds zum               0,500 %
  Schutz der Erwerber von zu errichtenden Gebäuden
  (auf den Gesamtbetrag der Bürgschaft berechnet)

Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Der Kunde hat die Pflicht:
  -- für die Dauer der Garantie die oben angeführte  Provision im Vor-
     aus zu bezahlen. Sie ist vorbehaltlich   einer gegenteiligen  An-
     gabe in Prozent des besicherten  Betrages ausgedrückt;
  -- die Bank  in vollem  Umfang schad- und klaglos zu halten und  auf
     die einfache Aufforderung  hin   unverzüglich  die  Beträge,  die
     infolge der Garantieleistung ausbezahlt werden, einzuzahlen, ein-
     schließlich der Zinsen, Provisionen und Nebenleistungen;
  -- auf einfache  Aufforderung  hin,  unverzüglich   Bargeld  in Höhe
     des  sichergestellten Betrages zu hinterlegen oder  der  Bank ge-
     nehme  Wertpapiere in  dieser  Höhe  zugunsten  der Bank zu  ver-
     pfänden,  wobei  in  der  Zeit  nach  dieser Pfandbestellung eine
     entsprechende Herabsetzung der Provision erfolgt;
  -- für alle fälligen  Beträge, die  geschuldet  sind, Zinsen  in der
    oben angeführten Höhe zu bezahlen.
- Überdies:
  -- ist die Bank berechtigt, die bezahlten Beträge vom  Konto abzubu-
     chen;
  -- werden dem Begünstigten der Garantie die  Beträge ausgezahlt, die
     dieser aufgrund der  Garantie mit  einfachem  Schreiben verlangt.
     Diese Auszahlung kann unabhängig  von  der angegebenen Begründung
     und trotz Einspruch erfolgen;
  -- ist die  Bank  befreit,  den  Kunden  über die   Forderungen  des
     Begünstigten der Garantie vor der  Auszahlung  zu benachrichtigen
     und auch davon, dem  Begünstigten gegenüber irgendwelche  Einwen-
     dungen zu erheben, die dem Kunden zustehen könnten. Es ist einzig
     und allein Sache des Kunden, gegen den Begünstigten Klagen zu er-
     heben und Rechte  geltend zu machen, sowie  auch die  Beträge zu-
     rückzufordern, die ihm ausbezahlt wurden.
  -- wird jede  aus der  Garantieleistung entstehende  Verbindlichkeit
     für die Erben  und  Rechtsnachfolger gesamtschuldnerisch und  un-
     teilbar übernommen;
  -- kommt der Kunde für alle Kosten und Steuern, die im  Zusammenhang
     mit dem Vertrag oder mit der übernommenen Garantie anfallen, auf.
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Akzept:
  Handlung,    mit   welcher der Bezogene sich dazu verpflichtet,  den
  Wechsel bei Fälligkeit zu bezahlen.
- Aval:
  Wechselbürgschaft,  Kraft  derer  der  Bürge  auf  dieselbe    Weise
  haftet   wie  die Person, für welche die Garantie ausgestellt wurde.
- Bürgschaft:
  Sicherstellung,    Kraft    derer    der    Bürge   aufgrund   einer
  persönlichen      Verpflichtung    für      die   Einhaltung   einer
  Verpflichtung eines Anderen haftet.


Anfang
Inhalt



                            DOKUMENTENAKKREDITIV



Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung  der  Struktur  und   der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Das    Dokumentenakkreditiv    besteht    aus    der  Übernahme  der
  Verpflichtung    seitens    einer  Bank    (ausgebende   Bank),  auf
  Rechnung    und    im Namen eines eigenen Kunden (Auftraggeber), der
  generell     Wareneinkäufer  ist,    selbst    oder     von    einer
  Korrespondenzbank    eine  wirtschaftliche  Leistung  (Bezahlung bei
  Sicht,    Übernahme    der    Verpflichtung  zum   Zahlungsaufschub,
  Wechselakzept  usw.)  innerhalb  eines  bestimmten  Betrages     und
  einer        festgelegten      Frist    zugunsten   eines    Dritten
  (Begünstigter),      der    generell    der    Verkäufer   der   der
  Transaktion    zugrundeliegenden    Waren    ist,    gegen   Vorlage
  seitens        des        Verkäufers    von    Lieferscheinen    und
  Begleitpapieren    der  Waren,  die gemäß vertraglichen  Fristen und
  Bedingungen erstellt sind, zu erbringen.
  Es    handelt    sich    um    ein  im internationalen  Handel  weit
  verbreitetes    Geschäft,  mit  welchem die Lieferung  der  Ware und
  deren  Bezahlung  mit  dem  Austauschen  seitens  der    Banken  des
  Verkäufers     und    des  Ankäufers    der    Lieferscheine     und
  Begleitpapiere,        deren        formelle    Richtigkeit    (ohne
  Werturteile)   gemäß  den  von  der  Internationalen   Handelskammer
  vorgegebenen      Normen    von    den   Banken  überprüft   werden,
  gleichzeitig erfolgen.
- Der      Stand-by    Letter    of   Credit  (SBLC)  sieht  wie  beim
  Dokumentenakkreditiv    eine    Bewertung    von    Unterlagen   für
  dessen  Verwendung  vor,  stellt  jedoch die Garantiefunktion in den
  Vordergrund.  Der  SBLC  wird  nämlich  vom Begünstigten bei Vorlage
  der  vorgeschriebenen  Unterlagen  nur  in  jenem   Falle aktiviert,
  falls    dieser    vom  Schuldner    (Auftraggeber    des SBLC)  die
  Bezahlung  gemäß  zugrundeliegendem  Handelsvertrag  (beispielsweise
  mittels  Banküberweisung)  nicht   erhalten hat.
- Die    beiden  beschriebenen  Geschäfte,   Dokumentenakkreditiv  und
  Stand-by    Letter    of    Credit,  sind  von  spezifischen  Normen
  geregelt,    die    von    der  Internationalen   Handelskammer  von
  Paris    erlassen    wurden.  In  der  Ausführung  dieser  Geschäfte
  bedient  man  sich  generell  ausländischer  Korrespondenten, die im
  Land des Verkäufers / Exporteurs domiziliert sind.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Da    das    Dokumentenakkreditiv  oder  der    Stand-by  Letter  of
  Credit    Zahlungsinstrumente  sind,  die    sich    aufgrund  einer
  autonomen        Verpflichtung      der    Bank,   unabhängig    vom
  zugrundeliegenden  Handelsgeschäft  -  nur  durch die  Bewertung der
  Unterlagen       und  nicht  deren   Sachverhalt    -    aktivieren,
  unterliegt    der    Auftraggeber    dem    Risiko,  gegenüber   der
  Vorlage    von  vertragskonformen Unterlagen, für welche  seine Bank
  (Ausgeber)      bezahlen      oder      sich      zur      Bezahlung
  verpflichten  muss  und  folglich  den   Auftraggeber  zu  belasten,
  nicht vertragsmäßig vereinbarte Ware zu erhalten.
- Die    in  Fremdwährung  benannten  oder  gegen  Euro  oder in einer
  anderen    Währung    als  die  Nennwährung  beglichenen   Geschäfte
  unterliegen  dem  Risiko  der  Schwankung  des  Wechselkurses,    da
  diese    zu  jenem  Wechselkurs beglichen werden, der im  Moment der
  Negoziierung herrscht.


Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Der Auftraggeber übernimmt jede Haftung für die Folgen
  -  von  Verzögerungen, Verlusten  oder  sonstigen Irrtümern bei  der
  Übermittlung  von  Briefen,  Dokumenten,  Fernschreiben oder anderen
  elektronischen    Mitteln   (Swift)  im   Zusammenhang    mit  allen
  beantragten  Akkreditiven.  Außerdem  übernimmt  er  die Haftung für
  Irrtümer  bei  der  Übersetzung  oder  Auslegung    von  technischen
  Ausdrücken. Die Bank behält sich das Recht  vor,
  Akkreditiv-Bedingungen            gegebenenfalls         unübersetzt
  weiterzugeben;
  -  von      Verpflichtungen    der    Bank,  die    auf    besondere
  ausländische Gesetze und Gebräuche beruhen;
  -  von  Unterbrechungen   der  Geschäftstätigkeit   der  beteiligten
  Banken    verursacht  durch  Unruhen,  Aufruhr,  Aufstand,    Krieg,
  Streiks, Aussperrungen  oder  sonstiger  Fälle  höherer Gewalt;
  -  die   durch    die    Erfüllung   und   Beachtung   der  von  den
  zuständigen      Behörden    erlassenen    Bestimmungen    entstehen
- In    Ermangelung  anderer Weisungen, bedient sich die Bank bei  der
  Abwicklung    der    Akkreditive  ihrer  Korrespondenzbanken.   Dies
  geschieht      für      Rechnung      und      auf      Gefahr   des
  Auftraggebers.    Für  die  Nichterfüllung der Weisungen  haftet der
  Auftraggeber,    auch  wenn  die  Wahl der Korrespondenzbank von der
  Bank getroffen worden ist.
- Das    unwiderrufliche  Akkreditiv  kann  nur    mit   schriftlicher
  Zustimmung      aller    Beteiligten    geändert   oder   widerrufen
- Sämtliche      Dokumente    reisen    auf   Wag   und   Gefahr   des
  Auftraggebers.
- Das    Akkreditiv    gilt    als  benutzt,   sobald  der  Kunde  die
  Dokumente  in  Empfang  genommen  hat,  unabhängig  davon,    ob  er
  dadurch    tatsächlich    in  den  Besitz  der   Ware  gelangt  oder
  nicht;    es    entstehen  damit  die  Verpflichtungen   des  Kunden
  gegenüber    der  Bank    unabhängig  davon,  in  welcher  Form  das
  Akkreditiv      ausgenutzt    worden    ist.   Jedes  diesbezügliche
  Risiko  geht  daher  zu  Lasten des Auftraggebers,  so wie  auch die
  eventuellen           Verfahren          gegen           Reedereien,
  Versicherungsgesellschaften,        Verwahrungsbehörden;         die
  Durchführung  dieser  Verfahren  kann  die  Zahlung    der   Beträge
  welche    vom    Kunden    der    Bank aus  der  Akkreditiveröffnung
  geschuldet sind, nicht aufschieben.
- Die  Verantwortung  für  die Form, Vollständigkeit, Richtigkeit  und
  Echtheit  der  Dokumente  trägt  der    Auftraggeber.  Die  Bank und
  ihre      Korrespondenzbanken    haften      nicht      für      die
  Zahlungsfähigkeit  oder  den  Ruf  und  ähnliches  des    Frächters,
  Spediteurs  oder  der  Versicherer  der  Waren   oder  irgendwelcher
  anderer Personen.
- Entladung,      Zoll-      und     Hafengebühren,   Transport-   und
  Lagerungskosten    und    alle  anderen    anfallenden   Spesen  und
  Auslagen    gehen    ausschließlich  zu Lasten des Auftraggebers. In
  Abänderung    der  Bestimmung  aus   Art.  1847  des  ZGB  wird  die
  Versicherung      gegen      die    üblichen   Risiken   und   gegen
  Kriegsrisiken    ebenfalls  vom  Auftraggeber abgeschlossen  und die
  entsprechende Prämie von ihm selbst beglichen.
- Die    Bank    behält    sich  das  Recht vor, im  Falle  mangelnder
  Zahlung    innerhalb    von 5 Tagen oder bei Zahlungsunfähigkeit des
  Auftraggebers,  die  Ware  oder die, die Ware verbürgenden Dokumente
  zu    veräußern  und  den  Erlös    zur   vollen  Deckung sämtlicher
  angefallenen  Forderungen  und  Auslagen    der  Bank einzubehalten,
  mit  dem  Vorbehalt  die  eventuell    ungedeckten  Differenzbeträge
  gerichtlich einzuklagen.
- Im    Fall,  dass wegen Behinderungen, gleich welcher  Art,  in  den
  Verbindungen    mit    dem Ort, an welchem  das  Akkreditiv eröffnet
  oder  übertragen  worden  ist,   es  nicht  möglich    sein  sollte,
  eindeutig  zu  erfahren,  ob  oder  wie   das  Akkreditiv ausgenützt
  worden    ist,      ist  die  Bank  ermächtigt    die Rückgabe   des
  als      Sicherstellung     hinterlegten    Bardepots  solange    zu
  verweigern,  bis  sie  genauen  Bescheid    über    den  Ausgang des
  Akkreditivs erhalten hat.
- Für    alle    Fragen,    die    in  den  vorliegenden  'Allgemeinen
  Geschäftsbedingungen'   nicht   ausdrücklich  behandelt      werden,
  gelten    die    EINHEITLICHEN    RICHTLINIEN    UND  GEBRÄUCHE  FÜR
  DOKUMENTENAKKREDITIVE,    neueste      Fassung      der   IHK;   der
  Auftraggeber    erklärt,  diese  zu  kennen  und    sie,  ohne  jede
  Ausnahme,    auch    für    zukünftige    Aufträge  als  verbindlich
  anzuerkennen.
- Der  Auftraggeber  ist  verpflichtet  der  Bank,  innerhalb  von   5
  Tagen,    auf   deren Aufforderung hin und unter  Verzicht  auf jede
  Einrede,    den    Gegenwert  der   Hauptschuld,  sowie  die übliche
  Provision  und  alle  Kosten  und  Spesen,  welche   dieser aus  der
  Durchführung  der  Aufträge  erwachsen,  zu  zahlen.  Im Falle   der
  Bestellung    eines   Bardepots  oder   sonstiger Sicherheiten   für
  den    Akkreditivauftrag    ist      die      Bank  ermächtigt, sich
  jederzeit  an  diesen  schadlos  zu  halten   und die  ihr im Rahmen
  des Akkreditivs zustehenden  Beträge damit abzudecken.
- Im    Falle  einer  verspäteten  Zahlung  von  Beträgen,  welche von
  Seiten    des    Auftraggebers  in  Zusammenhang    mit  beantragten
  Akkreditiven      an      die    Bank  geschuldet   sind,   ist   er
  verpflichtet,  der  Bank  Verzugszinsen im Ausmaß  des  um  (5) fünf
  Punkte  erhöhten  EURIBOR  6  Monate  zu entrichten,  unter Verzicht
  auf jede Einrede.
- Für    alle    evtl.    Streitigkeiten  ist  der Gerichtstand  Bozen
  zuständig.
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Abänderung:
  Diese      weist      auf    eine  Änderung  der   Bedingungen   der
  ursprünglichen   Forderung  hin.  Achtung:  zwecks   Gültigkeit  der
  Abänderungen      müssen      diese    entweder   ausdrücklich   vom
  Begünstigten    (oder   dazu Berechtigten)  akzeptiert  werden, oder
  sie  können  als  akzeptiert  angesehen  werden, falls beim Vorlegen
  der      Unterlagen    klar     hervorgeht,   dass   der Begünstigte
  die vorgeschlagenen Änderungen akzeptiert hat.
- Eröffnung:
  Es  ist  dies  der  Moment  der  Ausgabe  des  Dokumentenakkreditivs
  oder      des    Stand-by    Letter   of  Credit,  u.zw.  wenn   die
  ausgebende    Bank,  auf  Anweisung  des  Auftraggebers    (der  das
  Dokumentenakkreditiv  Beantragende),  die  Bedingungen  vorgibt,  an
  die    sich    der  Begünstigte  halten  muss,  um  die    von   der
  Forderung vorgesehene Leistung zu erhalten.
- Internationale Handelskammer Paris (ICC):
  Nicht-Staatliche      Organisation,      welche      die    diversen
  Wirtschaftsbranchen    vertritt    und    deren     Hauptzweck   die
  Erleichterung    des  internationalen  Handels    ist.    Zu  diesem
  Zweck    und    im    Bereich  der  dokumentären Geschäfte  mit  dem
  Ausland    hat    diese    seit  1929  ein Regelwerk,  "Einheitliche
  Normen    und    Gebräuche    in  Bezug  auf  Dokumentenakkreditive"
  erarbeitet,    das,    im  Laufe  der  Jahre  aktualisiert  (derzeit
  gelten      die    NUU.    Veröffentlcihung   500  von  1993),   den
  grundlegenden  Bezug  sämtlicher  internationaler  Transaktionen  in
  Zusammenhang      mit      der      Begleichung      anhand      des
  Dokumentenakkreditivs    und    des  Stand-by    Letter   of  Credit
  bildet,    soweit  diese Regeln auf diese Geschäfte  anwendbar sind.
- Länderrisiko:
  Zahlungsunfähigkeit    der  in  einem  gewissen    Land   Ansässigen
  (aus politischen Gründen, Naturkatastrophen usw.)
- Verwendung:
  Es ist dies der Moment, in welchem der  Begünstigte  die  Unterlagen
  vorlegt, um die entsprechende Leistung zu erhalten.
- Von der Forderung vorgesehene Leistung:
  Wenn    Dokumente    gemäß    den    Fristen  und  Bedingungen   der
  Forderung    vorgelegt  werden,  erwartet  sich    der   Begünstigte
  entweder    die    Bezahlung    bei  Sicht  oder  den  Trattenakzept
  seitens  der  Bank,  die  aufgrund dieser Verpflichtung entweder die
  Bezahlung     der  Tratte  bei  Fälligkeit    tätigt     oder    die
  Verpflichtung    (nicht   durch Effekten  verkörpert)  eingeht, eine
  bestimmte  Summe  bei  Fälligkeit  zu  bezahlen.    Im    Falle  der
  Negoziierung   bevorschusst  die  Bank,  die  verschieden   von  der
  Ausgebenden      und      dazu      ermächtigt      ist,     Eingang
  vorbehalten,  die  Summen  dem  Begünstigten, in Erwartung, dass die
  ausgebende  Bank  die  Unterlagen  erhält  und    die  Deckung gemäß
  ihren Verpflichtungen vornimmt.

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Inhalt



                           ERHALTENE BÜRGSCHAFTEN



Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung   der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Die    Bürgschaft  ist   jener  Vertrag,  mit  welchem  eine  Person
  (Bürge)      die      Bezahlung    einer  aus   einem   spezifischen
  Geschäftsfall    herrührenden    Schuld    einer    anderen   Person
  (Hauptschuldner) gegenüber der Bank garantiert.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Bezahlung der Schulden des Hauptschuldners bei dessen Nichterfüllung
- Möglichkeit,    dass    der    Bürge    infolge   der   Nichtigkeit,
  Unwirksamkeit  oder  des  Widerrufs  der  Bezahlung    seitens   des
  Hauptschuldners (sogenanntes Wiederaufleben der Sicherstellung)  die
  Summen,    welche    die  Bank  aus  diesen  Gründen  rückerstattet,
  derselben zurückzahlen muss.


Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Der Bürge hat das Recht:
  - durch  eine  entsprechende  Mitteilung  an  die  Bank mittels Ein-
    schreibebrief  von  der  Bürgschaft  zurückzutreten, wenn  es sich
    um eine Krediteröffnung auf unbestimmte Zeit handelt;
  - auf  seine  Anfrage  hin  von  der Bank die Höhe  der  besicherten
    Schuld zu erfahren.
- Der Bürge hat die Pflicht:
  - den  Gesamtumfang  der  Kapitalforderungen   gegen  den  Schuldner
    zuzüglich   der    Zinsen,    Verzugszinsen    und  aller  übrigen
    Nebenforderungen,  sowie  sämtliche  Steuern,  Gebühren und Kosten
    einschließlich    der   Gerichtskosten   bis  zu  dem  im  Vertrag
    angegebenen Höchstbetrag zurückzuerstatten;
  - der  Bank  auch  jene  Beträge  zu ersetzen, die  sie als  Zahlung
    einer    durch  die    Bürgschaft    gesicherten   Verbindlichkeit
    vereinnahmt und  infolge von  Nichtigerklärung,  Unwirksamkeit und
    Anfechtung oder aus  einem anderen Grunde wiederum erstatten muss,
    falls Bürge und Schuldner Nicht-Verbraucher sind;
  - bis zur vollständigen Erfüllung der besicherten Verbindlichkeiten,
    die aus auf  bestimmte Zeit  abgeschlossenen Verträgen herrührten,
    auch dann zu  haften,  wenn  Verlängerungen oder Zahlungsaufschübe
    gewährt wurden;
  - auch für  alle  Verbindlichkeiten, die  sich aus einer  gänzlichen
    oder teilweisen Erneuerung  des  besicherten Geschäfts ergeben, zu
    haften, dies  aber unter der Bedingung, dass die Bank die Absicht,
    die Erneuerung zu  gewähren, vorher dem Bürgen mitteilt und dieser
    binnen 7 Tagen  den  Willen  äußert, für die Verbindlichkeiten aus
    der Erneuerung zu bürgen;
  - der  einfachen  schriftlichen Zahlungsaufforderung der Bank unver-
    züglich Folge  zu  leisten  und sämtliche Forderungen  an Kapital,
    Zinsen,  Spesen,  Steuern,  Gebühren  etc. zu begleichen, falls es
    sich beim Bürgen und Schuldner um Nicht-Verbraucher handelt;
 -  für den Fall, dass  mehrere  Bürgen die Haftung  für den Schuldner
    übernommen  haben, für die  Gesamtschuld  zu  haften, auch wenn es
    sich um  einen gemeinsam  unterschriebenen Bürgschaftsvertrag han-
    delt und  die Verpflichtung eines der Bürgen aus irgendeinem Grun-
    de  erloschen  ist oder eine Änderung erfahren hat und selbst wenn
    es sich dabei um einen Schulderlass seitens der Bank oder um einen
    Vergleich mit dieser handeln sollte.
- Überdies:
  - kann der Bürge bei Darlehen oder anderen Geschäften, die mit Risi-
    ken behaftet  sind, nicht  vorzeitig zurücktreten. Die  Bürgschaft
    bleibt somit bis zur endgültigen  Tilgung der gesamten Schuld auf-
    recht;
  - bleiben  alle   Rechte  der  Bank  aus  der   Bürgschaft  bis  zum
    vollständigen  Erlöschen  ihrer Forderungen  gegen  den  Schuldner
    aufrecht, ohne dass  sie  verpflichtet  ist, innerhalb der im Art.
    1957 des Zivilgesetzbuches  vorgesehenen  Fristen  die  Betreibung
    beim   Hauptschuldner    oder  Bürgen  oder  bei  einem  sonstigen
    Mitschuldner oder Garantiegeber vorzunehmen;
  - gilt hinsichtlich der dem  Hauptschuldner auf unbestimmte Zeit ge-
    währten Krediteröffnung, dass der Bürge von der Bürgschaft zurück-
    treten kann, mit  der Folge aber, dass  er jedenfalls verpflichtet
    ist, für die Schuld aufzukommen, die zum Zeitpunkt besteht, an dem
    der Rücktritt  wirksam wird  und die Frist für die Vorlage der vom
    Schuldner ausgestellten und  noch im  Umlauf  befindlichen Schecks
    abgelaufen ist;
  - tritt die  Bank von der  mit dem Hauptschuldner  unterhaltenen Ge-
    schäftsverbindung nach Massgabe der  vertraglich festgesetzten Mo-
    dalitäten und Fristen zurück;
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Bürge:
  Ist jene Person, welche die Bürgschaft zugunsten der Bank leistet.
- Hauptschuldner:
  Ist jene Person, deren  Verpflichtung man zugunsten der Bank sicher-
  stellt.
- Wiederaufleben der Sicherstellung:
  Besteht  in  der  Wiederherstellung  der Gültigkeit der  Bürgschaft,
  falls  die  vom  Schuldner der Bank getätigten Bezahlungen (z.B. mit
  Rechtsspruch) für kraftlos, nichtig oder widerrufen erklärt wurden.
- Solidarität zwischen den Bürgen:
  Ist    jene    Bindung,  die   zwischen  mehreren  Bürgen  desselben
  Schuldners    gesetzlich    begründet  ist,  aufgrund   welcher  der
  Gläubiger    (Bank)  wahlweise   jeden  Einzelnen  angehen  und  die
  Bezahlung der gesamten Schuld des Schuldners abverlangen kann.
- Rückgriffsrecht:
  Ist  die  Befugnis  des  Bürgen, nach Bezahlung der Schuld  aufgrund
  der  der  Bank  gegenüber geleisteten Bürgschaft gegen den Schuldner
  vorzugehen.
- Verzugszinsen:
  Diese stellen den Zinszuschlag dar,  der auf die verspätet bezahlten
  Summen angewandt wird.

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Inhalt



                            WERTPAPIERE



Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Struktur und wirtschaftliche Zweckbestimmung:
Aufgrund dieses Vertrages  verwahrt  und/oder verwaltet  die Bank, auf
Rechnung des  Kunden, papierene  oder entmaterialisierte Finanzinstru-
mente und Wertpapiere  allgemein (Aktien, Obligationen, Staatspapiere,
Anteile an  Investmentfonds usw.). Im  besonderen werden diese von der
Bank buchhalterisch aufgezeichnet, die Bank besorgt die Erneuerung und
das Inkasso der Zinsscheine, das Inkasso  der Zinsen  und der Dividen-
den, prüft die Verlosungen für  die Zuteilung von Prämien oder für die
Rückzahlung des Kapitals, führt auf ausdrücklichen Auftrag seitens des
Kunden spezifische Geschäftsfälle  durch (Ausübung des Optionsrechtes,
Umwandlung, Nachzahlungen) und  nimmt generell  den Schutz der aus den
Wertpapieren  herrührenden  Rechten wahr. Bei  der  Abwicklung  dieses
Dienstes kann  die Bank nach  Einholung der  Ermächtigung  seitens des
Kunden die Wertpapiere und die Finanzinstrumente in bei  zentralisier-
ten und anderen  ermächtigten  Depotstellen  befindlichen  Unterdepots
geben.
Hauptrisiken (allgemeine und spezifische):
- Abänderung   der  wirtschaftlichen   Bedingungen  zu  Ungunsten  des
  Kunden    (Kommissionen  und  Spesen  in  Zusammenhang  mit   dieser
  Dienstleistung)

Aufstellung der wirtschaftlichen Bedingungen

Handel für eigene Rechnung
- Finanzistrumente eigener Ausgabe                    Euro             0.-

Annahme und Übermittlung von Aufträgen

- Kommissionen für Zeichnungen von BOT im Versteigerungswege,
  brechnet auf den Nominalwert:
  -- Restlaufzeit bis   80 Tage                                    0,050 %
  -- Restlaufzeit von   81 Tage bis 170 Tage                       0,100 %
  -- Restlaufzeit von  171 Tage bis 330 Tage                       0,200 %
  -- Restlaufzeit über 330 Tage                                    0,300 %
- Staatspapiere und Obligationen anderer Emittenten                0,350 %
- An- und Verkauf von Aktien und andere Finanzinstrumente
  -- Kommissionen
     - italienische Börse                                          0,800 %
       Mindestspesen                                  Euro          7,75.-
     - ausländische Börsen                                         0,800 %
       Mindestspesen                                  Euro         15,00.-
- Rückvergütung der Börsensteuer bei Operationen,     wird weiterbelastet
  bei denen diesselbe geschuldet ist
- nicht durchgeführte Aufträge zum An- und Verkauf    Euro             0.-
  von Finanzinstrumenten
- monatliche Spesenrückvergütung für Trading Online   Euro             0.-

Wertpapierdepot zur Verwahrung und Verwaltung

- monatliche Depotgebühr für die Verwahrung und       Euro          1,65.-
  Verwaltung
- Spesen für die Rückzahlung von verlosten und
  fälligen Obligationen                               Euro             0.-
- Spesen für die Übertragung von Wertpapieren         Euro             0.-
- Spesen für die Gutschrift von Dividenden            Euro          3,50.-
- Spesen für die Gutschrift von Zinsscheinen          Euro             0.-
  verschiedener Finanzinstrumente
- Spesen für Kapitalerhöhungen einschließlich         Euro             0.-
  andere Kapitaloperationen
- Stempelsteuer auf Depotauzüge                       im jeweils von der
                                                      Finanzverwaltung
                                                      vorgesehenem Ausmaß
- Spesen für die Transparenzmitteilung                Euro             0.-
- Versandspesen                                       Euro             0.-



Wertstellungen
- Spesen für die Verwahrung/Verwaltung                              31.12.
- Gutschrift von Zinsscheinen verschiedener Finanzinstrumente     1 Fixtag
- Gutschrift Zinsscheine Finanzinstrumente eigener Ausgabe       taggleich
- Gutschrift von Dividenden auf Finanzinstrumente                 1 Fixtag
- Rückzahlung fälliger/verloster Finanzinstrumente               taggleich
- Rückzahlung fälliger Finanzinstrumente eigener Ausgabe         taggleich

Transparenz im Bereich des Vertriebes von Staatspapieren

- Ministerialdekret vom 12. Februar 2004

- Informationen zum Anlagegeschäft für Wertpapierkunden und -interessenten

- Informationen über die allgemeinen Risiken bei Finanzanlagen

Transparenz im Bereich der Platzierung von Investmentfonds
Informationsunterlagen und Prospekte der Gesellschaften:
- Aureo Gestioni
- Nord Est Asset Management
- Raiffeisen Capital Management (RCM)
- Union Invest
- Vontobel


Vertragsklauseln
Zusammenfassung  der  das  Depot  zur  Verwahrung  und  Verwaltung von
Finanzprodukten regelnden Vertragsklauseln hinsichtlich der Hauptrech-
te, -verpflichtungen  und -einschränkungen  in der Geschäftsverbindung
mit dem Kunden
- Abwicklung des Dienstes
  Die    Bank    verwahrt    die   Finanzprodukte,  zieht  Zinsen  und
  Dividenden   ein,  kontrolliert  Prämien-  und  Tilgungsauslosungen,
  sorgt    für   die  entsprechenden  Einziehungen  für  Rechnung  des
  Anlegers,  für  die  Beschaffung neuer Kuponbögen und im allgemeinen
  für  die  Wahrung  der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte, ohne
  aber  jedwede  Initiative  prozessrechtlicher Art zu ergreifen, wenn
  nicht  eine  schriftlich  erteilte  Zustimmung  seitens des Anlegers
  vorliegt.
  Im Falle der Ausübung von  Bezugsrechten,  Umwandlung von Wertpapie-
  ren oder Begleichung noch zu zahlender  Kapitaleinzahlungen erbittet
  die Bank Instruktionen seitens des Anlegers und  führt  das Geschäft
  nur nach Erhalt schriftlicher Anweisungen und  gegen  vorherige Ent-
  richtung  der  erforderlichen Beträge  durch.  Im  Falle  des  nicht
  rechtzeitigen Eingangs  der Anweisungen  besorgt  die  Depotbank den
  Verkauf der Bezugsrechte für den Anleger.
  Für Wertpapiere, welche  nicht an  den geregelten  Märkten notieren,
  ist  der    Anleger    verpflichtet,   der  Bank  die erforderlichen
  Anweisungen  zu  erteilen;  in deren  Ermangelung ist die Bank nicht
  verpflichtet, irgendein diesbezügliches Geschäft auszuführen.
- Vertretung
  Der  Anleger  ist  verpflichtet,  seine  eigene  Unterschrift  sowie
  die  Unterschrift  jener  Personen,  welche  ermächtigt sind, ihn im
  Geschäftsverkehr  mit  der  Bank  zu  vertreten, zu hinterlegen, und
  die   eventuellen  Beschränkungen  der  ihnen  erteilten  Befugnisse
  schriftlich  anzuführen.  Der  Widerruf  und  die Abänderung der den
  ermächtigten  Personen  erteilten  Befugnisse,  sowie  der  Verzicht
  seitens  dieser  Personen,  können  der Bank gegenüber nicht geltend
  gemacht werden, solange diese keine entsprechende Mitteilung mittels
  eingeschriebenem    Brief  erhalten  hat  und  nicht  5  Arbeitstage
  verstrichen sind.
- Entnahme von Finanzprodukten
  Im    Falle    der    teilweisen    oder   gänzlichen  Entnahme  der
  Finanzprodukte  auf  Papier  muss der Anleger die Bank mindestens 15
  Tage  vorher  entsprechend  benachrichtigen. Sollen die hinterlegten
  Papiere  gänzlich  oder  teilweise  entnommen  werden,  händigt  die
  Bank    diese  innerhalb  von  15  Arbeitstagen  aus,  und  zwar  ab
  Entgegennahme der Papiere von Seiten des Drittverwahrers.
- Mitinhaber
  Die    Mitinhaber    haften    für  ihre  Verpflichtungen  der  Bank
  gegenüber gesamtschuldnerisch.
  Lautet das Depot  auf den Namen  mehrerer getrennt verfügungsberech-
  tigter  Personen,  kann  jede  Person  über  die ins Depot eingelie-
  ferten  Finanzprodukte,  einschließlich der Aktien und Namenspapiere
  im  Allgemeinen,  auch  wenn  sie  nur  auf eine Person lauten, ein-
  zeln  verfügen  und den Gegenwert des Geschäftes einzeln  einziehen,
  wobei die Bank den anderen Mitinhabern gegenüber voll entlastet ist.
  Die  Bank  ist  verpflichtet,  zwecks  Verfügung über das Depot  das
  Einverständnis    aller   Mitinhaber  einzuholen,  falls  einer  der
  Mitinhaber  auch  nur  mit  Einschreibebrief  Einspruch erhoben hat.
  Dieser  Einspruch  ist  der  Bank  gegenüber  erst wirksam, wenn sie
  die  Mitteilung  erhalten  hat  und 15 Arbeitstage verstrichen sind.
  Im  Todesfall  oder  bei  eingetretener  Handlungsunfähigkeit  eines
  der  Mitinhaber  des  Depots behält jeder der übrigen Mitinhaber das
  freie  Verfügungsrecht  über das Depot. In den genannten Fällen muss
  die  Bank  das  Einverständnis  aller  Depotmitinhaber und der Erben
  einholen, falls einer derselben oder  der  gesetzliche Vertreter des
  Handlungsunfähigen  auch  nur mit  einem  Einschreibebrief Einspruch
  erhebt.
- Verwahrung der Finanzprodukte und Hinterlegung
  Die  Bank  ist  ermächtigt, das Depot dort zu führen, wo es ihr  den
  Umständen entsprechend am günstigsten erscheint.
  Der    Anleger    ermächtigt    die  Bank,  die  entmaterialisierten
  Finanzprodukte  und  jene  auf  Papier auch über andere Intermediäre
  bei zugelassenen in- und ausländischen zentralen  Verwahrungsstellen
  zu  hinterlegen.  Die  Bank  verpflichtet   sich, die  Änderung  der
  Verwahrungsstelle  dem Anleger bekannt zu geben.
- Mitteilungen
  Die  Bank  übersendet  dem  Anleger  einmal  jährlich die  Situation
  der    verwahrten   Finanzprodukte.  Sind  60  Tage  nach  Absendung
  verstrichen,    ohne   dass  der  Bank  ein  spezifischer  Einspruch
  schriftlich  zugegangen  ist,  so  wird  die Situation ohne weiteres
  als richtig und angenommen angesehen.
- Spesen
  Für  die  wie  immer gearteten Kosten, die die Bank in  Zusammenhang
  mit  Pfändungen  und  Beschlagnahmen  auf  Finanzprodukten zu tragen
  hat,  muss  zur  Gänze der Anleger aufkommen, auch wenn diese Kosten
  nicht    von   demjenigen  zurückverlangt  werden  können,  der  das
  entsprechende Verfahren eingeleitet oder betrieben hat.
  Die    Bank  ist  jedenfalls  berechtigt,  alle  Beträge  vom  Konto
  abzubuchen, die ihr geschuldet sind.
- Änderung der Bedingungen
  Es  wird  vereinbart,  dass die Bank berechtigt ist, die Preise  und
  die  übrigen  Bedingungen  einseitig  auch zu Ungunsten des Anlegers
  abzuändern,    wobei    die    Vorschriften    des    Art.  118  des
  Bankwesengesetzes Nr. 385/1993 beachtet werden müssen.
- Pfand und Rückbehaltungsrecht
  Der    Bank  steht  das  Pfand-  und  Rückbehaltungsrecht  auf  alle
  Finanzprodukte,  die  die  Bank  oder  Dritte  verwahren  oder  noch
  verwahren  werden,  zu,  und  zwar  zur  Sicherung  jeder  wie immer
  gearteten    bestehenden  oder  künftigen  Forderung  gegenüber  dem
  Anleger,  auch  wenn  sie  in  der  Höhe  nicht  feststeht und nicht
  einziehbar ist.
- Gerichtsstand
  Für  jeden  Streitfall,  der sich zwischen dem Anleger und der  Bank
  im    Zusammenhang  mit  diesem  Vertrag  ergeben  sollte,  ist  das
  Gericht   zuständig,  in  dessen  Bezirk  sich  der  Sitz  der  Bank
  befindet.  Diese  Bestimmung  findet  auf  den  Verbraucher im Sinne
  des Verbraucherschutzgesetzes Nr. 206/2005 keine Anwendung.
- Dauer des Vertrages
  Dieser  Vertrag  hat  unbestimmte  Dauer,  und jede Partei kann  den
  Vertrag    unter   Wahrung  einer  Frist  von  15  mit  Einschreiben
  aufkündigen.    Die    vor   Kündigung  erteilten  Aufträge  bleiben
  unberührt aufrecht.
- Beschwerden
  Die vorherige  Inanspruchnahme eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen  Streitbeilegung  (Mediation  bei  einer beliebigen  dazu er-
  mächtigten Stelle, Mediation bei einer dazu ermächtigten und im Ver-
  trag  vereinbarten  Stelle oder  Verfahren  beim Schiedsgericht  für
  Bank- und  Finanzdienstleistungen und  Operationen-ABF  im Falle von
  Bankdienstleistungen) ist im Sinne des Art. 5 Abs. 1 des Legislativ-
  dekrets Nr. 28/2010 verpflichtend,  sollte der Kunde  beabsichtigen,
  für  einen über  die Auslegung  und  Anwendung  des  Vertrages  ent-
  stehenden  Streitfall  das ordentliche Gericht  anzurufen;  dies bei
  sonstiger Unzulässigkeit der Klage.

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Entmaterialisierung:
  Begriff, der in Bezug auf die  Wertpapiere  den  Vorgang bezeichnet,
  mit  welchem, unabhängig  von  deren  physischer  Verfügbarkeit, der
  Übergang  des  Eigentums und  des  Genusses der  zugehörigen  Rechte
  stattfindet.
- Spesen für Gutschrift von Dividenden:
  Kommission für die periodische Gutschrift von Dividenden
- Spesen    für    die    Rückzahlung    von  verlosten  und  fälligen
  Wertpapieren:
  Kommission    in    Bezug  auf  für  die  Rückzahlung verloste  oder
  fälligen Wertpapieren
- Trading on line:
  Telematisches    Instrument  zur Verfügung des Kunden,  um  An-  und
  Verkaufsaufträge von Finanzinstrumenten durchzuführen.
- Wertstellung:
  Gibt hinsichtlich des Datums des  Geschäftsfalles den  Zeitpunkt an,
  ab welchem die für die Zinsberechnung geltenden Tage beginnen.


Anfang
Inhalt



                  VERSCHIEDENE DIENSTLEISTUNGEN



Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Was sind die Inkassodienste
Mit diesem  Vertrag wickelt die Bank für den Kunden verschiedene Dien-
ste ab:
- Sie kassiert Effekten (Wechsel und ähnliche), die bei eigenen Schal-
  tern oder Schaltern anderer in- und ausländischer Banken domiziliert
  sind; der Betrag der Effekten wird auf dem Kontokorrent Eingang vor-
  behalten (E.v.) bzw. nach Eingang (n.E.) gutgeschrieben;
- Sie kassiert Forderungen, die der  Kunde gegenüber Dritten hat durch
  Ausgabe  von  sogenanten "MAV"- (elektronische Zahlungsanzeige) oder
  "FRECCIA"-Vordrucken (Bankerlagschein). Diese  Vordrucke  werden dem
  Schuldner zugesandt, der den darin  enthaltenen Schuldbetrag bei je-
  dem beliebigen Bankschalter zahlen kann, den "MAV-Vordruck" auch bei
  Postämtern;
- Sie kassiert Forderungen, die  der Kunde gegenüber Dritten hat, mit-
  tels RID (Einzugsverfügung). Das Inkasso erfolgt aufgrund eines  vom
  Schuldner  erteilten  Dauerabbuchungsauftrages  auf dessen Kontokor-
  rent. Es gibt mehrere Ausprägungen, den sog. "RID veloce" mit kurzen
  Ausführungsfristen  (allerdings nur für Nicht-Konsumenten)  und  den
  sogenannten  "RID ordinario";
- Sie kassiert Forderungen, die  der Kunde  gegenüber Dritte hat, mit-
  tels  SEPA Direct Debit (SDD) - Lastschriften. Der  Schuldner unter-
  schreibt  zugunsten des  Kunden vorab  ein eigenes Formular  mit dem
  Auftrag sein  Kontokorrent  einmalig  oder wiederholend zu belasten.
  Das  europäische  Lastschriftmandat ist  zwischen  den  Banken aller
  Staaten des SEPA Raums in der Währung Euro möglich.
- Sie kassiert Forderungen des  Kunden  mittels "RiBa" (Bankquittung).
  Dabei wird eine Zahlungsanzeige  übermittelt  und in  der Folge eine
  elektronischen Bankquittung ausgegeben.
- Durch  AEA ("allineamento elettronico archivi"-Elektronische Archiv-
  angleichung) kann der Kunde schließlich über seine Bank  telematisch
  jene Daten senden und empfangen bzw. abrufen, die die Angaben zu den
  von seinen Schuldnern bei deren Hausbank (sog. Banca domiciliataria)
  erteilten RID-Belastungsaufträgen enthalten.
Hauptrisiken allgemeiner oder spezifischer Natur:
- die Möglichkeit  für die Bank, die wirtschaftlichen Bedingungen auch
  zu Ungunsten des Kunden abzuändern.
- Beim  Fehlen der notwendigen Mittel kann die Zahlung der zum Inkasso
  vorgelegten Dokumente von der Bank verweigert werden.
- Bei RID kann der Schuldner sein ihm in bestimmten Fällein zustehende
  Recht auf Rückerstattung der durchgeführten Zahlung geltend machen:
  -- 8 Wochen ab Fälligkeit für autorisierte Zahlungen,
  -- 13 Monate ab Fälligkeit für nicht autorisierte Zahlungen.
- Negative  Folgen durch  mögliche Formfehler oder Fälschungen bei den
  zum Inkasso verwendeten Instrumenten.
- Wechselkursrisiko bei Inkasso- und Zahlungsaufträgen in Fremdwährung.


Inkasso von Effekten, RIBA, RID, MAV, Freccie, SDD

Wirtschaftliche Bedingungen

- Kommissionen und Spesen
  -- Kommission für Inkasso materieller Effekten      Euro          5,50.-
     (Tratten/Wechsel) eingereicht EV/Diskont/Inkasso
  -- Kommission für Inkasso elektronischer Effekten   Euro          0,88.-
     eingereicht EV/Diskont/Inkasso
  -- Kommission für Akzepteinholung                   Euro         10,33.-
  -- Kommission für Einlösungsanzeige                 Euro          3,55.-
  -- Kommission für Einlösung bei anderen Banken      Euro          5,72.-
  -- Kommission für Rückruf elektronische Effekten    Euro          0,83.-
  -- Kommission für Rückruf materielle Effekten       Euro          7,50.-
  -- Kommission für Rückruf Wechsel                   Euro          6,68.-
  -- Kommission für unbezahlten Effekt                Euro          0,83.-
- Wertstellungen
  -- Gutschrift Effekten                             Fälligkeit + 1 Fixtag
  -- Gutschrift RID                                             Fälligkeit
  -- Belastung unbezahlte/zurückgerufene Effekten               Fälligkeit
  -- Belastung unbezahlte/zurückgerufene RID                    Fälligkeit

Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Verweis
  Diese Urkunde ergänzt den/die zwischen der Bank und dem Kunden abge-
  schlossenen  oder in  Zukunft abzuschließenden  Kontokorrentvertrag/
  Kontokorrentverträge.
  Die  elektronischen  Einzugsverfahren  sind  nach  unterschiedlichen
  technischen Eigenschaften, die  von einzelnen  Interbankenprozeduren
  zum Inkasso vorgesehen sind, organisiert.
- Eigenschaften der Daten
  Der   Kunde  liefert  die  notwendigen  und  von  den  verschiedenen
  Systemen   vorgegebenen  Daten  sowie  nach  den  dort  vorgesehenen
  Modalitäten.
- Verantwortung des Kunden
  Die  Auswahl  des  Systems  sowie  die  Lieferung der Daten  erfolgt
  allein  durch  den  Kunden  und  auf  sein  ausschließliches  Risiko
  sowie auf seine ausschließliche Verantwortung.
- Verantwortung der Bank
  Die  Bank  haftet  in  der  Durchführung  des Inkassodienstes  nicht
  für  nachteilige  Folgen,  welche auf leichte Fahrlässigkeit, höhere
  Gewalt  oder  auf  andere,  von der Bank nicht verschuldete Ursachen
  zurückzuführen sind.
- Änderung der Bedingungen
  Die Bank ist berechtigt , die Preise und die  übrigen Vertragsbedin-
  gungen, einschliesslich der normativen  Bedingungen, einseitig  auch
  zu Ungunsten  des  Kunden  abzuändern, wobei  die  Vorschriften  des
  Art. 118  oder Art. 126-sexies  des  Legislativdekretes  Nr. 385 vom
  1. September 1993 beachtet werden müssen.
- Verfahren RI-BA
  Der    Kunde    formalisiert    in  den  Vereinbarungen  mit  seinen
  Schuldnern  die  schuldbefreiende  Wirkung,  auch Dritten gegenüber,
  für  die  Zahlungsbestätigungen,  die  nicht mit seiner Unterschrift
  versehen  sind  und  von  der  mit  dem  Inkasso  beauftragten  Bank
  ausgehändigt werden.
- Verfahren RID/SDD
  Der   Kunde  sorgt  dafür,  dass  er  im  Besitze  der  vorgesehenen
  Ermächtigungen  seitens  seiner  Schuldner ist, um die Anlastung der
  aus    den   Einzugsverfügungen  hervorgehenden  Beträge  auf  deren
  Kontokorrente vornehmen zu können.
  Im   Falle  des  Beitritts  zum  Verfahren  über  die  elektronische
  Archivanpassung   mit  Ausstellung  der  Ermächtigung  beim  Kunden,
  befreit  der  Kunde  die  Bank  von  jeglicher Verantwortung für den
  Fall   von  Beanstandungen  seitens  des  Schuldners  bezüglich  der
  Ermächtigung  zur  Abbuchung  und  ermächtigt  die  Bank,  alle jene
  Beträge auf seinem Kontokorrent zu belasten, die gutgeschrieben aber
  ungerechtfertigter  Weise  gezahlt  wurden.  Er  ersetzt  den Banken
  darüber hinaus jeden weiteren Schaden.
  Die  Ermächtigung  zur  Abbuchung  ist  für die Dauer von 10  Jahren
  nach  Fälligkeit  des  letzten  Inkassoauftrages vom Kunden bei sich
  aufzubewahren,  wobei  die  Banken  von den nachteiligen Folgen, die
  durch    die    Nichterfüllung  der  Aufbewahrungspflicht  entstehen
  könnten,    schadlos    zu    halten   sind.  Der  Kunde  ist  damit
  einverstanden,  dass  die  Abbuchungsermächtigungen  18  Monate nach
  der  letzten Lastschrift von den Archiven der Domizilbanken gelöscht
  werden.
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei  einer dazu ermächtigten Stel-
  le, Mediation bei einer dazu ermächtigten  und im Vertrag vereinbar-
  ten Stelle  oder genanntes Verfahren  beim  Schiedsgericht für Bank-
  und Finanzdienstleistungen und Operationen - ABF) ist im  Sinne  des
  Art. 5 Abs. 1 des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, soll-
  te der Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung  und Anwen-
  dung des Vertrages entstehenden Streitfall das  ordentliche  Gericht
  anzurufen; dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.

PSD - Informationen zur EU-Richtlinie zu den Inkassosystemen
- Bestimmungen laut EU-Richtlinie zu den Inkassosystemen
- Die wichtigsten Neuerungen


Inkasso von Schecks

Wirtschaftliche Bedingungen
- Kommission für Rückruf Scheck                       Euro          6,51.-

In bar ausbezahlte Schecks
- Zinssatz                                                         5,000 %
- Mindestspesen                                       Euro          1,50.-
- Tage Zinsberechnung
  -- Provinzschecks                                                    5
  -- Außerprovinzschecks                                              10
- Beispiel Zinsberechnung
  -- Provinzschecks
                 Scheckbetrag      Zins-%     Tage             Zinsaufwand
                   5.000,00.-       5,000       5                   3,42.-
  -- Außerprovinzschecks
                 Scheckbetrag      Zins-%     Tage             Zinsaufwand
                   5.000,00.-       5,000      10                   6,85.-


Zahlung von Rechnungen, Beiträgen und Steuern
- Kommission für Bezahlung der TELECOM-Rechnungen
  -- in bar                                           Euro          2,00.-
  -- vom Konto                                        Euro             0.-
  -- mittels Dauerauftrag                             Euro             0.-
- Kommission für Bezahlung der ENEL/Etschwerke-Rechnungen
  -- in bar                                           Euro          2,00.-
  -- vom Konto                                        Euro             0.-
  -- mittels Dauerauftrag                             Euro             0.-
- Posteinzahlungen
  -- Postspesen                                       Euro          1,10.-
  -- Kommission
     - in bar                                         Euro          2,00.-
     - vom Konto                                      Euro             0.-
- Kommission für Bezahlung der Steuerrollen:          Euro          2,00.-
- Kommission für Überweisungen
  -- gewöhnliche Überweisungen                        Euro             0.-
  -- beschleunigte Überweisungen                      Euro             0.-
  -- Überweisungen in bar                             Euro          2,00.-


Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Einlösung von Schecks, Effekten und Dokumenten:
  Der    Gegenwert  von  Schecks  (Bankschecks,  Zirkularschecks   und
  ähnlicher    Titel  und  Postschecks) sowie Effekten, Quittungen und
  ähnlichen    Dokumenten  wird  vorbehaltlich  der   Überprüfung  und
  "Eingang  vorbehalten"  gutgeschrieben.  Die  Beträge    sind  nicht
  verfügbar,   bevor  die  Bank  nicht  die   Überprüfung    oder  das
  Inkasso      vorgenommen    hat    und       die      gutschreibende
  Niederlassung    vom    erfolgten    Einzug  Kenntnis  erlangt  hat.
  Erfolgt    die    Einlösung  nicht,  behält    sich  die  Bank  alle
  Rechte    und  Klagen  sowie  die  Möglichkeit  vor,  jederzeit  die
  Belastung auf dem Konto vorzunehmen.
- Einlösung RiBa und RID:
  Der    Gegenwert  der  zum  Inkasso  eingereichten  RiBa-  und  RID-
  Verfügungen  wird  vorbehaltlich   der  Überprüfung  und    "Eingang
  vorbehalten"    gutgeschrieben.  Diese  Beträge sind  nicht  vor den
  spezifisch  festgelegten  Fristen  verfügbar.  Diese  Fristen können
  von    der  Bank  im  Falle  von  höherer  Gewalt verlängert werden.
  Nach    Ablauf  dieser  Fristen  können RiBa-  und  RID- Verfügungen
  auf    Initiative  der  Bank  nicht    mehr   storniert werden.  Sie
  behält    jedoch  das    Recht,   gegen  den  Kunden vorzugehen,  um
  die bezahlten Beträge, die nicht  geschuldet
- Wertstellung:
  Die    Wertstellung  ist  ausschließlich  für  die  Bestimmung   des
  Zeitpunktes  ausschlaggebend,  ab  welchem  Zinsen anfallen  und dem
  Kunden    wird    dadurch  kein  Verfügungsrecht  über  den  Betrag
- Inkasso und Annahmedienste:
  Die    Inkasso-  und Annahmedienste bezüglich Schecks, Effekten  und
  Dokumente    erfolgen  auf  Rechnung   und  auf  Gefahr  des Kunden.
  Die  Bank  haftet  nicht  für  Folgen,  die aus  Ursachen herrühren,
  die ihr nicht angelastet werden können.
- Inkasso     und  Annahmedienste  bezüglich  Schecks,  Effekten   und
  Dokumente auf das Ausland:
  Auf      den    Inkasso-    und   Annahmedienst  bezüglich  Schecks,
  Effekten    und  Dokumente  auf  das  Ausland  finden   die  Gesetze
  jenes    Landes  Anwendung,  in  dem das Inkasso oder die Annahme zu
  erfolgen hat.
- Höchstfristen    für    die    Ausführung    von  Überweisungen  für
  auftraggebende und begünstigte Kunden:
  Die    Bank  ist  verpflichtet,  Überweisungen  in  den  nachstehend
  angeführten Höchstfristen durchzuführen.
  Unter Fristen für die Durchführung versteht man:
  - Im  Falle    von    Überweisungen,  die  die Bank im  Auftrag  der
  Kunden    durchführt:  Die  Frist,  die  ab  "Datum   des  Auftrags"
  läuft    und  innerhalb  der die Beträge auf dem Konto der  Bank des
  Begünstigten gutgeschrieben werden;
  - Im  Falle    von    Überweisungen,  die  die Bank zugunsten  ihrer
  Kunden    erhält:  Die  Frist, die ab der Gutschrift der Beträge auf
  dem    Konto  der  Bank  läuft  und  innerhalb  der  die Beträge dem
  Begünstigten  zur  Verfügung  stehen  und  zu  seinen Gunsten Zinsen
  produzieren.
  Das "Datum des Auftrags" deckt sich:
  -  mit      dem     Tag   der   Vorlage   des   Auftrags   für   die
  Überweisungen, die direkt am Schalter verfügt werden;
  -  mit  dem  Tag  des  Eingangs  des  Auftrags  bei der Bank für die
  Überweisungen,    die    mit  anderen  Mitteln    als  der  direkten
  Vorlage am Schalter verfügt werden;
  -  mit  dem  Tag,  der  mit  dem   Kunden vereinbart  wurde, für die
  Überweisungen,  für  die  im  Moment der Auftragserteilung  oder auf
  Dauer    mit    dem  auftraggebenden   Kunden    das    Datum    der
  Übermittlung    der  Verfügung vereinbart wird.  Eingeschlossen sind
  jene  Überweisungen,  für die  vom Auftraggeber die Wertstellung für
  die Gutschrift zugunsten des Begünstigten festgelegt werden.
  Wenn    am    Tag,  der  dem  "Datum  des Auftrags" entspricht,  die
  notwendigen      Mittel      vom    auftraggebenden   Kunden   nicht
  bereitgestellt  sind  oder  der  Auftrag formell  nicht  korrekt ist
  und    nicht   alle  Elemente   enthält,  die  die  "Standards"  der
  angewandten    Verfahren  als  verpflichtend für die  Erstellung der
  Überweisungsaufträge    vorsehen,   wird  das  "Datum  des Auftrags"
  auf    jenen    Zeitpunkt    verschoben,    an   dem  alle genannten
  Voraussetzungen bestehen.
INNERSTAATLICHE ÜBERWEISUNGEN IN EURO, DIE ÜBER DAS ZWISCHENBANKENNETZ
AUSGETAUSCHT WERDEN:
- Überweisungen,    die    von    der  Bank   im  Auftrag  der  Kunden
  durchgeführt werden:
  - Typologie:
  Gewöhnliche   über  einen  Betrag   von  weniger  als  500.000  Euro
  - Frist für die Durchführung:
  Dritter Werktag nach dem "Datum des Auftrags"
  - Typologie:
  Gewöhnliche  über  einen  Betrag  von  mehr  als  500.000  Euro  und
  Dringend
  - Frist für die Durchführung:
  Werktag,    der    mit    dem  "Datum  des Auftrags"  zusammenfällt,
  wenn    der    Auftrag    bis  10  Uhr dieses  Tages  bei  der  Bank
  eingeht  (9  Uhr,  wenn  es  sich  um  Halbfeiertage  handelt)  oder
  Arbeitstag,  der  auf  das  äDatum  des  Auftragsé  folgt,  wenn der
  Auftrag    nach   10 Uhr dieses Tages bei der Bank  eingeht  (9 Uhr,
  wenn es sich um Halbfeiertage handelt)
  Sind  mehr  als  zehn  Überweisungen  in  einem  Auftrag  enthalten,
  fällt    das    äDatum  des  Auftragsé,  ab  dem die Frist  für  die
  Durchführung    der    Überweisung  läuft  in  Abweichung   auf  die
  obgenannten    Fristen    auf    den  ersten   Arbeitstag  nach  der
  Vorlage    oder    den    Erhalt   des  Auftrags  durch  die  Bank.
- Überweisungen,    die    von    der    Bank   zugunsten  der  Kunden
  erhalten wurden:
  - Typologie:
  Gewöhnliche    über  einen Betrag von weniger als 500.000  Euro  und
  mit     den    gesamten    und   korrekten    Bankkoordinaten    des
  Begünstigten versehen
  - Frist für die Durchführung:
  Erster    Werktag  nach dem Tag der Gutschrift der  Mittel  auf  dem
  Konto der Bank
  - Typologie:
  Gewöhnliche    über  einen Betrag von weniger als 500.000  Euro  und
  ohne die gesamten und korrekten Bankkoordinaten des Begünstigten
  - Frist für die Durchführung:
  Dritter    Werktag  nach dem Tag der Gutschrift der Mittel  auf  dem
  Konto der Bank
  - Typologie:
  Gewöhnliche  über  einen  Betrag von mehr als 500.000 Euro  und  mit
  den gesamten und korrekten Bankkoordinaten des Begünstigten versehen
  - Frist für die Durchführung:
  Werktag,  der  mit  dem  Tag  der  Gutschrift  der  Mittel  auf  dem
  Konto der Bank, zusammenfällt
  - Typologie:
  Gewöhnliche  über  einen  Betrag  von  mehr  als  500.000  Euro  und
  ohne die gesamten und korrekten Bankkoordinaten des Begünstigten
  Begünstigten
  - Frist für die Durchführung:
  Zweiter    Werktag  nach dem Tag der Gutschrift der Mittel  auf  dem
  Konto der Bank
  - Typologie:
  Dringende  und  mit  den gesamten und korrekten Bankkoordinaten  des
  Begünstigten versehen
  - Frist für die Durchführung:
  Werktag,  der  mit  dem  Tag  der  Gutschrift  der  Mittel  auf  dem
  Konto der Bank, zusammenfällt
  - Typologie:
  Dringende        und        ohne   die   gesamten   und    korrekten
  Bankkoordinaten des Begünstigten
  - Frist für die Durchführung:
  Zweiter    Werktag  nach dem Tag der Gutschrift der Mittel  auf  dem
  Konto der Bank
GRENZÜBERSCHREITENDE ÜBERWEISUNGEN:
- Die      Bank    führt    die   grenzüberschreitenden  Überweisungen
  innerhalb    der    mit  dem  Kunden  vereinbarten   Fristen  durch.
  Wurde     nichts    vereinbart,    gelten    folgende    Fristen:
  - Typologie:
  Überweisungen,    die    von  der  Bank  auf  Anweisung  der  Kunden
  durchgeführt werden
  - Frist für die Durchführung:
  Fünfter Werktag nach dem "Datum des Auftrags"
  - Typologie:
  Überweisungen,    die    von    der    Bank  zugunsten  der   Kunden
  erhalten wurden
  - Frist für die Durchführung:
  Erster  Werktag  nach  dem Datum der Gutschrift der Mittel  auf  dem
  Konto der Bank
- Für      den    Fall,    dass   die  Bank  die  grenzüberschreitende
  Überweisung      nicht      innerhalb     der   festgelegten   Frist
  durchführt,    ist    sie  dem  auftraggebenden  oder   begünstigten
  Kunden    zum    Schadensersatz    verpflichtet,    und  zwar  durch
  Zahlung  einer  Summe,  die  dem gesetzlichen Zinssatz berechnet auf
  dem  Betrag  der  Überweisung und für die Dauer vom Ablauf der Frist
  für  die  Durchführung  bis  zur   effektiven  Ausführung  derselben
  entspricht.  Ausgenommen  sind  jene  Fälle,  die  vom Auftraggeber,
  vom    Begünstigten  oder   durch  höhere  Gewalt verursacht wurden.
  Unbeschadet    davon    bleiben    alle    Rechte  der  Kunden   und
  Körperschaften,          die       an     der     Ausführung     der
  grenzüberschreitenden        Überweisung        beteiligt     waren,
  aufrecht.
- Beschwerden:
  Bei    eventuellen    Beanstandungen  betreffend    die   Ausführung
  grenzüberschreitender      Überweisungen        kann     sich    der
  Kontoinhaber  an  die  Beschwerdestelle  der  Bank    oder   an  den
  Bankenombudsmann,  bei  dem  eine  eigene  Sektion  für  Fragen   im
  Bereich  der  grenzüberschreitenden  Überweisungen eingerichtet ist,
  wenden.
  Die  entsprechende  Verfahrensordnung  ist  an   den  Schaltern  der
  Bank  erhältlich.  Dort  sind auch entsprechende Vordrucke  für eine
  Beschwerde    erhältlich.    Bei    Nachfrage    unterstützen    die
  Bankangestellten  den  Kontoinhaber,  der sich  aber  natürlich auch
  von    einer    Person  seines Vertrauens  oder  von  einem Experten
  in der Materie beraten lassen kann.
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Ausgangsanfragen:
  Ausgangsnachfragen über die zum Inkasso versandten Schecks/Effekten.
- Bankerlagschein "Freccia":
  Dieser Dienst erlaubt es  dem  Schuldner, dem seitens des Gläubigers
  der Standardvordruck eines  Bankerlagscheins zugesandt wurde, diesen
  diesen für die Bezahlung bei jedem Bankschalter zu verwenden.
- Anfragen Einzugsergebnis::
  Ausgangsnachfragen über die zum Inkasso versandten Schecks/Effekten.
- Fristen der Verfügbarkeit (Nicht-Stornierbarkeit):
  In    Bankarbeitstagen  ausgedrückte Fristen, nach Ablauf derer  der
  Kunde    die  rechtliche  Verfügbarkeit  über    die  auf  dem Konto
  gutgeschriebenen Summen erlangt.
- Grenzüberschreitende Überweisungen:
  Geldüberweisung    zwischen  Banken,  die    in    unterschiedlichen
  Mitgliedsstaaten  der  Europäischen  Union  angesiedelt sind und die
  in     Euro,    anderen  Währungen  der  EU  oder   Währungen    der
  Mitgliedsstaaten    der    EFTA    (also:    Island,  Liechtenstein,
  Norwegen,    Schweiz)  lauten  und  betragsmäßig  nicht    mehr  als
  50.000 Euro oder gleichwertiger Gegenwert ausmachen.
- MAV (elektronische Zahlungsanzeigen):
  Inkasso von  Forderungen mittels  Aufforderung an den Schuldner, bei
  jedem Bank- oder Postschalter anhand  eines dafür bestimmten und zu-
  gesandten Formulars eine Bezahlung durchzuführen.
- RAV (Steuervorschreibungen):
  Prozedur  zum  Inkasso der Steuervorschreibungen seitens des Konzes-
  sionärs für den Abgabeneinzugsdienst.
- RiBa (Bankquittungen):
  Inkasso von  Forderungen mittels Zusendung einer  vom Gläubiger aus-
  gegebenen elektronischen Bankquittung.
- RID (Einzugsverfügungen) ordinario-veloce:
  Inkasso von Forderungen  aufgrund   eines  vom   Schuldner erteilten
  Dauerabbuchungsauftrags.
- Schecks/Effekten E.v.:
  Schecks/Effekten, bei  welchen  der Kunde  erst  nach der effektiven
  Zahlung des Papiers die Verfügbarkeit über den Betrag erhält.
- Schecks/Effekten nach Eingang:
  Schecks/Effekten,    die   dem  Kunden  erst nach  erfolgtem Inkasso
  gutgeschrieben werden.
- SEPA Direct Debit (SDD) Lastschrift:
  Inkasso von Forderungen mittels Lastschriftsmandat des Schuldners zu
  Gunsten  des Gläubigers; möglich  zwischen den  Banken aller Staaten
  des SEPA Raums in der Währung Euro
- Überweisungen mit rückdatierter Wertstellung:
  Überweisung mit Wertstellung für den Begünstigten, die  vor der Gut-
  schrift auf das Konto der begünstigten Bank erfolgt
- Wechselkurs:
  Gibt    die    Bezugsquelle    des    Wechselkurses  an  (z.B.   die
  Wechselkurstabelle in den Schalterstellen).
- Wertstellung:
  Datum, ab welchem die Zinsberechnung beginnt.


Anfang
Inhalt



                     VERMIETUNG VON SCHLIESSFÄCHERN


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung  der  Struktur  und   der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
  Mit  diesem  Dienst stellt die Bank dem Kunden einen "Behälter" (das
  sog.  "Schließfach")  zur  Verfügung, dessen Unversehrtheit die Bank
  garantiert  und  der  sich  in  eigenen Räumlichkeiten befindet, die
  hermetisch  abgeriegelt  sind und/oder Alarmeinrichtungen aufweisen.
  Der  Kunde  kann in diskreter Weise und ohne, dass die Bank davon in
  Kenntnis  ist,  Werte  und  verschiedene  Wertgegenstände  (Schmuck,
  Werte,  wichtige  Unterlagen  usw.)  in  dieses  Fach eingeben, kann
  diese  aus  dem  Fach  entnehmen oder auch nur den Inhalt des Faches
  den  vertraglichen  Abmachungen gemäß überprüfen. Der Kunde kann die
  Bank  über den Gesamtwert der sich im Schließfach befindlichen Güter
  informieren.  Der  Mietzins  des Schließfaches kann dem Kontokorrent
  direkt angelastet werden.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Abänderung   der   wirtschaftlichen  Bedingungen  (Kommissionen  und
  Spesen  dieser  Dienstleistung) zu Ungunsten des Kunden, falls diese
  vertraglich vorgesehen sind.
- Die  Bank  haftet  gegenüber  dem  Kunden  außer  bei Zufall für die
  Eignung  und  die Bewachung der Räume und für die Unversehrtheit des
  Schließfaches (Art. 1839 ZGB).

Wirtschaftliche Bedingungen

- Kommission für Vermietung Sicherheitsfächer (jährlich)
  -- kleines Fach            8 x 30 cm                Euro         12,00.-
                            10 x 33 cm                Euro         15,00.-
  -- mittleres Fach         16 x 33 cm                Euro         21,00.-
                            23 x 30 cm                Euro         24,00.-
  -- mittelgroßes Fach      33 x 33 cm                Euro         30,00.-
                            48 x 30 cm                Euro         42,00.-
  -- großes Fach            66 x 33 cm                Euro         48,00.-
                           100 x 30 cm                Euro         75,00.-


Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Haftung und Versicherung:
  Der          Benutzer       ist    verpflichtet,    die     maximale
  Versicherungssumme    für    die  im  Schließfach    untergebrachten
  Sachen    zu    erklären.  Bis  zu  dieser  Summe  haftet  die  Bank
  außer  bei  Zufall  für  die Eignung und die Bewachung der Räume und
  für  die  äußere  Unversehrtheit  des Faches. Ersetzt  wird nur  der
  objektive    und    bewiesene  Schaden.    Es    ist  nicht erlaubt,
  gefährliche      Sachen    oder   jedenfalls   solche aufzubewahren,
  die    einen   Schaden,  eine  Beeinträchtigung  oder  eine  Störung
  verursachen können.
- Öffnung des Faches:
  Aus    Gründen    der    Sicherheit  ist  die Bank  berechtigt,  den
  Inhalt  des  Faches  gemeinsam  mit dem Benutzer zu prüfen. Wenn der
  Benutzer    der    entsprechenden   Einladung  nicht  Folge leistet,
  wird das Fach im Beisein eines Notars gewaltsam geöffnet.
- Vollmachten:
  Der      Benutzer    gibt    seine   Personaldaten  und   jene   der
  bevollmächtigten      Personen      an.     In   Ermangelung   einer
  anderslautenden  schriftlichen  Vereinbarung  wird  angenommen, dass
  die  Befugnis  einzeln  ausgeübt  werden kann. Der Widerruf und  die
  Abänderung  der  den  ermächtigten  Personen  erteilten  Befugnisse,
  sowie    der   Verzicht seitens  dieser  Personen, können  in  jedem
  Fall    der  Bank    gegenüber    nicht    geltend  gemacht  werden,
  solange    diese    keine     entsprechende    Mitteilung    mittels
  eingeschriebenen  Brief  erhalten  hat  und  eine   Frist  von  drei
  Banktagen  verstrichen  ist.  Andere  Gründe,  welche  das Erlöschen
  der    Benützungsvollmacht  zur  Folge  haben,    können  der   Bank
  gegenüber  nicht  geltend  gemacht    werden,   solange diese  keine
  gesetzlich  sichere  Nachricht  erhalten   hat.    Die  juristischen
  Personen,  die  Gesellschaften,  die  Handelsfirmen  und  die  nicht
  anerkannten    Vereinigungen   müssen  erklären,  wer  die  mit  der
  Fachbenützung betrauten Personen sind.
- Verlust des Schlüssels:
  Falls  der  Benutzer  den  übergebenen Schlüssel verliert,  muss  er
  die    Bank  sofort  schriftlich davon verständigen,  welche dann im
  Beisein  und  auf  Kosten  des  Benutzers das Schließfach von  einer
  Vertrauensperson  gewaltsam  öffnen  und das Schloss ersetzen lässt.
  Die  Bank  haftet  nicht  für  Schäden,   die  dem Benutzer  aus dem
  Verlust  des  Schlüssels  erwachsen    sollten.  Abhanden  gekommene
  Schlüssel,  die    wiedergefunden  werden, sind ohne Verzug der Bank
  zu übergeben.
- Vertragsdauer und Rücktritt:
  Der    Vertrag    hat  unbestimmte  Dauer.  Der  Benutzer  kann  den
  Vertrag    jederzeit    aufkündigen.    Die    Kündigung  hat  keine
  Wirkung    und    wird    als  nicht  erfolgt betrachtet,  wenn  der
  Benutzer    bei  Fälligkeit  das Schließfach nicht  geräumt  und den
  Schlüssel       nicht    in    tadellos     brauchbarem      Zustand
  zurückerstattet    hat.    Die  Bank  kann  den   Vertrag  jederzeit
  unter    Einhaltung  einer  Frist  von  10   Tagen  aufkündigen.  Im
  Falle    der   Kündigung durch die Bank ist dem Benutzer  jener Teil
  der        Mietgebühr   zurückzuerstatten,  der   der  noch    nicht
  abgelaufenen      Mietdauer    entspricht.    Wenn    der   Benutzer
  innerhalb    der    gestellten  Frist  nicht  zwecks   Rückgabe  des
  Faches    vorstellig    wird,  erfolgt    die   Öffnung  des  Faches
  gerichtlich.
- Bezahlung der Miete:
  Der    Benutzer  ist verpflichtet, die Mietgebühr für das Fach,  und
  die     eventuellen  weiteren   Spesen,  wie    sie    im    Vertrag
  vorgesehen    sind,    im    Voraus    zu  bezahlen.  Die  Bank  ist
  berechtigt,  die  Öffnung  des  Faches  zu  verweigern,    wenn  der
  Benutzer    mit    der    Bezahlung  der   Mietgebühr  oder  anderer
  geschuldeter Beträge im Verzug ist.
- Spesen:
  Spesen    jedweder    Art,  welche  der  Bank  im  Zusammenhang  mit
  Pfändung      oder      Beschlagnahme    zu  Lasten  des   Benutzers
  entstehen sollten, trägt zur Gänze der Benutzer.
- Mitinhaber:
  Das    Schließfach    kann    auch  mehreren  Personen  zugleich  in
  Miete    gegeben  werden.  Auf  jeden  Fall  muss  die  Unterschrift
  aller    Personen,    die    als  Inhaber  zur  Öffnung  des  Faches
  berechtigt        sind,      hinterlegt    werden.   Falls    nichts
  Gegenteiliges    schriftlich  vereinbart worden ist,  so  gilt, dass
  das    Recht    auf   Öffnung  des  Faches  jedem  getrennt zusteht.
  Die    Fachmitinhaber    haften    der  Bank  gegenüber solidarisch.
  Auch    im    Falle  von  mehreren  Fachmitinhabern händigt die Bank
  nur  einen  Schlüssel  aus.  Die  Kündigung hat, auch  wenn  sie von
  einem  einzigen  Mitinhaber  gemacht    wird, auch  für alle anderen
  Mitinhaber   Wirksamkeit.  Wenn  das  Fach   vereinbarungsgemäß  nur
  gemeinsam  geöffnet  werden  darf,    kann   es    auch    nach  der
  Kündigung nur im Beisein aller Mitinhaber geöffnet werden.
- Äußerliche Beschädigung:
  Bei    vermuteter  äußerlicher Beschädigung muss  der  Benutzer  bei
  der  Bank  schriftlich  Einspruch  erheben  und gleichzeitig die  im
  Fach  enthaltenen  Sachen  angeben,  bevor  er  das  Fach öffnet. In
  Anwesenheit  eines  Beauftragten  der  Bank  und eines Notars   wird
  das      Fach  geöffnet   und   dessen   Inhalt festgestellt.  Falls
  die  Beschädigung  oder    Veränderung   des Schließfaches durch die
  Bank   festgestellt  wird,  lädt   sie  den  Benutzer    zu    einer
  Nachprüfung  ein  und  stellt    ihm    hierfür  einen  angemessenen
  Termin.   Wenn  der   Benutzer    nicht    kommt  oder    bei    der
  Überprüfung  nicht  mitwirken  will,    oder    wenn   Dringlichkeit
  geboten  ist,  wird  das  Schließfach    im    Beisein eines  Notars
  gewaltsam  geöffnet.  Der  Benutzer,  der  diese Vorschriften  nicht
  beachtet, verliert jedwedes Recht auf Rückgriff auf die Bank.
- Zahlungsverzug:
  Wenn    der  Benutzer mit der Miete und Nebengebühren mehr  als   90
  Tage  in  Verzug  ist,  so  ist  die  Vereinbarung von  Rechts wegen
  aufgehoben,  und  die  Bank  kann  nach   Ermächtigung  des Gerichts
  zur      gewaltsamen   Öffnung   des   Schließfaches schreiten.  Die
  vorgefundenen    Sachen    werden      gemäß      den Weisungen  des
  Richters  aufbewahrt,    oder,    wenn    Weisungen   hierzu   nicht
  gegeben    wurden,  mit  jenen Vorsichtsmaßnahmen, welche  die  Bank
  selbst  für  richtig  hält.  Ausgenommen    sind  jene  Gegenstände,
  deren  Verkauf  der  Richter    zur  Bezahlung der Fachmiete und der
  entstandenen Unkosten angeordnet hat.
- Mitteilungen und Zustellungen:
  Mitteilungen    und  Zustellungen  an  den  Benutzer    haben  volle
  Rechtswirkung,    wenn  sie  an  jene  Anschrift    gerichtet  sind,
  welche      bei      Vertragsabschluss    oder  nachher  schriftlich
  bekannt  gegeben  wurde.  Mitteilungen und Zustellungen an  die Bank
  müssen    schriftlich    an jene  Niederlassung  der  Bank gerichtet
  sein,  bei  welcher  das  Schließfach  gemietet   wurde. Wenn    ein
  Schließfach      auf      mehrere    Personen    mit Einzelvollmacht
  oder  mit  gemeinsamer  Vollmacht lautet, haben die Mitteilungen und
  Zustellungen  der  Bank  an  einen  einzigen  der   Mitinhaber volle
  Rechtswirksamkeit auch gegenüber den anderen Mitinhabern.
- Änderung der wirtschaftlichen Bedingungen:
  Die  Bank  ist berechtigt, die Preise und die übrigen Vertragsbedin-
  gungen einseitig  auch zu Ungunsten des Benutzers  abzuändern, wobei
  die  Vorschriften  des Art. 118 des Legislativdekretes  Nr. 385  vom
  1. September 1993 beachtet werden müssen.
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Höchstbetrag an Deckung seitens der Versicherung:
  Dieser hängt vom Gesamtwert der im Schließfach hinterlegten Güter ab,
  welcher  vom  Kunden  der  Bank  bei Eröffnung der Vertragsbeziehung
  (oder während der Beziehung bei Veränderung des Inhalts des Schließ-
  faches) mitgeteilt wird. Er dient dazu, das Risiko  des  Schadenser-
  satzes für die Bank im Falle der Entwendung, Beschädigung oder  Ver-
  nichtung der im Schließfach befindlichen Sachen zu decken.
- Mietgebühr:
  Dies ist das Entgelt, einschließlich der Spesen, welches der   Kunde
  für  den  Gebrauch  des  Schließfachdienstes bezahlt.  Normalerweise
  wird dieses dem Kontokorrent des Kunden angelastet.


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Inhalt



                        DEBIT- UND KREDITKARTEN


BANCOMAT und Nebenleistungen

Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Beschreibung zur Debitkarte:
Mit der Debitkarte  kann  der  Kunde je  nach den  auf der Karte akti-
vierten Diensten bzw. Systemen bargeldlos  Zahlungen  durchführen oder
an  entsprechenden  Automaten Bargeld  abheben. Die Belastung  erfolgt
unmittelbar auf dem Kontokorrentkonto.
Die Operationen werden über verschiedene  Anbieter bzw.  Systeme abge-
wickelt:
- Bancomat  (ATM):  Bargeldbehebung  im  Inland innerhalb  vertraglich
  vereinbarter  Betragsgrenzen  an  Automaten (ATM), die mit der Marke
  Bancomat    gekennzeichnet    sind.    Es   ist  die  Eingabe  einer
  Geheimnummer (PIN) notwendig.
- PagoBANCOMAT:  bargeldlose  Zahlung  von Waren und  Dienstleistungen
  im  Inland  innerhalb  der  vertraglich  vereinbarten Betragsgrenzen
  bei    konventionierten   Unternehmen.  Es  ist  die  Eingabe  einer
  Geheimnummer  (PIN)  notwendig.  Die  Zahlung  erfolgt  über  eigene
  Geräte, die mit der Marke PagoBANCOMAT gekennzeichnet sind.
- Maestro:  Bargeldbehebung  und  bargeldlose  Zahlung  von Waren  und
  Dienstleistungen    im    In-   und  Ausland  innerhalb  vertraglich
  vereinbarter    Betragsgrenzen   an  Automaten  (ATM)  bzw.  Geräten
  (POS),  die  mit  der Marke Cirrus bzw. Maestro gekennzeichnet sind.
  Es ist die Eingabe einer Geheimnummer (PIN) notwendig.
- Fastpay:  Bezahlung  der  Autobahnmaut  für  Autobahnstrecken,   die
  von  konventionierten  Gesellschaften  oder  Körperschaften  geführt
  werden.  Die  Mautstellen  müssen  allerdings  über geeignete Geräte
  verfügen,    die  durch  das  Markenzeichen  Fastpay  gekennzeichnet
  sind.    Die    Belastung  des  Kontokorrents  erfolgt  hier  einmal
  monatlich    für    die  im  Vormonat  vorgenommenen  Zahlungen  mit
  gewichteter, durchschnittlicher Wertstellung.
  Fastpay  kann,  auch  für  den  Ankauf von Fahrscheinen für Bus  und
  Bahn  bei  allen  automatischen Fahrkartenschaltern, die von der SAD
  Nahverkehr    AG    geführt    werden,    für    die    Zahlung  von
  Parkplatzgebühren, usw. aktiviert werden.
- Selbstbedienung:  Aufladen  von  Mobiltelefonen  durch    Verwendung
  der    Debitkarte    und    der    Geheimnummer   (PIN),  Druck  des
  Kontoauszuges,    sowie  Abwicklung  eventueller  weiterer  Dienste.
Hauptrisiken der Debitkarte:
- Missbrauch bzw. rechtswidrige Verwendung  der  Karte  durch  Dritte.
  Entsprechend  muss  die  Karte  und  die  PIN  sorgfältig aufbewahrt
  werden;  besonders  die  PIN  muss  geheim  bleiben.  Im  Falle  der
  Entwendung  oder  des  Verlustes  der  Karte  oder  der PIN muss der
  Kunde   unverzüglich  die  Sperrung der Karte  auf  die  vertraglich
  vorgesehene Art und Weise (Anruf Grüne  Nummer) beantragen.
- Zeitweises von der Bank verfügtes Verbot zur Benutzung der Karte  im
  Falle eines widerrechtlichen oder nicht  autorisierten Gebrauchs der
  Karte seitens des Kunden.


Wirtschaftliche Bedingungen

Multifunktionskarte PagoBancomat
- Kommission für Kartenausgabe                        Euro             0.-
- Kommission für Kartenerneuerung                     Euro             0.-
- Kommission für Kartensperrung/-Entsperrung          Euro             0.-
- Kommission für den Kartenersatz                     Euro         10,33.-
  (Verlust, Diebstahl)
- Jährliche Verwaltungsspesen                         Euro             0.-
- Spesen für Bargeldbehebungen an GAA im Inland
  -- Raiffeisenkassen/Banche di Credito Cooperativo   Euro             0.-
  -- andere Banken                                    Euro          1,00.-
- Spesen für Bargeldbehebungen an GAA im Ausland      Euro             0.-
- Spesen für POS-Operationen im In- und Ausland       Euro             0.-

SMS-Dienste für die Bancomatkarten mit Microchip

Vertragsklauseln (PagoBancomat)
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Identifikation und Legitimation:
  Die  Verwendung  der  Karte mit der Geheimzahl (PIN),  identifiziert
  und  legitimiert  den  Inhaber  der Karte, die im Vertrag geregelten
  Dienste  auf  elektronische  Weise  in  Anspruch zu nehmen, und zwar
  innerhalb  der  obgenannten  Betragsgrenzen und jedenfalls im Rahmen
  der auf dem Kontokorrent verfügbaren Mittel.
- Änderung der Beträge und Modalitäten
  In  bestimmten  Fällen  kann  die Bank die Höhe der Beträge und  die
  Modalitäten    der    Ausnutzung   abändern,  und  zwar  durch  eine
  schriftliche  Mitteilung  an  den  Kunden  und  durch Aushang, wobei
  aber   das  Inkrafttreten  der  Änderungen  wenigstens    7 (sieben)
  Tage vorher angekündigt wird.
- Ausgabe der Karte
  Die  Karte  verbleibt  im  Eigentum  der  Bank,  ist  an  die Person
  gebunden  und  darf  an  Dritte  nicht weitergegeben werden. Die PIN
  muss  geheim  bleiben  und  darf  weder auf der Karte angeführt noch
  mit der Karte aufbewahrt werden.
- Vertretungsvollmacht
  Auf  Antrag  des  Kunden  und bei Rechtspersonen kann die Karte  auf
  die  Person  ausgestellt  werden,  die  zur Verfügung über das Konto
  berechtigt  ist,  oder  aber auf eine andere bevollmächtigte Person,
  die  Inhaber  wird.  Der  Widerruf oder der Verlust der Ermächtigung
  kann der Bank erst nach 1 (einem) Banktag entgegengehalten werden.
- Verlust oder Entwendung der Karte
  Im  Falle  des  Verlustes  oder  der  Entwendung der Karte  und/oder
  der    PIN    ist    der   Kunde  für  alle  Folgen  und  eventuelle
  betrügerische  Abhebungen  haftbar  -  im Ausmaß von 150,00 Euro pro
  Abhebung,    ausgenommen    die    Fälle  von  Vorsatz  oder  grober
  Fahrlässigkeit.
  Im  Falle  der  Entwendung  oder  des  Verlustes der Karte oder  der
  PIN  muss  der  Kunde  die Sperre der Karte unverzüglich beantragen.
  Die  Anzeige  des  Verlustes oder des Diebstahles der Karte kann der
  Bank    nach    1 (einem)   Banktag      nach  Eingang  der  Anzeige
  entgegengehalten    werden.  Zudem  muss  er  den  Vorfall  bei  der
  Gerichtsbehörde oder Polizei zur Anzeige bringen.
- Änderung, Aussetzung und Auflassung der Dienste
  Die  Bank  behält  sich  das  Recht vor, den Standort der  Automaten
  zu    ändern    sowie    den  Dienst  wegen  Vorkommnisse  jederzeit
  auszusetzen    oder    aufzulassen,   die  die  Effizienz  oder  die
  Sicherheit des Dienstes berühren.
- Abbuchung und Beweis
  Die  Abbuchung  vom  Konto der abgehobenen Beträge erfolgt  aufgrund
  der    Aufzeichnungen,    die    der    Ausgabeautomat   automatisch
  durchführt,    bei    dem  die  Operation  getätigt  wird.  Für  die
  Abbuchung  der  durchgeführten  Operation  begründet  die Mitteilung
  vollen  Beweis,  die  der  Automat  anlässlich  der Durchführung der
  Operation ausdruckt.
- Rücktrittsrecht
  Die    Bank   behält  sich  vor,  vom  Vertrag  oder  von  einzelnen
  Diensten   jederzeit  unter  Einhaltung  einer  Kündigungsfrist  von
  7 (sieben)     Tagen    durch     eine    schriftliche    Mitteilung
  zurückzutreten.  Der  Kunde  muss  in  diesem Fall die Karte und das
  übrige  ihm  ausgehändigte  Material  unverzüglich  zurückerstatten.
  Bei  Vorhandensein  eines  rechtfertigenden  Grundes  im  Sinne  des
  Verbraucherschutzgesetzes Nr. 206/2005 oder wenn es aus  Gründen der
  Effizienz oder Sicherheit des Dienstes erforderlich  ist,  kann  die
  Bank  vom Vertrag  ohne Vorankündigung  zurücktreten, indem  sie dem
  Kunden unverzüglich Mitteilung macht.
  Der  Kunde  kann  vom  Vertrag jederzeit zurücktreten, indem er  der
  Bank   dies  mitteilt  und  die  Karte  und  das  ihm  ausgehändigte
  Material zurückgibt.
  Der  Kunde  haftet  für  alle Folgen, die durch die  Inanspruchnahme
  der  Dienste  nach  dem  Rücktritt oder einem vorübergehenden Verbot
  der Nutzung entstehen sollten.
- Änderung der Bedingungen
  Es wird vereinbart, dass die Bank berechtigt ist, die Preise und die
  übrigen Vertragsbedingungen, einschließlich der normativen Bedingun-
  gen, einseitig  auch zu Ungunsten  des Kunden  abzuändern, wobei die
  Vorschriften des  Art. 118 des Bankwesengesetzes Nr. 385/1993 beach-
  tet werden müssen.
- BANCOMAT-FASTpay-Dienst
  Die  Belastung  der  Mautgebühren  erfolgt einmal monatlich für  die
  im    Vormonat    vorgenommenen    Zahlungen     mit    gewichteter,
  durchschnittlicher  Wertstellung.  Alle  Streitfälle im Zusammenhang
  mit  den  bezahlten  Mautgebühren  sind vom Karteninhaber direkt mit
  der  konventionierten  Autobahngesellschaft,  unter  Ausschluss  der
  Bank, auszutragen.
  Der Kunde  nimmt zur Kenntnis, dass  die Bank unwiderruflich ermäch-
  tigt ist, den Betrag  der Maut  den konventionierten  Gesellschaften
  und Körperschaften  gutzuschreiben, und  zwar auf der  Grundlage der
  Aufzeichnungen, die über die an den  Ausfahrten installierten  elek-
  tronischen  Geräten automatisch  erfolgen.  Für  die  Verwendung des
  Dienstes ist die Eingabe der PIN nicht vorgesehen.


andere Debitkarten

 - aufladbare Wertkarte
   -- Kommission für die Neuausgabe                   Euro              .-
      (die im Informationsblatt angeführten Spesen werden
      nicht weiterbelastet)
   -- Kommission für Kartenersatz                     Euro          7,00.-
      (Verlust, Diebstahl, verfallen)
   -- Spesen für Aufladen bei Neuausgabe              Euro             0.-
   -- Spesen für späteres Aufladen                    Euro          1,50.-
   -- Spesen für Bargeldbehebungen an GAA im Inland
      - Raiffeisenkassen/Banche di Credito Coop.      Euro          1,50.-
      - andere Banken                                 Euro          1,50.-
   -- Spesen für Bargeldbehebungen an GAA im Ausland
      - EU                                            Euro          1,50.-
      - nicht EU                                      Euro          2,50.-
   -- Spesen für POS-Operationen
      - Italien/EU                                    Euro             0.-
      - nicht EU                                      Euro          2,50.-
   Informationsblätter Carta Prepagata ricaricabile

 - VIACARD
   -- Kommission für Ausgabe der 1. Karte             Euro         15,49.-
   -- Kommission für Ausgabe der weiterer Karten      Euro          3,10.-
   Für Details zum Dienst siehe das Informationsblatt der Autostrade SPA
   Informationsblatt Viacard

 - DKV
   -- jährliche Kommission                            Euro         10,33.-
   für detailiertere  Informationen siehe  das ausgehängte Informations-
   blatt der DKV Euro Service Italia Srl

 - TELEPASS Family
   -- Spesen für Neuausgabe                           Euro         10,00.-
   Für Details zum Dienst siehe das Informationsblatt der Autostrade SPA
   -- die wichtigsten Rechte des Kunden
   -- Telepass Family
   -- Telepass mit Viacard
   -- Informationsblatt Telepass Family
   -- Informationsblatt Telepass mit Viacard

Kreditkarten


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung  der  Struktur  und   der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Dieser    Dienst    ermöglicht  dem  Karteninhaber,  innerhalb   von
  vertraglich  festgesetzten Betragsgrenzen Güter und Dienstleistungen
  bei  konventionierten Händlern anzukaufen sowie Bevorschussungen von
  Bargeld  bei Geldausgabeautomaten und Bankschaltern zu erhalten. Bei
  Verwendung    der    Karte    unterschreibt    der    Inhaber    den
  "Zahlungsauftrag"    und    erhält    eine   Kopie  desselben.   Bei
  Bevorschussung  von Bargeld an GAA muss der Inhaber die Geheimnummer
  (sog.  P.I.N.,  "Personal  Identification  Number")  eingeben,   die
  diesem  im  Vorfeld  mitgeteilt  wurde.  Die  Rückzahlung der Summen
  erfolgt  nach  Verwendung  und  kann  in  einem  Mal oder ratenweise
  erfolgen.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die aus diesem
Geschäft herrühren:
- Abänderung  der wirtschaftlichen Bedingungen zu Ungunsten des Kunden
  (Kommissionen  und  Spesen  der  Dienstleistung),  falls vertraglich
  vorgesehen.
- Möglichkeit  von  Wechselkursschwankungen,  falls die Kreditkarte in
  einer anderen Währung als Euro verwendet wird.
- Betrügerischer  Gebrauch  der  Karte und des P.I.N. seitens Dritter,
  falls  diese verloren oder entwendet wurde, mit folglicher möglicher
  Verwendung  seitens  nicht  rechtmäßiger  Subjekte;  es ist folglich
  unabdingbar,  die höchste Sorgfalt in der Aufbewahrung der Karte und
  des  P.I.N.  und  höchste  Diskretion  in  der Verwendung der P.I.N.
  walten  zu  lassen;  falls  die Karte verloren oder entwendet wurde,
  muss  der  Kunde  dieselbe laut vertraglich vorgesehenen Modalitäten
  sofort sperren lassen.
- Im  Falle  der  unregelmäßigen  Verwendung  der  Karte  seitens  des
  Inhabers    und  des  folglichen  Widerrufs  der  Ermächtigung  zur
  Verwendung    der   Karte,  werden  die  Daten  derselben  und  die
  Personalien  des  Inhabers  i.S.  der  geltenden  Bestimmungen  der
  Zwischenbanken-Alarmzentrale,    die    bei    der  Banca  d'Italia
  eingerichtet ist, weitergeleitet.

CartaSi - Servizi interbancari

Für die vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen siehe die
Informationsblätter:
- Foglio Informativo Carte di pagamento CartaSi - Individuali e
  Aziendali
- Foglio Informativo Esercenti convenzionati CartaSi
- Principali diritti del cliente CartaSi
- Documento di Sintesi Carte di Pagamento CartaSi


KeyClient

Für die vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen siehe die
Informationsblätter:
- KeyClient - Principali diritti del Cliente
- Avviso KeyClient - Principali Norme di Trasparenza


Bankpass Web

Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung  der  Struktur  und   der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
Das    neue   Online-Zahlungssystem   wurde   von   der  italienischen
Bankenvereinigung  ABI  eingerichtet, um  eine maximale Sicherheit bei
Zahlungen über Internet zu garantieren.
Dabei  können  sie  die  Einkäufe  im  Internet  über eine  "virtuelle
Brieftasche"  machen und  neben der  Kreditkarte erstmals auch mit der
Bancomatkarte bezahlen - jeweils ohne  persönliche Zahlungsinformatio-
nen einzugeben. Sensible   Daten  wie  die Kreditkartennummer brauchen
also nicht mehr eingegeben werden.
Vorteile
- Sicherheit:
  -- Maximaler Datenschutz bei Internet-Zahlungen
  -- Keine Eingabe von persönlichen Zahlungsinformationen
  -- Für  einzelne   Zahlungen  gibt  es  eine  einmalige,  virtuelle
     Kreditkartennummer
- Einfachheit:
  -- Um Zahlungen zu  tätigen,  brauchen  Sie  die  Zahlkarten  nicht
     eigens zur Hand zu haben.  Es  reicht, sich das Benutzerkennwort
     und Passwort in Erinnerung zu halten
  -- Bankpass  funktioniert auf  jedem  PC  mit  Internetzugang  ohne
     zusätzliche Software
- Flexibel:
  Online bezahlen mit Kreditkarte oder Bancomatkarte
- Überblick:
  Bankpass zeigt Ihnen Ihre im Internet getätigten Zahlungen an
So funktioniert Bankpass Web
- Wenn Händler und Kunde am Bankpass-System konventioniert sind:
  -- Der  Bankkunde  (Interneteinkäufer als auch Internethändler) un-
     terzeichnet   bei    der    Raiffeisenkasse  eine  entsprechende
     Vereinbarung
  -- Der Internet-Einkäufer teilt seiner Raiffeisenkasse mit,  welche
     Zahlkarte (Bancomat- und/oder Kreditkarten) er in der virtuellen
     Brieftasche   nutzen    will    und    erhält    Erkennungscode,
     Benutzerkennwort (User-Id) und Passwort
  -- Der Kunde wählt im Internet-Shop ein Produkt aus, legt es in den
     Warenkorb, verbindet sich mit Bankpass, gibt UserId und Passwort
     ein, wählt   die    gewünschte   Zahlkarte  aus,  bestätigt  die
     Zahlungstransaktion,  kehrt zum  Online-shop  zurück  und erhält
     die Auftragsbestätigung.  Dies  alles  ohne  die Weitergabe  von
     sensiblen Daten.
- Wenn  nur der  Kunde Bankpass-autorisiert ist, nicht aber der Händ-
  ler (z.B. Amazon, ebay u.a.m.):
  In diesem  Fall  kann  sich  der  Einkäufer  über  das Bankpass Web
  eine    virtuelle    Kreditkartennummer   generieren  lassen  (sog.
  "virtual  Pan"),  die nur  für  eine  Zahlung  und einen bestimmten
  Betrag  autorisiert ist  und  dann  ihre  Gültigkeit  verliert. Die
  persönliche  Kreditkartennummer muss  nicht  eingeben werden - also
  keine Gefahr für Datenmissbrauch.

- Weitere Informationen im Internet: www.bankpass.it

Wirtschaftliche Bedingungen

- jährliche Fixgebühr, von der Kreditkartengesell-    Euro         10,00.-
  schaft verrechnet


Ausgabe von Reiseschecks

Die Ausgabe von Reiseschecks ist nicht mehr vorgesehen



Erklärung der wichtigsten Begriffe
- ATM:
  Automatische  Einrichtungen  zur  Verwendung der Karten in den dafür
  vorgesehenen Funktionen.
- Bancomat-Karte:
  Karte,      die      Behebungen    von  Bargeld  bei  entsprechendem
  Vorhandensein    der    Mittel    an    Geldausgabeautomaten   (ATM)
  ermöglicht.
- PagoBancomat-Karte:
  Karte, welche die Ankäufe von Gütern und Dienstleistungen  bei ent-
  sprechendem Vorhandensein der Mittel bei konventionierten Betrieben
  ermöglicht.
- POS:
  Automatische    Einrichtungen  zur  Verwendung    der    Karten  zum
  Ankauf von Gütern und Dienstleistungen.
- Sperrung der Karte:
  Sperrung  der  Benützung  der  Karte  aufgrund  von  Diebstahl  oder
  Verlust.
- Wertstellung:
  Datum, mit welchem der Zinslauf beginnt.
- Wiederausgabe der Karte:
  Wiederausgabe nach Sperrung der verlorenen oder entwendeten Karte.
- Cash advance:
  Bevorschussung von Bargeld bei Verwendung der Kreditkarte
- Kreditkarte:
  Zahlungskarte,  die  es  dem  Inhaber ermöglicht, Ankäufe von Gütern
  und  Dienstleistungen  oder  Barbehebungen  zu  tätigen,  ohne  dass
  dabei  die  ausgegebenen  oder  abgehobenen  Summen  sofort belastet
  werden.
- Multifunktions-Karte:
  Karte,  auf  der  verschiedene  Funktionen  aktiviert  werden  (z.B.
  Bancomat, Kreditkarte)
- Revolving-Karte:
  Kreditkarte,  die  im  Rahmen  der  festgesetzten Betragsgrenzen die
  ratenweise   Rückzahlung  der  verwendeten   Geldsummen  ermöglicht,
  wobei  die  Höchstbetragsgrenzen  in  Verhältnis  zu  den  erfolgten
  Rückzahlungen wiederhergestellt werden.
- Sperrung der Karte:
  Sperrung der Benützung der Karte aufgrund von Diebstahl oder Verlust
- Wiederausgabe der Karte:
  Wiederausgabe nach Sperrung derverlorenen oder entwendeten Karte.



Anfang
Inhalt



                          AUSLANDSOPERATIONEN

Überweisungen ins Ausland

Überweisungen in EU-Länder i.S. der EU-Verordnung 2560/2001
- STP-Merkmale im Sinne der EU-Verordnung und ICP-Konvention:
  -- Auftragswährung ist Euro
  -- Höchstbetrag 50.000 Euro
  -- Auftraggeber und Begünstigter innerhalb EU
  -- keine Eilüberweisung und keine Scheckzahlung
  -- Spesen der Auftraggeberbank zu Lasten des Auftraggebers
  -- Spesen der Empfängerbank zu Lasten des Begünstigten
  -- Kontonummer des Begünstigten in internationaler Form (IBAN)
  -- Bank des Begünstigten als SWIFT-Kode (BIC-Kode)
  -- keine Sonderweisungen
- Gebühren
  -- Überweisungen vom Konto                          spesenfrei
  -- Überweisungen in Bar                             Euro          5,00.-
  -- dringende Überweisungen                          Euro         10,00.-

andere Überweisungen ins Ausland
- Gebühren                                                         0,075 %
  -- Mindestspesen                                    Euro          5,00.-
  -- Zusatzspesen für fehlende Bankkoordinaten        Euro         10,00.-
  -- Höchstspesen                                     Euro         50,00.-
  -- Überweisungen in Bar                             Euro          5,00.-
  -- dringende Überweisungen                          Euro         10,00.-
- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall:
  -- normal                                           Euro             0.-
  -- dringend                                         Euro             0.-
  -- mittels Scheck                                   Euro             0.-
- Avvisierung des Begünstigten mit Dringlichkeit      Euro         12,91.-
- Wertstellung                                         Tag der Überweisung

Überweisungen mittels Western Union
siehe dazu:
- Informationsblätter
- Transparenzbestimmungen


Überweisung aus dem Ausland
- Gebühren
  - Überweisungen in Euro bis 50.000 Euro             spesenfrei
  - andere Überweisungen                                           0,075 %
    -- Mindestspesen                                  Euro          5,00.-
    -- Höchstspesen                                   Euro         50,00.-
- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall             Euro             0.-
- Werstellung                                         1 Arbeitstag


Auslandsschecks
- Schecks ausgestellt von der RLB und gezogen auf ausländische Banken
  -- Gebühren                                         Euro         10,00.-
  -- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall          Euro             0.-
  -- Wertstellung                                Tag der Scheckausstellung

- Schecks gezogen auf inländische Konten in Euro
  -- Gebühren                                         Euro         10,00.-
  -- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall          Euro             0.-
  -- Wertstellung                                Tag der Scheckausstellung

- Schecks in Fremdwährung
  -- Gebühren                                         Euro         10,00.-
  -- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall          Euro             0.-
  -- je Scheckrimesse in USD                          US-$          5,00.-
  -- Werstellung                                                15 Fixtage

- Auslandsschecks in Euro auf das Ausland
  -- Gebühren                                         Euro         10,00.-
  -- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall          Euro             0.-
  -- je Scheck gezogen auf britische Banken           Euro          3,62.-
  -- je Scheck gezogen auf belgische Banken           Euro          3,62.-
  -- Werstellung                                                10 Fixtage

- Auslandsschecks in Euro auf das Inland
  -- Gebühren                                         Euro         10,00.-
  -- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall          Euro             0.-
  -- Wertstellung                                               10 Fixtage

- Schecks über Look-box E.V.:
  -- Gebühren                                         Euro         10,00.-
  -- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall          Euro             0.-
  -- Wertstellung                                                8 Fixtage

- Retourscheck
  -- Gebühren                                         Euro         10,00.-
  -- Bearbeitungsspesen pro Geschäftsvorfall          Euro             0.-
  -- Wertstellung                        Tag der ursprünglichen Gutschrift


Bedingungen für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU
Siehe dazu das Rundschreiben der Südtiroler Landesbank AG

Überweisungsaufträge abgewickelt über SWIFT
- Datenschutzmitteilung



Anfang
Inhalt



                         VALUTEN - WECHSELGESCHÄFT


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung  der  Struktur  und   der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Es    handelt    sich    hierbei  um  den An- und  den  Verkauf  von
  ausländischen Geldscheinen gegen Euro.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Der    Wechselkurs    zwischen  Euro  und  den  anderen  in  fremden
  Währungen    lautenden  Banknoten  unterliegt  dem    Risiko   einer
  Wechselkursschwankung    und  kann    mehrere    Male   während  des
  Werktages      variieren.    Hierzu    dient   die   in   der   Bank
  aufgehängte    Währungstabelle,  auf  die  man  sich    bezieht.  Es
  werden    unterschiedliche  Wechselkurse  bei den  Ankäufen  und bei
  den       Verkäufen    praktiziert,  die   aus  den    verschiedenen
  Geschäftskosten (Versicherung usw.) herrühren.
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.


Es gelten die Kurse laut Anschlagetafel

Ankauf Valuten von Kunden
- Abschlag vom UIC-Kurs                                                  %
- Bearbeitungsgebühren auf Gegenwert EUR berechnet                 1,250 %

Verkauf Valuten an Kunden
- Aufschlag UIC-Kurs                                                     %
- Bearbeitungsgebühren auf Gegenwert EUR berechnet                 0,250 %

Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Fremdwährung:
  Von  jener  der  negoziierenden  Bank   verschiedene  Währung  (z.B.
  US-Dollar)
- Handel:
  Umwandlung einer Währung in jene eines anderen Landes.
- Wechselkurs:
  Preis  einer  Währung  eines  Landes,  ausgedrückt  in  der  Währung
  eines anderen Landes.

Anfang
Inhalt



                           DEVISENTERMINGESCHÄFT


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische  Beschreibung   der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Unter  Devisentermingeschäft  versteht  man jenes Geschäft,  welches
  das Wechselkursrisiko auf zukünftige Minus- oder Gläubigerpositionen
  die  in  einer anderen Währung  als  Euro ausgedrückt sind, aufhebt,
  indem ein  Wechselkurs vereinbart wird, der an einem zukünftigen Da-
  tum  angewandt  wird.
  Dieser Vertrag  bringt die  feststehende Verpflichtung  mit sich, an
  einem bestimmten zukünftigen Datum zu  einem  bei  Vertragsabschluss
  festgesetzten  Wechselkurs  einen  bestimmten Betrag an Fremdwährung
  zu kaufen  (Import-Minusposition) oder  zu verkaufen (Export-Gläubi-
  gerposition).
- Die  Raiffeisenkasse Ritten  wickelt die Devisentermingeschäfte über
  eine Korrespondenzbank ab.
Hauptrisiken  allgemeiner  oder  spezifischer  Natur, die  aus  diesem
Geschäft herrühren:
- Wechselkursschwankung,  da  das   Geschäft  zu  den  im  Moment  der
  Negoziierung anwendbaren Wechselkursen beglichen wird.
- Länderrisiko  ,  d.h.  die  Unmöglichkeit, aufgrund von  politischen
  Situationen, Naturkatastrophen, usw., die  das Bezugsland betreffen,
  den Devisenhandel abzuschließen.

Vertragsklauseln
Die bedeutendsten normativen Bedingungen
- Ich  erkläre  und  bestätige,  dass mir  die  mit  der  Durchführung
  des  Devisen-Termingeschäftes  verbundenen  Risiken bekannt sind und
  dass ich ausdrücklich auf das entsprechende Verlustrisiko aufmerksam
  gemacht wurde.
- Sollte  ich  bei  Fälligkeit   meiner  Verpflichtung  zum Kauf  bzw.
  Verkauf  der  vereinbarten  Währung  nicht  nachkommen,  so  ist die
  Raiffeisenkasse  Ritten  berechtigt,  die  Operation  glattzustellen
  und  alle  Beträge  auf meinem Konto zu verbuchen. Dieselbe Regelung
  gilt  auch  dann,  wenn die Kursschwankung vor Fälligkeit das Ausmaß
  von 20% erreicht hat.
- Ich  hafte voll und  ganz für den eventuellen Negativsaldo, der sich
  aufgrund  des  Kursverlustes  ergeben  sollte  und  verpflichte mich
  darüberhinaus,  die  Gebühren  und die Spesen, die von Ihrer Bank im
  Sinne  des  Gesetzes  Nr.  385/93  bekanntgegeben  wurden, an Sie zu
  entrichten.
- Es wird ausdrücklich  vereinbart,  dass  Einzahlungen, die von Ihnen
  auch als  zusätzliche  Deckungssummen  gefordert  werden können, als
  Vorauserfüllung auf etwaige Verluste geleistet werden.
- Es ist vereinbart, dass  in keinem Fall, die  Bank zur Bezahlung von
  eventuellen Wechselkursverlusten oder anderen Schäden, welche in Zu-
  sammenhang mit  diesem  Geschäftsvorfall  entstehen,  verantwortlich
  gemacht werden kann.
- Ich  erkläre  auf  die  vorherige  Aushändigung  des  Vertrages ver-
  zichtet zu haben.
- Beschwerden
  Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Ein-
  schreiben mit Rückantwort oder auf  telematischem Wege (Beschwerden-
  stelle der Raiffeisenkasse Ritten Genossenschaft, 39054 Klobenstein,
  Dorfstrasse 7, Email-Adresse "beschwerdenstelle@raiffeisen.it").
  Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
  Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat  er keine
  Antwort erhalten, kann er sich, bevor er  ein  Gerichtsverfahren an-
  strengt, wenden an:
  -- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen  und Ope-
     rationen (ABF - Arbitro Bancario Finanziario).  Informationen da-
     rüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die  Homepage
     www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia
     und die Bank.
  -- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario).
     Bei Streitfällen mit der Bank kann  der  Kunde ein  Schlichtungs-
     verfahren  einleiten, mit  dem  Ziel, durch   einen  unabhängigen
     Schlichter  eine (außergerichtliche)  Einigung  mit  der  Bank zu
     finden. Für diesen  Dienst kann  sich  der Kunde  an  die Banken-
     schlichtungsstelle - Conciliatore  BancarioFinanziario  mit  Sitz
     in Rom wenden, Homepage "www.conciliatorebancario.it".
  Die vorherige Inanspruchnahme  eines  Verfahrens  zur  außergericht-
  lichen Streitbeilegung (Mediation bei einer dazu ermächtigten Stelle
  oder genanntes Verfahren beim  Schiedsgericht für Bank- und  Finanz-
  dienstleistungen  und  Operationen - ABF) ist  im  Sinne  des Art. 5
  Abs. 1 des  Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte  der
  Kunde beabsichtigen, für  einen über die Auslegung und Anwendung des
  Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen;
  dies bei sonstiger Unzulässigkeit der Klage.

Wirtschaftliche Bedingungen
- Basiskurs                                                   Durante-Kurs
- Bearbeitungsgebühren                                              0,15 %
- Spesenrückvergütung                                         EUR    15,00
- Steuern und Gebühren der geltenden Gesetze


Erklärung der wichtigsten Begriffe
- Fremdwährung:
  Ist eine andere Währung als jene der negoziierenden Bank.
- Handel:
  Umwandlung einer Währung in jene eines anderen Landes.
- Wechselkurs:
  Preis einer Währung eines Landes, ausgedrückt  in  der Währung eines
  anderen Landes.

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                             POS HÄNDLERVERTRAG


Merkmale und typische Risiken des Geschäfts
Synthetische   Beschreibung  der  Struktur  und  der  wirtschaftlichen
Zweckbestimmung des Geschäfts:
- Dieser    Dienst   ermöglicht es dem konventionierten  Händler,  von
  der    Bank    die    Bezahlung    von    seitens    Inhaber   einer
  PagoBANCOMAT-Karte  mittels  Verwendung  dieser  Ka